Das Gebilde der Marktwirtschaft. 107 lastet, oder es wird eine nachlassende Nachfrage nicht durch eine entsprechende Ermäßigung der Preise abgefangen. Dies ist wieder um so eher möglich, je mehr die Marktgesetze durch Kartellverabredungen beeinflußt werden. Der Sicherung der Gewinne durch die Kartellpolitik auf seiten der Unternehmer ­ entspricht die gewerkschaftliche Lohnpolitik auf seiten der Arbeiter und Angestellten. Sich gegen die Lebensnot zu schützen, kann man dem Arbeiter noch weniger verwehren, als dem Unternehmer die Absicht, auf Erhaltung seines Kapitals ­ bedacht zu sein. Wenn aber die allgemeine Lohnsioherung zur Lohngleichheit ­ und zu einer Lohnhöhe wird, die sich mit der Lage der Gesamtwirtschaft nicht mehr verträgt, dann bedeutet die Verselbständigung der Löhne eine weitere Außerkraftsetzung ­ der Bedingungen, unter denen sich die freie Marktwirtschaft verwirklichen ­ soll. Dazu kommt, daß solche Lohnfestsetzungen einen Anreiz bilden, die Menschenarbeit durch Maschinen zu ersetzen, was dann wieder eine Steigerung des Großbetriebes zur Folge hat. Die Loslösung der Großbetriebe aus der Selbstregelung des Marktes ist aber nur die eine Seite der Entwicklung, die die Gesamtwirtschaft bis zur Wirtschaftskrise ­ 1931 genommen hat. Weil sich aus dieser Entwicklung Schäden für die Volksgemeinschaft ergaben, hat sich nun auch der Staat veranlaßt gesehen, von sich aus in das „freie“ Spiel der Kräfte einzugreifen. Nach vielen Richtungen hin: die Einführung oder Erhöhung von Einfuhrzöllen, unter deren Schutz sich große Teile der Kartellbindungen erst verwirklichen ließen; die Inangriffnahme einer staatlichen Sozialpolitik, die den Arbeitern den erforderlichen Schutz zur Sicherung ­ ihres Lebens brachte (zugleich aber den Wirtschaftsbetrieben erhöhte Lasten auferlegte); weitgehender Übergang zur öffentlichrechtlichen Wirtschaft, die in ihrer Lohn- und Preispolitik gegebenenfalls von der Marktlage abgehen kann; endlich die Gewährung von Subventionen, durch die vielfach unrentable Wirtschaftsbetriebe ­ (um eine Stillegung zu vermeiden) künstlich am Leben gehalten werden. Alle diese Maßnahmen mögen sich vom Standpunkt der Beteiligten: Staat, Arbeiter, Unternehmer rechtfertigen lassen; nur entsprechen sie nicht mehr der Idee der freien Marktwirtschaft, von der behauptet wird, daß sie in sich die Wirkung ­ trage, die Bereitstellung und den Verbrauch der Güter immer wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Wenn man die Entwicklung der Großbetriebe für unabänderlich ­ hält und die staatlichen Eingriffe für erforderlich erachtet, dann stellt eine solche Gesamtwirtschaft zwar noch eine Marktwirtschaft dar; aber sie ist nicht eine solche, die sich nach der Idee eines freien Selbstausgleichs vollzieht. Wir können somit feststellen, daß in der Zeit bis zur Wirtschaftskrise 1931 eine eigentlich freie Marktwirtschaft nicht bestanden hat, und daß die Regelungen nicht vermocht haben, die eingetretenen Spannungen zu beseitigen, geschweige denn die Wirtschaftskrise selbst zu verhindern. Auf die Bestrebungen, eine andere Ordnung der Gesamtwirtschaft herbeizuführen, wollen wir zurückkommen, wenn wir vorher den Ablauf der Marktwirtschaft im einzelnen kennen gelernt haben (II). 4. Produktivität und Rentabilität. Wir haben den Begriff der Rentabilität in A II kennen gelernt: er tritt im Gefolge der Gewinnerzielung auf, die für die auf Erwerb gerichteten Wirtschaften kennzeichnend ist. Aus der Gegenüberstellung von Gewinn und Kapital ergibt sich die Kapitalrente, die das Merkmal der besonderen ­ Form der Erwerbswirtschaft, der Unternehmung, ist: Auf die Erzielung einer Rentabilität in diesem Sinne ist das Streben der (kapitalistischen) Unternehmung ­ gerichtet. Was bedeutet nun Produktivität und warum die Gegenüberstellung ­ von Produktivität und Rentabilität ? Es wird sich zeigen, daß die Antwort ­ auf diese Frage am besten eben hier, d. h. im Anschluß an die Ausführungen über die freie Marktwirtschaft, gegeben werden kann. Die Klarstellung der beiden