Nach  dem  Gegenstand.

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massenhafte  Geschäftsabschlüsse  gibt  und  sich  eine  vollkommenere  Preisbildung  vollzieht  als
bei  nur  gelegentlich  vorkommenden  Geschäftsabschlüssen.  Allerdings  kann  unter  bestimmten
Voraussetzungen  eine  übermäßige  Spekulation  auch  große  Unruhe  in  die  Preisbildung  bringen
und  unerwünschte  Preisschwankungen  hervorrufen.  In  diesen  Börsenhandel  kann  der  Effektivhandel ­
  hineinspielen,  wenn  z.  B.  die  Erzeuger  ihr  Getreide  per  späteren  Termin  verkaufen
und  tatsächlich  zur  Ablieferung  bringen,  oder  die  Verbraucher  sich  vorzeitig,  um  einen  günstigen ­
  Preis  auszunutzen,  eindecken  wollen.  In  der  Regel  benutzt  aber  der  Effektivhandel
die  Börse  in  der  Weise,  daß  er  sich  durch  Gegengeschäfte  von  dem  Risiko  der  Preisschwankungen ­
  befreit  (s.  2.  Teil  A).  Insbesondere  die  Normalisierung  der  Qualität  deutet  darauf  hin,
daß  in  der  Hauptsache  nur  landwirtschafthohe  und  industrielle  Rohstoffe  Gegenstand  des
Börsenhandels  sind  (Getreide,  Baumwolle,  Kaffee,  Kupfer,  Zucker).
2.  Die  Gewerbebetriebe  (Industriebetriebe).  Die  Ver-  oder  Bearbeitung  von
Stoffen  zu  Brauchbarkeiten  wird  als  Gewerbe  bezeichnet.  Der  Gewerbebetrieb
(in  diesem  Sinne)  hat  es  also  mit  der  auf  die  Ver-  oder  Bearbeitung  hinziolenden
Tätigkeit  zu  tun.  Nun  wird  allerdings  das  Wort  Gewerbe  noch  in  einem  anderen
Sinne  gebraucht.  In  einem  weiteren;  für  jede  gewerbsmäßig  ausgeübte  Tätigkeit
(gleich  Erwerbswirtschaft);  in  einem  engeren:  für  einen  besonderen  Typ  der
gewerblichen  Tätigkeit,  den  Handwerker  (von  dem  weiter  unten  noch  besonders
die  Rede  sein  wird).  Im  letzteren  Falle  wird  dem  Handwerker  (oder  Gewerbetreibenden) ­
  der  Industriebetrieb  als  eine  andere  Art  der  Be-  und  Verarbeitung
von  Stoffen  gegenübergestellt.  Schließlich  ist  es  üblich,  Gewerbebetrieb  mit  Industriebetrieb ­
  gleichzusetzen  (siehe  Überschrift),  dann  ist  der  Handwerksbetrieb
eine  Sonderheit  des  Industriebetriebes.
Der  Gewerbe-  (Industrie-)  Betrieb  wird  dadurch  gekennzeichnet,  daß  er  eine
Veränderung  an  den  Stoffen  vornimmt,  daß  er  sie  ver-  oder  bearbeitet,  zum  Unterschied ­
  vom  Handelsbetrieb,  der  Güter  —  Waren  —  beschafft  und  veräußert,
ohne  eine  Veränderung  an  ihnen  vorzunehmen.  Für  den  Gewerbe-  (Industrie-)
Betrieb  soll  das  nun  nicht  etwa  heißen,  daß  er  sich  streng  auf  diese  seine  Wesenstätigkeit ­
  beschränkt  oder  beschränken  soll.  Vielmehr;  mit  der  Tätigkeit  der  Veroder
  Bearbeitung  ist  verbunden:  die  Beschaffung  von  Rohstoffen,  die  bearbeitet
werden  sollen,  sowie  die  Beschaffung  von  sonstigen  Hilfsstoffen,  die  für  die  Durchführung ­
  des  Gewerbebetriebes  erforderlich  sind;  ist  ferner  verbunden;  der  Absatz
der  fertiggestellten  Güter,  die  Durchführung  des  Zahlungs-  und  Kredit  Verkehrs,
die  Gestaltung  des  Rechnungswesens,  kurz  das,  was  man  die  kaufmännischen  Angelegenheiten ­
  des  Betriebes  nennt.  Diese  kaufmännische  Tätigkeit  nimmt  bald
einen  größeren,  bald  einen  geringeren  Raum  neben  der  eigentlichen  Tätigkeit
(Technik)  ein.  In  jedem  Fall  ist  sie  aber  vorhanden;  jeder  Gewerbebetrieb  ist  —
durch  seine  Marktverbundenheit  —  in  diese  kaufmännische  Arbeit  eingebettet.
Darauf  ist  noch  einmal  zurückzukommen.
Die  Gewerbestatistik  zählt  in  Abteilung  B  (Industrie  und  Handwerk)  20  Gewerbegruppen,
darunter;  1.  Bergbau  und  Salinenwesen,  2.  Industrie  der  Steine  und  Erden,  3.  Eisen-  und  Stahlgewinnung, ­
  4.  Metalle,  6.  Herstellung  von  Eisen,  Stahl-  und  Metallwaren,  6.  Maschinen,
Apparate,  7.  Elektrotechnische  Industrie,  8.  Chemische  Industrie,  9.  Textil,  10.  Papier,
11.  Leder  u.  a.  m.  auf.  Man  erhält  den  Eindruck  der  Mannigfaltigkeit  und  Leistungsfähigkeit
der  hinter  dieser  Gruppierung  stehenden  Industriebetriebe,  wenn  man  erfährt,  daß  allein  die
Eisen-  und  Stahlwarenindustrie  über  5000  Erzeugnisse,  die  chemische  Industrie  schätzungsweise ­
  über  25  000  verschiedene  Güter  herstellt.
Legt  man  den  Grad  der  Verarbeitung  zugrunde,  so  erhält  man  die  geläufige  Einteilung
der  Industriebetriebe  in  Rohstoffbetriebe,  die  Stoffe  fördern  (Bergbau)  oder  gewinnen  (Hütten),
in  Betriebe,  die  Halbfabrikate  herstellen:  Eisenblöcke,  Bleche,  sowie  in  Betriebe  der  Fertigwarenerzeugung, ­
  die  ihre  Stoffe  von  1  und  2  beziehen.
Das  Gesetz  zur  Vorbereitung  des  organischen  Aufbaus  der  deutschen  Wirtschaft  vom
27.  Februar  1934  gliedert  die  Hauptgruppo  Industrie  in  folgende  Untergruppen:  1.  Bergbau,
Hütten  usw.,  2.  Maschinen,  Elektrotechnik,  3.  Bisen-  und  Metallwaren,  4.  Steine,  Erden,
Holz,  Bauwirtschaft,  5.  Chemie,  technische  öle,  Papier,  6.  Leder,  Textilien,  Bekleidung,
7.  Nahrungs-  und  Genußmittel.
Das  Ver-  und  Bearbeiten  der  Stoffe  kann  in  verschiedener  Weise  und  auf  ver ­