10 Wesen und Bedeutung der Wirtschaftsbetriebe. so aufgefaßt wird, fallen alle diese Personen mit ihrer Tätigkeit unter Wirtschaft, was man als nicht glücklich ablehnen muß (vgl. II). Von größerer Bedeutung ist jedoch die Erkenntnis, daß die Geldwirtschaft eine weitgehende Arbeitsteilung im Wirtschaften ermöglicht und begünstigt, daß nicht mehr eine Wirtschaft für einen geschlossenen Kreis von Menschen die Güterherstellung ­ besorgt, sondern daß jetzt eine große Zahl einzelner Wirtschaften entsteht, ­ die vielfach untereinander verbunden sind und die arbeitsteilige Herstellung der Güter für ein ganzes Volk und darüber hinaus übernehmen. Verbraucher und Wirtschafter sind nicht mehr dieselben Menschen und dennoch umschließt sie eine unlösbare Gemeinschaft: sie sind aufeinander angewiesen. Die Verbraucher können ­ nicht ohne die Wirtschafter und die Wirtschafter nicht ohne die Verbraucher bestehen. Aus dieser Verbundenheit erwächst das Begriffspaar: Einzelwirtschaft und Gesamtwirtschaft. Die Erwerbswirtschaften sind Einzelwirtschaften; sie bilden die Gesamtwirtschaft, wenn man die gesamten Güter dem gesamten Verbrauch ­ einer durch Volk und Staat zusammengefaßten menschlichen Gemeinschaft ­ gegenüberstellt. Weder bei der Stammes- oder Familienwirtschaft, noch bei der eigentlichen Tauschwirtschaft gibt es den Begriff der Gesamtwirtsohaft; diese Wirtschaften waren beides zugleich: einzelne Wirtschaften und eine Gesamtwirtschaft. ­ Außerhalb ihrer Grenzen gab es keine Verbundenheit mit Verbrauchern. ­ Heute bilden die einzelnen Erwerbswirtschaften die Gesamtwirtschaft. ­ Im Vorwort ist schon angedeutet worden, daß es Übung geworden ist, für diese Gesamtwirtschaft ­ einfach Wirtschaft zu sagen. Das wäre dann die Wirtschaft im E-Sinne. Will man diese Übung übernehmen, so empfiehlt es sich, die einzelnen Wirtschaften entweder durch den Zusatz: ­ einzeln zu kennzeichnen, oder, wie es in diesem Buche geschieht, die einzelnen Wirtschaften ­ als Wirtsohaftsbetriebe zu bezeichnen, die sich in die Gesamtwirtschaft (gleich Wirtschaft ­ schlechthin) zusammenfügen. Dann stellt die Gesamtwirtsohaft das Mittel dar, durch das sich dieVolksgemeinschaf t die zum Leben ihrer Angehörigen erforderlichen Güter beschafft. Wir brechen einstweilen hier die weiteren Erörterungen über die Gesamtwirtschaft ab (sie wird uns noch einmal in C beschäftigen) und wollen ira folgenden zunächst die Erwerbswirtschaft, ­ als die heutige Form der Verkehrswirtschaft, etwas näher ansehen. II. Erwerbswirtschaft und Unternehmung. 1. Die Erwerbswirtschaft. Wir haben gesehen: in der Erwerbswirtschaft stellen die Menschen Güter nicht für sich, sondern für die Bedürfnisse fremder Menschen ­ (die nicht dem eigenen Wirtschaftsverband angehören) her. Aus dieser Wirtschaftsweise ergeben sich ebenso eigenartige wie wichtige Beziehungen zwischen ­ Wirtschaft und Verbrauch, die wir im folgenden näher kennenlernen wollen. Zunächst: die einzelne Wirtschaft schätzt nicht mehr den Bedarf des eigenen Haushaltes an Gütern (wie bei der geschlossenen Hauswirtschaft) ab, sondern den Bedarf vieler, ja in der Regel sehr vieler Haushalte anderer Menschen. Dieses Abschätzen der Bedürfnisse (mit der Absicht, entsprechende Güter herzustellen), ist nicht das Vorrecht einer einzigen Wirtschaft, sondern es können sich — im System ­ der Verkehrswirtschaft — daran beliebig viele Wirtschaften mit der gleichen Absicht (entsprechende Güter herzustellen) beteiligen. Dann steht einer Vielheit von Wirtschaften, die Güter herstellen (wollen), eine Vielheit an Menschen gegenüber, ­ die zwecks Austauschs von Gütern und Geld Zusammenkommen wollen. Die Beziehungen zwischen anbietenden Wirtschaften und nachfragenden Personen (und Wirtschaften) nennt man Markt. Wo dieser Zustand besteht, sich Wirtschaften ­ und Menschen zu einem solchen System von Beziehungen verbinden, spricht man von Markt-(Verkehrs-) Wirtschaft. Da die Verbraucher für den Erwerb der Güter einen Geldbetrag aus ihrem Geldeinkommen zu zahlen gewillt sind, den