Z EINLEITUNG. ein solches Mehr an "Leiden und Lasten tragen müssen, als die Gesamtheit, daß diese Gesamtheit hinwiederum hel fend dem Einzelnen zur Seite treten muß. Das soll wahrlich nicht heißen, es müsse nun jedem Deutschen, je nach seinem Anteil an Opfern und Ent behrungen der vergangenen Jahre, ein Platz näher oder ferner von der Sonne eingeräumt werden. Solch ein Ver gütungsstandpunkt darf keinen Boden unter uns gewinnen. Was wir dem Vaterland dargebracht haben und darbringen, das wollen wir einander nicht vorrechnen. Aber dieser Verzicht auf Dank hat seine Grenzen. Stellt das dargebrachte Opfer die Existenz des Einzelnen in Frage, dann muß die weniger schwer getroffene Ge meinschaft der Volksgenossen aus ethischen Gründen dem Einzelnen beispringen und Rechtssätze schaffen, die die Möglichkeit geben, ihn in eine der Allgemeinheit an gepaßte Lage zu erheben. Aus diesem Gerechtigkeits gefühl des besonderen Opfers heraus sind die Gesetze be-, treffend die Erhaltung und Unterstützung von Kriegs hinterbliebenen und Kriegsbeschädigten entstanden. Vieles läßt sich nicht ersetzen. So weder liebe Men schen noch die verlorene Gesundheit. 'Nur die äußeren Lebensmöglichkeiten können wir verbessern. Doch das ist unsere Pflicht. Und diese Pflicht haben wir auch den Deutschen gegen über zu erfüllen, von deren Schicksal und heutiger Lage ich im Rahmen dieser Abhandlung sprechen will, gegenüber den aus ihrer Heimat von Heim und Arbeitsstätte ver triebenen Elsaß-Lothringern. Krieg, Revolution, und vor allem der sogenannte „Frie den von Versailles“, haben dem deutschen Volk so schwere Lasten aufgebürdet, daß es wohl begreiflich ist, wenn die Hilfe, die nottut, oft nicht in dem nötigen Umfang und in der rechten opferfreudigen Gesinnung gewährt wird. Es geht nicht an, zwischen der Hilfe für das zerstörte Ost preußen und die vertriebenen Elsaß-Lothringer eine Pa rallele zu ziehen 1 Wir leben in anderer Zeit als 1914/15. Hiermit soll gleich zu Anfang gesagt werden, daß den