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        <title>Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes</title>
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            <forname>Robert</forname>
            <surname>Ernst</surname>
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        </author>
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            <idno>101398451X</idno>
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        DIE  EINGLIEDERUNG  DER
VERTRIEBENEN  ELSASS  -  LOTHRINGER
IN  DAS  DEUTSCHE  WIRTSCHAFTSLEBEN
VON
Dß.  ROBERT  ERNST

BERLIN  UND  LEIPZIG  1921
VEREINIGUNG  WISSENSCHAFTLICHER  VERLEGER
WALTER  DE  GRUYTER  &amp;amp;  ,00.
vormals  G.  J.  Göschen’äche  Verlagsbandlung  —  J.  Guttentag,  Verlagsbuchhandlung
Georg  Reimer  —  Karl  J.  Trübner  —  Veit  &amp;amp;  Comp.
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        DIE  EINGLIEDERUNG  DER
VERTRIEBENEN  ELSASS-  LOTHRINGER
IN  DAS  DEUTSCHE  WIRTSCHAFTSLEBEN
IM  AUGENBLICK  SEINES  TIEFSTANDES
TATSACHEN  UND  POLITIK
VON
Dil.  ROBERT  jERNTST

BERLIN  UND  LEIPZIG  1921
VEREINIGUNG  WISSENSCHAFTLICHER  VERLEGER

WALTER  DE  GRUYTEK  &amp;amp;  CO.
vormals  G.  J.  Gösehen’sche  Verlagshandlung  —  J.  Guttentag,  Verlagsbuchhandlung  —
Georg  Reimer  —  Karl  J.  Trübner  —  Veit  &amp;amp;  Comp.
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        Die  Ausweisung  und  Verdrängung  Deutscher  aus  Elsaß-Lothringen ­

  hat  —  vor  allem  im  Jahre  1919  —  einen
solchen  Umfang  angenommen,  daß  dieses  völkerrechtswidrige ­
  Vorgehen  der  Franzosen  für  das  deutsche  Volk
nicht  allein  politische,  sondern  in  hohem  Maße  volkswirtschaftliche ­
  Bedeutung  erlangt  hat.  Die  Einwanderung
vertriebener  Elsaß-Lothringer  nach  Deutschland  hat  sich
zu  einer  Bevölkerungsbewegung  entwickelt,  deren  Wirkungen ­
  auf  den  verschiedensten  Gebieten  unseres  Wirtschaftslebens ­
  in  unverkennbarer  Weise  Zutage  treten.
So  dürfte  es  niöht  wundernehmen,  daß  ich  mich  als
Alt-Elsässer,  der  infolge  des  unglücklichen  Kriegsausganges
seine  Heimat  verlassen  mußte,  im  vorigen  Winter  dazu
entschloß,  eine  Untersuchung  darüber  anzustellen,  welches
die  Wirkungen  der  elsaß-lothringischep  Einwanderung  auf
unsere  Volkswirtschaft  sind,  und  wie  im  Zusammenhang
damit  die  bisher  durchgeführte  Art  und  Weise  der  Eingliederung ­
  der  Vertriebenen  in  unsere  Volkswirtschaft
zu  beurteilen  ist.
Von  Anfang  an  war  ich  mir  über  zwei  große  Schwierigkeiten ­
  klar,  die  sich  bei  dieser  Arbeit  ergeben  mußten.
Die  erste  Schwierigkeit  besteht  in  dem  noch  unabgeschlossenen ­
  Stande  dieser  Bevölkerungsbewegung,  'sowohl ­
  hinsichtlich  der  Wanderung,  als  auch  hinsichtlich  der
Überwindung  der  Hemmungen,  die  sich  aus  ihr  ergeben
haben.  Jedoch  muß  betont  werden,  daß  im  Jahre  1920
im  Vergleich  zum  Jahre  1919  eine  so  geringe  Zahl  von
Deutschen  aus  Elsaß-Lothringen  eingewandert  ist,  daß
diese  Bevölkerungsbewegung  bereits  heute  in  ihren  Wirkungen ­
  mit  nur  geringer  Einschränkung  eine  endgültige
        <pb n="4" />
        IV

VORWORT.

Beurteilung  erfahren  kann,  und  daß  am  1.  Oktober  1920,
also  zur  Zeit  des  Abschlusses  meiner  Feststellungen,  die
Lösung  der  Aufgaben,  die  dem  deutschen  Volk  aus  dieser
Wanderung  erwachsen  sind,  in  eine  neue  Phase  eingetreten
ist,  nämlich  aus  dem  Zustand  einer  nur  vorläufigen  und
ungenügenden,  in  den  einer  endgültigen  Regelung  aller  die
Flüchtlinge  betreffenden  Fragen.  So  ist  ein  Rückblick
gerade  in  diesem  Augenblick  sicherlich  am  Platze.
Die  zweite  Schwierigkeit  liegt  in  der  Vielheit  ünd
Mannigfaltigkeit  der  Erscheinungen,  die  sich  auf  wirtschaftlichem ­
  Gebiet  aus  diesem  Wanderungsvorgang  ergeben. ­
  Zu  überwinden  war  diese  Schwierigkeit  nur,  indem
ich  von  vornherein  auf  eine  alle  Seiten  des  Problems  umfassende ­
  Besprechung  und  auf  die  Behandlung  von  Einzelheiten ­
  verzichtete.  Ich  hin  mir  wohl  bewußt,  aus  diesem
Grunde  verschiedentlich  über  wichtige  Tatsachen  hinweggegangeh
  zu  sein;  so  wäre  z.  B.  bei  Besprechung  der  Lage
der  vertriebenen  Beamten  eine  besondere  Berücksichtigung
der  verschiedenen  Beamtenkategorien  erwünscht.  Aber
alle  diese  Spezialfragen  bedürften  einer  besonderen  Untersuchung ­
  vom  Umfang  der  vorliegenden  Abhandlung.
Da  über  das  Problem  der  Eingliederung  der  vertriebenen ­
  Elsaß-Lothringer  in  die  deutsche  Volkswirtschaft
außer  kurzen  Besprechungen  in  Form  von  Propagandaschriften ­
  bis  heute  keinerlei  Literatur  vorliegt,  war  ich  in
erster  Linie  auf  das  Aktenmaterial  der  verschiedenen  im
Dienste  der  Flüchtlinge  tätigen  Organisationen  angewiesen,,
ferner  auf  mündliche  und  schriftliche  Berichte  der  leitenden
Persönlichkeiten  in  der  Vertriebenenhilfe,  und  zum  Teil
auf  meine  eigenen  Erfahrungen.
In  erster  Linie  bin  ich  dem  Ministerialdirektor  Herrn
Geh.  Oberregierungsrat  Götz,  dem  Leiter  der  Abteilung
für  Elsaß-Lothringen  im  Eeichsministerium  des  Innern,  zu
größtem  Dank  verpflichtet,  da  ich  nur  infolge  seines  Entgegenkommens ­
  in  die  Lage  versetzt  wurde,  die  vorliegende
Arbeit  durchzuführen.
Nicht  versäumen  möchte  ich  auch  an  dieser  Stelle,
meinem  hochverehrten  Lehrer,  Herrn  Professor  Dr.  Gut ­
        <pb n="5" />
        VORWORT.

V

mann,  für  all  seine  Hilfe  zu  danken.  Selbst  durch  langjährigen
  Aufenthalt  in  Straßburg  mit  der  Kaiser  Wilhelm-Universität,
  mit  dem  elsässischen  Volk  und  Land,  aufs
engste  verbunden,  hat  mir  mein  Lehrer  in  allen  Fragen,,
die  sich  nicht  mit  Zahlen,  sondern  nur  aus  der  Kenntnis
des  elsaß-lothringisohen  Landes  und  Volkes  beantworten
lassen,  wertvollste  Anregungen  gegeben.
Mit  der  Abfassung  nachstellender  Schrift  habe  ich
nicht  allein  den  Zweck  verfolgt,  die  Not  der  Flüchtlinge
und  die  ungenügende  Hilfe,  die  ihnen  vom  deutschen  Volk
bis  heute  zuteilgeworden  ist,  zu  schildern,  sondern  gleicherweise ­
  die  Schwierigkeiten  klarzulegen,  die  sich  dieser  Hilfe
in  den  Weg  stellen,  und  auf  die  aufopfernde  Tätigkeit
aller  im  Dienste  der  Vertriebenen  stellenden  Organisationen
hinzuweisen.
Zugleich  möchte  ich  zu  meinem  Teil  die  Mahnung
erheben:  Deutsche,  vergebt  eure  Brüder  zwischen  Rhein
und  Wasgau  nicht.
Tübingen,  den  1.  Oktober  1920.
        <pb n="6" />
        INHALTSANGABE.

Seite
Einleitung:  DAS  WESEN  DES  PROBLEMS  1
I.  Hauptteil:  DIE  URSACHEN  DER  ABWANDERUNG
UND  IHR  UMFANG.
A.  Geschichtliche  Bedingungen  5
1.  Die  äußeren  Umstände  5
2.  Die  Beweggründe  zu  der  Ausweisung  8
a)  Politisch-psychologische  8
b)  Wirtschaftliche  14
B.  Die  Größe  der  Wanderungsbewegung  19
II.  Hauptteil:  DER  WANDERUNGSVORGANG  BL8ASSLOTHRINGISCHER ­
  BBVÖLKERÜNG8GRUPPEN
UNTER  DEM  GESICHTSPUNKT  DER  EINWANDERUNG ­
  NACH  DEUTSCHLAND.
A.  Die  Bedeutung  der  Einwanderung  im  Rahmen  allgemeiner ­
  Wanderungserscheinungen  22
B.  Voraussetzungen  für  die  Aufnahmefähigkeit  neuer  Bevölkerungsteile ­
  in  die  deutsche  Volkswirtschaft  und  die
Beschaffenheit  der  Zuwauderer  30
1.  Deutschlands  wirtschaftliche  Notlage  30
2.  Die  notwendige  Veränderung  der  deutschen  Volkswirtschaft ­
  39
3.  Das  innere  Verhalten  der  Vertriebenen  zur  Wanderung ­
  und  ihre  äußere  Lage  50
4.  Die  berufliche  Gliederung  der  Vertriebenen  und  ihre
Einfügung  in  die  nationale  Wirtschaft  54
C.  Zurückstellung  ausschließlich  materieller  Gesichtspunkte
bei  der  Beurteilung  der  Einwanderung  71
III.  Hauptteil;  DER  WANDERÜNG8VERLAUF  UND  DIE
IM  ZUSAMMENHANG  DAMIT  GETROFFENEN  MASSNAHMEN. ­

A.  Organisierung  und  Organe  der  Vertriebenenhilfe  ....  73
1.  Zusammenfassende  Organisationen  73
a)  Zentralstelle  für  die  elsaß-lothringischen  Beamten
und  Ruhegehaltsempfänger  im  Reichsamt  des  Innern  73
b)  Der  Hüfsbund  für  die  Elsaß-Lothringer  im  Reich  74
a)  Der  Ausschuß  vertriebener  Elsaß-Lothringer  in
Freiburg  75
c)  Die  Reichszentralstelle  für  die  Übernahme  der
Flüchtlinge  77
        <pb n="7" />
        VIII  INHALTSANGABE.
Seite
d)  Das  Bote  Kreuz  .  80
e)  Die  Ministerialabteilung  für  Elsaß-Lothringen  im
Beichsministerium  des  Innern  83
2.  Organisationen  für  besondere  Aufgaben  87
a)  Berufsschutzorganisationen  87
b)  Siedelungsunternehmungen  90
c)  Bin-  und  Verkaufsgesellschaft  91
d)  Darlehenskasse  93
e)  Zentralfürsorgestellen  des  Boten  Kreuzes  in  Essen
und  Münster  i.  W.  und  seine  Landesübernahmestellen ­
  93
f)  Möbelkommission  94
g)  Feststellungsausschüsse  für  die  Entschädigung  der
Vertriebenen  95
h)  üniversitätszentralstelle  Straßburg  in  Freiburg  .  .  96
i)  Beichseisenbahnzweigstelle  97
k)  Postpersonalausgleichstelle  98
3.  Nichtwirtschaftliche  Vereinigungen  der  Vertriebenen  102
a)  Das  wissenschaftliche  Institut  für  Elsaß-Lothringen  103
b)  Die  eisaß-lothringischen  Studentenbünde  103
e)  Der  Hilfsbund  für  die  Elsaß-Lothringer  im  Beich  103
B.  Die  Aufgabe  der  Vertriebenenhilfe  und  ihre  Durchführung ­
  104
1.  Maßnahmen  zur  elementaren  Befriedigung  der  Flüchtlingsnot ­
  104
a)  Die  vorübergehende  Fürsorge;  die  Übernahme  der
Vertriebenen,  ihre  Weiterleitung  und  Verteilung
auf  die  verschiedenen  deutschen  Länder  105
b)  Die  Dauerfürsorge  für  notleidende  Flüchtlinge  .  .  115
2.  Fürsorgetätigkeit  mit  weiter  gesteckten  produktiven
Zielen  126
a)  Arbeitsvermittlung  126
b)  Hausratbeschaffung  130
c)  Darlehenserteilung  136
d)  Entschädigung  der  in  Elsaß-Lothringen  erlittenen
Verluste  142
a)  Liquidätionsschäden  142
ß)  Verdrängungsschäden  143
Y)  Kriegsschäden  144
e)  Wiederanstellung  der  vertriebenen  Beamten  .  .  .  162
f)  Unterbringung  der  Vertriebenen  in  Wohnungen
und  Siedelungen  168
Schluss:  DIB  LÖSUNG  DBS  PROBLEMS  IN  1HRBB
POLITISCHEN  BEDEUTUNG  185
LITERATURVERZEICHNIS  •  188
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        DIE  EINGLIEDERUNG  DER  VERTRIEBENEN  ELSASS-L0THR1NGER
  IN  DAS  DEUTSCHE  WIRTSCHAFTSLEBEN ­
  IM  AUGENBLICK  SEINES  TIEFSTANDES.
TATSACHEN  UNI)  POLITIK.

MOTTO:
„Ein  Volk  sein  heißt:
eine  gemeinsame  Not  empfinden“.
(Paul  de  Lagarde.)
EINLEITUNG.
DAS  WESEN  DES  PROBLEMS.
Wenn  wir  von  den  Taten,  den  Opfern  und  Entbehrungen ­
  unseres  deutschen  Volkes  während  des  Krieges,
und  der  Nachkriegszeit  sprechen,  haben  wir  meist  ein
großes  einheitlich  geschlossenes  Bild  vor  Augen.  Große
Linien  treten  hervor:  der  Auszug  der  Männer,  die  Frauenarbeit ­
  auf  dem  Lande,  die  Trauer  um  die  Gefallenen,  der
Mangel  am  nötigsten  Lebensunterhalt,  der  Zusammenbruch
mit  seinen  wirtschaftlichen  und  seelischen  Nöten.
Dieses  Solidaritätsgefühl  in  der  Erinnerung  an  gemeinsam ­
  durchlebte  schwere  Zeiten  möchte  man  heute
in  unserem  Volke  allerorten  stärken  im  Kampfe  gegen  die
Gegensätze  der  Gegenwart,  und  doch  können  wir  gezwungen ­
  werden,  diesen  Gedanken  einer  Einheit  des  Volksopfers ­
  zu  durchbrechen,  wenn  es  sich  darum  handelt,  zur
klaren  Beurteilung  der  Lage  aller  unserer  Volksgenossen
festzustellen,  welche  Gruppen  innerhalb  unseres  Volkes
Ernst,  Eingliederung  d.  Elsaß-Lothr.  ins  deutsche  Wirtschaftsleben.  1
        <pb n="9" />
        Z  EINLEITUNG.
ein  solches  Mehr  an  "Leiden  und  Lasten  tragen  müssen,  als
die  Gesamtheit,  daß  diese  Gesamtheit  hinwiederum  helfend ­
  dem  Einzelnen  zur  Seite  treten  muß.
Das  soll  wahrlich  nicht  heißen,  es  müsse  nun  jedem
Deutschen,  je  nach  seinem  Anteil  an  Opfern  und  Entbehrungen ­
  der  vergangenen  Jahre,  ein  Platz  näher  oder
ferner  von  der  Sonne  eingeräumt  werden.  Solch  ein  Vergütungsstandpunkt ­
  darf  keinen  Boden  unter  uns  gewinnen.
Was  wir  dem  Vaterland  dargebracht  haben  und  darbringen,
das  wollen  wir  einander  nicht  vorrechnen.
Aber  dieser  Verzicht  auf  Dank  hat  seine  Grenzen.
Stellt  das  dargebrachte  Opfer  die  Existenz  des  Einzelnen
in  Frage,  dann  muß  die  weniger  schwer  getroffene  Gemeinschaft ­
  der  Volksgenossen  aus  ethischen  Gründen  dem
Einzelnen  beispringen  und  Rechtssätze  schaffen,  die  die
Möglichkeit  geben,  ihn  in  eine  der  Allgemeinheit  angepaßte ­
  Lage  zu  erheben.  Aus  diesem  Gerechtigkeitsgefühl ­
  des  besonderen  Opfers  heraus  sind  die  Gesetze  be-,
treffend  die  Erhaltung  und  Unterstützung  von  Kriegshinterbliebenen ­
  und  Kriegsbeschädigten  entstanden.
Vieles  läßt  sich  nicht  ersetzen.  So  weder  liebe  Menschen ­
  noch  die  verlorene  Gesundheit.  'Nur  die  äußeren
Lebensmöglichkeiten  können  wir  verbessern.  Doch  das  ist
unsere  Pflicht.
Und  diese  Pflicht  haben  wir  auch  den  Deutschen  gegenüber ­
  zu  erfüllen,  von  deren  Schicksal  und  heutiger  Lage  ich
im  Rahmen  dieser  Abhandlung  sprechen  will,  gegenüber
den  aus  ihrer  Heimat  von  Heim  und  Arbeitsstätte  vertriebenen ­
  Elsaß-Lothringern.
Krieg,  Revolution,  und  vor  allem  der  sogenannte  „Frieden ­
  von  Versailles“,  haben  dem  deutschen  Volk  so  schwere
Lasten  aufgebürdet,  daß  es  wohl  begreiflich  ist,  wenn  die
Hilfe,  die  nottut,  oft  nicht  in  dem  nötigen  Umfang  und  in
der  rechten  opferfreudigen  Gesinnung  gewährt  wird.  Es
geht  nicht  an,  zwischen  der  Hilfe  für  das  zerstörte  Ostpreußen ­
  und  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  eine  Parallele ­
  zu  ziehen  1  Wir  leben  in  anderer  Zeit  als  1914/15.
Hiermit  soll  gleich  zu  Anfang  gesagt  werden,  daß  den
        <pb n="10" />
        DAS  WESEN  DES  PROBLEMS.

3

heutigen  Verhältnissen  entsprechend  schon  vieles  für  di  ei
vertriebenen  'Elsaß-Lothringer  geschehen  ist.
Von  diesen  heutigen  Verhältnissen,  von  der  wirtschaftlichen ­
  Notlage  unseres  Vaterlandes  müssen  wir  ausgehen,
wenn  wir  über  eine  Beschreibung  der  Not  der  aus  Elsaß-Lothringen
  vertriebenen  Deutschen  und  der  ihnen  vom
deutschen  Volk  gewährten  Hilfe  hinaus  zu  einer  auf  dem
Boden  der  Wirklichkeit  aufgebauten  Beurteilung  dieser
Hilfsmaßnahmen  gelangen  wollen.
So  soll  in  einem  ersten  allgemeinen  Teil  unserer  Untersuchung ­
  die  Einwanderung  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
  nach  Deutschland  in  ihrer  Wirkung  auf  unsere
zusammengebrochene  Volkswirtschaft  und  in  ihrer  Bedeutung ­
  für  die  zum  Wiederaufbau  nötige  Neugestaltung  unserer ­
  wirtschaftlichen  Struktur  behandelt  werden.  Auf
diese  Weise  werden  wir  in  erster  Linie  die  Hemmungen
und  Schwierigkeiten  erkennen,  die  bei  der  Aufnahme  der
vertriebenen  Elsaß-Lothringer  in  unser  Wirtschaftsleben
zu  überwinden  sind,  und  ferner  werden  wir  Richtlinien
dafür  erhalten,  welche  Wege  bei  der  Eingliederung  der
Vertriebenen  in  unsere  Volkswirtschaft  eingeschlagen  werden ­
  müssen,  um  diesen  Zufluß  an  menschlicher  Arbeitskraft ­
  wenn  möglich  in  produktive  für  die  Volksgemeinschaft
förderliche  Bahnen  zu  leiten.
Solches  Vorgehen  wird  uns  davor  bewahren,  in  dem
daran  anschließenden  speziellen  Teil,  in  welchem  wir  alle
bis  heute  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  durchgeführten ­
  Hilfsmaßnahmen  kennen  lernen  und  auf  ihre
Zweckmäßigkeit  prüfen  wollen,  die  Hilfsaktion  für  die
Flüchtlinge  einseitig  vom  Standpunkt  des  einzelnen  Vertriebenen ­
  aus  zu  betrachten  und  zu  beurteilen.  Wir  werden
bedenken,  daß  die  Interessen  der  Einzelnen  mit  den  In-'
teressen  der  Gesamtheit  in  Einklang  gebracht  werden
müssen,  und  daß  aller  guter  Wille  nichts  nützt,  wenn  Hindernisse ­
  im  Wege  stehen,  die  zu  überwinden  nicht  in
unserer  Macht  ist.
Doch  bevor  wir  in  dieser  hier  kurz  angedeuteten  Form
ein  Bild  von  der  Eingliederung  der  vertriebenen  Elsaß-1*
        <pb n="11" />
        4

EINLEITUNG.

Lothringer  in  die  deutsche  Volkswirtschaft,  wie  sie  durchgeführt ­
  wird  und  wie  sie  erfolgen  müßte,  zu  entwerfen
versuchen,  müssen  wir  uns  in  einem  geschichtlichen  Teil
über  die  Ursachen  klar  werden,  die  das  deutsche  Volk
in  seiner  bedrängten  Lage  vor  die  Aufgabe  stellen,  weit
über  hunderttausend  ihres  Eigentums  beraubte  Deutsche
aus  dem  von  Frankreich  annektierten  Elsaß-Lothringen
in  seinem  verkleinerten  Gebiet  aufzunehmen,  und  ihnen
eine  neue  Existenz  zu  schaffen.
        <pb n="12" />
        I.  HAUPTTEIL.

DIE  URSACHEN  DER  ABWANDERUNG
UND  IHR  UMFANG.

A.  GESCHICHTLICHE  BEDINGUNGEN.
1.  DIE  ÄUSSEREN  UMSTÄNDE.
Im  Waffenstillstandsvertrag  vom  11.  November  1918,
abgeschlossen  im  Wald  von  Compiegne  zwischen  Deutschland ­
  und  den  alliierten  und  assoziierten  Mächten,  lautet
der  Artikel  6:
„In  allen  geräumten  Gebieten  ist  die  Fortführung  von
Einwohnern  untersagt.  Der  Person  oder  dem  Eigentum
der  Einwohner  darf  kein  Schaden  oder  Nachteil  zugefügt
werden.  Niemand  wird  wegen  der  Teilnahme  an  Kriegsmaßnahmen, ­
  die  der  Unterzeichnung  des  Waffenstillstandes
vorausgegangen  sind,  verfolgt  werden.“
iVor  Abschluß  des  Waffenstillstandes,  als  die  deutschen ­
  Armeen  fast  auf  der  ganzen  Westfront  sich  auf  dem
Rückzug  befanden,  hatte  mancher  Deutsche  in  den  Reichslanden
  „Elsaß-Lothringen“  den  Entschluß  gefaßt,  sein  Hab
und  Gut  jenseits  des  Rheines  in  Sicherheit  zu  bringen.
Solange  der  Kampf  noch  tobte,  war  solches  Handeln  und
Denken  unbedingt  zu  verwerfen.  Der  Eindruck  auf  die
einheimische  Bevölkerung  mußte  ein  kläglicher  sein,  und
es  konnte  nicht  ohne  Einfluß  gerade  auf  die  deutschgesinnten ­
  Elemente  unter  der  einheimischen  Bevölkerung
bleiben,  wenn  altdeutsche  Kreise  in  dieser  Weise  schon
vor  der  Entscheidung  den  Glauben  an  die  Erhaltung  des
deutschen  Elsasses  auf  gaben.
        <pb n="13" />
        O  I.  HAÜPTTEIL.
Der  Waffenstillstand  brachte  eine  gewisse  Beruhigung.
Freilich  die  Tatsache  stand  nun  fest:  die  Entscheidung
■über  die  Zukunft  Elsaß-Lothringens  lag  nicht  mehr  in
deutscher  Hand.  Die  elsaß-lothringische  Frage  wurde  nun
in  der  Tat  eine  internationale.  Die  Gefahr  einer  Lösung
im  französischen  Sinne  war  ungeheuer  groß.  Doch  klammerte ­
  man  sich  noch  an  das  von  unsern  Gegnern  so  laut
verkündete  Selbstbestimmungrecht  der  Völker.  Die  Franzosen-Partei
  im  Lande  erhob  schon  während  der  letzten
Tage  deutscher  Herrschaft  stolz  ihr  Haupt,  als  die  Revolution ­
  und  der  militärische  Zusammenbruch  anarchische  Zustände ­
  schufen.  Und  doch  schien  es  unmöglich,  daß  ein
deutscher  Stamm,  eine  zu  88  °/ 0  deutschsprechende  Bevölkerung ­
  sich  Welschland  überliefern  würde.
Die  weitere  Entwicklung  mußte  abgewartet  werden,
und  für  den  Augenblick  war  das  Entscheidende,  daß  man
wenigstens  rein  äußerlich  genommen  diese  Weitergestaltung
der  Dinge  in  Ruhe  abwarten  konnte.  Dafür  sprach  der
Artikel  6  des  Waffenstillstands  Vertrages.
Von  den  seit  1870/71  nach  Elsaß-Lothringen  zugewanderten ­
  Deutschen  und  deren  Abkömmlingen  hatten  die
meisten  hier  eine  neue  Heimat  gefunden.  Die  genaue  Zahl
dieser  im  Gegensatz  zu  der  schon  vor  1870/71  in  Elsaß-Lothringen
  ansässigen  Bevölkerung  als  Altdeutsche  bezeichnten ­
  Deutschen  läßt  sich  nicht  angeben.  Im  Jahre
1910  wurden  im  Reichsland  295436  Staatsangehörige  anderer ­
  deutscher  Bundesstaaten  gegenüber  1502071  Inhabern
der  elsaß-lothringischen  Staatsangehörigkeit  gezählt.  Doch
ist  zu  bedenken,  daß  eine  große  Zahl  der  seit  1870  zugewanderten ­
  Deutschen  oder  deren  Abkömmlinge  die  elsaßlothringische ­
  Staatsangehörigkeit  erworben  hatte,  und  bei
der  Volkszählung  als  elsaß-lothringische  Staatsangehörige
geführt  sind.  Auch  hat  seit  1910  eine  weitere  Einwanderung ­
  Altdeutscher  nach  Elsaß-Lothringen  stattgefunden,
und  so  schätzte  das  Statistische  Amt  von  Elsaß-Lothringen
bei  Ausbruch  des  Krieges  die  Zahl  der  Altdeutschen  im
Reichsland  auf  400000.
        <pb n="14" />
        DIE  URSACHEN  DER  ABWANDERUNG  UND  IHR  UMFANG.

7

Zum  Teil  in  führenden  Stellungen  als  Beamte,  Industrielle ­
  und  Kaufleute  haben  sich  diese  zugeiwanderten
altdeutschen  Elemente  große  Verdienste  um  die  wirtschaftliche ­
  Hebung  Elsaß-Lothringens  seit  1870/71  erworben.
Viele  von  ihnen  hofften  angesichts  des  Einmarsches  der
Eranzosen  im  November  1918  im  kommenden  Kampf  der
beiden  Kulturen  zu  ihrem  Teil  mitstreiten  zu  können.
Und  wer  solchen  Glauben  nicht  in  sich  trug,  wer  die
Franzosen  besser  kannte,  der  war  froh,  in  einer  Zeit
schwerster  Umwälzungen  mit  Frau  und  Kind  ein  schützendes ­
  Dach  über  sich  zu  behalten.
Die  Feindseligkeiten  waren  eingestellt,  der  Waffenstillstandsvertrag ­
  verkündete  Schutz  der  Person  und  des
Eigentums.  Nicht  nur  die  einzelnen  Deutschen  in  Elsaß-Lothringen,
  sondern  auch  die  Behörden  trafen  auf  Grund
dieser  Tatsachen  ihre  Entscheidungen.  Elsaß-Lothringen
blieb  deutsches  Staatsgebiet,  die  Bewohner  deutsche  Staatsangehörige ­
  trotz  der  Besetzung  durch  den  Feind.  Die
Beamten  blieben  auf  ihrem  Posten.  Noch  am  19.  Novem :
ber  1918  erschien  folgende  Verordnung:
Ministerium  f.  Elsaß  -  Lothringen,
Abteilung  für  Justiz  und  Kultus.
Straßburg,  19.  Nov.  1918.
Nach  einer  Mitteilung  des  Demobilmachungsamtes  in  Berlin
haben  die  elsaß-lothringischen  Behörden  und  Beamten  auch  bei  Besetzung ­
  des  Landes  auf  ihrem  Posten  zu  bleiben.
Die  aus  dem  Heeresdienst  entlassenen  planmäßigen  Beamten
werden  ....  wieder  in  ihre  Dienststelle  einzutreten  haben.  .  .  .
gez.  I.  A.  Dr.  Laucher.
Am  21.  November  1918  wurde  die  rote  Fahne  auf  der
Turmspitze  des  Straßburger  Münsters  eingezogen,  und  die
blau-weiß-rote  Trikolore  gehißt.  Die  Franzosen  besetzten
das  Land;  aber  ihnen  galt  vom  ersten  Augenblicke  an
Elsaß-Lothringen  nicht  als  besetztes  deutsches  Staatsgebiet,
sondern  als  befreite  französische  Erde.  Mit  dem  Schlagwort ­
  von  der  Befreiung  der  verlorenen  Provinzen  har
Frankreich  seine  Kriegshetze  betrieben.  Der  Glaube  an
diese  Mission  hat  das  französische  Volk  trotz  aller  Nieder ­
        <pb n="15" />
        8

I.  HAUPTTEIL.

lagen  immer  wieder  mit  in  erster  Linie  aufrecht  erhalten.
Der  langersehnte  Tag  war  da,  Frankreichs  „siegreiche“
Truppen  zogen  in  Straßburg  ein.
Deutschland  mußte  die  bittere  Erfahrung  machen,  daß
weite  Schichten  des  elsaß-lothringischen  Volkes  den  Franzosen ­
  zujubelten,  und  ihnen  einen  begeisterten  Empfang
bereiteten.  Die  Städte,  Straßburg  voran,  prangten  im
Flaggenschmuck.  Und  als  die  Franzosen  wenige  Tage
später  den  Kampf  gegen  die  Deutschen  im  Lande  aufnahmen,
  als  sie  zur  Befriedigung  ihres  Rachegefühls  und
zur  Bekämpfung  des  deutschen  Einflusses  entgegen  dem
Versprechen  des  Waffenstillstandsvertrages  einflußreiche
deutsche  Persönlichkeiten  mit  ihren  Familien  von  einem
Tage  zum  andern  aus  ihrer  Heimat  jagten,  da  fanden  sie
auch  bei  dieser  Tätigkeit  Helfershelfer  unter  der  einheimischen ­
  Bevölkerung.
2.  DIE  BEWEGGRÜNDE  ZU  DER  AUSWEISUNG.
•  a)  POLITISCH-PSYCHOLOGISCHE.
Daß  die  Franzosen  so  Vorgehen  würden,  hätte  man
voraussehen  können.  Ihr  Haß  gegen  die  Deutschen  war
ungeheuer.  Die  Deutschen  waren  für  sie  nur  Menschen
einer  untergeordneten  Klasse,  denen  gegenüber  Verträge
nicht  gehalten  zu  werden  brauchen.  So  hatten  alle  unsere
Proteste  von  seiten  der  Waffenstillstandskommission  gegen
diesen  Vertragsbruch  keinen  Erfolg.  Wir  hatten  das  Recht
auf  unserer  Seite,  die  Franzosen  jedoch  allein  die  Macht.
Doch  auch  ruhige  Überlegung  führte  die  französischen
Machthaber  zu  solchen  Schritten.
Sie  waren  sich  wohl  bewußt,  wie  es  in  Wahrheit  mit
der  Befreiung  der  unter  fremdem  Joche  schmachtenden  französischen ­
  Provinzen  stand!  Niemals  hätten  sie  es  sonst
versäumt,  durch  eine  freie  Volksabstimmung  des  elsaßlothringischen ­
  Volkes  aller  Welt  zu  beweisen,  daß  Frankreich ­
  U/ 4  Jahre  nur  für  Recht  und  Freiheit  im  Kampfe
gestanden  hatte.  Diese  Abstimmung  fürchteten  sie.  Noch
war  es  nicht  geklärt,  wie  sich  die  anderen  Alliierten  zu  der
        <pb n="16" />
        DIE  URSACHEN  DER  ABWANDERUNG  UND  IHR  UMFANG.

9

Frage  der  Volksabstimmung  in  Elsaß-Lothringen  stellen
würden.  So  mußte  der  deutsche  Einfluß  zerstört  werden,
wo  auch  immer  es  möglich  war.  Jedes  Mittel  war  gut
genug.  Und  mit  rücksichtslosem  Vorgehen  gegen  alle  Altdeutschen ­
  und  jede  Äußerung  deutscher  Gesinnung  in  einheimischen ­
  Kreisen  konnte  man  hoffen,  die  französisch  gesinnte ­
  Bourgeoisie  des  Landes  zu  stärken  und  zu  befriedigen, ­
  vor  allem  aber  die  große  Masse  der  Bevölkerung,
einzuschüchtern,  und  ihr,  bevor  sie  recht  zum  Bewußtsein ­
  kam,  die  Empfindung  aufzuzwingen,  daß  Elsaß-Lothringen ­
  französisch  werden  müsse,  und  es  darum  richtiger
sei,  einen  unnützen  Kampf  nicht  erst  anzufachen.  Der
Eindruck  vom  militärischen  und  inneren  Zusammenbruch
Deutschlands,  die  Angst  vor  dem  ‘  Sieger,  mußten  ohne
Säumnis  ausgenützt  werden.  Der  erwartete  Erfolg  traf  ein.
Indem  wir  dies  feststellen,  gehen  wir  bereits  zu  der
Beantwortung  und  Erklärung  der  Frage  über,  wie  es  möglich ­
  war,  daß  auch  große  Teile  der  elsaß-lothringischen
Bevölkerung  sich  diesem  brutalen  Vorgehen  gegen  die  Deutschen, ­
  ihre  Volksgenossen  von  jenseits  des  Rheines,  anschlossen. ­

Es  ist  im  Rahmen  dieser  Abhandlung  unmöglich,  auf
den  geschichtlichen  Teil  der  elsaß-lothringischen  Frage  einzugehen. ­
  Es  muß  genügen  festzustellen,  daß  Elsaß-Lothringen, ­
  wie  es  der  Bismarckische  Staat  geschaffen  hat,
deutscher  Boden  mit  einer  ihrer  Kultur  und  Sprache  nach
deutschen  Bevölkerung  ist.  Was  uns  hier  ganz  kurz  beschäftigen ­
  muß,  ist  das  politische  und  nationale  Denken
dieser  allemannisch-fränkischen  Bevölkerung  zurzeit  des 1
Einmarsches  der  Franzosen  im  November  1918,  wie  es  sich
durch  die  zweihundertjährige  Zugehörigkeit  zu  Frankreich,
die  Wiedervereinigung  mit  Deutschland  1870/71,  den  Krieg
1914  1918  und  den  Kriegsausgang  1918  entwickelt  hat.
Das  hieraus  sich  ergebende  Verhalten  der  Elsaß-Lothringer ­
  muß  behandelt  werden.  Denn  gegen  den  geschlossenen ­
  Willen  der  einheimischen  Bevölkerung  hätte  voraussichtlich ­
  Frankreich  nicht  so  skrupellos  gegen  die  Deutschen ­
  vorgehen  können.  So  sind  hier  mit  die  Ursachen  zu
        <pb n="17" />
        10

I.  HAUPTTBIL.

suchen,  die  Deutschland  vor  die  Aufgabe  stellen,  Tausende ­
  vertriebene  Elsaß-Lothringer  in  seinem  verkleinerten
Gebiet  aufzunehmen.
Am  1.  August  1914  schien  die  deutsche  Seele  des
Elsasses  und  Deutsch-Lothringens  die  Decke  zu  sprengen,
die  Jahrhunderte  welscher  Kultur  über  ihr  aufgebaut
hatten,  um  unter  den  Trümmern  die  letzten  Reste  französischer ­
  Gesinnung  zu  begraben.  So  sah  es  nach  außen
hin  aus.  Aber  dem  wirklich  eingeweihten  Beobachter  entging ­
  es  nicht,  daß  die  französischen  Elemente  im  Lande
—  und  sie  waren  nicht  zu  unterschätzen,  da  sie  den  Bürgerkreisen, ­
  der  Intelligenz  angehörten  —  zum  Teil  unter
dem  Druck  des  gewaltigen  Geschehens,  aus  Furcht  vor
kommender  Belagerung  und  Kämpfen  sich  still  verhielten,
zum  Teil  nach  der  Schweiz  über  die  Grenze  gingen.  Die
deutschgesinnte  Bevölkerung  allerdings  —  und  sie  bildete ­
  die  große  Mehrheit  —  wurde  von  der  nationalen
Welle  erfaßt,  sie  war  geradezu  erlöst,  endlich  offen  ihr
Deutschtum  in  Gesinnung  und  Tat  beweisen  zu  können,
das  so  oft  angezweifelt  worden  war.
Es  kam  der  lange,  4V 4  Jahre  dauernde,  Nerven  und
Moral  zersetzende  Krieg.  Die  Reichslande  litten  neben
Ostpreußen  am  stärksten  unter  den  direkten  Einwirkungen
des  Krieges.  Daneben  wurde  bei  den  Elsaß-Lothringern
durch  nötige  und  unnötige  Maßnahmen  der  Militärbehörden,
die  in  den  Reichslanden,  welches  Operationsgebiet  war,  frei
schalten  konnten,  die  Kriegsmüdigkeit  verstärkt,  wie  sie
ja  auch  im  übrigen  Deutschland  durch  die  schlechte  Ernährung, ­
  die  unabsehbare  Länge  des  Krieges  und  die
furchtbaren  Menschenopfer  erwachsen  war.  Das  war  eine
ungeheuer  schwere  Belastungsprobe  für  das  zum  Deutschtum ­
  erst  neu  erwachte  Elsaß-Lothringen.  Man  darf  die
Stimmung  nicht  vergessen,  die  im  Herbst  1918  auch  in
anderen  Gegenden  Deutschlands  herrschte,  und  die  Gedanken ­
  entstehen  ließ,  wie  den:  „Laßt  doch  die  Franzosen
kommen,  wenn  es  nur  Friede  gibt“.
Die  französische  Partei  in  Elsaß-Lothringen  war  nicht
tot.  Darauf  wurde  schon  hingewiesen.  Als  der  Krieg  für
        <pb n="18" />
        DIE  URSACHEN  DER  ABWANDERUNG  UND  IHR  UMFANG.  11

Deutschland  kritisch  zu  werden  begann,  setzte  sie  mit
ihrer  Wühlarbeit  ein,  und  die  Fehler  der  deutschen  Militärbehörden ­
  verschafften  ihr  die  nötigen  Angriffspunkte.
Ein  glückliches  Kriegsende  hätte  trotzdem  alle  Mißstimmung ­
  zunichte  gemacht.  Statt  dessen  kam  unser  großer
Zusammenbruch.  Die  letzten  Tage  der  deutschen  Herrschaft ­
  konnten  nicht  werbend  für  Deutschland  wirken.
Die  Wurzeln  des  Deutschtums  waren  im  Reichsland  noch
nicht  so  tief  in  das  Denken  und  Fühlen  der  einheimischen
Bevölkerung  eingedrungen,  daß  sie  eine  Charakterfestigkeit ­
  hätten  nähren  können,  die  allen  Lockungen  Frankreichs ­
  zum  Trotz,  den  Siegern  zum  Trotz,  ein  Bekenntnis
zum  hungernden  zusammengebrochenen  Deutschland  ermöglicht ­
  hätte,  zu  dem  Deutschland,  das  in  seiner  Kraft  und
Blüte  den  Bruder  oft  voll  Mißtrauen  behandelt  hatte.
Und  bei  dieser  Betrachtung  dürfen  wir  ein  anderes
nicht  übersehen:  es  besteht  in  der  Tat  in  Elsaß-Lothringen
eine  gewisse  Doppelkultur  auf  allen  Gebieten.  So  auch
im  politischen  Denken.  Der  Einfluß  Frankreichs  ist  unverkennbar. ­
  Demokratie!  Unter  diesem  Schlagwort  sahen
viele  der  Elsaß-Lothringer  die  Freiheit  in  jeglicher  Form.
Preußische  Ordnung  und  preußische  Disziplin  wurden  leicht
als  Unterdrückung  betrachtet.  So  bestand  eine  gewisse  Anpassungsfälligkeit ­
  an  Frankreich,  und  es  war  von  großer
Bedeutung,  daß  die  oberste  Schicht  der  elsaß-lothringischen
Bevölkerung  die  französische  Sprache  beherrschte.  Aus
diesen  Umständen  muß  man  Verständnis  dafür  zu  gewinnen ­
  suchen,  daß  die  Elsaß-Lothringer  beim  Einzug
der  Franzosen  keinen  flammenden  Protest  erhoben.  Die
große  Schar  der  Deutschgesinnten  hat  die  Franzosen  nicht
jubelnd  begrüßt,  aber  sie  hatte,  behindert  durch  die  angedeuteten ­
  Schwächen,  nicht  die  Kraft  zu  aktivem  Handeln.
Die  französisch  gesinnten  Kreise  der  elsaß-lothringischen ­
  Bevölkerung  rissen  die  Masse  der  Urteilslosen  und
Zweifelnden,  der  Gesinnungslumpen  und  Gewinnjäger  mit
sich  fort!  Sie  wußten  einen  Empfang  der  Befreier  zu  inszenieren, ­
  der  alles  bisher  Dagewesenen  spottete.  Bezahlte
Kräfte  wirkten  als  glücklich  Befreite  mit.  Doch  damit
        <pb n="19" />
        allein  läßt  sich,  wie  gesagt,  die  Begeisterung  der  elsaßlothringischen ­
  Bevölkerung  in  den  November  tagen  1918
nicht  erklären.  Die  Hoffnung  auf  bessere  wirtschaftliche
Verhältnisse,  die  Erlösung  aus  langem  Kriege,  die  Freude
der  Besitzenden  den  ,,roten“  Deutschen  entronnen  zu  sein,
die  Hoffnung  auf  freies,  selbständiges  bürgerliches  Leben,
der  oben  erwähnte  Eindruck  der  Unmassen  siegreichen
Truppen,  schufen  das  Bild  einer  in  ihrer  Gesamtheit  zu
Frankreich  hinneigenden  Bevölkerung.  So  wenigstens  in
den  Städten.  Die  Bauernschaft  besah  sich  die  neuen  Verhältnisse ­
  größtenteils  mit  ruhigerem  Gemüt.  Aber  die
Städte  mit  ihren  Massen  gaben  den  Ausschlag.  Der  größte
Teil  der  Deutschgesinnten  zog  sich  vor  dieser  Selbstverständlichkeit ­
  einer  Einverleibung  in  Frankreich  völlig  zurück, ­
  ein  Teil  bekannte  sich  aus  Furcht  zu  Frankreich.
So  hatten  die  seit  1870  eingewanderten  Deutschen
keinerlei  Rückhalt,  ebensowenig  die  einheimischen  Elemente, ­
  die  im  Kampf  gegen  da,s  Welschtum  vor  dem
Kriege  und  während  des  Krieges  Führer  gewesen  waren.
Wie  zurZeit  von  Revolutionen  die  niedrigsten  Instinkte
entfesselt  werden,  die  fragwürdigsten  Gestalten  zu  Führern
werden,  so  auch  während  der  politischen  Umwälzung  in
den  Reichslanden  unter  dem  Zeichen  fanatisch-romanischen
Chauvinismusses.  Die  unter  dem  Deckmantel  militärischer
Notwendigkeit  vollzogenen  Ausweisungen  altdeutscher  Elsaß-Lothringer ­
  waren  begleitet  von  den  Auswüchsen  nationalen ­
  Hasses  der  französisch  gesinnten  Teile  der  einheimischen ­
  Bevölkerung  und  der  aus  dem  Innern  Frankreichs ­
  zuziehenden  Franzosen.  Aus  den  Ausweisungen
wurde  ein  Hinauswerfen  ohne  Hab  und  Gut.  Nicht  genug
damit,  daß  viele  im  wahrsten  Sinne  des  Wortes  ihre
Heimat  verlassen  mußten,  wurden  sie  wie  Verbrecher
hinausgejagt.  Und  aus  den  einzelnen  Ausweisungen  wurde
ein  ganzes  System.  Ein  System  im  Dienste  der  Erringung
der  Sympathien  der  Einheimischen,  indem  diese  durch  anonyme ­
  Denunziation  Konkurrenten  von  einem  Tag  zum
anderen  vertreiben  oder  sich  an  persönlichen  Feinden
rächen  konnten.
        <pb n="20" />
        DIE  URSACHEN  DER  ABWANDERUNG  UND  IHR  UMFANG.

13

Wilson  war  in  Versailles  unterlegen.  Frankreich
brauchte  nicht  mehr  zu  fürchten,  daß  eine  Volksabstimmung
in  Elsaß-Lothringen  ihm  die  „befreiten“  Provinzen  wieder
entführen  könnte.  Der  Friedensvertrag  war  unterzeichnet.
Es  konnten  keine  militärischen  Notwendigkeiten  mehr  sein,
die  Frankreich  veranlaßten,  die  Ausweisung  Deutscher
aus  ElsaßDothringen  fortzusetzen.  Der  Wunsch  der  einheimischen ­
  Bevölkerung  war  es  sicherlich  nicht  mehr.  Diese
hatte  erkennen  müssen,  daß  dem  preußischen  ein  viel  gewalttätigerer ­
  französischer  Militarismus  gefolgt  war.  Die
Mißstimmung  über  die  verlodderte  französische  Verwaltung ­
  wuchs  von  Tag  zu  Tag.  Man  schämte  sich  so  mancher
Heldentaten,  die  man  in  den  ersten  Wochen  der  französischen ­
  Besetzung  gegen  die  wehrlosen  Deutschen  begangen
hatte,  ohne  es  freilich  offen  zuzugeben.  Und  mit  Schrecken
erkannte  man,  daß  an  Stelle  eines  verjagten  deutschen  Konkurrenten ­
  zwei  Franzosen  auf  dem  Platze  erschienen.  Freilich ­
  deutsche  Gesinnung  oder  auch  nur  franzosenfeindliche
Stimmung  wird  bis  heute  in  der  denkbar  besten  Weise  durch
französische  Bajonette  niedergehalten.  Aber  Eines  steht
fest:  die  Ursachen  für  die  Ausweisungen  liegen  nun  nicht
mehr  beim  elsaß-lothringischen  Volk,  oder  besser  gesagt,
nicht  mehr  mit  beim  elsaß-lothringischen  Volk.
Die  Nebenursachen  sind  weggefallen,  und  so  erkennen
wir  um  so  deutlicher,  daß  die  Ausweisung  Deutscher
aus  Elsaß-Lothringen  nur  eines  der  Mittel  ist  zur  systematischen ­
  Verwelschung  dieses  deutschen  Stammes  und
Landes,  sowie  zur  Fortsetzung  des  Krieges  in  der  Form
des  Wirtschaftskrieges  gegen  Deutschland.  Man  wirft  den
Deutschen  zum  Lande  hinaus,  nicht  allein  um  den  Einheimischen ­
  vor  seinem  Einfluß  zu  bewahren,  sondern  um
Platz  für  Franzosen  zu  schaffen,  um  eine  starke  französische ­
  Herrenschicht  in  Verwaltung,  Industrie  und  Handel ­
  im  Lande  zu  begründen.  Schule  und  Gericht,  das  ganze
öffentliche  Leben  beherrscht  die  französische  Sprache  und  ,
französisches  Denken.  Offen  wurde  es  mehrfach  ausgesprochen, ­
  daß  man  ruhig  eine  Generation  der  einheimischen ­
  Bevölkerung  verkümmern  lassen  müsse,  um  gute
        <pb n="21" />
        14

I.  HAUPTTEEO.

Franzosen  aus  ihr  zu  machen!  Das  Selbstbestimmungsrecht ­
  der  Völker!
b)  WIRTSCHAFTLICHE.
Gleichzeitig  setzt  Frankreich  mittels  der  Ausweisung
den  Wirtschaftskrieg  gegen  Deutschland  fort.
Gegen  den  deutschen  Handel  und  die  deutsche  Industrie ­
  haben  England  und  Frankreich  den  Krieg  in  erster
Linie  geführt.  Vernichtung  unserer  weltwirtschaftlichen
Stellung  ist  der  oberste  Leitsatz  des  Friedensvertrages
von  Versailles.  Als  wichtigstes  Mittel  zur  Erreichung
dieses  Zweckes  wurde  durch  den  Friedensvertrag  die
Liquidation  aller  deutschen  Güter  in  den  uns  feindlichen
Ländern  ermöglicht.  Die  Stützpunkte,  die  sich  der  deutsche
Handel  in  Form  von  Kapitalanlagen  und  durch  Gründung
deutscher  Unternehmungen  vor  dem  Kriege  im  Ausland
geschaffen  hatte,  werden  auf  diese  Weise  der  Vernichtung
preisgegeben.
Die  deutschen  Unternehmungen  und  das  deutsche  Kapital ­
  in  Elsaß-Lothringen  sind  infolge  der  Annexion  der
Reichslande  durch  Frankreich  zu  einem  solchen  Auslandsstützpunkt ­
  des  deutschen  Handels  geworden.  An  der  Zerstörung ­
  dieser  Basis  unseres  Handels  hat  Frankreich  ein
ganz  besonders  großes  Interesse.  Während  der  50-jährigen
Vereinigung  Elsaß-Lothringens  mit  Deutschland  haben  sich
deutsche  Arbeit  und  deutsches  Kapital  in  Elsaß-Lothringen
auf  allen  Gebieten  der  Wirtschaft  eine  zum  Teil  führende
Stellung  erobert.  Die  Lösung  dieser  eng  wirtschaftlichen
Verknüpfung  Elsaß-Lothringens  mit  Deutschland  ist  für
Frankreich  eine  Vorbedingung  für  seine  rücksichtslose
Romanisierungspolitik  auf  dem  alten  deutschen  Kulturboden. ­
  Der  Raub  des  deutschen  Eigentums  wirkt  sich
weiterhin  aus  in  der  von  den  Franzosen  fanatisch  angestaubten ­
  Schwächung  der  deutschen  Volkswirtschaft.  Auf
welche  Summe  sich  die  im  Besitze  von  Altdeutschen  befindlichen ­
  Güter  und  Werte  sich  am  Ende  des  Jahres
1918  in  Goldmark  ausgedrückt  beliefen,  läßt  sich  nicht  berechnen. ­
  Einige  Anhaltspunkte  geben  folgende  von  deutscher ­
  Seite  erhobenen  amtlichen  Feststellungen:
        <pb n="22" />
        DIE  URSACHEN  DER  ABWANDERUNG  UND  IHK  UMFANG.  15

danach  beziffert  sich  der  deutsche  Kapitalbesitz  in  Goldmark ­
  ausgedrückt:
a)  in  den  oberelsässischen  Kaliwerken  auf  rund
200  Mill.  M.,
b)  in  der  untereisässischen  Erdölindustrie  auf  rund
48  Mill.  M.
Bedenkt  man,  daß  1913  von  den  18  Gesellschaften,
die  im  lothringischen  Erzbergbau  tätig  waren,  und  die  zusammen ­
  im  Jahre  1917  eine  Minette-Förderung  im  Wert
von  57  Mill.  M.  erzielten,  13  Gesellschaften  in  deutscher
Hand  waren,  so  läßt  sich  die  gewaltige  Höhe  des  im  lothringischen ­
  Erzbergbau  investierten  deutschen  Kapitals  ermessen. ­

Von  diesen  großindustriellen  Unternehmungen  bis  herunter ­
  zum  Bankguthaben  des  kleinen  Mannes  erstreckt
sich  die  Beschlagnahme  aller  deutschen  Güter  in  Elsaß-Lothringen
  durch  Frankreich.  In  den  meisten  Fällen
mußten  die  ausgewiesenen  Deutschen  innerhalb  24  Stunden
nach  Bekanntgabe  des  Ausweisungsbefehls  Elsaß-Lothringen ­
  verlassen  haben,  30—50  kg  Gepäck  und  2000  M.
Bargeld  War  alles,  was  sie  mitnehmen  durften.  Ihr  zurückgelassenes ­
  Hab  und  Gut  wurde  unter  Sequester  gestellt, ­
  wie  überhaupt  die  Sequestration  sämtlichen  deutschen ­
  Privateigentums  durch  eine  Verordnung  des  Generaikommissars
  der  französischen  Republik  in  Elsaß-Lothringen ­
  vom  30.  November  1918  ermöglicht  wurde.  Diese
sequestrierten  Güter  fielen  später  großenteils  der  Liquidation ­
  anheim.  Auf  diese  Liquidation  wird  später  zurückzukommen ­
  sein.  An  dieser  Stelle  sei  unterstrichen,  daß
Frankreich  mit  der  Liquidation  der  sequestrierten  Güter  in
Elsaß-Lothringen  bereits  vor  Abschluß  des  Friedensvertrags ­
  begann 1 ).  Militärische  Notwendigkeiten  sollen  es
gewesen  sein,  die  zur  Ausweisung  von  Tausenden  von  Deut-1)
  Beschluß.
Der  Generalkommissar  der  Republik  beschließt:
Art.  1:  Die  Liquidation  der  Güter,  Rechte  und  Interessen  jeder  Art,
welche  in  Elsaß  und  Lothringen  unter  Sequester  gestellt  sind,
kann  durch  Verordnung  genehmigt  werden,  die  auf  Ersuchen
        <pb n="23" />
        16

I.  HAÜPTTEIL.

sehen  zwangen!  War  diese  Liquidation  auch  militärische
Notwendigkeit?
So  achtete  das  „ritterliche“  Frankreich  den  Art.  6
des  Waffenstillstandsvertrages.
Unter  dem  Druck  der  drohenden  Sequestration  und
Liquidation  verkauften  viele  Deutsche  ihr  Hab  und  Gut
weit  unter  dem  Werte  und  verließen  „freiwillig“  Elsaß-Lothringen.
  Diese  Freiwilligkeit  wußten  die  Franzosen
durch  verschiedene  Maßnahmen  zu  fördern.
Sofort  nach  der  Besetzung  Elsaß-Lothringens  hatten
sie  eine  Sonderung  der  „reinen“  von  den  „unreinen“  Elementen ­
  der  elsaß-lothringischen  Bevölkerung,  d.  h.  der
alteingesessenen  von  der  aus  Deutschland  eingewanderten
Bevölkerung,  vorgenommen,  indem  sie  den  Paßzwang  einführten, ­
  und  durch  besondere  Merkmale  der  Pässe  in
Farbe  und  Aufdruck  die  Altdeutschen  oder  deren  Abkömmlinge ­
  kennzeichneten.  So  waren  sie  in  der  Lage,
die  altdeutsche  Bevölkerung  in  jeder  Hinsicht  anders  zu
behandeln,  als  die  einheimische 1  2  3  4 ).

der  Staatsanwaltschaft  von  dem  Präsidenten  des  örtlich  zuständigen ­
  Landgerichts  erlassen  wird.
Straßburg,  den  17.  April  1919.
Siehe  Mitteilungen  des  Ausschusses  vertriebener  Elsaß-Lothringer
(Organ  des  Hilfsbundes  für  die  Elsaß-Lothringer  im  Reich),  1.  Jahrg.,
Nr.  18,  1919.
1)  Die  elsaß-lothringische  Bevölkerung  wurde  durch  dieses  Paßystem
  in  vier  Kategorien  eingeteilt;
1.  Elsaß-Lothringer,  die  bereits  vor  1870/71  in  Elsaß-Lothringen  als
französische  Staatsbürger  lebten,  und  deren  Abkömmlinge.
2.  Elsaß  -  Lothringer,  deren  Vater  oder  Mutter  der  unter  1)  genannten ­
  Kategorie  angehörten.
3.  Ausländer,  ausgenommen  die  Staatsangehörigen  der  bisher  Frankreich ­
  feindlichen  Staaten.
4.  Deutsche  Staatsangehörige,  die  seit  1870/71  nach  Elsaß-Lothringen
eingewandert  sind,  und  deren  Abkömmlinge.
Je  nach  Zugehörigkeit  zu  einer  dieser  vier  Kategorien  erhielt  der  Bewohner ­
  Elsaß  -  Lothringens  eine  A-,  B-,  C-  oder  D-Karte.  Eine  Beurteilung ­
  dieser  „Kulturtat“,  die  sich  in  dieser  Abstempelung  von
Menschen  in  höhere  und  niedere  Klassen  äußert,  gehört  nicht
hierher.
        <pb n="24" />
        DIE  URSACHEN  DER  ABWANDERUNG  UND  IHR  UMFANG.

17

Am  26.  November  1918  verfügte  die  französische  Regierung ­
  mit  Geltung  vom  15.  Dezember  1918  die  französische ­
  Münzwährung  für  Elsaß-Lothringen.  Den  „echten“
Elsaß-Lothringern  wurde  ihr  Besitz  an  deutschen  Geldzeichen ­
  zum  Kurse  von  1  M.  =  1,25  Pr.  umgetauacht,
die  Deutschen  dagegen  mußten  sich  französisches  Geld
zum  Tageskurs  verschaffen,  zu  jener  Zeit  1  M.  =  70  Cts. 1 ).
Immerhin  blieb  es  noch  unklar,  ob  alle  Markschulden
in  Prankenwährung  zu  zahlen  seien,  und  die  deutsche  Währung ­
  blieb  noch  neben  der  französischen  bestehen.
Die  Unterdrückung  der  Deutschen  und  ihre  Ausschaltung ­
  als  Konkurrenz  sprach  eine  Verordnung  Millerands, ­
  des  damaligen  Generalkommissars  für  Elsaß-Lothringen ­
  vom  4.  April  1919  klar  aus,  die  anordnete,  daß
alle  Schulden  an  Elsaß-Lothringer  in  Pranken,  und  zwar
nach  dem  Kurde  von  1  M.  =  1,25  Pr.  zu  zahlen  seien,
auch  von  seiten  der  im  Lande  wohnhaften  Deutschen,  daß
jedoch  die  Elsaß-Lothringer  nur  verpflichtet  seien,  ihre
Markschulden  gegenüber  Deutschen  nach  dem  Tageskurs
(1  M.  =  70  Cts.)  zu  begleichen.  Letztens  ergibt  sich  aus

1)  Beschluß,  betr.  Die  Münzwährung  in  Elsaß-Lothringen.  Der
Präsident  des  Ministerrates,  Kriegsminister,  beschließt:
§  1.  Vom  15.  Dez.  1918  ab  werden  in  den  Bezirken  Unter-Elsaß,
Ober-Elsaß  und  Lothringen  die  im  Deutschen  Reich  kursfähigen
deutschen  Silbermünzen,  die  in  Mark  zahlbaren  Banknoten  und  anderen
Zahlungsmittel,  wie  Reichsbanknoten  usw.,  gesetzlichen  Kurs  nicht
mehr  haben.
§  3.  Die  in  den  Bezirken  usw.  gegenwärtig  im  Umlauf  befindlichen ­
  Silbermünzen  und  Noten  werden  gegen  in  Frankreich  kursfähige ­
  französische  Münzen  und  Banknoten  im  Verhältnis  zu  1,25  Fr.
für  1  M.  umgetauscht  werden.  Dieser  Umtausch  wird  bewilligt
  an  Elsässer,  an  Lothringer  und  an  diejenigen  Angehörigen
alliierter  und  neutraler  Staaten,  welche  vor  dem  1.  August  1914  ihren
Wohnsitz  im  Elsaß  oder  in  Lothringen  hatten.
§  11.  Die  in  Verträgen  zwischen  Elsässern  und  Lothringern,
zwischen  Elsässern  oder  Lothringern  und  Franzosen  ausgedrückten
Markbeträge  werden  vom  1.  Dez.  1918  ab  in  Franken  im  Verhältnis
von  1,25  Fr.  für  1  M.  umgerechnet.
Paris,  den  26.  November  1918.  G.  Clemenceau.
Ernst  Eingliederung  d.  Elsaß-Lothr.  ins  deutsche  Wirtschaftsleben.  2
        <pb n="25" />
        18

I.  HAUPTTEIL.

dem  völligen  Übergehen  dieser  Seite  der  Zahlungsfrage
in  der  genannten  Verordnung 1 ).
Dies  nur  als  Beispiel  für  das  zielbewußte  rücksichtslose ­
  Vorgehen  der  Franzosen.  Meist  führten  politische  Erwägungen ­
  in  engster  Verbindung  mit  wirtschaftlichen  die
Franzosen  zur  Ausweisung  Deutscher  aus  Elsaß-Lothringen.
Jedoch  traten  auch  des  öfteren  politische  Gründe  in  scharfen ­
  Gegensatz  mit  wirtschaftlicher  Zweckmäßigkeit.  Dafür ­
  ein  Beispiel:  Die  einflußreichsten  Kreise,  so  vor  allem
Lehrer,  Rechtsanwälte,  Hochschulprofessoren,  Pfarrer  und
Beamte  hatte  man  in  erster  Linie  außer  Landes  gewiesen,
oder  ihrer  Stellung  enthoben,  und  auf  diese  Weise  gezwungen, ­
  Elsaß-Lothringen  „freiwillig“  zu  verlassen.  Aber
auch  vor  den  untern  Klassen  machte  man  nicht  Halt.  Von
selten  der  Arbeiter  fürchteten  die  Franzosen  revolutionäre
Propaganda,  und  so  erleben  wir  das  geradezu  Unglaubliche,
daß  Frankreich  auch  lothringische  Bergarbeiter  ausweist,
trotzdem  schon  im  Frieden  im  lothringischen  Erzbergbau
großer  Mangel  an  Arbeitern  herrschte,  und  die  mit  vieler
Mühe  erst  kurze  Zeit  vor  dem  Kriege  angesiedelte  deutsche
Bergarbeiterschaft  den  besten  Teil  der  dort  Beschäftigten
ausmachte,  und  den  größten  Teil  der  gelernten  Kräfte
stellte 2 ).  Frankreich  konnte  aus  politischen  Gründen  auf
diese  wirtschaftlichen  keine  Rücksicht  nehmen.  So  war

1)  Der  Generalkommissar  der  Republik  erläßt  unter  Bezugnahme
auf  die  Verordnung  vom  26.  Nov.  1918,  betr.  Münzregime  in  Elsaß
und  Lothringen,  folgende  Verordnung:
.  .  .  Art.  2.  Der  Art.  11  der  Verordnung  vom  26.  Nov.  1918
findet  ebenfalls  Anwendung  auf  jede  nicht  verfallene,  in  Elsaß  oder
Lothringen  entstandene  Verpflichtung,  deren  Ausführung  die  Zahlung
einer  in  Mark  festgesetzten  Summe  in  Elsaß  oder  Lothringen  durch
einen  dort  wohnhaften  Angehörigen  eines  feindlichen  Staates  an  einen
Elsässer,  einen  Lothringer,  einen  Franzosen  oder  einen  vor  dem
1.  Aug.  1914  in  Elsaß  oder  in  Lothringen  wohnhaften  Angehörigen
in  sich  begreift.
Straßburg,  den  4.  April  1919.  gez.  A.  Millerand.
(8.  Els.-Lothr.  Mitt.,  1.  Jahrg.,  Nr.  11,  1919.)
2)  8.  Schriften  d.  Vereins  f.  Sozialpolitik,  Bd.  106:  Otto  Bosselmann, ­
  Erzbergbau  und  Hüttenindustrie  in  Lothringen-Luxemburg.
        <pb n="26" />
        DIE  URSACHEN  DER  ABWANDERUNG’UND  IHR  UMFANG.  19
z.  B.  der  Generalstreik  in  Elsaß-Lothringen  Ende  April
1920,  der  alle  Arbeiter  und  Beamten  des  Landes  zu  gemeinsamer ­
  Kundgebung  gegen  die  französische  Überfremdung ­
  zusammenführte,  ein  Grund  für  die  Franzosen,  gegen
die  deutschen  Bergarbeiter  in  Lothringen  vorzugehen.  Von
den  Eisenhütten  in  Hagendingen  war  die  Streikbewegung
ausgegangen.  Die  deutschen  Bergarbeiter  mußten  zum  Unruhestifter ­
  gestempelt  werden,  um  dem  Ausland  vorspiegeln ­
  zu  können,  in  Elsaß-Lothringen  stehe  alles  glänzend,
und  es  seien  nur  die  Deutschen  schuld  an  den  immerhin
unerfreulichen  Verhältnissen.  Ja  die  Franzosen  streuten
sich  selbst  diesen  Sand  in  die  Augen.  Der  Ruf  „Elsaß-Lothringen
  den  Elsaß-Lothringern“  wird  deshalb  nicht
verstummen.  Doch  wir  können  uns  nicht  mit  diesen  die
elsaß-lothringische  Bevölkerung  betreffenden  Fragen  beschäftigen. ­

B.  DIE  GRÖSSE  DER  WANDERUNGSBEWEGUNG.
Wir  stellen  zusammenfassend  die  Tatsache  fest,  daß
Frankreich  aus  Rachsucht,  aus  berechtigter  Furcht  vor
dem  deutschen  Einfluß  in  den  „befreiten“  Provinzen,  sowie ­
  zur  Fortführung  des  Krieges  gegen  Deutschland  in
Form  des  Wirtschaftskrieges  über  hunterttausend  Deutsche
um  Heimat  und  Existenz  gebracht  hat.
Seit  der  Besetzung  Elsaß-Lothringens  durch  die  Franzosen ­
  am  21.  November  1918  bis  1.  Oktober  1920  wurden
aus  Elsaß-Lothringen  ausgewiesen  bzw.  haben  unter  dem
Druck  der  politischen  und  wirtschaftlichen  Verhältnisse
Elsaß-Lothringen  verlassen:
9  5415  Persoben,  darunter;
29  083  Mahner,  29492  Frauen,  36840  Kinder.  In
diesen  Zahlen  sind  nur  die  Vertriebenen  bzw.  die  „freiwillig“ ­
  Ausgewanderten  enthalten,  die  bei  ihrem  Übergang
über  den  Rhein  von  deutscher  Seite  amtlich  festgestellt
wurden.  In  den  ersten  Wochen  war  an  eine  solche  statistische ­
  Aufstellung  nicht  gedacht  worden,  —  sie  war
auch  völlig  unmöglich  —  so  daß  sich  in  Wirklichkeit  die
angegebene  Zahl  noch  um  etwa  15000  schätzungsweise
2*
        <pb n="27" />
        20

X.  HAÜPTTEIL.

erhöhen  dürfte,  da  gerade  im  Dezember  1918  und  Januar
1919  die  Ausweisungen  einen  Höhepunkt  erreichten.  Außerdem ­
  konnten  etwa  1500  Elsaß-Lothringer  infolge  der  Besetzung ­
  nicht  nach  ihrer  Heimat  zurückbehren  (entlassene
Soldaten).  Diese  Zahlen  15000  und  1500  sind  die  Schätzungen, ­
  die  von  amtlicher  Seite  bei  endgültigen  Zusammenstellungen ­
  über  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  den  statistischen ­
  Zahlen  zugezählt  werden.  So  rechnet  man  bis
zum  1.  Oktober  1920  mit  111915  nach  Deutschland  eingewanderten
  Elsaß-Lothringern.
Um  ein  Bild  von  dem  Verlauf  der  Ausweisung  und
Auswanderung  aus  Elsaß-Lothringen  zu  geben,  sei  die
folgende  Zusammenstellung  der  monatlichen  Zuwanderung
nach  Deutschland  aus  dem  Beichsland  hier  eingeftigt  (soweit ­
  monatliche  Aufstelllungen  vorliegen):

bis
vom

31.
1.

Zeit
8.  1919
9.  „  -30.

9.

1919

Männer
20685
1545

Frauen
18944
2899

Kinder
23  743
3  863

zusammen ­

62  872
9307

1.

10.

„  -15.

10.

77

1720

2  241

2878

7  049

?&amp;gt;

1.

11.

„  -30.

11.

r&amp;gt;

994

1543

1705

4  242

j?

1.

12.

„  -31.

12.

r&amp;gt;

601

699

874

2174

n

1.

1.

1920-31.

1.

1920

298

330

474

1102

7?

1.

2.

„  -29.

2.

77

231

313

339

883

n

1.

3.

„  -31.

3.

77

389

433

454

1376

1.

4.

„  -30.

4.

77

282

348

399

1029

1.

5.

„  -31.

5.

77

293

332

385

1010

1.

6.

„  -30.

6.

225

333

273

831

1.

7.

„  -31.

7.

7?

191

283

312

786

1.

8.

„  -31.

8.

77

297

347

582

1226

1.

9.

„  -30.

9.

77

232

347

459

1038

Summa

29  083

29  492

36840

95  415

Dazu  schätzungsweise:  15  000
1500
Summa  111915
Ein  Denkmal  der  Bache  Frankreichs.
Immerhin  läßt  sich  annehmen,  daß  bedeutende  Ausweisungen ­
  aus  Elsaß-Lothringen  nicht  mehr  erfolgen  werden. ­
  Das  ist  die  einzige  erfreuliche  Tatsache,  die  aus
dieser  Statistik  hervorgeht.  Auch  jetzt  wird  noch  mancher
        <pb n="28" />
        DIB  URSACHEN  DER  ABWANDERUNG  UND  IHR  UMFANG.  21
Deutsche  —  Altdeutsche  und  Alt-Elsa,ß-Lothringer  —  a,us
innerer  oder  äußerer  Notlage  gezwungen,  nach  Deutschland
kommen.  Doch  alles,  was  drüben  über  dem  Rhein  deutsch
fühlt  und  denkt,  kennt  jetzt  die  Pflicht  gegen  die  Verwelsichung
  dieses  alten  deutschen  Kulturbodens.  Das  ist  der
eine  Grund,  der  eine  weitere  starke  Auswanderung  nach
Deutschland  unwahrscheinlich  macht,  aber  mindestens
gleich  schwer  dürfte  die  Notlage  der  in  Deutschland  sich
aufhaltenden  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  in  die  Wagschale ­
  fallen.  Deutschland  ist  es  bis  heute  nicht  gelungen,
allen  diesen  Flüchtlingen  Heim  und  Beruf,  Ersatz  für
ihre  Verluste  zu  schaffen.
Schwerste  Klagen  erheben  diese  um  ihres  Deutschtums ­
  willen  ins  Unglück  geratenen  Deutschen  gegen  das
deutsche  Volk  und  den  deutschen  Staat.  Ob  zu  Recht  oder
zu  Unrecht,  können  wir  an  dieser  Stelle  selbstverständlich
noch  nicht  entscheiden.  Durch  Betrachtung  der  wirtschaftlichen ­
  Lage  Deutschlands,  sowie  der  inneren  und  äußeren
Verhältnisse  der  Flüchtlinge,  wollen  wir  uns  die  Schwierigkeiten ­
  vor  Augen  führen,  unter  denen  sich  diese  Eingliederung ­
  größerer  Bevölkerungsgruppen  ln  unsere  Volkswirtschaft ­
  vollzieht.  Auf  diese  Weise  werden  wir  in  der
anschließenden  Besprechung  der  bis  heute  durchgeführten
Hilfsmaßnahmen  über  ein  Urteil  darüber,  ob  die  Klagen
der  Flüchtlinge  berechtigte  sind,  hinaus,  auch  in  der  Lage
sein,  zu  der  anderen  Frage  Stellung  zu  nehmen,  wie  das
bisherige  Verhalten  der  deutschen  Behörden  und  des  deutschen ­
  Volkes  gegenüber  den  vertriebenen  Elsaß-Lothringern
unter  allgemein  volkswirtschaftlichen  Gesichtspunkten  zu
beurteilen  ist.
        <pb n="29" />
        II.  HAÜPTTEIL.

DER  WANDERUNGSVORGANG  ELSASS-LOTHRINGISCHEß
BEVüLKERUNGSGRUPPEN  UNTER  DEM  GESICHTSPUNKT
DER  EINWANDERUNG  NACH  DEUTSCHLAND.

A.  DIE  BEDEUTUNG  DER  EINWANDERUNG  IM
RAHMEN  ALLGEMEINER  WANDERENGSERSCHEI-NÜNGEN.

Wir  müssen  uns  in  erster  Linie  vergegenwärtigen,
welche  Bedeutung  einer  Einwanderung  von  dieser  Größe
ganz  allgemein  betrachtet  —  d.  h.  von  den  besonderen  Verhältnissen ­
  im  hier  behandelten  Falle  zuerst  völlig  abgesehen
—  zukommt,  um  dann  unter  Berücksichtigung  der  heutigen
wirtschaftlichen  Notlage  Deutschlands  und  des  schweren
Loses  der  Vertriebenen  unsere  Beurteilung  den  konkreten
Verhältnissen  anzupassen.
Jedermann  dürfte  von  der  gewaltigen  Zahl  dieser  von
Heim  und  Arbeitsstätte  aus  Elsaß-Lothringen  vertriebenen
Volksgenossen  überrascht  sein.  Als  Verkörperung  von  Not
und  Schmerzen,  von  Verlusten  materieller  und  seelischer
Art,  spricht  dieser  Zahlenausdruck  zu  uns.  Und  als  Glieder
unseres  Volkes  mitten  im  Erleben  der  kranken  Zustände
unserer  Wirtschaft  treten  unwillkürlich  im  Hinblick  auf
diesen  Zuwachs  unserer  Bevölkerung  drei  Fragen  vor  uns
auf;  die  Arbeitslosigkeit,  die  Lebensmittelknappheit  und
die  Wohnungsnot!
Aber  wie  ich  schon  gesagt,  zur  genauen  Beurteilung
dieses  Einwanderungsproblems  müssen  wir  aus  unserer
Zeit  heraustreten  und  Gefühle  und  Erleben  zum  Schweigen
        <pb n="30" />
        WANDERUNGSVORGANG  ELS.-LOTHR.  BEVÖLKERÜNGSGRUPPEN.  23

bringen.  Mit  dem  rein  wissenschaftlichen  Interesse,  festzustellen, ­
  welche  Bedeutung  dieser  Wanderungserscheinung
im  Rahmen  allgemeiner  Bevölkerungsbewegungen  zukommt,
treten  wir  an  sie  heran.  Eine  neue  Erscheinung  läßt  sich
am  besten  in  ihrer  Tragweite  erkennen,  wenn  man  in  der
Vergangenheit  an  ähnlichen  Vorgängen  einen  Maßstab  findet. ­
  So  suchen  wir  nach  Parallelen  in  der  Geschichte,  nach
Wanderungen  an  anderen  Orten  und  zu  früherer  Zeit.  Diese
Betrachtungsweise  wird  uns  zeigen,  daß  rein  äußerlich,
rein  quantitativ  diese  Bevölkerungsverschiebung  völlig  für
sich  betrachtet,  keine  besondere  Hervorhebung  verdienen
würde.
Mit  welchen  Zahlen  wir  bei  Ein-  und  Auswanderungen
zu  rechnen  haben,  zeigt  uns  am  deutlichsten  ein  Blick
auf  die  Einwanderung  in  die  Vereinigten  Staaten  von
Amerika 1 ).
;  Diese  betrug  im  Jahre:

1905
1906
1907

1026  499
1  100735
1  285  349

In  Australien  betrug  die  Einwanderung  im  Jahre  1900;
260000.
Bei  einer  Gegenüberstellung  dieser  Zahlen  mit  der
Zahl  der  in  20  Monaten  nach  Deutschland  eingewanderten
rund  110000  Elsaß-Lothringer  wird  die  letztere  Zahl  in
den  Schatten  gestellt.
So  oberflächlich  können  wir  nun  freilich  nicht  vergehen. ­
  Der  Einwanderung  in  die  Vereinigten  Staaten  innerhalb ­
  eines  Jahres  müssen  wir  die  gesamte  Einwanderung
nach  Deutschland  innerhalb  der  letzten  beiden  Jahre  gegenüberstellen. ­
  Neben  den  Vertriebenen  aus  den  Reichslanden
sind  die  Rückwanderer  aus  dem  Ausland  und  den  Kolonien
ebenso  zu  berücksichtigen,  wie  die  aus  Polen  und  den
slavischen  Ländern  verdrängten  Deutschen.
Eine  Statistik  der  aus  dem  Auslande  und  aus  den
Deutschland  entrissenen  Grenzlanden  seit  Kriegsausbruch

1)  S.  Artikel  Auswanderung  im  Hdw.  d.  St.
        <pb n="31" />
        /

24

II.  HAÜPTTEIL.

bzw.  seit  dem  Waffenstillstand  nach  dem  Mutterland  zurtickgewanderten
  bzw.  vertriebenen  Deutschen  gibt  es  nicht.
Von  der  Größe  dieser  Einwanderung  kann  man  sich  jedoch
eine  Vorstellung  verschaffen  aus  einzelnen  Angaben  über
die  Zahl  der  vor  dem  Kriege  im  Ausland  ansässigen  Deutschen. ­
  In  einem  Ergänzungsheft  zu  den  Vierteljahrsheften
zur  Statistik  des  Deutschen  Reiches  (Jahrg.  1916  IV),  das
von  den  Deutschen  im  Ausland  handelt,  finden  wir  Statistiken ­
  über  die  Zahl  der  Ausländsdeutschen  in  15  europäischen ­
  Staaten.  Die  Statistiken  stammen  sämtlich  aus  den
Jahren  1901—1911.  Leider  machen  diese  Statistiken  zumeist
keinen  Unterschied  zwischen  den  in  Deutschland  geborenen
und  den  deutschen  Reichsangehörigen,  so  daß  sich  ein  genaues ­
  Bild  der  deutschen  Staatsangehörigen  in  diesen  Ländern ­
  nicht  ergibt.  Da  sich  die  Zahl  der  in  Deutschland  Geborenen ­
  plus  den  deutschen  Staatsangehörigen  in  diesen
15  europäischen  Staaten  auf  675581  beläuft,  so  handelt ­
  es  sich  auf  alle  Fälle  um  mehrere  Hunderttausend
deutsche  Staatsangehörige  allein  in  diesen  15  europäischen
Staaten.  Für  eine  erzwungene  Rückwanderung  Ausländsdeutschen ­
  ins  Mutterland  kommen  jedoch  nur  unsere  Feindstaaten ­
  in  Betracht.  Unter  den  15  angeführten  europäischen ­
  Staaten  befindet  sich  in  erster  Linie  Frankreich
mit  89772  deutschen  Reichsangehörigen  im  Jahre
1901,  ferner  England  mit  56467  in  Deutschland  Geborenen ­
  im  Jahre  1911,  Belgien  mit  57  010  deutschen
Reichsangehörigen  im  Jahre  1910.  Von  diesen  rund
200000  Deutschen  dürften  heute  nicht  mehr  allzuviele  in
Frankreich,  England  und  Belgien  ansässig  sein.  Der  Bund
der  Ausländsdeutschen  e.  V.  mit  Sitz  in  Berlin,  der  die  Interessen ­
  der  nach  Deutschland  zurückgekehrten  Ausländsdeutschen ­
  vertritt,  zählt  zurzeit  etwa  61000  Mitglieder.
Meist  ist  nur  der  Familienvorstand  dem  Bund  als  Mitglied
beigetreten,  höchstenfalls  noch  erwachsene  Kinder.  Der
Geschäftsführer  des  Bundes  nimmt  an,  daß  mindestens  eine
gleich  große  Zahl  von  in  Deutschland  befindlichen  erwachsenen ­
  Ausländsdeutschen  dem  Bunde  noch  nicht  beigetreten ­
  ist.
        <pb n="32" />
        WANDERUNGSVORGANG  ELS.-LOTHR.  BEVÖLKERUNGSGRUPPEN.  25
Eine  nähere  Bestimmung  der  aus  den  uns  entrissenen
Grenzlanden  sowie  aus  dem  ehemaligen  Österreich-Ungarn
vertriebenen  und  verdrängten  Volkgenossen  ist  unmöglich.
Der  deutsche  Schutzbund  für  Grenz-  und  Ausländsdeutsche
mit  Sitz  in  Berlin  schätzt  allein  die  seit  Kriegsende  aus
der  Tschecho-Slowakei  nach  Deutschland  eingewanderten
Deutschen  auf  40000.
Im  Zusammenhang  mit  dieser  von  allen  Seiten  in  das
durch  den  Versailler  Frieden  stark  verkleinerte  Deutschland ­
  von  allen  Seiten  stattfindenden  Rückwanderung  steigert ­
  sich  rein  quantitativ  betrachtet  das  elsaß-lothringische
Einwanderungsproblem  in  starkem  Maße.
In  ein  Verhältnis  können  wir  jedoch  diese  Einwanderung ­
  zu  der  oben  angedeuteten  in  die  Vereinigten  Staaten
nur  bringen,  indem  wir  die  Bevölkerungsziffer  und  die
Größe  der  beiden  Länder,  also  ihre  Bevölkerungsdichte
vergleichen.  Auch  dieser  Vergleich  steigert  die  Einwanderungserscheinung ­
  der  letzten  beiden  Jahre  nach  Deutschland ­
  gegenüber  der  Einwanderung  in  die  Vereinigten  Staaten.
Die  Vereinigten  Staaten  zählten  1900  —  also  etwa  zur  Zeit
der  oben  ziffermäßig  dargelegten  Einwanderung  —
76303  387  Einwohner  und  umfaßten  ein  Land  von
9383029  qkm.  Deutschland  hatte  vor  dem  Kriege  im
Jahre  1910  eine  Bevölkerung  von  rund  68000  000  und  umfaßte ­
  ein  Gebiet  von  540857  qkm.  Durch  den  Frieden
von  Versailles  haben  sich  diese  Zahlen  für  Deutschland
stark  verändert.  Wir  haben  weite  Strecken  Landes  und
'große  Bevölkerungsteile  verloren,  doch  dürfte  die  durchschnittliche ­
  Bevölkerungsdichte  durch  die  Losreißung  unserer ­
  Ostprovinzen  noch  wesentlich  gestiegen  sein,  da  gerade ­
  der  Osten  Deutschlands  eine  schwache  Besiedelung
aufweist.  Auf  1  qkm  kamen  im  Jahre  1900  in  den  Vereinigten ­
  Staaten  9  Einwohner,  1910  in  Deutschland  120,
nach  dem  Gesagten  im  Jahre  1920  —  also  zur  Zeit  der  Einwanderung ­
  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  —  voraussichtlich ­
  mehr  als  120.  Nehmen  wir  die  Entwicklungsmöglichkeiten
  und  die  Grundlagen  der  beiden  Volkswirtschaften ­
  als  völlig  gleiche  an,  so  ist  es  klar,  daß  diese
        <pb n="33" />
        26  II.  HAUPTTEIL.
Einwanderungsbewegung  für  Deutschland  eine  ungleich
schwerwiegendere  Tatsache  ist,  als  für  die  Vereinigten
Staaten,  und  zwar  auf  Grund  der  bedeutend  höheren  Bevölkerungsdichte ­
  in  Deutschland.
Aber  wir  erkennen,  daß  solche  rein  quantitative  Betrachtungsweise ­
  nicht  zu  einer  Beurteilung  der  inneren
Bedeutung  und  zu  einem  vollkommenen  Vergleich  dieser
Wanderungsbewegungen  führen  kann.  Die  Bedeutung  einerseits, ­
  die  solche  Einwanderung  für  eine  Volkswirtschaft
besitzt,  und  andererseits  die  Aufgaben,  die  ihr  durch  sie
erwachsen,  sind  nicht  allein  von  der  zahlenmäßigen  Größe
der  Einwanderung  allein  abhängig.  Der  Entwicklungsgrad
der  Volkswirtschaft,  der  Grund  und  Boden,  in  der  sie  wurzelt, ­
  und  ihre  Entwicklungsmöglichkeiten  müssen  ebenso
sehr  berücksichtigt  werden,  wie  die  wirtschaftliche  Lage
der  Einwanderer  und  ihre  innere  Einstellung  zur  Wanderung. ­
  Erst  durch  einen  Vergleich  solcher  Gegebenheiten
läßt  sich  die  wahre  Tragweite  der  von  uns  zu  behandelnden
Einwanderung  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  erkennen.
Doch  bevor  wir  einen  solchen  Vergleich  in  aller  Kürze
versuchen,  müssen  wir  noch  ein  Allgemeines  zur  Wanderungsfrage ­
  erläutern.
Im  Gegensatz  zur  Aus-  bzw.  Einwanderung  steht  die
sogenannte  Binnenwanderung.  Auch  diese  Binnenwanderungen ­
  haben  zeitweise  bedeutenden  Umfang  angenommen.
So  hatte  Ostpreußen  in  den  65  Jahren  von  1840—1905
einen  Verlust  durch  solche  Wanderungen  innerhalb  der
deutschen  Staaten  von  633000  Seelen,  Berlin  einen  Zuwachs ­
  von  1000000,  das  Rheinland  von  343  000  Seelen
zu  verzeichnen.  Vor  welche  schwerwiegenden  Aufgaben
eine  Volkswirtschaft  durch  solche  Bevölkerungsbewegung
innerhalb  ihrer  Grenzen  gestellt  wird,  geht  aus  der  zur
Genüge  bekannten  Landarbeiterfrage  hervor,  die  ihren  Ursprung ­
  in  der  Landflucht  hat,  d.  h.  der  vor  dem  Kriege
jährlich  400000  Menschen  betragenden  Abwanderung  vom
Lande  in  die  Stadt.
Wir  müssen  uns  an  dieser  Stelle  die  Frage  vorlegen,
unter  welche  Kategorie  von  Wanderungen  die  elsaß-loth-
        <pb n="34" />
        WANDERUNGSVORGANG  ELS.-LOTHR.  BEVÖLKERUNGSGROPPEN.  27
ringische  Zuwanderung  nach  Deutschland  zu  stellen  ist.
Mit  Rücksicht  auf  die  ihre  Wohn-  und  Arbeitsstätte  wechselnde ­
  deutsche  Bevölkerung  ist  man  versucht,  von  einer
Binnenwanderung  zu  sprechen,  Deutsche  sind  es,  die  in
Deutschland  Heini  und  Arbeit  suchen.  Jedoch  wenn  wir
uns  an  die  Definition  von  Wirminghaus  halten,  die  dieser
im  Hdw.  d.  St.  im  Artikel  „Binnenwanderung' -  gibt,
müssen  wir  von  einer  Einwanderung  sprechen.  Er  gibt
für  die  Unterscheidung  als  maßgebend  an,  daß  die  politischen ­
  Grenzen  bei  der  Wanderung  überschritten  werden.
Und  wenn  auch  in  der  Zeit  des  Waffenstillstandes  die
Grenze  Deutschlands  noch  auf  dem  Vogesenkamme  lief,
effektiv  war  der  Rhein  damals  bereits  zur  Grenze  geworden. ­
  Allerdings  dürfte  die  politische  Grenze  weniger
ausschlaggebend  sein,  als  vielmehr  die  Grenzen  der  Volkswirtschaft. ­
  Diese  müssen  keineswegs  mit  den  politischen
sammenfallen.  Luxemburg  war  vor  dem  Kriege  wirtschaftlich ­
  so  eng  mit  uns  verbunden,  daß  von  einer  Binnenwanderung ­
  zwischen  Luxemburg  und  Lothringen  bzw.  den
Rheinlanden  usw.  wohl  gesprochen  werden  kann.  Und
unter  diesem  Gesichtspunkt  muß  in  unserem  Fall  erst
recht  von  Einwanderung  gesprochen  werden,  denn  der
Uebergang  Elsaß-Lothringens  aus  der  deutschen  in  die
französische  Volkswirtschaft  ist  mit  der  Besetzung  durch
die  Franzosen  vollzogen  worden,  wobei  nur  an  die  bereits
im  Dezember  1918  durchgeführte  Einführung  der  französischen ­
  Währung  erinnert  sei,  sowie  an  die  völlige  Einverleibung ­
  in  das  französische  Zollgebiet.  So  sprechen
wir  auch  im  weiteren  von  einer  Aus-  und  Einwanderung,
und  wir  wenden  uns  nun  dem  oben  angedeuteten  Vergleich ­
  zu.
Schon  mehrfach  haben  wir  von  den  Aufgaben  gesprochen, ­
  vor  die  Deutschland  durch  die  Einwanderung  der
vertriebenen  Elsaß-Lothringer  gestellt  wird.  Und  hier  liegt
der  große  Unterschied  zwischen  dieser  Einwanderung  nach
Deutschland  und  den  großen  Einwanderungen  nach  den
Vereinigten  Staaten  klar  zutage,  wenn  wir  feststellen,  daß
solche  Aufgaben  für  die  Vereinigten  Staaten  überhaupt
        <pb n="35" />
        28

II.  HAÜPTTEIL.

nicht  bestanden.  In  z’wei  Faktoren  ist  dieser  Unterschied,
vor  allem  begründet:
1)  in  der  noch  schwachen  Besiedelung  des  Landes  in
den  Vereinigten  Staaten;
2)  in  der  Zusammensetzung  und  inneren  Verfassung
der  Einwanderer.
Weite  Strecken  Landes  harrten  in  'den  Vereinigten
Staaten  noch  ihrer  Verwendung,  große  Mengen  von  Arbeitskräften ­
  wurden  benötigt  zur  Hebung  der  ungeheuren
Bodenschätze  des  Landes.  Im  Jahre  1900  wurde  noch  in
vielen  Teilen  des  Westens  der  Vereinigten  Staaten  jungfräulicher ­
  Boden  zum  Getreidebau  verwandt,  und  im  Jahre
1901  wurden  253  Mül.  Tonnen  Kohle  gefördert.  Die  Kohlenlager ­
  der  Vereinigten  Staaten  werden  auf  1400  Milliarden
Tonnen  geschätzt.
Ernährungsmöglichkeiten  für  Millionen  von  Menschen
waren  vorhanden,  und  diese  auszunüfzen,  kamen  die
Einwanderer.  Und  dieses  Moment,  das  die  Auswanderung
veranlaßte,  darf  nicht  unterschätzt  werden.  Zur  Verbesserung ­
  der  Lebensbedingungen  zogen  diese  Menschen
nach  Amerika,  freiwillig,  eingestellt  auf  die  Arbeit,  die
sie  dort  finden  würden,  um  als  Farmer  oder  Bergarbeiter
sich  emporzuarbeiten.  Die  Vereinigten  Staaten  hatten  keine
Verpflichtung  gegenüber  diesen  Massen.  Diese  kamen  freiwillig, ­
  sie  mochten  für  ihr  Weiterkommen  sorgen  oder
zugrunde  gehen.  Und  dieser  Strom  von  Arbeitskraft  erhöhte ­
  die  Leistung  der  Volkswirtschaft  und  vergrößerte
den  Nationalreichtum  der  Vereinigten  Staaten.
Aehnlich  war  es  mit  der  Einwanderung  nach  Preußen
unter  Friedrich  dem  Großen.  Preußen  war  arm  an  Menschen. ­
  250000  Emigranten 1 )  aus  verschiedenen  Ländern
wußte  Friedrich  der  Große  anzusiedeln,  und  sich  so  einen
gesunden  Bauernstand  zu  schaffen.  Die  Arbeitskraft  aus
anderen  Ländern  war  das  höchste  Gut,  das  zu  jener  Zeit
nach  Preußen  eingeführt  werden  konnte.

1)  Artikel  Emigration  in  La  Grande  Encyclopödie.
        <pb n="36" />
        WANDERUNGS-VORGANG  ELS.-LOTHR.  BEVÖLKERUNGSGRUPPEN.  29
In  diesem  Zusammenhang  sei  noch  auf  die  Auswanderung ­
  von  Elsaß-Lothringern  im  Jahre  1871  nach  Frankreich
hingewiesen.  Der  von  den  Franzosen  so  viel  bescholtene
Frankfurter  „Gewaltfrieden“  hatte  den  Elsaß-Lothringern
bis  1873  Zeit  gelassen,  für  Frankreich  zu  optieren.  Die
Optanten  mußten  nach  der  Option  Elsaß-Lothringen  verlassen, ­
  ohne  irgendeinen  Verlust  ihres  Eigentums  zu  erleiden. ­
  159  729  Elsaß-Lothringer  optierten  von  1871  73
für  Frankreich,  aber  nur  59  726  wanderten  tatsächlich
aus.  Die  anderen  Optionen  wurden  für  ungültig  erklärt 1 ).
Diese  59000  Elsaß-Lothringer  hatten  also  2  Jahre
Zeit  ghabt,  sich  eine  neue  Existenz  in  Frankreich  zu
suchen,  und  trotz  des  politischen  Druckes,  der  sie  auf
den  Gedanken  der  Auswanderung  brachte,  war  ihr  Entschluß ­
  doch  ein  freiwilliger.  Sie  bedeuten  keine  Belastung
für  Frankreich,  im  Gegenteil  eine  Stärkung  seiner  Bevölkerung ­
  und  auch  seines  Wohlstandes,  da  sie  sich  vor
allem  aus  bemittelten  Bürgerkreisen  rekrutierten  und  ihren
gesamten  Besitz  in  ihre  neue  Heimat  mitnehmen  konnten.
So  sind  diese  Einwanderungen  in  Amerika,  in  das
friderizianische  Preußen  und  in  das  Frankreich  von  1871
eine  Stärkung  für  das  Zuzugsland.  Vorbedingung  für  diese
stärkende  Wirkung  war;
1)  Die  Aufnahmefähigkeit  des  Zuzugslandes,  d.  h.
dessen  wirtschaftliche  Lage,  der  unausgenützte  Nahrungsspielraum, ­
  ja  geradezu  der  Hunger  nach  Menschen.
2)  Die  Einwanderung  von  Menschen,  die  von  vornherein ­
  eingestellt  waren  auf  die  Arbeitsmöglichkeiten  in
dem  Aufnahmestaat,  und  die  beseelt  waren  von  starkem
Willen  und  Unternehmungsgeist,  oder  'doch  in  Verhältnissen ­
  lebten,  die  ihnen  die  Neugründung  einer  Existenz
ermöglichten.
Die  Untersuchung,  wie  es  um  diese  Vorbedingungen
bei  der  elsaß-lothringischen  Einwanderung  nach  Deutschland ­
  seit  November  1918  bestellt  ist,  muß  unsere  nächste
Aufgabe  sein.

1)  Artikel  Alsace-Lorraine  in  La  Grande  Encyclopedie.
        <pb n="37" />
        30

II.  HAUPTTEIL.

B.  VORAUSSETZUNGEN  FÜR  DIE  AUFNAHMEFÄHIGKEIT ­
  NEUER  BEVÖLKERUNGSTEILE  IN
DIE  DEUTSCHE  VOLKSWIRTSCHAFT  UND  DIE
BESCHAFFENHEIT  DER  ZUWANDERER.
1.  DEUTSCHLANDS  WIRTSCHAFTLICHE  NOTLAGE.
Ein  klares,  scharfes  Bild  von  der  heutigen  wirtschaftlichen ­
  Lage  unseres  Vaterlandes  zu  geben,  dürfte  eine  Unmöglichkeit ­
  sein.  Der  lange  Krieg,  die  Niederlage  und
die  Revolution,  sowie  die  ungeheuerlichen  Lasten,  die
uns  der  Friede  von  Versailles  auf  erlegt  hat,  sind  in  ihrer
Auswirkung  mit  ihren  rein  äußerlich  tatsächlichen  und
ihren  psychologischen  Folgen  noch  nicht  endgültig  zu  beurteilen. ­
  Der  Versuch  einer  solchen  Beurteilung  würde
uns  auf  alle  Fälle  im  Rahmen  dieser  Abhandlung  viel
zu  weit  führen.  Hier  muß  es  genügen,  durch  Hinweis
auf  einzelne  Erscheinungen  ohne  näheres  Eingehen  auf
Einzelheiten  ein  allgemeines  Bild  davon  zu  geben,  warum
die  Einwanderung  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  für
das  deutsche  Volk  infolge  der  durch  den  Krieg,  die  Revolution ­
  und  den  Frieden  von  Versailles  erschwerten  Existenzbedingungen ­
  keine  Stärkung,  sondern  eine  weitere  schwere
Belastung  bedeutet.
Vor  dem  Kriege  ist  es  dem  deutschen  Volk  möglich
gewesen,  nicht  nur  Arbeits-  und  Ernährungsmöglichkeit
für  einen  jährlichen  Zuwachs  von  durchschnittlich  800000
Menschen  zu  schaffen,  sondern  gleichzeitig  die  Lebenshaltung ­
  des  gesamten  Volkes  zu  heben.
Daß  die  deutsche  Volkswirtschaft  die  immer  stärker
anwachsende  Bevölkerung  zu  erhalten  imstande  war,  zeigt
sich  deutlich  in  den  Auswanderungsziffern.  Gegenüber
einer  Auswanderung  von  76000  Seelen  bei  einer  Bevölkerung ­
  von  41  Millionen  im  Jahre  1871  betrug  die  Auswanderung ­
  im  Jahre  1905  nur  28000  Seelen  bei  einer
Bevölkerung  von  rund  60  Millionen.  Und  zwar  bedeutet
das  Jahr  1905  keine  Sondererscheinung.  Nachdem  in  den
Krisenjahren  die  Auswanderungsziffer  bis  auf  220000  im
        <pb n="38" />
        WANDERUNGSVORGANG  ELS.-LOTHR.  BEVÖLKEEüNGSGRUPPEN.  31

(
\

Jahre  1881  gestiegen  war,  ging  sie  bis  zum  Jahre  1900
ständig  zurück  und  belief  sich  im  Jahre  1900  auf  22000,
um  im  Jahre  1905  auf  28000  anzusteigen.
Das  Steigen  der  Lebenshaltung  des  deutschen  Volkes;
vor  dem  Kriege  zeigt  sich  deutlich  in  seinem  erhöhten
Konsum,  was  besonders  in  einer  „Verallgemeinerung  qualitativ ­
  höher  stehenden  Güterkonsums“ 1 )  hervortritt:
Auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  entfielen  an  Verbrauch
in  Kilogramm  im  Durchschnitt  der  Jahre:

1871/75

im  Jahre  1913

Reis

1,55

3,56

Südfrüchte

0,57

4,44

Tee

0,02

0,06

Kaffee

2,27

2,44 2 )

Es  war  dem  deutschen  Volk  gelungen,  seinen  Zuwachs ­
  an  Bevölkerung  in  solchen  Produktionszweigen
unterzubringen  und  dort  seine  Arbeitsleistung  zur  Geltung
kommen  zu  lassen,  wo  sich  die  Gütererzeugung  nach  dem
Gesetz  vom  steigenden  Ertrag  vollzieht.  Eine  solche  Verwendung ­
  der  Volksvermehrung  bewirkt  in  einem  Volk,
wie  Mombert  in  seiner  „Bevölkerungspolitik  nach  dem
Kriege“  (Tübingen  1916),  bemerkt,  eine  stärkere  Zunahme
des  Volkseinkommens  als  seine  eigene  Zunahme  beträgt.
Der  Nahrungsspielraum,  die  Bevölkerungskapazität  der
deutschen  Volkswirtschaft  hatte  sich  beständig  erweitert.
Eine  immer  steigende  Zahl  von  Menschen  fand  Arbeit,  die
sie  ernährte,  und  Wohngelegenheit  auf  deutschem  Boden.
Aber  freilich  die  Nahrung  —  sowohl  im  engeren  Sinne  die
zum  Leben  nötigen  Ackerfrüchte,  als  auch  im  weiteren
Sinne  alle  zur  Befriedigung  menschlicher  Bedürfnisse  nötigen ­
  Produkte  —  entstammen  zum  großen  Teil  nicht  deutscher ­
  Erde.  Ein  immer  größerer  Teil  unseres  Volkes;
wurzelte  mit  seiner  Existenz  völlig  im  Export.  Nicht  allein
verschafften  wir  uns  durch  Export  unserer  Arbeit  —

1)  S.  Philippovich,  Grundriß  der  politischen  Ökonomie
Bd.  1,  13.  Aufl.  Tübingen  1919,  S.  405.
2)  Statist.  Jahrb.  f.  das  Deutsche  Eeich,  Jahrg.  1914.
        <pb n="39" />
        32

II.  HAUPTTEIL.

denn  die  Arbeit,  mit  der  wir  eingeführte  Rohstoffe  in
fndustrie  und  Gewerbe  in  Fertigfabrikate  umwandelten,,
war  unser  wichtigstes  Exportgut 1 ).  —  im  Warenverkehr
mit  anderen  Ländern  Güter  zur  Verbesserung  und  Verfeinerung ­
  unserer  Lebenshaltung,  sondern  in  hohem  Maße
auch  die  zum  Leben  nötigen  Güter,  wie  Brot  und  Fleisch.
Unsere  Landwirtschaft  konnte  unser  wachsendes  Volk  nicht
mehr  ernähren.  Sie  war  hierzu  um  so  weniger  in  der  Lage,
als  die  Industrie  mit  ihren  höheren  Löhnen,  mit  ihren
besser  geregelten  Arbeitsverhältnissen,  mit  ihrem  verführerischen ­
  städtischen  Glanz,  die  Massen  vom  Lande  in  die
Stadt  zog.  Im  Jahre  1870  lebten  26,22  Millionen  Einwohner ­
  auf  dem  platten  Lande,  1910  waren  es  noch
25,95  Millionen.  In  der  gleichen  Zeit  nahm  aber  die  Stadtbevölkerung ­
  von  14,79  Millionen  auf  39,97  Millionen  zu 2 ).
Der  Landwirtschaft  mangelte  es  an  den  nötigen  Kräften
zu  intensiver  Bebauung  und  Erzielung  höherer  Erträge,
da  aber  durch  den  Export  unserer  Industrieprodukte  die
Lebensmittel  zum  Teil  billiger  aus  dem  Ausland  bezogen
werden  konnten,  als  ihre  Herstellung  im  Inland  gekostet
hätte,  wir  mit  andern  Worten  einen  geringeren  Arbeitsaufwand ­
  nötig  hatten,  wenn  wir  unser  Brot  zu  einem  gewissen ­
  Teil  im  Ausland  kauften,  statt  es  im  Inland  selbst
anzubauen,  verlief  unsere  Entwicklung  weiter  zum  Industriestaat. ­
  Wir  waren  bald  vollkommen  auf  den  Weltmarkt ­
  angewiesen,  um  leben  zu  können.  Die  Arbeitsteilung ­
  mit  anderen  Völkern  wurde  eine  immer  vollkommenere. ­
  Diese  Arbeitsteilung  hat  uns  vor  dem  Kriege
reich  und  mächtig  gemacht.  Aber  das  Gefährliche  dieses
weltwirtschaftlichen  Zusammenschlusses  mit  andern  Völkern ­
  lag  in  der  Einfuhr  von  Rohstoffen  und  landwirtschaftlichen ­
  Erzeugnissen,  ohne  die  unser  Volk  in  seiner  vor-1)

  Unsere  Ausfuhr  betrug  im  Durchschnitt  der  Jahre  1911/13
rund  9  Milliarden.  Davon  entfielen  5,754  Milliarden  auf  Fabrikate
(Mombert,  Bevölkerungspolitik  nach  dem  Kriege,  Tübingen  1916).
2)  Feig,  J.,  Nachfrage  und  Angebot  auf  dem  Wohnungsmarkt,
Die  Wohnungs-  und  Siedelungsfrage  nach  dem  Kriege.  Hrsg,  von
C.  J.  Fuchs,  Stuttgart,  Meyer-Ilschen,  1918.
        <pb n="40" />
        W  AN  D  E  RUN  GS  VORG  AN  G  ELS.-LOTHR.  BEVÖLKERDNGSGRUPPEN.  33
kriegszeitlichen  Größe  nicht  leben  kann.  Von  10,396  Milliarden ­
  Einfuhr  im  Durchschnitt  der  Jahre  1911/18  waren
für  3,080  Milliarden  Mark  Lebensmittel  und  Vieh 1 ).  Wir
waren  mächtig  geworden,  aber  abhängig  von  fremden
Märkten.  Eine  Stockung  des  Absatzes  unserer  Exportindustrie ­
  mußte  vielen  Tausenden  von  Deutschen  den
Hunger  bringen.  So  konnte  Oldenberg  schon  1897  auf
dem  evangelisch-sozialen  Kongreß  sagen  :
„Die  wachsende  exportindustrielle  Bevölkerung  findet  in  einer
nicht  fernen  Zukunft  weder  Absatz  für  ihre  Produktion  noch  Brot
für  ihre  Existenz.  Man  will  Deutschland  mächtiger  machen  und  verstrickt ­
  es  immer  tiefer  in  fremde  Ketten  ....  Selbständigkeit,  das
ist  die  Macht  ohne  Breitspurigkeit.“
Doch  darüber  zu  diskutieren,  ob  wir  vor  dem  Kriege
die  Möglichkeit  und  die  Pflicht  hatten,  in  dem  von  Oldenberg ­
  hier  angedeuteten  Sinne  unserer  Entwicklung  eine
andere  Richtung  zu  geben,  oder  ob  es  um  unserer  kulturellen ­
  Förderung  willen  nötig  war,  in  engster  Fühlung  mit
der  Weltkultur  zu  stehen  und  uns  von  dem  Agrar-Manufakturstand
  zum  Agrar-Manufakturhandelsstaat  zu  entwickeln ­
  mit  einer  Verschiebung  des  Schwergewichts  auf
Manufaktur  und  Handel,  hat  heute  keinen  Zweck  mehr.
Wir  mußten  auf  diese  vorkriegszeitliche  wirtschaftliche ­
  Struktur  Deutschlands  hinweisen,  um  uns  klar  zu
machen,  in  welchem  furchtbaren  katastrophalen  Zustand
unsere  Volkswirtschaft  sich  heute  befindet.  Der  Versailler ­
  „Frieden“  hat  Deutschland  nicht  nur  schwere  Lasten
aufgebürdet,  er  hat  ihm  einen  Teil  seiner  Lebensbedingungen ­
  genommen.
Sämtliche  Säulen,  auf  denen  unser  Export,  von  dem
ein  Teil  unseres  Volkes  lebte,  ruhte,  sind  zerbrochen.  Die
deutschen  Kaufleute,  die  allenthalben  in  der  Welt,  unsere
Ein-  und  Ausfuhr  vermittelnd,  sozusagen  unsere  lebendigen
Kolonien  waren,  sind  aus  den  Entente-Staaten  verjagt,
unsere  Handelsflotte  ist  uns  genommen  —  von  dem  uns
gebliebenen  Rest  kann  man  nicht  sprechen  —  das  deutsche
1)  Mombert,  a.  a.  0.
Ernst,  Eingliederung  d.  Elsaß-Lothr.  ins  deutsche  Wirtschaftsleben.  3
        <pb n="41" />
        34

II.  HÄUPTTEIL.

Kapital  im  Ausland,  dessen  Zinsen  es  uns  ermöglichten
mehr  Waren  aus  dem  Ausland  einzuführen,  als  wir  nach
dort  exportierten,  ist  liquidiert,  unsere  Kolonien  sind  uns
geraubt.  Alle  Waffen,  mit  denen  wir  vor  dem  Kriege
unserer  Industrie  die  Bahn  für  ihren  Absatz  auf  den  Weltmarkt ­
  freihielten,  sind  uns  genommen.  So  bliebe  nur  zu
hoffen,  daß  diese  Bahn  frei  bliebe,  weil  die  anderen  Völker
ein  solches  Bedürfnis  nach  unseren  Fabrikaten  haben,
daß  sie  von  sich  aus  unsere  Waren  in  ihre  Gebiete  leiten.
Auch  daran  ist  wohl  kaum  zu  denken.  Abgesehen  davon,
daß  unsere  Peindstaaten  —  und  dazu  gehört  ja  fast  die
ganze  Welt  —  während  des  Krieges  alle  bis  zu  einem  gewissen ­
  Grad  eine  Nationalisierung  ihrer  Volkswirtschaft
erstrebten,  um  sich  wenigstens  von  der  Abhängigkeit  von
Deutschland  freizumachen,  ist  zu  bedenken,  daß  auch  unsere
Gegner  durch  den  Krieg  ärmer  geworden  sind.  Der  Krieg
hat  überall  ungeheure  Werte  zerstört,  und  die  Verarmung
aller  Länder  muß  sich  auch  in  ihrer  Kaufkraft  bemerkbar
machen.  Auch  sie  können  manche  Bedürfnisse  nicht  mehr
befriedigen,  die  sie  vor  dem  Kriege  aus  Exportartikeln
unserer  Industrie  befriedigten.  Andererseits  versuchen  sie
gewiß,  die  Lücken,  die  der  Krieg  in  ihrer  Versorgung  gerissen ­
  hat,  zu  füllen.  Aber  diesen  Bedarf  werden  sie
möglichst  durch  ihre  eigene  Industrie  zu  decken  suchen.
Auch  das  Valutaproblem  muß  an  dieser  Stelle  erwähnt
werden.  Unsere  Valuta,  d.  h.  der  Wert  unserer  einheimischen ­
  Zahlungsmittel  gemessen  am  Wert  der  Zahlungsmittel ­
  ausländischer  Staaten  ist  in  ungekannter  Weise
ungünstig  für  uns.  Die  völlige  Zerrüttung  unserer  Geldverfassung, ­
  die  aus  einer  Goldwährung  zur  Papierwährung
geworden  ist,  und  die  trostlose  Lage  unserer  wirtschaftlichen ­
  und  politischen  Verhältnisse,  zu  denen  niemand  mehr
rechtes  Vertrauen  haben  kann,  prägen  sich  darin  aus,  wenn
die  deutsche  Mark  im  Ausland  heute  zum  Teil  nur  noch
den  zehnten  bis  zwanzigsten  Teil  ihres  früheren  Wertes
vertritt.  Es  würde  zu  weit  führen,  den  schädigenden  Einfluß ­
  unserer  schlechten  Valuta  auf  unseren  Export  darzulegen. ­
  Nur  so  viel  sei  gesagt,  daß  anfangs,  als  unsere  Preise
        <pb n="42" />
        WANDERTJNGSVORGANG  ELS.-LOTHE..  BEVÖLKEE.TJNGSGE.UPPEN.  35
sich  dem  Weltmarktpreise,  d.  h.  dem  Preise,  den  unsere
Waren  umgerechnet  in  die  fremden  Valuten  darstellen,  noch
nicht  angepaßt  hatten,  die  Ausländer  einen  großen  Ausverkauf ­
  in  Deutschland  veranstalten  konnten.  Dadurch
wurde  im  Herbst  1919  und  im  Winter  1919/20  das  Wiederaufleben ­
  unseres  Exportes  in  vor  kriegsmäßigem  Ausmaß
vorgetäuscht.  Dieser  Zustand  konnte  nicht  an  dauern.  Von
Staatswegen  mußte  dagegen  vorgegangen  werden,  um  zu
verhindern,  daß  deutsche  Waren  ins  Ausland  gingen,  ohne
daß  dadurch  Forderungen  Deutscher  entstanden  wären,
mit  denen  ausländische  Waren  gleichen  Wertes  hätten  bezogen ­
  werden  können.  Heute,  da  sich  unsere  Exportpreise
zum  Teil  zwangsweise  dem  Weltmarktpreis,  also  dem  wahren ­
  inneren  Wert  der  Waren  in  Gold  ausgedrückt,  angepaßt
haben,  liegt  die  schädigende  Wirkung  unserer  Valutaverhältnisse ­
  in  den  großen  Schwankungen,  die  alle  Kostenvorberechnung ­
  unmöglich  machen.
Wenn  der  Vorsitzende  der  deutschen  Delegation  auf
der  Finanzkonferenz  in  Brüssel  am  28.  September  1920
erklärt:
„Unsere  Aufgabe  muß  darin  bestehen,  das  enorme  Defizit  des
deutschen  Außenhandels  zu  begleichen.  Es  ist  dies  das  einzige  Mittel,
den  Verpflichtungen  nachzukommen,  die  wir  übernommen  haben.  Wir
müssen  Rohstoffe  einführen  und  Fertigfabrikate  ausführen.  Unsere
Arbeit  ist  unser  bestes  Exportgut“,
so  soll  diese  Aufgabe  nicht  geleugnet  werden.  Aber  die
Höhe  von  vor  dem  Kriege  wird  unsere  Exportindustrie  auf
absehbare  Zeit  nicht  mehr  erklimmen.  Man  müßte  schon
mit  unberechenbaren  Faktoren  rechnen,  wie  etwa  mit
einer  neuen  uns  günstigen  politischen  Konstellation  in  der
Welt.  Die  heutigen  Tatsachen  können  wir  jedoch  nicht  umgehen. ­
  Es  sei  noch  unterstrichen,  daß  unser  Vertreter  in
Brüssel  betonte,  daß  unser  Export  für  die  Verpflichtungen
aufkommen  muß,  die  uns  in  Versailles  aufgezwungen  wurden ­
  !  So  würde  auch  ein  gewaltig  gesteigerter  Export  uns
noch  keine  neuen  Werte,  keine  Nahrung  bringen.
Weiter  verschlechtert  wird  die  Lage  unserer  Industrie
durch  die  Schwächung  des  inneren  Marktes,  wie  sie  durch
3*
        <pb n="43" />
        36

XI.  HAUPTTBIL.

die  Verarmung  unseres  Volkes  durch  die  Kriegsschulden
und  die  Leistungen  an  die  Gegner  herbeigeführt  worden
ist,  und  endlich  auch  durch  den  Rückgang  der  Arbeitslust
und  Arbeitsintensität  unserer  Arbeiterschaft.  Gar  mancher
Industriezweig  konnte  außerdem  vor  dem  Kriege  nur  bestehen ­
  infolge  derHungerlöhne  in  der  Hausindustrie.  Solche
Zustände  dürfen  nicht  wiederkehren.
Es  kommt  aber  als  wichtiger  Faktor  hinzu,  daß  unsere
Industrie  nicht  nur  in  ihrer  Exportstellung  und  ihren
inneren  Absatzverhäitnissen,  sondern  auch  in  ihrer  Produktionsstellung ­
  erschüttert  ist.  Es  ist  unmöglich,  auf  alle
die  ungeheuerlichen  Kautelen  des  Eriedensvertrages  hinzuweisen, ­
  wie  z.  B.  die  Beeinträchtigung  der  Ausnützung
unseres  Patentrechtes.  Es  sei  nur  an  den  Verlust  von  Kohle
und  Eisen  erinnert.  75  %  unserer  Erzgewinnung  ist  uns'
durch  den  Verlust  Lothringens  genommen.  Für  die  Kohlenversorgung ­
  fällt  das  Saargebiet  völlig  aus,  über  das  Schicksal ­
  Oberschlesiens  wird  erst  die  kommende  Volksabstimmung
entscheiden  und  somit  auch  darüber,  ob  der  deutschen  Industrie ­
  die  oberschlesische  Kohle  verbleibt,  aus  dem  Ruhrgebiet ­
  müssen  wir  jährlich  Millionen  von  Tonnen  Kohle  an
die  Entente  abliefern.
Gegen  diese  Ausführungen  könnte  verschiedentlich
eingewandt  werden,  es  handle  sich  nur  um  vorübergehende
Erscheinungen  und  Erschwerungen.  Zusammenfassend  wird
man  aber  zugeben  müssen,  daß  keine  Aussichten  für  die
nächste  Zukunft  bestehen,  wonach  unsere  Industrie  nach
innen  und  nach  außen  den  Stand  wieder  einnehmen  könnte,
den  sie  vor  dem  Kriege  erreicht  hatte.  Unsere  Industrie
wird  in  ihrem  Umfang  zurückgehen.  Sie  wird  bedeutend
weniger  Menschen  beschäftigen  und  ernähren  als  vor  dem
Kriege.  In  welchem  Ausmaß  dies  der  Fall  sein  wird,  darüber ­
  fehlen  wohl  sichere  Anhaltspunkte.
Kur  das  Eine  sei  noch  erwähnt:  Wenn  man  aus  einem
Vergleich  der  Zahl  der  Arbeitslosen  in  der  Industrie  des
Jahres  1919  und  1920  den  Schluß  zieht,  die  Arbeitslosigkeit
habe  gewaltig  abgenommen  und  somit  sei  erwiesen,  daß
unsere  Industrie  sich  erhole,  so  ist  dies  falsch.  Die  Arbeite-
        <pb n="44" />
        WÄNDBRUNGSVOEGANG  ELS.-LOTHE,.  BBVÖLKERUNGSGRDPPEN.  37
losen  im  Februar  1919  z.  B.,  die  sich  im  ganzen  Reich  auf
1100  000  beliefen,  waren  entlassene  Soldaten,  die  noch
keine  Stellung  gefunden  hatten,  während  die  annähernd
400000  Arbeitslosen  im  Juni  1920  bereits  in  Betriebe  eingestellt ­
  gewesen  sind  und  nur  wegen  Mangel  an  Aufträgen
der  sie  beschäftigenden  Industrien  wieder  entlassen  worden
sind.  So  ist  ein  Vergleich  dieser  Zahlen  unmöglich.  Seit
April  dieses  Jahres  war  eine  Zunahme  der  Arbeitslosigkeit
zu  vermerken.  Bei  den  Arbeiterfachverbänden  kamen  auf
100  Mitglieder  im  April  1,9,  im  Mai  2,7,  im  Juli  4  Arbeitslose. ­
  Ob  es  sich  hierbei  nur  um  eine  Krise  handelt,  wie  das
Reichsarbeitsblatt  Nr.  7,  Jahrg.  '1920,  schreibt,  oder  nicht
vielmehr  um  den  Beginn  des  Rückganges  unserer  Industrie,
sei  dahingestellt.  Die  Annahme  des  Reichsarbeitsministeriums ­
  scheint  dadurch  bestätigt  zu  werden,  daß  seit  September ­
  1920  die  Arbeitslosenziffer  wieder  zurückgegangen
ist.  Doch  dabei  handelt  es  sich  nun  wirklich  um  eine  vorübergehende ­
  Erscheinung,  die  nicht  als  Symptom  für  die
weitere  Entwicklung  des  industriellen  Arbeitsmarktes  gewertet ­
  werden  kann.  Der  neuerliche  Sturz  unserer  Valuta
hat  unserer  Industrie  größere  ausländische  Aufträge  eingebracht. ­
  Ein  zweiter  Ausverkauf  Deutschlands  —  wenn
auch  infolge  der  staatlichen  Ausfuhrkontrolle  und  Preiskontrolle ­
  stark  beschränkt  —  in  ähnlicher  Form  wie  im
vorigen  Winter  wird  hierdurch  herbeigeführt.  Es  handelt
sich  also  um  eine  Krankheitserscheinung  unserer  Wirtschaft, ­
  auf  Grund  deren  eine  stärkere  Beschäftigung  unserer
Arbeiter  erfolgen  kann.  Als  Krankheitserscheinung  müssen
wir  sie  zu  überwinden  suchen,  und  so  geht  es  nicht  an,  auf
dieser  Basis  unsere  weitere  Entwicklung  zu  fundieren  und
zu  beurteilen.
Ein  Teil  unserer  Bevölkerung  wird  brotlos  durch  den
Rückgang  unserer  Industrie,  durch  den  vernichtenden
Schlag,  den  unsere  Gegner  vor  allem  unserer  Exportindustrie ­
  versetzt  haben.  In  der  gleichen  Richtung  wirkt
die  Wegnahme  weiter  Strecken  fruchtbarsten  Ackerbodens
im  Osten  unseres  Vaterlandes  durch  die  Polen.  Der  schwach
besiedelte  Osten,  die  Kornkammer  für  unsere  Großstädte,
        <pb n="45" />
        38

II.  HAÜPTTEIL.

ist  uns  zum  Teil  entrissen.  Durch  diesen  Verlust  werden
wir  noch  mehr  als  bisher  auf  die  Einfuhr  von  Lebensmitteln
aus  dem  Auslande  angewiesen,  ohne  zu  wissen,  woher  wir
die  Gegenwerte  für  diese  Einfuhr  nehmen  sollen.
Man  könnte  sich  fragen,  ob  nicht  die  großen  Verluste
an  Menschen,  die  Deutschland  im  Kriege  erlitten  hat,  diese
auf  eine  Uebervölkerung  hinweisenden  Faktoren  aufheben.
Dies  muß  verneint  werden.  Zwar  schätzt  man  die  Verluste,
die  Deutschland  durch  den  Krieg  und  die  Blockade  —  den
Geburtenrückgang  eingerechnet  —  von  1914—1919  erlitten
hat,  auf  rund  5  Millionen.  Aber  es  muß  berücksichtigt
werden,  daß  erstens,  wie  anfangs  ausgeführt,  eine  gewaltige
Zahl  von  Auslands-,  Kolonial-  und  Grenzlandsdeutschen
in  unser  verkleinertes  Vaterland  hereinströmen,  zweitens
die  blutigen  Verluste  im  Kriege  gerade  die  produktiven
Arbeitsjahrgänge  geschwächt  haben,  die  mehr  erarbeiteten,
als  sie  selbst  verbrauchten,  und  drittens  bei  einer  Berechnung ­
  von  5  Millionen  Menschen  an  Verlusten,  der  Ausfall
an  Bevölkerungszuwachs  als  Verlust  eingerechnet  wird,
während  wir  ja  nur  feststellen  wollen,  daß  eine  Volkszahl,
wie  sie  Deutschland  vor  dem  Kriege  besaß,  heute  ihre  Nahrung ­
  in  Deutschland  bei  unserem  früheren  wirtschaftlichen
Aufbau  nicht  mehr  finden  kann.  Sicherlich  ist  ein  gewisser
Ausgleich  in  unserer  heutigen  schweren  Lage  durch  eine
Herabsetzung  der  allgemeinen  Lebenshaltung  in  unserem
Volke  zu  erreichen.  Aber  weder  können  wir  wünschen,  daß
unser  soziales  Existenzminimum,  das  unserem  hohen  Kulturstand ­
  angepaßt  ist,  sich  allzu  sehr  senkt,  noch  wird  eine
solche  Senkung  uns  vor  einer  Auswanderung  behüten.
Denn  wenn  in  den  Ländern  um  uns  her  mit  der  gleichen
MengeArbeit  ein  höheres  Existenzminimum  erreicht  werden
kann  als  bei  uns,  so  werden  die  Tüchtigen  und  Unternehmungslustigen ­
  nach  dort  abströmen,  sobald  das  Ausland
die  Schranken,  die  es  großenteils  heute  einer  deutschen
Einwanderung  entgegengesetzt  hat,  weggeräumt  haben  wird,
und  außerdem  kann  uns  eine  tiefere  Lebenshaltung  noch
nicht  die  nötigen  Rohstoffe  für  unseren  Lebensunterhalt
schaffen.  Nur  dann  könnte  sie  für  uns  fruchtbar  werden,
        <pb n="46" />
        WANDLEGNGS  VORGANG  ELS.-LOTHE,.  BEVÖLKERUNGSGRUPPEN.  39
wenn  sie  mit  dazu  beiträgt,  die  Arbeitskräfte  au  die  Stelle
zu  verschieben,  wo  wir  sie  heute  am  notwendigsten  brauchen, ­
  nach  der  Urproduktion.
So  sind  wir  bei  der  Frage  angelangt,  welche  Richtung
Deutschland  seiner  weiteren  wirtschaftlichen  Entwicklung
geben  muß,  um  sein  Volk  ernähren  zu  können.  Die  Vorbedingungen ­
  für  das  Leben  unseres  Volkes  sind  andere  als
vor  dem  Kriege.  Deutschland  steht  vor  der  Aufgabe,  die
Uebervölkerung,  die  heute  in  seinen  Grenzen  besteht,  zu
überwinden,  ohne  einen  ungeheuren  Kraftverlust  zu  erleiden, ­
  wie  ihn  die  drohende  Auswanderung  bedeutet.  Die
drohende  Auswanderung.  Damit  ist  ganz  allgemein  die  Beantwortung ­
  der  Frage,  die  wir  uns  gestellt  hatten,  in  ihrem
ersten  Teil  durchgeführt:  Warum  bedeutet  die  elsaß-lothringische ­
  Einwanderung  nach  Deutschland  seit  November
1918  keine  Stärkung,  sondern  eine  Schwächung  unserer
Volkswirtschaft?  Wir  hatten  uns  klar  gemacht,  daß  Einwanderungen ­
  eine  Stärkung  für  eine  Volkswirtschaft  bedeuten, ­
  wenn  die  beiden  Bedingungen  erfüllt  sind:
1)  die  wirtschaftliche  Aufnahmefähigkeit  des  Zuzuglandes ­
  ;
2)  eine  den  wirtschaftlichen  Verhältnissen  und  den
Arbeitsmöglichkeiten  des  Zuzuglandes  angepaßte  Einstellung
der  Einwanderer.
Die  erste  Bedingung  liegt  heute  in  Deutschland  nicht
vor.  Eine  gewisse  Äbschwächung  dieser  Verneinung  ist
jedoch  möglich,  wenn  wir  die  nötige  Umgruppierung  unserer
nationalen  Arbeitskräfte  berücksichtigen.
Wir  dürfen  bei  einer  Prüfung  der  Aufnahmefähigkeit
unserer  Volkswirtschaft  nicht  allein  ihre  heutige  Lage  in
Betracht  ziehen,  sondern  müssen  uns  vielmehr  vergegenwärtigen, ­
  welches  ihre  Weiterentwicklung  sein  muß,  wenn
unser  Wirtschaftsleben  wieder  gesunden  soll.
2.  DIE  NOTWENDIGE  VERÄNDERUNG  DER  DEUTSCHEN
VOLKSWIRTSCHAFT.
Friedrich  List  verlangt  in  seinem  „Nationalen  System
der  politischen  Ökonomie“  die  harmonische  Ausbildung  von
        <pb n="47" />
        40

II.  HAUPTTEIL.

Ackerbau,  Gewerbe  und  Handel  in  einer  Nation.  Diese
Harmonie  fehlt  heute  in  unserer  Volkswirtschaft.  Der
Unterbau  aller  Wirtschaft,  die  Landwirtschaft,  die  Urproduktion, ­
  lag  für  uns  vor  dem  Kriege  zum  Teil  im  Ausland. ­
  Der  amerikanische  Farmer  war  eine  Zelle  dieses
Unterbaues.  Diese  Rohstoffbasis  ist  zum  Teil  zertrümmert, ­
  zum  Teil  mindestens  eingeengt.  Wir  sahen,  daß
unsere  Exportindustrie  nicht  mehr  in  dem  Maße,  wie  vor
dem  Kriege,  in  der  Lage  sein  wird,  diese  Auslandsbasis
für  uns  neu  zu  schaffen,  und  daß  gleichzeitig  durch  den
Frieden  von  Versailles  unsere  inländische  Nahrungs-  und
Rohstoffbasis  verkleinert  worden  ist.
Ohne  gesteigerte  Produktion  von  Lebensmitteln  und
Rohstoffen  wird  unserer  Industrie  überhaupt  die  Kraft
fehlen,  wieder  zu  erstarken.  So  muß  auch  für  den,  der
eine  starke  Industrie  für  nötig  erachtet,  der  Ausgangspunkt
in  einer  Verbreiterung  unserer  Nahrungs-  und  Rohstoffproduktion ­
  liegen.  Ohne  uns  auf  den  Standpunkt  zu  stellen,
der  vor  allem  während  des  Krieges  vertreten  wurde,  eine
Nationalisierung  unserer  Wirtschaft,  d.  h.  eine  völlige
Selbständigmachung  unserer  Wirtschaft  vom  Ausland,  sei
unter  allen  Umständen  das  Richtige,  —  eine  üeberlegung,
  die  hauptsächlich  militärisch  bedingt  war  —  müssen
wir  erkennen,  daß  eine  gewisse  Nationalisierung  erreicht
werden  muß.  Nicht  Wünsche  sind  bei  dieser  Entscheidung
maßgebend,  sondern  zwingende  Umstände.  Wie  wir
während  des  Krieges  auf  uns  selbst  angewiesen  waren,
so  sind  wir  es  auch  heute  noch  zu  einem  gewissen  Grad.
Ein  wände,  wie  etwa  der,  wir  müßten  jetzt  alles  daran
setzen,  die  abgerissenen  Verbindungen  mit  den  anderen
Völkern  neu  zu  knüpfen,  koste  es,  was  es  wolle,  können
gegen  diesen  Zwang  nichts  ausrichten.  Wir  befinden  uns
heute  bei  der  Wiederherstellung  unserer  Beziehungen  zu
anderen  Völkern  wirtschaftlich  und  politisch  in  so  schwieriger ­
  Lage,  daß  die  Annahme  nicht  unberechtigt  sein  kann,
wir  würden  diese  Annäherung  viel  leichter  später  vollziehen, ­
  wenn  wir  erst  wieder  auf  eigenen  Füßen  stehen
können.  Wir  sind  heute  unsern  Gegenspielern  niemals
        <pb n="48" />
        WANDERUNGSVORGANG  ELS.-LOTHE..  BEVÖLKERENGSGRUPPEN•  41
gleichgestellt.  Mit  dem  Wichtigsten,  was  wir  zum  Leben
brauchen,  mit  den  Nahrungsmitteln,  sind  wir  von  unsern
Gegnern  abhängig.  So  können  sie  uns  stets  zu  Boden
drücken  und  alle  ihre  Bedingungen  durchdrücken.
Selbstverständlich  denken  wir  nicht  an  einen  allgemeinen ­
  Abbau  unserer  Industrie.  Aber  das  Zuviel  der  in
der  Industrie  Beschäftigten  muß  unserem  Volk  erhalten
bleiben.  Diese  Arbeitskräfte  müssen  der  Landwirtschaft
und  der  Rohstoffindustrie  zugeführt  werden.
Die  Frage  ist  nun  die,  ob  unsere  Landwirtschaft
und  unsere  Roff  Stoff  Industrie  nicht  schon  mit  Arbeitskraft
gesättigt  ist.  Müßten  wir  diese  Frage  bejahen,  so  hätte
aller  Wunsch  zur  Verselbständigung  unserer  Wirtschaft
keinen  Zweck.  Dann  müßte  ein  großer  Teil  unseres  Volkes
auswandern.  Aber  unsere  landwirtschaftlichen  Sachverständigen ­
  sind  sich  darin  einig,  daß  eine  Erhöhung  unserer
landwirtschaftlichen  Produktion  durch  eine  weitgehende
Heranziehung  neuer  Arbeitskräfte  verbunden  mit  einer
Vervollkommnung  unserer  Betriebe  in  technischer  und  wirtschaftlicher ­
  Beziehung  in  größtem  Maße  möglich  ist.
Hinsichtlich  der  industriellen  Rohstoffproduktion  sei
nur  an  den  Kohlenbergbau  erinnert,  der  noch  in  weitem
Maße  Arbeitskräfte  aufnehmen  kann.
Am  wichtigsten  ist  jedoch  die  Erhöhung  unserer  landwirtschaftlichen ­
  Produktion.  Geheimrat  Areboe  hält  es
für  möglich,  daß  der  deutsche  Boden  bei  richtiger  Bebauung ­
  ein  Hundertmillionenvolk  ernähren  kann.  Das  Wichtigste ­
  zur  Ausnützung  des  Bodens  sind  mit  die  Arbeitskräfte. ­
  Und  diese  fehlen  heute  auf  dem  Lande  mehr  denn  je.
Vor  dem  Kriege  wmrden  auf  den  großen  Gütern  im
Osten  Deutschlands  vielfach  ausländische  Wanderarbeiter
verwandt,  jährlich  etwa  400000.  Diese  fehlen  jetzt,  und
an  ihre  Stelle  sind  noch  keine  einheimischen  Arbeitskräfte ­
  getreten.  Denn  weder  suchen  die  Gutsbesitzer  solche
Kräfte  heranzuziehen,  —  aus  Furcht,  die  politisch  unruhigeren ­
  städtischen  Arbeiter  und  Arbeitslosen  würden
die  landwirtschaftlichen  Arbeiter  verseuchen  —  noch  wollen
die  arbeitslosgewordenen  Industriearbeiter  aufs  Land.  Trotz
        <pb n="49" />
        42

II.  HÄUPTTEIL.

ihrer  mißlichen  Lage  trennen  sie  sich  noch  nicht  vom  Stadtleben, ­
  sie  warten  ab,  daß  die  Krise  überwunden  werde.
Milliarden  an  Erwerbslosenfürsorge  werden  unproduktiv
vom  Reich  verausgabt,  unserer  Landwirtschaft  mangelt
es  an  Arbeitskräften,  aus  dem  Ausland  muß  für  Milliarden
Mark  das  Brot  eingeführt  werden.
Im  Rahmen  dieser  Abhandlung  können  wir  nicht  auf
alle  Schwierigkeiten  und  Hindernisse  eingehen,  die  sich  der
notwendigen  Umgruppierung  unserer  nationalen  Arbeitskräfte ­
  entgegenstellen.  Wir  können  nur  auf  einige  der
wichtigsten  Hemmungen  und  ihre  mögliche  Bekämpfung
inneren  Kolonisation,  von  der  Ueberführung  städtischer  in
erster  Linie  industriell  gewerblicher  Arbeitskräfte  aufs
Land,  müssen  wir  entwerfen,  weil  von  der  Lösung  dieses
Problems  die  Gesundung  unserer  zerrütteten  wirtschaftlichen ­
  Lage  abhängt,  und  infolgedessen  auch  die  Einwanderung ­
  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  und  ihre  Eingliederung ­
  in  die  deutsche  Volkswirtschaft  nur  richtig  beurteilt
werden  kann  unter  dem  Gesichtspunkt  der  notwendigen
Reagrarisierung  Deutschlands!
Wir  fassen  nochmals  zusammen:  Unsere  Industrie  ist
durch  Verringerung  ihres  Absatzes  auf  dem  Weltmarkt
und  dem  inneren  Markt,  sowie  durch  die  Einengung  ihrer
Rohstoffbasis  nicht  mehr  in  der  Lage,  die  gleiche  Zahl  von
Arbeitskräften  zu  beschäftigen  und  zu  ernähren,  wie  vor
dem  Kriege.  In  unserer  Landwirtschaft  und  in  unserer
Rohstoffproduktion  ist  Mangel  an  Arbeitskräften.  Bei  richtiger ­
  Intensivierung  unseres  landwirtschaftlichen  Betriebes
könnten  wir  die  Ernährung  unseres  Volkes  sichern 1 ).  Theo-1)

  Prof.  Dr.  Backhaus  stellt  folgende  Berechnung  auf:
10  ha  Land  beschäftigen;
extensiv  bewirtschaftet
mittelmäßig  „
intensiv  „
10  ha  Land  ernähren:
mittelmäßig  „
intensivj  „

1  Arbeitskraft
5
        <pb n="50" />
        43

WANDERUNGSVORGANG  ELS.-LOTHR.  BEVÖLKERUNGSGRÜPPEN.
retisch  ist  die  Lösung  sehr  einfach;  das  Zuviel  an  Arbeitskraft ­
  der  Industrie  wird  der  Landwirtschaft  und  der  übrigen ­
  Rohstoffproduktion  zugeführt.
Eingeschaltet  muß  hier  werden,  daß  mit  diesem  Rückgang ­
  unserer  Industrie  auch  ein  Rückgang  unseres  Handels
und  aller  freien  Berufe  Hand  in  Hand  gehen  muß.  Teilweise ­
  ist  dieser  Rückgang  direkt  bedingt  durch  den  Rückgang ­
  der  Industrie:  für  den  Abatz  des  verringerten  Warenquantums ­
  werden  weniger  Kaufleute  nötig  sein.  Oder  aber
unsere  Verarmung  erlaubt  uns  nicht  mehr  den  Luxus  einer
solchen  Zahl  von  unproduktiven  Kräften  wie  vor  dem
Kriege.  Ohne  in  dem  Sinne  von  Adam  Smith  behaupten  zu
wollen,  es  seien  nur  die  Arbeiter  der  Urproduktion  produktiv, ­
  so  muß  man  doch  zugeben,  daß  ein  Kaufmann  von  dem
Augenblick  an  unproduktiv  zu  nennen  ist,  wo  er  nicht  mehr
um  seiner  Funktion  willen  da  ist,  d.  h.  um  die  Waren  vom
Orte  der  Herstellung  an  den  Ort  des  Bedarfs  zu  verbringen,
sondern  die  Waren  geradezu  um  des  Kaufsmanns  willen  da
sind  und  nur  durch  seine  Hände  gehen,  um  ihn  zu  ernähren, ­
  wo  aus  Handel  Kettenhandel  und  Spekulation  wird.
Ebenso  verhält  es  sich  mit  allen  freien  Berufen,  sowie  den
Beamten.  Wir  dürfen  in  diesen  Berufen  nur  die  nötige
Arbeitskraft  verwenden.  Denn  die  hier  verschwendete  Arbeitskraft ­
  fehlt  nicht  nur  in  der  Urproduktion,  sie  muß  auch
mit  von  der  Arbeit  in  der  Urproduktion  erhalten  werden,
ohne  nötige  Dienste  zu  verrichten.  Vor  dem  Kriege  konnten
wir  uns  in  dieser  Richtung  manchen  Luxus  erlauben.  Heute
sind  wir  zu  arm  dazu.  Und  daß  wir  heute  einen  Überfluß
an  unproduktiven  Kräften  in  diesem  Sinne  haben,  daran
dürfte  niemand  zweifeln.  Die  Not  des  geistigen  Proletariats ­
  ist  kein  parteipolitisches  Schlagwort.  Die  ungeheuerliche ­
  Zahl  von  zu  vielen  Beamten  in  verschiedenen  Verwaltungszweigen ­
  ist  bekannt.  Darüber  kann  auch  die  Tatsache ­
  nicht  hinwegtäuschen,  daß  verschiedene  Verwaltungen
noch  immer  neue  Beamte-  einstellen  müssen.  Letzteres
zeigt  uns  nur,  daß  die  Arbeitskraft  der  Einzelnen  nicht
mehr  in  dem  früheren  Maße  ausgenutzt  wird.  An  dem  ungünstigen ­
  Verhältnis  der  produktiven  und  unproduktiven
        <pb n="51" />
        44

II.  HAUPTTEIL.

Stände  wird  dadurch,  nichts  geändert,  und  es  ist  wieder
eine  Frage  für  sich,  ob  wir  an  einen  Wiederaufbau  denken
können,  wenn  wir  unsere  Arbeitskräfte  nicht  voll  ausnutzen. ­
  Die  Annehmlichkeit,  die  der  Einzelne  vom  Achtstundentag ­
  hat,  der  Vorteil,  den  der  Beamte  dadurch  besitzt,
daß  der  Staat  ihm  gegenüber  seine  Verpflichtungen  nicht
lösen  kann,  auch  wenn  er  seine  Arbeitskraft  nicht  mehr
braucht,  werden  an  dem  Tage  wertlos  sein,  an  dem  durch
solche  Schäden  unsere  Wirtschaft  völlig  zusammenbricht.
Das  wahre  Gleichgwicht  zwischen  den  verschiedenen  Berufen ­
  muß  wieder  hergestellt,  der  Unterbau  unserer  Wirtschaft ­
  erweitert,  und  die  Arbeit,  der  Beruf  zur  Pflicht  der
Gemeinschaft  gegenüber  werden.
Nicht  die  Industrie  allein,  auch  die  geistigen  Berufe
und  die  Beamtenschaft  sowie  der  Handelsstand  leiden  an
Überfüllung.  In  unserem  Staat,  der  auf  der  Freiheit  des
Individuums  aufgebaut  ist,  in  unserer  Wirtschaft,  die  sich
auf  das  Prinzip  der  freien  Konkurrenz  gründet,  ist  es
nicht  möglich,  wie  im  Idealstaat  Fichtes,  in  seinem  geschlossenen ­
  Handelsstaat,  zwangsweise  die  verschiedenen
Berufsgruppen  ins  Gleichgewicht  zu  bringen.  Die  Not  muß
bei  uns  diesen  Zwang  ausüben.  Und  solche  Not  hat  bereits
eingesetzt.
Vorurteile  und  Schwerfälligkeit  behindern  in  vielen
Fällen  den  Berufswechsel.  Dagegen  müssen  wir  kämpfen,
damit  die  Einsicht  nicht  zu  spät  kommt.  Wer  ins  Kohlenbergwerk, ­
  wer  in  die  Landwirtschaft  geht,  stärkt  unsere
Wirtschaft.  Selbstverständlich  kann  nicht  Jeder  Beamte
und  jeder  Arbeiter  von  heute  auf  morgen  Landwirt  werden,
wie  Dr.  Stolt,  der  Geschäftsführer  der  Gesellschaft  zur
Förderung  der  inneren  Kolonisation,  immer  wieder  betont 1 ).
Aber  wenn  alle  diejenigen,  die  mit  der  Landwirtschaft  vertraut ­
  sind,  zu  ihr  zurückkehren,  dürfte  für  die  übrigen  Platz
in  den  anderen  Berufen  geschaffen  werden.  Über  400000
Menschen  zogen  im  Frieden  jährlich  vom  Lande  in  die
1)  Vortrag  auf  der  Halbjahr  Versammlung  des  Vereins  für  ländliche ­
  Wohlfahrtspflege  1920.
        <pb n="52" />
        WANDERUNGSVORGANG  ELS.-LOTHE.  BEVÖLKBRUNGSGRUPPEN.  45

m

■

Stadt.  Millionen  müssen  demnach  noch  in  Beziehung  zu:
Landwirtschaft  stehen.  Eine  Intensivierung  der  Landwiitschaft
  wird  die  Industrie  stärken.  Durch  die  verstärkte
landwirtschaftliche  Produktion  wird  die  Kaufkraft  in  unserem ­
  Volke  gehoben  werden,  die  Industrieprodukte  werden
einen  erweiterten  Absatz  finden.
So  kann  es  nicht  an  den  geeigneten  Menschen  fehlen
bei  der  Durchführung  dieser  Bevölkerungsumschichtung,
wenn  in  unserem  Volk  die  trostlose  Lage  unserer  Wirtschaft ­
  erkannt  wird,  und  von  Staatswegen  die  nötigen  rechtlichen ­
  Grundlagen  zur  Erleichterung  solcher  Umschichtung
geschaffen  werden.  Diese  staatliche  Hilfe  hat  sich  bisher
vor  allem  gäußert  in  der  Verordnung  zur  Beschaffung  von
landwirtschaftlichem  Siedelungsland  vom  29.  Januar  1919
(RGBl.  1919,  S.  22),  die  am  11.  August  1919  durch  das
Reichssiedelungsgesetz  (RGBl.  1919,  S.  1429—36)  ersetzt
wurde.  Durch  dieses  Gesetz  wurde  die  Möglichkeit  geschaffen, ­
  aus  den  landwirtschaftlichen  Großbetrieben  im
Norden  und  Osten  Deutschlands  Land  für  die  Ansiedelung
von  kleinen  und  mittleren  Bauern  bereitzustellen,  sowie
den  landwirtschaftlichen  Arbeitern  Pachtstellen  mit  genügend ­
  Land  zur  Ernährung  ihrer  Familie  zu  sichern.
So  stand  Land  zur  Verfügung  —  es  sei  hierzu  bemerkt,
daß  Deutschland  noch  2000000  ha  Moor-  und  Ödland  besitzt ­
  —,  bei  den  gemeinnützigen  Siedelungsgesellschaften,
die  sich  in  allen  Provinzen  Preußens  und  in  den  übrigen
Ländern  bildeten,  meldeten  sich  Tausende  von  Siedelungslustigen. ­
  Denn  wenn  auch,  wie  an  früherer  Stelle  bemerkt,
allgemein  heute  die  Stimmung  unter  der  Arbeiterschaft
noch  nicht  zu  einem  Übergang  in  den  landwirtschaftlichen,
Beruf  neigt,  so  gibt  es  doch  eine  große  Zahl  unter  den  Angehörigen ­
  der  unteren  und  mittleren  Schichten  der  Bevölkerung, ­
  die  nach  landwirtschaftlicher  Nebenbeschäftigung ­
  verlangen,  nach  einem  kleinen  eigenen  Heim  mit
1—2  Morgen  Land.  Dieses  Streben,  das  in  der  Kriegsheimstättenbewegung ­
  schon  im  Kriege  unter  Führung  Damaschkes ­
  seine  Zusammenfassung  fand  und  im  Reichsheimstättengesetz ­
  vom  10.  Mai  1920  (RGBl.  1920,  S.  962—970)  eine
        <pb n="53" />
        46

II.  HAUPTTEIL.

Grundlage  für  seine  Auswirkung  erhielt,  kann  zwar  nicht
zur  Eeagrarisierung  Deutschlands  führen,  bedeutet  aber  doch
einen  ersten  Schritt  in  dieser  Richtung  und  könnte  mit
einer  gleichzeitigen  Dezentralisierung  der  Industrie  aus
den  Städten  auf  das  platte  Land  eine  große  Bedeutung  gewinnen. ­

Aber  auch  Siedler  im  vollsten  Sinne  des  Wortes  meldeten ­
  sich  in  großer  Zahl,  Anwärter  auf  kleine  und  mittlere
Bauernstellen,  sowie  auf  Landarbeiterstellen  mit  Pachtland. ­
  Und  trotzdem  konnte  die  Siedelungsaktion  bis  heute
keinen  großenümfang  annehmen.  DieArmut  unseres  Volkes
ist  Schuld  daran.  Durch  den  Krieg  und  den  Frieden  von
Versailles  ist  unsere  Wirtschaft  ausgesogen  worden.  Es
fehlt  an  allem,  was  zur  Errichtung  von  Wirtschaftsheimstätten ­
  nötig  ist.  Dieser  Mangel  äußert  sich  in  ungeheuer
hohen  Preisen,  die  niemand  zahlen  kann.  In  erster  Linie
fehlt  es  an  Baustoffen.  Diese  wieder  fehlen  vor  allem
infolge  von  Mangel  an  Kohle.  Und  hier  befinden  wir
uns  in  einem  circulus  vitiosus!  Kohle  könnten  wir  mehr
fördern,  wenn  wir  mehr  Bergarbeiter  im  Euhrgebiet  ansiedeln ­
  könnten.  Es  ist  darum  sehr  zu  begrüßen,  daß
von  Staatswegen  der  Bau  von  Heimstätten  für  Bergarbeiter
im  Euhrgebiet  besonders  gefördert  wird 1 ).
Wir  müssen  hier  etwas  von  der  Behandlung  der
Eeagrarisierung  Deutschlands  abweichen,  und  die  allgemeine ­
  Wohnungsnot  in  Deutschland  kurz  betrachten.  Denn
nicht  nur  auf  dem  Lande  und  in  den  Eohstoffgebieten,  wo
jetzt  neue  Massen  von  Arbeitskräften  untergebracht  werden ­
  müssen,  mangelt  es  an  Wohnungen.  Das  deutsche
Volk  hat  nicht  nur  keine  genügenden  Arbeitsmöglichkeiten
und  zu  wenig  Brot,  es  leidet  auch  an  einer  Wohnungsnot,
wie  man  sie  bisher  nicht  kannte.  Während  vor  dem  Kriege
jährlich  durchschnittlich  200000  Wohnungen  neu  errichtet
wurden,  hat  die  Bautätigkeit  während  des  Krieges  fast
völlig  geruht.  So  fehlen  heute,  da  auch  im  Jahre  1919  und
1)  Bestimmungen  über  die  Gewährung  von  Beihilfen  aus  Eeichsmitteln
  zur  Errichtung  yon  ßergmannswohnungen  vom  21.  Jan.  1920-Zentralbl,
  f.  d.  Deutsche  ßeich,  S.  65.
        <pb n="54" />
        I

WANDERUNGSVORGANG  ELS.-LOTHR.  BEVÖLKERUNGSGRUPPEN.  47
1920  keine  wesentliche  Bautätigkeit  aus  den  angegebenen
Gründen  einsetzen  konnte,  rund  1200000  Wohnungen.  Auf
diese  drohende  Wohnungsnot  hat  der  deutsche  Wohnungsausschuß ­
  schon  im  Kriege  aufmerksam  gemacht.  In  einem
Vortrag  vor  dem  deutschen  Wohnungsausschuß  am  30.  Oktober ­
  1917  mahnte  Prof.  Dr.  Carl  Johannes  Puchs  zur  sofortigen ­
  aktiven  Behandlung  des  Wohnungs-  und  Siedeluugsproblems.

Unser  völliger  wirtschaftlicher  Zusammenbruch  hat
alle  Hilfsaktionen  des  Staates  in  dieser  Präge  zu  Tropfen
auf  den  heißen  Stein  werden  lassen.  Seit  Ende  des  Krieges
wurden  von  Reich,  Ländern  und  Gemeinden  über  2  Milliarden ­
  Mark  an  Baukostenzuschüssen  für  den  Bau  von
Wohnungen  gewährt,  d.  h.  zur  Ermöglichung  von  Neubauten ­
  mit  Kleinwohnungen  werden  von  Reich,  Ländern
und  Gemeinden  Zuschüsse  in  Form  von  zinslosen  Darlehen
—  auf  deren  Rückzahlung  unter  bestimmten  Umständen
überhaupt  verzichtet  wird  —  zur  teilweisen  Deckung  der
Ueberteuerung  im  Vergleich  zu  den  Friedenspreisen  gegeben ­
 1 ).  Auf  diese  Baudarlehen  werden  wir  bei  der  Frage
der  Unterbringung  der  einwandernden  Elsaß-Lothringer
noch  zu  sprechen  kommen.
Hier  seien  nur  im  Hinblick  auf  die  für  uns  so  notwendige ­
  Reagrarisierung  darauf  hingewiesen,  daß  diese
Baukostenzuschüsse  leider  fast  restlos  den  Städten  zugute
gekommen  sind 2 ).  Die  Wohnungsnot  ist  zurzeit  gewiß
1)  Bestimmungen  des  Bundesrates  für  die  Gewährung  von  Baukostenzuschüssen ­
  aus  Reichsmitteln  vom  31.  Okt.  1918.  Zentralbl.  f.
ü.  Deutsche  Reich,  Jahrg.  1918,  S.  1160.  Bestimmungen  des  Reichsrates ­
  über  die  Gewährung  von  Darlehen  aus  Reichsmitteln  zur
Schaffung  neuer  Wohnungen  vom  10.  Jan.  1920.  Zentralbl.  f.  d.  Deutsche
Reich,  Jahrg.  1920,  S.  56.
2)  So  sind  von  den  in  der  Bauperiode  1919  vom  Reich  bewilligten
Baukostenzuschüssen  in  Höhe  von  650  Mill.  M.  nur  22  Mül.  zu  Bauten
auf  dem  Lande  verwandt  worden.  Die  vom  Reich  für  die  Bauperiode
  1920  bewilligten  Reichszuschüsse  in  Höhe  von  500  Mill.  M.
sind  auf  die  einzelnen  Länder  ihrer  ßevölkerungsziffer  entsprechend
verteilt  worden,  so  daß  z.  B.  Hamburg  11  Mill.,  das  landreiche
Mecklenburg-Schwerin  nur  4,8  Mill.  M.  Reichszuschüsse  erhalten  hat.
(8.  Arch,  f.  innere  Kolonisation,  Heft  8/9,  Jahrg.  1919,20.)
        <pb n="55" />
        48  II.  HAUPTTEIL.
am  größten  in  den  Städten.  Aber  wir  brauchen  trotzdem
vor  allem  den  Neubau  von  Wohn-  und  Wirtschaftsstätten
auf  dem  Lande.  In  den  Städten  muß  durch  eine  straff
organisierte  Rationierung  der  Wohnungen  geholfen  werden.
Gelingt  die  Umschichtung  der  Bevölkerung  in  dem  von  uns
vertretenen  Sinne,  so  wird  bald  Platz  geschaffen  in  den
Städten,  und  die  jetzt  in  den  Städten  angelegten  Milliarden ­
  für  Neubauten  wären  vergeudet.  Dem  Bau  von
Wohn-  und  Wirtschaftsheimstätten  auf  dem  Lande  dürfen
wir  hingegen  mit  gutem  Gewissen  weitere  Milliarden  zuwenden. ­
  Diese  Milliarden  sind  produktiv  angelegt.  Wir
können  diese  Schuldaufnahme  in  ganz  anderer  Weise  gegenüber ­
  der  Zukunft  vertreten,  als  z.  B.  die  für  die  Erwerbslosenunterstützung ­
  verausgabten  Mittel.  Freilich  um  in
dem  Umfang  und  in  der  Art  wie  vor  dem  Kriege  zu  bauen,
wäre  eine  Schuldaufnahme  auf  die  Zukunft  nötig,  die  das
Erlaubte  übersteigen  würde.  Wir  müssen  im  Wohnen  unsere ­
  Lebenshaltung  herabsetzen  und  zu  den  einfachsten
Bauweisen  zurückkehren.  Wir  müssen  an  Arbeitskräften
durch  Heranziehung  der  Anzusiedelnden  selbst  sparen,  da
die  Arbeitslöhne  für  Bauarbeiter  mit  das  höchste  Kostenelement ­
  sind.  Damit  soll  nicht  von  unsinnig  hohen  Löhnen
gesprochen  werden,  da  auch  in  ihnen  nur  unsere  Armut
zutage  tritt.  Wenn  wir  in  dieser  Weise  Vorgehen,  dann
werden  wir  auch  heute  noch  in  der  Lage  sein,  auf  dem
Lande  und  in  den  Rohstoffgebieten  eine  Ansiedelung  in
großem  Maße  durchzuführen.  Dafür  liegen  Beispiele  vor.
Als  Musterbeispiel  sei  die  Siedelungsaktion  des  Hauptmann ­
  Schmude  hervorgehoben.
Mit  Erwerbslosen  aus  Magdeburg  zog  Hauptmann
Schmude  am  2.  Mai  1919  ins  norddeutsche  Braunkohlenrevier. ­
  Durch  die  Arbeit  in  den  Kohlenbergwerken  erarbeiteten ­
  sich  diese  Männer  die  Mittel  zur  Erbauung
von  Heimstätten.  Durch  den  Zusammenschluß  in  dem
Kleinsiedelungsverein  „Siedlungs-  und  Arbeitsgemeinschaft
Neu-Deutschland“  (am  16.  September  1919)  wurde  nicht
nur  das  nötige  Kapital  zur  Anzahlung  auf  den  Kaufpreis
der  Heimstätten  beschafft,  wichtiger  ist  die  Bestimmung

/

»
        <pb n="56" />
        WANDERUNGSVORGANG  ELS.-LOTHR.  BEVÖLKERUNGSGRUPPEN.  49
dieses  Vereins,  daß  die  Mitglieder  sich  bei  der  Eirichtung
von  Heimstätten  gegenseitig  helfen  müssen 1 ).  Aber  auch
vom  Standpunkt  unserer  Volksernährung  aus  betrachtet,
ist  dieses  Unternehmen  außerordentlich  zu  begrüßen.  Sämtliche ­
  Heimstätten  werden  für  landwirtschaftlichen  Nebenbetrieb ­
  eingerichtet  (1—2  Morgen  Land  und  Ställe  für
Kleinvieh).
Ende  1919  vereinigte  Hauptmann  Schmude  bereits
über  1000  Arbeiter  in  seinem  Unternehmen.  Ohne  auf
die  ungeheure  soziale  Bedeutung  dieser  Siedelungsaktion
hinweisen  zu  können  —  engste  Verbindung  von  Kopf-  und
Handarbeitern,  Überwindung  der  Klassengegensätze  muß
vom  rein  wirtschaftlichen  Gesichtspunkt  aus  betont  werden, ­
  daß  dies  Unternehmen  den  Namen  „Neu-Deutschland“
voll  und  ganz  verdient.  Es  vereinigt  in  sich  die  Wege,
die  beschritten  werden  müssen:  Vermehrung  der  Urproduktion ­
  (landwirtschaftliche  Erzeugnisse,  Kohle,  Kali)  und
Überwindung  der  Wohnungsnot  durch  Selbsthilfe  der
Siedler.
Menschen,  die  solche  Wege  zu  gehen  verstehen,
brauchen  wir.  Kommen  Deutsche  solcher  Art  aus  dem
Ausland  und  aus  den  uns  entrissenen  Grenzlanden  in  unser
verkleinertes  Vaterland,  so  bedeuten  sie  trotz  der  bei  uns
herrschenden  Übervölkerung  eine  Stärkung  unserer  Wirtschaft. ­

Wir  hatten  festgestellt,  daß  Deutschland  an  Übervölkerung ­
  leidet,  und  infolgedessen  eine  Aufnahmefähigkeit ­
  für  eine  größere  Einwanderung  nicht  besteht.  Wir
haben  uns  nun  klar  gemacht,  daß  diese  Feststellung  einer
Einschränkung  bedarf:  Deutschlands  Wiederaufbau  verlangt ­
  eine  Vermehrung  der  Arbeitskraft  in  jeglicher  Urproduktion. ­
  Gehören  die  Einwanderer  den  hierbei  in  Frage
kommenden  Berufen  an,  oder  lassen  sie  sich  leicht  solchen
Berufen  zuführen,  so  sind  sie  trotz  anderer  Hemmungen
und  mißlicher  Umstände  für  unsere  Volkswirtschaft  als
Gewinn  zu  buchen.
1)  Das  „Gebot  der  Stunde“  von  Hauptm.  Schmude  (Deutsche
Landbuchhandlung,  1919).
Ernst,  Eingliederung  d.  Elsaß-Lothr.  ins  deutsche  Wirtschaftsleben.

4
        <pb n="57" />
        50

II.  HAUPTTEIL.

Die  diesbezüglichen  Voraussetzungen  müssen  wir  bei
den  einwandernden  Elsaß-Lothringern  prüfen,  doch  zuvor
ist  es  nötig,  ihre  innere  Einstellung  zur  Wanderung  und
ihre  wirtschaftliche  Lage  zu  betrachten.
3.  DAS  INNERE  VERHALTEN  DER  VERTRIEBENEN  ZUR
WANDERUNG  UND  IHRE  ÄUSSERE  LAGE.
Drei  Ursachen  lassen  sich  in  der  Hauptsache  feststellen, ­
  die  zu  einer  Auswanderung  von  Bewohnern  eines
Landes  in  ein  anderes  Land  führen:  1)  Abenteuer-Unternehmungslust, ­
  2)  Übervölkerung  —  Nahrungsmangel  —
Hoffnung  auf  bessere  Lebensbedingungen,  3)  politischer
oder  religiöser  Druck.
Der  erste  Fall  der  Einwanderung,  d.  h.  eine  Einwanderung ­
  von  Menschen,  die  nur  aus  Unternehmungslust  aus
ihrem  bisherigen  Aufenthaltsstaate  auswandern,  ist  wohl
die  günstigste  für  eine  Volkswirtschaft.  Solche  Menschen
suchen  sich  das  Land,  nach  dem  sie  wandern,  völlig  freiwillig ­
  aus,  nur  ihr  Wille  gibt  ihnen  den  Weg  an,  und  so
werden  sie  sich  nur  dem  Lande  zuwenden,  das  ihnen  die
wirtschaftliche  Grundlage  für  eine  Existenz  zu  bieten
scheint.
Auch  im  zweiten  Eall,  bei  einer  Einwanderung,  die  auf
Übervölkerung  zurückzuführen  ist,  treffen  diese  Feststellungen ­
  in  weitem  Maße  zu.  Eine  Übervölkerung  tritt  meist
nicht  plötzlich  auf.  Allmählich  wird  der  Kampf  ums  tägliche ­
  Brot  in  einem  Lande  schwerer;  es  wird  unmöglich,
sich  aus  kleinen  Verhältnissen  emporzuarbeiten.  Das  nationale ­
  Einkommen  ist  konstant,  und  so  können  sich  die  Einkommen ­
  der  vielen,  die  um  eine  Besserung  ihrer  Lebensverhältnisse
  ringen,  nicht  mehr  erhöhen.  Die  Nominaleinkommen ­
  mögen  noch  wachsen,  die  Realeinkommen  beharren ­
  auf  ihrem  Stand,  um  schließlich  zu  sinken,  wenn
die  Volksvermehrung  noch  weiter  schreitet.  Auch  hier
werden  die  Starken,  die  vor  einer  ungewissen  Zukunft
nicht  zurückschrecken,  auswandern.  Auch  diese  suchen
sich  als  Ziel  ein  Land  mit  den  wirtschaftlichen  Bedingungen ­
  auf,  die  ihnen  aussichtsreich  zu  sein  scheinen.  Auch
        <pb n="58" />
        WANDERUNGSVORGANG  BLS.-LOTHR.  BEVÖLKEEUNGSRGUPPEN.  51
bei  ihnen  kann  man  von  einer  freiwilligen  Auswanderung
sprechen.
Völlig  zu  trennen  von  diesen  beiden  Arten  der  Auswanderung ­
  ist  die  dritte,  die  auf  politischem  oder  religiösem
Druck  beruht.  Wirtschaftliche  Rücksichten  sprechen  hier
bei  den  Auswanderern  gar  nicht,  oder  nur  in  untergeordneter ­
  Weise  mit.  Auch  diese  Auswanderung  kann  in  gewissem ­
  Sinn  eine  freiwillige  sein.  Gewissensgründe  können
einen  Menschen  um  seiner  politischen  oder  religiösen  Stellung ­
  wegen  zwingen,  ein  Land  zu  verlassen,  in  dem  er
rein  äußerlich  ein  behagliches  Leben  führen  kann.  Meist
aber  wird  es  sich  hier  um  eine  erzwungene  Auswanderung
handeln.  Die  Gemeinschaft,  verkörpert  in  Staat,  Kirche
oder  einer  anderen  Form  des  autoritativen  Zusammenschlusses, ­
  vertreibt  den  einzelnen,  um  seiner  politischen
oder  religiösen  Gesinnung  willen,  aus  ihrer  Mitte.  So
waren  die  Hugenotten  um  ihrer  religiösen  Gesinnung  willen
aus  ihrem  Vaterland  vertrieben  worden.  Sie  wandten  sich
Ländern  zu,  die  für  eine  Einwanderung  aufnahmefähig
waren,  so  nach  Preußen.  Trotzdem  die  Auswanderung  der
Hugenotten  auf  Zwang  beruhte,  ist  also  eine  Freiwilligkeit
hinsichtlich  der  Einwanderung  festzustellen.  Sie  hatten
die  Wahl  der  Niederlassung  in  verschiedenen  Ländern.
Die  Elsaß-Lothringer,  die  nach  dem  Jahre  1871  das
Elsaß  verließen,  wichen  dem  politischen  Druck  freiwillig,
auch  sie  hatten  die  Wahl,  wohin  sie  sich  außerhalb  Deutschlands ­
  wenden  wollten.  Gemeinsam  mit  den  Hugenotten
hatten  sie  größtenteils  das  Eine,  das  bei  solcher  Wanderung
aus  politischen  und  religiösen  Motiven  stets  Zutreffende;
nicht  Abenteuerlust  und  nicht  der  Trieb  nach  besseren
wirtschaftlichen  Bedingungen  ließ  sie  ihre  Heimat  verlassen, ­
  und  infolge  dieser  inneren  Einstellung  bedeuteten
sie,  vom  rein  wirtschaftlichen  Gesichtspunkt  aus  betrachtet,
niclii  denselben  Zustrom  an  Arbeitskraft  für  das  Zuzugsland, ­
  wie  Einwanderer  der  ersten  und  zweiten  von  uns
besprochenen  Art.
In  diesen  letzten  beiden  Beziehungen  sind  die  seit
November  1918  aus  den  ehemaligen  Reichslanden  Ver-4*
        <pb n="59" />
        52

II.  HAUPTTETX.

triebenen  den  Hugenotten  gleichzustellen.  Nur  eine  geringe ­
  Zahl  der  seit  November  1918  nach  Deutschland  eingewanderten ­
  Elsaß-Lothringer  hat  aus  inneren  Gründen
das  Reichsland  freiwillig  verlassen,  so  daß  auch  in  der
erzwungenen  Auswanderung  eine  Gleichheit  mit  den  Hugenotten ­
  besteht.  Die  trostlose  Lage  Deutschlands  hält  viele
Deutsche  in  Elsaß-Lothringen  zurück,  sowie  zum  Teil
auch  der  Wunsch,  der  Romanisierungspolitik  Frankreichs
ein  Hindernis  zu  bilden.  Auch  bei  den  Elsaß-Lothringern,
die  mittels  Schikanen  wirtschaftlicher  Natur  aus  dem
Reichsland  vertrieben  werden,  kann  man  nicht  von  einer
Auswanderung  aus  wirtschaftlichen  Gründen  sprechen.  Das
treibende  Moment  ist  ein  politisches.  Durch  Maßnahmen,
wie  Sperrung  der  Banknoten,  Nichtauszahlung  der  Gehälter,
Verbot  der  Weiterführung  eines  Geschäftes,  Bedrohung
mit  Gefängnis  und  Verhetzung  der  Masse  gegen  die  Deutschen, ­
  haben  es  die  Franzosen  verstanden,  wie  bereits  zu
Anfang  betont  wurde,  die  „freiwillige“  Auswanderung  zu
fördern.  Immerhin  muß  auf  den  Unterschied  zwischen
diesen  „freiwillig“  nach  Deutschland  Ausgewanderten  und
den  buchstäblich  Ausgewiesenen  hingewiesen  werden.  Die
letzteren  hatten  keinerlei  Zeit,  sich  nach  einem  neuen
Unterkommen  in  Deutschland  umzusehen,  noch  ihre  Habe
im  Reichsland  wenigstens  teilweise  in  Sicherheit  zu  bringen, ­
  während  dies  den  ersteren  wenigstens  teilweise  gelungen ­
  ist.  Auch  kam  es  bei  den  „freiwillig“  Auswandernden ­
  hin  und  wieder  vor,  daß  ihnen  erlaubt  wurde,  ihr
Hab  und  Gut  mitzunehmen.
Die  Zahl  der  buchstäblich  Ausgewiesenen  ist  recht
bedeutend.  Von  den  an  den  Übernahmestellen  am  Rhein
von  Beginn  des  Jahres  1919  bis  1.  Oktober  1920  statistisch
festgestellten  nach  Deutschland  eingewanderten  95415  Elsaß-Lothringern ­
  sind  14435  ausgewiesen  worden.  Da  in
der  allerersten  Zeit  der  Ausweisung  eine  statistische  Erfassung ­
  nicht  durchgeführt  werden  konnte,  andererseits
gerade  in  den  ersten  Monaten  der  französischen  Besetzung
die  meisten  Ausweisungen  erfolgten,  kann  man  annehmen,
daß  von  den  schätzungsweisee  nicht  gezählten  15000  ein-
        <pb n="60" />
        WANDERUNGSVORGANG  ELS.-LOTHR.  BEVÖLKEREN  GSRGUPPEN.  53
gewanderten  Elsaß-Lothringern  mindestens  10  12000  ausgewiesen ­
  waren,  während  die  übrigen  größtenteils  bereits'
vor  dem  Einmarsch  der  Franzosen  ihre  Heimat  verlassen
hatten.
Der  Zwang,  unter  dem  sich  diese  Wanderung  vollzogen ­
  hat,  und  das  politische  Moment,  das  sie  herbeigeführt ­
  hat,  braucht  wohl  nicht  weiter  dargelegt  zu  werden.
Dem  politischen  Zwange  entsprechend,  setzten  sich  diese
elsaß-lothringischen  Auswanderer  nicht  aus  den  Altersund ­
  Berufsklassen  zusammen,  die  bei  einer  auf  wirtschaftlichen ­
  Ursachen  begründeten  Auswanderung  vor  allem
vertreten  sind.  Nicht  Kraft  zur  Arbeit  und  Unterneh
nehmungsgeist  geben  den  Ausschlag,  sondern  allein  die
deutsche  Abstammung  und  die  deutsche  Gesinnung.  Und
während  sich  bei  anderen  durch  politische  und  religiöse
Ursachen  hervorgerufenen  Auswanderungen  die  Auswanderer ­
  nach  dahin  wenden  konnten,  wo  ihnen  die  besten  Bedingungen ­
  für  ihren  Wiederaufbau  der  verlorenen  Existenz
zu  bestehen  schienen,  herrscht  auch  in  diesem  Punkte  für
die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  der  Zwang.  Das  Ausland ­
  verschließt  sich  noch  heute  größtenteils  deutscher
Einwanderung,  und  so  gibt  es  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
  nur  den  einen  Weg,  der  nach  Deutschland
führt,  in  eine  Volkswirtschaft,  die  nicht  mit  Einwanderung,
sondern  mit  einer  großen  Auswanderung  zu  rechnen  hat.
Es  soll  nicht  behauptet  werden,  daß  die  vertriebenen
Elsaß-Lothringer  einen  anderen  Weg  eingeschlagen  hätten,
wenn  die  Möglichkeit  hierzu  Vorgelegen  hätte.  Die  Verknüpfung ­
  dieser  Vertriebenen  mit  Deutschland,  in  erster
Linie  durch  ihre  Forderungen  an  das  deutsche  Volk  auf
Entschädigung  ihrer  Verluste,  würde  unter  allen  Umständen
c  em  Strom  der  Flüchtlinge  seinen  Lauf  nach  Deutschland
gegeben  haben.  Es  soll  nur  darauf  hingewiesen  werden,
wie  vollkommen  der  Zwang  ist,  unter  dem  sich  diese  Wanderung ­
  vollzogen  hat  und  vollzieht.
Nicht  zum  gewollten  Kampf  um  ihre  Existenz  kommen
diese  Menschen  nach  dem  verkleinerten,  in  schweren  Nöten
liegenden  Deutschland,  sondern  herausgeworfen  aus  ihrer
        <pb n="61" />
        54

IX.  HAUPTTETL.

engeren  Heimat,  ohne  Hab  und  Gut,  zerüttet  an  Leib  und
Seele,  vom  deutschen  Volk  fordernd,  daß  es  ihnen,  die
alles  um  ihres  Deutschtums  willen  verloren  haben,  helfe.,
Und  dies  Letzte,  die  berechtigte  Forderung,  die  diese
Einwanderer  gegen  das  Zuzugsland  „Deutschland“  erheben,
vervollkommnet  den  Eindruck,  den  wir  vom  rein  wirtschaftlichen ­
  Standpunkt  aus  haben  müssen,  daß  diese  Einwanderung ­
  für  Deutschland  auch  im  Hinblick  auf  die  innere ­
  Einstellung  der  Einwanderer  und  ihre  äußeren  Verhältnisse ­
  keine  Stärkung,  sondern  eine  Belastung  darstellt.
Diese  Belastung  der  deutschen  Volkswirtschaft  kann
nun  eine  stärkere  oder  schwächere  sein,  je  nach  der
Verteilung  der  einwandernden  Elsaß-Lothringer  auf  die
verschiedenen  Berufe,  die  in  Deutschland  stärker  oder
schwächer  überfüllt  sind.  Ja,  wir  konnten  bereits  feststellen, ­
  daß  trotz  der  zu  überwindenden  Schwierigkeiten,
trotz  der  heutigen  Übervölkerung  Deutschlands,  eine  Einwanderung, ­
  eine  Stärkung  bedeuten  muß,  wenn  die  Einwanderer ­
  den  Berufen  zugehören,  die  wir  zum  Wiederaufbau ­
  unserer  Wirtschaft  brauchen,  aus  den  in  der  Urproduktion ­
  beschäftigten  Arbeitskräften.
Wie  ist  unter  solchem  Gesichtspunkt  die  Einwanderung
der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  zu  beurteilen?
4.  DIE  BERUFLICHE  GLIEDERUNG  DER  VERTRIEBENEN
UND  IHRE  EINFÜGUNG  IN  DIE  NATIONALE  WIRTSCHAFT. ­

Die  Betrachtung  der  beruflichen  Gliederung  der  vertriebenen ­
  Elsaß-Lothringer  wird  uns  die  Antwort  auf  diese
Frage  geben.
Auch  wenn  wir  über  die  berufliche  Gliederung  der
Vertriebenen  keinerlei  Aufzeichnungen  hätten,  könnten  wir
doch  Anhaltspunkte  dafür  finden.  Wir  müssen  uns  vergegenwärtigen, ­
  daß  sich  die  Vertriebenen  in  ihrer  überwiegenden ­
  Mehrheit  aus  Altdeutschen,  d.  h.  aus  Deutschen  zusammensetzen, ­
  die  nach  1871  in  das  Eeichsland  eingewandert
sind,  sowie  deren  Abkömmlingen.  So  groß  die  Zahl  der
politischen  Fehler  ist,  die  Frankreich  seit  November  1918'
        <pb n="62" />
        Wänderungsvorgang  els.-lothr.  bevölkerungsrguppen.  55

in  seiner  „Sieges-Befreierstimmung“  in  den  „befreiten  Provinzen“ ­
  begangen  hat,  eine  Ausweisung  oder  Verdrängung
von  Alt-Elsässern  und  Alt-Lothringern  wurde  nur  in  ganz
vereinzelten  Pallen  durchgeführt.  Die  Franzosen  waren
sich  Har,  daß  sie  durch  Schaffung  solcher  Märtyrer  die
deutsche  Sache  in  Elsaß-Lothringen  nur  stärken  würden,
daß  sie  mit  solchem  Vorgehen  die  Verbindung  Elsaß-Lothringens ­
  mit  Deutschland  inniger  gestalten  würden.  Die
Zahl  der  nach  Deutschland  seit  November  1918  eingewanderten ­
  Alt-Elsaß-Lothringer  ist  nicht  genau  festzustellen,
dürfte  aber  höchstens  2000  Personen  betragen.  Es  handelt ­
  sich  meist  um  Männer  (und  deren  Familie),  die  im
politischen  Leben  während  der  deutschen  Zeit  in  Elsaß-Lothringen
  eine  führende  Rolle  auf  seiten  der  Deutschgesinnten ­
  gespielt  haben,  oder  um  Männer,  die  um  der
deutschen  Erziehung  ihrer  Kinder  willen  trotz  vieler
Gegengründe  ihre  Heimat  verlassen  haben.  Frankreich  und
die  französisch  gesinnten  Elsaß-Lothringer  suchen  mit  den
verschiedensten  Mitteln  diese  Alt-Elsaß-Lothringer  wieder
aus  Deutschland  .herauszuziehen,  und  zwar  aus  sehr  durchsichtigen ­
  Gründen.  Dies  dürfte  ihnen  nicht  gelingen.
An  dieser  Stelle  kommt  es  nur  darauf  an,  festzustellen,
daß  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  bis  auf  eine  kleine
Minderheit  aus  Altdeutschen  bestehen.

Gelingt  es  uns,  aus  den  Statistiken  Elsaß-Lothringens
vor  dem  Kriege  festzustellen,  welchen  Berufen  diese  Altdeutschen ­
  vor  allem  angehörten,  so  können  wir  uns  bereits
ein  Bild  über  die  berufliche  Gliederung  der  Vertriebenen
machen,  ohne  allerdings  noch  zu  erkennen,  welche  Berufe
unter  den  Vertriebenen  am  stärksten  vertreten  sind.  Leider
T  a ^ 8r  s  Gbs  tvers  tändlich  —  waren  vor  dem  Kriege  die  Statistiken ­
  Elsaß-Lothringens  nicht  so  eingerichtet,  daß  sie
c  le  eingewanderten  und  die  einheimischen  Elemente  g&amp;amp;-nennt
  voneinander  behandelt  hätten.  Aus  einer  Staatsangehörigkeits-Statistik ­
  der  elsaß-lothringischen  Bevölkerung ­
  geht  zwar  hervor,  daß  295436  Angehörige  anderer
deutscher  Bundesstaaten  im  Jahre  1910  in  Elsaß-Lothringen ­
  lebten.  Wie  zu  Anfang  betont,  ist  dies  nicht  die
        <pb n="63" />
        56

II.  HAUPTTEIL.

Gesamtzahl  der  nach  Auslegung  der  Franzosen  in  Elsaß-Lothringen
  lebenden  Deutschen.  Eine  große  Zahl  von
Altdeutschen  hatte  zu  der  preußischen,  bayrischen  usw.
Staatsangehörigkeit  die  elsaß-lothringische  erworben,  und
wurde  in  der  Statistik  als  elsaß-lothringische  Staatsangehörige ­
  geführt.  Daher  die  Schätzung  der  vor  dem  Kriege
in  Elsaß-Lothringen  lebenden  Altdeutschen  auf  rund
400000.  Immerhin  ist  die  größte  Zahl  der  Staatsangehörigen ­
  anderer  deutscher  Bundesstaaten  erfaßt,  aber  eine
Statistik  über  deren  berufliche  Gliederung  fehlt.
Aber  wir  finden  folgenden  wertvollen  Anhaltspunkt:
Aus  einer  Statistik  über  die  Gebtirtigkeit  der  ortsanwesenden ­
  Bevölkerung  im  Jahre  1905  ergibt  sich,  daß  216169
Personen  in  anderen  deutschen  Bundesstaaten  geboren  sind.
Die  Mehrzahl  der  Altdeutschen  in  Elsaß-Lothringen  war
also  noch  nicht  dort  geboren.

Eine  Statistik  über:  „Beruf  und  Gebürtigkeit“  zeigt
uns,  wie  sich  diese  in  anderen  deutschen  Bundesstaaten
geborenen  nach  Elsaß-Lothringen  eingewanderten  Deutschen ­
  im  Jahre  1907  auf  die  verschiedenen  Berufsarten
verteilen:
Von  den  1907  in  Elsaß-Lothringen  erwerbstätigen  Personen ­
  (Selbständigen,  Angestellten,  Arbeitern)  waren  geboren ­

  :

1)  Landwirtschaft,  Gärtnerei  usw.
2)  Forstwirtschaft  und  Fischerei
A.  Landwirtschaft  usw.
Weibliche  Personen
Selbständige
Angestellte  und  Arbeiter
3)  Bergbau
4)  Industrie  der  Steine  und  Erde
5)  Metallverarbeitung
6)  Maschinen,  Instrumente  usw.
7)  Chemische  Industrie
8)  Leuchtstoffe,  Fette,  Öle
9)  Textilindustrie
10)  Papier

in  Elsaßim

  übrigen

Lothringen

Deutschen  Reich

322180

4  838

5  302

449

327  482

5  287

146  256

1903

113  367

1370

214115

3917

16  406

8  922

18  714

1727

25  749

3  357

12  638

2166

2018

421

1344

238

74  952

1752

3028

368
        <pb n="64" />
        WANDERUNGSVOEGANG  ELS.-LOTHR.  BEVÖLKERUNGSRGDPPEN.  57

in  Elsaßim

  übrigen

Lothringen

Deutschen  Reich

11)  Leder

4  014

537

12)  Holz-  und  Sohnitzstoffe

18  838

1985

13)  Nahrungs-  und  Genußmittel

19  155

3  685

14)  Bekleidung

27  292

3  527

15)  Reinigung

7182

1166

16)  Baugewerbe

35  266

6  516

17)  Polygraphische  Gewerbe

2  346

780

18)  Künstliche  Gewerbe

977

102

19)  Gewerbliche  Personen  ohne  nähere

Bezeichnung

95

44

B.  Industrie

270814

37  283

Weibliche  Personen

73954

3  797

Selbständige

46  242

5  906

Arbeiter  und  Angestellte

224  572

31377

20)  Handelsgewerbe

35  401

6  823

21)  Yersicherungsgewerbe

858

267

22)  a)  Post  und  Eisenbahn

15  303

6  772

b)  übrige  Verkehrsgewerbe

5  916

1363

33)  Gast-  und  Schankwirtschaft

15  633

4102

C.  Handel  und  Verkehr

73111

19  327

Weibliche  Personen

23  399

4  388

Selbständige

21689

5186

Angestellte  und  Arbeiter

51242

14141

A—C.  Landwirtschaftlich  u.

gewerblich  tätige  Personen

671407

61897

24)  Häusliche  Dienste  —  wechselnde

Lohnarbeit

7  630

2145

25)  a)  Militärdienst

6  291

67  736

b)  Zivildienst,  freie  Berufe

22  905

10  239

26)  Ohne  Berufe

6  785

10  549

Außerdem  häusliche  Dienstboten

18  752

5  910

Angehörige  ohne  Hauptberuf

730130

50465

Urtsanwesende  Personen  überhaupt



1  624  966

208  941

Dazu  kommen  noch  86342  im  Ausland  geborene  Personen, ­
  von  denen  allein  13  727  im  Baugewerbe  tätig  waren
(Italiener).
Es  ließen  sich  sehr  viele  interessante  Tatsachen  aus
dieser  Statistik  ersehen.  So  z.  B.  die  verschwindend  geringe ­
  Zahl  der  Deutschen  in  der  Textilindustrie,  welcher
Umstand  auf  die  französische  Gesinnung  der  obereisässi ­
        <pb n="65" />
        58

II.  HAÜPTTEIL.

sehen  Unternehmer,  sowie  auf  die  bereits  stark  fortgeschrittene ­
  Entwicklung  der  oberelsässischen  Textilindustrie
zur  Zeit  der  Wiedervereinigung  Elsaß-Lothringens  mit
Deutschland  zurückzuführen  ist.
Sodann  läßt  sich  aus  dieser  Statistik  die  bedeutend
stärkere  Vertretung  der  Deutschen  gegenüber  den  Einheimischen ­
  unter  den  Arbeitern  und  Angestellten  als  unter
den  Selbständigen  nachweisen,  womit  sich  die  Ansicht  bekämpfen ­
  läßt,  die  eingewanderten  Deutschen  hätten  in
jeder  Beziehung  den  Einheimischen  die  Zügel  aus  der  Hand
genommen.
Alle  Eingewanderten  sind  nicht  in  dieser  Statistik  enthalten, ­
  aber  es  liegt  kein  Grund  vor  anzunehmen,  daß  die
Berufsverhältnisse  bei  den  bereits  im  Lande  geborenen  Altdeutschen ­
  andere  gewesen  seien,  als  bei  den  zugewanderten.
Im  Zusammenhang  unserer  Untersuchung  ist  diese
Statistik  wichtig,  weil  sie  uns  zeigt,  aus  welchen  Berufen
sich  die  seit  November  1918  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
zusammensetzen  müssen.
Verschwindend  klein  war  die  Zahl  der  altdeutschen
Landwirte  in  Elsaß-Lothringen.  Es  ist  dies  ja  auch  ohne
weiteres  zu  verstehen.  Der  bodenständige  Bauernstand
Deutschlands  dachte  nicht  an  ein  Auswandern  nach  Elsaß-Lothringen,
  abgesehen  davon,  daß  in  Elsaß-Lothringen
keine  größere  Ansiedelungsmöglichkeit  bestand.  Wir  haben
in  Elsaß-Lothringen  eine  starke  Besiedelung  des  platten
Landes,  die  ihren  Grund  in  einer  günstigen  Bodenverteilung
findet.  Elsaß-Lothringen  ist  das  Land  der  Kleinbauern,
mit  einer  gewissen  Einschränkung  hinsichtlich  Lothringens. ­
  1907  waren  von  244948  landwirtschaftlichen  Betrieben ­
  :

Betriebe  unter

2  ha

152  246

von

2—6  ha

54  049

»

5—20  ha

34  471

20-100  ha

3  830

über

100  „

352

Von  diesen  352  Großbetrieben  entfallen  317  auf  Lothringen. ­
        <pb n="66" />
        WANDERUNGSVORGANG  ELS.-LOTHR.  BEVÖLKERENGSRGUPPEN.  59
Auch  werden  die  wenigen  altdeutschen  Landwirte  in
Elsaß-Lothringen  alles  versucht  haben,  um  nicht  von  der
Scholle  fort  zu  müssen.  Bedenkt  man  ferner,  daß  gerade
diese  Landwirte  zum  großen  Teil  durch  Heirat  mit  der  einheimischen ­
  Bevölkerung  verbunden  waren,  so  erhellt  daraus, ­
  daß  wir  mit  keiner  nennenswerten  Zahl  von  Landwirten ­
  unter  den  vertriebenen  Elsaß-Lothringern  rechnen
können,  da  solche  enge  Beziehung  zur  einheimischen  Bevölkerung ­
  einen  gewissen  Schutz  vor  Ausweisung  geboten ­
  hat.
Aus  der  landwirtschaftlichen  Betriebsgliederung  läßt
sich  der  Schluß  ziehen,  daß  wir  in  Elsaß-Lothringen  nur
mit  einer  geringen  Zahl  von  Landarbeitern  zu  rechnen
haben,  da  bei  den  kleinen  und  mittleren  Bauernstellen  eine
Verwendung  fremder  Arbeitskräfte  in  größerem  Umfang
nicht  in  Betracht  kommt.
Bedeutend  größer  ist  der  Anteil  der  altdeutschen  Bevölkerung ­
  in  der  Industrie.  Wir  bemerken  vor  allem  die  hohe
Beteiligungsziffer  im  Bergbau.  Der  Erzbergbau  und  die
Eisenindustrie  Lothringens  haben  sich  erst  in  der  Zeit  nach
1871  stärker  entwickelt,  die  einheimische  Bevölkerung  des
östlichen  Bezirks  Lothringens  war  zu  schwach,  um  der
rasch  emporwachsenden  Industrie  genügend  Kräfte  stellen
zu  können.  Auch  entschloß  sich  nur  ein  kleiner  Teil  der
Bevölkerung,  von  der  Landwirtschaft  in  den  Bergbau  oder
in  die  Hüttenwerke  einzutreten.  Nur  unter  großen  Schwierigkeiten ­
  gelang  es  den  verschiedenen  Unternehmungen,
altdeutsche  Arbeiter  durch  den  Bau  von  mustergültigen
Arbeiterkolonien  und  durch  Ausnützung  ihrer  engen  Beziehungen ­
  zum  Ruhrgebiet,  wo  die  meisten  dieser  Firmen
selbst  ihre  Kohlenbergwerke  besaßen,  heranzuziehen.  Außer
diesen  altdeutschen  Arbeitern  war  eine.  sehr  große  Zahl
von  Italienern  in  den  lothringischen  Hüttenwerken  beschäftigt. ­
  Im  Bergbau  waren  1907  16406  in  Elsaß-Lothringen, ­
  8922  im  übrigenee  Deutschland  und  15730  im  Ausland ­
  geborene  Arbeiter  beschäftigt.  Zum  Bergbau  gehört
allerdings  außer  dem  Erzbergbau  auch  der  lothringische
Kohlenbergbau,  sowie  der  unterelsässische  Kalibergbau.
        <pb n="67" />
        60

II.  HAUPTTEIL.

Doch  bleiben  diese  hinter  der  Erzgewinnung  hinsichtlich
der  Zahl  der  von  ihnen  Beschäftigten  weit  zurück.
Im  Rahmen  unserer  Untersuchung  stellen  wir  fest,  daß
1907  8922  in  Deutschland  geborene  Bergarbeiter  in  Elsaß-Lothringen
  waren.  Eine  große  Zahl  von  altdeutschen  Arbeitern ­
  dürfte  schon  in  Elsaß-Lothringen  geboren  sein.
So  können  wir  damit  rechnen,  daß  sich  unter  den  vertriebenen ­
  Elsaß-Lothringern  eine  große  Zahl  von  Bergarbeitern ­
  befindet.
Es  ist  nicht  nötig,  auf  alle  industriellen  Gewerbezweige ­
  näher  einzugehen.  Hervorgehoben  sei,  daß  sich
eine  starke  deutsche  industrielle  Unternehmerschaft,  vor
allem  im  Unterelsaß,  um  Straßburg  und  in  Straßburg  selbst,,
ein  großes  Betätigungsfeld  in  der  Nahrungsmittel-  und  in
verschiedenen  Veredelungsindustrien,  sowie  in  der  Erdölindustrie ­
  geschaffen  hatte.  Dagegen  lag  in  Lothringen  der
Erzbergbau  und  die  Eisenindustrie  hauptsächlich  in  deutscher ­
  Hand,  der  Kohlenbergbau  in  französischer,  während
im  Oberelsaß  außer  den  Kalibergwerken  die  Industrie,
in  erster  Linie  die  Textilindustrie,  im  Besitze  von  einheimischen ­
  und  französischen  Unternehmern  war.
Besondere  Beachtung  verdient  die  hohe  Ziffer  der  im
Baugewerbe  Erwerbstätigen.  Elsaß-Lothringen  hat  unter
deutscher  Herrschaft  einen  großen  wirtschaftlichen  Aufstieg ­
  erlebt.  Die  Folge  war  eine  sehr  rege  Bautätigkeit.
Die  einheimische  Bevölkerung  war,  wie  in  verschiedenen
Industrien,  so  auch  im  Baugewerbe  nicht  in  der  Lage,
selbst  die  nötigen  Arbeitskräfte  zu  stellen.  Die  Zahl  der
Geburten  blieb  in  Elsaß-Lothringen  erheblich  hinter  der
Geburtenzahl  im  Reiche  zurück.  Ein  unverkennbarer  Einfluß ­
  der  französischen  Kultur  machte  sich  in  dieser  Richtung ­
  geltend.
Überaus  stark  waren,  wie  wir  sehen,  die  Altdeutschen
in  Handel  und  Verkehr  vertreten.  Die  Einziehung  des
wieder  eroberten  Elsaß-Lothringens  in  die  deutsche  Volkswirtschaft ­
  führte  in  besonderem  Maße  die  Kaufleute  ins
Reichsland.  Sie  schufen  die  Verbindung  mit  dem  deutschen
Absatzmarkt,  nachdem  die  neue  Zollgrenze  auf  den  Vogesen
        <pb n="68" />
        WÄNDERÜNGSVORGÄNG  ELS.-LOTHR.  BEVÖLKERÜNGSGRUPPEN.  61

Elsaß-Lothringen  vom  französischen  Markt  abgeschnitten
hatte.
Der  größte  Teil  aller  Altdeutschen  gehörte  dem  Militär- ­
  und  dem  Beamtenstand  an,  sowie  den  freien  Berufen
und  dem  Rentnertum.
Das  Militär  müssen  wir  freilich  aus  unsern  Überlegungen ­
  fast  vollkommen  ausschalten.  Von  den  67  736
in  Militärdienst  Tätigen  war  die  Mehrzahl  Männer,  die
ihrer  Dienstpflicht  bei  Truppenteilen  genügten,  die  ihren
Standort  in  Elsaß-Lothringen  hatten,  und  die  infolgedessen
weder  als  in  Elsaß-Lothringen  Erwerbstätige  noch  dort
Ansässige  gerechnet  werden  können.  Aus  der  Statistik
geht  hervor,  daß  man  die  Einheimischen  ihre  militärischen
Dienstjahre  in  anderen  deutschen  Bundesstaaten  zubringen
ließ,  dagegen  Deutsche  anderer  Stämme  in  Elsaß-Lothringen. ­
  Es  sollte  damit  eine  Verbindung  mehr  zwischen  Elsaß-Lothringen
  und  dem  übrigen  Deutschland  geschaffen  werden. ­
  Auch  die  aktiven  Heeresangehörigen  und  ihre  Familien
kommen  kaum  in  Betracht.  Bin  großer  Teil  der  Offiziere
verlegte  zu  Anfang  des  Krieges  und  während  des  Krieges
seinen  Wohnsitz  aus  Elsaß-Lothringen  fort,  zumeist  auf
Befehl.  Auch  wurzelten  die  Offiziere  und  Unteroffiziere
mit  ihrer  Existenz  nicht  in  Elsaß-Lothringen.  Sie  mußten
jeden  Tag  mit  einer  Versetzung  nach  anderen  deutschen
Garnisonen  rechnen.  Damit  soll  nicht  gesagt  sein,  daß
nicht  auch  viele  in  unserem  aktiven  Offiziers-  und  Unter  -
offizierskorps  vor  dem  Kriege  in  Elsaß-Lothringen  heimisch
geworden  waren.  Aber  ihre  Lage  ist  eine  andere  als  die
der  übrigen  vertriebenen  Elsaß-Lothringer.  Sie  verließen
mit  ihren  Truppenteilen  das  Reichsland  vor  dem  Einmarsch
der  Franzosen  und  sind  nur  insofern  in  eine  Beziehung
zu  den  vertriebenen  Elsaß-Lothringern  zu  bringen,  als
sie  in  Elsaß-Lothringen  Güter  zurücklassen  mußten,  die
ihnen  von  den  Franzosen  sequestriert  und  liquidiert  wurden.
Freilich  vom  volkswirtschaftlichen  Standpunkt  aus  ist  es
wichtig,  daß  Tausende  von  Offizieren  und  Unteroffizieren
ihren  Wohnsitz  nun  nicht  mehr  in  Elsaß-Lothringen  haben
können  und  infolgedessen  hinsichtlich  der  Wohnungsfrage
        <pb n="69" />
        62

II.  HÄUPTTEIL.

in  gewissem  Sinn  als  Einwanderer  erscheinen.  Ihre  Existenz ­
  haben  diese  Männer  nicht  durch  den  Verlust  Elsaß-Lothringens
  verloren,  sondern  durch  unsern  Zusammenbruch, ­
  dem  auch  unser  Heer  zum  Opfer  fiel.  Ihre  Neueingliederung ­
  in  unseren  Wirtschaftskörper  fällt  unter
das  Problem  der  Auflösung  unseres  Heeres.
Anders  liegen  die  Verhältnisse  bei  den  Beamten.  Die
Landesbeamten,  die  Gemeindebeamten  und  die  Lehrer
hatten  Lebensstellungen  gefunden,  die  in  engster  Verbindung ­
  mit  dem  elsaß-lothringischen  Lande  standen.  Nicht
anders  war  es  bei  den  Eisenbahn-  und  Postbeamten  bzw..
Arbeitern.  Wir  hatten  nur  in  Elsaß-Lothringen  ßeichseisenbahnen
  vor  dem  Kriege.  An  eine  Versetzung  nach
außerhalb  Elsaß-Lothringens  war  außer  in  wenigen  Fällen
bei  den  höheren  Beamten  hinsichtlich  der  Eisenbahnbeamten
bzw.  Arbeiter  nicht  zu  denken,  und  bei  der  ßeichspost
wurde  außer  bei  den  höheren  Beamten  eine  Versetzung  von
und  nach  dem  ßeichsland  nur  selten  durchgeführt.  Es
geht  nicht  an,  zu  behaupten,  die  Beamten,  die  Elsaß-Lothringen
  verlassen  mußten,  seien  nicht  Vertriebene,  sie
hätten  nur  eine  gewaltsame  Versetzung  erlitten.  Nein,
diese  Menschen  waren  in  Elsaß-Lothringen  voll  und  ganz
beheimatet.  Ihrer  inneren  Einstellung  nach  sind  sie  unter
die  Vertriebenen  zu  rechnen.  Das  müssen  wir  anerkennen,
auch  wenn  wir  später  feststellen,  daß  sie  im  Vergleich  zu
den  freien  Berufen  und  den  gewerblichen,  industriellen
und  landwirtschaftlichen  Erwerbstätigen  große  Vorteile  in
ihrem  Weiterkommen  haben.  Und  während  die  aktiven
Heeresangehörigen  selbstverständlich  mit  ihren  Truppenteilen ­
  das  Keichsland  bei  Besetzung  durch  den  Feind  verlassen ­
  mußten,  lagen  auch  hier  die  Dinge  anders  für  die
Beamten.  Sie  blieben  auf  ihrem  Posten,  ihre  Übernahme
durch  den  französischen  Staat  konnte  angenommen  werden.
Die  letzten  Ausführungen  scheinen  nicht  hierher  zu
gehören.  Wir  wollen  Ja  an  Hand  der  Statistik  über  Beruf
und  Gebürtigkeit  feststellen,  welchen  Berufen  die  Altdeutschen ­
  in  Elsaß-Lothringen  angehörten.  Aber  wir  mußten ­
  uns  klar  machen,  daß  das  Militär  aus  unserer  Be-
        <pb n="70" />
        WANDERUNGSVORGANG  ELS.-LOTHR.  BEVÖLKERENGSGRDPPEN.  63
trachtung  aussclieiden  muß,  daß  hingegen  die  Beamten
aller  Art  vollkommen  in  den  Rahmen  unserer  Abhandlung
hineingehören,  da  sie  sowohl  subjektiv  als  objektiv  den
vertriebenen  Elsaß-Lothringern  zuzuzählen  sind.  In  Elsaß-Lothringen
  hatten  sie  ihre  Lebensstellung,  Deutschland
brauchte  trotz  des  Verlustes  von  Elsaß-Lothringen  nicht
damit  zu  rechnen,  für  diese  Beamten  sorgen  zu  müssen.
Das-  völkerrechtswidrige  Vorgehen  Frankreichs  stellt
Deutschland  vor  diese  Aufgabe.
Das  Bild,  das  wir  aus  dieser  Statistik  der  beruflichen ­
  Gliederung  der  Altdeutschen  in  Elsaß-Lothringen
vor  dem  Kriege  gewinnen,  läßt  sich  dahin  zusammenfassen:
verschwindend  wenig  Landwirte,  eine  beträchtliche  Anzahl
von  Erwerbstätigen  in  der  Industrie,  davon  annähernd  ein
Viertel  im  Bergbau;  stark  vertreten;  Handel  und  Verkehr,
Beamte  und  Angestellte  im  Zivildienst,  Rentnertum,  und
vor  allem  Militär,  welch  letzteres  jedoch  von  uns  nicht
weiter  berücksichtigt  zu  werden  braucht.
Alle  Anhaltspunkte,  die  sich  über  die  berufliche  Gliederung ­
  der  Vertriebenen  vorfinden,  entsprechen  dieser  Zusammensetzung. ­
  Nur  der  Prozentsatz  der  einzelnen  Berufe
zueinander  verschiebt  sich.  Dies  beruht  auf  dem  Vorgehen ­
  der  Franzosen,  das  den  einzelnen  Berufsarten  gegenüber ­
  verschieden  war.  Selbstverständlich  lag  den  Franzosen ­
  mehr  an  der  Ausweisung  eines  Lehrers,  als  an  der
Ausweisung  eines  Handwerkers.  Der  Einfluß  des  ersteren
ist  ein  anderer  als  der  des  Handwerkes.  Und  den  Franzosen ­
  kam  es  vor  allem  darauf  an,  zur  Romanisierung  des
Landes  in  den  führenden  Schichten  der  Bevölkerung  für
Franzosen  Platz  zu  schaffen.  Ganz  besonders  hoch  ist  die
Zahl  der  Beamten  unter  den  Vertriebenen.  Die  Beamten,
ihres  Amtes  enthoben,  gingen,  auch  ohne  ausgewiesen  zu
sein,  über  den  Rhein  nach  Deutschland,  um  als  deutsche
Beamte  vom  Deutschen  Reich  ihre  Wiederanstellung  oder
ihre  Pensionierung  zu  verlangen.
Auch  die  inneren  Bedingungen  des  einzelnen,  aus
dem  französischen  Elsaß-Lothringen  auszuwandern,  sind
je  nach  seinem  Berufe  verschieden.  Für  alle  diejenigen,
        <pb n="71" />
        64

II.  HAUPTTEIL.

deren  Tätigkeit  in  irgendeiner  direkten  Beziehung  zum
öffentlichen  Leben  steht,  wurde  die  Berufsausübung  zur
Qual.  Ein  Lehrer  mit  deutscher  Gesinnung  muß  heucheln,
wenn  er  im  Amte  bleiben  will.  Er  muß  französisch  unterrichten, ­
  er  muß  seine  Zöglinge  aus  dem  Lesebuch  unterrichten, ­
  in  dem  alle  die  Lügen  von  deutschen  Greueln  in
Belgien  enthalten  sind.  Eür  einen  Kaufmann  wird  es
leichter  sein  als  für  solchen  Lehrer,  unter  der  Fremdherrschaft ­
  zu  leben.  So  ist  es  auch  nicht  verwunderlich,
daß  von  den  270  Geistlichen  der  evangelischen  Kirche
Elsaß-Lothringens  bis  heute  78  ausgewiesen  oder  ausgewandert ­
  sind,  darunter  29  Alt-Elsaß-Lothringer  und  11
Altdeutsche,  die  mit  einheimischen  Frauen  verheiratet
waren.
Eine  vollständige  Statistik  über  die  berufliche  Gliederung ­
  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  gibt  es  natürlich
nicht.  Das  ist  schon  deshalb  unmöglich,  weil  ja  allein
15000  Vertriebene  nicht  einmal  zahlenmäßig  erfaßt  werden
konnten.  Aber  aus  den  vorhandenen  Unterlagen  können
wir  die  berufliche  Gliederung  so  klar  erkennen,  als  es
für  unsern  Zweck  notwendig  ist.
Die  Reichszentralstelle  für  vertriebene  Elsaß-Lothringer ­
  in  Freiburg  —  eine  Reichsstelle,  die,  wie  wir  später
sehen  werden,  im  Januar  1919  gegründet  und  mit  der
Übernahme  der  elsaß-lothringischen  Flüchtlinge  beauftragt
wurde  —  führt  seit  Juni  1919  eine  Statistik  über  die  Berufsgliederung ­
  der  Vertriebenen.  Da  in  diese  Statistik
nicht  nur  die  seit  Juni  1919  aus  Elsaß-Lothringen  Eingewanderten, ­
  sondern  auch  ein  Teil  der  Vertriebenen,  die
bereits  vor  Juni  eingewandert  sind,  soweit  man  ihren  Beruf ­
  ermitteln  konnte,  aufgenommen  wurden,  so  ergibt  sich
daraus  die  berufliche  Gliederung  eines  ansehnlichen  Teiles
aller  Vertriebenen.  Nach  dieser  Statistik  wurden  vom
1.  Juni  1919  bis  31.  August  1920  aus  Elsaß-Lothringen
ausgewiesen  bzw.  es  wunderten  freiwillig  aus:
5330  Beamte  2702  Gewerbetreibende
7525  Arbeiter  1084  freie  Berufe
927  sonstige  Berufe
        <pb n="72" />
        WANDERUKGSVORGAN  G  ELS.  -LOTHE.  BEVÖLKBRÜNGSGRÜPPEN.  65
Diese  Berufsgliederung  ist  nur  eine  sehr  rohe.  Sie  läßt
sich  durch  folgende  Ermittlungen  ergänzen;  es  sind  nach
Deutschland  aus  Elsaß-Lothringen  eingewandert:
von  November  1918  bis  15.  September  1920
4  000  Eisenbabnbeamte
2  800  Eisenbahnarbeiter
1  200  KubegehaltsempfäDger  (Eisenbabnbeamte  und  Arbeiter)
1000  Hinterbliebene  von  Eeichseisenbabnbeamten
vom  November  1918  bis  20.  August  1920
rund  1  300  Reicbsbeamte
vom  November  1918  bis  1.  September  1920
6  241  Landes-,  Gemeindebeamte  und  Lehrer
zus.  16  541  Reichs-,  Landes-,  Gemeindebeamte  und  Lehrer.
Vergegenwärtigen  wir  uns,  was  wir  mit  dieser  Prüfung
der  beruflichen  Gliederung  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer ­
  bezweckten.  Wir  hatten  festgestellt,  daß  eine  Einwanderung ­
  gewisser  Berufe,  und  zwar  in  erster  Linie  von
Landwirten,  Landarbeitern  und  Bergarbeitern  trotz  der
in  Deutschland  bestehenden  Übervölkerung  eine  Stärkung
unserer  Wirtschaft  bedeuten  muß.  Unsere  Aufgabe  ist  es,
zu  untersuchen,  in  welchem  Maße  diese  Berufe  unter  den
aus  Elsaß-Lothringen  nach  Deutschland  Eingewanderten
vertreten  sind.  Das  Material  zu  dieser  Untersuchung  ist
lückenhaft.  Aber  aus  der  Statistik  über  die  berufliche
Gliederung  der  in  Deutschland  geborenen,  in  Elsaß-Lothringen ­
  vor  dem  Kriege  ansässigen  Deutschen  geht  in  Verbindung ­
  mit  den  lückenhaften  Erhebungen  über  die  Berufe
der  Vertriebenen  unzweideutig  hervor,  daß  wir  unter  den
Einwanderern  aus  Elsaß-Lothringen  mit  Landwirten  und
Landarbeitern  in  nennenswerter  Weise  nicht  rechnen  können, ­
  daß  Bergarbeiter  in  größerer  Zahl  vertreten  sind,
dah  aber  das  Gros  der  Vertriebenen  den  Berufen  angehört,
die  in  Deutschland  heute  überfüllt  sind.
11541  Beamte  (Reichs-,  Landes-,  Gemeindebeamte  —
Schule  und  Kirche  eingerechnet  —)  sind  amtlich  unter
den  Vertriebenen  festgestellt.  Der  größere  Teil  dürfte
verheiratet  sein.  Wir  gehen  nicht  fehl,  wenn  wir  die  Zahl
Ernst,  Eingliederung  d.  Elsaß-Lothr.  ins  deutsche  Wirtschaftsleben,  5
        <pb n="73" />
        66

II.  HÄUPTTE1L.

der  Beamten  mit  ihren  Familienangehörigen  auf  35Ö00
veranschlagen.
Es  kommen  hinzu  2800  Eisenbahnarbeiter,  deren  Zahl
wir  bei  Einschluß  ihrer  Angehörigen  auf  rund  7000  erhöhen ­
  müssen.  Die  Zahl  ihrer  Familienangehörigen  dürfte
niedriger  sein  als  bei  den  Beamten,  da  gerade  unter  den
Eisenbahnarbeitern  eine  große  Zahl  junger  unverheirateter
Leute  sein  dürfte.
Den  Beamten  entspricht  eine  große  Zahl  von  Ruhegehaltsempfängern ­
  und  Hinterbliebenen  von  Beamten.  So
allein  1200  Ruhegehaltsempfänger  und  1000  Hinterbliebene
der  Reichseisenbahnbeamten  bezw.  Arbeiter.  Bei  vorsichtiger ­
  Schätzung  kommen  wir  zu  dem  Resultat,  daß  nahezu
die  Hälfte  aller  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  —  etwa
50000  —  dem  Beamtenstand  unter  Einschluß  der  Ruhagchaltsempfänger
  und  der  Eisenbahnarbeiter  angehört.
Nach  Mitteilung  der  Zentralfürsorgestellen  in  Essen
und  in  Münster  i.  W.,  zwei  Sammellager,  die  vom  Roten
Kreuz  für  die  Aufnahme  der  Flüchtlinge,  vor  allem  aus
Elsaß-Lothringen,  eingerichtet  worden  sind,  sind  von  diesen
Stellen  rund  5000  Arbeiter  mit  annähernd  10000  Angehörigen ­
  aufgenommen  worden.  Eine  gewisse  Zahl  von
Arbeitern  dürfte  sich  ohne  Vermittlung  dieser  Stellen  Arbeit ­
  verschafft  haben.  So  können  die  aus  Elsaß-Lothringen
vertriebenen  Arbeiter  nebst  ihren  Angehörigen  auf  etwa
20000  geschätzt  werden.
Es  bleiben  rund  40000  vertriebene  Elsaß-Lothringer,
die  sich  auf  Handel,  Verkehr,  Industrie,  Selbständige  und
Angestellte,  freie  Berufe  und  Rentnertum  verteilen.  Zwei
Drittel  davon  sind  als  Familienangehörige  aus  der  Zahl
der  Erwerbstätigen  auszuscheiden.  Wie  sich  die  restlichen
rund  15000  Personen  auf  Handel  und  Verkehr,  Industrie,
freie  Berufe  und  Rentnertum  verteilen,  ist  schwer  zu  sagen.
Während  die  Beamten,  Eisenbahnarbeiter,  Ruhegehaltsempfänger ­
  und  Hinterbliebene  von  Beamten  sich  an  ihren
Brotgeber,  den  Fiskus,  wandten,  die  Arbeiter  zum  großen
Teil  die  eingerichteten  Vermittlungsstellen  benützten  und
auf  diese  Weise  ziemlich  genau  erfaßt  werden  konnten,
        <pb n="74" />
        WANDERUNGSVORGANG  ELS.-LOTHE.  BEVÖLKEEUNGSGEÜPPEN.  67
stehen  die  oben  genannten  Berufe  außerhalb  jeder  größeren
zusammenfassenden  Organisation.  Ihre  Existenz  beruht
völlig  auf  ihrer  eigenen  Kraft,  sie  müssen  auf  dem  Wege
der  freien  Konkurrenz  einen  neuen  Erwerb  suchen  und
treten  als  Vertriebene  nur  durch  ihre  Entschädigungsforderung, ­
  die  sie  vom  Reich  für  den  Verlust  ihres  Vermögens ­
  verlangen,  sowie  durch  ihren  Anspruch  auf  Wohngelegenheit,
  in  Erscheinung.  Diese  Entschädigungsfrage
ist  zurzeit  in  ihrer  Lösung  begriffen.  Aus  den  Entschädigungsforderungen ­
  wird  sich  späterhin  eine  genaue  Berufsgliederung ­
  auch  dieser  Gruppen  der  Flüchtlinge  ergeben. ­
  Für  unsere  Betrachtung  besteht  kein  wesentlicher
Unterschied  zwischen  diesen  Berufen.  Sie  gehören  den
in  dem  von  uns  dargelegten  Sinne  unproduktiven  Berufen
an.  Beim  Eentnertum  muß  hierbei  noch  eine  besondere
Erklärung  erfolgen.  Es  wäre  gewiß  volkswirtschaftlich  als
eine  Kraftzufuhr  zu  bezeichnen,  wenn  durch  eine  Einwanderung ­
  unserem  Lande  größere  Kapitalmengen  zugeführt ­
  würden.  Auf  diese  Tatsache  wurde  bei  der  nach
Frankreich  im  Jahre  1871/73  aus  Elsaß-Lothringen  erfolgten ­
  Einwanderung  hingewiesen.  Aber  die  altdeutschen
Rentner,  die  heute  aus  Elsaß-Lothringen  nach  Deutschland
einwandern,  müssen  ihr  Hab  und  Gut  den  Franzosen
überlassen,  und  Deutschland  ist  nach  dem  Friedensvertrag
verpflichtet,  sie  zu  entschädigen.  So  erfolgt  keine  Stärkung
des  deutschen  Kapitalmarktes,  sondern  eine  Schwächung
auf  dem  Wege  über  Steuern.  Dasselbe  trifft  bei  allen
Kapitalbesitzern  unter  den  Vertriebenen  zu.
Aus  dem  Gesagten  geht  hervor,  daß  die  elsaß-lothringische ­
  Einwanderung  auch  mit  Rücksicht  auf  die  nötige
Umgruppierung  unserer  nationalen  Arbeitskräfte  zur  Urproduktion ­
  hin  mit  Ausnahme  einiger  Tausend  Bergarbeiter
keine  Stärkung  für  unsere  Volkswirtschaft  bedeutet.  Wie
wir  zu  Anfang  festgestellt  hatten,  daß  die  elsaß-lothringische ­
  Einwanderung  rein  quantitativ  betrachtet  in  ihrer
Bedeutung  durch  die  gleichzeitige  Rückwanderung  von
Ausländsdeutschen,  Kolonialdeutschen  und  von  Deutschen
aus  andern  Grenzlanden  nach  Deutschland  wächst,  so  wird
5*
        <pb n="75" />
        68

II.  HAUPTTEIL.

auch  diese  Belastung  der  deutschen  Volkswirtschaft  im.
Hinblick  auf  die  Berufszugehörigkeit  der  Einwanderer  um
so  schwerwiegender,  als  die  Berufsverhältnisse  auch  bei
den  Auslands-  und  Kolonialdeutschen  ähnlich  ungünstige
sind.  Unter  diesen  waren  vor  allem  die  Kaufleute  stark
vertreten,  und  wenn  auch  ein  großer  Teil  von  Deutschen
sich  im  Ausland  als  Landwirte,  so  vor  allem  als  Banner
in  Amerika,  niedergelassen  haben,  so  muß  man  bedenken,
daß  das  Ausland  weniger  Interesse  an  der  Vertreibung
solcher  Agrarbevölkerung  hat,  als  vielmehr  an  der  Unterdrückung ­
  alles  deutschen  Einflusses  in  industriellen  Unternehmen ­
  und  im  Handel.  So  werden  Industrie  und  Handel
unter  den  nach  Deutschland  zurückgefluteten  Auslandsund ­
  Kolonialdeutschen  noch  stärker  vertreten  sein,  als
sie  es  unter  den  Auslands-  und  Kolonialdeutschen  überhaupt ­
  waren.  Ein  Bild  von  der  Berufsgliederung  der
Deutschen  im  Ausland  können  wir  uns  wenigstens  hinsichtlich ­
  der  Staaten  verschaffen,  die  vor  dem  Kriege  in
ihren  Statistiken  die  Eeichsdeutschen  oder  die  in  Deutschland ­
  Geborenen  auch  dem  Berufe  nach  berücksichtigten.
So  gehörten  z.  B.  die  deutschen  Eeichsangehörigen
bzw-  die  im  Deutschen  Eeich  Geborenen  in  ihrem  Hauptberufe ­
  an;

In  Österreich  (deutsche  Eeiohsangehörige  im  Jahre  1910):

Land-  und
Forstwirtschaft
männliche  weibliche
3661  2083
Handel
männliche  weibliche
5199  2587

Industrie  einschl.  Bergbau ­
  und  Baugewerbe
männliche  weibliche
23  992  2520
Verkehr
männliche  weibliche
2026  45

Angehörige
männliche  weibliche
16  514  35  506

In  den  Niederlanden  (deutsche  Eeiohsangehörige  im  Jahre  1909):

Land-  und
Forstwirtschaft
männliche  weibliche
869  218
Handel
männliche  weibliche
1644  272

Industrie  einschl.  Bergbau ­
  und  Baugewerbe
männliche  weibliche
5216  523
Verkehr
männliche  weibliche
1433  266

Angehörige
männliche  weibliche
7433  14  421
        <pb n="76" />
        WANDERUNGSVORGANG  ELS.-LOTHR.  BEVÖLKERUNGSGRUPPEN.  69
In  England  (im  Deutschen  Eeioh  Geborene  im  Jahre  1911):

Land-  und

Industrie  einschl.  BergForstwirtschaft ­



bau  und  Baugewerbe

männliche  weibliche

männliche  weibliche

226

17

11964

1441

Handel

Verkehr

Angehörige

männliche  weibliche

männliche  weibliche

männliche  weibliche

13  832

1477

2342

29

1669  10529

(Vierteljahrshefte  zur  Statistik  des  Deutschen  Reiches,  1916,  IV,
Ergänzungsheft.)
Auch  die  Einwanderung  nach  dem  verkleinerten
Deutschland  aus  den  im  Osten  uns  entrissenen  Grenzlanden
besteht  zum  größten  Teil  aus  Angehörigen  derjenigen  Berufe, ­
  die  bei  unserer  heutigen  Wirtschaftslage  eine  Verminderung ­
  statt  eine  Vermehrung  erfahren  müssen.  So
vertreiben  die  Polen  vor  allem  die  deutschen  Beamten  und
Lehrer  aus  dem  von  ihnen  besetzten  deutschen  Gebiet.
Die  Landbevölkerung  in  den  östlichen  Provinzen  Preußens,
vor  allem  in  Posen,  setzt  sich  zum  großen  Teil  aus  Polen
zusammen.  Zur  Sicherung  der  deutschen  Kultur  und  des
deutschen  Einflusses  hatte  man  allerdings  vor  dem  Krieg
in  jenen  Ostgebieten  mit  der  Ansiedelung  deutscher  Bauern
begonnen,  und  es  ist  damit  zu  rechnen,  daß  Polen  gegen
diese  Deutschen  vorgeht  und  vergehen  wird.  Jedoch  hatte
diese  Kolonisation  vor  dem  Kriege  nur  langsame  Fortschritte ­
  gemacht 1 ),  so  daß  der  Prozentsatz  der  Bauern
unter  den  aus  dem  Osten  nach  Deutschland  Einwandernden
nicht  sehr  hoch  sein  wird.
Den  aus  dem  Ausland  und  aus  den  Kolonien  nach
Deutschland  zurückgekehrten,  sowie  den  im  Osten  vertriebenen ­
  Deutschen  ist  in  weitem  Umfang  in  ähnlicher
Weise  wie  den  aus  Elsaß-Lothringen  vertriebenen  Deutschen ­
  ihr  Hab  und  Gut  von  unsern  Feinden  genommen
worden.  Das  übervölkerte  Deutschland  muß  einen  Strom
1)  Unter  Mitwirkung  der  preußischen  Generalkommissionen
wurden  seit  Erlaß  der  Eentengutsgesetze  im  Jahre  1891  bis  zum
Schlüsse  des  Jahres  1916  insgesamt  22  603  Eentengüter  ausgelegt,
wovon  18602  Neuansiedelungen  waren  (Archiv  für  innere  Kolonisation,
Jahrg.  1918/19,  Heft  4/5).
        <pb n="77" />
        70

II.  HAUPTTEIL.

von  Einwanderern  in  sich  aufnehmen,  die  ihm  bei  ihrer
inneren  und  äußeren  Verfassung  und  bei  seiner  wirtschaftlichen ­
  Lage  nur  zum  geringsten  Teil  eine  Kraftzufuhr,  vielmehr ­
  in  der  Hauptsache  eine  schwere  Belastung  bedeuten.
Das  deutsche  Volk  sieht  sich  durch  diese  Einwanderung
vor  schwere  Aufgaben  gestellt.  Diese  Aufgaben  zu  lösen,
ist  seine  Pflicht.
Wir  mußten  uns  zunächst  vergegenwärtigen,  in  welch
trostlosem  Zustande  sich  unsere  deutsche  Wirtschaft  befindet, ­
  und  unter  welchen  ungünstigen  Bedingungen  sowohl ­
  hinsichtlich  des  Aufnahmelandes  als  auch  der  Einwandernden ­
  sich  diese  Einwanderung  der  vertriebenen
Elsaß-Lothringer  vollzieht.  Wir  mußten  uns  weiter  vor
allem  überlegen,  in  'welcher  Richtung  die  Entwicklung
unserer  Volkswirtschaft  verlaufen  muß,  wenn  eine  Besserung ­
  unserer  wirtschaftlichen  Lage  eintreten  soll,  und  ob
die  Einwanderung  der  Elsaß-Lothringer  mit  Rücksicht  auf
diese  nötige  Entwicklung  trotz  aller  Hindernisse  eine  Stärkung ­
  für  unser  Zukunft  bedeutet.  So  haben  wir  die  äußerst
schwierigen  Verhältnisse  kennen  gelernt,  unter  denen  die
Eingliederung  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  in  die
deutsche  Volkswirtschaft  vollzogen  werden  muß.  Der  größte
Teil  der  Flüchtlinge  gehört  den  Berufen  an,  die  eine  Verminderung ­
  erfahren  müssen.  Zielbewußtes  Vorgehen  bei
der  Durchführung  der  Eingliederung  der  Vertriebenen  in
unseren  Wirtschaftskörper  wird  keine  Möglichkeit  ungenützt ­
  lassen  dürfen,  die  Arbeitskräfte  in  die  künftighin
volkswirtschaftlich  produktiven  Bahnen  überzuleiten.
Mit  der  Besprechung  aller  Schwierigkeiten  sollte  nicht
eine  Abschwächung  der  Pflicht  erreicht  werden,  die  das
deutsche  Volk  den  vertriebenen  Elsaß-Lothringern  gegem
über  zu  erfüllen  hat.  Es  sollte  nur  auf  die  Schranken  hingewiesen ­
  werden,  die  dieser  Pflichterfüllung  durch  unsere
Verarmung  gesetzt  sind.  So  wichtig  alle  wirtschaftlichen
Maßnahmen  sind,  noch  wichtiger  ist  für  unser  Volk  jegliche ­
  Kräftigung  nationaler  Gesinnung  und  des  Gemeinschaftsgefühls. ­
  Beim  Aufbau  der  Existenz,  die  der  einzelne ­
  um  seines  Deutschtums  willen  verloren  hat,  darf
die  Gemeinschaft  ihre  Hilfe  nicht  versagen.  Sie  muß  dabei
        <pb n="78" />
        WÄNDERUNGSVOEGANG  ELS.-LOTHE.  BEVÖLKBRÜNGSGEUPPEN.  71
die  Lage  der  Gesamtheit  im  Auge  behalten  und  hei  allen
Maßnahmen  das  Interesse  des  einzelnen  mit  den  Interessen
der  Gesamtheit  in  Einklang  zu  bringen  suchen.
C.  ZURÜCKSTELLUNG  AUSSCHLIESSLICH
MATERIELLER  GESICHTSPUNKTE  BEI  DER  BEURTEILUNG ­
  DER  EINWANDERUNG.
Es  kommt  uns  selbstverständlich  bei  der  Besprechung
der  wirtschaftlichen  Notlage  Deutschlands  und  der  Eingliederung ­
  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  in  diese  darniederliegende ­
  Volkswirtschaft  vor  allem  darauf  an,  zu
erkennen,  unter  welchen  Bedingungen  sich  dieser  Vorgang
vollzieht,  welche  Organisationen  mit  dieser  schweren  Aufgabe ­
  betraut  wurden  oder  sich  von  sich  aus  befassen,
welche  Maßnahmen  ergriffen  wurden,  und  wie  diese  Organisationen ­
  und  Maßnahmen  mit  Rücksicht  auf  den  einzelnen ­
  Vertriebenen  und  auf  unsere  wirtschaftliche  Lage
und  Entwicklung  zu  beurteilen  sind.  Wir  haben  erkannt,
daß  die  elsaß-lothringische  Einwanderung  vom  wirtschaftlichen ­
  Gesichtspunkt  aus  eine  schwere  Belastung  unserer
Volkswirtschaft  bedeutet.
Aber  die  Zukunft  eines  Volkes  hängt  nicht  allein  von
den  Muskeln  seiner  Arbeitskräfte  Und  von  dem  Stand
seiner  landwirtschaftlichen  und  gewerblichen  Produktion
ab,  sie  ist  wesentlich  bedingt  durch  die  geistige  Beschaffenheit ­
  jedes  einzelnen  Volksgliedes,  man  könnte  sagen,  durch
die  Beschaffenheit  der  Volksseele.  Der  Glaube  des  Einzelnen ­
  an  sein  Volk,  sein  Wille  mitzuarbeiten  an  der  Verwirklichung ­
  einer  wahren  Volksgemeinschaft,  die  über  die
Tagessorgen  hinweg  ihren  Blick  auf  große  politische  und
kulturelle  Ziele  zu  richten  vermag,  kann  unter  Umständen
mehr  Kraftzufuhr  für  ein  Volk  bedeuten,  als  der  Zufluß
von  Kapital  und  nötiger  Arbeitskraft,  und  dies  ganz  besonders ­
  bei  einem  wirtschaftlich  schwer  leidenden  Volk.
Denn  hier  ist  die  Gefahr  am  größten,  daß  in  der  ‘materiellen ­
  Not  eine  viel  gefährlichere  geistige  Not  ein  Volk
erfaßt.  Wahrhaft  soziales  und  nationales  Denken  muß
unser  Volk  davor  bewahren.  Und  wenn  die  vertriebenen
Elsaß-Lothringer  bei  einer  rein  wirtschaftlichen  Betrach ­
        <pb n="79" />
        72

II.  HAUPTTEIL.

tung  als  eine  Vermehrung  der  Elemente  bezeichnet  werden
müssen,  die  unseren  Wiederaufbau  hemmen  anstatt  zu
fördern,  so  unterliegt  es  keinem  Zweifel,  daß  sie  eine
Stärkung  der  sozialen  und  nationalen  Gesinnung  in  unserm
Volk  bedeuten.  Nicht  als  ob  sie  jetzt  in  Deutschland  einen
Rachefeldzug  gegen  Frankreich  predigten.  Aber  durch
das  Erleben  der  Fremdherrschaft  ist  ihr  nationales  Fühlen
gefestigt,  trotz  der  wirtschaftlichen  Notlage,  in  der  sie
sich  in  Deutschland  ausgeliefert  sehen,  sind  sie  stolz,
Deutsche  zu  sein,  weil  sie  das  Fremde  verachten  lernten.
Und  durch  ihre  Liebe  zur  verlorenen  Heimat,  dessen  Bevölkerung ­
  sie  trotz  mancher  traurigen  Erscheinungen  am
Ende  des  Krieges  als  einen  deutschen  Stamm  kennen,  der
jetzt  gegen  die  romanische  Überfremdung  in  Sprache  und
Kultur  kämpft,  sind  sie  befähigt,  das  deutsche  Volk  zu
einer  Aufgabe  aufzurütteln,  die  es  über  seine  Tagessorgen
und  seinen  inneren  Zwist  hinausführt,  zu  der  Aufgabe,
die  zurzeit  darin  besteht,  dem  eigenen  Volk  und  der
ganzen  Welt  das  Lügengewebe  zu  zerreißen,  mit  dem
der  Friede  von  Versailles  die  elsaß-lothringische  Frage
eingeschnürt  hat.  Solches  Handeln  mag  heute  noch  als
Sisyphusarbeit  erscheinen  und  muß  doch  in  Verbindung
mit  ähnlichen  Bestrebungen  seine  Früchte  tragen.  Und
neben  dieses  gekräftigte  nationale  Denken  tritt  bei  den
vertriebenen  Elsaß-Lothringern  eine  echte  soziale  Gesinnung. ­
  Als  Elsaß-Lothringer  tragen  sie  alle  als  Deutsche
ohne  Unterschied  der  Klassen  und  Berufe  dasselbe  Los,
durch  den  Verlust  ihrer  Heimat  oder  doch  ihrer  zweiten
Heimat  sind  sie  zu  einer  Einheit  zusammengeschlossen.
Bei  der  nun  folgenden  Untersuchung  der  Hilfe,  die
das  deutsche  Volk  den  vertriebenen  Elsaß-Lothringern  hat
zuteil  werden  lassen,  sowohl  auf  ihre  Größe  als  auf  die
Zweckmäßigkeit  ihrer  Durchführung,  werden  wir  nicht
vergessen  dürfen,  daß  diese  hilfsbedürftigen  Deutschen
zwar  wirtschaftlich  eine  Belastung  bedeuten,  aber  dennoch
Kräfte  in  sich  tragen,  die  wir  zu  unserm  Wiederaufbau
nötig  brauchen.  Daß  diese  Kräfte  nicht  verschüttet  werden, ­
  ist  ein  Lebensinteresse  des  deutschen  Volkes.
        <pb n="80" />
        III.  HAUPTTEIL.

DER  WANDERUNGSVERLAUF  UND  DIE  IM  ZUSAMMENHANG ­
  DAMIT  GETROFFENEN  MASSNAHMEN.

A.  ORGANISIERUNG  UND  ORGANE  DER  VER-TRIEBENENHILFE.

1.  ZÜSAMMENFASSENDE  ORGANISATIONEN.
a)  ZENTRALSTELLE  FÜR  DIE  ELSASS-LOTHRINGISCHEN
BEAMTEN  UND  RÜHEGBHALT8EMPFÄNGER  IM  REICHSAMT
DES  INNERN.
Durch  den  Artikel  6  des  Waffenstillstandsvertrages
vom  11.  November  1918  schien  die  Sicherheit  aller  Einwohner ­
  in  Elsaß-Lothringen  gewährleistet.  Wir  haben  schon
im  ersten  Teil  darauf  hingewiesen,  daß  diese  Ansicht
auch  von  deutscher  amtlicher  Seite  geteilt  wurde.  Jedoch
die  in  den  Revolutionstagen  gegen  altdeutsche  Beamte,  Geschäftsleute ­
  und  Angestellte,  sowie  gegen  diejenigen  einheimischen ­
  Elemente,  die  man  als  Führer  der  deutschen
Sache  zu  betrachten  gewohnt  „war,  gerichteten  Drohungen
von  seiten  der  Franzosenpartei  im  Lande  ließen  berechtigte
Zweifel  an  dieser  feierlich  verkündeten  Sicherheit  aller
Einwohner  aufkommen.  Die  deutschgesinnten  Einheimischen, ­
  die  schon  im  Verlauf  des  Krieges  die  Gehässigkeit
der  deutschfeindlichen  Kreise  unter  den  Elsaß-Lothringern
kennen  gelernt  hatten,  sahen  die  kommende  Entwicklung
bis  zu  einem  gewissen  Grad  voraus.  Ein  altelsässischer
Stadtrat  aus  Kolmar  hat  das  Verdienst,  schon  vor  dem  Einmarsch ­
  der  Franzosen  bei  den  Reichsstellen  in  Berlin,  unterstützt ­
  von  einigen  dort  ansässigen  Elsaß-Lothringern  und
durch  den  stellvertretenden  elsaß-lothringischen  Bundesratebevollmächtigten, ­
  auf  die  zu  erwartende  Ausweisung  von
Beamten  und  Politikern  aus  Elsaß-Lothringen  hingewiesen
zu  haben.
        <pb n="81" />
        74

III.  HAUPTTEIL.

In  einer  Besprechung  im  Eeichsamt  des  Innern  am
28.  November  1918  wurde  die  Einrichtung  einer  Zentralfürsorgestelle ­
  für  die  elsaß-lothringischen  Beamten  im
Reichsamt  des  Innern  beschlossen.
Noch  kurz  vor  der  Besetzung  Elsaß-Lothringens  durch
die  Franzosen  wurde  in  der  „Straßburger  Post“  auf  die
Gründung  einer  Fürsorgestelle  für  die  Elsaß-Lothringer  im
Reich  hingewiesen,  die  gleiche  Notiz  erschien  in  einigen
Zeitungen  im  Reioh.
b)  DER  HILFSBUND  FÜR  DIE  EL8AS8-LOTHRINGER
IM  REICH.
Man  hatte  an  die  Fürsorge  für  wenige  politisch  am
meisten  hervorgetretene  Persönlichkeiten  gedacht.  Durch
die  sofort  nach  der  Besetzung  Elsaß-Lothringens  von  den
Franzosen  durchgeführte  Post-  und  Grenzsperre  gerieten
aber  Tausende  von  oft  planlos  entlassenen  elsaß-lothringischen ­
  Soldaten,  sowie  die  im  Hilfsdienst  in  Deutschland
beschäftigten  Elsaß-Lothringer,  die  sich  zum  Teil  mit  ihren
Familien  in  Deutschland  aufhielten,  in  eine  schwere  Notlage. ­
  Auf  eine  solchen  Verhältnissen  entsprechende  Hilfsaktion ­
  war  man  nicht  vorbereitet.  Die  Gründung  einer
solchen  größeren  Organisation  wurde  durch  die  politische
Lage  mit  all  ihrer  Verwirrung  und  Unsicherheit  ungeheuer
erschwert.  In  einem  kleinen  leeren  Ladenraum  Schönebergs ­
  richteten  einige  Elsaß-Lothringer,  darunter  bereits 1
aus  ihrer  Heimat  Vertriebene,  unter  Leitung  des  genannten
Kolmarer  Stadtrates  eine  Hilfsstelle  für  die  Elsaß-Lothringer ­
  ein.  Es  konnte  sich  in  der  Hauptsache  nur  um  eine
Beratungsstelle  handeln,  da  größere  Geldmittel  nicht  zur
Verfügung  standen.  Aber  diese  Beratungsstelle  hatte  ihren
großen  Wert,  indem  auf  diese  Weise  mancher  elsaß-lothringische ­
  Soldat  von  altdeutscher  Abstammung  an  der
Rückkehr  nach  Elsaß-Lothringen  verhindert  werden  konnte,
die  für  ihn  in  den  meisten  Fällen  mit  Kriegsgefangenschaft
geendet  hätte.
Am  7.  Dezember  1918  wurde  von  dieser  Hilfsstelle
im  Rathaus  zu  Schöneberg  —  der  Oberbürgermeister  von
        <pb n="82" />
        WÄNDEKÜNGSVERLADF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  75
Schöneberg,  ein  Elsaß-Lothringer,  war  an  diesen  Maßnahmen, ­
  die  für  die  in  Not  geratenen  Elsaß-Lothringer  im
Reich  zu  allererst  ergriffen  wurden,  in  hohem  Maße  beteiligt ­
  —  eine  von  etwa  50  Personen  besuchte  Versammlung ­
  einberufen,  die  den  Beschluß  faßte,  neben  der  amtlichen ­
  Zentralstelle  für  die  Beamten  im  Eeichsamt  des  Innern ­
  einen  Hilfsbund  für  die  Elsaß-Lothringer  im  Reich
zu  privater  Unterstützungstätigkeit  zu  gründen.  Ein  geschäftsführender ­
  Ausschuß  wurde  sofort  gewählt.  Ein  Aufruf ­
  zur  Sammlung  von  Geldmitteln  sollte  sofort  veröffentlicht ­
  werden.  Leider  zeigte  ein  großer  Teil  der  Presse
wenig  Verständnis  für  die  Notlage  der  Flüchtlinge,  und
auch  die  sonstigen  Schwierigkeiten  infolge  der  politischen
Unruhen  waren  so  große,  daß  dieser  Aufruf  erst  Anfang
Januar  1919  erscheinen  konnte.  Inzwischen  hatte  aber
der  stellvertretende  elsaß-lothringische  Bundesratsbevollmächtigte ­
  beim  Reichsfinanzministerium  erreicht,  daß  dem
neu  gegründeten  Hilfsbund  am  17.  Dezember  1918  20000M.
bewilligt  wurden,  deren  Ueberweisung  sich  bis  Anfang
Januar  1919  verzögerte.  In  den  letzten  Tagen  des  Dezember ­
  wurden  dem  Hilfsbund  vom  Reichsamt  des  Innern
eigene  Büroräume  in  der  Wilhelmstraße  überlassen.
a)  der  AUSSCHUSS  VERTRIEBENER  ELSASS-LOTHRINGER
IN  FREIE  ÜEG.
Die  meisten  vertriebenen  oder  zur  Auswanderung  gezwungenen ­
  Elsaß-Lothringer  erfuhren  jedoch  nichts  von
dem  Bestehen  dieses  Hilfsbundes.  Der  Strom  der  Flüchtlinge ­
  ergoß  sich  über  den  Rhein  nach  Baden,  und  wer  von
den  Flüchtlingen  keine  nahen  Verwandten  oder  sonst  Bekannte ­
  in  Deutschland  hatte,  bei  denen  er  ein  vorläufiges
Unterkommen  finden  konnte,  blieb  in  Baden,  in  der  Hoffnung, ­
  eines  Tages  in  die  elsaß-lothringische  Heimat  zurückkehren ­
  zu  können,  um  wenigstens  sein  Hab  und  Gut  zu
holen.  Und  wer  darauf  nicht  hoffte,  wollte  so  lange  in
Baden  bleiben,  bis  er  in  seinem  Beruf  eine  neue  Existenz
in  Deutschland  gefunden  haben  würde.  In  gleicher  Weise
blieben  auch  die  entlassenen  elsaß-lothringischen  Soldaten
        <pb n="83" />
        76

III.  flAÜPTTEIL.

altdeutscher  Herkunft  in  Baden,  nachdem  sie  an  den
Rheinbrücken  erfahren  hatten,  daß  nach  Elsaß-Lothringen
zurückkehrende  Soldaten  in  vielen  Fällen  von  den  Franzosen ­
  als  Kriegsgefangene  abgeführt  worden  waren,  um
auf  den  Tag  zu  warten,  an  dem  die  Grenzsperre  aufgehoben
würde,  und  sie  zu  ihren  Angehörigen  zurüokkehren  könnten.
Daß  Frankreich  die  Grenzsperre  jahrelang,  bis  zum  heutigen ­
  Tage,  aufreohterhalten  würde,  konnte  man  damals
noch  nicht  ahnen.  Alle  Ratschläge  von  seiten  der  Behörden
fruchteten  nichts,  und  so  stieg  die  Flüchtlingsnot  und  vor
allem  die  Wohnungsnot  in  Baden  aufs  höchste,  und  es
mußten  Schritte  unternommen  werden,  um  dieser  Not  zu
steuern.  Berlin  lag  in  jenen  unruhigen  Zeiten  viel  zu
weit  entfernt,  um  eine  Einwirkung  auf  diese  Verhältnisse
ausüben  zu  können.
In  Freiburg  in  Baden  hatten  sich  besonders  viele
Flüchtlinge  angesammelt.  Am  20.  Dezember  1918  ergriff
ein  Kaufmann  aus  Mülhausen  die  Initiative,  und  berief
eine  Versammlung  der  Flüchtlinge.  Ein  Ausschuß  wurde
gewählt,  der  damit  beauftragt  wurde,  zu  untersuchen,  welche
Schritte  zur  Linderung  der  Not  und  zur  Sicherung  der  Zu-;
kunft  der  Flüchtlinge  zu  tun  seien  und  die  nötigen  Maßnahmen ­
  zu  treffen.  Der  Ausschuß  sandte  sofort  eine
Protestnote  gegen  die  Ausweisungen  Deutscher  aus  Elsaß-Lothringen
  und  die  brutale  Art  ihrer  Durchführung,  sowie
gegen  die  völkerrechtswidrige  Zurückbehaltung  sämtlichen
Privateigentums  an  den  Volksbeauftragten  Ebert,  an  die
deutsche  Waffenstillstandskommission,  an  den  schweizerischen ­
  Bundespräsidenten  Calonder,  den  schweizerischen
Bundespräsidenten  Ador  und  den  Präsidenten  Wilson.
Außerdem  trat  der  Ausschuß  sofort  in  Verbindung  mit  den
Landesarbeitsämtern  Süddeutschlands,  um  einen  Arbeitsnachweis ­
  für  die  Flüchtlinge  einzurichten.  Es  war  bedeutsam, ­
  daß  der  Ausschuß  als  Beratungsstelle  für  die
Flüchtlinge  sich  dazu  entschloß,  ein  Nachrichtenblatt  für
alle  elsaß-lothringischen  Flüchtlinge  herauszugeben,  das  alle
die  Flüchtlinge  betreffenden  und  interessierenden  Fragen
handeln  und  je  nach  Bedarf  erscheinen  sollte.  Die  erste
        <pb n="84" />
        WÄNDERUNGSVERLÄUF  UND  GETROFFENE  MASSNÄHMEN.  77

Nummer  erschien  im  Januar  1919  unter  dem  Titel  „Mitteilungen ­
  des  Ausschusses  vertriebener  Elsaß-Lothringer“.
Mit  der  Fürsorge  für  die  vertriebenen  Flüchtlinge  durch  Geldspenden ­
  beschäftigte  sich  dieser  Ausschuß  nicht  besonders,
da  in  den  Tagen  seiner  Gründung  gleichzeitig  in  Freiburg
unter  Leitung  eines  Straßburger  Universitätsprofessors  eine
Fürsorgestelle  für  vertriebene  Elsaß-Lothringer  ins  Leben
gerufen  worden  war,  die  vor  allem  durch  den  damaligen
Leiter  der  badischen  Gefangenenfürsorge,  einen  Freiburger
üniversitätsprofessor,  der  sich  um  die  Flüchtlinge  aus
Elsaß-Lothringen  auch  sonst  große  Verdienste  erworben
hat,  gestützt  wurde.  Da  der  Abtransport  der  ausgewiesenen
Deutschen  vor  allem  von  Straßburg  aus  über  den  Rhein
nach  Kehl  erfolgte,  so  war  dort  die  Hilfe  am  nötigsten.
Selbsthilfe  der  Flüchtlinge  konnte  nicht  ausreichen.
c)  DIE'REICHSZENTRALSTELLE  FÜR  DIE  ÜBERNAHME
DER  FLÜCHTLINGE.
Der  badische  Oberamtmann  in  Kehl  leistete  in  seiner
Eigenschaft  als  Amtsvorstand  und  als  Vorsitzender  des  Bezirksausschusses ­
  des  Roten  Kreuzes  in  Kehl  den  Vertriebenen ­
  die  ersten  Dienste.  Am  19.  Dezember  1918  waren
vom  Reich  300000  M.  an  Baden  zur  Unterstützung  der
Flüchtlinge  aus  Eisaß-Lothringen  überwiesen  worden.  Aber
weder  diese  Übernahmeorganisation,  noch  diese  geringen
Geldmittel  konnten  dem  Umfang  gegenüber,  den  die  Ausweisungen ­
  in  Elsaß-Lothringen  erreichten,  genügen.  Der
ehemalige  Polizeidirektor  von  Metz  war  Mitte  Dezember
1918  als  Kommissar  des  Reichsministeriums  des  Innern  bei
der  badischen  Regierung  bestellt  worden,  um  in  Baden  die
Übernahme  der  elsaß-lothringischen  Flüchtlinge  zu  organisieren. ­
  Auf  Grund  von  Besprechungen  beim  badischen
Ministerium,  sowie  mit  verschiedenen  Vertriebenen,  berichtete ­
  er  mehrfach  gemeinschaftlich  mit  dem  Leiter  der
badischen  Gefangenenfürsorge  an  die  Reichsregierung,  daß
mit  einer  weiteren  Zunahme  der  Flüchtlinge  zu  rechnen  sei,
und  es  in  Baden  zu  sehr  bedenklichen  Zuständen  führen
müsse,  wenn  nicht  Vorsorge  für  eine  geregelte  Übernahme
        <pb n="85" />
        78

III.  HAUPTTEIL.

der  Flüchtlinge  und  ihre  Weiterleitung  in  das  Innere
Deutschlands  getroffen  würde.  Am  1.  Januar  1919  wurde
er  damit  beauftragt,  Übernahmestellen  an  den  Rheinübergängen, ­
  sowie  eine  Zentralstelle  für  die  Übernahme  der
Vertriebenen  in  Freiburg  einzurichten.
Im  Laufe  des  Januar  wurden  Übernahmestellen  in
Offenburg,  Rastatt,  Breisach,  Mülheim,  Weil-Leopoldshöhe,
  sowie  die  Reichszentralstelle  für  die  Übernahme  in
Freiburg  eingerichtet.  Die  Übernahmestelle  Kehl  mußte
am  29.  Januar  1919  wegen  der  Besetzung  Kehls  durch  die
Franzosen  nach  Offenburg  verlegt  werden.
Sämtliche  Stellen  wurden  mit  Flüchtlingen  besetzt,
in  erster  Linie  mit  ausgewiesenen  Beamten.
Aufgabe  der  Reichszentralstelle  und  ihrer  Übernahmestellen ­
  war  es  nun,  die  Flüchtlinge  zu  beraten,  die  Beamten
und  Lehrer  an  die  Zentralstelle  für  die  Beamten  im  Reichsministerium ­
  des  Innern,  die  Angehörigen  der  übrigen  Berufe ­
  an  die  Selbsthilfeorganisationen  der  Vertriebenen  zu
verweisen,  den  Bedürftigen  mit  kleinen  Geldsummen,  sowie ­
  mit  Nahrungsmitteln  und  Kleidungsstücken  auszuhelfen, ­
  und  alle  Vertriebenen  möglichst  nach  ihren  Heimatstaaten, ­
  denen  sie  oder  doch  ihre  Eltern  angehörten,
weiterzuleiten.  Bei  der  Weiterleitung  wurde  auf  die  besonderen ­
  Wünsche  der  Vertriebenen  Rücksicht  genommen,
die  in  vielen  Fällen  Obdach  bei  Bekannten  und  Verwandten ­
  suchten,  oder  aus  anderen  Gründen  Süddeutschland ­
  nicht  verlassen  wollten.  Für  den  vorübergehenden
Aufenthalt  der  Flüchtlinge  wurden  bei  den  Übernahmestellen ­
  Sammellager  teils  in  Kasernen,  teils  in  ehemaligen
Gefangenenlagern,  so  z.  B.  in  Rastatt,  eingerichtet.  Außerdem ­
  wurden  die  Flüchtlinge  bei  den  Übernahmestellen
mit  Flüchtlingsausweisen  versehen,  um  ihre  Flüchtlingseigenschaft ­
  bei  Beanspruchung  weiterer  Hilfe  an  anderen
Orten  kontrollieren  zu  können.
Durch  Gründung  von  Übernahmestellen  in  den  einzelnen ­
  deutschen  Ländern  wurde  das  System  der  Aufnahme ­
  der  Flüchtlinge  weiter  vervollständigt.  So  wurde
für  Preußen  am  12.  März  1919  eine  Übernahmestelle  in
        <pb n="86" />
        WANDERUNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNÄHMEN.  79

Frankfurt  a.  M. 1 )  eingerichtet,  etwa  zur  selben  Zeit
eine  solche  für  Württemberg  in  Mühlacker  und  in  Freudenstadt, ­
  für  Bayern  in  Neu-Ulm,  für  Hessen  in  Darmstadt
und  für  Sachsen  in  Plauen.  Diese  Landesübernahmestellen
sind  jedoch,  wie  wir  später  sehen  werden,  nicht  von  der
Reichsübernahme,  sondern  vom  Roten  Kreuz  errichtet  worden. ­
  Die  Vertriebenen  wurden,  wenn  sie  kein  festes  Ziel
hatten,  von  den  Reichsübernahmestellen  je  nach  ihrer
Staatsangehörigkeit  den  einzelnen  Landesübernahmestellen
zugewiesen  —  die  Alt-Elsaß-Lothringer  wurden  nach
Württemberg  weitergeleitet  —,  die  für  ihr  Weiterkommen
sorgen  sollten.
Diese  Übernahme  stellte  nur  eine  kurze  vorübergehende
Hilfe  dar,  und  konnte  nicht  genügen.  Die  wenigsten
unter  den  Flüchtlingen  waren  in  der  Lage,  sich  selbst  zu
erhalten.  Die  meisten  hatten  all  ihr  Hab  und  Gut  in
Elsaß-Lothringen  zurücklassen  müssen.  Bei  der  großen
Teuerung  konnten  sie  ohne  eigene  Mittel  auch  nicht  bei
Bekannten  oder  Verwandten  auf  längere  Zeit  ein  Unterkommen ­
  finden.  Arbeitsgelegenheit  fanden  nur  wenige  in
jenen  ersten  Monaten  nach  der  Revolution  und  während
der  Demobilmachung.
Für  die  Beamten  und  Ruhegehaltsempfänger  war  durch
Weiterzahlung  des  Gehalts  von  seiten  der  Zentralstelle  für
die  elsaß-lothringischen  Beamten  usw.  einigermaßen  gesorgt, ­
  aber  für  alle  übrigen  Flüchtlinge  —  und  die  Zahl
der  nichtbeamteten  Flüchtlinge  erhöhte  sich  im  Vergleich
zu  den  Beamten  von  Monat  zu  Monat  —  mußten  größere
Mittel  zur  Unterstützung  bereitgestellt  werden.  Die  Selbsthilf ­
  eorganisationen  der  Vertriebenen  waren  dazu  nicht  imstande. ­
  In  Baden  wurde  durch  Verordnung  des  Ministeriums ­
  des  Innern  die  Unterstützung  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
  durch  die  Gemeinden  angeordnet,  in  Württemberg ­
  wurde  die  Fürsorge  für  diese  der  Kriegsfürsorge  angegliedert. ­
  Es  waren  dies  die  ersten  Versuche  einer  Dauer1) ­
  Seit  August  1920  als  selbständiges  Eeichskommissariat  der
Ministerialabteilung  für  Elsaß-Lothringen  im  Eeichsministerium  des
Innern  unterstellt.
        <pb n="87" />
        80

III.  HAÜPTXEIL.

fürsorge  für  die  Flüchtlinge,  aber  es  fehlte  jegliche  Einheitlichkeit, ­
  und  es  war  vor  allem  nicht  geklärt,  woher
die  nötigen  Geldmittel  genommen  werden  sollten.
d)  DAS  BOTE  KBEÜZ.
Am  1.  Februar  1919  wurde  diesem  unklaren  Zustand
ein  Ende  gemacht,  indem  die  Unterstützung  der  vertriebenen ­
  Elsaß-Lothringer  dem  Zentralkomitee  des  Boten
Kreuzes  in  Berlin  von  der  Reichsregierung  übertragen
wurde.  Durch  seine  Ortsausschüsse,  zusammengefaßt  in
Landes-  bzw.  Provinzialvereinen,  sollte  das  Bote  Kreuz
diese  Fürsorgetätigkeit  ausüben.  Die  Mittel  zur  Durchführung ­
  dieser  Fürsorge  stellte  zu  vier  Fünftel  das  Beich,
um  schließlich  später  die  Geldbeschaffung  ganz  zu  übernehmen. ­

Diese  Regelung  fand  nicht  die  Zustimmung  aller
Vertriebenen.  Das  Bote  Kreuz  ist  eine  Organisation  charitativen
  Charakters.  Die  Vertriebenen  wollten  keine  Wohltätigkeiten ­
  empfangen,  sie  empfanden  es  vielmehr  als
ihr  Recht,  in  ihrer  Lage,  in  die  sie  als  deutsche  Staatsbürger ­
  gekommen  waren,  vom  Deutschen  Beich  unterstützt ­
  zu  werden.  Aber  bei  der  Verteilung  der  Vertriebenen
über  das  ganze  Reich  konnte  die  Reichsregierung  bei  der
trostlosen  Finanzlage  nicht  daran  denken,  eine  Neuorganisation ­
  für  die  Unterstützung  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer ­
  zu  schaffen,  abgesehen  davon,  daß  sofortige  Hilfe
nottat,  und  eine  Organisation  Wochen  und  Monate  zur
Einrichtung  bedurft  hätte.
Die  Fürsorge  für  die  Vertriebenen  den  Gemeinden  anzuvertrauen, ­
  schien  im  Interesse  der  Flüchtlinge  selbst
nicht  geraten.  Eine  engherzige  schematische  Behandlung
der  Flüchtlinge  wäre  zu  befürchten  gewesen.  Im  Boten
Kreuz  sah  man  insbesondere  wegen  seines  charitativen
Charakters  die  geeignete  Organisation,  um  die  Unterstützung
den  Einzelfällen  anzupassen.
Eine  Angliedcrung  der  Vertriebenenfürsorge  an  die
Erwerbslosenfürsorge  war  schon  hinsichtlich  dieser  Verschiedenheit ­
  der  einzelnen  Fälle  nicht  durchführbar.  Die
        <pb n="88" />
        WANDERUNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  81

Erwerbslosenfürsorge,  völlig  zugeschnitten  auf  die  unteren
Klassen,  in  erster  Linie  auf  die  Arbeiterschaft,  konnte  in
Anbetracht  dessen,  daß  die  Flüchtlinge  aus  Elsaß-Lothringen ­
  den  verschiedensten  Berufen  und  Klassen  angehörten, ­
  nicht  ausreichen,  und  es  wäre  zu  befürchten  gewesen, ­
  daß  die  Gemeinden,  die  von  den  Lasten  der  Erwerbslosenfürsorge ­
  zwei  Zwölftel  zu  tragen  hätten,  den  Zuzug
von  Flüchtlingen  aus  diesem  Grunde  noch  mehr  erschweren
würden,  als  sie  es  ohnehin  taten.  Doch  davon  abgesehen,
war  nach  der  Fassung  der  Vierordnung  über  Erwerbslosenfürsorge ­
 1 )  eine  Behandlung  der  Flüchtlinge  als  Erwerbslose
nicht  möglich.
So  fehlte  es  weiterhin  an  einem  Rechtsanspruch  der
Flüchtlinge  auf  Gewährung  von  Beihilfen,  aber  es  war
doch  als  großer  Gewinn  zu  verzeichnen,  daß  eine  ganz
Deutschland  umfassende  Organisation  mit  der  Hilfe  für  die
Vertriebenen  beauftragt  war.
Das  Rote  Kreuz  hat  nicht  überall  die  praktische
Durchführung  der  Fürsorge  selbst  in  die  Hand  genommen.
In  Württemberg  wurde  auch  weiterhin  die  Fürsorge  vom
württembergischen  Arbeitsministerium,  Abteilung  für  soziale ­
  Volkswohlfahrt  (Kriegsfürsorge),  durchgeführt,  und
in  Baden,  wo  sich  der  Landesverein  des  Roten  Kreuzes  der
besonders  hohen  Zahl  von  bedürftigen  Flüchtlingen  in
Baden  gegenüber  nicht  gewachsen  fühlte,  ging  die  Ausübung ­
  der  Fürsorge  nach  kurzer  Zeit  auf  die  Reichszentralstelle ­
  für  die  Übernahme  der  Flüchtlinge  in  Freiburg
über,  die  durch  Einrichtung  von  selbständigen  Fürsorgesteilen
  in  verschiedenen  Gemeinden  Badens  unter  Heranziehung ­
  der  Ortsausschüsse  des  Roten  Kreuzes  und  der
Selbsthilfeorganisation  der  Vertriebenen  ihre  Aufgabe  in
bester  Weise  erfüllte.
Zusammengefaßt  war,  wie  betont,  diese  Dauerfürsorge
—  d.  h.  die  Fürsorge  für  die  in  Kot  befindlichen  vertriebenen ­
  Elsaß-Lothringer  nach  ihrer  Weiterleitung  durch  die
Übernahmestellen  bis  zu  dem  Tage,  an  dem  sie  Arbeits1) ­
  Reichsgesetzblatt  1918,  S.  1305.
Ernst,  Eingliederung  d.  Elsaß-Lothr.  ins  deutsche  Wirtschaftsleben.  ß
        <pb n="89" />
        82

III.  HAUPTTEIL.

und  Wohngelegenheit  gefunden  hatten  —  in  der  Organisation ­
  des  Roten  Kreuzes.
Aufgabe  der  Selbsthilfeorganisationen  der  Flüchtlinge
mußte  es  nun  vor  allem  sein,  die  Interessen  der  einzelnen
Vertriebenen  gegenüber  dem  Roten  Kreuz  und  den  die  Fürsorge ­
  durchführenden  Stellen  zu  vertreten.  Wir  haben  gesehen, ­
  daß  sich  zwei  größere  Organisationen  der  Flüchtlinge
bereits  im  Dezember  1918  gebildet  hatten:  der  „Hilfsbund
für  die  Elsaß-Lothringer  im  Reich“  mit  Sitz  in  Berlin,  und
der  „Ausschuß  vertriebener  Elsaß-Lothringer“  mit  Sitz
in  Freiburg.  Beide  Vereinigungen  hatten  sich  in  den  Monaten ­
  Januar  und  Februar  1919  weiter  ausgebaut.  An
verschiedenen  Orten  Deutschlands  schlossen  sich  die  elsaßlothringischen ­
  Flüchtlinge  zusammen  und  erklärten  teils
dem  Hilfsbund,  teils  dem  Freiburger  Ausschuß  ihren  Beitritt ­
  als  Ortsgruppen.  Der  Gedanke,  daß  nur  einheitliches
geschlossenes  Vorgehen  aller  Vertriebenen  Erfolg  haben
könne,  führte  am  22.  Februar  1919  zur  Umwandlung  des
Freiburger  Ausschusses  in  die  Landesgruppe  Baden  des
Hilfsbundes  für  die  Elsaß-Lothringer  im  Reich.  Eine  einheitliche ­
  Interessenvertretung  aller  Flüchtlinge  wurde  dadurch ­
  gewährleistet.  Durch  Überweisung  größerer  Mittel
von  seiten  des  Reiches  und  des  Roten  Kreuzes  war  der
Hilfsbund  in  der  Lage,  seine  Organisation  weiter  auszubauen, ­
  die  Fürsorge  des  Eoten  Kreuzes  durch  seine  Ortsgruppen ­
  zu  ergänzen  und  neue  Aufgaben  anzufassen.  Das
Organ  des  Freiburger  Ausschusses  wurde  in  erweitertem
Umfang  als  Wochenzeitschrift  zum  Organ  des  Hilfsbundes:
umgewandelt.
So  bestanden  Ende  Februar  1919  vier  große  Organisationen ­
  im  Dienste  der  elsaß-lothringischen  Flüchtlinge,
darunter  zwei  Reichsstellen:
1)  die  Zentralstelle  für  elsaß-lothringische  Beamte  und
Ruhegehaltsempfänger  im  Reichsministerium  des  Innern,
2)  die  Reichszentralstelle  in  Freiburg  mit  den  fünf
Übernahmestellen  Offenburg,  Rastatt,  Weil-Leopoldshöhe,
Breisach,  Müllheim,
        <pb n="90" />
        WANDERUNG  SVERLÄUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  83
3)  vom  Eeich  mit  der  Fürsorge  für  die  vertriebenen
Elsaß-Lothringer  beauftragt:  das  Eote  Kreuz,
4)  die  vom  Eeich  durch  Geldmittel  gestützte  Selbsthilfeorganisation ­
  der  Flüchtlinge:  der  Hilfsbund  für  die
Elsaß-Lothringer  im  Eeich.
Noch  fehlte  eine  Zusammenfassung  dieser  verschiedenen ­
  Stellen.
e)  DIE  MINISTER!ALABTEILÜNG  FÜR  EL8ASS-LOTHRINGEN
IM  REICH8MINI8TERIDM  DES  INNERN.
Es  muß  darauf  hingewiesen  werden,  daß  die  elsaßlothringischen
  Flüchtlinge  über  der  Not  und  den  Kampf
ums  tägliche  Brot  das  große  kulturpolitische  Problem,
dessen  Opfer  sie  geworden  waren,  nicht  vergaßen.  Wo
immer  möglich,  führten  sie  in  Schrift  und  Wort  den  Kampf
gegen  die  ungeheuerliche  Verletzung  des  Völkerrechts  in
Elsaß-Lothringen  durch  die  Franzosen  und  mahnten  ihre
deutschen  Volksgenossen,  nicht  zu  vergessen,  daß  Elsaß-Lothringen
  seiner  Geschichte  und  Bevölkerung  entsprechend
deutsches  Land  sei,  aber  auch  völkerrechtlich  noch  immer
deutscher  Boden  trotz  der  Besetzung  durch  die  französische
Armee.  Frankreich  behandle  Elsaß-Lothringen  als  französisches ­
  Staatsgebiet,  noch  bevor  ein  Friedensvertrag  über
die  fernere  Zukunft  der  Eeichslande  bestimmt  habe.  Damit
dürfe  sich  das  deutsche  Volk  nie  und  nimmer  zufrieden
geben.
Aus  solcher  Gesinnung  wurde  der  Entschluß  geboren,
aus  dem  Kreise  der  Flüchtlinge  Vertreter  Elsaß-Lothringens
in  die  verfassunggebende  deutsche  Nationalversammlung
zu  entsenden.  Elsaß-Lothringen  war  noch  deutsches  Staats;-gebiet
  und  somit  seine  Bevölkerung  berechtigt,  Vertreter
in  die  deutsche  Nationalversammlung  zu  wählen.  Französische ­
  Willkür  hinderte  es  daran.  So  erließ  der  Hilfsbund
  für  die  Elsaß-Lothringer  im  Eeich  im  Januar  1919
einen  Aufruf  an  alle  elsaß-lothringischen  Flüchtlinge.  Dem
Aufruf  war  ein  Wahlvorschlag  mit  12  Kandidaten  —  zum
größten  Teil  Alt-Elsaß-Lothringer,  die  schon  im  politischen
Leben  ihrer  Heimat  vor  dem  Kriege  eine  führende  Eolle
6*
        <pb n="91" />
        84

III.  HAUPTTEIL.

gespielt  hatten  —  beigefügt.  Durch  Unterschrift  sollten
alle  Flüchtlinge  diese  Männer  zu  Vertretern  ihrer  Sache
ernennen  und  in  die  deutsche  verfassunggebende  Nationalversammlung ­
  entsenden,  um  gegen  das  völkerrechtswidrige
Vorgehen  Frankreichs  vor  aller  Welt  zu  protestieren.  Mehr
als  4500  Flüchtlinge  —  es  kamen  selbstverständlich  nur
die  wahlberechtigten  Vertriebenen  in  Frage  —  erteilten
ihre  Zustimmung  durch  Unterschrift.  Die  elsaß-lothringische ­
  Abordnung  wurde  jedoch  in  Weimar  in  der  Nationalversammlung ­
  nicht  vorgelassen.  Es  muß  zugegeben  werden,
daß  diese  elsaß-lothringischen  Abgeordneten  nicht  auf  dem
gesetzlich  vorgeschriebenen  Weg  der  Wahl,  wie  die  Abgeordneten ­
  der  übrigen  deutschen  Bundesstaaten,  mit  ihren
Mandaten  betraut  worden  waren.  Die  ßeichsregierung  und
die  Parteien  glaubten  ihre  juristischen  Bedenken  nicht
überwinden  zu  können  und  befürchteten  durch  Vorlassung
einer  solchen  außergesetzlich  zustande  gekommenen  Vertretung ­
  eines  bestimmten  Volksteiles  einen  Präzedenzfall
zu  schaffen,  der  in  der  Zukunft  unangenehme  Folgen  haben
könnte.  Es  hat  jedoch  leider  den  Anschein,  daß  man  Frankreich ­
  gegenüber  eine  solche  offene  Kampfstellung  nicht
wagte.
Der  Protest,  den  die  elsaß-lothringische  Abordnung
an  den  Präsidenten  der  Nationalversammlung  gegen  das
Vorgehen  Frankreichs  einsandte,  konnte  nicht  den  Eindruck ­
  auf  die  neutrale  und  uns  feindliche  Welt  m;achen,
den  man  von  einer  Kundgebung  erwarten  durfte,  wie  sie
das  Auftreten  der  Abgeordneten  eines  Teiles  des  elsaßlothringischen ­
  Volkes  in  der  deutschen  Nationalversammlung ­
  bedeutet  hätte.
Die  Entsendung  dieser  Vertreter  nach  Weimar  sollte
jedoch  für  die  Flüchtlinge  nicht  ohne  jeden  Erfolg  bleiben.
Durch  Besprechungen  mit  Abgeordneten  aller  Parteien
konnten  die  reichsländischen  Abgeordneten  die  Kenntnis
von  der  Not  der  Flüchtlinge  in  weite  Kreise  hineintragen.
Am  21.  Februar  1919  nahm  die  Nationalversammlung  eine
Entschließung  an,  in  der  eine  besondere  Vertretung  für
die  elsaß-lothringischen  Angelegenheiten  in  der  Reichs-
        <pb n="92" />
        WANDEEUNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  85
regierung  gefordert  wurde.  Bereits  am  22.  Februar  beschloß ­
  das  Reichskabinett,  im  Reichsministerium  des  Innern
eine  Abteilung  für  die  elsaß-lothringischen  Angelegenheiten  -
zu  errichten.  An  die  Spitze  dieser  Abteilung  wurde  als
Ministerialdirektor  ein  Altelsässer,  der  bisherige  elsaßlothringische
  Direktor  der  direkten  Steuern,  berufen.  Am
27.  Februar  wurde  in  der  Nationalversammlung  ein  Notgesetz ­
  für  elsaß-lothringische  Angelegenheiten  in  1.,  2.
und  3.  Lesung  angenommen  (RGBl.  Jahrg.  1919,  S.  257).
Dieses  Gesetz  übertrug  bis  auf  weiteres  die  dem  Statthalter ­
  und  den  Verwaltungsbehörden  Elsaß-Lothringens  zustehenden ­
  Befugnisse  auf  den  Reichsminister  des  Innern.
Ausführendes  Organ  wurde  die  im  Reichsministerium  des
Innern  neu  gegründete  Abteilung  für  Elsaß-Lothringen.
Ihr  Tätigkeitsbereich  umfaßt  keineswegs  nur  die  Fragen,
die  im  Zusammenhang  mit  den  nach  Deutschland  eingewanderten ­
  Elsaß-Lothringern  auftauchten,  sondern  sämtliche ­
  Aufgaben,  die  sich  bei  der  Durchführung  des  Friedensvertrages ­
  ergeben,  soweit  diese  sich  auf  EIsaßiLothringen
beziehen,  insbesondere  die  Erfüllung  der  in  Ausführung
des  Friedensverträges  geschlossenen  Abkommen,  wie  z.  B.
das  gemäß  Art.  62  des  Friedensvertrags  geschlossene  Pensionsabkommen, ­
  das  gemäß  Art.  58  geschlossene  Finanzabkommen ­
 1 ).  Für  unsere  weiteren  Betrachtungen  kommt
jedoch  diese  Ministerialabteilung  nur  insoweit  in  Betracht,
als  sie  bei  der  Hilfe  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
Bedeutung  erlangt  hat.
Wenn  im  folgenden  von  der  Tätigkeit  und  der  Stellung
dieser  Ministerialabteilung  zu  andern  Hilfsstellen  für  die
vertriebenen  Elsaß-Lothringer  gesprochen  wird,  darf  nicht
übersehen  werden,  daß  diese  Abteilung  nur  als  Organ  des
Reichsministers  des  Innern  tätig  ist,  und  sämtliche  wichtigen ­
  Entscheidungen  durch  den  Reichsminister  des  Innern
selbst  getroffen  werden.
1)  Welche  Fülle  von  Arbeit  in  dieser  Abteilung  zu  leisten  ist,
erhellt  schon  aus  der  Tatsache,  daß  am  1.  September  1920  in  ihr
300  Beamte  beschäftigt  waren.  Sämtliche  Stellen  sind  mit  aus  Elsaß-Lothringen
  vertriebenen  Beamten  besetzt.
        <pb n="93" />
        86

III.  HADPTTEIL.

Die  Zentralstelle  für  elsaß-lothringische  Beamte  und
Ruhegehaltsempfänger  wurde  der  Abteilung  eingegliedert,
ebenso  wurde  ihr  die  Reichszentralstelle  in  Freiburg  mit
ihren  Übernahmestellen  unterstellt 1 ).  Über  die  Tätigkeit  des
Roten  Kreuzes  hinsichtlich  der  Piirsorge  für  die  vertriebenen ­
  Elsaß-Lothringer  übt  die  Abteilung  eine  gewisse  Kontrolle ­
  aus  und  führt  ihr  die  nötigen  Mittel  vom  Finanzministerium ­
  zu.  Der  Hilfsbund  für  die  Elsaß-Lothringer
im  Reich  durfte  der  Regierungsstelle  nicht  untergeordnet
werden.  Er  mußte  eine  völlig  unabhängige  Vertretung  der
Flüchtlinge  bleiben.  Durch  den  Hilfsbund  sollte  jedoch  der
Abteilung  eine  Fühlungnahme  mit  den  Vertriebenen  ermöglicht ­
  werden.  Zur  Sicherung  dieser  Verbindung  und
um  gleichzeitig  den  Vertriebenen  Gelegenheit  zu  geben,  ihre
Interessen  gegenüber  der  Regierung  zu  vertreten,  wurde
von  der  Regierung  (nach  Vorschlägen  aus  dem  Kreise  der
Vertriebenen)  ein  Beirat  berufen,  bestehend  aus  drei  Flüchtlingen ­
  als  Vertreter  der  Majoritätsparteien  der  Nationalversammlung ­
  und  12  Flüchtlingen  als  Vertreter  der  verschiedenen ­
  Berufsgruppen.  Dieser  Beirat,  als  dessen  Vorsitzender ­
  der  ehemalige  alt-elsässische  Bürgermeister  von
Straßburg  und  letzte  Statthalter  von  Elsaß-Lothringen  gewonnen ­
  wurde,  sollte  die  Möglichkeit  haben,  die  Regierung
in  allen  wichtigen  Fragen  über  die  Wünsche  und  Klagen
der  Flüchtlinge  zu  unterrichten,  und  die  Regierung  hatte
auf  diesem  Wege  die  Möglichkeit,  sich  vor  wichtigen  Entscheidungen ­
  über  Stimmung  und  Meinung  der  Vertriebenen
Aufklärung  zu  verschaffen.
So  war  die  Zusammenfassung  aller  mit  der  Sorge  für
die  Zukunft  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  betrauten
Organisationen  im  März  vorigen  Jahres  erreicht.
Im  Laufe  der  nächsten  Monate  bildeten  sich  noch
verschiedene  Vereinigungen  zur  Wahrnehmung  besonderer
Interessen  unter  den  Vertriebenen.  Die  meisten  dieser  Bestrebungen ­
  fanden  ihren  Rückhalt  in  dem  Hilfsbund  für
die  Elsaß-Lothringer  im  Reich,  der  schon  bald  die  Masse
1)  Seit  1.  Januar  1920  als  Zweigstelle  der  Abteilung  nach  Lahr
in  Baden  verlegt  (wegen  Mangel  an  geeigneten  Büroräumen).
        <pb n="94" />
        WÄNDERÜNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  87
der  Vertriebenen  in  sich  vereinigte.  Den  Mittelpunkt  für
die  Durchführung  aller  Aufgaben  bildete  die  Abteilung
für  Elsaß-Lothringen  im  Reichsministerium  des  Innern.
Diese  Ministerialabteilung,  der  Hilfsbund  und  für  die  praktische ­
  Durchführung  der  Eürsorge  das  Rote  Kreuz  sind  bis
heute  die  Träger  der  Hilfsaktion  für  die  Flüchtlinge  aus
Elsaß-Lothringen.
2.  ORGANISATIONEN  FÜR  BESONDERE  AUFGABEN,
a)  BERUFSSCHUTZOEGANI8ATIONBN.
Während  sich  der  Zusammenschluß  der  vertriebenen
Elsaß-Lothringer  in  den  ersten  Monaten  in  zentralistischer
Richtung  entwickelt  hatte,  und  als  wichtigste  Vorbedingung
für  jeden  Erfolg  bei  der  Vertretung  der  Interessen  der
Vertriebenen  die  Sammlung  aller  Kräfte  betrachtet  wurde,
setzte  sich  schon  bald  unter  den  notleidenden  Flüchtlingen
die  Überzeugung  durch,  daß  zwar  in  einzelnen  Hauptpunkten ­
  ein  gemeinsames  Vorgehen  aller  Flüchtlinge  am
Platze  sei,  aber  infolge  der  Verschiedenheit  der  Lage  der
Vertriebenen  ersprießliche  Arbeit  nur  durch  Vereinigung
der  in  gleichen  Verhältnissen  befindlichen  geleistet  werden
könne.  Die  Hoffnung,  durch  Proteste  und  Hilferufe  an
das  neutrale  Ausland  und  die  eigene  Waffenstillstandskommission, ­
  das  wortbrüchige  Frankreich  zur  Zurücknahme
der  Ausweisungsbefehle  und  der  Vermögensbeschlagnahme
zu  zwingen,  mußte  schon  nach  den  ersten  Wochen  nach
dem  Waffenstillstand  aufgegeben  werden.  Die  Geschehnisse ­
  ließen  sich  nicht  mehr  rückgängig  machen.  Es  gab
nur  das  eine:  Neuaufbauen.  Und  hier  hinsichtlich  des
Wiederaufbaus  der  verlorenen  Existenz  lagen  die  Bedingungen ­
  für  die  Vertriebenen  sehr  verschieden.  Am  deutlichsten ­
  zeigte  sich  von  vornherein  der  Unterschied  zwischen ­
  Beamten  und  Nichtbeamten,  der  seinen  Ausdruck
darin  fand,  daß  die  Beamten  ihr  Gehalt,  wenn  auch  oft
mit  großer  Verzögerung,  weiter  ausbezahlt  erhielten,  während ­
  die  in  Not  geratenen  Flüchtlinge  der  anderen  Berufsgattungen ­
  auf  Unterstützungen  angewiesen  waren,  die  anfangs ­
  nur  sehr  spärlich  flössen.  Den  Beamten  kam  es
        <pb n="95" />
        88

XII.  ÖAUPTTEIL.

vor  allem  darauf  an,  die  Anerkennung  ihres  Rechtes  auf
eine  Wiederanstellung  durchzudrücken,  den  Arbeitern  auf
Vermittlung  von  Arbeit  und  Wohnung,  den  freien  Berufen ­
  auf  Ersatz  der  verlorenen  Praxis,  den  Kaufleuten
auf  Entschädigung  ihres  verlorenen  Geschäftes  und  den
Kapitalbesitzern  auf  Entschädigung  der  zurückgelassenen
Werte.  So  war  es  ganz  natürlich,  daß  sich  eine  gelwisse
Trennung  nach  Berufen  unter  den  Vertriebenen  vollzog.
Im  April  1919  wurde  in  Berlin  ein  „Bund  der  vertriebenen ­
  elsaß-lothringischen  mittleren  und  unteren  Landesbeamten, ­
  Landesversicherungs-,  Bezirks-  und  Gemeindebeamten, ­
  Lehrer  und  Lehrerinnen“  gegründet,  dem  nach
kurzer  Zeit  auch  die  oberen  Beamten  beitraten.  Der  Bund
schloß  sich  alsbald  dem  deutschen  Beamtenbund  an,  durch
dessen  Verlag  „Die  Gemeinschaft“  monatlich  zweimal  als
Mitteilungsblatt  für  den  Bund  der  elsaß-lothringischen  Beamten ­
  erscheint.  Dieser  Beamtenbund  hat  die  Fühlung
mit  dem  Hilfsbund  für  die  Elsaß-Lothringer  im  Reich
nicht  verloren.  Die  meisten  Mitglieder  des  Beamtenbundes
sind  auch  Mitglieder  des  Hilfsbundes,  und  somit  ist  die
Einheitsfront  aller  Vertriebenen  nicht  zerstört,  wenn  auch
im  übrigen  keine  Verbindung  der  beiden  Organisationen
besteht.
In  viel  stärkerer  Anlehnung  an  den  Hilfsbund  erfolgte ­
  die  weitere  Gliederung  der  Vertriebenen  nach  ihren
Berufen  unter  den  Nichtbeamten.
Schon  im  Sommer  1919  hatte  man  innerhalb  der  Ortsgruppen ­
  des  Hilfsbundes  besondere  Berufsgemeinschaften
bilden  wollen,  um  auf  diese  Weise  im  Rahmen  des  Hilfsbundes ­
  die  nötigen  Mittelpunkte  für  die  als  wichtig  erkannte ­
  Arbeit  der  einzelnen  Berufsgruppen  zu  schaffen.
Infolge  von  Reibungen  kam  dieser  Plan  nicht  zur  Durchführung, ­
  und  es  wurden  nun  verschiedene  berufliche  Vereinigungen ­
  außerhalb  der  Organisation  des  Hilfsbundes
gegründet,  ohne  daß  sie  jedoch  den  Zusammenhang  mit
diesen  verloren  hätten.  So  wurden  in  der  Folgezeit  gegründet: ­
  am  19.  September  1919  ein  „Schutzverband  der
aus  Elsaß-Lothringen  verdrängten  Handel-  und  Gewerbe ­
        <pb n="96" />
        WANDERUNG  S  VERL  AUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  89

treibenden“  mit  dem  Sitz  in  Frankfurt  a.  M.,  etwa  zur
selben  Zeit  eine  „Vereinigung  vertriebener  deutscher  Zivilärzte“, ­
  Sitz  ebenfalls  Frankfurt,  am  25.  Oktober  1919  eine
„Vereinigung  der  vertriebenen  Rechtsanwälte  aus  Elsaß-Lothringen“,
  am  18.  Februar  1920  eine  „Vereinigung  der
aus  Elsaß-Lothringen  verdrängten  Zahnärzte“,  im  März
1920  eine  „Vereinigung  elsaß-lothringischer  Gewerbe^,
Handeltreibender  und  freier  Berufe  in  Württemberg“  mit
dem  Sitz  in  Stuttgart,  im  März  1920  ein  „Schutzverband
der  aus  Elsaß-Lothringen  vertriebenen  deutschen  Eigentümer“ ­
  mit  Sitz  in  Frankfurt.
So  hatte  das  aus  dem  gleichen  Beruf  erwachsene
Gemeinschaftsgefühl  in  erster  Linie  zu  einer  Dezentralisierung ­
  der  Hilfsorganisation  geführt.  Der  Wert  dieser
Vereinigungen  liegt  in  dem  einseitigen  Verfolgen  bestimmter ­
  Berufsinteressen.  Als  wichtigste  Aufgabe  betrachten
es  diese  Berufsverbände,  die  Notlage  der  Angehörigen  der
von  ihnen  vertretenen  Berufsarten  klarzulegen,  der  Reichsregierung ­
  die  trostlose  Lage  ihrer  Mitglieder  vorzutragen,
Hilfe  vom  Reich  zu  verlangen  und  Vorschläge  einzubringen,,
in  welcher  Art  diese  Hilfe  am  besten  durchgeführt  werden
könne.  In  dem  Kampf  um  Ersatz  für  die  in  Elsaß-Lothringen ­
  verlorenen  Güter  und  Rechte,  der  Existenz  in  verschiedenster ­
  Form,  haben  diese  Berufsvereinigungen  für
die  alle  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  vertretenen  Organisationen, ­
  den  Hilfsbund  und  den  Beirat,  einen  wertvollen
Bundesgenossen  bedeutet.  Wir  haben  in  der  obigen  Aufzählung ­
  nicht  alle  Vereinigungen  dieser  Art  angeführt.
Künstler,  Apotheker.  Notare  und  andere  Berufe  haben  sich
in  gleicher  Weise  zusammengesohlossen.  Die  genannten
Verbände  treten  jedoch  durch  eine  sehr  rege  Tätigkeit  in
besonderem  Maße  hervor.
Diese  Berufsschutzorganisationen  haben  außerdem  für
ihre  Mitglieder  Beratungsstellen  eingerichtet  und  können
zum  Teil  als  Arbeitsvermittlungsstellen  bezeichnet  werden.
Die  Vereinigung  der  Zivilärzte  wandte  sich  um  Hilfe
an  den  Verband  der  Ärzte  Deutschlands  zwecks  Stellenvermittlung, ­
  die  Handel-  und  Gewerbetreibenden  an  große
        <pb n="97" />
        90

III.  HAÜPTTEIL.

Fachverbände.  Jedoch  führte  solches  Vorgehen  nur  selten
zu  größeren  Erfolgen.
Einen  noch  erweiterten  Aufgabenkreis  hat  sich  die
Vereinigung  der  Handel-  und  Gewerbetreibenden  und  der
freien  Berufe  in  Württemberg  gezogen.  Sie  zählte  am
1.  September  1920  etwa  150  Mitglieder  und  sucht  diese
in  geschäftliche  Beziehung  zueinander  zu  bringen.
Das  Schwergewicht  liegt,  wie  betont,  bei  allen  diesen
auf  der  gleichen  Berufsbasis  aufgebauten  Vereinigungen
im  Kampf  um  die  Wiedererlangung  oder  Entschädigung
verlorener  Güter,  Rechte  und  Interessen.
b)  SIEDELUNGSUNTERNEHMUNGEN.
Im  Gegensatz  hierzu  erfolgten  zur  selben  Zeit  Zusammenschlüsse ­
  unter  den  Vertriebenen,  deren  Ziel  es
war,  durch  Zusammenfassung  gleich  gerichteter  Kräfte
ohne  Unterschied  des  Berufes  den  Neuaufbau  der  Existenz
zu  ermöglichen.  Hier  waren  nicht  Beruf  und  Gleichartigkeit ­
  der  Verluste  bestimmend,  sondern  nur  das  gleiche
Wollen  für  die  Zukunft.
Neben  dem  Mangel  an  Arbeits-  und  Erwerbsmöglichkeit ­
  litten  die  Flüchtlinge  vor  allem  unter  der  Wohnungsnot. ­
  Schon  im  März  1919  fanden  sich  in  Freiburg  einige
Flüchtlinge  zusammen,  die  durch  die  Landesgruppe  Baden
des  Hilfsbundes  an  alle  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  einen
Aufruf  zum  Zusammenschluß  zwecks  Gründung  einer  neuen
Heimstätte  im  Reich  ergehen  ließen.  Die  Hoffnung,  ein
neues  Heim,  womöglich  durch  ländliche  Ansiedelung  einen
neuen  Wirkungskreis  zu  finden,  führte  Angehörige  der
verschiedensten  Berufe  zusammen.  Am  21.  Mai  1919  wurde
in  Preiburg  eine  gemeinnützige  Siedelungsgenossenschaft
vertriebener  Elsaß-Lothringer  gegründet  (80  Mitglieder).
Kurze  Zeit  danach  schlossn  sich  vertriebene  Elsaß-Lothringer
  in  Frankfurt  a.  M.  zu  einer  Siedelungsgenossenschaft ­
  zusammen.
In  verschiedenen  Ortsgruppen  des  Hilfsbundes  waren
Bestreb  ungeien  zur  Gründung  von  Siedelungsgenossenschaften ­
  im  Gange.  Aber  die  ungeheuren,  geradezu  unüberwind-
        <pb n="98" />
        WANDEEÜNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  91
liehen  Schwierigkeiten  der  Teuerung,  die  sich  der  Durchführung ­
  von  Siedelungsprojekten  in  den  Weg  stellten,
hemmten  ein  weiteres  Wachsen  dieser  Bewegung.  Erst
im  Sommer  1920  erfolgten  neue  Vereinigungen  von  Flüchtlingen ­
  zu  Siedelungszwecken,  und  zwar  nach  dem  Vorbild
der  Sieddungsunternehmung  des  Hauptmann  Schmude,  die
wir  im  zweiten  Teil  erwähnten.  Unter  Führung  der  Ortsgruppe ­
  des  Hilfsbundes  in  Wetzlar  wurde  dort  ein  Eigenhandbauverein ­
  „Neu-Lothringen“  gegründet,  dem  Ende  Juli
1920  etwa  70  Mitglieder  angehörten,  wovon  etwa  die
Hälfte  elsaß-lothringische  Flüchtlinge  sind.  Zu  gleicher
Zeit  schlossen  sich  ebenfalls  innerhalb  der  Ortsgruppe
Wetzlar  15  Flüchtlinge  zu  einer  Bauhütte  „Burgsolms“
zusammen,  bei  welcher  ebenfalls  der  Gedanke  der  Siedelung
  mittels  eigener  Arbeit  verwirklicht  ist.
Diese  Siedelungsbestrebungen,  deren  Wichtigkeit  immer
mehr  erkannt  wird,  sind  mit  dem  21.  Juni  1920  in  einer
Zentrale  zusammengefaßt  worden,  in  der  an  diesem  Tage
in  Berlin  errichteten  gemeinnützigen  Zentralsiedelungsgesellschaft
  für  vertriebene  Elsaß-Lothringer  im  Reich
„Neue  Heimat“  G.  m.  b.  H.
Wir  wollen  uns  an  dieser  Stelle  nur  einen  Überblick
über  alle  im  Dienste  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
tätigen  Organisationen  und  ihre  Entstehungsart  verschaffen, ­
  ohne  auf  ihre  Ziele  und  die  Durchführung  ihrer  Aufgaben ­
  näher  einzugehen.  Bei  de|r  nachfolgenden  Besprechung
aller  bei  der  Hilfsaktion  ergriffenen  Maßnahmen  werden
wir  erkennen,  daß  die  verschiedenen  Vereinigungen  und
Hilfsstellen  sich  mit  ihrem  Aufgabenkreis  überkreuzten.
Die  Siedelungsfrage  hat  ihre  Behandlung  ebenso  sehr  im
Hilfsbund,  im  Beirat,  als  auch  in  der  Ministerialabteilung
für  Elsaß  Lothringen  gefunden.  An  dieser  Stelle  kommt
es  nur  darauf  an,  alle  selbständigen  Hilfsunternehmungen
kennen  zu  lernen.
c)  EIN-  UND  YERKAUF8GESELL8CHAFT.
Als  solche  muß  auch  die  am  1.  September  1919  gegründete ­
  Ein-  und  Verkaufsgesellschaft  G.  m.  b.  H.
        <pb n="99" />
        92

III.  HAUPTTEIL.

mit  Sitz  in  Berlin  erwähnt  werden.  Der  Mängel,  unter
dem  die  Vertriebenen  an  allem  Notwendigen  litten,  an
Kleidung,  Wäsche,  Bettzeug,  Hausrat  und  Werkzeug  zur
Ausführung  jeglichen  Berufes,  brachte  einige  vertriebene
elsaß-lothringische;  Kaufleute  auf  den  Gedanken,  zur  Nutzbarmachung ­
  des  zum  Verkauf  stehenden  Heeresgutes  für
die  Vertriebenen  eine  Ein-  und  Verkaufsgesellschaft  zu
gründen.  Der  Hilfsbund  und  die  Ministerialabteilung  gewährten ­
  ihre  Unterstützung,  und  so  konnte  der  Plan  ausgeführt ­
  werden.  Diese  Gesellschaft,  die  als  Privatgesellschaft ­
  nach  rein  kaufmännischen  Gesichtspunkten  geleitet
wird,  kann  doch  als  eine  gemeinnützige  bezeichnet  werden,,
da  sie  nur  an  Flüchtlinge  aus  Elsaß-Lothringen  ihre  Waren
verkauft  und  dabei  außer  einer  niedrigen  Verzinsung  ihres
Kapitals  auf  jeden  Gewinn  verzichtet,  ohne  daß  dies
allerdings  statutarisch  festgelegt  wäre.
Wenn  von  diesen  Vereinigungen  Genossenschaften  und
Gesellschaften  als  selbständigen  Hilfsunternehmungen  gesprochen ­
  wird,  so  soll  damit  nur  ihre  eigene  juristische
Persönlichkeit  und  ihre  von  den  anderen  Verbänden  unabhängige ­
  Stellung  hervorgehoben  werden.  Abgesehen  vom
Beamtenbund,  stehen  sie  in  mehr  oder  weniger  enger  Verbindung ­
  zu  dem  Hilfsbund.  Die  Berufsvereinigungen  fühlen
sich  geradezu  als  Arbeitsgemeinschaften  des  Hilfsbundes,
und  die  Siedelungsunternehmen  sind  sozusagen  ausführende
Organe  des  Hilfsbundes  in  einer  Aufgabe,  die  dieser  als
eine  der  wichtigsten  verfolgt.  Die  Zentralsiedelungsgesellschaft
  „Neue  Heimat“  und  die  Ein-  und  Verkaufsgesellschaft ­
  haben  ihre  Büros  in  einem  Gebäude  mit  dem  Hilfsbund ­
  in  Berlin.  Bei  der  Gründung  beider  Unternehmungen
ist  der  Hilfsbund  stark  beteiligt,  und  Vorstandsmitglieder
des  Hilfsbundes  sind  im  Vorstand  und  Aufsichtsrat  der
beiden  Gesellschaften  vertreten.  So  ist  der  Unterschied
zwischen  diesen  selbständigen  Unternehmungen  und  den
vom  Hilfsbund  sowie  vom  Roten  -Kreuz  im  Verfolg  ihrer
Ziele  gegründeten  besonderen  Abteilungen  zur  Durchführung ­
  von  Spezialaufgaben  mehr  ein  formell  rechtlicher
als  ein  tatsächlicher,  so  daß  diesen  letzteren  im  Rahmen
        <pb n="100" />
        WANDERÜNGS  VERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  93
einer  Schilderung  aller  im  Dienste  der  Vertriebenen  tätigen
Organisationen  ein  besonderer  Platz  gebührt.
d)  DARLEHENSKASSE.
Aus  diesem  Grunde  sei  die  beim  Hilfsbund  errichtete
Darlehenskasse  für  vertriebene  Elsaß-Lothringer  erwähnt,
die  im  März  1919  ihre  Tätigkeit  aufnahm.  Schon  im  Januar
1919  hatte  der  Freiburger  Vertriebenen-Ausschuß  die  Gründung ­
  einer  Darlehnsbank  verlangt,  um  auf  diesem  Wege
den  Vertriebenen,  die  ihr  Hab  und  Gut  jenseits  des  Eli  ein  es
hatten  zurücklassen  müssen,  Kredit  zu  beschaffen.  Die
Darlehenskasse  ist  keine  juristische  Person,  sondern  dem
Hilfsbund  vollkommen  angegliedert.  Eine  Kommission  aus
dem  Kreise  der  Vertriebenen  bearbeitet  die  Darlehensanträge, ­
  die  Deutsche  Pank  und  das  Reichsfinanzministerium ­
  '  gewähren  die  Mittel,  ein  Verwaltungsrat,  bestehend
aus  Vertretern  des  Finanzministeriums,  der  Abteilung  Elsaß-Lothringen ­
  im  Reichsministerium  des  Innern,  der  Deutschen ­
  Bank,  des  Hilfsbundes,  sowie  einzelnen  Vertriebenen,
beaufsichtigt  die  Tätigkeit.
e)  ZENTEALFÜESORGESTELLEN  DES  ROTEN  KREUZES  IN
ESSEN  UND  MÜNSTER  I.  W.  UND  SEINE  LANDES-ÜBERNAHMESTELLBN.

Wie  die  Darlehenskasse  beim  Hilfsbund,  so  nehmen
in  der  Fürsorgetätigkeit  des  Roten  Kreuzes  die  Landesübernahmestellen ­
  und  die  Zentralfürsorgestellen  einen  besonderen ­
  Platz  ein.  Ganz  allgemein  hat  das  Robe  Kreuz
vom  Reich  die  Aufgabe  übertragen  bekommen,  die  Flüchtlinge ­
  aus  Elsaß-Lothringen  zu  unterstützen.  Mit  Auszahlung ­
  von  Unterstützungen  war  es  nicht  getan.  Es
mußte  vor  allem  dafür  gesorgt  werden,  die  »Flüchtlinge
möglichst  über  das  ganze  Reich  zu  verteilen,  und  ferner
mußte  ihnen  bei  der  Gründung  einer  neuen  Existenz  geholfen ­
  werden.  Zu  dem  ersten  Zweck  richtete  das  Robe
Kreuz  Landesübernahmestellen  in  den  verschiedenen  größeren ­
  Bundesstaaten  ein,  die  wir  bereits  beim  Übernahmesystem ­
  streiften,  und  zur  Lösung  der  zweiten  Aufgabe
        <pb n="101" />
        94

III.  tlAÜPTTEIL.

errichtete  das  Rote  Kreuz  neben  der  Arbeitsvermittlung,
die  allen  Fürsorgestellen  zur  Pflicht  gemacht  wurde,  zwei
Sammellager  für  Arbeiter,  von  wo  aus  diese  an  offene
Arbeitsstellen  weitergeleitet  werden  sollten,  und  zwar  das
eine  durch  Gründung  der  Zentraifürsorgestelle  in  Essen
im  Juni  1919,  das  andere  durch  Gründung  der  Zentralfürsorgestelle ­
  in  Münster  i.  W.  im  August  1919.
f)  MÖBELKOMMISSION.
Wenn  wir  in  dieser  Weise  alle  Stellen  hervorheben,
die  in  der  Hilfstätigkeit  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer ­
  stark  hervortreten,  ohne  daß  wir  auf  die  rechtlichen
Verhältnisse,  ob  selbständig  oder  untergeordnet,  ob  staatliche ­
  oder  private  Organisationen,  Rücksicht  nehmen,
müssen  wir  noch  zwei  Unterabteilungen  der  Ministerialabteilung
  für  Elsaß-Lothringen  im  Reichsministerium  des
Innern  anführen,  und  zwar  die  Möbelkommission  in  Kehl
und  die  Ausschüsse  zur  Feststellung  von  Kriegsschäden,
Liquidations-  und  Verdrängungsschäden  der  Vertriebenen.
Durch  ein  Abkommen  mit  Frankreich  ist  es  der  deutschen ­
  Regierung  endlich  im  November  1919  gelungen,
gegen  Zahlung  von  25  Millionen  Franken  (Goldwert)  die
Fahrnis  der  elsaß-lothringischen  Deutschen  von  der  im
Friedensvertrag  Frankreich  vorbehaltenen  Liquidation  zu
befreien.  Durch  eine  gemischte  Kommission  —  zwei  Deutsche ­
  und  zwei  Franzosen  —  werden  die  Anträge  auf  Ausfuhr ­
  dieser  persönlichen  Habe  der  Deutschen,  worunter
Frankreich  in  erster  Linie  Wohnungseinrichtungen,  Kleider, ­
  Wäsche,  Schmuck  und  Briefschaften  von  Einzelpersonen ­
  versteht,  bearbeitet.  Nicht  befreit  von  der  Liquidation ­
  sind  ‘die  zum  Gebrauch  in  kaufmännischen,  industriellen ­
  und  landwirtschaftlichen  Unternehmungen  bestimmten
Mobilien.  Diese  Kommission  nahm  nach  Erledigung  der
Vorarbeiten  Mitte  Januar  1920  ihre  Tätigkeit  auf.  Sie
untersteht  selbstverständlich  nicht  als  Kommission  als
solche  der  Ministerialabteilung  für  Elsaß-Lothringen  —
wie  aus  ihrer  Zusammensetzung  aus  Deutschen  und  Franzosen ­
  hervorgeht  —  sondern  ist  in  ihren  Funktionen
        <pb n="102" />
        WANDERUNGSVEELAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  95
selbständig,  die  Aufsicht  von  deutscher  Seite  übt  jedoch
die  Ministerialabteilung  aus,  und  die  deutschen  Beamten,
sind  ihr  unterstellt.
g)  FESTSTELLÜNGSAUSSCHÜSSE  FUß  DIE  ENTSCHÄDIGUNG
DER  VERTRIEBENEN.
Die  Feststellungsausschüsse,  ein  Oberausschuß  und
21  Peststellungsausschüsse,  haben  die  Aufgabe,  die  Höhe
der  Schäden  zu  ermitteln,  die  Deutsche  in  Elsaß-Lothringen
während  des  Krieges  im  Sinne  des  Kriegsschadengesetzes
vom  3.  Juli  1916,  RGBl.  Jahrg.  1916  S.  154  und  durch
die  Liquidation  ihrer  Güter  durch  Frankreich  auf  Grund
des  Friedensvertrags,  sowie  durch  ihre  Verdrängung  aus
Elsaß-Lothringen  erlitten  haben.  Auf  Grund  einer  Verfügung ­
  des  Reichsministers  des  Innern  vom  30.  September
1919  wurden  zur  Feststellung  der  Kriegsschäden  der  vertriebenen ­
  Elsaß-Lothringer  ein  Oberausschuß  und  acht  Feststellungsausschüsse ­
  errichtet  (Zentralbl.  f.  d.  D.  Reich
Jahrg.  1919  S.  4159).  Nach  dem  Erscheinen  der  Richtlinien ­
  für  die  Gewährung  von  Vorschüssen,  Beihilfen  und
Unterstützungen  für  Schäden  Deutscher  in  Elsaß-Lothringen ­
  aus  Anlaß  des  Krieges  oder  ihrer  Verdrängung
vom  9.  Januar  1920  (Zentralbl.  f.  d.  D-  Reich  1920  S.  52)
wurde  die  Feststellung  der  Liquidations-  und  Verdrängungsschäden ­
  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  ebenfalls
diesen  Ausschüssen  überwiesen.  Auch  für  die  Bemessung
der  zu  gewährenden  Vorentschädigung  sind  die  Ausschüsse
zuständig.  Dieser  erweiterte  Aufgabenkreis  konnte  von
den  bestehenden  acht  Ausschüssen  nicht  mehr  bewältigt
werden,  und  so  wurde  ihre  Zahl  im  Laufe  des  Frühjahrs
1920  auf  21  erhöht.  Diese  Feststellungsausschüsse  sind
Verwaltungsgerichte,  gegen  deren  Entscheidung  auch  das
Reich  nur  durch  Reichskommissare  auf  dem  Rechtsweg  Einspruch ­
  erheben  kann.  Und  zwar  kann  gegen  einen  Entscheid ­
  eines  Feststellungsaussohusses  Berufung  beim  Oberausschuß, ­
  gegen  den  Entscheid  des  Oberausschusses  beim
Reichswirtschaftsgericht  erhoben  werden.  Jedoch  wird
durch  diese  Feststellung  der  Verluste  kein  Rechtsanspruch
        <pb n="103" />
        96

III.  HÄUPTXEIL.

auf  Entschädigung  geschaffen,  sondern  nur  der  Schaden
gerichtlich  anerkannt.  Durch  die  Ministerialabteilung  für
Elsaß-Lothringen  werden  die  Mittel  zur  eventuellen  Zahlung ­
  von  Vorentschädigungen  an  die  Ausschüsse  überwiesen.
Verwaltungsmäßig  unterstehen  die  Ausschüsse  der  Ministerialabteilung ­
  für  Elsaß-Lothringen,  d.  h.  dem  Reichsminister
des  Innern.  Die  in  den  Feststellungsausschüssen  tätigen
Richter  sind  versetzbar.
Zur  Vervollständigung  der  Übersicht  über  die  gesamte
private  und  staatliche  Organisation,  die  im  Dienste  der
vertriebenen  Elsaß-Lothringer  steht,  müssen  noch  drei  Einrichtungen ­
  erwähnt  werden,  die  völlig  außerhalb  des  bisher
besprochenen  Hilfssystems  stehen.  Es  sind  dies;
t)  die  Zentralstelle  der  Universität  Straßburg  in
Freiburg;
2)  die  Reichseisenbahnzweigstelle  in  Karlsruhe;
3)  die  Postpersonalausgleichsstelle  für  Elsaß-Lothringer ­
  in  Karlsruhe.
h)  UN1VER81TÄT8ZENTRALSTELLE  STRASSBÜRG
IN  FEEIBURG.
Hinsichtlich  der  Universitätszentralstelle  Straßburg,
die  schon  Anfang  Dezember  1918  in  Freiburg  ihre  Tätigkeit ­
  begann,  ist  man  versucht,  sie  mit  den  auf  beruflicher
Grundlage  entstandenen  privaten  Vereinigungen  der  Vertriebenen, ­
  wie  z.  B.  Schutzverband  der  Handel-  und  Gewerbetreibenden, ­
  auf  eine  Stufe  zu  stellen.  Doch  diese
Parallele  zu  ziehen,  wäre  falsch.  Allerdings  war  eine  der
Hauptaufgaben  der  Universitätszentralstelle  von  Anfang  an
die  Vertretung  der  Interessen  der  Dozenten  und  Beamten
der  Universität  Straßburg.  Durch  Proteste  bei  der  Waffenstillstandskommission ­
  hat  sie  versucht,  eine  weitere  Ausweisung ­
  der  Dozenten  und  Beamten  der  Universität  Straßburg ­
  zu  verhindern,  in  der  Frage  ihrer  Wiederverwendung
hat  sie  vermittelnd  gewirkt.  Aber  gleichzeitig  suchte  sie
vor  allem  in  den  ersten  Monaten  den  aus  Straßburg  vertriebenen ­
  Studierenden  durch  Sammlung  größerer  Geldmittel ­
  das  Studium  an  der  Universität  Freiburg  zu  ermög-
        <pb n="104" />
        WANDERÜNGSVEELÄÜF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  97
liehen.  Schließlich  erledigte  sie  gewissermaßen  die  Geschäfte ­
  der  von  einem  Tag  zum  andern  von  den  Franzosen
sofort  nach  der  Besetzung  geschlossenen  Universität  Straßburg, ­
  indem  sie  sich  u.  a.  in  Verbindung  mit  der  Ministerialabteilung
  für  Elsaß-Lothringen  für  die  Auslieferung  der
Personalpapiere  der  Dozenten,  Beamten  und  Studenten  der
Universität  Straßburg  durch  die  Franzosen  einsetzte,  —
bis  heute  ist  dies  Ziel  in  weitem  Maße  noch  nicht  erreicht
—  und  soweit  möglich  über’  verloren  gegangene  Bescheinigungen ­
  Duplikate  oder  Ausweise  über  den  Verlust  ausstellt.
Durch  die  Zusammenfassung  solcher  Aufgaben  über  das
Gebiet  einer  einseitigen  beruflichen  Interessenvertretung
hinaus  erhält  diese  Hilfsstelle  ein  besonderes  Gepräge.
i)  RBICH8EISENBAHNZWEIGSTELLE,
Vollkommen  ist  die  Trennung  zwischen  allen  genannten
Hilfsorganisationen  und  der  Reichseisenbahnzweigstelle,
sowie  der  Postpersönalausgleichsstelle.
Reichseisenbahn-  und  Reichspostbeamte  hatten  ihre
Basis  nicht  in  Elsaß-Lothringen,  wie  es  bei  den  elsaß-lothringischen ­
  Landesbeamten,  Gemeindebeamten  und  Lehrern  der
Fall  war.  Für  die  letzteren  mußte  eine  neue  Zentrale  imReich
geschaffen  werden,  als  ihnen  im  Reichsland,  in  dem  ihre
Existenz  wurzelte,  entzogen  war.  Für  das  Weiterkommen
der  aus  Elsaß-Lothringen  ausgewiesenen  und  auswandernden ­
  Reichseisenbahn-,  Reichspostbeamten  waren  die  im
Reiche  bestehenden  Zentralstellen  der  Reichseisenbahn  und
Reichspost  verantwortlich.
Auf  das  gute  Funktionieren  des  Verkehrs,  der  Eisenbahn ­
  und  der  Post,  mußten  'die  Franzosen  gerade  in  den
ersten  Monaten  der  Besetzung  Elsaß-Lothringens  größten
Wert  legen.  Dies  äußerte  sich  darin,  daß  gegen  Bisenbahnund
  Postbeamte  nicht  in  der  rücksichtslosen  Form  vorgegangen ­
  wurde,  wie  gegen  die  Beamten  anderer  Verwaltungszweige. ­
  Dem  geschickten  Vorgehen  der  Generaldirektion ­
  der  Eisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen  war  es  zu  verdanken, ­
  daß  die  Überleitung  der  deutschen  Eisenbahnbeamten ­
  bzw.  -arbeiten  .nach  Deutschland  in  geordneter
Ern  st,  Eingliederung  d.  Elsaß-Lothr.  ins  deutsche  Wirtschaftsleben.  7
        <pb n="105" />
        98

III.  HÄUPTTEIL.

Weise  erfolgen  konnte.  Sie  richtete  im  Einvernehmen  mit
der  Generaldirektion  der  Reichseisenbahnen  in  Berlin  im
Frühjahr  1919  die  Reichseisenbahnzweigstelle  in  Karlsruhe ­
  ein,  die  mit  dieser  Überleitung  der  aus  Elsaß-Lothringen ­
  verdrängten  Beamten  und  Arbeiter  der  Reichseisenbahnen ­
  in  neue  Stellen  beauftragt  wurde.  Die  Generaldirektion ­
  in  Straßburg  erreichte  bei  den  Franzosen,  daß
die  Eisenbahnbeamte  und  -arbeiter  —  von  Ausnahmen  abgesehen ­
  —  nicht  von  einem  Tag  zum  andern  ausgewiesen
wurden,  sondern  ihre  Übersiedelung  nach  dem  rechtsrheinischen ­
  Deutschland  in  aller  Ruhe  bewerkstelligen  konnten.
Sie  nahm  selbst  den  Transport  des  ümzugsgutes  in  die
Hand,  nachdem  sie  für  ihre  Beamten  und  Arbeiter  fast
ausnahmslos  die  Erlaubnis  zur  Mitnahme  ihrer  Fahrnis  von
der  französischen  Regierung  erwirkt  hatte.
k)  POSTPEESON  ALA  ü  S  GLEICH  STELLE.
Die  Generalpostdirektion  für  Elsaß-Lothringen  schlug
den  von  der  Generaldirektion  erfolgreich  beschrittenen
Weg  ebenfalls  ein  und  konnte  auch  für  ihre  Beamten
die  gleichen  Vorteile  sichern.  Sie  errichtete  die  Postpersonalausgleichstelle ­
  für  Elsaß-Lothringen  in  Karlsruhe
und  bewirkte  durch  diese  Stelle  'die  Überleitung  der  aus'
Elsaß-Lothringen  verdrängten  Beamten  nach  Postämtern
im  Innern  Deutschlands.
Hiermit  haben  wir  die  Übersicht  über  alle  wichtigsten
im  Dienste  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  tätigen  Organisationen ­
  zu  Ende  geführt.  Ohne  uns  an  bestimmte  einheitliche ­
  Merkmale  zu  halten  und  so  die  verschiedenen
Hilfsunternehmen  in  eine  schematische  Gliederung  zu  bringen, ­
  haben  wir  sie  nur  ihrer  besonderen  Zweckbestimmung
entsprechend  mit  kurzem  Hinweis  auf  die  Bedingungen
und  Motive,  aus  denen  sie  erwachsen  sind,  nacheinander
aufgeführt.  Eine  schematische  Gliederung  gewährt  einen
besseren  Überblick.  Deshalb  sei  nachfolgend  eine  solche
Darstellung  nach  dem  Gesichtspunkt  des  staatlichen  und
privaten  Charakters  der  verschiedenen  Hilfsorganisationen
und  ihrer  Über-,  Gleich-,  Unterordnung  zueinander  gegeben  :
(Diese  Darstellung  s.  8.  100/101.)
        <pb n="106" />
        WÄNDBRÜNGSVBELAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  99
Es  ist  unmöglich,  in  einem  solchen  Schema  sämtliche
Verbindungen  und  Beziehungen  der  einzelnen  Stellen  zueinander ­
  zu  berücksichtigen.  Es  wurde  bereits  darauf
hingewiesen,  daß  die  Darlehnskasse  des  Hilfsbundes  nicht
diesem  allein  unterstellt  ist,  sondern  in  ihrer  Tätigkeit  von
einem  Verwaltungsrat  beaufsichtigt  wird,  in  dem  u.  a.  das
Eeichsfinanzministerium  und  die  Ministerialabteilung  für
Elsaß-Lothringen  vertreten  sind.  Ebenso  erfolgte  die  Gründung ­
  der  Zentralsiedelungsgesellschaft  „Neue  Heimat“  unter ­
  Beteiligung  der  Ministerialabteilung,  des  Boten  Kreuzes
und  des  Hilfsbundes,  während  die  lokalen  Siedelungsunternehmen ­
  in  engster  Fühlung  mit  den  Ortsgruppen  des
Hilfsbundes  stehen.
Die  rein  äußere  Stellung  der  einzelnen  staatlichen  und
privaten  Organisationen  zueinander  dürfte  durch  die  gegebene ­
  Zusammenstellung  klar  hervortreten.
Wir  dürfen  Jedoch  die  enge  Verknüpfung  der  einzelnen ­
  äußerlich  nebeneinander  auftretenden  Stellen  nicht
vergessen,  wenn  nicht  das  falsche  Bild  einer  Überorganisation ­
  entstehen  soll.  Die  verschiedenen  privaten  Vereinigungen, ­
  Gesellschaften  und  Verbände  erwecken  den
Eindruck  starker  Zersplitterung.  Von  einer  solchen  kann
bei  dem  engen  Zusammenarbeiten  der  verschiedenen  Gruppen ­
  nicht  die  Bede  sein.  Im  Mittelpunkt  der  Selbsthilfe
der  Vertriebenen  steht  der  Hilfsbund,  der  am  1.  März  1920
in  13  Landesgruppen  und  180  Ortsgruppen  28  590  Mitglieder ­
  in  sich  vereinigte.  Da  die  meisten  Familien  nur
durch  ihren  Familienvorstand  im  Hilfsbund  vertreten  sind,
so  erhellt  aus  dieser  Zahl  seiner  Mitglieder  die  Tatsache,
daß  der  Hilfsbund  die  Mehrzahl  aller  Vertriebenen  zusammengefaßt ­
  hat.  So  ist  er  der  berufene  Vertreter  der
Interessen  der  Flüchtlinge  und  Mitarbeiter  bei  allen  mit
der  elsaß-lothringischen  Vertriebenenfürsorge  beschäftigten
Behörden  und  Organisationen.  Bei  der  Besprechung  der
Entstehung  der  verschiedenen  Hilfsunternehmen  ist  klar
hervorgetreten,  daß  sie,  den  notwendigsten  Bedürfnissen
der  Flüchtlinge  Bechnung  tragend,  mehr  zufällig  als  planmäßig ­
  entstanden  sind.  Durch  die  schon  früh  eingetretene
■7*
        <pb n="107" />
        100  III.  HAUPTTEIL
        <pb n="108" />
        B.  Mit  der  Fürsorge  für  die  vertriebeneu  Elsaß-Lothringer  beauftragt;
Das  Zentralkomitee  des  Roten  Kreuzes  in  Berlin.

Landesübernahmestelleu
  zur  Weiterleitung ­

der  Vertriebenen
in  die  einzelnen
deutschen  Länder.

Landes-  und
Provinzialvereine
des
Roten  Kreuzes.
Ortsausschüsse
des  Roten  Kreuzes
(für  die  Dauerfürsorge
für  die  Flüchtlinge).

&amp;amp;
fu

Reichszentralstelle
in  Freiburg.
Mit  der  Dauerfürsorge
:ür  die  Vertriebenen
n  Baden  beauftragt.)
Örtliche  Fürsorgesteilen
  in  Baden.

Ärbeitsministerium
in  Württemberg.
Abt.  für  soziale  Volkswohlfahrt. ­

(Dauerfürsorge  für  die
Vertriebenen  in
Württemberg.)
Örtliche  Fürsorgestelleu
in  Württemberg.

Zentrale  Fürsorgestellen ­

in
Essen  und  Münster  in
Westfalen.

C.  Interessenvertretungen  und  Hilfsorganisationen  privater  Natur.

Hilfebund  für  die  Elsaß-Lothringer
  im  Reich,
Hauptgeschäftsstelle
in  Berlin.

Landesgruppen ­


Darlehnskasse. ­


Schutzverbände  und  Berufsorganisationen  vertriebener
Elsaß-Lothringer.

Vereinigung ­

der  Handelu.
  Gewerbetreibenden. ­


BeamtenVereini ­

 ­

 ­

  ereini-Schutz

 ­



gung

gung

gung

verband

der

der

der

der

ZahnZivü- ­



 ­

 ­



ärzte.

anwälte.

tümer.

Zentrale  gemeinnützige  Ein-  und
Siedelungsgesellsehaft  Verkaufs-„Veue
  Heimat“  gesellsehait.
für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer.


Ortsgruppen. ­

Universitätszentralstelle  Straßburg  in  Freiburg.

Lokale  Biedelungs-  Siedelungsunternehmen ­
  genossenyerschiedener
  schäften.
Ortsgruppen  des
Hilfsbundes.

WANDERUNGSVERLAUF"UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.
        <pb n="109" />
        102

III.  HAUPTTEIL.

Zusammenfassung  der  Vertriebenen  im  Hilfsbund,  sowie
die  Übertragung  der  Hauerfürsorge  auf  das  Rote  Kreuz
und  die  Schaffung  der  Ministerialabteilung  für  Elsaß-Lothringen
  im  Reichsministerium  des  Innern  wurden  sie
zum  größten  Teil  in  eine  feste  Beziehung  zueinander  gebracht. ­
  Kur  wenige  Stellen  stehen  völlig  außerhalb  der
Gesamtorganisation,  und  diese  ihren  Spezialaufgaben  entsprechend ­
  mit  Recht.  Ob  freilich  die  gesamte  Hilfsorganisation, ­
  so  wie  sie  sich  bis  heute  aus  den  Bedürfnissen  der
Vertriebenen  entwickelt  hat,  die  bestmögliche  Form  darstellt, ­
  oder  ob  nicht  vielmehr  die  Reichsregierung  schon  in
den  ersten  Monaten  den  Aufgabenkreis,  der  ihr  durch  die
Einwanderung  Tausender  von  Deutschen  aus  Elsaß-Lothringen ­
  erwuchs,  übersehen  und  die  Durchführung  dieser
Aufgaben  sofort  selbst  in  allen  Punkten  als  leitende  Zentrale ­
  in  die  Hand  nehmen  mußte:  das  wird  sich  bei  der
Besprechung  dieser  Aufgaben  und  ihrer  bisherigen  Lösung
beantworten  lassen.  Bevor  wir  in  diese  Besprechung  eintreten,
  müssen  wir  im  Rahmen  dieser  Zusammenstellung
aller  im  Dienste  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  stehenden ­
  Organisationen  noch  ein  besonderes  Gebiet  des
Zusammenschlusses  unter  den  Flüchtlingen  berühren.
3.  NICHTWIRTSCHAPTLICHE  VEREINIGUNGEN
DER  VERTRIEBENEN.
Es  handelt  sich  um  die  zu  rein  kulturpolitischen
Zwecken  von  den  Vertriebenen  gegründeten  Vereinigungen.
Es  scheint  verfehlt,  von  ihnen  als  von  „im  Dienste  der  Vertriebenen ­
  aus  Elsaß-Lothringen  stehenden“  Vereinigungen
zu  sprechen.  Und  doch  trifft  dies  in  gewissem  Sinne  zu.
Sie  habe®  die  hohe  Aufgabe  zu  erfüllen,  die  Stellung  der
Flüchtlinge  dem  deutschen  Volk  gegenüber  zu  stärken,  indem ­
  sie  den  Beweis  erbringen,  daß  diese  nicht  nur  als
Fordernde,  sondern  auch  als  Gebende  zu  ihren  deutschen
Volksgenossen  kommen.  Ihr  Ziel  ist  es,  die  nationalen
Kräfte,  die  in  den  Flüchtlingen  ruhen,  freizulegen  und
das  deutsche  Volk  zur  Arbeit  ati  den  großen  außenpolitische® ­
  Problemen  zu  ertüchtigen.  Sie  wollen  die  wahren
        <pb n="110" />
        WANDERUNG3  VERLAUF  UND  GETROFFENE  HASSNAHMEN.  103

Verhältnisse  Elsaß-Lothringens,  wie  sie  geschichtlich  geworden ­
  sind,  klarlegen  und  Verständnis  für  die  Lage
des  elsaß-lothringischen  Volkes  erwecken.
a)  DAS  WISSENSCHAFTLICHE  INSTITUT  FÜR  ELSA8S-LOTHRIN
  GEN.
So  wurde  am  21.  Juni  1920  in  Cassel  von  Flüchtlingen
unter  Führung  ehemaliger  Straßburger  Universitäts-Professoren ­
  ein  wissenschaftliches  Institut  für  Elsaß-Lothringen ­
  gegründet.  Durch  Errichtung  einer  Bibliothek  soll
die  Vorbedingung  zu  weiterer  Arbeit  über  alle  Elsaß-Lothringen ­
  betreffenden  Fragen  geschaffen  werden.
b)  DIE  EL8A8S-LOTHRINGISCHEN  STUDENTENBÜNDE.
Auf  die  gleiche  Linie  sind  die  elsaß-lothringischen
Studentenbünde  zu  stellen,  die  sich  im  Laufe  des  letzten
Jahres  an  verschiedenen  Hochschulen  gebildet  haben.  Am
10.  August  1920  schlossen  sich  diese  Bünde  —  damals
acht  an  der  Zahl  —  zu  einem  Verband  elsaß-lothringischer
Studentenbünde  zusammen.  Durch  Veranstaltungen  aller
Art,  Vorträge  über  elsässische  Kunst,  Literatur  und  Geschichte, ­
  durch  Aufführungen  im  elsässischen  Dialekt
wollen  die  in  diesem  Verband  vereinigten  Studenten  die
Kenntnis  von  der  deutschen  Sprache  und  Kultur  der  uns
entrissenen  Reichslande  verbreiten.  Daneben  tritt  in  diesem
Zusammenschluß  der  Gedanke  der  durch  den  gemeinsamen
Verlust  der  Heimat  erwachsenden  Gemeinschaft  hervor.
Zersprengt  über  ganz  Deutschland  suchen  die  Flüchtlinge
die  alten  Verbindungen  neu  zu  knüpfen.
c)  DER  HILFSBUND  FÜR  DIB  ELSASS-LOTHRINGER
IM  REICH.
Auch  der  Hilfsbund  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer ­
  im  Reich  verfolgt  diese  kulturellen  Ziele.  Die  Erinnerung ­
  an  die  verlorene  Heimat  wird  in  seinen  Ortsgruppen ­
  gepflegt.  Heute  liegt  allerdings  seine  wichtigste
Arbeit  noch  auf  wirtschaftlichem  Gebiet.  Sind  jedoch  diese
wirtschaftlichen  Fragen  zur  Lösung  gekommen,  dann  wird
        <pb n="111" />
        104

III.  HAUPTTEIL.

auch  der  Hilfsbund  seine  Tätigkeit  völlig  auf  das  kulturelle
Gebiet  überleiten.
Aus  der  Betrachtung  und  Zusammenstellung  der  im
Dienste  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  tätigen  Organisationen ­
  ergibt  sich  schon  ein  Bild  von  den  Aufgaben,  die
sie  zu  erfüllen  haben.  Wir  haben  diese  Schilderung  der
einzelnen  Organe  an  den  Anfang  gestellt,  um  nicht  bei  der
Besprechung  ihrer  Aufgaben  ständig  auf  Organisationsfragen ­
  eingehen  zu  müssen.  Vieles  kann  nun  als  bekannt
behandelt  werden,  und  wir  werden  im  folgenden  das  Schwergewicht ­
  vollkommen  auf  die  Darstellung  der  Eichtung
legen,  welche  die  Tätigkeit  der  privaten  und  staatlichen
Hilfsstellen  der  Notlage  der  Vertriebenen  entsprechend  einschlagen
  mußte,  wie  und  in  welchem  Umfange  sie  sich  vollzog, ­
  und  wie  sie  zu  beurteilen  ist.
B.  DIE  AUFGABEN  DER  VERTRIEBENENHILFE
UND  IHRE  DURCHFÜHRUNG.
1.  MASSNAHMEN  ZUR  ELEMENTAREN  BEFRIEDIGUNG
DER  FLÜCHTLINGSNOT.
Wir  greifen  wieder  zurück  auf  die  Lage,  wie  sie  in
den  ersten  Tagen  des  Dezember  1918  infolge  der  zahlreichen ­
  Ausweisungen  Deutscher  aus  Elsaß-Lothringen  für
Deutschland  geschaffen  wurde,  und  wir  behandeln  die
Schwierigkeiten,  die  sich  der  Aufnahme  dieser  Flüchtlinge
in  den  Weg  stellten,  und  die  Maßnahmen,  die  zu  ihrer  Überwindung ­
  ergriffen  wurden,  ihrer  zeitlichen  Folge  entsprechend. ­

Die  Flüchtlinge  kamen  —  von  Ausnahmen  abgesehen
—  mit  einigen  hundert  Mark  und  20—50  kg  Gepäck  diesseits ­
  des  Rheins  an.  Ihr  übriges  Hab  und  Gut  hatten  sie
zurücklassen  müssen.  Anfangs  meist  höhere  Beamte,  die
durch  Bekannte  ein  Unterkommen  fanden,  kamen  bald
Angehörige  aller  Berufe  und  Stände,  die  nicht  wußten,
wohin  sie  sich  auch  nur  für  die  nächste  Zukunft  wenden
sollten.  Die  unsicheren  politischen  Verhältnisse  und  die
schlechten  Verkehrsbedingungen  verhinderten  viele  an  einer
Übersiedelung  ins  Innere  Deutschlands.  Ein  großer  Teil
        <pb n="112" />
        WANDERUNGSVERLATJF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  105

der  Vertriebenen  wollte  in  der  Nähe  seiner  bisherigen
Heimat  bleiben,  die  Hoffnung  nicht  aufgebend,  eines  Tages
wieder  dorthin  zurückkehren  zu  können.  Andere  wiederum
hatten  den  Wunsch,  trotzdem  sie  der  Abstammung  nach
Norddeutsche  waren,  sich  in  Süddeutschland  niederzulassen,
nachdem  sie  sich  in  vieljährigem  Aufenthalt  in  Elsaß-Lothringen
  dem  süddeutschen  Wesen  angepaßt  hatten.  Die
Hotels  in  den  badischen  Städten  bis  herunter  zu  den  kleinsten ­
  Gasthöfen  auf  dem  Lande,  füllten  sich  mit  Flüchtlingen, ­
  das  badische  Eote  Kreuz,  in  erster  Linie  die  badische ­
  Gefangenenfürsorge,  nahm  sich  der  Mittelllosen  an.
a)  DIE  VORÜBERGEHENDE  FÜRSORGE:  DIB  ÜBERNAHME
DER  VERTRIEBENEN,  IHRE  WEITERLEITUNG  UND  VERTEILUNG ­
  AUF  DIE  VERSCHIEDENEN  DEUTSCHEN  LÄNDER.
Der  Strom  der  Flüchtlinge  schwoll  von  Tag  zu  Tag
an,  und  die  Stauung  in  Baden  mußte  gefährliche  Folgen
zeitigen,  wenn  nicht  rasche  Abhilfe  geschah.  Die  Übernahme ­
  der  Vertriebenen,  vor  allem  in  Kehl,  war  ebenso
unzureichend  wie  die  geringen  Geldmittel,  die  Baden  für
diese  Zwecke  vom  Eeich  erhalten  hatte.  Eine  einheitlich
geregelte  staatliche  Übernahme  der  Flüchtlinge  war  unumgängliche ­
  Notwendigkeit,  um  die  Weiterleitung  der
Flüchtlinge  ins  Innere  Deutschlands  mit  möglichster  Verteilung ­
  auf  ganz  Deutschland  durchführen  zu  können.
Im  Januar  1919  erfolgte,  wie  wir  bereits  sahen,  die  Einrichtung
  der  Eeichszentralstelle  für  die  Übernahme  der
vertriebenen  Elsaß-Lothringer  in  Freiburg  mit  fünf  Übernahmestellen ­
  an  den  Eheinbrücken.  Ende  Januar  war
diese  Übernahme  im  Gang,  und  durch  Landesübernahmestellen, ­
  vom  Eoten  Kreuz  in  den  größeren  Bundesstaaten
errichtet,  wurde  das  Übernahmesystem  entsprechend  ausgebaut. ­
  Für  die  Weiterleitung  der  Flüchtlinge  mußten  bestimmte ­
  Eichtlinien  befolgt  werden.  Schematisches  Vorgehen ­
  war  nicht  möglich,  man  mußte  den  einzelnen  Flüchtling, ­
  wenn  er  ein  bestimmtes  Ziel  hatte,  dorthin  reisen
lassen,  da  anzunehmen  war,  daß  er  dort  am  ehesten  ein
Unterkommen  finden  würde,  und  von  diesem  Gesichtspunkt, ­
  die  Flüchtlinge  dahin  zu  verbringen,  wo  sie  Woh ­
        <pb n="113" />
        106

III.  IIAUPTÜEIL.

nung  und  Arbeit  finden  würden,  mußte  die  Weiterleitung
selbstverständlich  ausgehen.  Daneben  galt  es,  Stauungen
in  einzelnen  Bezirken  zu  verhindern.  Für  Flüchtlinge,  die
kein  festes  Ziel  von  sich  aus  hatten,  wurde  der  Grundsatz ­
  aufgestellt,  sie  ihren  Bundesstaaten  zuzuführen.  Gleichzeitig ­
  konnte  bei  der  Übernahme  wenigstens  dafür  gesorgt
werden,  daß  allen  in  Notlage  befindlichen  Flüchtlingen  sofort ­
  mit  dem  Allernötigsten  geholfen  wurde.
Wir  haben  bereits  auf  die  verschiedenen  Gründe  hingewiesen, ­
  durch  welche  viele  Vertriebene  zur  Niederlassung
in  Baden  veranlaßt  wurden.  In  den  ersten  Monaten  nach
dem  Waffenstillstand  verschlossen  viele  badischen  Gemeinden ­
  in  rücksichtsloser  Weise  den  Flüchtlingen  ihre  Tore,
wobei  zwar  nicht  vergessen  werden  soll,  daß  sie  unter  einer
großen  Wohnungsnot  litten,  oft  jedoch  aus  Furcht  vor
Lasten,  die  ihnen  durch  diese  Vertriebenen  entstehen  könnten, ­
  zu  solcher  Handlungsweise  veranlaßt  wurden.  Die
Möglichkeit  solchen  Vorgehens  leiteten  sie  aus  der  Verordnung ­
  über  „Maßnahmen  zur  Beschränkung  des  Fremdenverkehrs“ ­
  vom  13.  April  1918  (RGBl.  1918  S.  1143)  ab.
Die  volle  Freizügigkeit  wurde  jedoch  den  elsaß-lothringischen ­
  Vertriebenen  durch  die  Verordnung  betr.  „Zuzug  ortsfremder ­
  Personen  und  von  Flüchtlingen“  vom  23.  Juli  1919
(RGBl.  1919  S.  1353)  gewährt.  Aber  auch  diese  Bestimmung
konnte  nicht  verhindern,  daß  bis  zum  heutigen  Tage  einzelne ­
  Gemeinden  den  Flüchtlingen  solche  Schwierigkeiten
bereiten,  daß  diese  Freizügigkeit  illusorisch  wird.  Trotz
dieser  Hemmungen,  die  allerdings  nicht  nur  in  Baden,
sondern  in  gleicher  Weise  auch  in  anderen  deutschen
Ländern  den  Flüchtlingen  bis  zum  heutigen  Tage  bereitet
werden,  prägen  sich  die  Motive,  die  einen  großen  Teil
der  Vertriebenen  aus  Elsaß-Lothringen  veranlaßte,  in  Baden
oder  sonst  in  Süddeutschland  seinen  dauernden  Aufenthalt
zu  nehmen,  sehr  klar  aus.  Wäre  die  Übernahme  der  Vertriebenen ­
  und  ihre  Weiterleitung  vollkommen  schematisch
nach  dem  Gesichtspunkt  der  Staatszugehörigkeit  durchgeführt ­
  worden,  so  müßte  heute  die  Verteilung  der  Vertriebenen ­
  auf  die  verschiedenen  deutschen  Länder  den  Staatsangehörigkeitsziffern ­
  entsprechen,  die  wir  in  einer  Statistik
        <pb n="114" />
        WANDEEÜNGSVERLAUF  UND  GETKOFFENE  MASSNÄHMEN.  107}
*  M
X'
über  die  in  Elsaß-Lothringen  gezählten  Staatsangehörigerider ­
  übrigen  deutschen  Bundesstaaten  aus  dem  Jahre  1910
finden.  Nach  dieser  Statistik  waren  im  Jahre  1910  in
Elsaß-Lothringen  Staatsangehörige  der  deutschen  Bundesstaaten ­

  ortsanwesend:
Preußen  174  468
Bayern  42  013
Sachsen  8  624
Württemberg  16  702
Baden  39  495
Hessen  4  742
Übriges  Deutschland  9  492

Summa  295  436
Daß  dieses  Verhältnis  der  Staatsangehörigen  der  Altdeutschen ­
  in  Elsaß-Lothringen  vor  dem  Kriege  unter  den  vertriebenen ­
  Elsaß-Lothringern  ein  entsprechendes  sein  dürfte,
liegt  auf  der  Hand.  Man  könnte  vielleicht  annehmen,  daß
die  Spannung,  die  zwischen  gewissen  Kreisen  der  einheimischen ­
  Bevölkerung  Elsaß-Lothringens  und  den  Norddeutschen ­
  bestand,  eine  größere  war,  als  zwischen  den
Einheimischen  und  den  dem  elsaß-lothringischen  Wesen
viel  näher  stehenden  Süddeutschen,  und  daß  infolgedessen
eine  erhöhte  Ausweisung  von  Norddeutschen  erfolgt  wäre.
Aber  dieEranzosen  zum  mindesten  kümmerten  solche  Unterschiede ­
  bei  ihrer  Bekämpfung  alles  deutschen  Einflusses
nicht.  Es  zeigt  sich  dies  deutlich  in  einer  Staatsangehörigkeitsstatistik, ­
  welche  die  Eeichszentralstelle  in  Freiburg
seit  Juni  1919  über  die  Vertriebenen  geführt  hat.  In
dieser  Statistik  sind  bis  August  1920  63328  Vertriebene
erfaßt  worden.  Von  diesen  haben  die  Staatsangehörigkeit
des  Bundesstaates:

Preußen

36  219

Bayern

8995

Sachsen

2133

Württemberg

3  559

Baden

8  068

Hessen

1459

Elsaß-Lothringen

1779

62  212

Übriges  Deutschland

1116

Summa  63  328
        <pb n="115" />
        108

III.  JIAÜPTTEIL.

Eine  Statistik  über  die  heutige  Verteilung  der  vertriebenen
Elsaß-Lothringer  auf  die  einzelnen  deutschen  Länder  gibt
es  natürlich  nicht.  Aber  aus  den  Mitgliederzahlen  der
einzelnen  Landesgruppen  des  Hilfsbundes  für  die  Elsaß-Lothringer
  im  Reich  ergibt  sich  hierfür  ein  wichtiger  Anhaltspunkt:



von

den  am  1.  März  1920  im  Hilfsbund

einigten  28  590

Vertriebenen  gehören  an:

der  Landesgruppe  Preußen  Mitte

2  297

n

»

„  Ost

1268

V

n

„  Nord-West

861

Y)

n

Rheinland

1703

r

n

Westfalen

1573

w

V

rhein.-westf.  Industriegebiet

1100

n

n

Thüringen

2  205

n

»

Sachsen-Anhalt

1020

n

Sachsen

673

V

55

Groß-Hessen

2  500

n

»

Bayern

1697

V

n

Württemberg

3  340

n

33

Baden

8  353

Summa

28  590

Faßt  man  die  preußischen  Landesgruppen  zusammen,  so
ergibt  sich  für  das  gesamte  Norddeutschland  eine  Zahl
von  8822  Vertriebenen.  Das  heißt;  alle  norddeutschen
Landesgruppen  des  Hilfsbundes  vereinigen  kaum  mehr
Flüchtlinge  in  sich,  als  die  Landesgruppe  Baden  allein.
Aus  dieser  Tatsache  das  Urteil  abzuleiten,  es  seien  ebenso
viele  elsaß-lothringische  Flüchtlinge  in  Baden  ansässig  geworden ­
  wie  im  gesamten  Norddeutsohland,  wäre  trotzdem
falsch.  Sicherlich  ist  es  den  einzelnen  Landesgruppen  in
verschiedenem  Maße  gelungen,  die  Flüchtlinge  in  ihren
Kreis  hereinzuziehen.  Es  muß  betont  werden,  daß  die
Landesgruppe  Baden  in  jeder  Beziehung  Vorbildliches  geleistet ­
  hat.  Erleichtert  wurde  ihre  Tätigkeit  gerade  durch
die  große  Zahl  der  in  Baden  sich  für  die  Dauer  niederlas ­
  senden  Flüchtlinge.  Und  wenn  wir  auch  aus  den  Mitgliederzahlen ­
  der  Landesgruppen  kein  völlig  genaues  Bild
von  der  Verteilung  der  Vertriebenen  auf  die  verschiedenen
deutschen  Länder  erhalten,  eine  Gegenüberstellung  dieser
        <pb n="116" />
        WANDERÜNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  109

Mitgliedszahlen  und  der  Staatsangehörigkeitsziffern  genügt ­
  als  Beleg  für  die  Behauptung,  daß  sich  ein  großer
Teil  der  aus  Norddeutschland  gebürtigen  oder  stammenden
Flüchtlinge  in  Baden  und  den  anderen  süddeutschen  sowie
den  mitteldeutschen  Staaten  eine  neue  Heimat  und  Existenz
sucht.  Dieses  ist  ihnen  durch  den  Grundsatz,  der  bei
ihrer  Aufnahme  und  Weiterleitung  befolgt  wurde,  ermöglicht ­
  worden.  Man  konnte  den  vielen  Tausenden  von
Flüchtlingen  weder  Wohnung  noch  Arbeit  anweisen.  Hätte
diese  Möglichkeit  bestanden,  so  wäre  ein  gewisser  Zwang
bei  der  Weiterleitung  der  Vertriebenen  in  ihre  Heimatstaaten ­
  am  Platze  gewesen.  Wohnung  und  Arbeitsmöglichkeit ­
  hätten  außerdem  auf  die  Flüchtlinge  genügend  Anziehungskraft ­
  ausgeübt,  um  den  Zwang  nur  in  geringem
Maße  in  Erscheinung  treten  zu  lassen.  So  aber  mußte
man  hoffen,  daß  sie  durch  freie  Entschließung  am  ehesten
neue  Existenzmöglichkeiten  finden  würden.
Für  die  Beamten  war  eine  feste  Bahn  vorgezeichnet.
Sie  wandten  sich  an  die  Zentralstelle  für  elsaß-lothringische
Beamte  und  Ruhegehaltsempfänger  im  Reichsministerium
des  Innern  und  erhielten  von  dort  ihr  .Gehalt  vorläufig
weitergezahlt.  Ihren  Aufenthalt  konnten  auch  sie  sich
nach  ihrem  Wunsch  bis  zur  Wiederanstellung  aussuchen,
soweit  die  Wohnungsnot  noch  Wünsche  zuließ.
Den  Arbeitern  und  'den  Angehörigen  der  freien  Berufe, ­
  sowie  den  Handel-  und  Gewerbetreibenden  suchte
man  immerhin  schon  bei  der  Übernahme  durch  Arbeitsstellenvermittlung ­
  bei  der  Reichszentralstelle  in  Freiburg
bei  der  Neugründung  ihrer  Existenz  behilflich  zu  sein.
Schon  am  1.  Februar  1919  begann  bei  der  Reichszentralstelle ­
  die  Amtsstelle  „Arbeitsvermittlung“  ihre  Tätigkeit
damit,  daß  sie  sofort  mit  dem  städtischen  Arbeitsamt
Freiburg,  mit  sämtlichen  Arbeitsämtern  Badens,  Württembergs, ­
  Bayerns,  mit  dem  Deutschen  Technikerverband,  verschiedenen ­
  kaufmännischen  Vereinen,  sowie  Handwerkskammern ­
  in  Verbindung  trat.  Vertriebene  aller  Berufe  nahmen ­
  diese  Arbeitsvermittlung  in  Anspruch.  Am  6.  Februar
1919  richtete  die  Reichszentralstelle  an  die  Ministerien
        <pb n="117" />
        110

III.  HÄUBTT-EIL.

der  größeren  Bundesstaaten  ein  Rundschreiben  mit  der
Bitte  um  Unterstützung  der  Arbeitsvermittlung  für  die
vertriebenen  Elsaß-Lothringer  durch  Anweisung  an  die
Arbeitsämter,  ihre  Listen  der  offenen  Stellen  regelmäßig
der  Eeichszentralstelle  zugehen  zu  lassen.  Sämtliche  Zentralarbeitsnachweisstellen ­
  sandten  von  da  an  das  erforderliche ­
  Material  regelmäßig  zu.
Aber  auf  diese  Weise  einen  Arbeitsnachweis  zu  schaffen, ­
  durch  welchen  jedem  Elüchtling,  oder  doch  der  Mehrzahl ­
  von  ihnen,  bei  seiner  Übernahme  diesseits  des  Rheins
sofort  eine  neue  Existenz  hätte  nachgewiesen  werden  können, ­
  war  unmöglich.  Erstens  waren  alle  diese  Arbeitsämter, ­
  mit  denen  sich  die  Reichszentralstelle  in  Verbindung ­
  setzte,  gerade  in  jener  Zeit  mit  den  schwierigsten
Aufgaben  belastet.  Es  galt,  alle  durch  die  Demobilmachung
frei  werdenden  Arbeitskräfte  während  der  gleichzeitigen
Umstellung  der  Kriegsindustrie  auf  die  Friedenswirtschaft
unterzubringen.  So  war  von  dieser  Seite  kein  rascher  ausreichender ­
  Arbeitsnachweis  zu  erwarten.  Zweitens  war
mit  der  Vermittlung  von  Arbeit  die  Existenz  des  Flüchtlings ­
  nicht  neu  gegründet.  Wenn  er  mit  seiner  Familie
an  den  Ort,  wo  ihm  Arbeit  nachgewiesen  war,  kam,  fand
er  dort  keine  Wohnung  und  konnte  infolgedessen  die
Arbeit  nicht  annehmen.
Vor  allem  aber  war  es  ganz  unmöglich,  daß  an  Tagen,
an  denen  Hunderte  von  Vertriebenen  bei  den  Übernahmestellen ­
  eintraten,  sofort  passende  Arbeit  für  alle  nachgewiesen ­
  werden  konnte.  Im  Laufe  von  Wochen  wäre
dies  vielleicht  möglich  gewesen,  aber  die  Übernahmestellen
waren  nur  darauf  eingerichtet,  einige  Hundert  Flüchtlinge ­
  vorübergehend  unterzubringen,  sie  mit  dem  Allernotwendigsten ­
  zu  versehen  und  sofort  weiterzuleiten,  um
Platz  für  neueintr  eff  ende  Flüchtlinge  zu  schaffen.
Zu  einer  zentralen  Arbeitsnachweisstelle  für  alle
Flüchtlinge  hätte  ein  großes  Sammellager  gehört,  in  dem
alle  Vertriebenen,  die  nicht  in  der  Lage  waren,  sich  selbst
Wohnung  und  Arbeit  zu  verschaffen,  so  lange  ein  Unter-
        <pb n="118" />
        WANDERÜNGSVEREAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  111

kommen  gefunden  hätten,  bis  ihnen  Wohnungs-  und  Erwerbsmöglichkeiten ­
  nachgewiesen  worden  wären.
Auf  diese  Weise  wäre  eine  Weiterleitung  möglich
gewesen,  die  eine  Verteilung  der  Flüchtlinge  auf  ihre
Heimatstaaten  berücksichtigen  konnte,  da  in  diesem  Falle
die  nötige  Zeit  zu  Gebote  stand,  um  in  diesen  Staaten  für
Unterkommen  zu  sorgen.
Noch  wichtiger  wäre  bei  solchem  Vorgehen  gewesen,
daß  man  bei  der  Übernahme  der  Vertriebenen  Einfluß
darauf  hätte  nehmen  können,  ihre  Arbeitskraft  in  möglichst ­
  großem  Umfang  den  Gebieten  unserer  Wirtschaft
zuzuführen,  die  einer  Vermehrung  der  Arbeitskräfte  bedürfen. ­
  Alle  mit  der  Landwirtschaft  einigermaßen  vertrauten ­
  Elemente  mußte  man  zusammenziehen  und  ihnen
Gelegenheit  zur  Ansiedelung  auf  dem  Lande  geben.  Alle
Kohlenbergleute,  die  Bergleute  überhaupt,  mußte  man  in
gleicher  Weise  sammeln  und  unsern  Rohstoffgebieten  zuführen. ­
  Pensionierte  Beamte  und  kleine  Rentner  mußte
man  auf  die  Notlage  in  den  Städten  aufmerksam  machen
und  sie  in  die  Lage  versetzen,  sich  in  Landgemeinden,  in
halbländlichen  Gemeinden  anzusiedeln.  Beratungsstellen  für
den  nötigen  Berufswechsel  einzelner  Berufsarten  mußten
eingerichtet  werden  und  Mittel  und  Wege  gefunden  werden,
die  Beamten,  die  in  so  besonders  großer  Zahl  unter  den
elsaß-lothringischen  Vertriebenen  enthalten  sind,  dazu  zu
bewegen  —  unter  der  Bedingung,  daß  sie  landwirtschaftlich ­
  vorgebildet  waren  —  sich  ihren  Gehaltsanspruch  vom
Staat  kapitalisieren  zu  lassen  und  sich  an  elsaß-lothringischen ­
  Siedelungen  zu  beteiligen.
Hätte  man  in  dieser  Art  den  Flüchtlingen  bei  der
Schaffung  einer  neuen  Existenz  mit  Rat  und  Tat  geholfen,
sie  hätten  sich  nicht  lange  besonnen,  ob  sie  auf  anderem
Wege  Besseres  erreichen  könnten.  Viele  hätten  die  entgegengestreckte ­
  Hand  ergriffen  und  wären  bei  der  Umstellung ­
  unserer  nationalen  Arbeitskräfte  in  der  für  uns
so  dringend  nötigen  Richtung  zu  Vorkämpfern  geworden.
Die  Reichsregierung,  mußte  sich  darüber  klar  sein,
daß  ein  großer  Teil  der  Flüchtlinge  ohne  staatliche  Hilfe
        <pb n="119" />
        112

III.  Hauptteil.

eine  neue  Existenz  nicht  würde  gründen  können,  sie  mußte
voraussehen,  daß  Frankreich  alle  Entschädigung  der  ihres
Eigentums  Beraubten  Deutschland  überlassen  würde,  und
mußte  ohne  Zögern  diese  Entschädigung  in  der  für  Deutschland ­
  notwendigen  und  somit  auch  für  den  Einzelnen  zweckmäßigen ­
  Weise  durchführen.  Vielleicht  hätte  sich  nicht
sofort  feststellen  lassen,  welchen  Verlust  an  Hab  und  Gut
der  einzelne  Vertriebene  erlitten  hatte,  so  konnte  unter
Umständen  der  Fall  eintreten,  daß  dem  Einzelnen  beim
Wiederaufbau  seiner  Existenz,  z.  B.  als  Siedler,  mehr  an
Werten  vom  Reich  gegeben  worden  wäre,  als  er  hätte
beanspruchen  können.  Auch  dies  wäre  nicht  schlimm  gewesen, ­
  wenn  es-  dadurch  gelungen  wäre,  diese  völlig  entwurzelten ­
  Menschen  fest  in  unsere  Wirtschaft  einzugliedern,
und  zwar  an  einer  Stelle,  wo  ihre  Arbeitskraft  eine  Kräftigung ­
  unseres  Wirtschaftskörpers  bedeutet  hätte.
Wir  haben  zwar  im  zweiten  Teil  unserer  Betrachtung
nachgewiesen,  daß  nur  ein  kleiner  Teil  der  vertriebenen
Elsaß-Lothringer  diesen  für  unsere  heutigen  wirtschaftlichen ­
  Verhältnisse  in  erster  Linie  wichtigen  Berufen  angehört. ­
  Aber  gerade  bei  den  Flüchtlingen  wäre  ein  Berufswechsel ­
  in  großem  Umfang,  wie  wir  ihn  heute  in
unserem  Volk  erstreben  müssen,  leichter  durchführbar  gewesen. ­

Ein  großer  Teil,  vor  allem  unter  den  Beamten  und
freien  Berufen  sowie  den  Handel-  und  Gewerbetreibenden,
hätte  diesen  Berufswechsel  nicht  vollziehen  können.  Für
diese  mußte  unverzüglich  dadurch  gesorgt  werden,  daß
ihnen  ihre  Verluste,  die  sie  bei  ihrer  Vertreibung  von  Heim
und  Arbeitsstätte  erlitten  hatten,  sofort  ersetzt  wurden,  damit ­
  sie  sich  möglichst  aus  eigener  Kraft  eine  neue  Existenz
begründen  konnten,  während  die  Beamten  so  rasch  als
möglich  wieder  angestellt  werden  mußten.  Doch  auf  diese
Fragen  werden  wir  später  noch  genauer  eingehen.
Hinsichtlich  der  Übernahme  der  Vertriebenen  stellen
wir  fest,  daß  sie  nicht  nach  großen  volkswirtschaftlichen
Gesichtspunkten  durchgeführt  worden  ist.  Einige  Ansätze
hierzu  müssen  hervorgehoben  werden.
        <pb n="120" />
        WANDERÜNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  113

In  einem  Bericht  der  amtlichen  Mitteilungen  der
ßeichszentral  stelle  heißt  es:
„Im  August  1919  wurde  der  Versuch  gemacht,  von  der  Reichsübernahmestelle ­
  Offenburg  aus,  die  Kohlenbergleute  direkt  zu  den
Kohlenzechen  zu  leiten.  Er  mißlang,  weil  die  Aufenthaltszeit  in
Offenburg  zu  kurz  ist,  um  ersprießlich  wirken  zu  können,  und  weil
die  Ankommenden  in  ihrer  seelischen  Not  meist  zu  einem  raschen
Entschluß  nicht  fähig  sind.  ...  Im  rheinisch-westfälischen  Industriebezirk ­
  ist  die  Arbeitsgelegenheit  günstig.  Sie  wird  sich  in  dem  Maße
steigern,  wie  die  Kohlenförderung  zunimmt.  Um  sie  den  Vertriebenen
zugänglich  zu  machen,  sind  diese  einem  Sammellager  zuzuführen.  Das
Sammellager  ist  in  Essen  einzurichten.  .  .  .  Die  Verteilung  aus  dem
Sammellager  erfolgt  entweder  direkt  an  die  Arbeitsstellen  oder  unter
dem  Gesichtspunkt  der  Niederlassungsmöglichkeit  auf  die  einzelnen
Fürsorgestellen  in  Dortmund,  Münster,  Paderborn  usw.“
Aus  diesen  Feststellungen  der  ßeichszentralstelle  geht
hervor,  daß  man  sehr  wohl  einsah,  daß  es  mit  der  Übernahme ­
  der  Flüchtlinge  in  der  gehandhabfcen  Weise  nicht
getan  sei.  Seit  Herbst  1919  hat  man  mit  der  üblichen
Weiterleitung,  Fürsorge  und  Arbeitsvermittlung  bei  der
Übernahme  wenigstens  in  zwei  Fällen  gebrochen,  indem
durch  das  Bote  Kreuz  in  den  Zentralfürsorgestellen  Essen
und  Münster  i.  W.  Sammellager  errichtet  wurden,  denen
die  vertriebenen  Arbeiter  und  ihre  Familien  von  den
Übernahmestellen  überwiesen  wurden,  und  von  wo  aus
die  Flüchtlinge  erst  weitergeleitet  wurden,  wenn  Arbeit
und  Wohnung  für  sie  beschafft  war.  Nach  einem  Bericht
der  Zentralfürsorgestelle  Essen  haben  das  dortige  Sammellager ­
  seit  seinem  Bestehen  bis  zum  1.  Oktober  1920  zirka
3000  Arbeiter  passiert,  die  Zahl  ihrer  Angehörigen  beträgt
4—5000.  Die  Flüchtlinge  hielten  sich  durchschnittlich  zirka
zwei  Monate  im  Lager  auf.  Für  2200  Arbeiter  konnte
Arbeit  beschafft  werden.  Zirka  1100  ledige  Arbeiter  und
20  Familien  wurden  in  Wohnungen  untergebracht.
Das  Sammellager  der  Fürsorgestelle  in  Münster  haben
bis  1.  Oktober  1920  ca.  1800  Arbeiter  passiert  mit  ca.  5000
Angehörigen.  Die  Flüchtlinge  hielten  sich  durchschnittlich
2—4  Wochen  im  Lager  auf.  Für  1043  ledige  Arbeiter
und  für  150  Arbeiter  mit  Familie  konnte  Arbeit  und
Ernst,  Eingliederung  d.  Elsaß-Lothr.  ins  deutsche  Wirtschaftsleben.  8
        <pb n="121" />
        114

III.  HÄTJPTTEXL.

Wohnung  beschafft  werden.  Davon  wurden  142  ledige
Personen  und  15  Familien  in  der  Landwirtschaft  untergebracht. ­

Das  bestehende  System  der  Übernahme  und  Weiterleitung ­
  der  Flüchtlinge  im  Groben  durch  Errichtung  von
Sammellagern  auf  eine  neue  Basis  zu  stellen,  war  die
Reichszentralstelle  nicht  in  der  Lage.  Aufgabe  der  Reichsregierung ­
  wäre  es  gewesen,  das  ganze  Problem  der  Aufnahme ­
  der  Elsaß-Lothringer  in  anderer  Weise  anzufassen.
Man  scheute  wohl  vor  allem  die  großen  Kosten.  Man
hoffte,  daß  sich  die  Vertriebenen  selbst  weitei'helfen  würden. ­
  Und  wo  sich  dies  als  unmöglich  erweisen  sollte,
konnte  man  ja  mit  Unterstützungen  im  Einzelfall  helfen.
Wir  werden  sehen,  daß  diese  Art  des  Vorgehens  bei
sicherlich  gleichen  Kosten  eine  Unmenge  von  Kräften  in
den  Flüchtlingen  lahmgelegt  hat.
So  hat  die  staatliche  Übernahme  der  Flüchtlinge  nur
einer  kurzen  vorübergehenden  Fürsorge  für  die  Notleidenden ­
  und  ihrer  Weiterleitung  gedient.  Diese  Tätigkeit  ist
heute  auf  ein  Mindestmaß  gesunken,  wie  sich  aus  der
Tatsache  ergibt,  daß  heute  nur  noch  verhältnismäßig  wenig
Elsaß-Lothringer  nach  Deutschland  einwandern.  Auf  dem
ihr  zugewiesenen  Gebiet  hat  die  Reichszentralstelle  mit
ihren  Übernahmestellen  eine  sehr  intensive  Tätigkeit  entwickelt. ­
  Abgesehen  von  der  Ausfertigung  von  Flüchtlingsausweisen ­
  an  alle  Vertriebenen  und  deren  Beratung  konnte
sie  immerhin  in  einzelnen  Fällen  durch  ihren  Arbeitsnachweis ­
  Dienste  leisten,  vor  allem  aber  hat  sie  eine
große  Zahl  von  kleinen  Unterstützungen  ausgezahlt.  Seit
ihrem  Bestehen  hat  sie  durch  ihre  Übernahmestellen  bis
Ende  August  1920:
24479  Unterstützungen  im  Gesamtwert  von  832039  M.
ausgezahlt.  Durchschnittlich  betrugen  also  die  von  ihr
gezahlten  Unterstützungen;  35  M.  Der  Charakter  eines
Zehrgeldes  spricht  aus  der  Höhe  dieser  Summe.  Ein  solches ­
  sollte  es  ja  auch  nur  sein.
        <pb n="122" />
        8*

WANDERÜNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  115

b)  DIE  DAUERFÜRSORGE  FÜR  NOTLEIDENDE  FLÜCHTLINGE. ­

Mit  der  Fürsorge  für  die  Flüchtlinge,  die  nicht  sofort
ein  Unterkommen  und  Arbeitsmöglichkeit  fanden,  wurde
am  1.  Februar  1919  für  das  ganze  Reichsgebiet  das  Rote
Kreuz  beauftragt.  Seine  Tätigkeit  bildet  die  Fortsetzung
der  vorübergehenden  Hilfeleistung  der  Reichsübernahmestellen. ­

In  gewisser  Beziehung  liegt  auch  die  Aufgabe  des
Roten  Kreuzes  auf  dem  Gebiet  der  Übernahme.  Für  die
größeren  Bundesstaaten  richtete  es  die  Landesübernahmestellen ­
  ein,  von  denen  bereits  die  Rede  war.  Für  Baden
ist  die  Reichszentralstelle  in  Freiburg  als  Landesübernahmestelle ­
  tätig,  in  Württemberg  liegt  die  Leitung  der
gesamten  Fürsorge  für  die  elsaß-lothringischen  Flüchtlinge ­
  in  der  Hand  des  Arbeitsministeriums,  Abteilung
soziale  Volkswohlfahrt  (Kriegsfürsorge).
Bei  diesen  LandestibernahmestelleD  war  nochmals  Gelegenheit ­
  gegeben,  durch  Errichtung  von  Sammellagern
mit  zentralen  Arbeitsnachweisstellen  und  Berufsberatungsstellen ­
  eine  Beeinflussung  der  Flüchtlinge  zum  Berufswechsel ­
  durch  gleichzeitige  Schaffung  von  ländlichen  und
industriellen  Siedelungen  in  weitem  Umfang  durchzuführen.
Aber  die  Anlage  und  der  Ausbau  dieser  Übernahmestellen
entsprach  keineswegs  solchen  Aufgaben,  und  es  fehlten
die  nötigen  Geldmittel.  Auch  die  Landesübernahmestellen
haben  bis  heute  vor  allem  nach  dem  Grundsatz  der  möglichst ­
  raschen  Weiterleitung  der  Vertriebenen  gehandelt.
Sie  verkannten  zwar  nicht,  daß  es  mit  der  bloßen  Weiterleitung ­
  nicht  getan  sei,  man  war  sich  klar  darüber,  daß
die  wichtigste  Aufgabe  sei,  den  Flüchtlingen  Heimstätte
und  Arbeit  zu  verschaffen,  aber  auch  hier  hoffte  man,
der  Initiative  des  einzelnen  alles  überlassen  zu  können,
und  die  Notwendigkeit,  die  Flüchtlinge,  wenn  irgend  möglich, ­
  in  produktive  Berufe  überzuleiten,  fand  keine  Berücksichtigung. ­

Die  Haupttätigkeit  des  Roten  Kreuzes  wurde  von
vornherein  darin  gesehen,  den  notleidenden  Vertriebenen
        <pb n="123" />
        116

XII.  HAUPTTEIL.

so  lange  durch  Unterstützungen  in  Geld  und  Naturalien
zu  helfen,  bis  sie  sieh  ein  Unterkommen  verschafft  hätten.
Diese  Unterstützungen  werden  von  den  über  das  ganze
Eeieh  zerstreuten  Ortsausschüssen  des  Eoten  Kreuzes  ausgezahlt, ­
  zum  Teil  auch  durch  besondere  Fürsorgestellen
für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer,  die  vom  Eoten  Kreuz
oder  von  anderen  mit  der  Flüchtlingsfürsorge  durch  das
Eote  Kreuz  beauftragten  Organisationen  eingerichtet  worden ­
  sind.  Die  Mitwirkung  der  Vertriebenen  bei  dieser
Bewilligung  von  Unterstützungen  ist  von  Anfang  an  gesichert ­
  worden.  Prinzipiell  mußte  in  der  Frage  der  Unterstützung ­
  der  erwerbs-  und  mittellosen  Flüchtlinge  zuerst
dazu  Stellung  genommen  werden,  nach  welchen  Gesichtspunkten ­
  die  Bedürftigkeit  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer ­
  beurteilt  werden  sollte.  Waren  diese  Flüchtlinge  den
Erwerbslosen  gleichzustellen,  wie  sie  durch  die  Eeichsverordnung
  über  Erwerbslosenfürsorge  vom  12.  November
1918  (EG  Bl.  1918  S.  1305)  begrifflich  festgelegt  und  zur
Unterstützung  durch  ihre  Wohnortsgemeinde  als  berechtigt ­
  bezeichnet  worden  sind,  oder  war  ihre  Lage  eine  so
besonders  geartete,  daß  eine  Behandlung  als  Erwerbslose
im  Sinne  dieser  Eeichsverordnung  unmöglich  .  war?
Die  Verschiedenheit  der  Lage  der  Flüchtlinge  und
der  Erwerbslosen  lag  so  offensichtlich  zutage,  daß  sie
nicht  verkannt  werden  konnte.  Die  Erwerbslosen,  zum
größten  Teil  aus  dem  Heer  entlassene  Soldaten,  fanden
keine  Arbeitsmöglichkeit;  die  Flüchtlinge  dagegen  hatten
Arbeit  und  Heimstätte  verloren.  Die  Erwerbslosenfürsorge
war  nur  auf  bestimmte  Berufe  und  Klassen  zugeschnitten,
auf  die  Arbeiter  und  Angestellten,  nicht  aber  auf  die.
Selbständigen  aus  freien  Berufen,  Handel  und  Industrie,
denen  ein  hoher  Prozentsatz  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer ­
  angehört.  So  war  es  nur  selbstverständlich,  daß  man
für  die  Unterstützung  der  elsaß-lothringischen  Flüchtlinge
eine  besondere  Eegelung  traf.
Ob  die  Übertragung  dieser  Fürsorge  auf  das  Kote
Kreuz  den  richtigen  Weg  bedeutete,  kann  zweifelhaft  erscheinen. ­
  Es  war  zu  berücksichtigen,  daß  bei  der  großen
        <pb n="124" />
        WANDEEUNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  117

Zahl  von  Angehörigen  gehobener  Berufe  und  Stände  unter
den  Vertriebenen  ein  besonders  feines  Empfinden  in  dieser
Unterstützungsfrage  vorausgesetzt  werden  mußte.  Und
wenn  auch  immer  wieder  betont  wurde,  daß  die  Fürsorge
durch  das  Rote  Kreuz  keinen  wohltätigen,  keinen  armenrechtlichen ­
  Charakter  trage,  diese  Art  der  Unterstützung
wirkte  doch  als  Wohltätigkeit,  weil  eine  Rechtsgrundlage
fehlte,  auf  Grund  deren  die  Vertriebenen  die  Unterstützung
als  ihr  gutes  Recht  hätten  verlangen  können.  Da  das
Deutsche  Reich  auch  auf  anderen  Gebieten,  wie  wir  noch
sehen  werden,  Rechte  und  Forderungen  der  Flüchtlinge
gegen  das  deutsche  Volk  nur  nach  schweren  Kämpfen
anerkannte,  so  wirkte  diese  Unterstützung  des  Roten  Kreuzes ­
  erst  recht  wie  ein  „Almosengeben“.
Sehr  ungünstig  wirkte  zu  Anfang  'der  Umstand,  daß
bei  den  verschiedenen  Fürsorgestellen  im  Reich  keine  einheitlichen ­
  Unterstützungssätze  eingehalten  wurden.  So
ging  aus  den  Reihen  der  Vertriebenen  selbst  die  Forderung ­
  hervor,  man  solle  ihre  Unterstützung  unter  Berücksichtigung ­
  ihrer  besonderen  Notlage  den  Grundsätzen  über
die  Erwerbslosenfürsorge  unterstellen.  Der  Freiburger  Vertriebenen-Ausschuß
  erreichte  durch  Verhandlungen  mit  der
Reichsregierung,  daß  durch  die  Verordnung  betreffend
Abänderung  der  Erwerbslosenfürsorge  vom  14.  März  1919
(RGBl.  1919  S.  303)  die  Fürsorge  für  die  vertriebenen
Elsaß-Lothringer  auf  die  Basis  der  Erwerbslosenfürsorge
gestellt  wurde,  indem  das  Reich  die  im  allgemeinen  bei
der  Erwerbslosenfürge  von  dem  Gesamtbetrag  der  Unkosten ­
  auf  die  Gemeinden  entfallenden  2 / 12  selbst  übernahm, ­
  so  daß  nun  der  Grund,  der  mit  gegen  die  Behandlung ­
  der  Vertriebenen  als  Erwerbslose  gesprochen  hatte,
wegfiel.  Die  Gemeinden  waren  nun  nicht  mehr  versucht,
den  Flüchtlingen  den  Aufenthalt  aus  Furcht  vor  Lasten,
die  ihnen  durch  sie  erwachsen  könnten,  zu  verweigern.
Der  besonderen  Notlage  der  Vertriebenen  wurde  dadurch
Rechnung  getragen,  daß  das  Rote  Kreuz  den  Flüchtlingen
Zusatzunterstützungen  auszahlen  sollte.
Die  Schattenseiten  dieser  Regelung  zeigten  sich  bald.
        <pb n="125" />
        118

III.  HAUPTTEIL.

Die  Flüchtlinge  muhten  nun  vielfach  an  zwei  Stellen  ihre
Unterstützungen  erheben  —  die  Erwerbslosenunterstützung
bei  den  Gemeinden,  die  Zusatzunterstützung  für  Vertriebene
beim  Roten  Kreuz  —  und  wurden  von  den  Arbeitsämtern
in  jeder  Weise  völlig  als  gewöhnliche  Erwerbslose  behandelt.
Wie  von  den  Erwerbslosen  allgemein,  so  wurde  auch  von
ihnen  verlangt,  sich  fast  täglich  auf  dem  Arbeitsamt  zu
melden  und  sich  darüber  auszuweisen,  warum  sie  noch
keine  Arbeit  gefunden  hatten.
Gegen  diese  Mißstände  ging  der  Hilfsbund  vor.  Es
wurde  mit  den  zuständigen  Stellen  vereinbart,  daß  die  Erwerbslosenfürsorge ­
  in  Zukunft  von  den  Fürsorgestellen
des  Roten  Kreuzes  oder  den  anderen  mit  der  Fürsorge  beauftragten ­
  Organisationen  ausgezahlt  werden  sollte,  und
damit  der  Vorteil  erreicht,  daß  die  gesamte  Fürsorge  von
diesem  Zeitpunkt  an  von  einer  Stelle  durchgeführt  wird.
In  eingehenden  Beratungen  zwischen  Regierung,  Beirat,
Rotem  Kreuz  und  Hilfsbund  wurden  Richtlinien  ausgearbeitet, ­
  nach  denen  die  Fürsorge  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
  im  Reich  einheitlich  gehandhabt  werden  sollte.
Diese  Richtlinien  wurden  im  Herbst  1919  allen  Fürsorgestellen ­
  zur  Beachtung  übergeben,  und  sind  noch  heute  mit
unwesentlichen  Änderungen  in  Kraft.  Wir  betrachten'  in
Kürze  den  Inhalt  dieser  Richtlinien.
In  einem  ersten  Abschnitt  sind  Bestimmungen  über
den  Kreis  der  zur  Benützung  der  Fürsorge  für  die  vertriebenen ­
  Elsaß-Lothringer  berechtigten  Personen  enthalten.
Der  §  1  der  Richtlinien  besagt  darüber:
„Fürsorgeberechtigt  sind  die  aus  Elsaß-Lothringen  vertriebenen
Deutschen;  als  Vertriebene  gelten:
a)  diejenigen  Reichsdeutschen,  die  vor  dem  Kriege  ihren  Wohnsitz ­
  in  Elsaß-Lothringen  hatten  und  die  nach  Abschluß  des  Waffenstillstandes ­
  unter  dem  Zwange  der  Verhältnisse  Elsaß-Lothringen  verlassen ­
  mußten;
b)  diejenigen  Reichsdeutschen,  die  sich  erst  während  des  Krieges,
aber  zu  dauerndem  Aufenthalt  in  Elsaß-Lothringen  niedergelassen
haben;
        <pb n="126" />
        WÄNDERÜNGSVEEXAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  119

Der  Kreis  der  Fürsorgeberechtigten  ist  also  recht
weit  gezogen.
Ferner  behandelt  dieser  erste  Abschnitt  die  Ausstellung ­
  von  Flüchtlingsausweisen.
In  einem  zweiten  Abschnitt  wird  die  Organisation  der
Fürsorge  behandelt,  und  zwar  in  einem  ersten  Teil  die
Übernahme  der  Vertriebenen  durch  die  Reichsübernahmestellen ­
  und  die  Weiterleitung  der  ziellosen  Vertriebenen
ihrer  Staatsangehörigkeit  entsprechend  nach  den  Landesübernahmestellen. ­
  Hervorgehoben  sei  folgende  Bestimmung
des  §  5:
„Vor  der  Weiterleitung  der  Vertriebenen  aus  der  Landesübernahmestelle
  oder  deren  Zweigstellen  oder  den  Zentralfürsorgestellen  an  den
endgültigen  ünterbringungsort  ist  tunlichst  durch  vorherige  Anfrage
die  Aufnahme,  die  Verpflegung  und  Verdienstmöglichkeit  sicherzustelien.“

Auch  hier  finden  wir  also  den  Gedanken  des  Sammellagers ­
  mit  Versorgung  der  notleidenden  Flüchtlinge  bis
zur  endgültigen  Unterbringung  verwirklicht.  Aber  diese
„tunlichste  vorherige  Anfrage“  konnte  wenig  helfen.  Die
Landesübernahmestellen  waren  ihrer  Einrichtung  entsprechend ­
  nicht  in  der  Lage  zu  einer  solchen  Handhabung
ihrer  Aufgaben.  Da  ihnen  Sammellager  nicht  zur  Verfügung ­
  standen,  waren  sie  gezwungen,  die  Flüchtlinge  den
lokalen  Fürsorgestellen  zu  überweisen.  Allerdings  ergaben
sich  gerade  in  den  Gemeinden,  in  denen  sich  Landesübernahmestellen ­
  oder  auch  Reichsübernahmestellen  befinden,
besonders  schwierige  Verhältnisse.  Die  ziellosen  Flüchtlinge ­
  stemmten  siclxgegen  die  Weiterleitung,  solange  ihnen
kein  festes  Unterkommen  angewiesen  war.  So  hat  gerade
Frankfurt,  dessen  Landesübernahmestelle  sämtliche  nach
Norddeutschland  geleiteten  Flüchtlinge  passieren  mußten,
mit  größten  Schwierigkeiten  zu  kämpfen  gehabt.
Wir  fahren  in  der  Betrachtung  der  Fürsorgerichtlinien ­
  fort:
Nach  einer  kurzen  Besprechung  der  „Fürsorge  bei
der  Übernahme“  wird  in  einem  zweiten  Teil  des  Abschnittes
über  die  Organisation  der  Fürsorge  die  „Dauerfürsorge“
behandelt.  Der  §  7  sagt  darüber:
        <pb n="127" />
        120

III.  HAUPTTEIL.

„Die  Fürsorge  hat  grundsätzlich  nicht  den  Charakter  der  Armenpflege. ­

a)  Soweit  die  Voraussetzungen  der  Erwerbslosenfürsorge  gegeben
sind,  besteht  sie:
aa)  in  der  Erwerbslosenfürsorge,
bb)  im  Falle  weiterer  Bedürftigkeit
in  einem  Zuschüsse  aus  den  dem  Koten  Kreuz  zu  Zwecken  der  Vertriebenenfürsorge
  zur  Verfügung  stehenden  Geldmitteln.
b)  Soweit  die  Voraussetzungen  der  Erwerbslosenfürsorge  nicht
gegeben  sind,  übernimmt  die  Fürsorgestelle  die  Fürsorge  in  gleicher
Höhe  wie  im  Falle  a),  jedoch  unter  Binrechnung  der  den  Vertriebenen
etwa  zukommenden  Kenten  aus  Alters-  usw.  Versicherung.  .  .“
In  diesem  §  7  kommt  klar  zum  Ausdruck,  daß  eine
Gleichstellung  der  Vertriebenen  mit  den  Erwerbslosen  nicht
angängig  ist.  Bei  der  Behandlung  der  einzelnen  Fälle
in  der  Fürsorge  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
müssen  die  jeweiligen  Voraussetzungen  geprüft  werden.
So  wurde  die  Fürsorge  zwar  auf  dem  Schema  der  Erwerbslosenfürsorge ­
  aufgebaut,  aber  darüber  ein  Oberbau  errichtet,
durch  welchen  der  besonderen  Lage  der  Vertriebenen  Rechnung ­
  getragen  wird.  Vor  allem  mußte  berücksichtigt  werden, ­
  daß  die  Flüchtlinge  bei  der  Suche  nach  Arbeit  viel
größere  Schwierigkeiten  zu  überwinden  hatten,  als  die
einheimischen  Elemente.  So  wäre  die  Erwerbslosenfürsorge
schon  deshalb  ungenügend  gewesen,  weil  die  auf  ihr  beruhende ­
  Unterstützung  nur  für  eine  beschränkte  Zeitdauer ­
  gewährt,  werden  kann.  Zur  Erleichterung  der  individuellen ­
  Behandlung  der  Unterstützungsbedürftigen  bestimmt ­
  §  19,  daß  außer  laufenden  Unterstützungen  auch
einmalige  gewährt  werden  können.
Die  besondere  Lage  der  hilfsbedürftigen  Elsaß-Lothringer ­
  wird  scharf  hervorgehoben  durch  den  §  8;
„Es  wird  von  Fall  zu  Fall  zu  prüfen  sein,  ob  es  angebracht  erscheint, ­
  bei  der  Unterstützungsgewährung,  insbesondere  in  Hinblick
auf  Entschädigungsansprüche  des  Vertriebenen  aus  Kriegs-,  Liquidations-
  und  Verdrängungsschäden,  eine  Kückzahlungsrerpflichtung
festzusetzen.  Geeigneten  falls  ist  die  Aufnahme  eines  Darlehens  zu
verm  itteln.“
Daß  solchen  Personen  gegenüber,  die  nur  durch  Behinderung ­
  im  Gebrauch  ihres  Eigentums  durch  das  Völker-
        <pb n="128" />
        WANDERÜNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNÄHMEN.  121

rechtswidrige  Vorgehen  der  Franzosen  in  Notlage  waren,
eine  Behandlung  als  Erwerbslose  unmöglich  war,  braucht
nicht  weiter  unterstrichen  zu  werden.  Wir  werden  in  anderem ­
  Zusammenhang  auf  diese  Eückzahlungsverpflichtung
  noch  einmal  zurückkommen.
Des  weiteren  sprechen  die  Richtlinien  nach  einem
Kapitel  über  die  Einrichtung  der  örtlichen  Fürsorgestellen
von  dem  Erlöschen  der  Fürsorge:
§  11.  „Die  Fürsorge  erlischt,  wenn
1)  der  Vertriebene  ein  Einkommen  hat,  welches  dem  Werte  der
dem  Vertriebenen  zustehenden  Fürsorge  gleichkommt,
2)  der  Vertriebene  groben  ünterstützungsbetrug  begeht,
8)  der  Vertriebene  die  Ausnützung  einer  sich  bietenden  Verdienstmöglichkeit ­
  ganz  oder  teilweise  ohne  triftigen  Grund  unterläßt,
4)  der  Vertriebene  die  Auskunft  über  seine  Vermögenslage  und
Einkommensverhältnisse  der  Fürsorgestelle  verweigert,
5)  der  Vertriebene  Anordnungen  der  Fürsorgestelle  nicht  nachkommt.“ ­

Anschließend  wird  betont,  daß  eine  Wiederaufnahme
der  Fürsorge  nur  eintreten  kann,  wenn  die  wirtschaftliche
Lage  des  Vertriebenen  sich  infolge  von  Umständen,  die  mit
seiner  Verdrängung  Zusammenhängen,  wieder  besonders  erschwert ­
  hat.
Aus  dieser  Zusammenstellung  der  Gründe  für  das
Erlöschen  der  Fürsorge  geht  der  Geist,  der  jede  Unter-'
Stützungsaktion  beherrschen  muß,  deutlich  hervor,  nämlich
Hilfe  nur  so  lange  zu  gewähren,  als  unbedingt  notwendig,
und  die  Unterstützungsaktion  so  auszubauen,  daß  ein  Abbau ­
  der  Hilfe  möglichst  rasch  erreicht  wird.  Daß  dieser
Grundsatz  wenigstens  theoretisch  die  Hilfsorganisation  für
die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  beherrscht,  geht  noch
deutlicher  aus  dem  dritten  Abschnitt  der  Richtlinien  hervor, ­
  welcher  die  Arbeitsvermittlung  betrifft.
Der  §  14  sagt:
„Die  wichtigste  Aufgabe  der  Fürsorge  ist  die  Arbeitsvermittlung.
Nur  eine  geeignete  Erwerbstätigkeit  vermag  den  Vertriebenen  mit
seinen  schweren  Leiden  auszusöhnen  und  ihm  die  innere  Befriedigung
zurückzugeben.  Der  Vertriebene  hat  einen  Anspruch,  baldmöglichst
aus  der  Fürsorge  heraus  in  dauernd  gesicherte  Verhältnisse  zu  gelangen.“
        <pb n="129" />
        122

III.  HAÜPTTEIL.

Es  folgen  Ratschläge,  wie  diese  Arbeitsvermittlung
am  besten  auszubauen  ist.
Im  übrigen  enthalten  die  Richtlinien  eine  Regelung
der  Beteiligung  der  Flüchtlinge  bei  der  Durchführung  der
Fürsorge,  die  Grundsätze  für  das  Vorgehen  in  den  einzelnen
speziellen  Fällen  und  Hinweise  darauf,  daß  die  Beamten
und  Ruhegehaltsempfänger  nicht  in  den  Rahmen  dieser
Fürsorge  gehören,  und  wie  für  diese  die  Verhältnisse  geregelt ­
  sind.  Auf  einige  dieser  Punkte  werden  wir  in  unserer ­
  späteren  Betrachtung  zu  sprechen  kommen.  Hervorgehoben ­
  sei  hier  nur  die  Beteiligung  der  Flüchtlinge  an  der
Ausübung  der  Fürsorge.  Sie  ist  in  den  einzelnen  Ländern
verschieden.  Aber  überall  sind  in  erster  Linie  die  Ortsgruppen ­
  des  Hilfsbundes  zur  Mitarbeit  herangezogen,  und
in  Fürsorgeausschüssen  sind  Flüchtlinge  mit  entscheidender
Stimme  vertreten.  Wir  sehen  hier  den  guten  Gedanken  verwirklicht, ­
  die  Flüchtlinge  selbst  über  die  Hilfsgesuche  ihrer
Leidensgenossen  mitentscheiden  zu  lassen,  weil  sie  allein
deren  Notlage  richtig  verstehen  und  würdigen  können.
Für  die  Flüchtlinge  selbst  und  für  die  deutsche  Volkswirtschaft ­
  ist  bei  einer  Beurteilung  der  Durchführung
dieser  Dauerfürsorge  ausschlaggebend,  ob  sie  nicht  einseitig ­
  in  der  Richtung  der  Unterstützung  ausgebaut  ist,
sondern  noch  vielmehr  in  der  Richtung  des  Wiederaufbaues
der  zerstörten  Existenzen.  Ein  solches  Hilfsunternehmen
muß  vollkommen  darauf  eingestellt  sein,  sich  so  rasch  als
möglich  überflüssig  zu  machen.  Unterstützungen,  die  nur
lebenerhaltend,  nicht  aber  neuaufbauend  wirken,  sind  eine
unproduktive,  dem  Volksganzen  schadende  Ausgabe.  In
gleicher  Weise  wirken  sie  zerstörend  auf  die  Unterstützten
selbst.  Sie  werden  mit  der  Zeit  arbeitsscheu  und  verlieren
das  ethische  Empfinden  dafür,  daß  nur  Nahrung  aus
eigenem  Erwerb  den  Arbeitsfähigen  ehrt.  Wir  haben  im
Hinblick  auf  den  Nachdruck,  den  die  Richtlinien  für  die
elsaß-lothringische  Flüchtlingsfürsorge  auf  die  Arbeitsvermittlung ­
  legen,  hervorgehoben,  daß  diese  Fürsorge  den
Gedanken  von  produktiver  Fürsorge  einerseits  und  unproduktiver ­
  andererseits  theoretisch  klar  ausführt.  Daß  es
        <pb n="130" />
        WAN  DERUNGS  VERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  123

aber  bis  heute  der  Flüchtlingsfürsorge  nicht  gelungen  ist,
die  Hilfsbedürftigen  wieder  zu  selbständiger  Existenz  emporzuheben, ­
  erhellt  aus  der  Tatsache,  daß  das  Rote  Kreuz
noch  heute  monatlich  mehrere  Millionen  zur  Unterstützung
der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  benötigt.
Das  Rote  Kreuz  hat  als  Beauftragter  der  Reichsregierung ­
  vom  1.  Februar  1919  bis  30.  September  1920
in  der  Fürsorge  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  die
Summe  von  106250000  M.  ausgezahlt.
Vom  Reichsfinanzministerium  wurden  dem  Zentralkomitee ­
  des  Roten  Kreuzes  zur  Verwendung  für  die  Fürsorge ­
  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  überwiesen:

im  Jahre  1919

April

2  000  000  M.

Mai

100000  „

Juni

200  000  „

Juli

1250  000  „

August

1000000  „

September

11000  000  „

außerdem  200  000  M.  für  Ankauf  von  Betten

Oktober

5  000000  „

November

5000000  „

Dezember

6  000  000  „

„  10000000  „  für  Ankauf  von  Wintersachen ­
  im  Hausrat

im  Jahre  1920

Januar

5000000  „

Februar

6000000  „

März

6  000000  „

April

6  000000  „

„  2000000  „  für  Kleider  u.  Schuhe

Mai

6000000  „

Juni

6  000000  „

„  6  500  000  „  „

Juli

8  000  000  „

„  2  500  000  „  „  „  „

August

5  500  000  „

September

5  000  000  „

85  050  000  M.
21  200  000  M.

21  200  000  M.

106  250  000  M.

Aus  den  großen  Unterschieden,  die  zwischen  den
Summen  bestehen,  die  das  Rote  Kreuz  in  den  einzelnen
Monaten  erhalten  hat  —  so  vor  allem  August/September/
Oktober  1919  —  geht  hervor,  daß  das  Rote  Kreuz  öfter
Geld  aus  eigenen  Mitteln  vorgeschossen  hat,  die  es  dann
        <pb n="131" />
        124

III.  HAÜPTTEIL.

nachträglich  vom  Reich  anforderte.  So  können  diese  Zahlen
nicht  als  Monatsverbrauch  in  der  elsaß-lothringischen  Vertriebenenfürsorge
  bezeichnet  werden.  Aber  aus  der  Zusammenstellung ­
  geht  das  eine  unbedingt  hervor,  daß  es
bis  heute  nicht  gelungen  ist,  die  Unterstützungen  für  die
Flüchtlinge  unnötig  zu  machen.  Ein  starker  Abbau  der
Unterstützung  ist  zwar  zu  bemerken,  denn  angesichts  der
Tatsache,  daß  die  Geldentwertung  in  unserem  Lande  seit
1919  in  besonders  hohem  Maße  fortgeschritten  ist,  müßte
es  schon  als  ein  Symptom  des  Abbaues  der  Unterstützung
bezeichnet  werden,  wenn  die  ausgegebenen  Summen  sich
nicht  mehr  erhöhen,  da  die  Sätze  der  Erwerbslosenfürsorge
und  der  Zusatzunterstützung  selbstverständlich  eine  gewisse
Anpassung  an  die  Geldentwertung  erfahren  mußten.  Bedenkt ­
  man  jedoch,  daß  sich  die  Zahl  der  Flüchtlinge  seit
Dezember  1919  nicht  mehr  wesentlich  vermehrt  hat,—  Ende
1919  waren  es  rund  100000,  heute  rund  111000  —■  so  ist
aus  den  Summen,  die  in  den  Monaten  des  Jahres  1920
bis  Ende  September  verbraucht  wurden,  zu  ersehen,  daß
der  Abbau  noch  nicht  in  dem  Umfange  erfolgt  ist,  der  zu
wünschen  wäre.
Belege  hierfür  finden  sich  auch  in  den  Sammel-Ausgaben-Nachweisen
  der  Landesvereine  des  Roten  Kreuzes,
die  monatlich  eine  Zusammenstellung  über  die  in  ihrem
Bezirk  an  vertriebene  Elsaß-Lothringer  ausgezahlten  Unterstützungen ­
  anfertigen.  So  wurden  vom  Landesverein
des  Roten  Kreuzes  in  Frankfurt  a.  M.  an  Unterstützungen
für  vertriebene  Elsaß-Lothringer  verauslagt:

August

Dezember

Februar

Mai

August

Zahl  der  Unterstützten:

1919

1919

1920  g;  1920

$&amp;gt;1920

Erwachsene  1

5613

3296

1912

1269

819

Kinder  jfei

2657

1848

1447

1202

981

Laufende  Unterstützungen

1014  888

864  100

524  298

418  360

324  571  M.

Einmalige  „

80  579

23  819

37  627

57  039

90  890  *

Krankenfürsorge

12  073

11475

29  247

54  607  '

54  390  „

Möbelbeihilfe
An  Unterstützungen  auf

—

25  981

20198

40765

3  250  „

den  Kopf  rund  in  Mark

133

179

181

231

262
        <pb n="132" />
        W  ANDEREN  GS  VERL  AUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  125

Es  seien  nur  diese  Monate  als  Beispiele  angeführt.
Der  Abbau  der  ünterstützungsaktion  tritt  deutlich  hervor.
Die  andauernde  Teuerung  läßt  sich  in  dem  ständigen
Steigen  der  auf  den  Kopf  entfallenden  Unterstützung  erkennen. ­
  Zu  der  Rubrik  Möbelbeihilfe  wird  später  die
Erklärung  folgen.
Ein  für  den  Abbau  der  Unterstützungsaktion  noch
ungünstigeres  Bild  ergibt  sich  aus  den  Sammel-Aus'gaben-Naohweisen
  des  Landes  Vereins  des  Roten  Kreuzes  Baden.
Während  in  Baden  in  den  letzten  Monaten  des  Jahres
1919  durchschnittlich  6000  Unterstützungen  in  Höhe  von
1000000  M.  ausgezahlt  wurden,  waren  es  im  Jahre  1920
im  Monat
April  3351  Unterstützte  mit  einer  Gesamtsumme  von  607  686  M.
Juli  2813  „  „  „  „  „  557134  ,
In  allen  diesen  Zusammenstellungen  —  auch  in  der
Summe,  die  das  Rote  Kreuz  im  ganzen  verausgabt  hat  —
sind  die  Geldmittel,  die  den  Vertriebenen  als  Erwerbslosenunterstützung
  ausgezahlt  worden  sind,  nicht  enthalten.
Die  als  Erwerbslosenunterstützung  gewährten  Mittel  werden ­
  von  den  einzelnen  örtlichen  Eürsorgestellen  direkt  mit
den  Gemeinden  verrechnet,  welche  sie  von  Reich  und
Ländern  zurückfordern.  Aber  die  als  laufende  und  einmalige ­
  Unterstützungen  durch  das  Rote  Kreuz  zur  Auszahlung ­
  gelangten  Geldsummen  übersteigen  den  als  Erwerbslosenunterstützung ­
  ausbezahlten  Betrag  bei  weitem,
so  daß  die  obigen  Zusammenstellungen  ein  richtiges  Bild
von  dem  Umfang  der  Unterstützungsaktion  in  den  einzelnen ­
  Monaten  geben.
Es  ist  sicherlich  zuzugeben,  daß  sich  in  diesen  Zahlen
eine  Unterstützung  der  elsaß-lothringischen  Flüchtlinge  ausdrückt, ­
  die  Anerkennung  verdient.  Aber  diese  Anerkennung ­
  kann  nicht  verhindern,  nochmals  festzustellen,  daß
das  wichtigste  Ziel,  das  jede  Unterstützung  erreichen  muß,
d.  h,  die  Wiederaufrichtung  der  Existenz  der  ihr  anvertrauten ­
  Notleidenden,  durch  die  elsaß-lothringische  Vertriebenenfürsorge
  bis  heute  nicht  in  genügendem  Umfang
erreicht  worden  ist.
        <pb n="133" />
        126

III.  HAUPTTEIL.

Bei  der  ersten  Aufnahme  der  Flüchtlinge  diesseits
des  Rheins  wurde  versäumt,  alle  Flüchtlinge,  die  nicht  in
der  Lage  waren,  sich  selbständig  durch  Beziehungen  aller
Art  sofort  eine  neue  Existenz  zu  schaffen,  zusammen*
zufassen  und  nach  großen  wirtschaftlichen  Gesichtspunkten
in  unser  Wirtschaftsleben  einzugliedern.  Man  hoffte,  daß
sich  die  Mehrzahl  der  Vertriebenen  durch  eigene  Kraft,
eine  neue  Lebensstellung  schaffen  würde,  und  nur  für  die
Übergangszeit  sollte  ihnen  durch  Unterstützungen  das
Leben  gefristet  werden.
Einem  großen  Teil  der  Flüchtlinge  war  aber  die
Schaffung  einer  neuen  Existenz  nur  möglich,  wenn  ihnen
das  Reich  Arbeit  und  Wohnung  verschaffte,  sowie  für  sofortigen ­
  Ersatz  ihres  in  Elsaß-Lothringen  verlorenen  Eigentums ­
  sorgte.  In  Avelcher  Weise  die  Fürsorge  für  die  vertriebenen ­
  Elsaß-Lothringer  infolge  dieser  Umstände  in
hohem  Maße  unproduktiv  geblieben  ist,  mit  welchen  Mitteln
diese  Unproduktivität  und  die  damit  verbundene  Verminderung ­
  der  Arbeitskraft  und  Arbeitslust  unter  den  Flüchtlingen ­
  bekämpft  worden  ist,  und  was  hierbei  versäumt
wurde,  sollen  die  weiteren  •  Ausführungen  bringen.
2.  FÜRSORGETÄTIGKEIT  MIT  WEITER  GESTECKTEN
PRODUKTIVEN  ZIELEN,
a)  ARBEITSVERMITTLUNG.
In  eine  Besprechung  der  Maßnahmen,  die  zur  elementaren ­
  Befriedigung  der  Flüchtlingsnot  ergriffen  wurden,
gehört  die  Arbeitsvermittlung  nicht  hinein.  Diese  Art
der  Fürsorge  hat  unbedingt  produktiven  Charakter.  Trotzdem ­
  mußten  wir  bei  Betrachtung  der  ersten  Hilfe,  die  den
Flüchtlingen  bei  ihrer  Übernahme  in  Deutschland  gewährt
wurde,  des  Zusammenhangs  wegen  auf  die  Versuche  hinweisen,
  die  unternommen  worden  sind,  um  den  Flüchtling
durch  Arbeitsvermittlung  sofort  auf  eigene  Füße  zu  stellen.
Diese  Versuche  konnten  infolge  des  ungenügenden  Ausbaues
des  Übernahmesystems  nur  in  beschränktem  Umfang  zum
Ziele  führen.  Sehr  Beachtliches  ist,  wie  wir  auf  S.  113
dargelegt  haben,  auf  dem  Gebiet  der  Arbeitsvermittlung
        <pb n="134" />
        WANDERENGSVEHLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  127

für  Arbeiter  durch  die  Zentralfürsorgestelle  Essen  und
die  Provinzialfürsorgestelle  Münster  i.  W.  geleistet  worden.
In  der  Hauptsache  blieb  jedoch  die  Arbeitsvermittlung  den
ausführenden  Organen  der  Dauerfürsorge  überlassen.
Wir  haben  bereits  darauf  hingewiesen,  daß  in  den
Fürsorgerichtlinien  die  Arbeitsbeschaffung  für  die  Vertriebenen ­
  als  die  wichtigste  Aufgabe  der  Dauerfürsorge  bezeichnet ­
  wird.
Einzelne  Fürsorgestellen  haben  auf  diesem  Gebiet  mit
gutem  Erfolg  gearbeitet.
So  hat  die  Reichszentralstelle  in  Freiburg  als  zentrale
Fürsorgestelle  für  Baden  —  vom  Roten  Kreuz  mit  der
Dauerfürsorge  in  Baden  beauftragt  —  einen  mustergültigen
Arbeitsnachweis  eingerichtet.  Ihre  erfolgreiche  Tätigkeit
zeigt  sich  in  folgender  Aufstellung:

Allein  in  Freiburg  wurden
..  März  1920

vom  1.

Februar  1919  bis

angemeldet

Arbeit  vermittelt

Berg-  und  Industriearbeiter

241

158

landwirtschaftliche  Arbeiter

61

48

häusliche  weibliche  Dienstpersonen

128

87

kaufm.  u.  techn.  Angestellte

468

145

verschiedene  Berufe

347

147

1245

585

Allen  Fürsorgestellen  bis  herunter  zu  den  Ortsausschüssen ­
  des  Roten  Kreuzes  wurde  der  Arbeitsnachweis
zur  Pflicht  gemacht,  ebenso  sollte  überall  bei  den  Wohnungsämtern ­
  für  die  Flüchtlinge  eingetreten  werden.  Aber
die  Weise,  wie  die  Reichszentralstelle  mit  ihrem  großen
Beamtenapparat  Vorgehen  konnte,  kam  hur  für  wenige
andere  Stellen  in  Betracht.  Im  allgemeinen  stellten  die
Fürsorgeausschüsse  die  Bedürftigkeit  der  bei  ihnen  um
Hilfe  bittenden  Flüchtlinge  fest  und  unterstützten  sie
dann,  bis  sie  Arbeit  und  Wohnung  von  sich  aus  gefunden ­
  hatten.
Tätige  Mitarbeit  am  Wiederaufbau  der  zerstörten  Existenzen ­
  über  Wohnungs-  und  Arbeitsvermittlung  hinaus
etwa  in  Form  der  Beteiligung  an  Siedelungsunternehmungen
        <pb n="135" />
        128

III.  HAÜPTTEIL.

der  Vertriebenen  kam  natürlich  erst  recht  für  kleinere  Fürsorgestellen ­
  nicht  in  Frage.  Wo  dies  in  einzelnen  Fällen
geschah,  handelt  es  sich  um  die  größeren  Fürsorgestellen,
in  erster  Linie  um  die  Landesübernahmestellen,  bei  denen
sich  die  Flüchtlinge  anstauten.
Sicherlich  wäre  die  Vermittlung  von  Arbeit  auch
vielen  kleineren  Fürsorgestellen  in  größerem  Umfang,  als
es  bis  heute  geschehen  ist,  möglich  gewesen,  wenn  der
nötige  gute  Wille  vorhanden  gewesen  wäre.
Aber  auch  der  besteingerichtete  Arbeitsnachweis  kann
den  elsaß-lothringischen  Flüchtlingen  in  vielen  Fällen  keine
neue  Existenz  schaffen.
Eufen  wir  uns  kurz  ins  Gedächtnis  zurück,  in  welch
trostloser  Verfassung  die  Deutschen  aus  Elsaß-Lothringen
diesseits  des  Eheins  eintrafen.  Sie  besaßen  gewissermaßen
nur  noch  sich  selbst,  ihr  eigenes  nacktes  Leben.  All  ihr
Hab  und  Gut,  Hausrat,  Werkzeug  und  Vermögen  jeder
Art  hatten  sie  zurücklassen  müssen.  Was  konnte  unter
solchen  Umständen  der  Nachweis  einer  Arbeitsstelle  nützen.
Vor  allem  die  verheirateten  Erwerbsfähigen  befanden  sich
in  trauriger  Lage.  Jedem  Arbeiter  fehlte  der  nötigste
Hausrat,  um  eine  kleine  Wohnung  beziehen  zu  können,
dem  Handwerker  fehlte  das  Geld  zur  Beschaffung  des
nötigsten  Handwerkszeuges,  dem  Kaufmann  der  Kredit
zur  Neubegründung  eines  Geschäftes,  dem  Industriellen
die  Mittel  zur  Beteiligung  an  einem  Unternehmen,  dem
Landwirt  zum  Erwerb  einer  neuen  Wirtschaftsheimstätte,
dem  Arzt  zur  Beschaffung  der  nötigen  Instrumente  und
zur  Einrichtung  einer  für  ihn  geeigneten  Wohnung  usw.
Unterstützungen,  als  Existenzminimum  berechnet,  die  kaum
genügten,  um  das  Leben  zu  fristen,  konnten  hier  nichts
nützen.
In  welcher  Weise  diese  Hemmungen  beseitigt  werden
mußten,  ergibt  sich  schon  aus  ihrer  Aufzählung.  Den
Flüchtlingen  mußte  der  verlorene  Hausrat  wieder  beschafft ­
  oder  ersetzt  werden,  es  mußte  ihnen  ferner  Ersatz
gewährt  werden  für  all  ihre  Verluste  an  Werkzeug  im
weitesten  Sinne,  an  allem,  was  sie  zur  Ausübung  ihres  Be-
        <pb n="136" />
        WÄNDERUNGSVEELÄUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  129
rufes  benötigten,  und  darüber  hinaus  Entschädigung  für
all  ihr  verlorenes  Hab  und  Gut.
Der  ganze  hier  vor  uns  auftauchende  Komplex  von
Aufgaben  läßt  sich  unter  den  Sammelbegriff  „Entschädigung ­
  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer“  bringen.
Vom  ersten  Tage  des  Auftretens  des  Problems  der
Eingliederung  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  in  die
deutsche  Volkswirtschaft  mußte  es  den  leitenden  Stellen
klar  sein,  daß  das  deutsche  Volk  diesen  aufs  schwerste
geschädigten  Volksgenossen  helfen  müsse,  daß  es  ihnen  ihre
Verluste  ersetzen  müsse,  es  sei  denn,  daß  allgemein  unser
Wirtschaftsbau  von  Grund  auf  neu  gestaltet  wurde,  etwa
in  der  Form  einer  kommunistischen  Wirtschaft.  War  mit
einer  solchen  Umwälzung  nicht  zu  rechnen,  so  mußte  den
Flüchtlingen  ihr  Eigentum  zurückerstattet  werden.
Hie  Verfassung  des  Deutschen  Reiches  sagt  in  ihrem
Artikel  153;  „Das  Eigentum  wird  von  der  Verfassung
gewährleistet. 1  Als  deutsche  Staatsbürger  um  ihrer  Eigenschaft ­
  als  deutsche  Staatsbürger  willen  haben  diese  Männer
und  Frauen  Hab  und  Gut  verloren.  Es  geht  in  unserer
heutigen,  auf  dem  privaten  Eigentum  aufgebauten  Wirtschaft ­
  nicht  an,  von  den  elsaß-lothringischen  Flüchtlingen
zu  verlangen,  sich  als  Lohnarbeiter  zu  verdingen,  wenn  sie
bisher  als  Leiter  eines  industriellen  Unternehmens  tätig
waren,  und  sie  diese  Stellung  nicht  durch  eigene  Schuld,
sondern  nur  als  Deutsche  verloren  haben.  War  diese  Verpflichtung ­
  des  deutschen  Volkes  zum  Schadensersatz  gegenüber ­
  den  Flüchtlingen  aus  Elsaß-Lothringen  anerkannt,
so  mußte  sie  so  rasch  als  möglich  eingelöst  werden.  Ein
sehr  beträchtlicher  Teil  der  Vertriebenen  gehört  den  begüterten ­
  Klassen  an.  Durch  Ersatz  ihrer  Verluste  wären
viele  in  der  Lage  gewesen,  selbständig  ihren  Weg  zu  gehen.
Verzögerte  sich  dieser  Ersatz,  so  mußte  ihnen  das  deutsche
Volk  so  lange  durch  Unterstützung  ihr  Leben  fristen,  bis
der  Schadensersatz  ihnen  die  Möglichkeit  zum  Wiederaufbau ­
  ihrer  Existenz  gewährte.  Daß  solche  Wartezeit
auch  die  wirtschaftlichen  Kräfte  des  Einzelnen  in  Mitleidenschaft ­
  ziehen  mußte,  war  vorauszusehen.
Ernst,  Eingliederung  d.  EIsaß-Lothr.  ins  deutsche  Wirtschaftsleben.  9
        <pb n="137" />
        130

III.  HAÜPTTEIL.

Diese  Entschädigungsfrage  ist  bis  heute  nicht  in  der
richtigen  Weise  gelöst  worden.  Das  erkennen  wir  aus
dem  Umstand,  daß  die  Fürsorge  für  die  Vertriebenen  durch
Unterstützungen  in  Geld  und  Naturalien  von  seiten  des
Roten  Kreuzes  noch  heute  den  bereits  besprochenen  Umfang ­
  hat.
b)  HAU8RATBB8CH  AFFÜNG.
Die  Fürsorge  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
durch  Unterstützungen  in  Geld  und  Naturalien  durfte  nur
ein  Notbehelf  sein,  ihre  Eingliederung  in  unser  Wirtschaftsleben ­
  das  Ziel.  Die  Arbeitsvermittlung  genügte  angesichts
der  trostlosen  Lage  der  Flüchtlinge  nicht.  Auch  die  Angehörigen
  der  Berufe  und  Klassen,  deren  Besitz  nur  gering
ist,  und  die  sich  vollkommen  aus  dem  täglichen  Erwerb,
den  sie  durch  ihre  Arbeitskraft  erzielen,  ernähren,  Arbeiter
und  Angestellte,  hatten  zum  mindesten  ihren  Hausrat  eingebüßt. ­
  So  kam  es  schon  in  den  ersten  Monaten  der  Ausweisungen, ­
  als  die  Arbeitsvermittlung  für  die  Flüchtlinge
in  größerem  Umfange  einsetzte,  häufig  vor,  daß  Arbeiter
undAngestellte  die  angebotene  Arbeitsstelle  nicht  annehmen
konnten,  weil  ihnen  trotz  Wohngelegenheit  aus  Mangel
am  nötigsten  Hausrat  ein  dauernder  Aufenthalt  mit  ihrer
Familie  in  der  Nähe  der  Arbeitsstätte  unmöglich  war.  Der
Verlust  des  Hausrats  war  für  die  Angehörigen  aller  Berufe ­
  und  Klassen  gleich  schwer  und  fast  allen  Flüchtlingen ­
  gemeinsam.  So  trat  dieser  Mangel  an  Hausrat  am
raschesten  und  schärfsten  in  Erscheinung.  Zum  Teil  hatten
die  Flüchtlinge  ihre  persönliche  Habe  vor  dem  Verlassen
Elsaß-Lothringens  zu  Schleuderpreisen  verkauft.  Den
meisten  war  sie  beschlagnahmt  worden,  nnd  die  Franzosen
begannen  bereits  im  Frühjahr  1919  in  einzelnen  Fällen  mit
der  Liquidation  dieser  sequestrierten  Güter.  Am  niederdrückendsten
  war  für  die  Mehrzahl  der  Flüchtlinge  die
Ungewißheit,  ob  sie  mit  der  Wiedererlangung  ihrer  Fahrnis
oder  mit  dem  endgültigen  Verlust  zu  rechnen  hatten.
Französische  Einquatierung  war  in  die  unbewohnten,  unter
Sequester  stehenden  deutschen  Wohnungen  gelegt,  so
        <pb n="138" />
        WANDBRUNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  131

mußten  die  Flüchtlinge  das  Schlimmste  für  ihre  Sachen
befürchten,  mit  denen  für  sie  teuerste  Andenken  verbunden ­
  waren,  die  jedem  Dritten  wertlos  sein  mußten.,
Und  während  sie  drüben  im  Eeichsland  all  ihre  Habe,  von
der  Zimmereinrichtung  bis  zum  Handbesen,  vom  kostbaren
Teppich  bis  zum  Staubtuch,  hatten  zurücklassen  müssen*
mußten  sie  froh  sein,  wenn  sie  diesseits  des  Rheins  ein
Zimmerchen  mit  einigen  Feldbetten,  die  das  Rote  Kreuz
aus  Heeresbeständen  verteilte  oder  billig  verkaufte,  finden
konnten.
Dieser  Verlust  der  Fahrnis  war  in  seiner  wirtschaftlichen ­
  und  in  seiner  psychischen  Auswirkung  besonders
hart.  Es  ist  daher  kein  Wunder,  daß  die  Flüchtlinge  vom
ersten  Tage  ihrer  Ausweisung  an  mit  ganz  besonderer  Hartnäckigkeit ­
  um  die  Freigabe  dieser  in  Elsaß-Lothringen
sequestrierten  Fahrnis  kämpften.  Keine  Beiratssitzung,
keine  Versammlung  ging  vorüber,  in  der  nicht  mit  besonderem ­
  Nachdruck  die  Herausgabe  des  in  Elsaß-Lothringen ­
  zurüokgelassenen  Mobiliars  verlangt  wurde.  Und  diejenigen ­
  unter  den  Vertriebenen,  die  ihren  Hausrat  in
Elsaß-Lothringen  verkauft  haben,  waren  in  erster  Linie
darauf  bedacht,  vom  Deutschen  Reich  Ersatz  für  den
Verlust  zu  erlangen,  den  sie  bei  diesem  Verkauf  erlitten
hatten.  Weit  unter  dem  Wert  hatten  sie  ihre  Fahrnis  verschleudern ­
  müssen,  und  den  Erlös  konnten  sie  meist  nicht
mitnehmen,  da  nur  die  Mitnahme  einer  geringen  Geldsumme ­
  erlaubt  war.  Schon  am  20.  Dezember  1918  betont
der  Freiburger  Vertriebenenausschuß  in  einer  Resolution
an  den  Volksbeauftragten  Ebert:  „Die  in  Preiburg  tagende
Versammlung  vertriebener  Elsaß-Lothringer  .  .  .  protestiert
gegen  die  gewaltsame  Zurückhaltung  der  Fahrnisse  .  .  .“
Die  Reichsregierung  trat  sofort  nach  der  Besetzung
Elsaß-Lothringens  durch  die  Franzosen  mit  Frankreich  in
Verhandlungen  wegen  Freigabe  dieser  deutschen  Fahrnis
ein.  Aber  erst  am  15.  November  1919  ist  ein  Abkommen
über  diesen  Punkt  zustande  gekommen,  wonach  die  gesamte
Fahrnis  der  Deutschen  in  Elsaß-Lothringen  von  der  im
Friedens  vertrag  im  Artikel  74  vorbehaltenen  Liquidation
9*
        <pb n="139" />
        132

III.  HAUPTTEIL.

von  der  französischen  Regierung  ausgenommen  wurde,
und  die  Ausfuhr  dieser  Fahrnis  nach  Deutschland  freigegeben ­
  wurde.  Als  Entgelt  mußte  sich  die  deutsche  Regierung ­
  verpflichten,  der  französischen  Regierung  25  Millionen ­
  Franken  französischer  Währung  zur  Entschädigung
derjenigen  Elsaß-Lothringer  zur  Verfügung  zu  stellen,  die
während  des  Krieges  wegen  ihrer  politischen  Haltung
oder  Gesinnung  durch  die  deutschen  Behörden  verhaftet,
interniert,  ausgewiesen  oder  zu  einer  andern  als  einer
Geldstrafe  verurteilt  worden  sind.
Danach  konnten  nun  alle  Vertriebenen,  die  ihre  Fahrnis ­
  nicht  verkauft  hatten,  und  deren  Mobiliar  noch  nicht
liquidiert  worden  war,  mit  der  Wiedererlangung  ihrer
persönlichen  Habe  rechnen,  was  in  dem  Sinne  des  deutschfranzösischen
  Möbelabkommens  gleichbedeutend  ist  mit
Wiedererlangung  der  Wohnungseinrichtung,  Kleidungsstücke, ­
  Schmuck,  Briefe  und  sonstigen  Schriftstücke  usw.
Nicht  einbegriffen  sind  alle  anderen  Vermögenswerte,  wie
etwa  Fahrnis,  die  besonders  zum  Gebrauch  kaufmännischer,
industrieller  und  landwirtschaftlicher  Unternehmungen  bestimmt ­
  ist.
Dieses  Abkommen  bedeutete  einen  wichtigen  Erfolg
der  Reichsregierung  in  der  Fürsorge  für  die  Vertriebenen.
Aber  von  den  ersten  Ausweisungen  Deutscher  aus  Elsaß-Lothringen
  bis  zum  Zustandekommen  dieses  Abkommens
war  genau  ein  Jahr  vergangen,  i  Wie  bereits  hervorgehoben,
war  der  Mangel  am  nötigsten  Hausrat  oft  das  Hindernis
beim  Versuch  einer  Existenzgründung.  So  mußte  wenigstens ­
  notdürftig  geholfen  werden,  wenn  die  Hilfe  in  größerem ­
  Umfang  ausblieb.
Aus  dieser  Erkenntnis  wurde  im  Juli  1919  die  Bestimmung ­
  getroffen,  daß  Möbeldarlehen  von  der  im  März
1919  für  die  Elsaß-Lothringer  im  Reich  gegründeten  Darlehenskasse ­
  in  Höhe  von  2000  M.  gegen  niedrigen  Zinsfuß ­
  von  4%  und  Rückzahlung  innerhalb  von  zwei  Jahren
gewährt  werden  konnten,  und  daß  die  Fürsorge  zu  diesem
Darlehen  eine  einmalige  Unterstützung  von  1000  M.  beisteuern ­
  sollte.  —  Diese  Möbelbeihilfen  finden  wir  bereits
        <pb n="140" />
        WANDEE.UNGSVEELÄXJF  UND  GETROFFENE  MASSNÄHMEN.  133
in  dem  Sammelausgabennachweis  des  Landesvereins  Frankfurt ­
  des  Boten  Kreuzes  auf  S.  124  aufgeführt.  —  Auf
diese  Weise  war  immerhin  für  die  Vertriebenen  die  Möglichkeit ­
  geschaffen,  sich  mit  dem  notwendigsten  Hausrat
zu  versehen.  Die  Darlehenskasse  wurde  ermächtigt,  diese
Möbeldarlehen  als  Personalkredit  zu  bewilligen,  und  da
hinsichtlich  der  Rückzahlungsverpflichtung  innerhalb  von
zwei  Jahren  die  Bestimmung  festgesetzt  wurde,  daß  dieselbe ­
  auf  keinen  Fall  vor  Erledigung  der  Entschädigungsansprüche ­
  des  betreffenden  Flüchtlings  gegenüber  dem
Deutschen  Reich  erfolgen  müsse,  konnten  die  Vertriebenen
weitgehenden  Gebrauch  von  dieser  Einrichtung  machen.
Freilich  mit  3000  M.  war  schon  im  Herbst  vorigen
Jahres  eine  ausreichende  Beschaffung  von  Möbeln  und
sonstigen  Hausrat  auf  dem  freien  Markt  nicht  mehr  möglich. ­
  Durch  Verhandlungen  der  Reichsregierung  mit  gemeinnützigen ­
  HausratgesellscBäften  konnte  ein  billiger  Bezug ­
  für  die  Vertriebenen  gesichert  werden.  Auch  die  am
1.  September  1919  gegründete  Ein-  und  Verkaufsgesellschaft ­
  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  konnte  wertvolle
Dienste  leisten.  Nach  Angabe  ihrer  Direktion  gelang  ihr
die  Beschaffung  von  etwa  150—200  Schlafzimmereinrichtungen, ­
  sowie  von  Küchenmöbeln,  und  zwar  Vorkriegsware; ­
  ein  Schlafzimmer  =  1600  M.,  eine  Küche  =  800
bis  1000  M.
Die  Fürsorgestellen  des  Roten  Kreuzes  halfen  bei
dieser  Ausrüstung  der  Flüchtlinge  mit,  indem  sie  Bettwäsche, ­
  Decken  und  anderes  teils  als  Unterstützung  verteilten, ­
  teils  zu  niederen  Preisen  verkauften.
Durch  das  deutsch-französische  Möbelabkommen  vom
15.  November  1919  wurde  diese  Möbelbeschaffungsfrage
in  weitem  Maße  erledigt.  Seit  Anfang  dieses  Jahres  handelt ­
  es  sich  im  Hinblick  auf  den  Hausrat  der  Flüchtlinge
vor  allem  um  dessen  Überführung  aus  Elsaß-Lothringen
nach  dem  neuen  V/olmort  des  Eigentümers.  Nur  bei  den
Flüchtlingen,  die  ihren  Hausrat  in  Elsaß-Lothringen  zu
Schleuderpreisen  verkauft  haben,  spielt  der  Ersatz  ihrer
hierdurch  erlittenen  Einbuße  im  Zusammenhang  mit  der
        <pb n="141" />
        134

III.  HAUPTTEIL.

Entschädigung  aller  Verluste,  die  den  Vertriebenen  anläßlich ­
  der  Verdrängung  entstanden  £ind,  eine  Rolle.
Auf  Grund  des  Möbelabkommens  wurde,  wie  bereits
bei  Besprechung  der  Organisationen  hervorgehoben,  eine
deutsch-französische  Kommission  mit  der  Überführung  des
Hausrats  der  vertriebenen  Deutschen  betraut.  Zur  Erleichterung ­
  des  Abtransportes  wurde  eine  Möbeltransportgesellschaft ­
  m.  b.  H.  durch  die  Verbände  der  deutschen  Möbeltransportunternehmer ­
  und  den  Hilfsbund  geschaffen,  um
die  Flüchtlinge  nicht  der  Ausplünderung  einzelner  Transportunternehmer ­
  auszusetzen.  Die  Kosten  für  den  Transport ­
  trägt  das  Reich,  und  zwar  in  der  Höhe,  die  von
dieser  neu  gegründeten  Transportgesellschaft  in  Anschlag
gebracht  wird.  Diese  Transportgesellschaft  steht  in  enger
Fühlung  mit  der  in  Kehl  in  Baden  arbeitenden  Möbelkommission. ­

Die  Möbelkommission  hat  Anfang  des  Jahres  1920
ihre  Arbeit  aufgenommen  und  veröffentlichte  in  den  „Elsaß-Lothringischen ­
  Mitteilungen“  vom  18.  September  1920
folgende  Statistik  über  ihre  bisherige  Tätigkeit:
„Bisher  sind  rund  10800  Anträge  auf  Ausfuhr  von  Möbeln  und
anderer  Fahrnis,  sowie  auf  Ermittlung  der  Einreiseerlaubnis  eingegangen
  und  in  geschäftliche  Behandlung  genommen  worden.  Im
ganzen  sind  spruchreif  und  der  französischen  Behörde  übergehen
worden;
a)  2051  Anträge  auf  Aufhebung  der  Zwangsverwaltung
b)  3416  „  „  Bewilligung  der  Ausfuhr  von  Mobiliar
c)  844  „  „  Bewilligung  der  Ausfuhr  von  geringer  Habe
d)  881  „  „  Vermittlung  der  Einreiseerlaubnis.
Von  diesen  Anträgen  sind  genehmigt:  zu
a)  905  Anträge  =  44  %
b)  3150  „  =92%
c)  750  ,  =89%
d)  550  „  =62  %  (soweit  bekannt  geworden:  genehmigt  310,
abgelehnt  240  Anträge).
Aus  dieser  Statistik  geht  hervor,  daß  die  über  einen
großen  Teil  der  Fahrnis  Deutscher  in  Elsaß-Lothringen
verhängte  Zwangsverwaltung  nicht  ohne  weiteres,  sondern
nur  auf  Antrag  des  Eigentümers  erfolgt.  Für  die  Erlaubnis ­
  zur  Ausfuhr  der  Fahrnis  müssen  Beweise  über  Schulden-
        <pb n="142" />
        \

WÄNDERUNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  135
freiheit  des  Eigentümers  gegenüber  dem  französischen
Staat  oder  französischen  Staatsangehörigen  (Steuern,  Mietzins) ­
  beigeschafft  werden.  Zur  Erledigung  dieser  Geschäfte ­
  verlangen  viele  Eigentümer  die  Einreiseerlaubnis.
Eine  völlig  glatte  Abwicklung  der  Möbelausfuhr  ist  also  auch
heute  noch  nicht  gewährleistet.  Immerhin  ist  die  Hoffnung
berechtigt,  daß  alle  Fahrnis  der  Flüchtlinge  nach  Deutschland ­
  wird  verbracht  werden  können.  Aus  den  Anträgen,,
die  bis  September  1920  auf  Ausfuhrbewilligung  gestellt
wurden,  geht  noch  keineswegs  hervor,  wieviel  Wohnungseinrichtungen ­
  aus  Elsaß-Lothringen  ausgewanderter
Deutschen  sich  noch  in  Elsaß-Lothringen  befinden.  Vielen
Vertriebenen  ist  es  bei  der  heute  herrschenden  Wohnungsnot ­
  unmöglich,  ihre  Habe  in  Deutschland  unterzubringen,
und  sie  warten  deshalb  mit  der  Ausfuhr  ab  und  lassen
ihre  Fahrnis  bei  einem  elsässischen  Spediteur  untergestellt.
Auch  könnte  die  Möbelkommission  nicht  alle  Gesuche  sofort
erledigen,  wie  sich  aus  ihrer  bereits  herrschenden  Geschäftsüberlastung ­
  ergibt.
Abschließend  kann  man  wohl  die  Maßnahmen,  die
getroffen  worden  sind,  um  den  Flüchtlingen  einerseits
wieder  zu  ihrer  Fährnis  zu  verhelfen,  andererseits  die
Beschaffung  des  nötigsten  Hausrats  bis  zur  Wiedererlangung ­
  ihrer  sequestrierten  Habe  oder  bis  zur  Entschädigung
ihrer  Verluste  zu  ermöglichen,  als  zweckmäßig  und  erfolgreich ­
  bezeichnen.  Wären  sie  mit  größeren  Mitteln  und
rascher  durchgeführt  worden,  so  könnte  man  ihnen  ohne
Vorbehalt  zustimmen.
Vielen  Arbeitern  und  Angestellten  ist  durch  diese
Vorkehrungen  die  Neugründung  einer  Existenz  ermöglicht
worden.  Den  Angehörigen  anderer  Berufe  dagegen  konnte
diese  Beschaffung  oder  Wiederbeschaffung  von  Hausrat
nicht  genügen,  um  sich  und  ihre  Familie  wieder  selbständig
durch  eigene  Arbeit  erhalten  zu  können.
Wir  haben  bereits  betont,  daß  es  nicht  angeht,  von
den  aus  Elsaß-Lothringen  vertriebenen  Angehörigen  der
freien  Berufe,  von  den  Selbständigen  aus  Industrie,  Handel
und  Landwirtschaft,  von  Rechtsanwälten,  Ärzten  usw.  zu
        <pb n="143" />
        136

III.  HAUPTTEIL.

verlangen,  daß  sie  auf  ihre  bisher  innegehabte  selbständige
Stellung  verzichten  und  jede  Arbeit  annehmen,  sofern
sie  nur  ihre  Erhaltung  sichert.  Bei  einer  planmäßig  groß- 1
zügig  ausgebauten  Übernahme  hätte  man  allerdings  gerade
unter  den  Angehörigen  dieser  Berufe  einen  Berufswechsel
erreichen  können,  wenn  man  ihnen  die  Notwendigkeit  eines
solchen  dargestellt  hätte  und  ihnen  vor  allem  unverzüglich
vom  Reich  aus  die  Wege  dazu  gebahnt  hätte.  Nun  man
sie  einfach  sich  selbst  überließ,  war  es  nur  selbstverständlich, ­
  daß  sie  wieder  in  ihren  Berufen  unterzukommen  suchten, ­
  was  ihnen  als  völlig  Mittellosen  nur  selten  gelingen
konnte.  So  waren  die  Angehörigen  dieser  Berufsgruppen
in  besonderem  Maße  auf  die  Fürsorge  des  Roten  Kreuzes
angewiesen,  trotzdem  es  gerade  diesen  Menschen,  die  stets
auf  ihre  errungene  Selbständigkeit  stolz  gewesen  waren,
eine  schwere  Last  bedeutete,  von  geschenktem  Brot  leben
zu  müssen.  Denn  durch  die  Art  der  Auszahlung  wirkten
die  Unterstützungen,  auch  wenn  sie  gegen  die  Verpflichtung ­
  der  Rückzahlung  gewährt  wurden,  als  Wohltätigkeit.
Andererseits  lag  in  dieser  Rückzahlungsverpflichtung,  die
alle  Vertriebenen  ausstellen  müssen,  die  aus  verlorenen
Werten  und  anderen  infolge  der  Verdrängung  entstandenen
Verlusten  eine  Entschädigungsforderung  an  das  Reich
haben,  die  Gewähr,  daß  mit  einer  Entschädigung  durch
das  Reich  zu  rechnen  sei.
c)  DAKLEHENSEßTEILUNG.
Das  lange  Warten  auf  diese  Entschädigung  mußte
diese  Menschen  aufreiben,  besonders  angesichts  der  Tatsache, ­
  daß  eine  Eingliederung  in  das  deutsche  Wirtschaftsleben ­
  mit  jedem  Tag  schwerer  wurde.  Auch  erreichen  die
vom  Roten  Kreuz  ausgezahlten  Unterstützungen  trotz  der
Rückzahlungsverpflichtung  nur  eine  bestimmte  Höhe  —
und  zwar  den  Satz  der  Erwerbslosenfürsorge  plus  einer
durchschnittlich  gleichhohen  Zusatzunterstützung.
Gelegenheiten,  ein  neues  Geschäft  zu  begründen,  konnten ­
  Kaufleute  und  Industrielle  aus  Mangel  an  Mitteln  nicht
ausnützen,  trotzdem  sie  oft  ein  Vermögen  ihr  eigen  nann-
        <pb n="144" />
        WANDEEUNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNÄHMEN.  137

ten,  das  den  mehrfachen  Betrag  als  den  benötigten  ausmacht. ­
  Und  ähnlich  bei  anderen  Berufen.
Hiefür  Abhilfe  zu  schaffen,  war  der  Zweck  der  schon
im  Februar  1919  im  Hilfsbund  gegründeten  Darlehenskasse. ­
  Sie  sollte  Flüchtlingen,  die  Vermögen  in  Elsaß-Lothringen
  zurücklassen  mußten  oder  doch  durch  ihre
persönlichen  Eigenschaften  genügende  Sicherheit  bieten,
die  Möglichkeit  geben,  sich  eine  neue  selbständige  Stellung
zu  erringen.  Der  Freiburger  Vertriebenen-Ausschuß  hatte
den  Gedanken  der  Gründung  einer  solchen  Darlehensbank
schon  im  Januar  1919  propagiert.  Ein  Kaufmann  aus-Mülhausen
  verfolgte  den  Gedanken  mit  zäher  Energie
und  erreichte  in  persönlichen  Besprechungen  mit  verschiedenen ­
  Reichsministern  die  Schaffung  dieser  Kasse.  Im
März  1919  konnte  sie  ihre  Tätigkeit  aufnehmen.
Diese  Darlehenskasse  besteht  aus  zwei  verschiedenen
Abteilungen,  und  zwar:
1)  aus  einer  A-Kasse,
2)  aus  einer  Ü-Kasse.
Die  A-Kasse  darf  nur  Kredit  gegen  eine  Sicherung  durch
in  Elsaß-Lothringen  zurückgelassene  Vermögenswerte  des
Darlehensnehmers  geben,  mit  andern  Worten,  nur  Realkredit ­
  gewähren,  und  zwar  gegen  4%  Zinsen  und  die
Verpflichtung  der  Rückzahlung  des  Darlehens  innerhalb
von  zwei  Jahren,  jedoch  nicht  vor  Entschädigung  des  Darlehensnehmers ­
  für  seine  durch  die  Auswanderung  erlittenen
Verluste  von  seiten  des  Reiches.
Die  Ü-Kasse=Unterstützungskasse  ist  befugt,  reinen
Personalkredit  zu  gewähren.  Der  Zinssatz  beträgt  4  °/ 0 .
Auch  bei  diesen  Darlehen  besteht  die  Verpflichtung  zur
Rückzahlung  nach  zwei  Jahren.  Aber  die  Rückzahlung
ist  viel  weniger  gesichert  als  bei  der  A-Kasse,  weil  diese
ein  Rückgriffsrecht  auf  Forderungen  der  Flüchtlinge  an
das  Deutsche  Reich  besitzt.  Die  U-Kasse  ist  als  eine
Verstärkung  der  Fürsorge  des  Roten  Kreuzes  gedacht
und  zahlt  nur  Darlehen  von  niederen  Beträgen  aus.  So
fallen  in  ihren  Wirkungskreis  vor  allem  die  Möbeldarlehen.
        <pb n="145" />
        138

in.  HAUPTTEIL.

Die  Mittel  erhält  die  Darlehenskasse  des  Hilfsbundes,
durch  die  Deutsche  Bank,  diese  wiederum  vom  Reichsfinanzministerium. ­

Bei  der  Gründung  der  Darlehenskasse  war  man  nur
darauf  bedacht,  eine  vorübergehende  Not  zu  lindern  und
Kaufleuten,  Gewerbetreibenden,  Handwerkern,  freien  Berufen ­
  usw.  in  engen  Grenzen  wenigstens  die  Aufnahme
ihres  Berufes  zu  ermöglichen.  Mit  Bestimmtheit  erwartete
man,  daß  durch  den  Briedensvertrag  nach  dem  vor  dem
Kriege  gültigen  Völkerrecht  den  Flüchtlingen  ihr  gesamtes
Privatvermögen  zurückerstattet  werden  würde.  Dementsprechend ­
  war  auch  die  Höhe  der  Darlehen  niedrig  bemessen. ­
  Anfangs  konnten  Darlehen  nur  bis  zur  Höchstgrenze ­
  von  5000  M.  gewährt  werden.  In  unermüdlicher
Arbeit  erreichten  die  Vertriebenen,  daß  die  Höchstgrenze
vom  Finanzministerium  bis  auf  50000  M.  erhöht  wurde,
was  besondere  Bedeutung  erlangte,  als  die  Hoffnung  der
Vertriebenen,  durch  den  Friedensvertrag  ihr  Eigentum
zurückzuerhalten,  getäuscht  war,  und  einer  Entschädigung
ihrer  Verluste  durch  das  Deutsche  Reich  sich  ständig
hinauszögerte.
Aber  auch  mit  50000  M.  konnten  bei  der  heutigen
Geldentwertung  nur  wenige  Flüchtlinge  aus  den  oberen
Klassen  sich  tatsächlich  eine  neue  Existenz  gründen.  Außerdem ­
  sind  die  größeren  Darlehen  nur  schwer  zu  erhalten.
Alle  Anträge  auf  Darlehen  über  5000  M.  müssen  vom
Reichsfinanzministerium  bewilligt  werden.
Die  Darlehensanträge  sind  bei  den  Ortsgruppen  des
Hilfsbundes  einzureichen,  gehen  von  hier  mit  einer  Beurteilung ­
  an  die  Hauptgeschäftsstelle  des  Hilfsbundes  in
Berlin,  wo  sie  von  einer  Kommission,  bestehend  aus  Vertriebenen ­
  und  Bankleuten,  bearbeitet  werden.  Bis  zu  2000
Mark  hat  diese  Kommission  das  Bewilligungsrecht,  von
2000—5000  M.  ist  eine  Begutachtung  der  Deutschen  Bank
erforderlich,  und  über  5000  M.  trifft  die  endgültige  Entscheidung ­
  das  Reichsfinanzministerium.
Aus  der  folgenden  Zusammenstellung  der  bisher  ausgezahlten ­
  Darlehen  geht  hervor,  daß  die  Darlehenskasse
        <pb n="146" />
        WANDERENGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  139

weniger  ein  Kreditinstitut  als  vielmehr  in  der  Hauptsache ­
  eine  Unterstützungskasse  bis  heute  geblieben  ist.
Seit  Bestehen  hat  die  Darlehenskasse  bis  1.  September
1920  7098  Darlehen  im  Gesamtbetrag  von  rund  lEJ/g  Millionen ­
  Mark  ausbezahlt.
Davon  entfallen:
Zahl  der  Gesamt-Darlehen
  betrag
I.  Gruppe:  Darlehen  bis  2000  M.  6356  ca.  8  Mill.  M.
II.  »  von  2000-5000  „  397  „  1&amp;gt;/ S  „  *
HI.  „  ,  über  5000  „  345  „6  ,  „
Trotz  der  ansehnlichen  Summe,  die  auf  die  höheren  Darlehen ­
  fällt,  wird  doch  in  Anbetracht  der  geringen  Zahl
solcher  Darlehen  durch  diese  Zusammenstellung  die  Richtigkeit ­
  unserer  obigen  Behauptung  erbracht.
Eine  Übersicht  über  die  Verteilung  der  Darlehen  auf
die  Vertriebenen  in  den  einzelnen  Ländern  sei  hier  beigefügt, ­
  weil  sie  eine  nachträgliche  Bestätigung  unserer
Annahme  bedeutet,  daß  die  Mehrzahl  der  vertriebenen
Elsaß-Lothringer  sich  in  Süddeutschland  niedergelassen  hat.
Bis  Mitte  Juni  1920  wurden  Darlehen  im  Gesamtbeträge ­
  ausgezahlt  nach:

Preußen

3  251000  M.

Rheinland

2  422000  „

Freie  Städte

47  000  „

Sachsen

645  000  „

Bayern

1000  000  „

Württemberg

878  000  „

Baden

3  058  000  „

Hessen

1762  000  „

Insgesamt

13  063  500  M.

Zurzeit  wird  die  Tätigkeit  der  Darlehenskasse  bereits ­
  stark  eingeschränkt.  Die  Entschädigung  der  Flüchtlinge ­
  für  ihre  Verluste  hat  seit  Anfang  des  Jahres  1920.
eingesetzt,  und  so  wurde  die  Darlehenserteilung  durch
die  A-Kasse  in  den  letzten  Monaten  fast  völlig  eingestellt,
während  die  U-Kasse  noch  Darlehen  erteilt,  weil  die  Erledigung ­
  der  Entschädigungsforderung  der  Vertriebenen
viel  Zeit  in  Anspruch  nimmt.
        <pb n="147" />
        140

III.  HÄÜPTTEIL.

Wie  die  Arbeitsvermittlung  und  Beschaffung  des  nötigsten ­
  Hausrats  in  erster  Linie  einzelnen  Berufsklassen  unter
den  Vertriebenen  zugute  kam,  so  auch  die  Einrichtung  der
Darlehenskasse.  Der  niedere  Mittelstand  konnte  durch
den  Kredit,  den  diese  Kasse  gewährte,  in  vielen  Fällen
zu  einer  Existenzgründung  gelangen.  Ein  Handwerker
konnte  durch  ein  Darlehen  von  2000  M.  in  die  Lage  versetzt ­
  werden,  sich  sein  verlorenes  Handwerkszeug  zu  ersetzen ­
  und  auf  diese  Weise  unter  gleichzeitiger  Benützung
der  Fürsorge  in  abnehmendem  Maße  allmählich  wieder  in
selbständige  Stellung  gelangen.  Die  Masse  der  Flüchtlinge,,
die  sich  nur  durch  Ersatz  der  in  Elsaß-Lothringen  zurückgelassenen ­
  Werte  in  ihrem  Beruf  wieder  aufrichten  konnte,,
fand  nicht  den  nötigen  Rückhalt  beim  Wiederaufbau  der
Existenz  durch  diese  Darlehenserteilung.  Dazu  war  die
Höhe  der  Darlehen  zu  niedrig.
Gewiß  ist  es  sehr  erfreulich,  daß  durch  diese  Kasse
gerade  den  wirtschaftlich  schwächeren  Klassen  geholfen
wurde.  Aber  wir  haben  schon  mehrfach  festgestellt,  daß
den  um  ihres  Deutschtums  willen  aus  Elsaß-Lothringen
Vertriebenen  in  ihrer  Gesamtheit  so  geholfen  werden  muß,
daß  sie  in  unserem  Wirtschaftsleben,  wenigstens  den
heutigen  wirtschaftlichen  Verhältnissen  Deutschlands  entsprechend, ­
  wieder  an  die  Stelle  treten  können,  die  sie  in
Elsaß-Lothringen  inne  hatten.  Hier  darf  es  keine  Mittelstandspolitik ­
  und  andere  einseitige  Orientierung  geben.
Es  geht  nicht  an,  allgemein  in  unserer  Wirtschaftspolitik
erwogene  Maßnahmen,  wie  etwa  Abbau  der  großen  Privatvermögen, ­
  Überleitung  des  Privateigentums  von  einer  gewissen ­
  Höhe  an  in  die  Hände  der  Gesamtheit,  einseitig  bereits ­
  heute  bei  der  Behandlung  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer ­
  in  Anwendung  zu  bringen.  Der  Kriegs-  und  Revolutionsgewinnler
  erfreut  sich  noch  heute  eines  recht  ansehnlichen ­
  Besitzes.  Der  Deutsche,  der  aus  seiner  Heimat  verjagt ­
  wird,  der  sich  sein  Vermögen  oder  seine  einkommensreiche ­
  Stellung  in  elinem  arbeitsamen  Leben  erworben  hat,
soll  schlechter  behandelt  werden?
Wie  dafür  eingetreten  werden  muß,  daß  dem  Flücht-
        <pb n="148" />
        WANDERUNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  141

ling,  weil  er  aus  Elsaß-Lothringen,  anderen  G-renzlanden
oder  dem  Ausland  unter  Verlust  seines  Eigentums  verdrängt ­
  worden,  sein  Hab  und  Gut  vom  deutschen  Volk
ersetzt  wird,  ebenso  sehr  muß  gegen  eine  zu  hohe  Vergütung ­
  des  Verlorenen  angekämpft  werden.  Derartige  Konjunkturgewinne ­
  müssen  die  Vertriebenen  bei  der  heutigen
Lage  Deutschlands  als  eine  Entwürdigung  ihrer  selbst
empfinden.
Aber  auf  den  Standpunkt  der  vollen  Entschädigung
mußte  sich  die  Reichsregierung  vom  ersten  Tage  an  stellen.
Die  vertriebenen  Deutschen  aus  Elsaß-Lothringen  befinden
sich  insofern  in  einer  schlechteren  Lage  als  die  beispielsweise ­
  aus  den  östlichen  Provinzen  Preußens  vertriebenen,
weil  sie  sich  in  ihrer  Notlage  nur  an  das  Deutsche  Reich,
nicht  aber  auch  an  ein  einzelnes  Land  wenden  können.
Elsaß-Lothringen  war  Eeichsland.  Die  Flüchtlinge  müssen
sich  an  einen  Staat  ohne  Land  um  Hilfe  wenden.  Das
Deutsche  Reich  hat  nicht  die  Möglichkeit,  z.  B.  durch
Landanweisung  und  ähnliche  Maßnahmen  den  aus  Elsaß-Lothringen
  Vertriebenen  direkt  zu  helfen.  Ein  solcher
Weg  führt  über  die  einzelnen  Länder.  Der  föderalistische
Aufbau  unseres  Vaterlandes  bedeutet  eine  Erschwerung  in
der  Durchführung  der  Wiedereingliederung  dieser  Heimatlosen ­
  in  unser  Wirtschaftsleben.  Aber  das  Reich  mußte  die
föderalistischen  Hemmungen  beseitigen.  Außerdem  muß
betont  werden,  daß  die  Entschädigung,  die  sich  im  großen
nur  durch  mobile  Werte  erfüllen  läßt,  dadurch  nicht  wesentlich ­
  behindert  werden  konnte.  Die  einzelnen  Länder  könnten ­
  eine  solche  Entschädigung  heute,  nachdem  seit  Kriegsausbruch ­
  und  vor  allem  durch  die  Finanzreform  des  vorigen
Jahres  alle  großen  Einnahmequellen  auf  das  Reich  überg
  eg  an  gen  sind,  noch  schwerer  leisten  als  das  Reich.
Für  uns  ist  es  ausschlaggebend,  daß  die  Vertriebenen
aus  Elsaß-Lothringen  durch  den  verlorenen  Krieg,  den
das  deutsche  Volk  in  seiner  Gesamtheit  liquidieren  muß,
um  Hab  und  Gut  gekommen  sind.  So  muß  das  deutsche
Volk  auch  in  seiner  Gesamtheit  diesen  Verlust  übernehmen
und  den  einzelnen  entschädigen.
        <pb n="149" />
        142

III.  HAÜPTTEIL.

d)  ENTSCHÄDIGUNG  DER  IN  ELSASS-LOTHRINGEN
ERLITTENEN  VERLUSTE.
In  den  ersten  Monaten  des  Waffenstillstandes  konnte
es  verständlich  erscheinen,  wenn  die  Ecichsregierung  zu
dieser  Schadensersatzfrage  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
  noch  keine  Stellung  nahm.  Frankreich  gegenüber ­
  sollte  dadurch  der  Standpunkt  vertreten  werden,
daß  man  mit  dem  Verlust  Elsaß-Lothringens  als  mit  einer
Selbstverständlichkeit  nicht  rechnete,  und  daß  man  auf
alle  Fälle  eine  Freigabe  alles  privaten  Eigentums  durch
den  Friedensschluß  erwartete.  Freilich  durfte  dies  nicht
hindern,  daß  die  ßeichsregierung  in  klarer  Voraussicht
des  Kommenden  alle  vorbereitenden  Schritte  tat,  um  sofort ­
  nach  Friedensschluß  die  Durchführung  der  Entschädigung ­
  an  die  Flüchtlinge  in  Angriff  nehmen  zu  können.
Bis  zum  Friedenssohluß  waren  Notbehelfe  wie  die  Fürsorge ­
  und  Darlehenskasse  gerechtfertigt.  Nach  dem  Friedensschluß ­
  mußten  sie  durch  Entschädigung  der  Verluste
überflüssig  gemacht  werden.
a)  LIQUID  ATIONSSCHÄDEN.
Am  28.  Juni  1919  wurde  der  Friede  in  Versailles
unterzeichnet.  Es  bestand  nun  kein  Zweifel  mehr  über
den  Umfang  der  Verluste,  der  die  nach  Deutschland  seit
Waffenstillstand  ausgewiesenen  und  ausgewandcrten  Deutschen ­
  aus  Elsaß-Lothringen  traf.  Eine  Entschädigung  von
seiten  Frankreichs  war  nicht  mehr  zu  erwarten,  der  Friedensvertrag ­
  verpflichtete  im  Gegenteil  Deutschland  zur
Entschädigung  seiner  Staatsangehörigen.  Für  bestimmte
Kategorien  von  Verlusten,  nämlich  die  Liquidationsschäden,
wurde  Deutschland  die  rechtliche  Verpflichtung  zum
Schadenersatz  gegenüber  den  Flüchtlingen  aus  Elsaß-Lothringen
  auferlegt.  Der  Friedensvertrag  sagt  in  seinem
Abschnitt  über  Elsaß-Lothringen  im  Artikel  74:
„Die  französische  Regierung  behält  sich  das  Recht  vor,  alle  Güter,
Rechte  und  Interessen,  die  am  11.  Nov.  1918  deutsche  Reichsangehörige
oder  von  Deutschland  abhängige  Gesellschaften  in  den  im  Artikel  51
bezeichneten  Gebieten  (—  Elsaß-Lothringen  —)  besaßen,  unter  den  im
        <pb n="150" />
        WANDERUNGSVEELAÜF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  143

letzten  Absatz  des  obigen  Art.  53  festgesetzten  Bedingungen  einzubebalten
  und  zu  liquidieren.
Deutschland  hat  seine  durch  diese  Liquidation  enteigneten  Angehörigen ­
  unmittelbar  zu  entschädigen.  Die  Verwendung  des  Erlöses
dieser  Liquidation  regelt  sich  gemäß  den  Bestimmungen  des  Abschnittes ­
  3  und  4  Teil  10  (wirtschaftliche  Bestimmung)  des  gegenwärtigen ­
  Vertrages.“
Aus  den  Abschnitten  3  und  4  des  Teil  10  geht  hervor,
daß  der  Erlös  aus  den  Liquidationen  deutschen  Besitzes
in  Elsaß-Lothringen  zur  Deckung  von  Ansprüchen  französischer ­
  Staatsangehöriger  gegen  den  deutschen  Staat
oder  deutsche  Staatsangehörige  verwandt  werden  soll,  und
der  mögliche  Überschuß  Deutschland  auf  die  Wiedergutmachungssumme ­
  angeschrieben  werden  soll.
Der  letzte  Absatz  des  Art.  : 53  besagt,  daß  gegen
Deutsche,  denen  Erankreich  die  Genehmigung  erteilt,  in
Elsaß-Lothringen  zu  wohnen,  die  Liquidation  nicht  durchgeführt ­
  werden  soll.  Eür  unsere  Betrachtung  hat  dieser  Abschnitt ­
  keine  Bedeutung,  da  es  sich  für  uns-  nur  um  die  aus
Elsaß-Lothringen  ausgewiesenen  oder  verdrängten  Deutschen ­
  handelt.  Über  deren  Güter,  Rechte  und  Interessen
hat  der  Eriedensvertrag  ein  eindeutiges  Urteil  gesprochen.
Denn  daß  dieser  Vorbehalt  der  Liquidation  in  den  meisten
Fällen  zur  tatsächlichen  Liquidation  führen  würde,  war
anzunehmen,  und  hat  sich  auch  bestätigt.
ß)  VERDRÄNGUNGSSCHÄDEN.
So  geht  aus  dem  Eriedensvertrag  das  Recht  der  vertriebenen ­
  Elsaß-Lothringer  auf  Entschädigung  ihrer  in
Elsaß-Lothringen  beschlagnahmten  oder  bereits  liquidierten
Güter  durch  das  Deutsche  Reich  hervor.  Doch  müssen  wir
uns  an  dieser  Stelle  klarmachen,  daß  nicht  alle  Verluste
der  Vertriebenen  auf  solcher  Enteignung  durch  Erankreich
beruhen.  Viele  Verluste  haben  auf  der  französischen  Seite
keinen  Gewinn  hervorgerufen.  Solche  Verluste  sind  durch
die  Entschädigungsbestimmungen  des  Eriedensvertrages.
natürlich  nicht  erfaßt.  Durch  überstürzten  Verkauf  ihrer
Habe  sind  viele  Deutsche  in  Elsaß-Lothringen  schwer  geschädigt ­
  worden,  nicht  anders  durch  Verlust  ihrer  Praxis,
        <pb n="151" />
        144

ID.  HAÜPTUEIL.

ihrer  Kundschaft.  In  jahrelanger  Arbeit  hat  sich  der  Arzt
seine  Praxis,  der  Kaufmann  seine  Kundschaft  erringen
müssen.  Von  einem  Tage  zum  andern  wurde  er  aus  Elsaß-Lothringen
  ausgewiesen  und  steht  heute,  auch  wenn  ihm
seine  von  Frankreich  liqudierten  Werte  in  Elsaß-Lothringen ­
  vom  Deutschen  Eeich  ersetzt  werden,  vor  der  Notwendigkeit, ­
  von  neuem  den  Konkurrenzkampf  aufzunehmen.
Unter  diese  Verluste,  die  wir,  im  Gegensatz  zu  den  Liquidationsschäden ­
  Verdrängungsschäden  nennen,  ist  auch  der
Schaden  zu  rechnen,  den  die  Deutschen  in  Elsaß-Lothringen ­
  durch  die  Münzwährungsbestimmungen  erlitten  haben,
auf  die  wir  schon  an  früherer  Stelle  hingewiesen  haben.
Durch  die  Einführung  der  französischen  Währung  waren
die  Deutschen,  die  nach  Entlassung  aus  dem  Amt  oder
nach  Schließung  ihres  Geschäftes  größtenteils  von  ihrem
Markguthaben  leben  mußten,  gezwungen,  mit  ihrer  entwerteten ­
  Mark  französische  Franken  zu  kaufen.  Bedenkt
man,  daß  die  Mark  zuzeiten  wie  1  Frs.  =  8  M.  stand,  so
kann  man  die  Einbuße  errechnen,  die  dem  Deutschen  in
Elsaß-Lothringen  aus  solchen  Valutaverhältnissen  erwachsen
ist.  Eine  Aufzählung  aller  Verdrängungsschäden  ist  unmöglich. ­
  Alle  Verluste,  die  nicht  unter  den  Begriff  der
Liquidationsschäden  fallen,  sind  als  Verdrängungsschäden
zu  bezeichnen.  Daß  auch  für  diese  eine  Entschädigung
erfolgen  muß,  ist  selbstverständlich.  Deutschland  darf  nicht
der  Bestimmung  des  Priedensvertrages  wegen  die  Flüchtlinge ­
  entschädigen,  sondern  muß  es  aus  eigenem  Antrieb
tun.  Und  dabei  macht  es  keinen  Unterschied,  ob  ein
Deutscher  sein  Einkommen  in  Form  von  Häuserbesitz  oder
in  Form  einer  ärztlichen  Praxis  verloren  hat.
Y)  KRIEGSSCHÄDEN.
Schließlich  muß  noch  eine  dritte  Art  von  Schäden
erwähnt  werden,  auf  deren  Ersatz  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
  Anspruch  haben.  Es  sind  dies  die  Kriegsschäden, ­
  d.  h.  die  Verluste  an  Hab  und  Gut,  die  Deutsche
in  Elsaß-Lothringen  während  des  Krieges  durch  Ereignisse
im  Kampfgebiet,  wie  Fliegerangriffe,  Beschießungen,  Ver-
        <pb n="152" />
        VVANDERÜNGSVERLAÜF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  145

Schleppung  und  Verhaftung  erlitten  haben.  Die  trostlose
Lage  der  Flüchtlinge  wird  dadurch  besonders  gekennzeichnet, ­
  daß  auch  für  diese  Verluste  bis  heute  eine  endgültige ­
  Regelung  noch  nicht  erfolgt  ist.
Bei  den  Liquidations-,  Verdrängungs-  und  Kriegsschäden ­
  handelt  es  sich  lediglich  um  Schäden  an  Hab  und
Gut.  Unberücksichtigt  ist  hierbei  noch  geblieben,  daß  sowohl ­
  durch  den  Krieg  als  auch  durch  die  Verdrängung
viele  heute  in  Deutschland  lebende  Elsaß-Lothringer  Beeinträchtigungen ­
  an  Leib  und  Gesundheit  erfahren  haben.
Ein  Schadensersatz  wird  auch  in  diesen  Fällen  erfolgen
müssen.  Doch  soll  die  Entschädigung  solcher  Personenschäden ­
  einheitlich  durch  ein  Reichsgesetz  für  alle  Deutschen ­
  geregelt  werden.  Bis  heute  ist  dies  Gesetz  noch
nicht  ergangen.
Die  weitaus  größte  Zahl  der  Vertriebenen  hat  jedoch
keine  Personenschäden,  sondern  Sachschäden  erlitten,  und
wir  wollen  nun  im  folgenden  uns  ein  Bild  darüber  verschaffen, ­
  inwiefern  bis  heute  ein  Ersatz  solcher  Sachschäden ­
  an  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  erfolgt  oder
doch  ermöglicht  ist.  Wir  behalten  hierbei  die  Trennung
in  Kriegsschäden,  Verdrängungsschäden  und  Liquidationsschäden ­
  bei.  Kriegsschäden  einerseits,  Liquidations-  und
Verdrängungsschäden  andererseits  beruhen  auf  so  verschiedener ­
  Entstehung,  daß  eine  gesonderte  Behandlung  von
seiten  des  Reiches  selbstverständlich  ist.  Dagegen  hängen
die  Liquidations-  und  Verdrängungsschäden  insbesondere
durch  ihren  gemeinsamen  Grund  der  Entstehung  doch  in
so  weitem  Maße  zusammen,  daß  sie  trotz  der  begrifflichen
Trennung  eine  einheitliche  Behandlung  erfahren  müssen.
1)  Kriegsschäden.  Am  3.  Juli  1916  ist  ein  Gesetz
„über  die  Feststellung  von  Kriegsschäden  im  Reichsgebiet“
(RGBl.  1916,  S.  154)  erlassen  worden.  Durch  dieses  Gesetz ­
  wurde  bestimmt,  daß  durch  Ausschüsse  die  Schäden,
die  durch  kriegerische  Unternehmungen  deutscher  oder
feindlicher  Truppen,  durch  Brand  usw.  in  den  vom  Feinde
besetzten  oder  bedrohten  Gebieten,  durch  Flucht,  Abschiebung, ­
  Verschleppung  der  Bevölkerung  dem  einzelnen  Deut-Ernst,
  Eingliederung  d.  EIsaß-Lothr.  ins  deutsche  Wirtschaftsleben.  10
        <pb n="153" />
        146

III.  HAUPTTEIL.

scheu  entstanden  waren  oder  weiterhin  entstehen  würden,
festgestellt  werden  sollten.  Auf  Grund  dieses  Gesetzes
erließ  der  Bundesrat  am  19.  September  1916  eine  Bekanntmachung ­
  betr.  das  Verfahren  zur  Feststellung  von  Kriegsschäden ­
  im  Reichsgebiet  (EGB1.  1916  Nr.  212).  Die  Feststellungsausschüsse ­
  wurden  errichtet  und  die  Bundesstaaten
ermächtigt,  auf  den  festgestellten  Schaden  Vorschüsse  und
Vorentschädigungen  vorbehaltlich  späterer  Rückerstattung
durch  das  Reich  den  einzelnen  Geschädigten  zu  gewähren.
Auf  diese  Weise  konnten  auch  die  in  Elsaß-Lothringen
durch  Kriegsschäden  betroffenen  Deutschen  einen  teilweisen
Schadensersatz  erlangen.
Durch  die  Besetzung  Elsaß-Lothringens  wurde  diese
Feststellung  und  Vorentschädigung  von  Kriegsschäden
unterbrochen.
Erst  im  Sommer  1919  gelang  es  der  Abteilung  für
Elsaß-Lothringen  im  Reichsministerium  des  Innern,  vom
Reichsfinanzministerium  Vorschüsse  zu  erlangen,  aus  denen
fernerhin  Vorentschädigungen  an  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
  auf  solche  Kriegsschäden  ausgezahlt  werden
konnten,  die  bereits  in  Elsaß-Lothringen  während  des  Krieges ­
  von  den  Feststellungsbehörden  in  ihrer  Höhe  anerkannt
worden  waren.  Viele  Feststellungsverfahren  waren  jedoch
in  Elsaß-Lothringen  noch  nicht  beendet  worden,  ein  Teil
der  Kriegsschäden  noch  gar  nicht  angemeldet.  So  befand
sich  eine  große  Zahl  Vertriebener  in  der  Lage,  aus  Fürsorgemitteln ­
  des  Roten  Kreuzes  leben  zu  müssen,  trotzdem
sie  sich  durch  Zahlung  der  an  sich  gesetzlich  ermöglichten
Vorentschädigung  auf  Kriegsschäden  selbständig  hätten
weiterhelfen  können.  Erst  am  30.  September  1919  (Zentralbl.
  f.  d.  D.  Reich  S.  1159)  wurde  vom  Reichsminister
des  Innern  bestimmt,  daß  zur  Feststellung  von  Kriegsschäden ­
  im  Sinne  des  Gesetzes  vom  3.  Juli  1916,  die  in  Elsaß-Lothringen ­
  erfolgt  sind,  Feststellungsausschüsse  und  ein
Oberausschuß  vom  Reichsministerium  des  Innern  zu  errichten ­
  seien,  und  daß  im  Einvernehmen  mit  dem  Reichs-’
minister  des  Innern  auf  die  festgestellten  Schäden  Vorentschädigungen ­
  und  Vorschüsse  gewährt  werden  könnten.
        <pb n="154" />
        WANDERUNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  147

So  war  für  die  Flüchtlinge  eine  weitere  Verfolgung  ihrer
Kriegsschadenforderung  ermöglicht.  In  den  letzten  Wochen
des  Jahres  1919  nahmen  die  vom  Reichsministerium  des!
Innern  errichteten  acht  Feststellungsausschüsse  (Berlin,
Cassel,  Darmstadt,  Freiburg,  Karlsruhe,  Ludwigsburg,
Nürnberg,  Trier)  und  der  Oberausschuß  in  Berlin  ihre
Tätigkeit  auf.
Die  Frage  ist  die,  ob  es  nicht  möglich  gewesen  wäre,
diese  Feststellung  der  Kriegsschäden  und  ihre  Vorentschädigung ­
  mindestens  ein  halbes  Jahr  früher  aufzunehmen!
Bis  heute  ist  jedoch  noch  .keine  endgültige  Regelung
dieser  Kriegsschadenfrage  erfolgt.  Immerhin  besteht  die
Bestimmung,  daß  rechtskräftig  festgestellte  Schäden  bis  zu
ihrer  vollen  Höhe  vorentschädigt  werden  können,  wenn  es
sich  um  Aufrichtung  zusammengebrochener  Existenzen
handelt.
2)  Liquidations-  und  Verdrängungsschäden.  Wir  haben
bereits  gesehen,  daß  die  deutsche  Reichsregierung  durch  den
Friedensvertrag  von  Versailles  verpflichtet  worden  ist,  alle
Deutschen,  denen  durch  die  französische  Regierung  ihre
Güter,  Rechte  und  Interessen  in  Elsaß-Lothringen  liquidiert
worden  sind,  zu  entschädigen.  Eine  besondere  Anerkennung
dieser  Entschädigungspflicht  brauchte  von  seiten  des  Deutschen ­
  Reiches  nicht  mehr  zu  erfolgen,  um  den  Anspruch  des
einzelnen  Staatsbürgers  auf  diese  Entschädigung  rechtskräftig ­
  zu  machen,  da  der  Friedensvertrag  als  Reichsgesetz
publiziert  ist.  Trotzdem  wurde  durch  das  Reichsgesetz
„über  Enteignungen  und  Entschädigungen  aus  Anlaß  des
Friedensvertrages  zwischen  Deutschland  und  den  alliierten
und  assoziierten  Mächten“  vom  31.  August  1910  (RGBl.
1919  Nr.  171)  diese  Verpflichtung  nochmals  präzisiert.
In  den  für  uns  in  Betracht  kommenden  Paragraphen  6—8
sagt  dieses  Gesetz:
§  6.  Die  Enteignung  erfolgt  gegen  angemessene  Entschädigung.
Ebenso  kann  für  Vermögensnachteile,  die  eine  Beschlagnahme  zur
Folge  hat,  wenn  sie  nicht  zur  Enteignung  führt,  angemessene  Entschädigung ­
  gewährt  werden.
Im  einzelnen  stellt,  falls  nicht  im  Sonderfall  ein  besonderes  Gesetz ­
  ergeht,  der  zuständige  Eeichsminister  im  Einvernehmen  mit  den
10*
        <pb n="155" />
        148

III.  HAÜPTTEIL.

Reichsministern  der  Finanzen  und  der  Justiz  für  Art  und  Umfang
der  Entschädigung  Richtlinien  auf.  Diese  Richtlinien  bedürfen  der
Zustimmung  des  Reiohsrats  und  eines  von  der  Nationalversammlung
zu  wählenden  Ausschusses  von  15  Mitgliedern.  .  .
§  7.  Die  Entschädigung  wird  von  der  Enteignungsbehörde  oder
....  festgesetzt.  Kann  die  Festsetzung  oder  die  Auszahlung  nicht
sofort  erfolgen,  so  kann  in  Anrechnung  auf  die  Entschädigung  ein
Vorschuß  bewilligt  werden.
Gegen  die  Festsetzung  der  Entschädigung  kann  binnen  6  Monaten
von  der  Zustellung  des  Festsetzungsbescheids  an  die  Entscheidung
des  Reichswirtschaftsgerichts  naohgesucht  werden.  .  .
§  8.  Die  Vorschriften  der  §§  6  und  7  finden  entsprechende  Anwendung, ­
  soweit  die  Entziehung  unter  Beeinträchtigung  von  Gegenständen ­
  zugunsten  der  alliierten  und  assoziierten  Regierungen  oder
einer  von  ihnen  zugunsten  eines  Angehörigen  der  alliierten  und  assoziierten ­
  Mächte  in  dem  Friedensvertrage  selbst  ausgesprochen  oder  als
wirksam  anerkannt  ist  oder  auf  Grund  des  Friedensvertrags  durch  die
a,  a.  Regierungen  oder  eine  von  ihnen  erfolgt.
Unter  die  in  §  8  bezeichneten  Fälle  gehören  die  von
den  aus  Elsaß-Lothringen  Vertriebenen  erlittenen  Verluste.
Die  vertriebenen  Eisaß-Lothringer  atmeten  auf,  denn
nach  Erlaß  der  in  §  6  angekündigten  Liquidationsrichtlinien
konnten  sie  wenigstens  mit  einer  baldigen  Entschädigung
ihrer  durch  Beschlagnahme  von  Gütern,  Rechten  und  Interessen ­
  von  seiten  Frankreichs  zugefügten  Liquida'lionsschäden
  rechnen.  Drei  Monate  verliefen  ohne  den  erhofften
Erlaß  der  Liquidationsrichtlinien  zu  bringen.  Immerhin
wurde  von  maßgebender  Seite  die  Nachricht  verbreitet,  daß
ein  besonderes  Entschädigungsgesetz  in  Ausarbeitung  sei,
das  eine  Entschädigung  sowohl  der  Liquidations-  als  auch
der  Verdrängungsschäden  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer ­
  vorsehe.  Die  Ortsgruppen  des  Hilfsbundes  suchten
in  jeder  Weise  mit  Hinweis  auf  diese  Aussicht,  die  Flüchtlinge, ­
  deren  Stimmung  eine  immer  gereiztere  wurde,  zu
beruhigen.
Ein  Jahr  war  seit  den  ersten  Ausweisungen  vergangen,
und  noch  war  nichts  geschehen,  außer  ungenügendem  Notbehelf, ­
  wie  Arbeitsvermittlung,  Darlehenskasse  und  Hausratbeschaffung, ­
  um  den  Flüchtlingen  bei  ihrer  Existenzgründung ­
  zu  helfen  und  ihnen  die  Verluste,  die  sie  durch
die  Verdrängung  erlitten  hatten,  zu  ersetzen.
        <pb n="156" />
        WÄNDERUNGSVERLAÜF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  149

So  mußte  Ende  November  ,1919  die  Mitteilung  des
Reiahsministeriums  des  Innern,  daß  ein  besonderes  Entschädigungsgesetz ­
  für  die  Elsaß-Lothringer  überhaupt  nicht
zu  erwarten  sei,  sondern  ihre  Entschädigung  mit  allen
anderen  geschädigten  Grenzlands-  und  Ausländsdeutschen
erfolgen  solle,  einen  Sturm  der  Entrüstung  unter  den  Vertriebenen ­
  entfesseln.
Der  Beirat  im  Reichsministerium  des  Innern,  Abteilung
für  Elsaß-Lothringen,  verfaßte  auf  seiner  dritten  Tagung,
die  in  Cassel  vom  25.  bis  29.  November  1918  stattfand,  folgende ­
  Resolution:
„Dem  elsaß-lothringischen  Beirat  ist  für  seine  diesmalige  Tagung
die  Vorlage  eines  Gesetzentwurfes  zur  endgültigen  Regelung  der  Entschädigung ­
  für  Elsaß-Lothringische  Verdrängte  in  Aussicht  gestellt
worden.  Statt  diesen  Gesetzentwurf  in  Vorlage  zu  bringen,  hat  die
Regierung  unter  Einbringung  von  Richtlinien  für  eine  vorläufige
Regelung  im  Wege  der  Bevorschussung,  Beihilfe  und  Unterstützung
dem  Beirat  die  Mitteilung  gemacht,  daß  die  Reichsregierung  auf  Grund
neuerlicher  Entschließung  von  der  Vorlage  eines  besonderen  Entschädigungsgesetzes ­
  für  die  Elsaß-Lothringer  absehen  zu  müssen  glaube,
und  diese  Entschädigung  gemeinsam  mit  derjenigen  der  Ausländsdeutschen, ­
  Kolonialdeutschen  und  Ostdeutschen  zu  regeln  beabsichtige.
Der  Beirat  legt  gegen  diese  nach  monatelangen  Vorarbeiten  völlig
überraschend  eingetretene  Änderung  des  Standpunktes  der  Regierung
im  Interesse  seiner  schwer  leidenden  Landsleute  ernstliche  Verwahrung
ein,  und  erblickt  darin  die  Gefahr  einer  schweren  Schädigung  der  ihm
anvertrauten  Interessen.  Das  Fallenlassen  der  bisherigen  Einzelentwürfe ­
  und  die  Übertragung  der  Ausarbeitung  des  gemeinsamen
Gesetzentwurfes  auf  ein  neues,  mit  der  Sache  bisher  in  keiner  Weise
befaßtes  Ministerium  bedeutet  auf  der  einen  Seite  die  Ausschaltung
der  bisher  im  Ministerium  des  Innern  gesammelten  Erfahrungen  und
Vorarbeiten,  auf  der  anderen  ein  weiteres  Hinausschieben  der  so
dringend  notwendigen  Erledigung  der  Entschädigungsfrage.  .  .  .
In  der  Zusammenfassung  der  Entschädigungsfrage  der  Elsaß-Lothringer
  mit  denen  der  Auslands-,  Kolonial-  und  Ostdeutschen,
trotz  großer  Ungleichheit  der  rechtlichen  Unterlagen  und  trotz  wesentlicher ­
  Verschiedenheit  der  geltend  zu  machenden  Ansprüche,  liegt  die
offensichtliche  Gefahr  einer  gleichmacherisohen  Behandlung  und  damit
insbesondere  die  Bedrohung  der  besonderen  Interessen  der  elsaßlothringischen ­
  Flüchtlinge  mit  ernster  Benachteiligung.
Der  Beirat  ersucht  daher  die  Reichsregierung  auf  das  eindringlichste ­
  um  alsbaldige  Vorlage  eines  besonderen  Entschädigungsgesetzes
für  die  elsaß-lothringischen  Vertriebenen.
        <pb n="157" />
        150

III.  HADPTTEFL.

Bei  dem  Erlaß  dieses  Gesetzes  beantragt  der  Beirat  die  beiliegenden ­
  Grundsätze  in  Anwendung  zu  bringen.  Zur  Unterstützung
dieses  Antrages  will  der  Beirat  nicht  so  sehr  auf  die  diese  Grundsätze
stützenden  Regeln  des  bürgerlichen  und  öffentlichen  Rechts  und  die
Bestimmungen  des  Friedensvertrages,  als  auf  die  moralische  Verpflichtung ­
  des  Reichs  gegenüber  seinen  so  schwer  geschädigten  Kindern
hinweisen.“
Die  Grundsätze,  nach  denen  der  Beirat  die  Entschädigung ­
  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  durchgeführt
wissen  wollte,  wurden  in  einer  zweiten  Resolution  beigefügt:
„Der  Entschädigungsbereohtigte  hat  Anspruch  auf  Entschädigung
für  alle  Schäden,  die  ihm  erwachsen  sind:
a)  aus  Anlaß  der  politischen  Umwälzung,  durch  Aufruhr,  Plünderung, ­
  Diebstahl,  Brand;
b)  durch  Schaden  an  Leib  und  Leben,  sei  es  aus  Fall,  sei  es
durch  französiche  Maßnahmen;  .
c)  infolge  ungerechtfertigter  Verschleppung,  Verhaftung  oder
Verurteilung;
d)  infolge  der  durch  die  feindliche  Besetzung  oder  sonstige  feindliche ­
  Maßnahmen  veranlaßten  Verfügungen  über  sein  Vermögen  einschließlich ­
  der  Veräußerung  zu  verlustbringenden  Preisen;
e)  infolge  der  feindlichen  Geldwährungs-  und  Kursbestimmungen  ;
f)  infolge  seiner  Verdrängung  und  Verhinderung  an  der  Verfügung ­
  über  sein  Vermögen.
Umfang  der  Entschädigung:
1.  Die  Entschädigung  im  vorstehenden  Sinne  umfaßt:
a)  Alle  Gegenstände  wie  Immobilien,  Mobilien,  Waren,  Geräte,
Maschinen,  literarische  und  künstlerische  Werke  aller  Art,  sowie  Einrichtungen ­
  und  dergleichen.  Bei  Verlust  erfolgt  der  Ersatz  zu  vollem
Ersatzwert,  bei  Beschädigung  oder  Verschleppung  mit  dem  Wertunterschied ­
  ;
b)  alle  Ansprüche,  sei  es  an  Behörden,  Banken  ....  oder  sonst
wen,  oder  aus  dem  Besitz  von  Wertpapieren,  soweit  der  Besitz  oder
Gebrauch  infolge  der  Besetzung  entzogen  oder  beschränkt  wurde;
c)  den  Verlust  der  Pensionen  oder  Anwartschaften  darauf,  auch
soweit  sie  durch  Privatdienstvertrag  erworben  sind,,  oder  aus  Stiftungen
oder  Zuwendungen  stammen.  Ferner  die  Ansprüche  auf  Bezüge  und
künftige  Leistungen  aus  der  Reichsversicherungsordnung;
d)  den  wirtschaftlichen  Schaden,  entstanden  durch  Verlust  des
Erwerbes  oder  seiner  Grundlage,  z.  B.  des  Geschäftsfonds  .  .  .  .,  jedoch
nur  soweit  es  nicht  möglich  ist,  durch  gleichartige  Tätigkeit  im  Inlande ­
  wieder  einen  dem  früheren  Einkommen  entsprechenden  angemessenen ­
  Verdienst  zu  erzielen,  und  soweit  dieser  Verlust  nicht  durch
        <pb n="158" />
        W  ANDEREN  GS  VERL  AUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  151

die  Zahlung  der  allgemeinen  Verdrängungsbeihilfe  als  ausgeglichen
gelten  kann.
2.  Außerdem  ist  eine  allgemeine  Verdrängungsbeihilfe  zu  gewähren ­
  nach  folgenden  Grundsätzen;
a)  einer  männlichen  Person  über  25  Jahren  1200  M.
b)  „  „  „  von  18—25  „  800  „  usw.  usw.
3.  Den  nach  Verlust  ihres  Einkommens  in  Elsaß-Lothringen
zurückgebliebenen  Angehörigen  von  Vertriebenen  ist  der  Betrag  zu
ersetzen,  den  sie  zur  Bestreitung  ihres  notwendigen  Lebensunterhaltes
verbraucht  haben.
4.  Die  Kosten,  die  entstanden  sind  durch  das  Verlassen  des
Landes  und  die  Wegschaffung  des  Besitzes,  sind  zu  erstatten.
5.  Grundsätzlich  gilt  bei  der  Bemessung  der  Entschädigung  für
sachliche  Verluste:  Sachwert  gegen  Sachwert,  d.  h.  die  Entschädigung ­
  ist  im  Falle  des  Ersatzes  so  zu  bemessen,  daß  ein  gleichwertiger ­
  Ersatz  beschafft  werden  kann.“
Da  sich  der  Beirat  darüber  Mar  war,  daß  die  Ausarbeitung ­
  und  Inkraftsetzung  eines  solchen  Gesetzes  Monate
beanspruchen  würde,  beschloß  er  von  der  Regierung  zu
verlangen,  unverzüglich  eine  Verordnung  zu  erlassen,  auf
Grund  deren  bis  zum  Inkrafttreten  des  Entschädigungsgesetzes ­
  den  Flüchtlingen  Vorschüsse  auf  die  erlittenen
Schäden  gewährt  werden  sollten,  soweit  diese  entsprechend
dem  Eeichsgesetz  vom  31.  August  1919  oder  entsprechend
den  vom  Beirat  beschlossenen  Richtlinien  zum  Entschädigungsgesetz ­
  angemeldet  würden.  Bei  dieser  Vorentschädigung
  sollten  die  folgenden  Grundsätze  beachtet  werden,  die
der  Beirat  in  einer  dritten  Resolution  zusammenfaßte;
„Der  Beirat  kann  die  von  der  Regierung  vorgelegten  Eichtlinien
für  die  Gewährung  von  Vorschüssen  usw.  für  Schäden  Deutscher  in
Elsaß-Lothringen  nicht  annehmen,  weil  sie  den  besonderen  Verhältnissen ­
  der  Flüchtlinge  nicht  genügend  Rechnung  tragen.  Unverzüglich ­
  ist  auf  dem  Verordnungswege  zu  veranlassen,  daß  bis  zum  Inkrafttreten ­
  des  besonderen  Entschädigungsgesetzes  für  die  vertriebenen
Elsaß-Lothringer  diese  Vorschüsse  auf  die  erlittenen  Schäden  gewährt
werden,  soweit  sie  auf  Grund  des  Eeichsgesetzes  vom  31.  August  1919
oder  auf  Grund  der  vom  Beirat  beschlossenen  Eichtlinien  zum  Entschädigungsgesetz ­
  angemeldet  sind.  Hierbei  sind  folgende  Grundsätze
zu  beachten:
1.  Für  Liquidationsschäden  drei  Viertel  des  Betrages,  welcher
voraussichtlich  dem  Deutschen  Reiche  auf  die  zu  zahlende  Kriegsentschädigung ­
  ungerechnet  werden  wird.
        <pb n="159" />
        152

III.  HAÜPTTEIL.

2.  Für  Sachschäden,  hervorgerufen
a)  durch  Brand,  Diebstahl,  Zerstörung  oder  Plünderung;
b)  durch  Verschleuderung  unter  dem  Sachwert  infolge  feindlichen
Druckes;
c)  durch  andere  mit  der  Verdrängung  aus  Elsaß-Lothringen  zusammenhängende ­
  Ursachen;
s / 4  des  Sachwertes  zur  Zeit  der  Ersetzung  unter  Anrechnung
des  bei  der  Verschleuderung  erzielten  Erlöses.
3.  Für  die  übrigen  auf  Grund  der  Richtlinien  für  das  Entschädigungsgesetz ­
  angemeldeten  Schäden  die  Hälfte  des  Betrages,,
welcher  nach  Prüfung  der  Anmeldung  gerechtfertigt  erscheint.
Auf  dem  gleichen  Wege  sind  in  Fällen  wirtschaftlicher  Bedrängnis
bis  zu  2000  M.  pro  Person  zur  Neugründung  von  Existenzen  und  zur
Beschaffung  des  nötigen  Hausrates  u.  dgl.  Unterstützungen  zu  gewähren. ­

Außerdem  kam  der  Beirat  zu  dem  Entschluß,  eine
Kommission  aus  seiner  Mitte  zu  wählen,  die  persönlich
bei  den  maßgebenden  Eeichsstellen  vorsprechen  sollte,  um
nachdrücklich  auf  die  großen  Gefahren  hinzuweisen,  die
ein  weiteres  Hinhalten  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
mit  sich  bringen  müßte,  und  die  verzweifelte  Lage  der
notleidenden  Flüchtlinge  zu  schildern.
Am  15.  Dezember  1919  wurde  diese  sechsgliedrige
Kommission  vom  Reichskanzler  in  einer  Audienz  empfangen, ­
  an  welcher  außer  dem  Reichskanzler  der  Reichsminister ­
  des  Innern,  der  Reichsminister  für  Wiederaufbau,
Vertreter  des  Reichsfinanzministeriums  und  des  Reichsjustizministeriums, ­
  sowie  der  Leiter  der  Abteilung  für
Elsaß-Lothringen  im  Reichsministerium  des  Innern  teilnahmen.
  Der  Reichskanzler  sagte  der  Kommission  weitgehendstes ­
  Entgegenkommen  der  Reichsregierung  zu.  Er
versprach,  daß  eine  Verquickung  der  Entschädigungsfrage
der  Inlands-  und  Ausländsdeutschen  nicht  erfolgen  solle,
sondern  ein  besonderes  Entschädigungsgesetz  für  die  Inlandsdeutschen ­
  ausgearbeitet  werden  solle.  Was  die  Verordnung ­
  betr.  vorläufige  Entschädigung  der  Vertriebenen
betraf,  sprach  der  Reichskanzler  den  Wunsch  aus,  daß  sie
baldmöglichst,  wenn  nicht  mehr  vor  Weihnachten,  so  doch
sofort  nach  Weihnachten  in  Kraft  treten  sollte,  nachdem
der  zuständige  Minister  erklärt  hatte,  daß  die  vorbcrei-
        <pb n="160" />
        WÄNDBRÜNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  153
tenden  Arbeiten  bereits  beendet  seien,  und  der  Veröffentlichung ­
  der  Verordnung  in  kürzester  Frist  nichts  im
Wege  stände.
Welche  Bedeutung  diese  Zusagen  für  die  Flüchtlinge
hatten,  zeigt  sich  deutlich  in  dem  Urteil,  welches  das
Organ  der  Vertriebenen  ,,Die  elsaß-lothringischen  Mitteilungen“ ­
  dem  Bericht  über  diese  Audienz  beim  Reichskanzler
beifügte:
„Man  sagt  nicht  zu  viel,  wenn  man  diesen  Ausgang  der  Besprechungen ­
  als  einen  vollen  Erfolg  der  Bemühungen  des  Beirates
und  des  Hilfsbundes  bucht,  und  darin  ein  Ereignis  von  weittragender
Bedeutung  für  unsere  elsaß-lothringischen  Verdrängten  erblickt.  Wir
sind  mit  unseren  Forderungen  ein  gutes  Stück  weiter  gekommen  und
können  nach  den  offenen,  energischen  und  warmherzigen  Ausführungen
des  Herrn  Reichskanzlers  ernstlich  hoffen,  daß  endlich  in  der  Behandlung ­
  unserer  Forderungen  ein  schnelleres  Tempo  und  ein  größeres
Entgegenkommen  eintritt.  Die  Bahn  für  die  weitere  Entwicklung  ist
frei  gemacht.  Beirat  und  Hilfsbund  werden  ihrerseits  nicht  ermangeln,
auch  weiter  auf  vollen  Erfolg  zu  drängen.  Möge  dieser  Bericht  für
unsere  Landsleute  ein  froher  und  erhebungsvoller  Weihnachtsgruß
sein!“  (Els.-Lothr.  Mitteilungen,  Jahrg.  1919,  Nr.  47.)
Am  9.  Januar  1920  erschienen  die  Richtlinien  für
die  Gewährung  von  Vorschüssen,  Beihilfen  und  Unterstützungen ­
  für  Schäden  Deutscher  in  Elsaß-Lothringen  aus
Anlaß  des  Krieges  oder  ihrer  Verdrängung.
Diese  Richtlinien  erfüllten  bei  weitem  nicht  die
Wünsche,  die  der  Beirat  auf  seiner  Tagung  Ende  November
1919  der  Reichsregierung  in  Form  von  Resolutionen  übersandt ­
  hatte.
Nach  diesen  Richtlinien  kann  eine  Bevorschussung  des
festgestellten  Schadens  bis  zur  Hälfte  seiner  Höhe,  und  nur
bei  ganz  besonders  schwierigen  wirtschaftlichen  Verhältnissen
des  Geschädigten  bis  zu  drei  Viertel  seiner  Höhe  erfolgen,
während  der  Beirat  für  alle  Fälle  eine  Bevorschussung  bis
zu  drei  Viertel  des  festgestellten  Schadens  verlangt  hatte.
Ferner  legen  die  Richtlinien  der  Berechnung  des  Schadens
den  Wert  zugrunde,  den  der  entzogene  oder  beeinträchtigte
Gegenstand  am  25.  Juli  1914  hatte.  Der  Beirat  hatte  eine
Bewertung  nach  dem  Sachwert  verlangt,  den  der  Gegen-
        <pb n="161" />
        154

III.  HAUPTTEXL.

stand  zur  Zeit  der  Ersetzung  hätte.  Bei  der  ungeheueren
Geldentwertung  bedeutet  diese  verschiedene  Berechnungsweise ­
  eine  grundsätzlich  andere  Behandlung  der  Entschädigung. ­
  Der  Beirat  verlangte  eine  Entschädigung  nach
dem  heutigen  realen  Wert  der  Sache,  die  Regierung  hält
sich  an  den  nominellen  Wert  der  Sache  vor  dem  Kriege,  und
behandelt  die  heutige  entwertete  Papiermark,  als  trüge
sie  noch  ihren  Goldwert  wie  vor  dem  Kriege  in  sich.  Allerdings ­
  gestatten  die  Richtlinien  zu  diesem  so  berechneten
Schaden  Zuschläge,  wenn  es  sich  bei  der  Entschädigung
um  Beschaffung  nötigsten  Hausrates  oder  Handwerksgerätes ­
  und  anderer  zur  Berufsausübung  dienender  Gegenstände ­
  handelt,  und  zwar  mit  der  Einschränkung,  daß
die  Entschädigungsssumme  nachweislich  zu  einer  derartigen ­
  Sachbeschaffung  verwandt  wird.  Aber  gerade  durch
die  Aufstellung  dieser  Ausnahmen  unterstreicht  die  Reichsregierung ­
  ihren  grundsätzlichen  Standpunkt  der  Bewertung
nach  dem  vorkriegszeitlichen  Nominalwert.
Immerhin  können  nun  auf  Grund  dieser  Richtlinien
Vorschüsse  auf  Liquidationsschäden  und  Beihilfen  auf
Verdrängungsschäden  in  gewissem  Umfang  ausgezahlt  werden. ­
  Der  Begriff  „Verdrängungsschäden“  ist  freilich  noch
nicht  so  weit  gezogen,  daß  alle  Vefdrängungsschäden  bei
dieser  Vorentschädigung  erfaßt  würden.  Sowohl  hinsichtlich ­
  der  Berechnungsweise  der  Schäden  als  auch  der  Festlegung ­
  des  Begriffes  ,,Verdrängungsschaden“  mußte  von
vornherein  unter  den  Vertriebenen  damit  gerechnet  werden,
daß  bei  der  endgültigen  Regelung  des  Schadensersatzes  ein
gerechteres  Vorgehen  erfolgen  würde.  In  der  Hoffnung
auf  diese  endgültige  Regelung  gab  man  sich  vorläufig  mit
dieser  Art  der  Vorentschädigung  zufrieden.
Viele  Vertriebene  haben  durch  diese  Vorentschädigungen ­
  die  Möglichkeit  erhalten,  wieder  selbst  für  ihren
Lebensunterhalt  sorgen  zu  können.  Allerdings  bei  dieser
niedrigen  Berechnungsweise  des  Schadens  und  der  durchschnittlich ­
  nur  bis  zur  Hälfte  des  Schadens  ermöglichten
Vorentschädigung  handelt  es  sich  im  Hinblick  auf  die
heutigen  Preisverhältnisse  um  geringe  Summen,  und  die
        <pb n="162" />
        WANDERUNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  155
Vertriebenen  mußten  hoffen,  daß  die  endgültige  Entschädigung ­
  bald  erfolgen  würde,  da  sie  sonst  Gefahr  liefen,  die
im  voraus  erhaltene  Summe  als  Lebensunterhalt  verbrauchen ­
  zu  müssen,  weil  die  Gründung  eines  Unternehmens
oder  eines  Geschäftes  usw.,  das  ihnen  ein  genügendes  Einkommen ­
  verschafft  hätte,  mit  dieser  Summe  zumeist  unmöglich ­
  war.
Das  Entschädigungsgesetz  ist  bis  heute  noch  nicht  erlassen. ­
  Zurzeit  finden  Besprechungen  zwischen  den  verschiedenen ­
  zuständigen  Reichsministerien  und  den  Vertretungen ­
  der  Vertriebenen  über  den  Entwurf  eines  solchen
Gesetzes,  das  vom  Wiederaufbauministerium  ausgearbeitet
worden  ist,  statt.  Bis  dieses  Gesetz  in  Kraft  gesetzt  wird,
können  noch  Monate  vergehen.  Über  zwei  Jahre  werden
seit  den  ersten  Ausweisungen  vergangen  sein,  bis  endlich
die  Vertriebenen  wenigstens  klar  sehen,  mit  welchen  Möglichkeiten ­
  sie  für  den  Wiederaufbau  ihrer  Existenz  rechnen
können.  Bis  sie  den  Ersatz  ihrer  Verluste  in  Händen
haben,  werden  weitere  Monate  vergehen.  Wieviel  Verbitterung ­
  durch  dieses  Hinauszögern  in  der  Entschädigungsfrage ­
  gesät  worden  ist,  läßt  sich  leicht  denken.  Und  ob
die  elsaß-lothringischen  Flüchtlinge  einigermaßen  durch
die  kommende  Regelung  der  Entschädigung  in  die  Lage
versetzt  werden,  sich  entsprechend  ihrer  früheren  Lebensstellung ­
  und  Lebenhaltung  •—  selbstverständlich  der  allgemein ­
  in  Deutschland  gesunkenen  Lebenshaltung  angepaßt ­
  —  in  die  deutsche  Volkswirtschaft  einzugliedern,
muß  sehr  bezweifelt  werden.
Laut  Zeitungsnachrichten 1 )  hat  der  Finanzminister
eine  Aufstellung  vorgelegt,  nach  welcher  die  Entschädigungen ­
  an  Reichsdeutsche  auf  Grund  von  erlassenen  oder  in
Ausarbeitung  befindlichen  Entschädigungsgesetzen  sich  auf
etwa  130  Milliarden  Mark  belaufen  sollen.  Eine  solche
Summe  von  Entschädigungen  kann  das  Reich  bei  seiner
heutigen  bereits  annähernd  300  Milliarden  Mark  betragenden ­
  Schuldenlast  nicht  auf  sich  nehmen.  Nun  muß  man
bedenken,  daß  in  dieser  Ziffer  von  130  Milliarden  Mark

1)  (Bls.-Lothr.  Mitteilungen,  Jahrg,  II  [1920],  Nr.  41).
        <pb n="163" />
        156

III.  HAUPTT.EIL.

auch  die  Entschädigung  all  des  Besitzes  sich  befindet,,
den  die  in  Deutschland  seßhaften  Deutschen  z.  B.  durch
den  Verlust  unserer  Handelsflotte  oder  durch  sonstige  auf
Grund  des  Priedcnsvertrages  erfolgte  Ablieferungen  erlitten ­
  haben.  Es  muß  verlangt  werden,  daß  Abstriche  an
den  Entschädigungsforderungen,  wenn  unbedingt  notwendig, ­
  zuerst  hei  diesen  seßhaften  Deutschen  vorgenommen
werden,  da  diese  vorwiegend  durch  solchen  Verlust  nicht
in  ihrer  Existenzgrundlage  erschüttert  werden.  Für  die
Vertriebenen,  die  zum  großen  Teil  alles  verloren  haben,
muß  in  erster  Linie  gesorgt  werden.
Bis  heute  können  die  Vertriebenen,  wie  gesagt,  nur
gewisse  Abschlagszahlungen  auf  ihre  Forderungen  erhalten,
abgesehen  von  den  Fällen,  wo  der  erlittene  Schaden  nicht
mehr  als  5000  M.  beträgt.  Bis  zu  5000  M.  dürfen  die
Entschädigungsforderungen,  wenn  ihre  Richtigkeit  festgestellt ­
  ist,  voll  ausgezahlt  werden.  Die  Feststellung  der
Liquidations-  und  Verdrängungsschäden  im  Sinne  der  Richtlinien ­
  vom  9.  'Januar  1920  erfolgt  durch  dieselben  Ausschüsse, ­
  die  bereits  Ende  1919  zur  Feststellung  der  Kriegsschäden ­
  errichtet  worden  sind.  Ihre  Zahl  —  anfangs  acht
Ausschüsse  und  ein  Oberausschuß  —  genügte  nicht,  weshalb ­
  ihre  Zahl  im  Laufe  des  Frühjahrs  1920  durch  Verordnung ­
  des  Reichsministeriums  des  Innern  auf  21  Ausschüsse ­
  und  einen  Oberausschuß  erhöht  worden  ist.  Diese
Ausschüsse  bestehen  aus  einem  Richter  und  dessen  Stellvertreter, ­
  einem  Reichskommissar,  der  die  Interessen  des
Reiches  vertritt,  einem  amtlichen  Sachverständigen  und
einer  Anzahl  von  Laienmitgliedern  aus  den  Reihen  der
Vertriebenen,  die  jedoch  nur  zu  besonders  gelagerten  Fällen
herangezogen  werden-.
Bis  1.  Oktober  1920  sind  19  758  Anträge  auf  Vorschüsse ­
  und  Beihilfen  für  Liquidations-  und  Verdrängungs L
schaden  bei  diesen  Ausschüssen  eingelaufen.  An  Vorschüssen ­
  und  Beihilfen  sind  von  den  Ausschüssen  bis
1.  Oktober  1920  insgesamt;  56237  759  M.  zur  Anweisung
gelangt,  welche  Summe  nur  einen  kleinen  Bruchteil  der
von  den  Vertriebenen  erlittenen  Verluste  darstellt.
        <pb n="164" />
        WANDF.EUNGS  VERL  AUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  157

Hervorzuheben  ist  ein  besonderer  Fall  der  Vorentschädigung, ­
  der  völlig  außerhalb  des  allgemeinen  Bevorschussungsverfahrens ­
  steht.
Am  17.  Januar  1920  brachte  die  Berliner  Börsenzeitung ­
  die  Nachricht,  daß  den  deutschen  Gesellschaften
der  lothringischen  Schwerindustrie,  deren  industrielle  Anlagen ­
  und  Bergwerke  von  Frankreich  bereits  liquidiert
waren,  vom  Eeichsfinanzministerium  500  Millionen  als
Vorschuß  auf  ihre  Entschädigungsansprüche  an  das  Reich
bewilligt  worden  seien.  Die  Allgemeinheit  der  Vertriebenen
wurde  durch  diese  Nachricht  in  heftigste  Empörung  versetzt. ­
  In  einer  Flut  von  Protesten  an  die  Reichsministerien
wurde  darauf  hingewiesen,  daß  ausgerechnet  in  dem  Augenblick, ­
  wo  die  Reichsregierung  durch  die  Richtlinien  vom
9.  Januar  1920  die  Masse  der  Vertriebenen  mit  völlig  ungenügenden ­
  Vorschüssen  abspeise,  zu  deren  Auszahlung
zeitraubende  Feststellungsverfahren  nötig  seien  und  noch
nicht  einmal  die  Mittel  bereitgestellt  seien,  das  Reichsfinanzministerium, ­
  dem  jede  Mark  an  Entschädigung  für  die
Masse  der  Flüchtlinge  abgerungen  werden  müsse,  den  lothringischen ­
  Großindustriellen  unter  Umgehung  des  für  elsaßlothringische ­
  Angelegenheiten  zuständigen  Reichsministeriums, ­
  des  Reichsministeriums  des  Innern,  eine  halbe  Milliarde
Mark  gewähre.  Eine  solche  einseitige  Interessenberücksichtigung ­
  müsse  auf  das  schärfste  gebrandmarkt  werden.
Diese  Entrüstung  unter  den  Vertriebenen  ist  nur  zu
gut  zu  verstehen.  Das  Verkehrte  im  Vorgehen  des  Reichsfinanzministeriums ­
  war  freilich  nicht  die  Auszahlung  der
500  Millionen  Mark  an  die  lothringische  Schwerindustrie,
sondern  das  Verweigern  jeglicher  größeren  Entschädigungsmittel ­
  an  die  große  Masse  der  Flüchtlinge.  Denn  an  dieser
ablehnenden  Stellung  des  Reichsfinanzministeriums  ist  bisher ­
  vor  allem  eine  befriedigende  Lösung  der  Entschädigungsfrage ­
  gescheitert.
Sicherlich  war  die  rasche  Entschädigung  der  großen
Unternehmungen  der  lothringischen  Schwerindustrie  eine
volkswirtschaftliche  Notwendigkeit.  Die  Berg-  und  Hüttenwerke, ­
  die  seit  Ausgang  des  19.  Jahrhunderts  in  Lothringen
        <pb n="165" />
        158

III.  HAUPTTEIX,.

von  deutscher  Seite  gegründet  wurden,  gehörten  fast  ausnahmslos ­
  Gesellschaften,  die  bis  dahin  ihren  Standort  vollkommen ­
  im  rheinisch-westfälischen  Industriegebiet  gehabt
hatten.  Ihren  Besitz  an  Kohlenbergwerken  und  Hüttenwerken ­
  im  rheinisch-westfälischen  Gebiet  haben  diese  Gesellschaften ­
  auch  nach  Gründung  großer  Unternehmungen
in  Lothringen  nicht  abgestoßen,  im  Gegenteil  vergrößert,
denn  durch  die  Verbindung  der  lothringischen  Erzbergwerke ­
  und  der  Kohlenzechen  im  Ruhrgebiet  in  eigenem
Besitz  war  ihre  Produktion  am  besten  gesichert.  Nun  diesen
Unternehmungen  der  lothringische  Besitz  entrissen  ist,  verwenden ­
  sie  die  Entschädigung,  die  sie  für  diesen  'Verlust
vom  Reich  erhalten,  zur  Erweiterung  ihrer  Unternehmungen ­
  in  Rheinland-Westfalen.  Die  Auszahlung  der  Vorentschädigung ­
  wurde  auch  folgerichtig  von  der  Reichsregierung ­
  an  die  Bedingung  geknüpft,  daß  diese  Summe
zur  Erhöhung  unserer  Kohlenproduktion  verwandt  werde,
und  daß  vor  allem  aus  diesen  Mitteln  Arbeiterwohnungen
gebaut  werden  sollten.  Ganz  besonders  wurde  diesen  Gesellschaften ­
  die  Verpflichtung  auf  erlegt,  ihre  aus  Elsaß-Lothringen
  vertriebenen  Arbeiter  und  Angestellten  wenn
irgendmöglich  in  ihren  rechtsrheinischen  Betrieben  wieder
zu  beschäftigen  und  anzusiedeln.
Die  Erfüllung  dieser  Bedingungen  wird  von  der  Reichsregierung ­
  überwacht.  So  muß  diese  in  der  Entschädigung
der  Vertriebenen  getroffene  Maßnahme  sowohl  im  Hinblick ­
  auf  die  gesamte  Volkswirtschaft  als  auch  auf  die
Vertriebenen  selbst  als  eine  in  jeder  Beziehung  zweckmäßige ­
  anerkannt  werden.  Dies  wurde  auch  von  den
Flüchtlingen  zugegeben.  Erbitterung  herrschte  nur  darüber,
daß  nicht  auch  in  anderen  Punkten  das  Reichsministerium
in  dieser  Weise  vorging.  Eine  ausreichende  und  rasche
Vorentschädigung  von  kleinen  Unternehmern,  Kaufleuten
und  Angehörigen  freier  Berufe  mußte  ebenfalls  als  volkswirtschaftlich ­
  zweckmäßig  erachtet  werden,  von  der  psychischen ­
  Seite  ganz  abgesehen.
Es  ist  nicht  zu  verkennen,  daß  die  Feststellung  der
Schäden,  die  ein  großindustrielles  Unternehmen  durch  die
        <pb n="166" />
        WANDERUNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.

Liquidation  seines  Besitzes  erlitten  hat,  viel  rascher  durchführbar ­
  ist,  als  beispielsweise  die  Feststellung  der  Verdräng ­
  ungsschäden  eines  Arztes,  die  sich  aus  Verlust  der
Praxis,  der  Verschleuderung  von  Mobiliar  und  Valuta^
Verlusten  zusammensetzen.  Trotzdem  erscheint  die  Ansicht ­
  unbedingt  berechtigt,  daß  das  Finanzministerium  in
der  Entschädigungsfrage  versagt  hat.  Dies  Urteil  wird
einheitlich  von  allen  Vertriebenen  gefällt,  die  an  Verhandlungen ­
  über  diese  Frage  teilgenommen  haben.  Die
Entschädigung  der  Vertriebenen  wurde  immer  wieder  hinausgezögert ­
  und  völlig  ungenügend  durch  vorläufige  Regelung ­
  abgetan.
Beim  Überprüfen  der  Gesetze  und  Verordnungen,  die
für  die  Entschädigung  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
eine  Bedeutung  haben  könnten,  wird  man  leicht  zu  dem
Glauben  verführt,  die  Liquidationssohäden  der  Flüchtlinge
seien  schon  endgültig  in  ihrem  vollen  Umfange  auszahlbar.
Am  26.  Mai  1920  sind  die  „Richtlinien  für  die  Festsetzung ­
  von  Entschädigungen  aus  Anlaß  der  Durchführung
der  Bestimmungen  des  Friedensvertrages“  erschienen.
(RGBl.  1920  S.  1101.)  Diese  Liquidationsrichtlinien  sind
als  Ausführungsbestimmung  zu  dem  von  uns  bereits  auf
S.  147  besprochenen  Gesetz  über  „Enteignungen  und  Entschädigungen ­
  aus  Anlaß  des  Friedensvertrages“  erlassen
worden.  Dieses  Gesetz  trägt  das  Datum  vom  31.  August
1919.  Neun  Monate  waren  also  zwischen  der  Verkündung
des  Gesetzes  und  dem  Erlaß  der  Richtlinien,  ohne  die  das
Gesetz  praktisch  keinen  Wert  hatte,  vergangen.  Aber  auch
diese  Liquidationsrichtlinien  bedeuten  keinen  wesentlichen
Fortschritt,  denn  im  §  13  dieser  Richtlinien  heißt  es;
„Die  Verfahrens  Vorschriften  erläßt  das  Wiederaufbauministerium.“ ­
  Diese  Verfahrens  Vorschriften  sind  bis  heute
nicht  erschienen.  So  steht  noch  immer  das  ganze  Liquidationsgesetz ­
  auf  dem  Papier,  ohne  in  die  Wirklichkeit  umgesetzt ­
  werden  zu  können.  Dieses  Liquidationsgesetz  hätte
eine  endgültige'  Entschädigung  der  Liquidationsschäden
der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  ermöglicht.  Da  anzunehmen ­
  ist,  daß  nunmehr  alle  Schäden  der  Vertriebenen
        <pb n="167" />
        160

III.  HAUPTTEIL.

in  einem  allgemeinen  Entschädigungsgesetz  für  die  aus
Elsaß-Lothringen  vertriebenen  Deutschen  berücksichtigt
werden,  brauchen  wir  auf  diese  Liquidationsrichtlinien
nicht  näher  einzugehen.
Ob  endlich  nach  2  Jahren  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
  wieder  in  einigermaßen  geregelte  Verhältnisse
kommen  werden,  wird  davon  abhängen,  wie  weit  das
hoffentlich  in  Bälde  in  Kraft  tretende  Entschädigungsgesetz ­
  den  Kreis  der  zu  vergütenden  Verluste  zieht,  und
welche  Berechnungsweise  des  Schadens  angewandt  wird.
Von  größter  Bedeutung  wird  es  sein,  daß  durch  entsprechende ­
  Sonderbehandlung  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
  auf  dem  Gebiet  der  direkten  Steuern  Sicherung
dagegen  geschaffen  wird,  daß  ihnen  nicht  die  Entschädigung, ­
  die  das  Reich  mit  der  einen  Hand  gewährt,  vom
Reich  mit  der  anderen  Hand  auf  dem  Steuerweg  wieder
abgenommen  wird.  Es  ist  unmöglich,  im  Rahmen  dieser
Besprechung  aller  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
getroffenen  Maßnahmen  diese  Steuerfrage  eingehend  zu
behandeln.  Auch  läßt  sich  erst  entscheiden,  welche  steuerlichen ­
  Sonderbestimmungen  für  die  Vertriebenen  erlassen
werden  müssen,  wenn  die  Grundsätze  endgültig  festgestellt
sind,  nach  denen  die  Entschädigung  zu  erfolgen  hat.
Entschädigungs-  und  Steuergrundsätze  hängen  aufs  engst©
zusammen.  Immerhin  sollte,  solange  die  volle  Entschädigung ­
  nicht  erfolgt  ist,  der  Flüchtling,  der  Forderungen  an
den  Staat  hat,  steuerfrei  sein.  Von  einer  solchen  Sonderbehandlung
  ist  heute  wenig  zu  bemerken.  Und  wo  eine
Sonderbestimmung  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
in  Steuergesetzen  aufgenommen  worden  ist,  geschah  dies
nur  nach  verzweifelten  Anstrengungen  der  Vertriebenen
selbst.  So  beispielsweise  beim  Reichsnotopfer.
Diese  Sonderbestimmung  in  der  steuerlichen  Behandlung ­
  der  Vertriebenen  im  Reichsnotopfergesetz  hat  sich'
allerdings  infolge  von  Änderungen,  die  in  dem  Gesetz
vorgenommen  wurden,  nachdem  die  Vertretung  der  Interessen ­
  der  Vertriebenen  die  Sonderbestimmung  bereits  durchgesetzt ­
  hatte,  aus  einem  Vorteil  zu  einem  Nachteil  für
,  \
        <pb n="168" />
        WANDERÜNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  161
die  Vertriebenen  gestaltet.  Der  Entwurf  für  das  Eeichsnotopfer
  sah  eine  Besteuerung  auch  des  gesamten  Hausrats ­
  vor.  Durch  Verhandlungen  mit  dem  Eeichsfinanzministerium
  gelang  es  den  Vertriebenen,  daß  in  einem
besonderen  Paragraphen  in  dem  Gesetz  die  Bestimmung
aufgenommen  wurde,  daß  für  Deutsche,  die  durch  Einwirkungen ­
  des  Krieges  oder  infolge  der  Bestimmungen  des
Eriedensvertrages  ihren  Hausrat  verloren  haben,  bis  zu
50  000  M.  zur  Wiederbeschaifung  des  nötigsten  Hausrates ­
  durch  das  Eeichsnotopfer  nicht  betroffen  werden
sollten.  Dieser  §  60  blieb  stehen,  auch  nachdem  in  der
weiteren  Beratung  des  Gesetzes  die  Besteuerung  des  Hausrats ­
  überhaupt  gestrichen  worden  war.  So  besteht  heute
die  ungeheuerliche  Tatsache,  daß  der  elsaß-lothringische
Flüchtling  höchstenfalls  50000  M.  zur  Wiederbeschaffung
seines  verlorenen  Hausrates  steuerfrei  hat,  auch  wenn
der  verlorene  Hausrat  einen  Wert  von  100000  M.  hatte,
während  der  Inlandsdeutsche  einen  Hausrat  im  Werte
von  mehreren  100000  M.  nicht  zu  versteuern  braucht.
Solche  Sonderbehandlung  ist  nicht  die  erwünschte.
Von  dem  Augenblick  an,  wo  eine  angemessene  Entschädigung ­
  aller  Verluste  durchgeführt  ist,  wird  eine
gleiche  steuerliche  Belastung  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
  mit  allen  anderen  Deutschen  als  Selbstverständ
lichkeit  erscheinen.  Leider  ist  dieser  Augenblick  noch
nicht  gekommen.  Und  dies  ist  der  Hauptgrund,  warum
noch  heute  die  Fürsorge  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
  monatlich  Millionen  verschlingt.
Dieses  Hinauszögern  der  Entschädigung  läßt  sich
nicht  wieder  gutmachen.  Millionen  mußten  nur  aus  diesem
Grunde  für  die  unproduktive  Fürsorge  verausgabt  werden.
Summen,  die  vor  H/g  Jahren  noch  zum  Wiederaufbau  der
zerstörten  Existenzen  genügt  hätten,  sind  heute  nicht
mehr  ausreichend.  Die  Aushilfsmittel,  wie  nötigste  Hausratbeschaffung ­
  und  Darlehensgewährung  von  niedrigen  Beträgen, ­
  haben  einzelnen  Klassen  der  Vertriebenen  helfen
können,  für  viele  bedeuteten  sie  nur  ein  Überwasserhalten.
Die  Wartezeit  war  um  so  aufreibender  für  die  Vertriebe-!
  Ernst,  Eingliederung  d.  Elsaß-Lothr.  ins  deutsche  Wirtschaftsleben.  11
        <pb n="169" />
        162

III.  HAÜPTTBIL.

neu,  als  eine  klare  gesetzliche  Anerkennung  der  vollen
Entschädigungspflicht  des  deutschen  Volkes  bis  heute  nicht
erfolgt  ist.
e)  WIEDEEANSTELLUNG  DER  VERTRIEBENEN  BEAMTEN.
Unter  solch  ungeklärtem  Zustand  ihrer  Lage  haben
auch  die  aus  Elsaß-Lothringen  verdrängten  Landes-,  Bezirks- ­
  und  Gemeindebeamten,  die  Lehrer  und  Lehrerinnen
ganz  besonders  gelitten.  Zwar  wurde  ihnen,  wie  bereits
mehrfach  hervorgehoben  wurde,  ihr  elsaß-lothringisches
Gehalt  vorläufig  vom  Reichsministerium  des  Innern  weitergezahlt. ­
  Sie  waren  infolgedessen  immerhin  in  einer  ber
deutend  besseren  Lage  als  die  übrigen  Vertriebenen.  Ihr
Verhältnis  zum  Staate  war  durch  ihre  Beamtenstellung
ein  engeres.  Als  Beamte  hatten  sie  bis  zu  ihrer  Ausweisung
dem  Staate  gegenüber  größere  Pflichten  zu  erfüllen,  als
die  andern  Staatsbürger.  Nun  sie  in  Not  geraten  waren,
mußte  sich  der  Staat  ihnen  gegenüber  auch  besonders  verpflichtet ­
  fühlen.
Freilich  waren  alle  diese  genannten  Beamtenkategorien ­
  in  keinem  direkten  Verhältnis  zum  Deutschen  Reich
gestanden.  Zwischen  das  Reich  und  den  elsaß-lothringischen ­
  Beamtenkörper  schob  sich  die  elsaß-lothringische
Landesregierung  ein,  und  äußerlich  betrachtet  lagen  die
Dinge  so  wie  bei  allen  Bundesstaaten  des  Deutschen
Reiches,  daß  diese  Beamtenschaft  in  keinerlei  Beziehung 1
zum  Reiche  stand,  sondern  die  gesamte  Grundlage  ihrer
rechtlichen  Stellung  als  Beamter  voll  und  ganz  auf  den
Gesetzen  und  Verordnungen  des  betreffenden  Bundesstaates ­
  beruhte.  Aber  Elsaß-Lothringen  war  nur  die  Fiktion ­
  eines  Bundesstaates.  In  der  Bezeichnung  Reichsland
ist  seine  staatsrechtliche  Sonderstellung  gekennzeichnet.
Auf  diese  staatsrechtliche,  viel  umstrittene  Frage,  ob  Elsaß-Lothringen
  ein  Bundesstaat  war  oder  nicht,  können  wir
hier  nicht  näher  eingehen.  Bedeutsam  ist  es  für  uns,  festzustellen, ­
  daß  Professor  Dr.  Laband  in  seinem  Werk
„Staatsrecht  des  Deutschen  Reiches“  (5.  Aufl.  Bd.  2.
S.  219ff.)  bei  Untersuchung  dieser  .staatsrechtlichen  Stel-
        <pb n="170" />
        WANDERÜNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  163

lung  Elsaß-Lothringens  den  Standpunkt  vertritt,  daß  die
elsaß-lothringischen  Beamten  mittelbare  Reichsbeamte  sind.

Diesem  Standpunkt  ist  der  Professor  der  Universität  Straßburg ­
  Dr.  M.  Merk  in  einem  Gutachten  vom  5.  Pebruar

1919  —  also  auch  nach  .den  neuesten  Verfassungsänderungen ­
  in  Elsaß-Lothringen  —  beigetreten;  ihm  hat  sich
die  Eechts-  und  Staatswissenschaftliche  Fakultät  der  Universität ­
  Freiburg  am  23.  Februar  1919  angeschlossen 1 ).
Die  'Reichsregierung  ist  dieser  Auffassung  nicht  entgegengetreten, ­
  aber  sie  hat  sie  auch  nicht  förmlich  anerkannt. ­
  Sie  zahlte  den  vertriebenen  elsaß-lothringischen
Beamten  ihr  Gehalt,  das  sie  in  Elsaß-Lothringen  als  Landesoder ­
  als  Gemeindebeamte  erhalten  hatten,  weiter,  aber
mit  dem  Bemerken  „vorläufig  bis  zur  endgültigen  Regelung“. ­
  Nicht  als  Recht,  sondern  als  Gnade  erschien  somit
        <pb n="171" />
        164

III.  HAUPTTEIL.

der  konnte  das  Reich  nicht  durchdrücken,  weil  einige
Länder  Schwierigkeiten  machten,  so  vor  allem  Bayern,
das  sich  bis  Juni  1919  auch  weigerte,  die  elsaß-lothringischen ­
  Eisenbahnbeamten  bayrischer  Staatsangehörigkeit  in
seinen  Beamtenkörper  einzustellen.
Mit  der  Anerkennung  der  Verpflichtung,  die  elsaßlothringischen
  Beamten  auf  Grund  ihrer  Staatsangehörigkeit ­
  zu  übernehmen,  war  es  natürlich  nicht  getan.  Diese
Verpflichtung  mußte  auch  zu  einer  möglichst  baldigen  Einstellung ­
  in  den  Dienst  führen,  und  zwar  in  Stellen,  die  den
von  den  betreffenden  Beamten  in  Elsaß-Lothringen  innegehabten ­
  dem  Range  und  der  Gehaltstufe  nach  entsprachen.
Außerdem  mußte  dafür  gesorgt  werden,  daß  den  elsaßlothringischen
  Beamten,  die  nur  die  elsaß-lothringische
Staatsangehörigkeit  besaßen,  ebenfalls  ein  Unterkommen
gesichert  wurde.  Diese  letzteren  mußten  der  Bevölkerungszahl ­
  der  Länder  entsprechend  auf  diese  verteilt  werden.
Eine  endgültige,  alle  Fragen  umfassende  gesetzliche
Regelung  ist  hinsichtlich  der  Unterbringung  der  elsaßlothringischen ­
  Beamten  bis  heute  nicht  erfolgt.  Einen  gewissen ­
  Teil  haben  Reich  und  Länder  in  ihre  Dienste  übernommen. ­
  Die  Mehrzahl  ist  heute  noch  nicht  fest  übernommen, ­
  ein  großer  Teil  hat  noch  keine  Beschäftigung
gefunden.
Allen  noch  unbeschäftigten  Beamten  zahlt  das  Reich
vorläufig  ihre  Gehälter  weiter  aus.  Das  Bedauerliche  ist,
daß  diese  Gehälter  weit  hinter  den  Sätzen  Zurückbleiben,
die  im  Reich  und  Ländern  heute  der  Besoldung  der  Beamten ­
  zugrunde  liegen.  Bei  der  Besoldungsreform  der
Reiclhsbeamten  dieses  Jahres  wurden  die  elsaß-lothringischen
Beamten  nicht  berücksichtigt,  trotzdem  gerade  diese  Beamten ­
  mit  ihren  Familien  sich  in  besonders  schwierigen
Verhältnissen  befinden.  Als  es  dem  .Bund  der  elsaß-lothringisohen
  Landesbeamten  usw.  endlich  Anfang  August  1920
gelungen  war,  die  Versicherung  von  .seiten  des  Reiches
zu  erhalten,  daß  in  den  nächsten  Wochen  in  einem  Nachtrag ­
  zur  Reichsbesoldungsreform  auch  der  vertriebenen
elsaß-lothringischen  Beamten  gedacht  werden  solle,  wurde
        <pb n="172" />
        WANDERÜNGSVEELAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  165
diese  Regelung  wieder  verschoben,  weil  eine  nochmalige
völlige  Neuordnung  der  Besoldung  der  Reichsbeamten  bevorstehe, ­
  und  nun  die  vertriebenen  elsaß-lothringischen
Beamten  im  Rahmen  dieser  Neuregelung  behandelt  werden ­
  sollen.  Wie  zu  erwarten  war,  nimmt  diese  Neuregelung ­
  Monate  in  Anspruch.  Eine  Besserung  der  Lage  der
vertriebenen  elsaß-lothringischen  Beamten  ist  immerhin
auf  die  Weise  erreicht  worden,  daß  seit  September
1920  die  Auszahlung  ihres  Gehalts  mit  gewissen  Vorschüssen ­
  auf  die  zu  erwartenden  neuen  Gehaltssätze  erfolgt.
Am  1.  September  1920  betrug  die  Zahl  der  aus  Elsaß-Lothringen
  ausgewiesenen  oder  ausgewanderten  Landesbeamten, ­
  Gemeindebeamten  und  Lehrer;
62?0.
Davon  waren  von  Reich  und  Ländern  und  Gemeinden

wieder  fest  angestellt

1882

vorübergellend  beschäftigt

2570

nicht  beschäftigt

1818

Am  schwerwiegendsten  ist  hinsichtlich  dieser  Unterbringung ­
  der  elsaß-lothringischen  Beamten,  daß  noch  heute
annähernd  2000  keinerlei  Beschäftigung  gefunden  haben.
Diese  erzwungene  Beschäftigungslosigkeit  ist  bei  den  Beamten ­
  ebenso  bedauerlich,  wie  bei  einem  großen  Teil  von
Vertriebenen  aus  anderen  Berufen.  Diese  erhält  das  Reich
durch  Fürsorge,  jene  durch  Zahlung  ihrer  Gehälter,  ohne
daß  sie  irgendeine  Funktion  in  der  Produktion  in  unserer
■  Wirtschaft  erfüllen.
Wir  haben  im  zweiten  Teil  dieser  Untersuchung  bei
Betrachtung  der  wirtschaftlichen  Notlage  unseres  Vaterlandes ­
  und  der  Entwicklung,  die  unsere  Volkswirtschaft  zu
ihrer  Kräftigung  erfahren  muß,  hervorgehoben,  daß  eine
Umschichtung  unserer  nationalen  Arbeitskräfte  nach  der
Urproduktion  hin  erfolgen  muß.  So  könnte  man  versucht
sein,  diese  elsaß-lothringischen  Beamten,  deren  Unterbringung ­
  in  unserem  bereits  stark  übersetzten  Beamtenkörper
Schwierigkeiten  macht,  zur  Arbeit  in  die  Urproduktion
überzuleiten.
        <pb n="173" />
        166

III.  HÄÜPTTEIL.

Solches  Vorgehen  wäre  jedoch  wirtschaftlich  unsinnig
und  rechtlich  unmöglich.
Es  ist  wirtschaftlich  nicht  möglich,  wahllos  Tausende
von  arbeitsfähigen  Männern  in  die  Landwirtschaft  oder
in  die  Kohlenzechen  zu  kommandieren,  und  es  geht  rechtlich
nicht  an,  Beamte,  denen  gegenüber  der  Staat  oder  andere
öffentliche  Körperschaften  sich  vertraglich  gebunden  haben,
von  einem  Tag  zum  andern  ihrer  Hechte  zu  berauben.
Allerdings  bei  der  Übernahme  der  Vertriebenen  hätte
durch  eine  großzügig  angelegte  Zentralstelle  mit  Sammellagern ­
  versucht  werden  müssen,  alle  Flüchtlinge  so  zu
beeinflussen,  daß  sie  einen  unserer  wirtschaftlichen  Entwicklung ­
  günstigen  Berufswechsel  vorgenommen  hätten.
Auch  unter  den  Beamten,  vor  allem  in  den  unteren  und
mittleren  Klassen,  hätten  sich  Männer  finden  lassen,  die
Möglichkeiten  zum  Berufswechsel,  wie  ländliche  oder  halbländliche ­
  Siedelungen  mit  industrieller  Erwerbsmöglichkeit,
genutzt  hätten,  wenn  ihnen  das  Reich  durch  Kapitalisierung ­
  ihrer  Gehaltsansprüche  ihr  Recht  und  dadurch  die
nötigen  Mittel  gewährt  hätte.  Ein  solches  Vorgehen  wurde
nicht  versucht.  Nun  muß  für  Unterbringung  dieser  Beamten ­
  als  Beamte  gesorgt  werden.
Man  hört  immer  wieder  von  der  Neueinstellung  von
Beamten.  Sind  die  vertriebenen  elsaß-lothringischen  Beamten ­
  unfähig  zur  Besetzung  dieser  Stellen?  Weniger  die
Unfähigkeit  steht  dieser  Unterbringung  im  Wege  —  freilich
Bayern  z.  Bt  hat  lange  Zeit  in  verschiedenen  Verwaltungszweigen ­
  von  den  elsaß-lothringischen  Beamten  Nachexamen
verlangt!  —  als  vielmehr  der  Föderalismus  unseres  staatlichen ­
  Aufbaus.  In  einem  Einheitsstaat  hätte  die  zentrale
Instanz  ganz  andere  Möglichkeiten  für  die  Unterbringung
einiger  Tausend  Beamte  besessen.
In  unserem  hier  vorliegenden  Falle  besteht  kein  völlig
klares  rechtliches  Verhältnis,  und  ferner  ist  es  dem  Reich,
dem  Staat  ohne  Land  —  wenigstens  praktisch  genommen
ohne  Land  —  unmöglich,  diese  Beamten  anzustellen,  auch
wenn  die  Verpflichtung  dazu  aus  ihrem  Charakter  als
mittelbare  Reichsbeamte  anerkannt  wird.  Allerdings  be-
        <pb n="174" />
        WANDEEÜNGSVEELAUF  ÜND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  167

sitzt  das  Reich  z.  B.  durch  die  gewaltige  Ausdehnung  seiner
Finanzhoheit  heute  verschiedene  Verwaltungszweige,  in  die
es  die  elsaß-lothringischen  Beamten  eingliedern  kann.  Im
übrigen  aber  muß  erreicht  werden,  daß  sich  die  Länder
der  vertriebenen  elsaß-lothringischen  Beamten  annehmen.
Wie  viel  leichter  und  reibungsloser  eine  Übernahme  der
vertriebenen  elsaß-lothringischen  Beamten  gewesen  wäre,
wenn  ein  einheitlicher  großer  Staat  hinter  ihnen  gestanden
hätte,  läßt  sich  durch  ein  Beispiel  unter  den  Vertriebenen
selbst  am  klarsten  ersehen,  und  zwar  an  der  Übernahme  der
aus  Elsaß-Lothringen  verdrängten  Reichseisenbahn-  und
Reichspostbeamten.  Gegenüber  diesen  Beamtenkategorien
stand  die  Verantwortlichkeit  des  Reiches  von  vornherein
fest,  und  das  Reich  hatte  auch  die  Möglichkeit,  sie  in  den
großen  Betrieben  der  Reichseisenbahn  —  die  Staatsbahnen
sind  bekanntlich  1920  auf  das  Reich  übergegangen  —  und
der  Reichspost  unterzubringen.
Bis  Mitte  September  1920  waren  seit  November  1918
rund  4000  Eisenbahnbeamte  aus  Elsaß-Lothringen  ausgewiesen ­
  oder  ausgewandert.
Davon  waren  Mitte  September  1920  bereits  3900  in  den
preußischen  oder  süddeutschen  Eisenbahndienst  übernommen ­
  worden.  Rund  40  sind  in  den  Ruhestand  getreten.
Wegen  der  Übernahme  der  übrigen  60  schwebten  noch  Verhandlungen. ­

An  deutschen  Eisenbahnarbeitern  waren  bis  Mitte
September  1920  2800  ausgewiesen,  2750  von  den  verschiedenen ­
  Eisenbahnverwaltungen  wieder  in  Stellung  genommen, ­
  30  pensioniert,  der  Rest  von  20  Arbeitern  hat  seinen
Dienst  nicht  wieder  angetreten.
An  Reichspostbeamten  waren  bis  Mitte  August  1920
rund  1300  ausgewiesen.  Sie  sind  sämtlich  nach  deutschen
Postämtern  versetzt  worden.
Man  nimmt  gewiß  mit  Recht  an,  daß  ohne  die  föderalistischen ­
  Hemmungen  und  die  rechtliche  unklare  Stellung ­
  der  vertriebenen  elsaß-lothringischen  Beamten  deren
Unterbringung  ebenso  rasch  erfolgt  wäre,  als  die  der  Eisen
bahn-  und  Postbeamten.
        <pb n="175" />
        ■

■HBB

n

168

III.  HATJPTTEIL.

Bei  den  Beamten  hat  das  Hinauszögern  der  Entschädigung, ­
  die  sie  vom  Reich  in  Form  einer  Wiederanstellung  zu
Recht  verlangen,  in  gleicher  Weise  Arbeitskräfte  brachgelegt, ­
  wie  innerhalb  anderer  Berufsgr,uppen  unter  den  Vertriebenen. ­

Der  Mangel  einer  für  gröbere  Aufgaben  eingerichteten
Übernahme  und  die  Verschleppungsmethode  in  der  Entsdhädigüngsfrage
  haben  es  mit  sich  gebracht,  daß  die  Lage
der  Vertriebenen  noch  heute  in  weitem  Maße  wirtschaftlich
ungefestigt  ist.  Doch  bevor  wir  zu.  einer  Gesamtbeurteilung
aller  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  getroffenen
Hilfsmaßnahmen  übergehen,  müssen  wir  noch  ein  besonderes
Problem  berühren,  das  heute  beim  Wiederaufbau  einer  Existenz ­
  eine  ungeheuer  wichtige  Rolle  spielt:  die  Wohnungsnot. ­

f)  UNTERBRINGUNG  DER  VERTRIEBENEN  IN  WOHNUNGEN
UND  SIEDELÜNGEN.
Auch  in  der  Vorkriegszeit  hat  sich  die  Wohnungsfrage,
die  den  Staatsmann  und  den  Volkswirtschaftler  in  erster
Linie  in  ihrer  hygienischen  und  ihrer  preistechnischen
Seite  beschäftigte,  von  Zeit  zu  Zeit  an  den  verschiedensten
Orten  sowohl  in  Deutschland  als  auch  in  anderen  Volkswirtschaften ­
  zu  einer  Wohnungsnot  verdichtet.  Es  konnte
Vorkommen,  daß  an  einem  bestimmten  Ort  infolge  besonders
günstiger  Erwerbsmöglichkeiten  eine  so  rasche  Konzentration ­
  von  Menschen  vor  sich  ging,  daß  der  Bau  von
Wohnungen  nicht  Schritt  halten  konnte,  und  hierdurch  eine
Wohnungsknappheit  eintrat,  die  sich  bis  zur  Wohnungsnot
steigerte.  Diese  Erscheinung  können  wir  in  Deutschland
während  des  raschen  Emporblühens  der  Industrie  deutlich
verfolgen.  Oder  aber  die  Art  des  Bauens,  beeinflußt  durch
Bauordnungen,  sowie  verschiedene  preisbildende  Faktoren,
wie  Regelung  des  Grundstückserwerbs,  des  Hypothekenreohtes,
  trat  in  so  ungesunde  Bahnen  ein,  daß  die  Wohnungsfrage ­
  sich  auf  ihrer  hygienischen  Seite  zu  einer  Wohnungsnot ­
  steigerte.  Doch  immer  handelte  es  sich  nur  um
eine  spezielle  Wohnungsnot  innerhalb  einer  Volkswirtschaft,
        <pb n="176" />
        WANDERENGSVEELÄÜF  UND  GETEOPFENE  MASSNAHMEN.  169

d.  h.  nicht  die  Wohnungsverhältnisse  aller  Klassen,  und
nicht  die  Wohnungsbedingungen  allerorten  waren  solche,
daß  von  einer  Wohnungsnot  gesprochen  werden  mußte,
sondern  nur  an  einzelnen  Stellen,  in  den  Industriezentren,
und  nur  für  einzelne  Klassen,  so  vor  allem  für  die  Arbeiterklassen, ­
  war  die  Wohnungsfrage  in  ein  kritisches  Stadium
getreten.
Heute  haben  wir  in  Deutschland  —  auch  in  den  anderen ­
  Ländern  großenteils  —  eine  allgemeine  Wohnungsnot,
wie  sie  wohl  ein  Kulturvolk  nie  gekannt  hat.  In  Stadt  und
Land  fehlt  die  Möglichkeit,  die  Bevölkerung  zweckmäßig
unterzubringen.  Wir  haben  bereits  im  zweiten  Teil  unserer
Untersuchung  darauf  hingewiesen,  daß  diese  Wohnungsnot
durch  das  Stilliegen  des  Baugewerbes  im  Kriege  und  die
Unmöglichkeit  seiner  genügenden  Wiederbelebung  nach  dem
Kriege  infolge  der  ungeheuren  Preissteigerung,  d.  h.  unserer ­
  Armut,  verursacht  worden  ist.
Den  vertriebenen  Elsaß-Lothringern  soll  die  Neugründung ­
  der  Existenz  ermöglicht  werden.  Durch  Anstellung
der  Beamten,  durch  Ersatzleistung  für  die  erlittenen  Verluste ­
  an  die  Angehörigen  der  freien  Berufe,  an  die  Selbständigen ­
  in  Landwirtschaft,  Industrie  und  Handel,  sowie
durch  Arbeitsvermittlung  für  die  Arbeiter  und  Angestellten ­
  wird  nur  die  eine  Hälfte  der  Grundlage  einer  Existenz
geschaffen,  die  Arbeits-  und  Erwerbsmöglichkeit.  Die
Wohngelegenheit  muß  hinzutreten.
Der  Mangel  an  Wohnung  tritt  nun  allerdings  nicht
allein  für  die  nach  Deutschland  neu  Hinzuziehenden  auf.
Jeder  Deutsche,  der  seinen  Wohnort  oder  auch  nur  seine
Wohnung  am  selben  Ort  aus  beruflichen  und  anderen
Gründen  ändern  muß,  leidet  unter  der  Wohnungsnot.  Reich,
Länder  und  Gemeinden  suchen  diesen  Wohnungsmangel
durch  Gewährung  von  Zuschüssen  für  Neubauten  und  Umbauten ­
  von  Häusern  zu  beheben,  indem  sie  durch  Baukostenzuschüsse ­
  die  Kosten  und  das  Risiko  für  den  privaten
Bauherrn  so  herunterzudrücken  suchen,  daß  eine  Wiederbelebung ­
  des  Baugewerbes  ermöglicht  wird.  Über  zwei
Milliarden  Baukostenzuschüsse  sind  auf  diese  Weise  schon
        <pb n="177" />
        170

III.  HAUPTTEIL.

von  11  ei  di,  Ländern  und  Gemeinden  ausgezahlt  worden  (s.
S.  47),  und  doch  dauert  die  Wohnungsnot  an,  weil  bei  den
heutigen  Baupreisen  auch  Baukostenzuschüsse  vom  mehrfachen ­
  als  dem  gewährten  Betrag  eine  Bautätigkeit,  wie
sie  hach  sechsjährigem  Stillstand  vonnöten  wäre,  nicht
hervorrufen  können.  In  der  Hauptsache  muß  eine  Senkung
der  Wohnungsansprüche  ein  treten,  um  für  die  nächste  Zukunft ­
  alle  Deutschen  in  Wohnungen  unterbringen  zu  können, ­
  daneben  muß  selbstverständlich  durch  möglichst  vereinfachte ­
  und  billige  Bauweise  auch  auf  dem  Wege  von
Neubauten  weitergeschritten  werden,  schon  deshalb,  um
eine  stärkere  Besiedelung  des  platten  Landes  herbeizuführen, ­
  um  eine  großzügige  innere  Kolonisation  durchführen ­
  zu  können.
Reich,  Länder  und  Gemeinden  helfen  dem  einzelnen
im  Kampf  gegen  die  Wohnungsnot.  Daraus  ergibt  sich,  daß
der  vertriebene  Elsaß-Lothringer  sich  auch  in  der  Wohnungsfrage ­
  in  besonders  schwerer  Lage  befindet.  Es  liegt
auf  der  Hand,  daß  Länder,  und  vor  allem  Gemeinden,  in
erster  Linie  der  ortsansässigen  Bevölkerung  zu  helfen
suchen,  und  zugezogene  Flüchtlinge  erst  weiterhin  berücksichtigen, ­
  wenn  sie  nicht  überhaupt  den  Zuzug  verhindern.
Die  Wohnungsverhältnisse  in  den  einzelnen  Gemeinden ­
  sind  so  überaus  schwierige,  daß  solches  Vorgehen,  so
sehr  es  zu  verwerfen  ist,  begreiflich  ist.  Der  einzelne  Gemeindevorstand ­
  denkt  zuerst  an  die  eigenen  Gemeindebürger. ­
  Die  Lösung  sozialer,  kultureller  und  politischer
Aufgaben,  die  über  die  Grenzen  der  Gemeindemarkung  und
der  Länder  hinausgreifen,  muß  die  Zentralinstanz,  das
Reich,  selbst  lösen  und  kann  sie  nicht  dem  Wohlwollen  der
lokalen  Behörden  überlassen.
Die  Verordnung  betreffend  den  Zuzug  von  ortsfremden ­
  Personen  und  Flüchtlingen  vom  23.  Juli  1919  (RGBl.
1919  S.  1353)  konnte  nur  einen  vorübergehenden  Notbehelf
schaffen.  Sie  verpflichtet  Gemeinden'  und  Gemeindeverbände, ­
  Deutschen,  die  unter  Einwirkung  des  Krieges  aus
dem  Ausland  oder  aus  einem  vom  Feinde  besetzten  oder
infolge  des  Friedensschlusses  aus  dem  Reichsgebiet  aus ­
        <pb n="178" />
        W  ANDERÜN  GS  VERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  171

scheidenden  oder  einer  anderen  Verwaltung  unterstehenden
Landesteile  geflüchtet  oder  vertrieben  sind,  den  Zuzug  zu
gestatten,  und  ermächtigt  die  Landeszentralbehörden,  den
Gemeinden  die  Genehmigung  zu  erteilen,  soweit  erforderlich, ­
  für  diese  Person  Naturalquartier  auf  Grund  des  Gesetzes ­
  über  Kriegsleistungen  vom  13.  Juni  1873  zu  schaffen.
Für  eine  dauernde  Unterbringung  war  diese  Verordnung
nicht  ausreichend,  so  sehr  sie  zur  Linderung  der  Not  der
Vertriebenen  zu  begrüßen  war.  Wieweit  allerdings  die  Gemeinden ­
  diese  Verordnung  befolgten,  ist  sehr  fraglich.  Es
gab  noch  Mittel  genug,  den  Flüchtlingen  das  Leben  so
schwer  zu  machen,  daß  sie  sich  zum  Wechsel  ihres!  Aufenthaltes ­
  entschlossen,  wenn  sie  noch  keine  Arbeit  gefunden ­
  hatten.
Durch  das  Gesetz  über  ,,Maßnahmen  gegen  Wohnungsmangel“ ­
  (RGBl.  1920  S.  949)  vom  11.  Mai  1920
wurde  den  Gemeinden  in  §  9o  vorgeschrieben,  Deutsche,
die  unter  Einwirkung  des  Krieges  aus  dem  Ausland  oder
aus  einem  vom  Feinde  besetzten  oder  infolge  des  Friedensschlusses ­
  aus  dem  Reichsgebiet  ausscheidenden  oder  einer
anderen  Verwaltung  unterstehenden  Landesteile  geflüchtet
oder  vertrieben  sind,  bei  der  Unterbringung  der  Wohnungsuchenden ­
  vorzugsweise  zu  berücksichtigen.
Es  ist  gewiß  erfreulich,  daß  das  Wohnungsgesetz  eine
besondere  Berücksichtigung  der  Flüchtlinge  vorschreibt.
Aber  diese  Anordnung  hat  praktisch  wenig  Bedeutung.  Das
Reich  darf  die  Sorge  um  die  Flüchtlinge  nicht  lokalen
Behörden  überlassen,  die  trotz  aller  Vorschriften  ihre  egoistischen ­
  und  nicht  die  Ziele  der  ganzen  Volksgemeinschaft
verfolgen  werden.  Der  Begriff  „vorzugsweise  Berücksichtigung“ ­
  läßt  sich  von  den  Gemeinden  in  verschiedenster
Richtung  dehnen.  Das  Reich  muß  selbst  wirksame  Hilfe
leisten.  Es  muß  die  Lasten,  die  bei  Neubauten  zum  Teil
durch  Zuschüsse  vom  Reich,  Ländern  und  Gemeinden
übernommen  werden,  bei  den  vertriebenen  Elsaß-Lothringern ­
  selbst  übernehmen.  Es  muß  den  vertriebenen  Elsaß-Lothringern
  außerdem  größere  Zuschüsse  zukommen  lassen,
als  anderen  Staatsbürgern  zu  Neubauten  gewährt  werden,
        <pb n="179" />
        172

XII.  HAUPTTEIL.

weil  durchschnittlich  der  Flüchtling,  ohne  die  Möglichkeit
eine  Heimstätte  errichten  zu  können,  sich  in  noch  trostloserer ­
  Lage  befindet,  als  der  ansässige  Deutsche,  und  dieser
in  vielen  Fällen  in  enger  Beziehung  zu  Unternehmungen
und  Kreditinstituten  steht,  deren  Hilfe  zu  erhalten  für  den
elsaß-lothringischen  Vertriebenen,  der  nur  Forderungen  für
Verluste,  aber  keine  sicheren  Werte  als  Garantie  bieten
kann,  viel  schwieriger  ist.
Die  Frage,  ob  das  Deutsche  Reich  in  besonderem
Maße  für  die  Schaffung  vom  Wohngelegenheit  für  die  Vertriebenen ­
  eintreten  mußte,  ist  eindeutig  vom  Reiche  selbst
in  den  genannten  Verordnungen  und  Gesetzen  bejaht  worden. ­
  Nur  die  Durchführung  dieser  Unterstützung  wurde
lange  Zeit  in  ungenügender  Weise  vorgenommen.  Welche
verschiedenen  Wege  konnte  die  Reichsregierung  in  dieser
Angelegenheit  einschlagen?
Den  begangenen  Weg  der  einfachen  Übertragung  der
Unterbringung  der  Vertriebenen  an  die  lokalen  Behörden
müssen  wir  verwerfen.  Bei  der  Verteilung  der  Baukostenzuschüsse ­
  auf  die  einzelnen  Länder  soll  das  Reich  eine
besondere  Berücksichtigung  der  Länder  vorgenommen
haben,  in  denen  sich  besonders  viele  Flüchtlinge  niedergelassen ­
  haben.  Aber  eine  Garantie  dafür,  daß  die  Flüchtlinge ­
  nun  auch  von  den  Ländern  bei  Verteilung  der  Zuschüsse ­
  bevorzugt  wurden,  bestand  nicht.  Es  soll  nicht
daran  gezweifelt  werden,  daß  mancher  Flüchtling  auf
dem  Wege  über  die  allgemeinen  Baukostenzuschüsse  zu
einem  neuen  Heim  gekommen  ist.  Aber  eine  Sicherheit
dafür,  daß  die  Vertriebenen  in  besonderem  Maße  mit  Bauzuschüssen ­
  bedacht  wurden,  konnte  nur  erreicht  werden,
wenn  man  entweder;
1)  den  Ländern  besondere  Mittel  zur  Verfügung  stellte,
die  nur  für  die  Vertriebenen  verwandt  werden  durften,
und  die  Teile,  die  an  den  Baukostenzuschüssen  von  Land
und  Gemeinde  zu  tragen  sind,  auf  das  Reich  übernahm,  oder
2)  den  sich  bildenden  Siedlungsunternehmungen  der
vertriebenen  Elsaß-Lothringer  besondere  Mittel  zur  Verfügung ­
  stellte.
        <pb n="180" />
        WANDERÜNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  173
Über  ein  Jahr  haben  die  aus  dem  Kreise  der  Flüchtlinge ­
  hervorgegangenen  Siedelungsgesellschaften,  der  Hilfsbund,
  der  Beirat  und  die  Abteilung  für  Elsaß-Lothringen
im  Eeichsministerium  des  Innern,  einen  Vorstoß  nach  dem
andern  gegen  das  Beiclisfinanzmin  1  sterium  unternommen,
um  eine  Lösung  des  Siedelungsproblems  im  Sinne  einer
dieser  beiden  Eichtungen  durchzusetzen.  Durch  Gründung
der  gemeinnützigen  zentralen  Siedelungsgesellschaft  „Neue
Heimat“  und  Bewilligung  größerer  Mittel  an  diese  durch
das  Eeich  wurde  endlich  im  Juli  1920  sehr  zu  Eecht  der
zweite  Weg  beschritten.
Die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  verteilen  sich  über
das  ganze  Eeich.  Eine  Zentralinstanz  muß  sich  ein  Bild
darüber  verschaffen,  in  welchen  Gegenden  die  Flüchtlinge
am  schwersten  unter  der  Wohnungsnot  leiden,  und  muß
dort  in  besonderem  Maße  helfen.  Fände  eine  Verteilung
von  Baukostenzuschüssen  zur  Verwendung  für  die  Vertriebenen ­
  an  die  Länder  und  Gemeinden  rein  prozentual
nach  der  Zahl  der  dort  zugezogenen  Flüchtlinge  statt,  so
wäre  es  leicht  möglich,  daß'  Gemeinden  mit  w$it  besseren
Wohn  ungsVerhältnissen  gegenüber  solchen  mit  den  allerschlechtesten ­
  in  völlig  unzweckmäßiger  Weise  einen  höheren'
Anteil  erhalten  würden.  Als  Zweites,  noch  Wichtigeres,
kommt  hinzu,  daß  eine  solche  Siedelungszentrale  in  der
Lage  ist,  die  Fehler,  die  bei  der  Übernahme  der  Vertrie*-benen
  begangen  worden  sind,  bis  zu  einem  gewissen  Grad
zu  korrigieren.  Die  Zentralstelle  ist  in  der  Lage,  sich
einen  Überblick  darüber  zu  verschaffen,  in  welcher  Gegend
und  an  welchem  Ort  die  Entwicklungsmöglichkeiten  für
eine  Siedelung  vertriebener  Elsaß-Lothringer  die  besten
sind,  und  sie  kann  dafür  sorgen,  daß  sich 1  eine  Verschiebung
von  Flüchtlingen  nach  dieser  Stelle  hin  vollzieht.  Besteht
keine  solche  Zentrale,  so  werden  sich  z.  B.  die  vertriebenen
Landwirte  in  den  Ländern  und  den  Gemeinden  neu  ankaufen, ­
  in  die  sie  verwandtschaftliche  Beziehungen  oder
aber  der  Zufall  verschlagen  hat.  Eine  Zentrale  macht  ausfindig, ­
  daß  in  der  Nähe  eines  ehemaligen  Schießplatzes
ausgezeichnete  und  billige  Ansiedelungsmöglichkeit  für
        <pb n="181" />
        174

III.  HAUPTTEIL.

Landwirte  gegeben  ist,  und  wird  durch  richtige  Verwendung ­
  ihrer  Mittel  die  vertriebenen  Landwirte  nach  dieser
Gegend  zu  ziehen  wissen.
Das  Siedelungsproblem  ist  nun  freilich  hinsichtlich
der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  nicht  das  heute  allgemein
unter  „Siedclung“  verstandene  Problem  der  inneren  Kolonisation. ­
  Es  ist  ein  viel  mannigfaltigeres.  Es  umfaßt  jegliche ­
  Wohnungs-  und  Arbeitsbeschaffung  für  die  Vertriebenen
in  Stadt  und  Land,  welchen  Berufen  auch  immer  sie  an-'
gehören  mögen.  Eine  neue  Heimat  können  die  Vertriebenen
nur  finden,  wenn  sie  Heimstätte  und  Arbeitsgelegenheit  in
völliger  Verbindung  erhalten.  Wo  die  Wohnung  fehlt,  muß
diese  geschaffen  werden,  wo  es  an  Arbeitsgelegenheit  mangelt, ­
  gilt  es,  hierfür  die  nötigen  Grundlagen  zu  schaffen.
Alle  Wohnung-  und  Arbeitsuchenden  muß  die  Siedelungszentrale ­
  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  um  sich
sammeln.  Sie  steht  heute  vor  der  Aufgabe,  die  bereits  der
Übernahme  der  Flüchtlinge  gestellt  war,  und  von  ihr  nicht
erfüllt  wurde,  allen  Vertriebenen,  die  nicht  in  der  Lage
sind  für  sich  zu  sorgen,  Wohnung  und  Arbeit  zu  vermitteln. ­

Alle  Vertriebenen,  die  in  H/g-jährigem  Kampf  die
Neugründung  ihrer  Existenzen  nicht  erreichen  konnten,
wenden  sich  um  Hilfe  an  diese  Zentrale.  Sie  ist  nicht  nur
in  der  Lage,  eine  zweckmäßige  Verteilung  dieser  Vertriebenen ­
  zu  erreichen,  sie  kann  auch  mitarbeiten  an  der  Dezentralisierung ­
  unserer  Industrie  und  auch  jetzt  noch  Einfluß ­
  auf  einen  möglichen  Berufswechsel  Vertriebener  ausüben. ­
  Zur  Verdeutlichung  einige  Beispiele.
Die  Zentralsiedlungsgesellschaft  erfährt  von  einem  in
seinen  Produktions-  und  Absatzbedingungen  gesicherten
Sägewerk  in  einer  Dorfgemeinde  Thüringens.  Ein  weiterer
Ausbau  dieses  Unternehmens  scheitert  an  dem  Mangel  an
Wohnungen  für  die  Arbeiter  und  an  der  Unlust  der  Arbeiterschaft ­
  aufs  Land  zu  ziehen.  Die  elsaß-lothringische
Siedelungsgesellschaft  vereinbart  mit  dem  Unternehmer,
sich  mit  Kapital  an  der  Errichtung  von  Heimstätten
in  dem  betreffenden  Dorfe  zu  beteiligen,  wenn  er
        <pb n="182" />
        WANDERtÜSTGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  175
sich  verpflichtet,  Vertriebene  in  seinen  Betrieb  einzustellen, ­
  und  die  Heimstätten  im  Besitz  der  Siedelungsgesellschaft ­
  verbleiben.  Durch  Umfrage  unter  den  vertriebenen ­
  elsaß-lothringischen  Handwerkern,  Industriearbeitern ­
  und  Angehörigen  anderer  Berufe  ermittelt  die  Siedelungsgesellschaft, ­
  daß  80  Familien  für  diese  Siedelungcn
in  Betracht  kommen.  Sie  sucht  die  geeignetsten  Elemente
aus  und  beginnt  mit  dem  Ausbau  dieser  Siedelung,  die  vollkommen ­
  von  Vertriebenen,  Architekten,  Bauunternehmern,
Bauarbeitern,  unter  Hinzuziehung  der  Siedler  selbst,  ausgeführt ­
  wird.  Durch  Errichtung  der  Heimstätten  in  halbländlicher ­
  Siedelung,  d.  h,  durch  Zuteilung  von  1—2  Morgen ­
  Land  zu  jeder  Heimstätte,  wird  den  Vertriebenen  die
Möglichkeit  gegeben,  sich  mit  dem  nötigsten  Lebensunterhalt ­
  selbst  zu  versorgen,  und  hierdurch  gleichzeitig  die  intensivere ­
  Ausnutzung  unseres  landwirtschaftlichen  Bodens
angestrebt.
Im  Kohlenbergbau  ist  Mangel  an  Arbeitskräften.  Durch
Verabredung  mit  Unternehmern  gelingt  es  der  Siedelungsgesellschaft, ­
  elsaß-lothringische  Vertriebene,  die  bisher  nicht
im  Bergbau  tätig  waren,  zu  Arbeiten  unterzubringen,  zu
denen  sie  keiner  besonderen  Vorkenntnisse  bedürfen  und
sich  allmählich  zu  Bergarbeitern  ausbilden  können.  Die
Siedelungsgesellschaft  gibt  einem  Unternehmer  einen  bestimmten ­
  Baukostenzuschuß  zum  Bau  von  Arbeiterwohnungen ­
  unter  der  Bedingung,  daß  er  sich  verpflichtet,
in  diese  Wohnungen  während  einer  bestimmten  Eeihe  von
Jahren  nur  elsaß-lothringische  Flüchtlinge  aufzunehmen.
Vertriebene  aus  den  Arbeiterkreisen  ergreifen  diese  Gelegenheit, ­
  wieder  seßhaft  zu  werden,  und  unsere  Kohlenproduktion ­
  wird  gefördert.
Selbstverständlich  muß  die  zentrale  Siedelungsgesellschaft' ­
  sich  auch  aller  derjenigen  Vertriebenen  annehmen,
die  bereits  Arbeit  gefunden  haben,  und  durch  Bau  einer
Heimstätte  in  ordentliche  Wohnungsverhältnisse  zu  gelangen ­
  suchen.  Solche  Einzelbauten  kann  freilich  die  Siedelungsgesellschaft ­
  nicht  selbst  in  die  Hand  nehmen.  Das
würde  viel  zu  große  Verwaltungskosten  ergeben.  Die  Aus ­
        <pb n="183" />
        176

III.  HAÜPTTEIL.

führung  solcher  Einzelbauten  in  den  verschiedensten  Gemeinden ­
  müssen  die  lokalen  Siedelungsunternehmungen  übernehmen. ­
  Durch  einen  Zuschuß  von  seiten  der  elsaß-lothringischen ­
  Zentralsiedelungsgesellschaft  werden  diese  in  die
Lage  versetzt,  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  zu
sorgen.
Schließlich  werden  ganz  besonders  die  Siedelungsgenossenschaften ­
  zu  unterstützen  sein,  die  sich  bereits  aus
dem  Kreise  der  Vertriebenen  heraus  gebildet  haben,  und
die  als  lokale  Träger  der  elsaß-lothringischen  Siedelungstätigkeit ­
  für  die  Zentrale  von  größter  Bedeutung  sind.  Die
Zentrale  wird  als  Geldgeber  nicht  unterlassen  dürfen,  die
Projekte  der  lokalen  Organisation  auf  ihre  Zweckmäßigkeit
zu  prüfen,  und  wird  eine  landwirtschaftliche  bzw.  industrielle ­
  Siedelung  —  falls  sie  noch  nicht  in  Ausführung
begriffen  ist  —,  die  sich  an  anderer  Stelle  im  Reich  billiger
und  mit  besseren  Aussichten  durchführen  ließe,  nach  dorthin ­
  dirigieren  müssen.
Die  Zentrale  muß  vor  allem  darauf  bedacht  sein,  daß
die  dringlichsten  Bauten  zuerst  durchgeführt  werden,  und
daß  überall  mit  der  nötigen  Einfachheit  und  Sparsamkeit
bei  möglichster  Heranziehung  der  Siedler  selbst  gebaut
wird.  Unter  allen  Umständen  muß  bei  Ausführung  jeglichen ­
  Siedelungsprojektes  versucht  werden,  die  jedem
Deutschen  mögliche  Inanspruchnahme  der  öffentlichen  Baukostenzuschüsse ­
  auszunützen.  Die  Zentrale  soll  nur  einen
besonderen  Zuschuß  gewähren  mit  Rücksicht  auf  die  besonderen ­
  Schwierigkeiten,  die  der  Vertriebene  zu  überwinden ­
  hat.
Diese  Zentrale  ist,  wie  bereits  hervorgehoben,  am
21.  Juni  1920  durch  Errichtung  der  gemeinnützigen  Zentralsiedelungsgesellschaft ­
  m.  b.  H.  für  die  vertriebenen
Elsaß-Lothringer  im  Reich  mit  dem  Sitz  in  Berlin  geschaffen ­
  worden.  Die  nötigen  Mittel  für  ihre  Tätigkeit
werden  ihr  von  der  Reichsregierung  nicht  aus  dem  Fonds
für  Baukostenzuschüsse,  sondern  aus  dem  Fond  für  produktive ­
  Erwerbslosenfürsorge  laufend  bewilligt.  Zur  Aus-
        <pb n="184" />
        WÄNDERUN  GS  VERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  177
führung  der  zurzeit  vorliegenden  Projekte  wurden  der
Gesellschaft  vorläufig  18  Millionen  Mark  bewilligt.
Von  welcher  Bedeutung  es  gewesen  wäre,  wenn  diese
Mittel  der  Ansiedelung  vertriebener  Elsaß-Lothringer  bereits ­
  vor  einem  Jahr,  und  früher  hätten  nutzbar  gemacht
werden  können,  erhellt  aus  der  Tatsache,  daß  (nach  Angaben ­
  des  ehemaligen  Spitalbaumeisters  von  Straßburg,
jetzt  technischer  Hilfsberichterstatter  am  württembergisohen
  Ministerium  des  Innern,  Wohnungsabteilung)  die
Baukosten  folgende  Entwicklung  seit  der  Revolution  genommen ­
  haben:
Eine  ländliche  gemeinnützige  Baugenossenschaft  (in
Württemberg)  plante  den  Bau  von  zwei  Gebäuden  mit
acht  Dreizimmerwohnungen.  Die  Kosten  waren  im  Februar ­
  1919  zu  115000  M.  veranschlagt.  Zur  Durchführung
des  Projektes  waren  bis  Februar  1920  240000  M.  erforderlich. ­
  Im  Juni  1920  wurde  festgestellt,  daß  sich  die  Kosten
nach  Fertigstellung  auf  über  300000  M.  beliefen.
Eine  Bezirksbaugenossenschaft  (in  Württemberg)  hat
12  Zwei-  und  Dreizimmerwohnungen  errichtet.  Kostenanschlag ­
  im  November  1919  177  000  M.  Die  Fertigstellung
verzögerte  sich  bis  1.  Juli  1920.  Baukosten  560000  M.
Mit  den  von  der  Reichsregierung  zur  Verfügung  gestellten ­
  Mitteln  hätte  noch  vor  einem  Jahr  mehr  als  die
doppelte  Zahl  von  Flüchtlingen  untergebracht  werden
können  als  heute.  Die  Schuld  an  dieser  Versäumnis  liegt
beim  Reichsfinanzministerium.  Die  Vertriebenen  und  alle
sie  vertretenden  Stellen,  der  Hilfsbund,  der  Beirat  und  die
Ministerialabteilung,  haben  auf  die  Notwendigkeit  der  Ansiedlung ­
  einer  großen  Zahl  vertriebener  Elsaß-Lothringer
in  einer  Reihe  von  Kundgebungen  und  Eingaben  an  die
Reichsregierung  hingewiesen.  Die  Vertriebenen  suchten
sich  durch  Zusammenschluß  in  Genossenschaften  selbst
zu  helfen.  Der  Mangel  an  Geldmitteln,  den  auch  die
spärlich  fließenden  allgemeinen  Baukostenzuschüsse  nicht
beheben  konnten,  hinderten  sie  in  Verbindung  mit  anderen
Hemmungen  an  einer  erfolgreichen  Tätigkeit.
Ernst,  Eingliederung  d.  Elsaß-Lothr.  ins  deutsche  Wirtschaftsleben.  12
        <pb n="185" />
        178

III.  HATJPTTEIL.

Die  gemeinnützige  Siedelungsgenossenschaft  in  Freiburg, ­
  die  als  erste  Vereinigung  vertriebener  Elsaß-Lothringer ­
  den  Gedanken  der  Ansiedelung  von  Flüchtlingen
verwirklichen  wollte,  hatte  bereits  am  Tage  ihrer  Gründung, ­
  am  21.  Mai  1919,  die  Durchführung  folgender  drei
Projekte  ins  Auge  gefaßt;
1)  den  Bau  von  städtischen  Einfamilienhäusern  in
Freiburg,
2)  die  Anlage  einer  ländlichen  Siedelung  auf  dem
Exerzierplatz  Lähr-Dinglingen  zur  Unterbringung  von  etwa
40  Familien  in  kleinbäuerlichen  Betrieben,
3)  die  Anlage  einer  ländlichen  Siedelung  in  Donaueschingen
  zur  Unterbringung  von  etwa  12  Familien  in
mittelbäuerlichen  Betrieben.
Bis  heute  konnte  sie  nur  vier  Einfamilienhäuser  in
Freiburg  errichten.  Die  Siedler  für  die  ländliche  Siedelung ­
  in  Lahr-Dinglingen  wohnen  seit  vielen  Monaten  in  der
dortigen  Fliegerkaserne.  Mit  dem  Ausbau  der  Hofraiten
konnte  aus  Mangel  an  Mitteln  nicht  begonnen  werden.  Und
die  Siedelung  in  Donaueschingen  wird  völlig  aufgegeben
werden  müssen,  nachdem  der  dortige  Stadtrat,  nach  anfänglichem ­
  Entgegenkommen  gegenüber  den  Vertriebenen,  heute
das  zur  Verfügung  stehende  Land  nur  an  die  ansässige  Bevölkerung ­
  verpachten  will.
Ähnlich  ist  es  den  Projekten  anderer  Gruppen  von
Vertriebenen  ergangen.  Sie  konnten  bis  heute  aus  Geldmangel ­
  nicht  begonnen  werden,  oder  mußten  bereits  wieder
völlig  aufgegeben  werden.  So  faßte  die  Ortsgruppe  des
Hilfsbundes  zu  Münster  in  Westfalen  im  März  1920  den
Plan,  in  Hembergen  bei  Münster  eine  große  industrielle
Siedelung  für  vertriebene  Elsaß-Lothringer  zu  schaffen.
In  einem  bisherigen  Munitionsdepot  in  Hembergen  waren
die  nötigen  Eäumlichkeiten  vorhanden,  um  500  vertriebene
Familien  durch  nicht  allzu  kostspielige  Umbauten  unterbringen ­
  und  verschiedene  kleine  industrielle  Unternehmungen ­
  begründen  zu  können.  Durch  vorhandene  Kraft-
        <pb n="186" />
        WANDERUNGSVERLÄÜF  UND  GETROFFENE  MASSNÄHMEN.  179

anlagen  und  Geleisanschluß  waren  gute  Vorbedingungen
gegeben.  Das  Reichsschatzministerium,  das  über  dieses
Munitionsdepot  zu  verfügen  hatte,  und  es  bereits  den  vertriebenen ­
  Elsaß-Lothringern  zugesprochen  hatte,  überließ
in  letzter  Minute  das  Munitionsdepot  dem  Nobelkonzem,
der  es  zur  Entladung  von  Munition  und  Zerlegung  in  ihre
wertvollen  Urbestandteile  angefordert  hatte.  Nach  Ansicht
nicht  allein  der  Vertriebenen,  sondern  auch  der  örtlichen
Behörden  (Oberpräsident,  Regierungspräsident,  Oberbürgermeister ­
  von  Münster)  ist  dieses  Verhalten  des  Eeichsschatzministeriums
  nicht  zu  erklären  und  nicht  zu  verantworten,
um  so  weniger,  als  die  Vertriebenen  in  der  Lage  waren,  für
den  Nobelkonzern  geeignete  und  ausreichende  Äquivalende
in  der  Nähe  nachzuweisen.
Besonders  muß  hervorgehoben  werden,  daß  auch  diei
Reichszentralstelle  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer,
in  ihrer  Eigenschaft  als  zentrale  Eürsorgestelle  für  die
Elüchtlinge  in  Baden,  die  Ansiedlung  der  Vertriebenen  als
einzig  wirksames  Mittel  zur  Bekämpfung  der  Wohnungsnot ­
  erkannte,  und  selbst  bereits  im  Herbst  1919  den  Ausbau
von  Lazarettbaracken  in  Karlsruhe  und  von  Proviantlagerbaracken
  in  Ereiburg  zu  Kleinwohnungen  für  die
Flüchtlinge  übernahm.  Der  Ausbau  mußte  nach  kurzer
Zeit  unterbrochen  werden,  da  vom  Reich  keine  Mittel  gewährt ­
  wurden!  Die  unteren  staatlichen  Behörden  haben
also  die  Ansiedlung  der  Flüchtlinge  auf  eigene  Faust  in
Angriff  genommen,  so  bitter  nötig  erschien  sie  ihnen,
die  mit  der  Not  der  Flüchtlinge  vertraut  waren.  Das
Reichsfinanzministerium  kam  erst  im  Sommer  1920  zu
dieser  Einsicht.
Die  doppelte  und  dreifache  Summe  muß  heute  verausgabt ­
  werden,  als  vor  einem  Jahre  nötig  gewesen  wäre.
Doch  ist  die  Hoffnung  berechtigt,  daß  nun  endlich  mit
der  Ausführung  der  elsaß-lothringischen  Siedelungsprojekte
begonnen  werden  kann.
Bei  Beginn  ihrer  Tätigkeit  hat  die  gemeinnützige  Zentralsiedel ­
  ungsgesellschaft  „Neue  Heimat“  30  Siedelungs-12*
        <pb n="187" />
        180

III.  HAÜPTTEEL.

Projekte  aus  dem  Kreise  der  Flüchtlinge  vorgefunden.
Sie  hofft,  durch  deren  Ausführung  700  vertriebeneFamilien
unterbringen  zu  können.  Die  Zahl  der  außerdem  noch  mit
Wohnung  und  Arbeit  zu  versehenden  Familien  wird  auf
rund  2500  geschätzt.
Bei  der  Durchführung  ihrer  Siedelungstätigkeit  wird
die  Gesellschaft  „Neue  Heimat“  vor  eine  prinzipielle  Frage
gestellt:  soll  sie  geschlossene  Siedelungen  der  Vertriebenen
anstreben,  oder  soll  sie  eine  völlige  Vermischung  der  Flüchtlinge ­
  mit  der  ansässigen  Bevölkerung  herbeizuführen
suchen?
Unwillkürlich  muß  man  an  die  Siedelungen  Deutscher
in  Kußland,  Ungarn  und  anderen  Ländern  denken,  in  denen
sich  über  viele  Generationen  hinweg  Sprache,  deutsche
Art  und  die  Erinnerung  an  das  große  deutsche  Vaterland
erhalten  haben.  Und  so  möchte  man  wohl  wünschen,  daß
die  Flüchtlinge  aus  Elsaß-Lothringen  sich  in  geschlossenen
Siedelungen  niederlassen,  um  Mittelpunkte  der  Erinnerung
an  die  verlorenen  Keichslande  zu  bilden.  Aber  hier  muß
erstens  bedacht  werden,  daß  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer ­
  sich  in  Deutschland  nicht  inmitten  eines  in  Kultur
und  Sprache  fremden  Volkes,  sondern  in  ihrem  eigenen
Vaterland  niederlassen.  Eine  ausgesprochene  Trennung
zwischen  geschlossenen  elsaß-lothringischen  Siedelungen  und
ihrer  Umgebung  wird  infolgedessen  keinesfalls  eintreten.
Und  die  äußeren  Wahrzeichen,  die  solche  Niederlassungen
durch  ihre  Namen  wie  „Neu-Lothringen“  bilden,  sind  zum
Wachhalten  der  Erinnerung  nicht  nötig.  Die  vertriebenen
Elsaß-Lothringer  werden  ihre  schöne  Heimat  nie  vergessen.
Sie  werden  im  Gegenteil  dafür  sorgen,  daß  jeder  Deutsche
sich  über  die  Bedeutung  der  elsaß-lothringischen  Frage
klar  wird.  Ohne  Haß  und  Rache  zu  säen,  werden  sie  ihre
Pflicht  nicht  versäumen,  für  die  wahre  Selbstbestimmung
des  deutschen  Stammes  zwischen  Rhein  und  Wasgenwald
einzutreten.  Sie  werden  um  so  wirksamere  Arbeit  leisten,
je  mehr  sie  sich  über  ganz  Deutschland  verteilen.  Doch
solche  politische  Erwägungen  brauchen  die  Durchführung
        <pb n="188" />
        WÄNDBEUNGSVEELAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  181

der  Siedelung  nicht  zu  beeinflussen.  Auf  die  oben  gestellte
Frage  gibt  es  kein  „entweder  f —  oder“,  sondern  nur  ein  „sowohl ­
  als  auch“.  Wie  es  die  besonderen  Bedürfnisse  verlangen, ­
  wird  einmal  eine  geschlossene  Siedelung  Vertriebener ­
  am  Platze  sein,  ein  anderesmal  ihre  Verteilung  unter
die  ansässige  Bevölkerung.  Finden  sich  die  Flüchtlinge
als  Elsaß-Lothringer  zusammen,  so  muß  ihnen  eine  neue
gemeinsame  Heimat  geschaffen  werden,  sucht  sich  der
einzelne  Vertriebene  auf  dem  Lande  oder  in  der  Stadt  ein
neues  Heim  zu  errichten,  so  darf  die  Hilfe  ebensowenig
ausbleiben.

Mit  andern  Worten;  die  Siedelungsaktion  muß  in
gleicher  Weise  individuell  gestaltet  sein,  wie  alle  übrige
Fürsorge  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer.  Während
heute  allgemein  in  Deutschland  die  Siedelungsunternehmen
das  Ziel  verfolgen  müssen,  die  Menschen  zu  sammeln,
die  aufs  Land  zurück  wollen,  und  aus  ihnen  einen  neuen,
starken  Bauernstand  zu  schaffen,  ist  es  die  Aufgabe  der
Siedelungsgesellschaft  für  die  elsaß-lothringischen  Vertriebenen, ­
  den  besonderen  Verhältnissen  jedes  Flüchtlings  Rechnung ­
  zu  tragen  und  entsprechend  zu  helfen.  Für  die  innere
Kolonisation  Deutschlands  ist  das  Ziel  die  stärkere  Besiedelung ­
  des  platten  Landes  zur  Steigerung  unserer  landwirtschaftlichen ­
  Produktion.  Die  Menschen  müssen  dieser
Aufgabe  entsprechend  ausgewählt  werden.  Für  die  Ansiedelung ­
  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  sind  die
Menschen  das  Primäre.  Die  Flüchtlinge  seßhaft  zu  machen,
ist  das  Ziel.  Die  Art  und  Weise  der  Durchführung  dieser
Ansiedelung  muß  nach  der  besonderen  Lage  jedes  Einzelnen
erfolgen.  Allerdings  wird  keine  Möglichkeit  ungenützt
bleiben  dürfen,  auch  auf  dem  Gebiet  der  Ansiedelung  der
Flüchtlinge  aus  Elsaß-Lothringen  an  der  notwendigen  Reagrarisierung
  Deutschlands  im  weitesten  Sinne  mitzuwirken. ­


Daß  solches  Vorgehen  ,von  der  neugegründeten  Siedelungsgesellschaft ­
  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
„Neue  Heimat“  beabsichtigt  ist,  geht  deutlich  aus  dem

&amp;gt;'V
        <pb n="189" />
        Programm  hervor,  das  der  Geschäftsführer  dieser  Gesellschaft, ­
  ein  vertriebener  elsaß-lothringischer  Arzt,  schon
lange  vor  Gründung  der  Gesellschaft  in  einer  kleinen
Broschüre  über  die  zweckmäßige  und  dringend  nötige  Art
der  Siedelung  vertriebener  Elsaß-Lothringer  entworfen ­
  hat 1 ).
Zwei  Bauperioden  sind  seit  Beginn  der  Einwanderung
vertriebener  Deutscher  aus  Elsaß-Lothringen  nach  Deutschland ­
  fast  ungenützt  verflossen.  Es  ist  zu  hoffen,  daß  das
Reich  den  Flüchtlingen  in  solchem  Maße  helfen  wird,
daß  in  der  kommenden  Bauperiode  1921  das  Versäumte
nachgeholt  werden  kann.  Noch  ist  es  nicht  zu  spät.
Diese  Feststellung  trifft  auf  allen  Gebieten  der  Flüchtlingsfürsorge ­
  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  zu.
Viel  kostbare  Zeit  ist  verloren,  die  unproduktive  Unterstützung ­
  hat  Millionen  verschlungen.  Rasche  und  ausreichende ­
  Entschädigung  in  Verbindung  mit  dem  Bau  von
Heimstätten  muß  endlich  der  Notlage  der  Flüchtlinge  ein
Ende  bereiten.
Kritik  ist  billig.  Aber  es  liegt  zu  klar  zutage,  um  mit
Stillschweigen  darüber  hinweggehen  zu  können:  das  Reichsfinanzministerium ­
  hat  hier  an  falscher  Stelle  zu  sparen
gesucht.  Die  Rechtslage  der  Vertriebenen  mußte  eines
Tages  unbedingt  zur  Anerkennung  ihrer  Forderung  gegen
das  Reich  führen.  Es  wäre  besser  gewesen,  die  Reichsregierung ­
  hätte  als  Vertreterin  des  deutschen  Volkes  aus
freien  Stücken  den  vertriebenen  Elsaß-Lothringern  die
Hand  zur  Hilfe  entgegengestreckt,  anstatt  sich  in  zähem,
wenig  erfreulichem  Kampfe  ein  Zugeständnis  nach  dem
andern  von  den  in  Not  geratenen  Deutschen  abringen  zu
lassen.  Es  soll  nicht  vergessen  werden,  welch  ungeheuren
Lasten  das  deutsche  Volk  schon  tragen  muß.  Aber  nationales ­
  Pflichtbewußtsein  muß  gegenüber  den  Flüchtlingen

1)  „Die  Organisierung  und  Finanzierung  des  elsaß-lothringischen
Siedelungsproblems“.  Denkschrift  von  Dr.  med.  Wilh.  Back.  Frankfurt ­
  a.  M.  (Mahlau  &amp;amp;  Waldschmidt).
        <pb n="190" />
        WANDERUNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  183
aus  Elsaß-Lothringen  die  Kraft  zu  weiteren  Opfern  erschaffen. ­

Hüten  muß  man  sich  bei  einer  Betrachtung  der  bis
heute  ungenügend  erfolgten  Hilfe  für  die  vertriebenen  Eisaß-Lothringer ­
  davor,  die  Schuld  an  der  trostlosen  Lage
vieler  Flüchtlinge  den  mit  her  Fürsorge  der  Vertriebenen
beauftragten  und  sich  befassenden  Organisationen  zuzusprechen. ­
  Das  Bote  Kreuz  hat  in  pflichtgetreuer  Arbeit
seine  Aufgaben  den  Weisungen  der  Regierung  entsprechend
durchgeführt.  Hilfsbund  und  Beirat  haben  in  rastloser
Tätigkeit  im  Bunde  mit  allen  Spezialorganisationen  der
Vertriebenen  keine  Möglichkeit  ungenutzt  gelassen,  um  die
Not  der  Flüchtlinge  zu  lindern.  Kein  Fehlschlag  ihrer
Bemühungen  konnte  sie  davon  abhalten,  stets  aufs  neue
den  Kampf  um  die  Anerkennung  der  Forderungen  der
Flüchtlinge  durch  das  Deutsche  Reich  aufzunehmen.  Nicht
anders  hat  die  Ministerialabteilüng  für  Elsaß-Lothringen
im  Reichsministerium  des  Innern  die  Interessen  der  Vertriebenen ­
  vertreten.  Ihr  Stand  ist  ein  besonders  schwerer.
Als  ausführendes  Organ  der  Reichsregierung  ist  der  Vorstand ­
  der  Abteilung  gezwungen,  abschlägige  Antworten
der  Regierung  auf  die  Forderungen  der  Vertriebenen  an
diese  zu  übermitteln  und  die  durch  die  Reichsregierung  beschlossenen ­
  Hilfsmaßnahmen  durchzuführen.  Die  Erbitterung ­
  der  Flüchtlinge  richtete  sich  infolgedessen  oft  gerade ­
  gegen  die  Ministerialabteilüng.  Welche  Arbeit  die  Abteilung ­
  im  Interesse  der  Vertriebenen  geleistet  hat,  in
welcher  Weise  der  Ministerialdirektor  und  die  Leiter  der
einzelnen  Ressorts  der  Abteilung  bis  heute  bemüht  waren,
durch  Denkschriften  und  in  persönlichem  Vortrag  bei  den
verschiedenen  Reichsministern  die  volle  Entschädigung  der
Vertriebenen  zu  erreichen  und  eine  großzügige  Siedelungsaktion ­
  in  die  Wege  zu  leiten,  darüber  kommen  selbstverständlich ­
  keine  Berichte  in  die  Öffentlichkeit.
Nicht  Vorwürfe  verdienen  alle  diese  im  Dienste  der
Vertriebenen  tätigen  Organisationen,  sondern  den  Dank
aller  elsaß-lothringischen  Flüchtlinge.  Ihnen  ist  es  zu
        <pb n="191" />
        184

III.  HAUPTTEIL.

verdanken,  daß  heute  endlich  die  endgültige  Entschädigung
der  Vertriebenen  bevorsteht  —  und  zwar  verschiedenen,
Anzeichen  nach  zu  urteilen,  in  befriedigendem  Umfang  —;
ihnen  ist  es  zu  Verdanken,  daß  die  Siedelungsaktion  auf
einer  Grundlage  aufgebaut  worden  ist,  die  eine  erfolgreiche
Entwicklung  verbürgt;  ihnen  sind  alle  bisherigen  Hilfsmaßnahmen ­
  zu  verdanken.
Die  Tätigkeit  aller  dieser  Organe  der  Vertriebenenhilfe
verdient  um  so  mehr  Beachtung,  als  sie  nicht  allein  eine
sozialpolitische  ist,  sondern  darüber  hinaus  allgemein-politische ­
  Bedeutung  besitzt.
        <pb n="192" />
        SCHLUSS.

DIE  LÖSUNG  DES  PROBLEMS  IN  IHRER  POLITISCHEN
BEDEUTUNG.
Die  Eingliederung  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer
in  das  deutsche  Wirtschaftsleben  fällt  in  den  Kreis  der
Aufgaben,  die  sich  für  das  deutsche  Volk  aus  der  „elsaßlothringischen ­
  Frage“  ergeben.
Die  „elsaß-lothringische  Frage“,  seit  drei  Jahrhunderten ­
  ein  Hauptstreitpunkt  zwischen  Deutschland  und
Frankreich,  hat  im  Laufe  der  Zeit  mehrfach  Veränderungen
ihres  Inhalts  erfahren,  aber  der  Kern  der  Frage  blieb  bei
allen  Wandlungen  unverändert:  „Wohin  gehört  Elsaß-Lothringen?“

Deutschland  und  Frankreich  haben  eine  Lösung  mit
dem  Schwert  versucht.  Sie  ist  nicht  gelungen.  Die  endgültige ­
  Entscheidung  dieser  Frage  liegt  allein  beim  elsaßtlothringischen
  Volke.
Frankreich  hat  den  „befreiten  Provinzen“  im  November ­
  1918  nicht  das  Selbstbestimmungsrecht,  sondern
rücksichtslose  Gewaltherrschaft  des  Siegers  als  Morgengabe ­
  überreicht.
Gegen  diese  Unterdrückung  deutscher  Stämme  muß
das  deutsche  Volk  den  Kampf  aufnehmen.  Nicht  danach
dürfen  wir  fragen,  ob  die  Alemannen  und  Franken  zwischen
Rhein  und  Vogesen  und  auf  der  lothringischen  Hochebene
uns  diesen  Kampf  gegen  ihre  Unterdrücker  lohnen  werden.
Wir  müssen  die  Zerstörung  deutscher  Kultur  in  Elsaß-Lothringen
  als  eine  Vernichtung  unseres  eigenen  Volkslebens ­
  aufzuhalten  suchen.
        <pb n="193" />
        186

SCHLUSS.

Wenn  heute  gewisse  Kreise  unseres  Volkes  vor  aller
Welt  bekennen;  es  gibt  keine  elsaß-lothringische  Frage
mehr,  und  damit  hoffen,  eine  Versöhnung  mit  Frankreich
herbeiführen  zu  können,  so  vergessen  sie,  daß  sie  dem
elsaß-lothringischen  Volk,  das  sich  heute  Schon  erbittert
gegen  die  Vernichtung  seiner  deutschen  Sprache  und  Kultur ­
  wehrt,  von  rückwärts  einen  Dolchstoß  versetzen,  und
daß  die  Preisgabe  eigenen  Volkstums  eine  so  erbärmliche
Handlungsweise  ist,  daß  kein  anderes  Volk  der  Erde  es&amp;gt;
für  nötig  erachten  wird,  sich  mit  uns  zu  befreunden.  Denn
ein  Volk,  das  sich  in  solcher  Weise  selbst  aufgibt,  kann
nicht  mehr  gefährlich  werden.  Und  nur  der  Starke  kann
unter  den  Völkern  Freunde  gewinnen.
Achtung  muß  sich  das  deutsche,  Volk  erobern!  Und
Achtung  können  wir  nur  erringen,  wenn  wir  alle  politischen ­
  Kompromisse  beiseite  lassen,  und  rückhaltlos  für
die  Wahrheit  eintreten:  Für  das  Selbstbestimmungsrecht
der  Elsaß-Lothringer,  für  die  Erhaltung  deutschen  Volkstums ­
  in  den  verlorenen  Reichslanden.
Erfolg  werden  wir  nur  haben,  wenn  die  Elsaß-Lothringer ­
  selbst  in  ihrem  Kampfe  nicht  erlahmen.  Auch  hier
gilt  es  vor  allem,  den  Glauben  an  den  Wiederaufstieg
Deutschlands  und  die  Achtung  vor  unserem  Volk  zu
stärken.  In  diesem  Zusammenhang  gewinnt  die  Eingliederung ­
  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  in  unsere  Volkswirtschaft ­
  ihre  hohe  politische  Bedeutung.  Gelingt  es
uns  nicht,  diesen  Flüchtlingen,  den  Opfern  französischer
Rache,  eine  neue  Heimat  zu  schaffen,  so  muß  unser  Am
sehen  im  elsaß-lothringischen  Volke  sinken,  und  seine
Widerstandskraft  gegen  die  welsche  Überfremdung  in  gleichem ­
  Maße  nachlassen.
Es  ist  eine  traurige  Wahrheit,  daß  die  Vertriebenen
aus  Elsaß-Lothringen  im  Juli  1920  sich  gezwungen  sahen,,
einen  Aufruf  an  die  Reichsregierung  zu  erlassen,  um  das
deutsche  Volk  darauf  hinzuweisen,  daß  viele  elsaß-lothringische ­
  Flüchtlinge  aus  bitterer  Not  getrieben,  wieder
nach  Elsaß-Lothringen  zurückkehren,  nachdem  sie  von
Frankreich  auf  demütige  erniedrigende  Bitten  die  „groß-
        <pb n="194" />
        LÖSUNG  DBS  PROBLEMS  IN  IHRER  POLITISCHEN  BEDEUTUNG.  1B7

mutige“  Erlaubnis  erhalten  haben 1 ).  In  solcher  Weise
arbeiten  wir  selbst  mit  an  der  Vernichtung  deutschen
Volkstums  in  Elsaß-Lothringen.
Es  ist  wohl  zu  verstehen,  wenn  in  der  heutigen  Zeit
schwerster  Not  und  Entbehrungen  weite  Kreise  unseres
Volkes  jegliches  Verständnis  für  große  nationale  Aufgaben
verloren  haben.  Aber  wir  brauchen  solches  Verstehen  dringender ­
  denn  je.  Nur  durch  den  Glauben  an  höhere  Ziele
als  den  Kampf  ums  tägliche  Brot  können  wir  die  Kraft
erhalten,  die  Ketten  zu  sprengen,  in  die  uns  unsere  Eeinde
geworfen  haben.  Die  Zuversicht,  wieder  frei  und  stark
zu  werden,  muß  uns  aufrecht  erhalten.  Denn  es  ist  nicht
anders:  die  Zukunft,  an  die  wir  als  Volk  glauben,  wird
unsere  Zukunft  sein.

1)  Els.-Lothr.  Mitteilungen,  Jahrg.  2  (1920),  Nr.  30.
        <pb n="195" />
        LITERATURVERZEICHNIS.
Akten  der  Abteilung  für  Elsaß-Lothringen  im  Eeichsministerium  des
Innern.
Akten  der  Eeichszentralstelle  für  die  Übernahme  vertriebener  Elsaß-Lothringer
  in  Freiburg.
Akten  der  Eeichseisenbahnzweigstelle  in  Karlsruhe.
Akten  der  Postpersonalausgleichstelle  in  Karlsruhe.
Akten  des  Beirats  der  Abteilung  für  Elsaß-Lothringen  im  Eeichsministerium
  des  Innern.
Akten  des  Eoten  Kreuzes.
Akten  des  Hilfsbundes  für  die  Elsaß-Lothringer  im  Eeich.
Akten  des  Beamtenbundes  der  eisaß-lothringischen  Beamten  usw.,
Sitz  Berlin.
Akten  der  Berufsschutzorganisationen  der  vertriebenen  Elsaß-Lothringer. ­

Akten  der  Siedelungsgesellschaft  „Neue  Heimat“,  Sitz  Berlin.
Akten  der  Ein-  und  Verkaufsgesellschaft  für  vertriebene  Elsaß-Lothringer.

Akten  der  üniversitätszentralstelle  Straßburg  in  Freiburg.

Statistische  Jahrbücher  für  das  Deutsche  Eeich.  -
Statistische  Jahrbücher  für  Elsaß-Lothringen.
Eeiohsgesetzblatt.
Zentralblatt  für  das  Deutsche  Eeich.

Eebholz,  J.,  Die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer  und  ihre  mißliche
Lage,  1920  (Hilfsbund  für  die  Elsaß  -  Lothringer  im  Eeiche,
Frankfurt  a.  M.).
Denkschrift  der  Berufsverbände  und  Vereinigungen  der  verdrängten
elsaß-lothringischen  Handel-  und  Gewerbetreibenden  usw.  an  den
Eeichsminister  für  Wiederaufbau.  Frankfurt  a.  M.,  Carolus-Druckerei,
  1920.
        <pb n="196" />
        I#5 :

!

Sssäasiüfc!

LITEEATDEYEEZEICHNIS.

189

Elsaß-Lothringische  Mitteilungen,  Organ  des  Hilfsbundes  für  die  Elsaß-Lothringer
  im  Eeich.  1.  und  2.  Jahrg.,  1919,  1920  (Wochenzeitschrift), ­
  Freibnrg  i.  ß.
Elsaß-Lothringische  Nachrichten,  Nachrichten  für  die  deutsche  Presse.
1.  und  2.  Jahrg.,  1919,  1920,  Freiburg  i.  B.
Archiv  für  innere  Kolonisation.  Jahrg.  1918,  1919,  1920.
Zeitschrift  für  Wohnungswesen.  Jahrg.  1918,  1919.
Das  Land  (Zeitschrift  des  Deutschen  Vereins  für  ländliche  Wohlfahrtsund ­
  Heimatpflege.  Jahrg.  1918/19,  1919/20.

Nur  gelegentlich  benützte  Literatur  ist  in  den  Fußnoten  angegeben.
        <pb n="197" />
        Vom  Verband
Eisaß-Lothringischer  Studentenbünde
(Berlin  W.  30,  Motzstraße  22)
herausgegeben  und  zu  beziehen:
1.  Friedrich  Koenig,  Von  der  geistigen  Not  des
Elsässertums  in  Geschichte  und  Gegenwart.
(Stück  M.  1.20  einschl.  Porto
Ab  20  Stück  M.  1.—  „  „  )
2.  Marie  Hart,  E  Scheidungsg’schicht.  Ebs  Allegorisches. ­
  (Behandelt  das  elsaß-lothringische  Problem
in  Form  einer  allegorischen  Geschichte  im  elsässischen
Dialekt.)  (Stück  M.  0.50  einschl.  Porto
Ab  20  Stück  M.  0.40  „  „  )
3.  Postkarten  mit  Straßburger  Ansichten  nach  künstlerischen ­
  Aufnahmen  von  Dr.  med.  Paul  Wolff.
Einzelpreis  M.  0.30,  ab  20  Stück  M.  0.22

Türmer-Verlag  (Greiner  &amp;amp;  Pfeiffer)  in  Stuttgart

Üs  d’r  Franzosezit.  Von  Marie  Hart,  8°.  160  Seiten.
Geheftet  M.  9.50,  geb.  M.  13.50
In  diesem  neuen  Erzählungsbande  berichtet  die  Verfasserin  über
Erlebnisse  in  ihrem  früheren  Heimatlande  kurz  vor  und  nach  Ausbruch ­
  der  Revolution  1918  in  ihrer  zu  Herzen  gehenden  Art.
G’schichtlen  un  Erinnerungen  üs  de  sechziger
Johr.  Von  Marie  Hart.  Z  w  eite  Auf  läge.  8°.  VIII
309  Seiten.  Geheftet  M.  9.50,  geb.  M.  13.50
D’r  Herr  Merkling  un  sini  Deechter.  Von  Marse
Hart.  Elsässische  Novellen.  Zweite  Auflage.  8°.
302  Seiten.  Geheftet  M.  9.50,  geb.  M.  13.50
D’r  Hahn  im  Korb.  Von  Marie  Hart.  Elsässische
Novellen.  Zweite  Auflage.  8°.  293  Seiten.
Geheftet  M.  9.50,  geb.  M.  13.50
Ruf  in  der  Nacht.  Von  Hans  Karl  Abel.  Ein  Elsaß-Roman.
  Zweite  Auflage.  Gr.  8°.  238  Seiten.
Geheftet  M.  6.50,  geb.  M.  8.50
Was  mein  einst  war.  Von  Hans  Karl  Abel.  Mit
8  Abbildungen.  Zweite  Auflage.  8°.  VIII.  135  S.
geb.  M.  3.—
        <pb n="198" />
        Vereinigung  wissenschaftl.  Verleger  Walter  de  Gruyter&amp;amp;Co.
vormals  G.  J.  Göschensche  Verlagshandlung  /  J.  Outtentag,  Verlagsbuchhandlung ­
  /  Georg  Reimer/Karl  J.  Trübner/Veit  &amp;amp;  Comp.
Berlin  und  Leipzig.

Jahresgaben  der  Gesellschaft  für
Elsässische  Literatur.
I.  Sebastian  Brant,  Das  Narrenschiff,  Faksimile  der
Erstausgabe  von  1494  mit  einem  Anhang,  enthaltend
die  Holzschnitte  der  folgenden  Originalausgaben  und
solche  der  Locherschen  Uebersetzung  und  einem  Nachwort ­
  von  Franz  Schultz.  Lex.  8°.  328  S.  u.  LVI.  1913.
geb.  M.  70.—
II.  G.  S.  Arnold,  Der  Pfingstmontag.  Lustspiel  in
Straßburger  Mundart.  Nach  der  vom  Dichter  durchgesehenen ­
  zweiten  Ausgabe  des  Jahres  1816,  herausgegeben ­
  von  j.  Lefftz  und  E.  Marckwald.  Buchschmuck ­
  von  Ph.  Kamm.  Lex.  8°.  LVIII,  238  Seiten.
1914.  geb.  M.  10.—**
IV.  Deutsche  Dichtung  im  Elsaß  von  1815—1870.
Eingeleitet  und  herausgegeben  von  Emil  von  Borries.
Gr.  8°.  XII,  283  Seiten.  Mit  10  Bildnissen.  1915.
geb.  M.  10.  **
Vi.  Gedichte  der  Gebrüder  Wolf.  Eine  Auswahl.
Eingeleitet  und  herausgegeben  von  Eugen  Müller.
Mit  4  farbigen  Bildern  nach  Aquarellen  J.  Wolfs.  Buchschmuck ­
  von  Carl  Spindler.  Kl.  8°.  VI,  104  Seiten.
1916.  geb.  M.  3.—**
V2.  Das  Straßburger  Würfelbuch  von  1529.  Faksimiledruck ­
  der  Erstausgabe.  Mit  einem  Nachwort  und
Anmerkungen  von  Alfred  Götze.  8°.  XIX.  34  Seiten.
1918.  M.  4.—  **
VI.  Jörg  Wickram,  Der  Jungen  Knaben  Spiegel.
Mit  dem  Dialog:  Eine  Warhafftige  History  von
einem  ungerahtnen  Son.  Neudruck  nebst  Einführung ­
  und  Nachwort.  Herausgegeben  von  Gertrud
Fauth.  Kl.  4°.  XXXIII,  154  S.  1917.
M.  12.—**

Zu  den  Grundpreisen  tritt  bei  *  50%,  bei  **  100%  Teuerungszuschlag.
        <pb n="199" />
        Vereinigung  wissenschaftl.  Verleger  Walter  de  Gruyter  &amp;amp;  Co.
vormals  Q.  J.  Göscherische  Verlagshandlung  /  J.  Guttentag,  Verlagsbuchhandlung ­
  /  Georg  Reimer/Karl  J.  Trübner/Veit  &amp;amp;  Comp.
Berlin  und  Leipzig.

Kritische  Gesamtausgaben  elsässischer
Schriftsteller  des  Mittelalters  und  der
Keformationszeit
veröffentlicht  von  der  Gesellschaft  für  elsässische  Literatur.
Thomas  Murners  Deutsche  Schriften  mit  den  Holzschnitten ­
  der  Erstdrucke,  herausgegeben  unter  Mitarbeit
von  Fr.  Bebermeyer,  K.  Drescher,  J.  Lefftz,  P.  Merker,
W.  Spanier  u.  a.  von  Franz  Schultz.
Band  IX;  Von  dem  großen  Lutherischen  Narren.
Herausgegeben  von  Paul  Merker.  Lex.  8°.  XI,  427  S.
1918.  geh.  M.  18.-*,  geb.  M.  24.—*
(Weitere  Bände  in  Vorbereitung.)
Johann  Fischart.  Ein  Literaturbild  aus  der  Zeit  der
Gegenreformation.  Von  Adolf  Hauffen.  2  Bände  (im  Druck).

Einzelschritten  zur  elsässischen  Geistes-  und
Kulturgeschichte.
Herausgegeben  von  der  Gesellschaft  für  elsässische
Literatur.
1.  Die  volkstümlichen  Stilelemente  in  Murners
Satiren.  Von  Josef  Lefftz.  Kl.  4°.  XI,  200  Seiten.
1915.  geb.  M.  6.—**
2.  Jörg  Wickrams  Romane.  Von  Gertrud  Fauth.
Kl.  4°.  VI,  144  Seiten.  1916.  geh.  M.  5.—**
3.  Das  Elsaß  und  die  poetische  Literatur  des
Weltkrieges.  Von  Alfred  Götze.  Kl.  4°.  VII,  46  S.
1917.  M.  1.20**
4.  Gottfried  Konrad  Pfeffel  als  Prosaschriftsteller-Beiträge
  zur  Kenntnis  der  vorgoettfeschen  Erzählungsliteratur. ­
  Von  Joseph  Maria  Bopp.  Kl.  4°.  VIII,  121  S.
1917.  M.  4.50**

Zu  den  Grundpreisen  tritt  bei  *  50 &amp;lt;, / 0 ,  bei  **  100”/ 0  Teuerungszuschlag.
Frommannsche  Buchdruckerei  (Hermann  Pohle)  ln  Jena.  —  4911
        <pb n="200" />
        VEREINIGUNG  WISSENSCHAFTLICHER  VERLEGER
L;  Walter  de  Gruyter  &amp;amp;  Co.
vormals  O.  J.  Oöschensche  Verlagsharidlun,,;  /  J.  Outtentag,  Verlagsbuchhandlung ­
  /  Georg  Reimer  /  Karl  J.  Trübner  /  Veit  &amp;amp;  Comp-Die
  Rechtstellung  der  Deutschen
in  Polen
Von
Dr.  Ü.  Rukser
Rechtsanwalt  in  Berlin
1921.  Oroß-Oktav.  Preis  36  Mark.
Staatsangehörigkeitswechsel  und
Option  im  Friedensvertrag  von
Versailles
Von
Dr.  Carl  Georg  Bruns
1921.  Groß-Oktav.  Preis  10  Mark.
Die  privatrechtlichen  Bestimmungen
des  Friedensvertrages
Systematische  Darstellung  für  das  deutsche  Zivilrecht
Von
Geheimen  Justizrat  Dr.  Adolf  Heilberg
Rechtsanwalt  am  Oberlandesgericht  in  Breslau
1919.  Groß-Oktav.  Preis  12  Mark
Die  Pariser  Völkerbundakte
nebst  den  Urkunden  über  die  Pariser  Verhandlungen,  dem
Haager  Schiedsgerichtsabkommen  usw.
Mit  einer  historischen  Einleitung  versehen  und  erläutert
von
Dr.  Hans  Wehfcerg
Leiter  der  völkerrechtlichen  Abteilung  der  „Deutschen  Liga  für  Völkerbund“
Zweite  Auflage
der  „Abkommen  der  Haager  Friedenskonferenz“
{Erschienen  in  der  Outtentagschen  Sammlung  Deutscher  Reichsgesetze
Nr.  99)
1919.  Oktav.  Preis  7  Mark  und  5.0%  Teuerungszuschlag
Frommamiache  Buchdruekerui  (Hermann  Fohle)  in'Jeua.
        <pb n="201" />
        WA]

LAUF  UND  GETROFFENE  MASSNÄHMEN.

157

s  I»

rrrr

ben  ist  ein  besonderer  Fall  der  Vorentschä-]|ig
  außerhalb  des  allgemeinen  Bevorschusstet. ­

inuar  1920  brachte  die  Berliner  Börsendiricht,
  daß  den  deutschen  Gesellschaften
m  Schwerindustrie,  deren  industrielle  An-;werke
  von  Frankreich  bereits  liquidiert
lichsfinanzministerium  500  Millionen  als
re  Entschädigungsansprüche  an  das  Reich
seien.  Die  Allgemeinheit  der  Vertriebenen
g|  sse  Nachricht  in  heftigste  Empörung  verlut
  von  Protesten  an  die  Reichsministerien
agewiesen,  daß  ausgerechnet  in  dem  Augeneichsregierung ­
  durch  die  Richtlinien  vom
|*die  Masse  der  Vertriebenen  mit  völlig  un-4
  ’schüssen  abspeise,  zu  deren  Auszahlung
ststellungsverfahren  nötig  seien  und  noch
e  Mittel  bereitgestellt  seien,  das  Reichsm,
  dem  jede  Mark  an  Entschädigung  für  die
tlinge  abgerungen  werden  müsse,  den  lothndustriellen
  unter  Umgehung  des  für  elsaßgelegenheiten
  zuständigen  Reichsministerii|
  linisteriums  des  Innern,  eine  halbe  Milliarde
Eine  solche  einseitige  Interessenberücke
  auf  das  schärfste  gebrandmarkt  werden,
üstung  unter  den  Vertriebenen  ist  nur  zu
l.  Das  Verkehrte  im  Vorgehen  des  Reichsms
  war  freilich  nicht  die  Auszahlung  der
|  Bark  an  die  lothringische  Schwerindustrie,
tveigern  jeglicher  größeren  Entschädigungs-)ßie
  Masse  der  Flüchtlinge.  Denn  an  dieser
ullung  des  Reichsfinanzministeriums  ist  bis-|
  iine  befriedigende  Lösung  der  Entschädiheitert.

|  var  die  rasche  Entschädigung  der  großen

■  i
        <pb n="202" />
        ﻿
        <pb n="203" />
        ﻿
        <pb n="204" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
