158 Die Lehre vom Wirtsohaftsbetrieb. betriebswissenschaftliohen Vorlesungen wie Arbeitsvorbereitung und Arbeitsteobnik, Arbeitszeitermittlung, ­ Fabrikbetrieb und Fabrikorganisation, Entwerfen von Fabrikbetrieben zu den industriewirtschaftlich abgestellten wirtsehaftsbetrieblicben Vorlesungen, wie industrielles Rechnungswesen, VerkaufsteohnikundlndustriebetriebslehrestehtderAusbildungsplanfürdie industrielle Ausbildung des Wirtsebaftsingenieurs in jeder Beziehung an der Spitze. Diese Tatsache findet ihre Berechtigung in dem technischen Einschlag des Studiums. Die Folge ist, daß der Bank- und Handelsbetrieb in der Ausbildung nicht die Berücksichtigung findet, wie an den Handelshochschulen. Für die Studierenden der volkswirtschaftlichen Richtung ist vor allem eine wesentliche Vertiefung der Kenntnisse auf dem Gebiete der Betriebssoziologie, Industriepolitik, Kartellwesen ­ usw. erforderlich. Die Reohtslehre tritt zu der Ausbildung des Wirtsebaftsingenieurs insoweit hinzu, als es für sein Tätigkeitsgebiet erforderlich ist. Es handelt sich hier im wesentlichen um die wirtschaftlich ­ wichtigen Teile des BGB., wie des gesamten Handelsrechts und des Arbeitsrechts. Das öffentliche Recht wird nur insoweit herangezogen, als es für den Volkswirt von Bedeutung ­ ist. Das diesem Ausbildungsgang den Stempel aufdrüokende Studium der Technik ist für beide Richtungen gleich. Um den Studierenden zunächst einen Einblick in das Gesamtgebiet der Technik zu geben, ist in Ermangelung einer allgemeinen Teohniklehre zu sog. Übersichtsvorlesungen ­ gegriffen worden, die an der Technischen Hochschule Berlin in reichem Maße schon mit der Zielsetzung vorhanden sind, die Studierenden einer Fachrichtung in das Arbeitsgebiet ­ einer anderen einzuführen. Diese sehr brauchbaren Vorlesungen sind dem Studium des Wirtschaftsingenieurs angegliedert worden. Neben diesen allgemeineren Vorlesungen über die verschiedensten Gebiete ist nach der Vorprüfung ein eingehendes Studium eines technischen ­ Sondergebietes erforderlich. In diesem Falle ist das Gebiet der Kraft- und Wärmewirtschaft ­ gewählt worden. Besonderer Wert wurde auf eine während des Studiums zu erledigende praktische Tätigkeit ­ gelegt. Zur Ablegung der Diplomvorprüfung ist eine sechsmonatige Praxis in Fabrikationswerkstätten ­ und zur Hauptprüfung eine ebenfalls sechsmonatige Praxis in kaufmännischen ­ Büros erforderlich. Der Prüfungsplan setzt sich, wie folgt, zusammen: A. Vorprüfung, Übungsergebnisse: 1. Physik oder Chemie, 2. Technische Mechanik und Konstruktionselemente ­ sowie Bautechnik, 3. Finanzmathematik, 4. Buchhaltung und Bilanz, 6. Rechtswissenschaft ­ I. Mündliche Prüfung: 1. Grundzüge der Physik und Chemie, 2. Grundzüge der technischen ­ Mechanik und Konstruktionselemente, 3. Grundzüge der Elektrotechnik, 4. Betriebswirtschaftslehre ­ I, 5. Volkswirtschaftslehre I, 6. Grundzüge des privaten und öffentlichen ­ Rechts. B. Hauptprüfung. Übungsergebnisse: 1. eine technische Studienarbeit (Durcharbeitung einer technischen Anlage), 2. eine betriebswirtschaftliche oder volkswirtschaftliche Studienarbeit, 3. Rechtswissenschaft ­ II. Schriftliche Prüfung: 1. Diplomarbeit, 2. drei Klausuren aus: a) Kraft- und Wärmewirtschaft ­ oder teohn. Wahlfach, b) Betriebswirtschaftslehre, c) Volkswirtschaftslehre. Mündliche Prüfung: 1. Grundlagen der Kraft- und Wärmewirtsohaft, 2. ein zweites technisches Fach nach Wahl aus einem Lehrgebiet der Hochschule (z. B. Bautechnik, Werkstoffe ­ und ihre Verarbeitung), 3. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (einschließlich der Industriebetriebslehre) ­ sowie für die betriebswirtschaftliche Richtung nach Wahl zwei der folgenden Fächer; Rechnungswesen, Absatzwesen, Finanzwesen, 4. Volkswirtschaftslehre, sowie für die volkswirtschaftliche Richtung zwei der folgenden Fächer nach Wahl: Betriebssoziologie ­ und Sozialpolitik, Volkswirtschaftspolitik, Finanzwissensohaft, 5. Handels- und Wechselreoht oder Staats- und Verwaltungsrecht, 6. ein wirtschaftliches Wahlpfliehtfach aus folgenden Gebieten: A. Für Volkswirte: a) Rechnungswesen, b) Absatzwesen, c) Finanzwesen. B. Für Betriebswirte: a) Betriebssoziologie und Sozialpolitik, b) Volkswirtschaftspolitik c) Finanzwissenschaft C. Für Volks- und Betriebswirte: a) Theorie des industriellen Betriebes, ­ b) Wirtschaftsgeographie, c) Versicherungswesen, d) Kommunalwesen, e) Revisionsund ­ Treuhandwesen. Wie aus der Wiedergabe des Prüfungsplanes zu ersehen ist, ist die Ausbildung des Wirtschaftsingenieurs in beträchtlichem Umfange auf industriewirtschaftliche Prägen abgestellt worden. Der Wirtschaftsingenieur wird also im wesentlichen für die Stellungen in Präge kommen, in denen die kaufmännische Tätigkeit eng