82 III. HAUPTTEIL. und Wohngelegenheit gefunden hatten — in der Organi sation des Roten Kreuzes. Aufgabe der Selbsthilfeorganisationen der Flüchtlinge mußte es nun vor allem sein, die Interessen der einzelnen Vertriebenen gegenüber dem Roten Kreuz und den die Für sorge durchführenden Stellen zu vertreten. Wir haben ge sehen, daß sich zwei größere Organisationen der Flüchtlinge bereits im Dezember 1918 gebildet hatten: der „Hilfsbund für die Elsaß-Lothringer im Reich“ mit Sitz in Berlin, und der „Ausschuß vertriebener Elsaß-Lothringer“ mit Sitz in Freiburg. Beide Vereinigungen hatten sich in den Mo naten Januar und Februar 1919 weiter ausgebaut. An verschiedenen Orten Deutschlands schlossen sich die elsaß lothringischen Flüchtlinge zusammen und erklärten teils dem Hilfsbund, teils dem Freiburger Ausschuß ihren Bei tritt als Ortsgruppen. Der Gedanke, daß nur einheitliches geschlossenes Vorgehen aller Vertriebenen Erfolg haben könne, führte am 22. Februar 1919 zur Umwandlung des Freiburger Ausschusses in die Landesgruppe Baden des Hilfsbundes für die Elsaß-Lothringer im Reich. Eine ein heitliche Interessenvertretung aller Flüchtlinge wurde da durch gewährleistet. Durch Überweisung größerer Mittel von seiten des Reiches und des Roten Kreuzes war der Hilfsbund in der Lage, seine Organisation weiter auszu bauen, die Fürsorge des Eoten Kreuzes durch seine Orts gruppen zu ergänzen und neue Aufgaben anzufassen. Das Organ des Freiburger Ausschusses wurde in erweitertem Umfang als Wochenzeitschrift zum Organ des Hilfsbundes: umgewandelt. So bestanden Ende Februar 1919 vier große Organi sationen im Dienste der elsaß-lothringischen Flüchtlinge, darunter zwei Reichsstellen: 1) die Zentralstelle für elsaß-lothringische Beamte und Ruhegehaltsempfänger im Reichsministerium des Innern, 2) die Reichszentralstelle in Freiburg mit den fünf Übernahmestellen Offenburg, Rastatt, Weil-Leopoldshöhe, Breisach, Müllheim,