136 schaftende Subjekt die sich als Staatsmacht konstituierende Arbeiterklasse bildet, insofern die Grundform der Sozialisierung der Produktion deren Verstaatlichung oder Nationalisierung dar stellt,*) Es ist jedoch offensichtlich, daß die Verstaatlichung (Nationalisierung) „überhaupt" einen ganz verschieden materi ellen Klasseninhalt birgt, je nach der Klassencharakteristik des Staates selbst. Wenn man nicht — wie es die Vertreter der bürgerlichen Wissenschaft tun — den Staatsapparat als eine Organisation neutral mystischer Natur betrachtet, so muß man ebenso einsehen, daß auch alle Funktionen des Staates einen Klassencharakter tragen. Daraus folgt, daß man die bürgerliche Nationalisierung und die proletarische Nationali sierung streng auseinanderhalten muß. Die bürgerliche Natio nalisierung führt zu einem System des Staatskapitalismus, Die proletarische Nationalisierung führt zu einer staatlichen Gestal tung des Sozialismus. Genau so wie die proletarische Diktatur die Negation, der Antipode der bürgerlichen Diktatur ist, so ist die proletarische Nationalisierung die Negation, der voll kommene Gegensatz der bürgerlichen Nationalisierung. Dasselbe muß auch von den verschiedenen Arten der Munizipalisierung, Kommunalisierung usw. gesagt werden. Theoretisch ist cs im höchsten Grade unrichtig, diese Begriffe dem Begriff der Verstaatlichung entgegenzustellen. Denn das System der sogenannten „lokalen Selbstverwaltung" ist in jedweder K/assengesellschaft (folglich in einer solchen Gesell schaft, wo der Staat besteht) nichts anderes als ein Bestand teil der lokalen Apparate der staatlichen Organisation der herr *) Die letztere Bezeichnung ist natürlich nicht ganz exakt. Erstens verwechselt sie die „Nation" (die „Gesamtheit") mit dem Staate, d. h, mit der Organisation der herrschenden Klasse. Zweitens trägt sie den Stempel des Zeitalters der Nationalstaaten. Wir behalten diese Bezeichnung bei, weil sie sich eingebürgert hat, obwohl keine logischen Gründe dafür be stehen.