80 III. HAÜPTXEIL. fürsorge für die Flüchtlinge, aber es fehlte jegliche Ein heitlichkeit, und es war vor allem nicht geklärt, woher die nötigen Geldmittel genommen werden sollten. d) DAS BOTE KBEÜZ. Am 1. Februar 1919 wurde diesem unklaren Zustand ein Ende gemacht, indem die Unterstützung der vertrie benen Elsaß-Lothringer dem Zentralkomitee des Boten Kreuzes in Berlin von der Reichsregierung übertragen wurde. Durch seine Ortsausschüsse, zusammengefaßt in Landes- bzw. Provinzialvereinen, sollte das Bote Kreuz diese Fürsorgetätigkeit ausüben. Die Mittel zur Durch führung dieser Fürsorge stellte zu vier Fünftel das Beich, um schließlich später die Geldbeschaffung ganz zu über nehmen. Diese Regelung fand nicht die Zustimmung aller Vertriebenen. Das Bote Kreuz ist eine Organisation chari- tativen Charakters. Die Vertriebenen wollten keine Wohl tätigkeiten empfangen, sie empfanden es vielmehr als ihr Recht, in ihrer Lage, in die sie als deutsche Staats bürger gekommen waren, vom Deutschen Beich unter stützt zu werden. Aber bei der Verteilung der Vertriebenen über das ganze Reich konnte die Reichsregierung bei der trostlosen Finanzlage nicht daran denken, eine Neuorgani sation für die Unterstützung der vertriebenen Elsaß-Loth ringer zu schaffen, abgesehen davon, daß sofortige Hilfe nottat, und eine Organisation Wochen und Monate zur Einrichtung bedurft hätte. Die Fürsorge für die Vertriebenen den Gemeinden an zuvertrauen, schien im Interesse der Flüchtlinge selbst nicht geraten. Eine engherzige schematische Behandlung der Flüchtlinge wäre zu befürchten gewesen. Im Boten Kreuz sah man insbesondere wegen seines charitativen Charakters die geeignete Organisation, um die Unterstützung den Einzelfällen anzupassen. Eine Angliedcrung der Vertriebenenfürsorge an die Erwerbslosenfürsorge war schon hinsichtlich dieser Ver schiedenheit der einzelnen Fälle nicht durchführbar. Die