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Die  Arten,  und  Dörmen  der  Wirtschaftsbetriebe.

zu  zeigen  sein  wird,  in  besonderer  Weise  vom  Großhändler  unterstützt.  Beim
Kleinhändler  unterscheidet  man:  allgemeine  Kleinhandelsbetriebe  (ursprünglich:
Gemischtwarenhandlungen)  und  —  mehr  oder  weniger  •—  besondere  Kleinhandelsbetriebe ­
  für  besondere  Waren  oder  Arten  von  Waren  (Zigarren-,  Ledergeschäft). ­
  Von  Bedeutung  ist,  daß  die  Entwicklung  zum  Großbetrieb  besondere ­
  Typen  von  Kleinhandelsbetrieben  hervorgebracht  hat:  1.  das  Warenhaus
für  mehr  oder  minder  alle  Waren,  für  die  der  Verbraucher  ein  Interesse  hat
oder  haben  kann;  2.  das  Kaufhaus,  das  sich  auf  die  Feilhaltung  einer  Warengattung, ­
  freilich  ohne  feste  Begrenzung,  beschränkt  (Haushaltungsgegenstände)
und  3.  das  Spezialgeschäft,  das  sich  auf  eine  bestimmte  Ware  spezialisiert  hat
(Konfektion).  Nach  einer  anderen  Richtung  hin  —  Form  des  Absatzes  —  tritt
der  Kleinhandel  —  als  Großbetrieb  —  auf:  1.  als  Versandgeschäft,  wenn  er  die
Abnehmer  für  seine  allgemeinen  oder  besonderen  Waren  außerhalb  seines  Standortes ­
  sucht  (Postversand);  2.  als  Filialgeschäft,  wenn  er  am  gleichen  Ort  oder  an
anderen  Orten  Filialen  (Warenhäuser)  unterhält  (neuerdings  Kettenläden  genannt,
weil  angeblich  eine  Unterscheidung  zwischen  Haupt-  und  Filialniederlassung  nicht
bestehen  soll);  3.  als  Einheitspreisgeschäft,  wenn  Waren  verschiedener  Art  in
einer  oder  wenigen  Preislagen  geführt  werden.
Die  Großbetriebe  des  Kleinhandels  verfahren  nach  dem  Grundsätze;  Einkauf
an  der  Quelle  im  großen  (mit  dem  Bestreben  unter  Umständen  auch  die  Herstellung ­
  selbst  zu  übernehmen)  und  Verkauf  im  kleinen  in  massenhaften  Einzelverkäufen. ­
  Die  dadurch  entstehenden  Preisvorteile  gehen  jedoch  zum  Teil  wieder
durch  die  höheren  Kosten  der  Vertriebseinrichtung  verloren;  Gebäude,  Warenvorräte, ­
  Zahl  der  Angestellten  u.  a.  m.  Immerhin  bedeuten  die  Großbetriebe  einen
empfindlichen  Wettbewerb  für  die  kleinen  Kleinhandelsbetriebe,  der  zur  Folge
hat,  daß  die  Zahl  der  selbständigen  Kleinhändler  eine  Einbuße  erfährt.  (Die  Wirtschaftsgesetze ­
  vom  Juli  1933  sehen  die  Erhebung  einer  Warenhaus-  und  Filialsteuer ­
  sowie  den  Abbau  der  Erfrischungsräume  und  der  Warenhaushandwerksbetriebe ­
  vor.)
Eine  besondere  Stellung  nehmen  die  Abzahlungsgeschäfte  ein,  die  Waren  —  allgemeiner
oder  besonderer  Art  —  auf  Kredit  oder  gegen  Ratenzahlung  zum  Verkauf  stellen.  Der  Schwerpunkt ­
  ihrer  Tätigkeit  liegt  mehr  in  der  Frage,  ob  die  verabredeten  Ratenzahlungen  pünktlich
eingehen  werden.  Wegen  der  mit  dem  Ratenzahlungsgesohäft  für  den  Käufer  verbundenen
Gefahren  (Sicherheitsleistung)  unterstehen  die  Abzahlungsgeschäfte  einem  besonderen  Gesetz ­
  (Gesetz  betr.  Abzahlungsgeschäfte  vom  Jahre  1894).
Großhandel  liegt  vor,  wenn  der  Absatz  im  großen,  d.h.  en  gros,  in  großer
Stückzahl,  erfolgt.  Die  Abnehmer  des  Großhandels  sind:  große  und  kleine  Verbraucher ­
  (Handwerk  und  Fabrik),  die  Roh-  und  Hilfsstoffe,  Halbfabrikate  veroder
  bearbeiten,  sowie  Klein-  (und  andere  Großhändler,  die  die  Ware  weiter
veräußern.  (Doch  kommen  auch  Verkäufe  im  Großen  an  den  Verbraucher  vor  —
Beispiel:  Wein,  Kohlen  •—  sie  bilden  aber  eine  Ausnahme.)  Der  Großhändler
—  nicht  zu  verwechseln  mit  dem  Großkaufmann  —  kann  seinen  Handelsbetrieb ­
  als  Groß-  oder  Kleinbetrieb  aufziehen:  der  Baumwollhändler,  der  mit  zwei
Angestellten  in  einem  Büroraum  und  geringem  Kapital  arbeitet,  stellt  einen
Kleinbetrieb  dar.  In  der  Regel  vollzieht  sich  der  Großhandel  jedoch  in  der  Form
des  Großbetriebs.  (Wodurch  sich  dieser  vom  Kleinbetrieb  unterscheidet:  siehe
unten  IV.)  Man  macht  gewöhnlich  die  Unterscheidung  zwischen:  Großhandel  im
Binnenhandel,  d.  h.  Handel  innerhalb  des  eigenen  Landes,  und  Großhandel  im
Außenhandel,  d.  h.  im  Verkehr  mit  dem  Ausland.  Hier  ergeben  sich  die  beiden
Formen:  des  Exporthandels,  wenn  Waren  nach  dem  Ausland  verkauft  werden,
und  des  Importhandels,  wenn  Waren  aus  dem  Ausland  bezogen  werden.  Wie
die  Vereinigung  von  Export-  und  Importhandel  in  einer  Hand  möglich  ist  (und
ursprünglich  war),  so  ist  auch  eine  Verbindung  des  binnenländischen  Großhandels