31 Zentralisation außerordentlich gewann. Nur ganz Naive er blickten hierin eine Rechtsverletzung des geheiligten Privat besitzes. In Wirklichkeit war hier nicht ein Hauch von irgend einer „Expropriation der Expropriateure“, denn alles zentrali sierte sich in den Händen der finanzkapitalisüschen Staatsorgani sation und nicht irgendeiner „dritten" Macht. Die Opposition ging hauptsächlich von den Kreisen der rückständigen Schichten der Bourgeoisie aus, in erster Linie von den Vertretern des Handelskapitals und der Handelsspekulation. Die Organisation der Produktion und der Verteilung schließt dem Wesen nach den Handel überhaupt und die Handelsspekulation speziell aus; folglich schließt sie den Handelsgewinn und den „Differenz gewinn *), den Gewinn aus der Spekulation aus. Soweit diese Organisation der Produktion und der Verteilung in der Tat durch geführt wird, bricht sie die „heiligen Rechte" namentlich dieser Kategorien. Doch wäre es lächerlich, anzunehmen, daß dadurch die „Rechte der kapitalistischen Klasse in ihrer Gesamtheit übertreten werden. Hier findet bloß eine Neuverteilung des Mehrwertes in der Richtung der finanzkapitalistischen Gruppen statt, eine Verwandlung des Handelsgewinns in Dividende oder Zinsen, die von der Staatsbank ausgezahlt werden. Folglich findet hier nicht eine Aufhebung des Mehrwertes statt, sondern lediglich die Formänderung eines Teiles dieses Mehrwertes. Gerade darin besteht das Wesen der staatskapitalistischen Orga nisation, insofern es sich um die Kategorien des Gewanns und der Verteilung des Mehrwerts handelt. W'as die Verringerung eines gewissen Teiles des Mehrwertes und seines Abtretens an die Arbeiter, als Versicherung gegen die Revolution, betrifft, so ist dies eine nebensächliche Frage, der keine wesentliche Rolle zu- *) Vergl. R. Hilferding: „Das Finanzkapital“ 9. Kapitel: Die Waren börse, „Die Kriegswirtschaft aber schließt die Börse und damit börte ihre ganze Problematik auf.“ (E. Lederer: „Der Wirtschaftsprozeß im Kriege“.)