ermöglicht wird, daß dem Exporteur der Ersatz des Verlustes gewährt wird. Die Brüsseler Konvention vom 5. März 1902 zur Beseitigung der Ausfuhr prämien für Zucker hat in einem krassen Falle die Gemeinschädlichkeit erkennen lassen. Ähnlich haben in Deutschland die Einfuhr scheine, d. h. die Ausfuhrvergütungen für den Zoll oder die inländische Steuer auf das vom ausführenden Erzeuger selbst eingefübrte Material gewirkt. Soweit die Vergütung das Maß der wirklich erfolgten Auslagen übersteigt, wirkt sie als Ausfuhrprämie. Besonders stark haben derart die agrarischen Einfuhrscheine ohne Nachweis der Identität des Ein- und Ausführenden gewirkt (K a u t s k y, Handelspolitik und Sozial demokratie 82). Schutzzoll, Grenzsperre und Ausfuhrprämie bewirken aber, wenn sie über die wirtschaftliche Notwendigkeit hinaus aufrecht bleiben, eine Verlegung des wirtschaftlichen Wettbewerbes ins Ausland. Sie führen zu einer derartigen Kräftigung einzelner Produktionszweige, daß diese mit Hilfe der Kartellierung instand gesetzt werden, für den Wettbewerb im Auslande niedrigere Preise als im Inland anzusetzen. Diese „Schleuderkonkurrenz“ bedeutet eine künstliche Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, die als wirtschaftliche Vergewaltigung emp funden wird. Man hat in solchen Fällen von „aggressiven“ Methoden der wirtschaftlichen Ausdehnung gesprochen. (Näheres bei Schum peter, Soziologie der Imperialismen 61—64.) Zur Begründung des von der Pariser Wirtschaftskonferenz empfohlenen Wirtschaftskrieges nach dem militärischen Friedensschlüsse, hat der französische Handelsminister Clementei auf das „Dumpin g“ als eine Lieblingswaffe der Deutschen zur Eroberung der ersten Stelle im Welthandel hingewiesen (Curti, Handelskrieg 117). Nach dem herkömmlichen Sprachgebrauche ist darunter der Verkauf der im Inlande hergestellten Erzeugnisse im Auslande zu niedrigeren Preisen als im Inlande zu verstehen. Deutsche und amerikanische Kartelle haben derart, indem sie sich an den hohen Preisen des Inlandes schadenlos hielten, ihre Überschüsse an Stahl und Zucker zu niedrigeren Preisen auf den englischen Markt geworfen (Renner, Erneuerung 2, 103). In seiner äußersten Schärfe führt das „Dumping“ zunächst zu einer Unterbindung des ausländischen Wettbewerbes im Aus lande, weil die Ware sogar unter den üblichen Herstellungskosten des Absatzgebietes abgegeben wird. Die billigen Auslandsverkäufe können dann selbst zu einer Schädigung der inländischen Industrie führen, wenn die Kartellerzeugnisse den Konkurrenten des Auslandes billiger geliefert werden, so daß sie im In lande oder auf dritten Märkten mit der inländischen Industrie in erfolgreichen Wettbewerb treten können (K o b a t s c h, Wirtschaftspolitik 254). So ist dieser Schleuderexport, der die Rohstoffe, hauptsächlich Getreide und Halbfabrikate erfaßte und den Nachbarn Deutschlands billigere Lebens- und Produktionsmittel als den U .