Erwerbswirtschaft und Unternehmung. 11 wir Preis nennen, so gewinnen die Preise für die Erwerbswirtschaften eine ausschlaggebende ­ Bedeutung: ob sie sich mit der Herstellung eines bestimmten Gutes (oder von Gütern überhaupt) befassen sollen. Die Preise stellen die in Geld ausgedrückten Werte der betreffenden Güter dar. Es ist jetzt nur noch erforderlich, die für die Herstellung der Güter aufgewendeten Opfer (Stoffe, Arbeit) gleichfalls in Geld auszudrücken — wir nennen die Aufwendungen ­ : Kosten —, dann ergibt sich für die Erwerbswirtschaft eine einfache Wertrechnung: das hergestellte Gut hat einen größeren Wert als die aufgewendeten Opfer (Kosten), wenn beim Verkauf der Gelderlös höher ist, als die in Geld berechneten ­ Opfer (Kosten), also das, was in Geld beim Verkauf vereinnahmt wird, mehr ist, als das, was in Geld berechnet, für die Herstellung ausgegeben worden ist. Auch in der geschlossenen Hauswirtschaft und in der eigentlichen Tauschwirtschaft ­ ist eine Rechnung erforderlich, die feststellt, ob nach dem wirtschaftlichen ­ Prinzip verfahren worden ist. Doch ist hier die Rechnung nur in der Weise möglich, daß der Wert der Opfer (Aufwendungen) unmittelbar mit dem Nutzen des neuen Gutes verglichen wird, das dieses für die Bedürfnisbefriedigung hat. Die Vereinfachung bei der Erwerbswirtschaft liegt darin, daß das Geld einen bequemen Maßstab für den Vergleich von Kosten und Erlösen darstellt; eine Erschwerung entsteht jedoch dadurch, daß nicht eine Wirtschaft diese Rechnung anstellt und entsprechende Güter anbietet, sondern daß viele Wirtschaften dies tun können, und daß die Personen, die Güter gegen Geld erwerben wollen, nicht verpflichtet und gehalten sind, diese Güter von einer bestimmten Wirtschaft zu beziehen (Wettbewerb) oder gar, daß den bedürfenden Personen die Möglichkeit (Geld) fehlt, die begehrten Güter zu erwerben. Ferner: für die einzelne Wirtschaft bedeutet der Verkauf des hergestellten * Gutes eine Einnahme an Geld in Höhe des erzielten Erlöses. Wird aus dieser Einnahme der für die Herstellung der Güter aufgewendete Geldbetrag (Kosten) gedeckt, so ist der verbleibende Rest ein Mehr an Geld, das der Wirtschaft zur Verfügung steht und Überschuß oder Gewinn genannt wird. (Ein Verlust liegt vor, wenn die Erlöse die Kosten nicht decken.) Es ist wichtig, zu erkennen, daß die Wirtschaft als solche keine Bedürfnisse hat, sondern daß es immer Menschen sind, die unter dem Druck von Bedürfnissen stehen. Wenn die Menschen zugleich diejenigen sind, die wirtschaften, d.h. Güter zum Zwecke des Verkaufs herstellen, so können sie jene Überschüsse ihrer Erwerbswirtschaft für die Beschaffung derjenigen ­ Mittel verwenden, die für die Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse erforderlich ­ sind. Mit Bezug auf die Person wird dieser ihr aus der Wirtschaft zufließende ­ Geldbetrag als Einkommen bezeichnet. Genau gesehen, liegen also die Dinge in der Erwerbswirtschaft so, daß Menschen mit Hilfe ihrer Wirtschaft Geldeinkommen ­ erzielen, mit denen wechselseitig die hergestellten Güter gekauft werden. In diesem Zusammenhang bedarf es noch der Feststellung, daß die bedürfenden Menschen in verschiedener Weise mit der Erwerbswirtschaft verbunden sind. Nur ein Teil von ihnen ist zugleich der Wirtschaftseigner, der ohne weiteres die Geldüberschüsse ­ (Gewinne) der Wirtschaft für sich in Anspruch nehmen, sie als Einkommen ­ betrachten kann. Ein anderer Teil ist — als Angestellter, Arbeiter, Mitarbeiter — gegen Entgelt in den Wirtschaften anderer Personen tätig. Das Einkommen der Mitarbeiter (Gehalt, Löhne) wird unmittelbar aus den Einnahmen ­ der Wirtschaft gezahlt; die Möglichkeit, daß hierbei zu viel oder zu wenig gezahlt wird, trifft den Wirtschaftseigner. Man spricht in diesem Falle von abgeleiteten ­ Geldeinkommen; das gleiche gilt für die Personen, die sich mit Kapital (näheres unten) an einer Erwerbswirtschaft beteiligen und für die Zurverfügungstellung ­ dieser Kapitalien ein Entgelt (Zins) erhalten. Abgeleitete Einkommen