I. HAUPTTEIL. DIE URSACHEN DER ABWANDERUNG UND IHR UMFANG. A. GESCHICHTLICHE BEDINGUNGEN. 1. DIE ÄUSSEREN UMSTÄNDE. Im Waffenstillstandsvertrag vom 11. November 1918, abgeschlossen im Wald von Compiegne zwischen Deutsch land und den alliierten und assoziierten Mächten, lautet der Artikel 6: „In allen geräumten Gebieten ist die Fortführung von Einwohnern untersagt. Der Person oder dem Eigentum der Einwohner darf kein Schaden oder Nachteil zugefügt werden. Niemand wird wegen der Teilnahme an Kriegs maßnahmen, die der Unterzeichnung des Waffenstillstandes vorausgegangen sind, verfolgt werden.“ iVor Abschluß des Waffenstillstandes, als die deut schen Armeen fast auf der ganzen Westfront sich auf dem Rückzug befanden, hatte mancher Deutsche in den Reichs- landen „Elsaß-Lothringen“ den Entschluß gefaßt, sein Hab und Gut jenseits des Rheines in Sicherheit zu bringen. Solange der Kampf noch tobte, war solches Handeln und Denken unbedingt zu verwerfen. Der Eindruck auf die einheimische Bevölkerung mußte ein kläglicher sein, und es konnte nicht ohne Einfluß gerade auf die deutsch gesinnten Elemente unter der einheimischen Bevölkerung bleiben, wenn altdeutsche Kreise in dieser Weise schon vor der Entscheidung den Glauben an die Erhaltung des deutschen Elsasses auf gaben.