Die Kampfmittel des wirtschaftlichen Imperialismus. 39 Kampfzoll wurde von Frankreich in der Form des Doppeltarifes besonders scharf ausgebildet. Der Minimaltarif enthält den unent behrlichen Schutzzoll, der Maximaltarif aber wird ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der fremden Volkswirtschaft festgesetzt. Der aus ländische Mitbewerber soll durch den Schaden an seiner Volkswirt schaft zur Nachgiebigkeit bestimmt werden. Von einem Zollkriege im technischen Sinne kann jedoch nur dann gesprochen werden, wenn durch die Höhe der Zollsätze oder andere Schikanen die Einfuhr be stimmter Artikel derart gehemmt wird, daß der ausländische Mitbewerber vom inländischen Markt geradezu ausgeschlossen bleiben soll (Kautsky, Handelspolitik und Sozialdemokratie 24). Diese Absicht der Schädigung feindlicher Volkswirtschaft, um sie zu Zugeständ nissen zu bringen, wird schon an sich als Feindseligkeit empfunden, besonders aber dann, wenn der bekämpfte Staat gerade auf diese Aus fuhr infolge seiner Produktionsart, seiner geographischen Lage oder sonstwie angewiesen ist. Wir haben Beispiele für diese Art des Zollkrieges, bei der nicht mehr der Schutz der heimischen Landwirtschaft, des Gewerbes oder der Industrie, sondern geradezu die Schädigung der ausländischen Volkswirtschaft zur wirtschaftlichen Ausdehnung eines anderen Staates dienen sollte. Im Zollkriege Frankreichs gegen Italien von 1889 bis 1898 wurde Italiens Ausfuhr an Weinen und Südfrüchten derart empfindlich getroffen, daß es an die Seite des Zweibundes gedrängt wurde. Seine Ausfuhr, die 1881 bis 1885 im Jahresdurchschnitt noch 371 Millionen Franken betrug, sank 1891—1895 auf 129 Millionen herab; aber auch die Einfuhr Frankreichs nach Italien sank von 187 auf 124 Millionen herab. Noch stärker wirkte die Sperrung der österreichisch-ungarischen Grenzen im Jahre 1906, die den natürlichen Weg der serbischen Viehausfuhr, insbesondere der Schweineausfuhr donauaufwärts unterband. Selbst im österreichisch serbischen Handelsvertrag vom 1. September 1908 war die Möglichkeit der Beschränkung der Vieheinfuhr durch veterinär polizeiliche Maßregeln offen geblieben. Serbien wurde zu umfangreichen Investitionen für die Ausfuhr auf dem Seewege in Saloniki genötigt. Deutschland hielt durch seine Absperrung vor verseuchtem Vieh geradezu jegliches Vieh aus bestimmten Staaten fern. Die Einfuhr frischen Fleisches wurde an solche veterinärpolizeiliche Bedingungen geknüpft, die es den meisten Staaten unmöglich machten, nach Deutschland Fleisch zu bringen. Es kamen tatsächlich nur Dänemark, die Niederlande, Österreich und Ruß land in Betracht (Kautsky, Handelspolitik und Sozialdemokrate 80). Ähnlich wirken als Mittel wirtschaftlicher Gewalt die Ausfuhr prämien, mögen sie offen oder versteckt z. B. durch Zollrückvergütungen gewährt werden. Diese Unterstützungen sind Gewaltmittel, weil die Zurückdrängung oder Vernichtung der Konkurrenz im Auslande dadurch