Nach  dem  Gegenstand.

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Luftfahrzeug)  übernommen  werden  kann.  In  den  meisten  Ländern  ist  jedoch  die
Beförderung  von  bestimmten  Gegenständen  (Briefen,  Paketen,  Zeitungen),  wie  die
Übermittlung  von  Nachrichten  (Fernsprecher,  Fernschreiber,  Rundfunk),  zum
staatlichen  Regal  erklärt  worden  (Postzwang).
Für  Deutschland  ergeben  sich  die  Einzelheiten  aus  dem  Postgesetz  sowie  aus  der  Gebührenordnung ­
  der  deutschen  Reichspost.  Die  Post  kann  ihrerseits  eigene  Verkehrsmittel
für  den  Orts-  und  Fernverkehr  unterhalten  oder  sich  anderer  Verkehrsbetriebe  (Eisenbahnen,
Schiffahrtsbetriehe,  Flugzeugunternehmen)  bedienen.  In  jüngster  Zeit  hat  die  deutsche
Reiohspost  auch  die  Beförderung  von  Personen  auf  eigenen  Verkehrsmitteln  aufgenommen
(Kraftwagen-Personenverkehr),  wodurch  sie  in  einen  fühlbaren  Wettbewerb  mit  den  privaten
Autofuhrbetrieben  und  der  Reichsbahn  getreten  ist.
4.  Die  Bankbetriebc.  Banken  haben  es  mit  dem  Geld-  und  Kapitalverkehr  zu
tun.  Unter  Geld  sind  die  Zahlungsmittel  —  gesetzliche  und  gebräuchliche  —  in
Form  von  Münzen,  Scheinen  und  Noten:  Bargeld,  zu  verstehen.  Der  Erleichterung, ­
  Ergänzung  und  Vervollkommnung  dienen  bargeldlose  Zahlungsmethoden
und  -einriehtungen:  der  Giro-,  Abrechnungs-  und  Scheckverkehr.  Die  zur  Unterlage ­
  verwendeten  Guthaben  stellen  das  Buchgeld  dar,  Giralgeld  genannt.  Unter
Kapital  ist  zu  verstehen:  Vermögenswerte  in  Geldform,  die  auf  Erträge  (Zinsen,
Dividenden)  ausgehen,  genauer  also:  Geldkapital,  Die  leihweise  Überlassung  von
Geldkapital  an  einen  Dritten  ist  die  Kreditgewährung,  stellt  kurz  den  Kredit  dar.
Banken  regeln  und  pflegen  den  Zahlungsverkehr,  nehmen  und  gewähren  Kredit.
Im  eigentlichen  Sinne  sind  Banken  also  Kreditvermittler.  Somit  ist  die  Tätigkeit
der  Banken  darauf  gerichtet:  die  Gesamtwirtschaft  und  damit  auch  die  einzelnen
Wirtschaftsbetriebe  mit  den  nötigen  Zahlungsmitteln  (Geld)  und  dem  erforderlichen ­
  Kredit  (Kapital)  zu  versorgen.  Doch  findet  hierbei  eine  weitgehende  Arbeitsteilung ­
  statt,  so  daß  verschiedene  Typen  von  Bankbetrieben  mit  verschieden
betonter  Tätigkeit  entstehen.
Was  zunächst  den  Geldverkehr  anlangt,  so  übt  heute  der  Staat  die  Geldhoheit
aus,  d.  h.  er  behält  sich  die  Ordnung  und  Regelung  vor:  durch  das  Münzgesetz,
das  die  Währung  und  die  Münzen  festlegt,  sowie  durch  das  Bankgesetz,  das  die
Ausgabe  von  Noten  regelt.  Die  Regel  ist,  daß  der  Staat  die  Ausführung  der  Gesetze
besonderen  Notenbanken  •—  in  Deutschland  der  Reichsbank  —  überträgt,  die  die
Aufgabe  haben,  den  Geldumlauf  zu  regeln,  den  Zahlungsverkehr  zu  erleichtern  und
für  den  Schutz  der  Währung  zu  sorgen.  Die  Reichsbank  kommt  dieser  Aufgabe
nach,  indem  sie  1.  die  notwendigen  Münzen  zur  Verfügung  stellt,  2.  papierenes
Geld,  die  sog.  Banknoten  ausgibt  und  3.  den  bargeldlosen  Zahlungsverkehr  in
seinen  Einrichtungen:  Giro,  Scheck  und  Abrechnung  fördert.  In  Erfüllung  dieser
Aufgabe  hat  die  Reichsbank  nicht  nur  auf  die  eigene  Lage  (Zahlungsfähigkeit),
sondern  auch  auf  die  Bedürfnisse  der  Gesamtwirtschaft  Rücksicht  zu  nehmen.
Es  kommt  hinzu,  daß  die  Reichsbank  auch  mit  dem  Kreditverkehr  in  unmittelbarem ­
  Zusammenhang  steht;  es  ist  ihr  gestattet,  verfügbare  Kapitalien  in  bestimmten ­
  Ausleihungen  anzulegen,  insbesondere  einen  Teil  der  ausgegebenen
Noten  durch  Wechsel  und  Effekten  zu  decken.  Geldpolitisch  bedeutet  die  Deckung
der  Noten  durch  Wechsel  eine  Verbindung  der  ausgegebenen  Notengeldmenge  mit
dem  in  demWechselankauf  zum  Ausdruck  kommenden  Geldbedarf;  kreditpolitisch,
daß  die  Wirtschaftsbetriebe,  insbesondere  die  Kreditbanken  (s.  u.)  Kredit  bei  der
Reiehsbank  erhalten.  Es  ist  jedoch  zu  beachten,  daß  diese  Kreditgewährung  im
Zusammenhang  mit  der  Geldschöpfung  steht  und  sich  daher  der  eigentlichen  Aufgabe ­
  der  Reichsbank:  Regelung  des  Geldverkehrs  und  Schutz  der  Währung  unterordnen ­
  muß.
Anders  bei  der  nächsten  Gruppe  von  Banken,  die  wir,  weil  sie  es  in  erster  Linie
mit  dem  Kreditverkehr  zu  tun  haben,  Kreditbanken  nennen  wollen  zum  Unterschied ­
  von  der  Reichsbank,  die  eine  Geld-  (und  daneben  Kredit-)  Bank  ist.  Für  die