Erwerbswirtschaft  und  Unternehmung.

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Ersparnisse.  Dazu  entnimmt  die  Händlerin  aus  ihren  Vorräten  im  Laden  die  Lebensmittel ­
  für  den  eigenen  Haushalt,  bringt  der  Schuhmacher  das  eigene  Schuhzeug ­
  und  das  seiner  Familienmitglieder  in  Ordnung.  Der  zu  irgendeiner  Zeit  vorhandene ­
  Kassenbestand  stellt  einen  Geldbetrag  dar,  der  das  Ergebnis  der  Wirtschaft ­
  und  der  Haushaltsführung  und  sonstiger  Geldvorgänge  (Anschaffungen,
Lotteriegewinne,  Ersparnisse)  ist.  Demgegenüber  stellt  die  Unternehmung  eine
genaue  Geldrechnung  über  die  Vorgänge  in  der  Erwerbswirtschaft  auf,  aus  der  die
Höhe  des  der  Wirtschaft  gewidmeten  Vermögens  sowie  dessen  Veränderungen  —
das  Mehr  oder  Weniger  —  genau  zu  erkennen  ist.
In  dieser  rechnungsmäßigen  Verselbständigung  der  Erwerbswirtschaft  wollen
auch  wir  das  Kennzeichen  für  die  (Wirtschafts-)  Unternehmung  erblicken.  Dann
ist  die  Unternehmung  eine  besondere  Form  der  Erwerbswirtsehaft.  Das  ist  im
folgenden  noch  näher  zu  erläutern.
3.  Die  kapitalistische  Unternehmung.  Wir  bezeichnen  den  Gütervorrat,  über
den  eine  Person  verfügen  kann,  als  Vermögen.  Die  Güter,  die  erforderlich  sind,
um  eine  gegebene  Wirtschaft,  z.B.  die  Erwerbswirtschaft  eines  Händlers,  durchzuführen, ­
  nennen  wir  Wirtschaftsvermögen.  Weitergespannt  ist  der  Begriff
des  Erwerbsvermögens;  es  ist  das  Vermögen,  das  dem  Erwerb  dient,  also  z.B.  das
Geldvermögen,  das  verliehen  wird  und  einen  Ertrag  (Zins)  abwirft.  Das  Erwerbsvermögen ­
  wird  mit  Rücksicht  auf  das  Erwerbsmerkmal  als  Kapital  bezeichnet.
Kapital  in  diesem  Sinne  ist  also  eine  Eigenschaft,  die  nicht  dem  Vermögen  als
solchem  und  daher  auch  nicht  den  einzelnen  Gütern  anhaftet,  sondern  diesen  Dingen ­
  in  dem  Augenblick  beigelegt  wird,  wenn  sie  dem  Erwerb  dienen.  Somit  ist
Kapital  alles,  was  einen  Ertrag  abwirft.  Man  spricht  von  einer  Kapitalanlage,
wenn  jemand  sein  Vermögen  in  ertragbringenden  Werten  anlegt,  wie  z,  B.  in  Grundstücken, ­
  Wertpapieren  u.  dgl.,  von  Geschäftskapital,  wenn  das  Vermögen  einem
„Geschäft“  zwecks  Ertragserzielung  gewidmet  wird.  Eine  Gemäldesammlung  oder
ein  Park  sind  gewöhnlich  nicht  als  Erwerbsvermögen  anzusprechen;  wohl  stellen
sie  Vermögen  schlechthin  dar.  Doch  kann  dieses  Vermögen  zum  Kapital  werden,
wenn  die  Absicht  besteht,  den  Park  oder  die  Gemälde  gegen  Entgelt  besichtigen
zu  lassen  oder  bei  ihrer  späteren  Veräußerung  Gewinne  zu  erzielen.
Wir  haben  oben  die  rechnerisch  selbständige  Erwerbswirtschaft  als  Unternehmung ­
  bezeichnet.  Das  einer  solchen  Unternehmung  gewidmete  Kapital  ist
das  Unternehmungskapital.  Die  hierüber  geführte  Rechnung  wollen  wir  die
Kapitalrechnung  nennen.  Somit  können  wir  sagen;  das  entscheidende  Merkmal ­
  für  die  Abgrenzung  der  Unternehmung  von  den  sonstigen  Wirtschaften
ist  die  Kapitalrechnung.  Es  ist  daher  noch  erforderlich,  diese  Kapitalrechnung ­
  ihrem  Wesen  und  ihrer  Bedeutung  nach  kurz  zu  kennzeichnen.  Sie  wird
im  zweiten  Buche,  das  sich  in  ausführlicher  Weise  mit  dem  Kapital  beschäftigt,
in  ihren  Einzelheiten  zur  Darstellung  kommen.
Die  Kapitalrechnung  besteht  aus  drei  Teilen,  die  zwar  ihrem  Wesen  nach  recht
verschieden  sind,  aber  doch  eng  zusammengehören  und  sich  gegenseitig  ergänzen.
Am  Anfang  steht  die  sog.  Buchhaltung,  die  über  die  Geschäftsvorfälle  Buch  führt.
Genauer:  die  •  ausgehend  von  den  Geldeinnahmen  und  -ausgaben  —  die  Veränderungen ­
  des  Vermögens  nach  Menge  und  Wert  in  einer  mit  besonderer  Technik
ausgestatteten  Rechnung  verzeichnet.  Wenn  diese  Rechnung  so  gestaltet  wird,
daß  sie  das  zu  Beginn  der  Wirtschaft  eingelegte  Kapital,  die  laufenden  Veränderungen ­
  des  Kapitals,  also  auch  die  in  Geld  ausgedrückten  Gewinne  (oder  Verluste)
erfaßt,  dann  bildet  eine  solche  Buchhaltung  das  Mittel,  um  das  Merkmal  der  Unternehmung; ­
  die  rechnerische  Verselbständigung  zu  gewährleisten.  Diese  Leistung
wird  insbesondere  von  der  doppelten  Buchhaltung  erbracht;  somit  trifft  das  zu,
was  ein  Vertreter  der  Volkswirtschaftslehre  von  der  Buchhaltung  sagt:  daß  die