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Die  Arten  und  Dörmen  der  Wirtschaftsbetriebe.

Kreditbanken  steht  die  Kreditgewährung  voran,  also  die  leihweise  Überlassung
von  Kapitalien  an  die  Wirtschaftsbetriebe  (und  an  sonstige  Stellen).  Sie  erhalten
die  für  die  Kreditgewährung  erforderlichen  Geldkapitalien  aus  drei  Quellen:  1.  aus
dem  eigenen  Kapital  (wo  jedoch  nur  dieses  in  Betracht  kommt,  spricht  man  nicht
von  Banken,  sondern  von  Darlehnsgebern  und  Finanzierungsinstituten),  daher
2.  hauptsächlich:  von  Dritten  den  Banken  überlassenen  Kapitalien  —  Spareinlagen ­
  oder  Depositen  (Kassenbeständen  anderer  Wirtschaften  oder  Haushalte)  —
durch  den  Anreiz  der  Gewährung  von  Zinsen  oder  Teilnahme  am  bargeldlosen
Zahlungsverkehr.  Diese  Kapitalien  werden  auch  fremde  Mittel  genannt;  3.  auf
dem  Wege  der  Guthabenschaffung,  indem  die  Bank  den  Kredit  auf  dem  Konto
des  Kunden  gutschreibt,  Kreditschöpfung  genannt,  die  aber  nur  in  begrenztem
Umfang  möglich  ist,  weil  die  Abhebung  des  Kredits  in  Bargeld  erfolgen  kann,  über
das  die  Bank  verfügen  muß.
Die  Beschaffung  des  Fremdkapitals  stellt  das  Passiv(kredit)geschäft,  die  Kreditgewährung ­
  das  Aktiv(kredit)geschäft  der  Banken  dar.  Da  die  fremden  Mittel
von  den  Einlegern  —  je  nach  den  vereinbarten  Kündigungsfristen  —  zurückverlangt ­
  werden  können,  so  müssen  die  Banken,  wenn  sie  zahlungsfähig  bleiben  wollen,
bei  ihren  Ausleihungen  Rücksicht  auf  die  Natur  und  Fristen  ihrer  fremden  Mittel
nehmen.  Diese  Übereinstimmung  kommt  in  dem  Satz  zum  Ausdruck:  daß  die
Banken  keinen  anderen  Kredit  geben  sollen,  als  sie  selbst  genommen  haben,  daß
mithin  die  Aktivgeschäfte  den  Passivgeschäften  entsprechen  sollen.  So  ergeben
sich  für  den  Bankbetrieb  die  drei  Betriebsgrundsätze:  1.  Sicherheit,  d.  h.  die  Bank
darf  nur  solche  Kredite  gewähren,  auf  deren  Rückzahlung  sie  rechnen  kann,
2.  Liquidität,  d.  h.  die  fremden  Mittel  müssen  so  verwendet  werden,  daß  die  Zahlungsfähigkeit ­
  der  Bank  gesichert  ist,  3.  Rentabilität,  d.  h.  die  Aktivkredite  müssen
soviel  einbringen,  daß  nach  Abzug  der  für  die  fremden  Mittel  zu  zahlenden  Zinsen
der  Bankbetrieb  rentabel  ist.  Es  ist  nun  wichtig,  daß  sich  die  drei  Betriebsgrundsätze ­
  meist  feindlich  gegenüberstehen:  rentable  Geschäfte  sind  häufig  unsicher
und  illiquide,  liquide  Anlagen  (wie  Kassenbestände  und  Guthaben  bei  anderen
Banken)  bringen  keine  oder  nur  geringe  Zinsen.  In  dem  richtigen  Aushandeln  der
Gesichtspunkte:  rentabel  und  doch  sicher  und  liquide  liegt  daher  die  Kunst  des
Bankbetriebs.
Die  Abhängigkeit  der  Aktivgeschäfte  von  der  Natur  der  Passivgeschäfte  hat
zu  einer  weiteren  Arbeitsteilung  unter  den  Kreditbanken  geführt:  in  solche,  die
das  kurzfristige  Kreditgeschäft  pflegen  und  in  solche,  die  das  langfristige  Kreditgeschäft ­
  betreiben.  Die  ersteren,  die  Kurzkreditbanken,  auch  kurz:  Kreditbanken
(oder  gar  nur  Banken)  genannt,  gewähren  Kredite  bis  zu  3,  6,  höchstens  9  Monaten,
wobei  die  Formen  des  Wechseldiskonts,  des  Lombardgeschäftes  und  des  offenen
Buchkredites  (Kontokorrentkredits)  in  Betracht  kommen.  Natürlich  kommt  es
auf  die  Verwendung  durch  den  Kreditnehmer  an,  ob  der  Charakter  des  Kredits
gewährt  bleibt.  Die  deutschen  Banken  lassen  eine  Verwendung  für  langfristige
Verwendung  zu  (Anlagekredit),  wenn  die  Möglichkeit  oder  Aussicht  besteht,  daß
die  Rückzahlung  eines  solchen  Kredites  in  absehbarer  Zeit  aus  anderweitiger  Kapitalbeschaffung ­
  erfolgen  wird.  Insbesondere  ist  hierbei  an  die  Ausgabe  von
Aktien  und  Obligationen  gedacht,  bei  der  die  Banken  selbst  mitwirken:  Emissionsgeschäft. ­
  Damit  stellen  die  ursprünglich  gegebenen  Kredite  eine  Art  von  Zwischenkredit ­
  dar,  durch  den  die  Banken  in  enge  Fühlung  zur  Industrie  treten.  Die
Gefahren  liegen  darin,  daß  die  Unterbringung  von  Aktien  oder  Obligationen
nicht  gelingt,  die  Kredite  nicht  abgelöst  werden  können,  also  illiquide  werden.
Daher  wird  der  Bankbetrieb  diese  Kredite  immer  nur  in  beschränktem  Umfang
und  mit  besonderer  Vorsicht  gewähren  können.
Die  Langkreditbanken  gewähren  langfristige  Kredite  von  5—10  und  20  Jahren,