102 Die Gesamtwirtschaft. wie folgt: 1. Die Epoche der agrarischen Eigenwirtschaft (bis 10. und 12. Jahrhundert), 2. die Epoche der Stadtwirtsohaft (12.—16. Jahrhundert), 3. der Mittel- und Territorialwirtsohaft (14.—18. Jahrhundert), 4. die Volkswirtschaft (16.—19. Jahrhundert), 5. die Epoche der Weltstaaten und der vordringenden weltwirtschaftlichen Beziehungen. Eine Abwandlung nimmt Philippovich vor: 1. Die Periode der geschlossenen Hauswirtschaft, 2. die Verkehrswirtschaft ­ und innerhalb dieser: a) die Periode des lokal gebundenen Verkehrs (Stadtwirtschaft), ­ b) die Periode des staatlich gebundenen Verkehrs, c) die Periode des freien Verkehrs ­ (entwickolteVolkswirtschaft). Nach den Formen des Verkehrs unterscheidet v.Zwied i n e c k: 1. Zustand ohne Marktverkehr, 2. Zustand mit ergänzendem Marktverkehr, 3. Zustand ­ allgemeiner und freier Marktversorgung; die ausgebildete Volkswirtschaft. Wenn auch die Richtigkeit und Gültigkeit der verschiedenen Abgrenzungsmerkmale und insbesondere die geschichtliche Aufeinanderfolge der einzelnen Wirtschaftsstufen im Schrifttum sehr umstritten sind, so lassen doch die in großer Zahl vorgebrachten Tatsachen und Vorgänge erkennen, daß sich Entwicklungen ­ in großem Ausmaße vollzogen haben. An ihrem Ende steht die heutige Gesamtwirtschaft, die übereinstimmend als Verkehrs- oder Volkswirtschaft inhaltlich ­ bestimmt wird. Die geschichtliche Bedingtheit der gegenwärtigen Gestalt der Gesamtwirtsohaft zwingt zu dem Schluß, daß sie in der Form, wie sie sich uns heute darstellt, keineswegs als etwas Endgültiges angesehen zu werden braucht. Wo die Gesamtwirtschaft die arbeitsteilige Form der Erwerbswirtschaft — Verkehrs- oder Volkswirtschaft — angenommen hat, besteht eine unlösbare Gemeinschaft ­ zwischen den Wirtschaftsbetrieben und den auf Geldeinkommen angewiesenen ­ Menschen. Niemand kann sich dieser Gemeinschaft entziehen; auch der Bauer, der einen großen Teil der für seinen Lebensunterhalt erforderlichen Güter selbst herstellt, muß seinen Bedarf an Geräten, Kleidung und vielen anderen Dingen von anderen Wirtschaften beziehen. Erst recht sind die freien Berufe auf die arbeitsteilig hergestellten Güter angewiesen, nicht zuletzt auch die Menschen, die zu den Wirtschaftsbetrieben gehören: alle befriedigen ihre Bedürfnisse mit Gütern, ­ die in anderen Wirtschaftsbetrieben hergestellt werden. Diese Abhängigkeit aller Menschen von den Wirtschaftsbetrieben und das Angewiesensein aller Wirtschaftsbetriebe ­ auf die einzelnen Menschen kennzeichnet die Bedeutung der gegenwärtigen ­ Gestalt der Gesamtwirtschaft. Ihre Aufgabe ist also darin zu sehen, daß sie die Befriedigung von Bedürfnissen einer Gemeinschaft von Menschen sicherstellt. Die Darstellung dieser Ganzheit, d. h. „der zu einem System untereinander verbundenen ­ und voneinander abhängigen Einzelwirtschaften“ (v.Zwiedineck), obliegt herkömmlioherweise der Volkswirtschaftslehre (Nationalökonomie). Wenn im folgenden versucht wird, von der Organisation und dem Ablauf dieser Gesamtwirtschaft ­ ein mit wenigen Strichen gezeichnetes Abbild zu geben, so geschieht dies aus dem wichtigen Grunde, um zu erkennen, daß und wie die einzelnen Wirtschaftsbetriebe, ­ mit denen wir uns zu beschäftigen haben, in diesen Ablauf eingebettet ­ sind. 3. Der Vollzug der Marktwirtschaft. Wenn wir davon ausgehen, daß eine gegebene ­ Zahl von Wirtschaften bestimmter Art, Größe und Gestaltung erforderlich ist, um die Befriedigung ebenso gegebener Mengen und Arten von Bedürfnissen sicherzustellen, so ist zunächst erforderlich, daß nicht nur die entsprechenden Mengen und Arten von Gütern, die der Befriedigung dieser Bedürfnisse dienen, in laufender Folge hergestellt werden, sondern daß gleichzeitig auch Vorsorge dafür zu treffen ist, daß die zur Herstellung der Güter verwendeten Einrichtungen und Hilfsmittel zum mindesten in ihrer Art und Leistungsfähigkeit erhalten bleiben. Das bedeutet, daß außer den eigentlichen Verbrauchsgütern ebenso laufend Produktionsgüter ­ für den Ersatz der unbrauchbar gewordenen und daher ausgeschiedenen ­ alten Produktionsgüter hergestellt werden müssen. Bei einer sich durch die Bevölkerungsmehrung vergrößernden und ändernden Volksgemeinschaft kommt