84 III. HAUPTTEIL. gespielt hatten — beigefügt. Durch Unterschrift sollten alle Flüchtlinge diese Männer zu Vertretern ihrer Sache ernennen und in die deutsche verfassunggebende National versammlung entsenden, um gegen das völkerrechtswidrige Vorgehen Frankreichs vor aller Welt zu protestieren. Mehr als 4500 Flüchtlinge — es kamen selbstverständlich nur die wahlberechtigten Vertriebenen in Frage — erteilten ihre Zustimmung durch Unterschrift. Die elsaß-lothrin gische Abordnung wurde jedoch in Weimar in der National versammlung nicht vorgelassen. Es muß zugegeben werden, daß diese elsaß-lothringischen Abgeordneten nicht auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg der Wahl, wie die Ab geordneten der übrigen deutschen Bundesstaaten, mit ihren Mandaten betraut worden waren. Die ßeichsregierung und die Parteien glaubten ihre juristischen Bedenken nicht überwinden zu können und befürchteten durch Vorlassung einer solchen außergesetzlich zustande gekommenen Ver tretung eines bestimmten Volksteiles einen Präzedenzfall zu schaffen, der in der Zukunft unangenehme Folgen haben könnte. Es hat jedoch leider den Anschein, daß man Frank reich gegenüber eine solche offene Kampfstellung nicht wagte. Der Protest, den die elsaß-lothringische Abordnung an den Präsidenten der Nationalversammlung gegen das Vorgehen Frankreichs einsandte, konnte nicht den Ein druck auf die neutrale und uns feindliche Welt m;achen, den man von einer Kundgebung erwarten durfte, wie sie das Auftreten der Abgeordneten eines Teiles des elsaß lothringischen Volkes in der deutschen Nationalversamm lung bedeutet hätte. Die Entsendung dieser Vertreter nach Weimar sollte jedoch für die Flüchtlinge nicht ohne jeden Erfolg bleiben. Durch Besprechungen mit Abgeordneten aller Parteien konnten die reichsländischen Abgeordneten die Kenntnis von der Not der Flüchtlinge in weite Kreise hineintragen. Am 21. Februar 1919 nahm die Nationalversammlung eine Entschließung an, in der eine besondere Vertretung für die elsaß-lothringischen Angelegenheiten in der Reichs-