WANDEEUNGSVERLAUF UND GETROFFENE MASSNAHMEN. 85 regierung gefordert wurde. Bereits am 22. Februar be schloß das Reichskabinett, im Reichsministerium des Innern eine Abteilung für die elsaß-lothringischen Angelegenheiten - zu errichten. An die Spitze dieser Abteilung wurde als Ministerialdirektor ein Altelsässer, der bisherige elsaß- lothringische Direktor der direkten Steuern, berufen. Am 27. Februar wurde in der Nationalversammlung ein Not gesetz für elsaß-lothringische Angelegenheiten in 1., 2. und 3. Lesung angenommen (RGBl. Jahrg. 1919, S. 257). Dieses Gesetz übertrug bis auf weiteres die dem Statt halter und den Verwaltungsbehörden Elsaß-Lothringens zu stehenden Befugnisse auf den Reichsminister des Innern. Ausführendes Organ wurde die im Reichsministerium des Innern neu gegründete Abteilung für Elsaß-Lothringen. Ihr Tätigkeitsbereich umfaßt keineswegs nur die Fragen, die im Zusammenhang mit den nach Deutschland ein gewanderten Elsaß-Lothringern auftauchten, sondern sämt liche Aufgaben, die sich bei der Durchführung des Friedens vertrages ergeben, soweit diese sich auf EIsaßiLothringen beziehen, insbesondere die Erfüllung der in Ausführung des Friedensverträges geschlossenen Abkommen, wie z. B. das gemäß Art. 62 des Friedensvertrags geschlossene Pen sionsabkommen, das gemäß Art. 58 geschlossene Finanz abkommen 1 ). Für unsere weiteren Betrachtungen kommt jedoch diese Ministerialabteilung nur insoweit in Betracht, als sie bei der Hilfe für die vertriebenen Elsaß-Lothringer Bedeutung erlangt hat. Wenn im folgenden von der Tätigkeit und der Stellung dieser Ministerialabteilung zu andern Hilfsstellen für die vertriebenen Elsaß-Lothringer gesprochen wird, darf nicht übersehen werden, daß diese Abteilung nur als Organ des Reichsministers des Innern tätig ist, und sämtliche wich tigen Entscheidungen durch den Reichsminister des Innern selbst getroffen werden. 1) Welche Fülle von Arbeit in dieser Abteilung zu leisten ist, erhellt schon aus der Tatsache, daß am 1. September 1920 in ihr 300 Beamte beschäftigt waren. Sämtliche Stellen sind mit aus Elsaß- Lothringen vertriebenen Beamten besetzt.