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Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

unterscheidet  man:  Verkauf  „loco“  (die  Ware  ist  am  gleichen  oder  am  nächsten  Tag  zu  liefern
und  abzunehmen),  „verladen“  (die  Ware  befindet  sich  im  Eisenbahnwagen  oder  Schiff),  „auf
Abladung“  (die  Ware  ist  innerhalb  einer  bestimmten  Zeit  —  einer  Woche  —-  zur  Verladung  zu
bringen),  „rollend“  oder  „schwimmend“  (die  Ware  ist  auf  der  Eisenbahn  oder  im  Schiff  unter-■wegs),
  „auf  Lieferung“  (der  Verkäufer  hat  die  Ware  zu  einem  bestimmten  Zeitpunkt,  der  vom
Käufer  und  Verkäufer  vereinbart  wird,  zu  liefern).  In  allen  Fällen  handelt  es  sich  um  Waren,
die  in  ihrer  körperlichen  Beschaffenheit  wirklich  vorhanden  sind,  und  deren  qualitative  Beschaffenheit ­
  vom  Verkäufer  und  Käufer  begutachtet  und  bewertet  wird.  Diese  Geschäfte
heißen  Effektivgesohäfte,  was  besagen  soll,  daß  ihnen  bestimmte  Waren  zugrunde  liegen.
Die  Vorführung  und  Begutachtung  der  Ware  kann  in  verschiedener  Weise  erfolgen:  Zurschaustellung ­
  im  Laden  (Kleinhandel),  Ausstellung  in  Mustern  (im  Großhandel),  Versenden
von  Katalogen  (mit  Abbildungen),  außerdem  von  Reisenden  mit  Mustern,  endlich;  Zusammentreffen ­
  der  Käufer  und  Verkäufer  zu  bestimmten  Zeiten  an  bestimmten  Orten,  wo  entweder
die  Ware  selbst  oder  Muster  derselben  besichtigt  werden  —  Märkte  und  Messen.  Der  Kauf
nach  Besichtigung,  nach  Proben  oder  Mustern  bezweckt,  für  den  vielgestalteten  Bedarf  die
am  besten  geeignete  Ware  zu  finden.  Hierbei  bietet  insbesondere  das  Lieferungsgeschäft  dem
Erzeuger  die  Möglichkeit,  zu  einem  späteren  Zeitpunkt  zu  verkaufen,  wodurch  er  sich  schon
heute  den  Preis  für  seine  Ware  sichert,  während  der  Verbraucher  oder  Händler  sich  zu  dem
ihm  niedrig  erscheinenden  Tagespreise  die  Ware  zur  Lieferung  auf  einen  späteren  Zeitpunkt
sichert.
Aus  dem  Lieferungsgesohäft  ist  der  börsenmäßige  Handel  in  Waren  entstanden,  indem
die  hauptsächlichsten  Merkmale  des  Lieferungsgeschäftes  durch  allgemeingültige  Vertragsbedingungen ­
  festgelegt  werden:  neben  das  eigentliche  Lieferungsgeschäft  in  bestimmter  (individueller) ­
  Ware  tritt  das  Börsentermingeschäft  in  (genereller,  abstrakter)  vertretbarer  Ware.
Dieses  Termingeschäft,  das  alles  Besondere  abgestreift  hat,  macht  zugleich  den  Inhalt  der
Warenbörse  aus.  Terminhandel  und  Börse  sind  daher  gleichbedeutend;  alles  andere  gehört
dem  Gebiet  des  üblichen  Warenhandels,  des  Handels  mit  bestimmten  Waren,  an.  Jedoch  ist
diese  begriffliche  Scheidung  zwischen  Börse  und  Markt  in  Wirklichkeit  nicht  immer  anzutreffen: ­
  hier  sind  die  börsenmäßigen  Termingeschäfte  nicht  nur  aufs  engste  mit  dem  Handel
in  wirklichen  Waren  verbunden,  sondern  auch  die  Veranstaltungen,  die  beiden  dienen:  Markt
und  Börse  greifen  vielfach  ineinander  über;  ja  weder  der  Sprachgebrauch,  noch  die  Literatur,
noch  die  Gesetzgebung  machen  die  Unterscheidung  zwischen  Markt  und  Börse  in  diesem
Sinne  (sondern  gehen  dabei  mehr  oder  weniger  von  äußeren  Merkmalen  aus).  Neuerdings  ist
es  üblich  geworden,  die  Bezeichnung  Börse  durch  Großmarkt  zu  ersetzen.
Die  „Normalisierung“  des  Börsenterminhandels  in  Waren  bezieht  sich  auf:
1.  Die  Menge,  über  die  der  einzelne  Geschäftsabschluß  mindestens  lauten  muß,  hier
„Schluß“  genannt:  500  Sack  Zucker,  1000  t  Getreide,  100  Ballen  Baumwolle,  50  kg  Silber.
2.  Der  Lieferungstermin:  der  Zeitpunkt,  zu  dem  das  Geschäft  fällig  und  zu  erfüllen  ist.  Für
die  Erfüllung  ist  im  Warenterminhandel  ein  größerer  Spielraum  als  im  Effektenhandel  (s.  u.)
gelassen.  Man  unterscheidet  ein-  und  mehrmonatige  Fristen,  nahe  und  späte  Termine.  Vielfach ­
  erstrecken  sich  die  Termine  über  ein  ganzes  Jahr.  3.  Der  Lieferort:  Die  Bedingungen  der
einzelnen  Börse  bezeichnen  genau  die  Stelle,  wo  sich  die  Ware  bei  Lieferung  befinden  muß:
z.  B.  lagernd,  Lagerhaus  X;  Weizen  in  Berlin:  ab  Speicher  oder  ab  Kahn;  Zucker  in  Magdeburg ­
  fob  Hamburg.  4.  Die  entscheidende  Normalisierung  liegt  in  der  Festlegung  der  Qualität
der  zu  handelnden  Waren.  (Im  Effektenhandel  ist  die  Vertretbarkeit  in  der  Natur  der  Effekten
gegeben;  bei  den  Wechseln  entscheidet  die  Börsenmeinung  über  die  Kreditwürdigkeit  der
WechselVerpflichtungen).  Die  Waren  sind  von  Natur  von  ungleicher  Beschaffenheit.  Die
völlige  Vertretbarkeit,  die  Voraussetzung  des  Börsenhandels  ist,  kann  bei  den  Waren  nur
durch  künstliche  Maßnahmen  erreicht  werden.  Entweder  wird  ein  Muster  der  betreffenden
Ware  als  Typ  für  den  böraenmäßigen  Terminhandel  aufgestellt,  auf  den  sich  die  Abschlüsse
beziehen  (Standardtyp),  oder  die  im  Terminhandel  lieferbare  Ware  wird  nach  ihren  Eigenschaften ­
  genau  umschrieben.  Beispiel:  Weizen  in  Berlin:  gesund,  trocken,  Gewicht...  6.  Endlich ­
  ist  die  Erfüllung  der  Geschäfte,  der  Eintritt  des  Verzuges,  die  Exekution  (d.  h.  die  Selbsthilfe ­
  bei  Verzug),  vor  allem  die  Abwicklung  der  Termingeschäfte  in  einem  besonderen  Verfahren, ­
  dem  sich  gleichfalls  alle  Teilnehmer  zu  unterwerfen  haben,  festgelegt.
So  bleibt;  nur  der  Preis  unterliegt  der  freien  Vereinbarung  der  Parteien.  Aber  auch  nur
der  Preis;  Abzüge,  Aufschläge,  Vergütungen  für  Mehrgewicht,  Mehrwert,  sonstige  Nebenkosten: ­
  alles  dieses  ist  durch  allgemeine  Bestimmungen  dem  Willen  der  Parteien  entrückt.
Trotz  der  entgegenstehenden  Schwierigkeiten  ist  also  das  Warentermingesohäft  ein  echtes
Börsengeschäft:  ein  Zeitgeschäft  in  vertretbaren  Waren.
Eine  solche  Normalisierung  der  Handelsgeschäfte  erleichtert  den  Abschluß  von  Geschäften,
vergrößert  den  Kreis  der  Käufer  und  Verkäufer,  die  im  Augenblick  des  Geschäftsabschlusses
weder  im  Besitz  der  Ware  noch  des  Geldes  (wohl  aber  des  Kredites)  zu  sein  brauchen,  fördert
die  Teilnahme  von  Spekulationshändlem,  die  auf  die  Ausnutzung  von  Preisunterschieden
spekulieren.  Auf  dieser  Grundlage  entsteht  ein  großer  und  breiter  Markt,  auf  dem  es  jetzt