Der  Betrieb.

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beschert  wird,  haben  sie  eine  Wirtschaft  W  nötig,  die  in  einem  Betrieb  B  verwirklicht ­
  wird.
In  der  Wirtschaft  handelt  es  sich  um  den  Wirtschaftsplan,  das  Vermögen,  den
Umsatz  und  den  Gewinn,  der  zur  Bildung  der  Einkommen  führt;  im  Betriebe
treten  uns  die  vier  Merkmale  entgegen:  die  Aufgabe,  die  Menschen,  die  Organisation ­
  und  die  Wirtschaftlichkeit.  Diese  Kennzeichnungen  bilden  zugleich  die  Hauptabschnitte ­
  des  zweiten  und  dritten  Buches,  die  sich  mit  dem  Wirtschaftsbetrieb
als  Wirtschaft  und  dem  Wirtschaftsbetrieb  als  Betrieb  beschäftigen.
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Wirtschaftsbetrieb.
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Wirtschaft
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Betrieb
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I.  Haus-Wirtschaft

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Die  Organisation

Die  Menschen

Die  Aufgabe

1.  Land-,  Forstbetrieb

2.  Tausch-Wirtschaft

2.  Gewerbe-(Industrie-)betrieb


3.  Erwerbs-Wirtschaft

3.  Handels-,
Verkehrsbetrieb

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4.  Unternehmung

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  Bankbetrieb

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Indem  dem  Schaubild  auf  der  linken  Seite  (I)  die  Arten  der  Wirtschaft  —  die
Wirtschaftsweisen  •—  beigefügt  sind,  wird  ersichtlich,  daß  jede  dieser  Arten  mit
einem  Betrieb  B  verbunden  ist,  der  wiederum  die  vier  Grunddinge  enthält.  Ob
wir  uns  in  einer  Tausch-  oder  Erwerbswirtschaft,  in  einer  Hauswirtschaft  oder  in
einer  Unternehmung  befinden,  immer  ist  der  Betrieb  gekennzeichnet  durch  Aufgabe, ­
  Menschen,  Organisation  und  Wirtschaftlichkeit.
Dasselbe  ergibt  sich,  wenn  wir  auf  der  rechten  Seite  die  (Haupt-)  Arten  der  Betriebe ­
  (nach  ihren  Leistungen  ■—  siehe  II)  anbringen:  nicht  nur  finden  sich  in  der
Urproduktion,  der  Industrie,  dem  Handel  und  der  Bank  die  vier  Grunddinge
von  B  wieder,  sondern  —  grundsätzlich  —  können  die  vier  Arten  der  Betriebe
(rechts  II)  in  den  Reihen  von  links:  I  Vorkommen.  (Hier  ist  nur  hinzuzufügen:
soweit  die  Wirtschaft  W  die  Arbeitsteilung  zu  B  II  überhaupt  schon  zuläßt.)
Wir  werden  später  sehen,  daß  dieses  Schema  einer  weiteren  Erkenntnis  gute
Dienste  leisten  wird;  wenn  wir  links  noch  eine  Spalte  für  die  Wirtschaftsperson
und  den  Wirtschaftszweck  anbringen.  Dann  ist  z.B.  zu  erkennen,  daß  es  sowohl
in  der  Haus-  oder  Tausch-  als  auch  in  der  Erwerbswirtschaft  und  in  der  Unternehmung ­
  jeweils  eine  öffentliche,  private  oder  genossenschaftliche  Wirtschaft  W
geben  kann,  und  daß  sich  ebenso  diese  Wirtschaftsformen  auf  die  Urproduktion,
die  Industrie,  den  Handel  oder  die  Bank  beziehen  können.  Doch  damit  greifen  wir
späteren  Darlegungen  vor  (Hauptteil  B).
Hier  haben  wir  die  Einheit  Wirtschaftsbetrieb  noch  in  einer  anderen  Beziehung
ins  Auge  zu  fassen:  die  Kennzeichnung  der  Tätigkeit,  die  in  dem  Wirtschaftsbetrieb ­
  zu  leisten  ist.  Am  einfachsten  wäre  es,  die  Tätigkeit,  die  der  Wirtschaftsbetrieb ­
  erfordert,  als  die  wirtschaftsbetriebliche  Tätigkeit  zu  bezeichnen.  Der
Grund  dafür,  daß  diese  Einfachheit  nicht  üblich  ist,  ist  darin  zu  suchen,  daß  die
Tätigkeit  in  den  Wirtschaftsbetrieben  zu  einem  mehr  oder  minder  großen  Teil  aus