92 III. HAUPTTEIL. mit Sitz in Berlin erwähnt werden. Der Mängel, unter dem die Vertriebenen an allem Notwendigen litten, an Kleidung, Wäsche, Bettzeug, Hausrat und Werkzeug zur Ausführung jeglichen Berufes, brachte einige vertriebene elsaß-lothringische; Kaufleute auf den Gedanken, zur Nutz barmachung des zum Verkauf stehenden Heeresgutes für die Vertriebenen eine Ein- und Verkaufsgesellschaft zu gründen. Der Hilfsbund und die Ministerialabteilung ge währten ihre Unterstützung, und so konnte der Plan aus geführt werden. Diese Gesellschaft, die als Privatgesell schaft nach rein kaufmännischen Gesichtspunkten geleitet wird, kann doch als eine gemeinnützige bezeichnet werden,, da sie nur an Flüchtlinge aus Elsaß-Lothringen ihre Waren verkauft und dabei außer einer niedrigen Verzinsung ihres Kapitals auf jeden Gewinn verzichtet, ohne daß dies allerdings statutarisch festgelegt wäre. Wenn von diesen Vereinigungen Genossenschaften und Gesellschaften als selbständigen Hilfsunternehmungen ge sprochen wird, so soll damit nur ihre eigene juristische Persönlichkeit und ihre von den anderen Verbänden un abhängige Stellung hervorgehoben werden. Abgesehen vom Beamtenbund, stehen sie in mehr oder weniger enger Ver bindung zu dem Hilfsbund. Die Berufsvereinigungen fühlen sich geradezu als Arbeitsgemeinschaften des Hilfsbundes, und die Siedelungsunternehmen sind sozusagen ausführende Organe des Hilfsbundes in einer Aufgabe, die dieser als eine der wichtigsten verfolgt. Die Zentralsiedelungsgesell- schaft „Neue Heimat“ und die Ein- und Verkaufsgesell schaft haben ihre Büros in einem Gebäude mit dem Hilfs bund in Berlin. Bei der Gründung beider Unternehmungen ist der Hilfsbund stark beteiligt, und Vorstandsmitglieder des Hilfsbundes sind im Vorstand und Aufsichtsrat der beiden Gesellschaften vertreten. So ist der Unterschied zwischen diesen selbständigen Unternehmungen und den vom Hilfsbund sowie vom Roten -Kreuz im Verfolg ihrer Ziele gegründeten besonderen Abteilungen zur Durchfüh rung von Spezialaufgaben mehr ein formell rechtlicher als ein tatsächlicher, so daß diesen letzteren im Rahmen