18 Organisation einzig und allein eine Organisation der herrschenden Klasse sein kann, oder, wie schon Engels schrieb:*) „der Staat ist eine Organisation der besitzenden Klasse zum Schutz gegen die nichtbesitzende“. Dieser Umstand muß besonders hervorgehoben werden. In der Tat, die relative Existenzmöglichkeit des ganzen sozial Wider spruchsvollen Systems könnte, theoretisch genommen, auf zwei Wegen erreicht werden; entweder durch die Existenz einer „dritten Kraft“, die die Klassen versöhnt, die Gegensätze glättet und eine beständige Kompromißbildung fördert, oder aber durch das Bestehen einer Organisation des einen Lagers, das mit allen Mitteln — von direkter Gewaltanwendung bis zum komplizier testen ideologischen Gewebe —- das Lager seiner Klassengegner im Zaum hält. In Wirklichkeit haben wir es mit der zweiten Lösung der Frage zu tun, d, h. mit dem Vorhandensein einer Organisation der herrschenden Klassen, Die meisten sogar mar- xistelnden Konstruktionen heben gerade die erstere, „harmo nische“ Theorie der Staatsgewalt hervor. Eigentlich steckte diese „theoretische“ Weisheit bereits im Kodex des babylonischen Königs Hammurabi, wo es hieß, das Ziel des Herrschers sei die Sicherung des Rechts im Lande, die Beseitigung des Bösen und Schlechten, damit der Starke nicht dem Schwachen schade.**) Das „schwerwiegendste“ Argument zugunsten dieser ehrwürdigen „Theorie" bildet das Vorhanden sein der sogenannten gemeinnützigen Funktionen der Staats- *) Fr. Engels: „Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates" 3. Auflage 1889, S. 138. „La politique n'est q'une methode de per- sistance,’ un Instrument de Conservation d'extension de la propriete" (Achille Loria: „Les bases econcmiques de la Constitution sociale" 2, ed, Paris 1903. p. 362). **) Siehe Gumplowicz; „Geschichte der Staatstheorien" Innsbruck, 1905, S. 8. Vergl. auch Loening: „Der Staat" im Handwörterbuch der Staatswiss.; Wygodzinsky; „Staat und Wirtschaft", Handbuch der Politik; Jerusalem; „Der Krieg im Zeichen der Gesellschaftslehre", I. S. 61.