139 Normen der technischen Zweckmäßigkeit; dabei haben die verschiedenen Formen einen und denselben Klasseninhalt, wenn bestimmte Eigentumsverhältnisse und ein bestimmter Klassencharakter der Staatsgewalt gegeben sind. Als bestes Beispiel kann die Praxis der Bourgeoisie dienen. Von den Formen der „weitgehenden Demokratie“ ist die Bour geoisie im Zeitalter des Imperialismus zu einer Beschneidung der Rechte des Parlaments, zu dem System der „kleinen Kabinette“, zu der Stärkung der Rolle des Präsidenten usw. übergegangen. Aber bedeutete die Beschneidung der „Rechte des Parlaments“ und die „Krise des Parlamentarismus“ auch eine Einschränkung der Rechte der Bourgeoisie und die Krise ihrer Herrschaft? Nicht ira geringsten. Im Gegenteil, diese Er scheinungen kennzeichneten eine Stärkung der Herrschaft der Bourgeoisie, eine Zentralisierung und Militarisierung ihrer Ge^ walt, was ja in der Epoche des Imperialismus gerade vom Stand punkt der Bourgeoisie eine kategorische Notwendigkeit war. Wenn Spencer meinte, daß der „Industriestaat" seinem Wesen nach antimilitaristisch sein müsse, weil der Militarismus eine spezifische Eigentümlichkeit des Fcudal-Regimes darstelle, so war er tief im Irrtum, denn er erhob die Eigentümlichkeiten einer Phase der kapitalistischen Entwicklung zur Universalform. Der Weltkonkurrenzkampf, der die gesamte Entwicklung in das Zeichen des Krieges versetzte, zwang die Bourgeoisie, die Form ihrer Herrschaft zu ändern. Aber nur vulgäre Köpfe können darin eine Schmälerung der Rechte der Bourgeoisie zugunsten einer nicht existierenden Größe erblicken. Nicht einmal das so genannte „Personen - Regime" darf man der Klassenherrschaft entgegenstellen. Im Gegenteil, bei einer bestimmten Kombb nation der Verhältnisse kann die Klassenherrschaft gerade im Personen-Regime am meisten ihren adäquaten Ausdruck finden. So z. B. die Herrschaft der Großgrundbesitzer, die im Absolutis-