220 Die Intemationalisierung des Wettbewerbes. zollverbündetes Land mittelbar angrenzt (Friedensvertrag des Vier bundes mit der Ukraine vom 9. Februar 1918, Art. VII/IV A, B; Friedens vertrag des Vierbundes mit Rußland vom 3. März 1918, Anl. 2, Z. 4; Wirtschaftsvertrag zwischen Deutschland und Rumänien vom 7. Mai 1918, Z. 4; österreichisch-ungarisch-rumänischer wirtschaftlicher Zusatzvertrag vom 7. Mai 1918, Art. IV). Für die wirtschaftliche Übergangszeit ist die Möglichkeit von Ausnahmen gleichfalls offen geblieben. Der Premierminister von Australien Hughes hat in seiner Rede vom 7. November 1918 an den australischen Klub (Holländische Nach richten 2, 2417) es geradezu ausgesprochen, daß die Gleichheit der Handels bedingungen („equality of trade conditions“), wie sie der dritte Punkt der Wilsonschen Botschaft vom 8. Januar 1918 fordert, geradezu die Sicherung der ökonomischen Weltherrschaft Deutschlands bedeuten würde. Nichts liege dem australischen Volke ferner, als Deutschland die gleiche Behand lung wie Frankreich, Belgien, Italien und Amerika hinsichtlich der Tarife und wirtschaftlichen Vereinbarungen zu gewähren. Das Ergebnis ist, daß die Gegner im Weltkrieg in der Erkenntnis einig sind, daß die Gewährung der Meistbegünstigung es ausschließen würde, einen anderen Staat als wirtschaftlichen Feind zu behandeln und den Wirtschaftskampf selbst nach dem militärischen Friedensschlüsse fortzusetzen. Es hat aber gerade die Entstehungsgeschichte des Welt krieges gezeigt, daß die sogenannte „ewig e“ Meistbegünstigung, wie sie zwischen Deutschland und Frankreich im Art. XI des Frankfurter Friedens vom 10. Mai 1871 vereinbart wurde, auf seiten Frankreichs ein Gefühl der Gebundenheit gegenüber der wirtschaftlichen Überlegenheit Deutschlands erzeugt hat. Dies geschah, trotzdem von der Meistbe günstigung alle Vorteile, die ein Vertragsteil, England, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz, Österreich oder Rußland gewährt hatte oder gewähren würde, ausgenommen waren. In ähnlicher Weise hat die Meist begünstigung in den deutsch-russischen Handelsverträgen von 1894/1904 gewirkt. Es wäre daher zwar zu erwarten, daß der förmliche Wirtschafts krieg durch eine allgemeine Meistbegünstigung zwar verhindert, aber gerade durch die Bindung eine Vermehrung der Spannung nicht aus geschlossen würde. Die wirtschaftliche Gleichbehandlung ist in Deutschland und Öster reich mehrfach gefordert worden. Das Programm der Mehrheitsparteien des Deutschen Reichstags vom Oktober 1918 forderte als Grundlage des Völkerbundes die Verbürgung der „offenen Tür“ für den wirtschaftlichen und privatrechtlichen Völker vor kehr (Holländische Nachrichten 2, 2072). Es müßten die Zollermäßigungen, die in den vorerwähnten Friedens schlüssen des Vierbundes Vorbehalten waren, aufgegeben werden. Die sozialdemokratischen Abgeordneten im österreichischen Abgeordneten hause, Adler, Seitz, Seliger und Genossen haben am 2. Oktober 1918