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Die  Arten  und  Dörmen  der  Wirtsohaftsbetriebe.

Aus  diesen  Beispielen  wird  klar,  daß  die  Genossenschaften  weder  eine  private
noch  eine  öffentliche  Wirtschaft  darstellen.  Sie  sind  auch  keine  kapitalistischen
Unternehmungen,  die  den  Zweck  verfolgen,  eine  Kapitalrente  zu  erzielen.  Der
Zweck  der  Genossenschaft  ist  offenbar:  die  Zur-Verfügung-Stellung  von  Gütern
(oder  Darlehen)  für  die  angeschlossenen  Mitglieder.  Diese  Aufgabe  will  und  muß
die  Genossenschaft  allerdings  auf  die  beste  Weise  lösen,  d.h.  unter  Beachtung  des
wirtschaftlichen  Prinzips.  Sie  will  aber  dabei  keinen  Gewinn  erzielen,  wie  dies  sonst
im  Bereiche  der  Erwerhswirtschaft  der  Fall  ist.  Natürlich  muß  sie  bestrebt  sein,
aus  dem  Absatz  der  Güter  die  aufgewendeten  Kosten  zu  decken,  da  ja  sonst  Zuschüsse ­
  von  seiten  der  Mitglieder  oder  von  dritter  Seite  (Staat)  erforderlich
würden.
In  der  Praxis  ist  es  meist  üblich,  daß  die  Genossenschaften  in  ihren  Rechnungen ­
  Gewinne  ausweisen,  so  daß  äußerlich  eine  Übereinstimmung  mit  der  kapitalistischen ­
  Unternehmung  besteht.  Man  darf  sich  aber  durch  diese  Äußerlichkeit
nicht  über  das  wahre  Wesen  der  Genossenschaften  täuschen  lassen.  Denn  gewöhnlich ­
  findet  eine  Rückvergütung  der  erzielten  Überschüsse  an  die  Mitglieder  statt,
in  der  Regel  in  dem  Verhältnis,  wie  die  einzelnen  Genossen  an  der  Bildung  der
Überschüsse  beigetragen  haben  (also  bei  den  Konsumvereinen  nach  Maßgabe  des
Einkaufs,  bei  Baugenossenschaften  nach  dem  Verhältnis  der  geleisteten  Zinszahlungen). ­
  Nebenbei;  der  Überschuß  —  Gewinn  —  kann  ein  gewollter  oder  ungewollter ­
  sein;  im  ersten  Fall  ist  er  beabsichtigt,  um  der  Geschäftsführung  eine
größere  Sicherheit  zu  geben  (Bildung  von  Reserven),  im  letzten  Fall  kann  eine
Umsatzsteigerung  bei  gleichgebliebenen  Preisen  oder  eine  Kostensenkung  den
Gewinn  hervorgerufen  haben.  Immer  besteht  jedoch  das  Bestreben,  Kosten,  Preise
und  Umsatz  so  zu  gestalten,  daß  nach  Möglichkeit  zunächst  ein  gewisser  Überschuß ­
  zu  erwarten  ist.
Freilich  kann  sich  der  Charakter  der  Genossenschaft  ändern,  wenn  z.  B.  diejenigen, ­
  an  die  die  Gewinne  ausgeschüttet  werden,  nicht  oder  nicht  mehr  übereinstimmen ­
  mit  denen,  die  die  Gewinne  (als  Käufer  oder  Darlehnsnehmer)  herbeigeführt ­
  haben.  Das  ist  z.B.  der  Fall,  wenn  das  Eigenkapital  von  Dritten  aufgebracht ­
  wird  (die  freilich  Mitglieder  der  Genossenschaft  sein  müssen)  und  der  Gewinn ­
  als  Dividende  auf  dieses  Kapital  verteilt  wird.  Insbesondere  auf  dem  Gebiet
des  Kreditwesens  können  solche  Genossenschaften  leicht  zu  großen  Geldverdienern ­
  werden,  so  wenn  sie  z.  B.  zu  Wucherpreisen  Geld  an  solche  Kreditnehmer
ausleihen,  die  sonst  keine  Kredite  bekommen  (natürlich  ist  hier  auch  das  Risiko
entsptechend  hoch).
Alles  in  allem:  den  Genossenschaften  fehlt  das  entscheidende  Merkmal  der
kapitalistischen  Unternehmung;  Genossenschaften  sind  keine  Unternehmungen
in  diesem  Sinne.  (Wohl  sind  sie  es  in  einem  weiteren  Sinne,  da  sie  es  eben  unternehmen, ­
  mittels  gemeinschaftlichen  Geschäftsbetriebes  den  Erwerb  oder  die
Wirtschaft  der  angeschlossenen  Mitglieder  zu  fördern.  Darin  liegt  zweifellos  ein
Wagnis,  unter  Umständen  sogar  ein  großes,  wie  gleich  zu  zeigen  sein  wird.)
Wenn  die  Genossenschaften  ihren  Zweck  erfüllen  wollen,  und  sofern  sie  hierbei
auf  den  Wettbewerb  privater  und  öffentlicher  Wirtschaftsbetriebe  stoßen,  so  bleibt
ihnen  nichts  anderes  übrig,  als  ihren  Geschäftsbetrieb  nach  den  Regeln  der  kapitalistischen ­
  Unternehmungen  durchzuführen,  die  im  Wettbewerb  mit  ihnen  auf
gleichem  Gebiete  tätig  sind,  also  so  zu  tun,  als  ob  sie  Unternehmungen  seien.  Das
bedeutet:  daß  z.B.  Konsumgenossenschaften  im  Einkauf  so  —  kaufmännisch  —
Vorgehen  wie  die  entsprechenden  Handelsbetriebe,  daß  sie  Voranschläge  über  die
Kosten,  Preise,  Umsätze  anstellen,  daß  sie  über  entsprechendes  Kapital  verfügen,
ja,  daß  sie  auch  das  Rechnungswesen  nach  kaufmännischen  Grundsätzen  einrichten, ­
  alles,  wie  es  in  der  kapitalistischen  Unternehmung  üblich  ist.  Nur  mit