III. HAUPTTEIL. DER WANDERUNGSVERLAUF UND DIE IM ZUSAMMEN HANG DAMIT GETROFFENEN MASSNAHMEN. A. ORGANISIERUNG UND ORGANE DER VER- TRIEBENENHILFE. 1. ZÜSAMMENFASSENDE ORGANISATIONEN. a) ZENTRALSTELLE FÜR DIE ELSASS-LOTHRINGISCHEN BEAMTEN UND RÜHEGBHALT8EMPFÄNGER IM REICHSAMT DES INNERN. Durch den Artikel 6 des Waffenstillstandsvertrages vom 11. November 1918 schien die Sicherheit aller Ein wohner in Elsaß-Lothringen gewährleistet. Wir haben schon im ersten Teil darauf hingewiesen, daß diese Ansicht auch von deutscher amtlicher Seite geteilt wurde. Jedoch die in den Revolutionstagen gegen altdeutsche Beamte, Ge schäftsleute und Angestellte, sowie gegen diejenigen ein heimischen Elemente, die man als Führer der deutschen Sache zu betrachten gewohnt „war, gerichteten Drohungen von seiten der Franzosenpartei im Lande ließen berechtigte Zweifel an dieser feierlich verkündeten Sicherheit aller Einwohner aufkommen. Die deutschgesinnten Einheimi schen, die schon im Verlauf des Krieges die Gehässigkeit der deutschfeindlichen Kreise unter den Elsaß-Lothringern kennen gelernt hatten, sahen die kommende Entwicklung bis zu einem gewissen Grad voraus. Ein altelsässischer Stadtrat aus Kolmar hat das Verdienst, schon vor dem Ein marsch der Franzosen bei den Reichsstellen in Berlin, unter stützt von einigen dort ansässigen Elsaß-Lothringern und durch den stellvertretenden elsaß-lothringischen Bundesrate bevollmächtigten, auf die zu erwartende Ausweisung von Beamten und Politikern aus Elsaß-Lothringen hingewiesen zu haben.