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Die  Arten  und  Formen  der  Wirtsohaftsbetriebe.

tes  untereinander  in  mehr  oder  minder  starkem  Wettbewerb,  wobei  freilich  zu  berücksichtigen ­
  ist,  daß  hier  die  oben  erwähnte  Arbeitsteilung  Platz  greifen  und  ein
Zusammenarbeiten  herbeigeführt  werden  kann.  Eine  weitere  Eigentümbchkeit
der  Verkehrsbetriebe  besteht  darin,  daß  sie  besonders  stark  von  dem  jeweiligen
Stande  der  Technik  abhängig  sind,  wozu  die  Beschränktheit  der  Wege  kommt,
die  den  Betrieb  an  eine  bestimmte  Technik  bindet.  Eine  dritte  Eigentümlichkeit
ergibt  sich  daraus,  daß  in  der  Regel  die  Aufbringung  erheblicher  Kapitalien
zur  Bereitstellung  der  Wege  und  Mittel,  Straßen-  und  Kanalbau,  Schienenwege,
Eisenbahnwagen,  Lokomotiven,  Motorwagen,  Schiffe  u.  a.  m.  erforderlich  ist,
wenn  nicht  der  Staat  Straßen,  Kanäle  oder  Land  zur  Verfügung  stellt.  Die
Kosten  dieses  Kapitals  spielen  daher  in  der  Kapitalrechnung  •—  und  in  der  Preispolitik ­
  —  eine  große  Rolle.
Eür  die  Verkehrsbetriebe  ist  endlich  von  Bedeutung,  daß  der  Wettbewerb,
die  Beengtheit  der  Wege  wie  die  besondere  Gestaltung  der  Verkehrsgebiete  den
Staat  sehr  häufig  zum  Einschreiten  veranlassen,  sei  es  um  private  Monopolbildungen ­
  zu  verhüten,  oder  die  Berücksichtigung  allgemeiner  (öffentlicher)  Interessen ­
  sicher  zu  stellen  (Landesverteidigung).  Daraus  folgt  weiter,  daß  die  Bemessung ­
  der  Preise  für  die  Beförderung  (also  auch  die  Höhe  des  Gewinnes)  nicht
allein  von  den  Wettbewerbsverhältnissen,  sondern  unter  Umständen  auch  von
der  staatlichen  Regelung  oder  von  allgemein  wirtschaftlichen  Gesichtspunkten
abhängig  ist  (Reichsbahn:  Festsetzung  der  Tarife  nach  kaufmännischen  Gesichtspunkten, ­
  aber  unter  Berücksichtigung  des  volkswirtschaftlichen  Interesses).  Unter
den  Verkehrsbetrieben  ist  daher  die  gemischtwirtschaftliche  Unternehmungsform ­
  besonders  stark  vertreten.
Als  Besonderheit  ist  der  Speditionsbetrieb  zu  nennen,  der  die  Beförderung  von  Gütern
durch  einen  Verkehrsbetrieb  für  einen  Dritten  besorgt.  Er  ist  Spezialist  auf  dem  Gebiete  der
billigsten,  sichersten  oder  bequemsten  Beförderung  von  Gütern  und  nimmt  den  Verfrachtern
diese  Überlegungen  gegen  Entrichtung  einer  (Speditions-)Gebühr  ab.  Gewöhnlich  ist  der
Speditionsbetrieb  mit  einem  Zubringerverkehrsbetrieb  (Fuhrwerk,  Auto)  verbunden,  der  die
Güter  an  die  eigentlichen  Verkehrsanstalten:  Eisenbahn,  Schiff,  Flugzeug  oder  von  diesen
an  die  Empfänger  heranbringt.  Eine  ähnliche  Rolle  spielt  das  Reisebüro  für  die  Beförderung
von  Personen.
Es  wird  aufgefallen  sein,  daß  bisher  nur  von  Personen  und  Gütern,  die  befördert ­
  werden,  die  Rede  gewesen  ist  und  nicht  von  Nachrichten,  die  eingangs
erwähnt  worden  sind.  In  der  Tat:  der  Nachrichtenverkehr  nimmt  eine  Sonderstellung ­
  ein;  sie  betrifft  sowohl  den  Gegenstand  —  Nachrichten  —  als  auch
die  Betriebe,  die  für  den  Nachrichtenverkehr  in  Frage  kommen.  Man  muß
unterscheiden  zwischen  Nachrichten  Vermittlung  und  Nachrichtenübermittlung.
Nachrichten  können  vermittelt  werden  von  Person  zu  Person  —  gesellschaftlich ­
  oder  gewerbsmäßig  —  oder  durch  sog.  Nachrichten-  (Telegraphen-)  Büros,
die  die  Nachrichten  sammeln  und  weitergeben.  Die  Übermittlung  der  Nachrichten ­
  geschieht  mündlich  —  persönlich  durch  Fernsprecher  oder  Radio  —,  auf
dem  Wege  des  geschriebenen  Briefes,  des  Telegramms,  der  gedruckten  Zeitung,
der  Zeitschrift  und  des  Buches.  Die  Betriebe  der  Nachrichtenübermittlung  sind
demnach  die  Fernsprech-,  Radio-,  Telegraphen-  und  Kabelbetriebe,  sowie  die
Zeitungs-,  Zeitschriften-  und  Buchverlage.  Letztere  unterscheiden  sich  jedoch
durch  ihre  Stellung,  die  sie  zu  der  Nachrichtenübermittlung  —  Verhältnis  zwischen
Autor,  Schriftleiter,  Verlag  —  einnehmen,  in  solcher  Weise  von  den  eigentlichen
Verkehrsbetrieben,  die  nur  ihre  Einrichtungen  für  die  Übermittlung  zur  Verfügung ­
  stellen,  daß  sie  eben  als  Verlagsbetriebe  besonders  gekennzeichnet  werden.
Wenn  Briefe,  Zeitungen,  Zeitschriften,  Bücher  befördert  werden,  so  liegt  nicht
mehr  Nachrichtenverkehr,  sondern  Güterverkehr  vor,  der  grundsätzlich  von  allen
oben  genannten  Verkehrsbetrieben  (Boten,  Fuhrwerk,  Auto,  Eisenbahn,  Schiff,