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Die  Arten  und  Formen  der  Wirtsohaftsbetriebe.

(Reichs-)  Druckerei,  Staatliche  Banken,  Brauereien,  Porzellanmanufakturen,
Bergwerksbetriebe  u.  a.  m.
Die  Herrschaft  der  privaten  Wirtschaftsbetriebe  hat  nicht  immer  und  überall
zur  Bestgestaltung  der  Gesamtwirtschaft  geführt;  es  zeigte  sich,  daß  der  Wettbewerb ­
  vielfach  zu  Verständigungen  führte,  die  wohl  den  beteiligten  Wirtschaften
Gewinn  brachten,  nicht  aber  zugleich  den  Bedürfnissen  der  Gesamtwirtschaft
immer  Rechnung  trugen.  So  entstand  die  weitere  Auffassung  von  der  öffentlichen ­
  Wirtschaft,  daß  sie  dort  einzusetzen  habe,  wo  eine  Beeinträchtigung  des
Gesamtinteresses  durch  das  ungehinderte  Walten  der  privaten  Wirtsohaftsbetriebe
stattfinde  oder  zu  erwarten  sei.  Im  Zuge  dieser  Überlegung  liegt  insbesondere
die  Verstaatlichung  der  Eisenbahnen,  später  die  Überführung  der  gemeindlichen
Gas-,  Wasser-  und  Elektrizitätswerke  sowie  der  Straßenbahnen  (Omnibusse)  in
die  öffentliche  Hand.  Dabei  konnte  der  Gesichtspunkt  mitsprechen,  aus  dem
Monopol,  das  sich  die  öffentliche  Hand  schuf,  zugleich  Einnahmen  für  den  Haushalt ­
  des  Staates  oder  der  Gemeinden  zu  gewinnen.  In  der  Nachkriegszeit  hat  sich
unter  der  Herrschaft  des  marxistischen  Sozialismus  die  Neigung  zum  Übergang
nach  der  öffentlichen  Wirtschaft  so  verstärkt,  daß  gegenwärtig  der  Anteil  der
letzteren  an  der  Gesamtwirtschaft  einen  beträchtlichen  Umfang  annimmt.
In  grundsätzlicher  Beziehung  lautet  die  Antwort,  daß  in  erster  Linie  der
öffentliche  Wirtschaftsbetrieb  dazu  dienen  kann,  einem  öffentlich-rechtlichen  Verband ­
  (Staat,  Gemeinde)  Gelegenheit  zum  Eingreifen  zu  geben,  wo  die  private
Wirtschaft  versagt,  sei  es,  daß  letztere  keinen  unmittelbaren  Vorteil  für  sich  wittert, ­
  d.h.  daß  in  der  Erwerbswirtschaft  keine  hinreichende  Rentabilität  zu  erwarten ­
  steht,  oder  daß  nicht  genügende  Unternehmungslust  vorhanden  ist,  oder
die  erforderlichen  Kapitalien  nicht  zur  Verfügung  stehen.  Hier  kann  der  öffentliche
Wirtschaftsbetrieb  unter  Umständen  das  Kapital  eher  aufbringen  oder  das  Risiko
auf  sich  nehmen;  wenn  freilich  die  Verzinsung  auf  das  verwendete  Kapital  ausbleibt, ­
  so  kann  der  Charakter  einer  Wirtschaft  leicht  verloren  gehen  (Subventionen). ­
  Ebenso  kann  eine  öffentliche  Wirtschaft  am  Platze  sein,  wenn  die  private
Wirtschaft  zwar  ihren  unmittelbaren  Vorteil  erreicht,  zugleich  aber  wichtige
Bedürfnisse  der  Gesamtwirtschaft  unbefriedigt  bleiben,  oder  der  Vorteil  zu  Lasten
anderer  Teile  der  Gesamtwirtschaft  geht.  In  diesen  Fällen  liegt  grundsätzlich  ein
Vorteil  des  öffentlichen  Wirtschaftsbetriebes  darin,  daß  der  staatliche  Wille  in
ihm  in  die  Erscheinung  tritt  und  die  Lücken  ausfüllt,  die  die  private  Wirtschaft
gelassen  hat,  oder  die  Mängel  beseitigt,  die  durch  die  ungehemmte  Tätigkeit  der
privaten  Wirtschaft  entstanden  sein  können.
Dem  öffentlichen  Wirtschaftsbetrieb  ist  eigentümlich,  daß  die  Willensbildung
an  eine  mehr  oder  weniger  große  Zahl  von  Stellen  gebunden  ist,  die  sich  aus  dem
Aufbau  und  der  Verfassung  der  öffentlich-rechtlichen  Körperschaften  ergeben.
Das  bedeutet,  daß  die  Entschlußmöglichkeiten  der  leitenden  Personen  gehemmt
und  ihre  Verantwortung  begrenzt  ist.  Sind  überdies  die  Angestellten  und  Arbeiter
Staatsbeamte  (und  fühlen  sie  sich  als  solche),  so  nimmt  der  öffentliche  Wirtschaftsbetrieb
  mehr  das  Merkmal  einer  Verwaltung  (siehe  AIII)  als  einer  Wirtschaft  an.
Diese  Eigentümlichkeiten  brauchen  nicht  die  Anwendung  der  öffentlichen  Hand
auszuschließen;  im  Gegenteil:  es  gibt  Wirtschaftsbetriebe,  die  ihrer  ganzen  Natur
nach  gerade  diese  Merkmale  vertragen,  nämlich  solche,  die  einfache  und  einheitliche ­
  Leistungen  vollbringen  und  deren  Tätigkeit  nach  vorbedachten  Plänen  für
lange  Zeit  festgelegt  werden  kann  (Eisenbahnen),  oder  solche,  die  nach  Leistungen
und  Größe  mehr  oder  weniger  am  Endpunkt  ihrer  Entwicklung  stehen.  Es  kann
sich  sogar  ergeben,  daß  gerade  diese  Merkmale  des  öffentlichen  Wirtschaf  tsbetriebes
die  beste  Gewähr  dafür  bieten,  daß  der  Zweck  und  der  Erfolg  für  die  Gesamtwirtschaft ­
  auch  wirklich  sichergestellt  wird.  Für  die  große  Masse  der  Wirtschafts ­