Erwerbswirtschaft  und  Unternehmung.

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wir  Preis  nennen,  so  gewinnen  die  Preise  für  die  Erwerbswirtschaften  eine  ausschlaggebende ­
  Bedeutung:  ob  sie  sich  mit  der  Herstellung  eines  bestimmten  Gutes
(oder  von  Gütern  überhaupt)  befassen  sollen.
Die  Preise  stellen  die  in  Geld  ausgedrückten  Werte  der  betreffenden  Güter  dar.
Es  ist  jetzt  nur  noch  erforderlich,  die  für  die  Herstellung  der  Güter  aufgewendeten
Opfer  (Stoffe,  Arbeit)  gleichfalls  in  Geld  auszudrücken  —  wir  nennen  die  Aufwendungen ­
  :  Kosten  —,  dann  ergibt  sich  für  die  Erwerbswirtschaft  eine  einfache
Wertrechnung:  das  hergestellte  Gut  hat  einen  größeren  Wert  als  die  aufgewendeten
Opfer  (Kosten),  wenn  beim  Verkauf  der  Gelderlös  höher  ist,  als  die  in  Geld  berechneten ­
  Opfer  (Kosten),  also  das,  was  in  Geld  beim  Verkauf  vereinnahmt  wird,
mehr  ist,  als  das,  was  in  Geld  berechnet,  für  die  Herstellung  ausgegeben  worden
ist.  Auch  in  der  geschlossenen  Hauswirtschaft  und  in  der  eigentlichen  Tauschwirtschaft ­
  ist  eine  Rechnung  erforderlich,  die  feststellt,  ob  nach  dem  wirtschaftlichen ­
  Prinzip  verfahren  worden  ist.  Doch  ist  hier  die  Rechnung  nur  in  der
Weise  möglich,  daß  der  Wert  der  Opfer  (Aufwendungen)  unmittelbar  mit  dem
Nutzen  des  neuen  Gutes  verglichen  wird,  das  dieses  für  die  Bedürfnisbefriedigung
hat.  Die  Vereinfachung  bei  der  Erwerbswirtschaft  liegt  darin,  daß  das  Geld  einen
bequemen  Maßstab  für  den  Vergleich  von  Kosten  und  Erlösen  darstellt;  eine
Erschwerung  entsteht  jedoch  dadurch,  daß  nicht  eine  Wirtschaft  diese  Rechnung
anstellt  und  entsprechende  Güter  anbietet,  sondern  daß  viele  Wirtschaften  dies
tun  können,  und  daß  die  Personen,  die  Güter  gegen  Geld  erwerben  wollen,  nicht
verpflichtet  und  gehalten  sind,  diese  Güter  von  einer  bestimmten  Wirtschaft  zu
beziehen  (Wettbewerb)  oder  gar,  daß  den  bedürfenden  Personen  die  Möglichkeit
(Geld)  fehlt,  die  begehrten  Güter  zu  erwerben.
Ferner:  für  die  einzelne  Wirtschaft  bedeutet  der  Verkauf  des  hergestellten  *
Gutes  eine  Einnahme  an  Geld  in  Höhe  des  erzielten  Erlöses.  Wird  aus  dieser
Einnahme  der  für  die  Herstellung  der  Güter  aufgewendete  Geldbetrag  (Kosten)
gedeckt,  so  ist  der  verbleibende  Rest  ein  Mehr  an  Geld,  das  der  Wirtschaft  zur
Verfügung  steht  und  Überschuß  oder  Gewinn  genannt  wird.  (Ein  Verlust  liegt
vor,  wenn  die  Erlöse  die  Kosten  nicht  decken.)  Es  ist  wichtig,  zu  erkennen,  daß
die  Wirtschaft  als  solche  keine  Bedürfnisse  hat,  sondern  daß  es  immer  Menschen
sind,  die  unter  dem  Druck  von  Bedürfnissen  stehen.  Wenn  die  Menschen  zugleich
diejenigen  sind,  die  wirtschaften,  d.h.  Güter  zum  Zwecke  des  Verkaufs  herstellen,
so  können  sie  jene  Überschüsse  ihrer  Erwerbswirtschaft  für  die  Beschaffung  derjenigen ­
  Mittel  verwenden,  die  für  die  Befriedigung  ihrer  eigenen  Bedürfnisse  erforderlich ­
  sind.  Mit  Bezug  auf  die  Person  wird  dieser  ihr  aus  der  Wirtschaft  zufließende ­
  Geldbetrag  als  Einkommen  bezeichnet.  Genau  gesehen,  liegen  also  die
Dinge  in  der  Erwerbswirtschaft  so,  daß  Menschen  mit  Hilfe  ihrer  Wirtschaft  Geldeinkommen ­
  erzielen,  mit  denen  wechselseitig  die  hergestellten  Güter  gekauft
werden.
In  diesem  Zusammenhang  bedarf  es  noch  der  Feststellung,  daß  die  bedürfenden
Menschen  in  verschiedener  Weise  mit  der  Erwerbswirtschaft  verbunden  sind.  Nur
ein  Teil  von  ihnen  ist  zugleich  der  Wirtschaftseigner,  der  ohne  weiteres  die  Geldüberschüsse ­
  (Gewinne)  der  Wirtschaft  für  sich  in  Anspruch  nehmen,  sie  als  Einkommen ­
  betrachten  kann.  Ein  anderer  Teil  ist  —  als  Angestellter,  Arbeiter,
Mitarbeiter  —  gegen  Entgelt  in  den  Wirtschaften  anderer  Personen  tätig.  Das
Einkommen  der  Mitarbeiter  (Gehalt,  Löhne)  wird  unmittelbar  aus  den  Einnahmen ­
  der  Wirtschaft  gezahlt;  die  Möglichkeit,  daß  hierbei  zu  viel  oder  zu  wenig
gezahlt  wird,  trifft  den  Wirtschaftseigner.  Man  spricht  in  diesem  Falle  von  abgeleiteten ­
  Geldeinkommen;  das  gleiche  gilt  für  die  Personen,  die  sich  mit  Kapital
(näheres  unten)  an  einer  Erwerbswirtschaft  beteiligen  und  für  die  Zurverfügungstellung ­
  dieser  Kapitalien  ein  Entgelt  (Zins)  erhalten.  Abgeleitete  Einkommen