Die Zusammenschlüsse von Wirtschaftsbetrieben. 95 teile und Nachteile dieser Betriebsgestaltungen ist oben das Nähere gesagt worden. Hier ist noch nachzutragen, daß die Bildung von Konzernen eine Reihe von neuartigen Fragen der inneren Betriehsorganisation aufgeworfen hat: Abgrenzung der Gewalten zwischen den Organen der Holdinggesellschaft und denen der rechtlich ­ noch bestehenden Konzernwerke, Ausübung einer einheitlichen Kontrolle, Gestaltung des Rechnungswesens sowie Aufstellung der „konsolidierten“ Bilanz, d.h. einer Bilanz, hei der die finanziellen Beziehungen der Konzernmitglieder untereinander aufgerechnet sind. Nicht zuletzt ist auch die Frage zu klären: wie nach außen hin Klarheit in die Beteiligungsverschachtelung zu bringen ist und Mißbräuche hierbei verhindert werden können (Konzemskandale). Welche Fortschritte die Konzern Verflechtung in Deutschland gemacht hat, zeigt eine Untersuchung, die das Statistische Reichsamt auf Grund der für das Jahr 1932 herausgekommenen ­ Geschäftsberichte von Aktiengesellschaften vorgenommen hat. Demnach weisen 3824 Aktiengesellschaften mit einem Kapital von 17,5 Milliarden RM den Betrag von 12,2 Milliarden ­ RM an Beteiligungen aus, gleich 65% des Kapitals der betreffenden Gesellschaften (oder gleich 55% des Kapitals der insgesamt vorhandenen Gesellschaften). d) Die vierte Stufe endlich ist der Trust im engeren Sinne, der entsteht, wenn eine Verschmelzung der Wirtschaftsbetriebe zu einem einheitlichen Unternehmen stattfindet, also die einzelnen Teile auch ihre rechtliche Selbständigkeit verlieren. Dieser so gebildete Trust kann in j eder Unternehmungsform verkommen: als Einzelunternehmung, ­ Offene Handelsgesellschaft, G.m.b.H. In der Regel herrscht jedoch die Form der Aktiengesellschaft vor und zwar wegen der leichteren Kapitalbeschaffung ­ und der Tatsache, daß die zusammengeschlossenen Wirtsehaf tsbetriebe zumeist bereits die Form der Aktiengesellschaft aufweisen. Die Verschmelzung kann vor sich gehen auf dem Wege des Ankaufs und der Verschmelzung im engeren Sinne, der Fusion, wenn es sich um Aktiengesellschaften handelt. Es ist schon erwähnt worden, daß durch die hierbei erfolgende Verrechnung leicht finanzielle Vorteile entstehen (Buchgewinne), die so groß und verlockend sein können, daß auch unrentable ­ Betriebe dem Trust einverleibt werden, ja daß einer Fusion wegen der finanziellen Vorteile oft mehr Bedeutung zugelegt wird als der damit verbundenen Betriebsvereinigung und -gestaltung. Der Trust in diesem Sinne verkörpert den einheitlichen Großbetrieb und die einheitliche Großunternehmung; er ist zugleich Ausdruck für die Betriebs- und Unternehmungskonzentration. Seine Betriebe können wieder nach dem Grundsatz ­ der Spezialisation und Kombination, der Zentralisation und Dezentralisation organisiert sein. Immer stellt der Trust (in diesem Sinne) ein mehr oder weniger verwickeltes Gebilde dar, das mit unter die Wirtschaftsbetriebe fällt, die in diesen Büchern zu behandeln sind. Zusammenfassung. Was in IV und V im einzelnen dargestellt und erläutert worden ist, sei noch einmal in folgendem Schaubild kurz zusammengefaßt (s. S. 96). Das Schaubild zeigt, daß die Merkmale AI, II,III; Größe, Zusammengesetztheit, Gliederung in erster Linie Angelegenheiten des Betriebes sind, die Merkmale B I, II, III: Kartelle, Konzerne und Trusts sich hingegen auf die Unternehmung beziehen. ­ Die Konzentration wie die Förderungsgemeinschaften betreffen sowohl den Betrieb als auch die Unternehmung. Ferner wird deutlich, daß die Großbetriebe, ­ einerlei ob sie spezialisiert oder kombiniert, ob sie zentralisiert oder dezentralisiert sind, in irgendeiner Weise mit der Kartellbildung verbunden sein können. Endlich: daß sie hierbei die Form von Konzernen (in ihren Abarten) oder des Trusts im engeren Sinne annehmen können. Wer die verschiedenen Erscheinungen ­ zu A und B nicht genügend auseinanderhält, läuft leicht Gefahr, in einem neuzeitlichen Wirtschaftsbetrieb ein wirres Durcheinander zu erblicken • an Stelle einer sinnvollen Einheit, die beabsichtigt ist.