78 Die einzelnen Kampfmittel. 6. Juni 1915 die Küste von Kleinasien. Der Grund für die, sich nur auf die kolonialen Küsten Deutschlands, nicht aber auf dessen Kord- und Ost seeküsten erstreckenden Blockade lag in dem Erfordernisse der Effek tivität. Nach dem vierten Punkte der Pariser Seerechtserklärung vom 16. April 1856 muß eine Blockade, um rechtlich wirksam zu sein, durch eine Streitmacht aufrecht erhalten werden, die hinreicht, um den Zugang zur Küste wirklich zu verhindern. Der Grundsatz ist damals von den Konferenzmächten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, die sich nur wegen der grundsätzlichen Ablehnung jedes Eingriffes in das Privateigentum zur See ablehnend verhielten, angenommen worden. Das Erfordernis der Effektivität ist vom Axt. 2 der Londoner Erklärung wiederholt worden. Er galt somit auch für England und Frankreich, insbesondere auch wegen ihrer Annahme der Londoner Erklärung am Anfänge des Krieges. Das Erfordernis ist durch die englische Verord nung vom 7. Juli 1916, das die Londoner Erklärung in ihrem ganzen Umfange als nicht mehr verbindlich erklärte, nicht beseitigt worden und stützte sich nach wie vor auf die Pariser Seerechtserklärung und ein 5 a 11- gemeines Gewohnheitsrecht. Dieses Recht hatten auch die von England vorgelegten Grundlagen für die Beratungen der Londoner Konferenz im Leitsätze 14 ausdrücklich anerkannt (Schram m, Ver handlungen und Beschlüsse, 96). Es stellte sich jedoch im Verlaufe des Seekrieges heraus, daß die Kreuzerblockade wegen der zur Verteidigung der Küsten gelegten Minen und wegen der erhöhten Tragweite der Küstenbatterien nur in ziemlicher Entfernung von der Küste durchgeführt werden konnte. Das brachte aber die Notwendigkeit mit sich, größere maritime Machtmittel aufzubieten, als sie in früheren Seekriegen erforderlich waren. Dazu kam, daß die sichtbare Überwasserblockade, die durch ständig stationierte oder ständig kreuzende Kriegsschiffe durchgeführt wjrd, wegen der Gefahr der Torpedierung durch Unterseeboote und Luftfahrzeuge äußerst schwierig aufrecht zu erhalten war. Die Blockade, die auf die feindliche oder vom Feinde besetzte Küste beschränkt blieb, büßte ihre Wirk samkeit schließlich sehr stark dann ein, wenn sich ein neutraler Hafen in der Nähe der blockierten Küste befindet. „Was hilft es,“ sagt die englische Note an die Vereinigten Staaten vom 23. Juli 1915, „wenn England die deutschen Häfen blockiert, sobald Rotterdam für einige Industriebezirke Deutschlands der nächste Ausfuhrhafen ist“. Die ameri kanische Note vom 30. März 1915 hatte es bereits zugestanden, daß es bei den heutigen Methoden der Kriegführung „physisch unmöglich“ sei, eine geschlossene Blockade („closed blockade“) aufrecht zu erhalten. In der Tat ist es zu einer Blockade der gesamten Küste Deutschlands nicht ge kommen. Sie wäre für die Ostsee auch deshalb kaum durchführbar