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Die  Arten  und  Formen  der  Wirtschaftsbetriebe.

2.  Darlehen  oder  Beteiligung  an  Industrie-  oder  Verkehrsbetrieben:  Beteiligungsund ­
  Finanzierungsbanken,  deren  Bedeutung  mit  Rücksicht  auf  die  Industriekreditgewährung ­
  der  Kurzkreditbanken  zurüoktritt.  3.  Erwerb  von  Aktien  und
Obligationen  aller  oder  besonderer  Art:  Investmenttrusts,  die  als  Kapitalanlagegesellschaften ­
  einen  Ausgleich  des  Risikos  und  eine  Gleichmäßigkeit  des  Gewinnes ­
  anstreben.
Eine  Sonderstellung  nehmen  die  Sparkassen  ein,  deren  Aufgabe  in  erster  Linie
darin  besteht,  daß  sie  die  Sparkapitalien  im  Kleinen  sammeln,  um  sie  einer  entsprechenden ­
  Anlage  zuzuführen:  Gewährung  von  Hypothekarkrediten,  Kauf  von
Anleihen,  Darlehen  an  öffentliche  Körperschaften.  In  letzter  Zeit  sind  die  Sparkassen ­
  dazu  übergegangen,  auch  das  Kurzkreditgeschäft  zu  pflegen,  indem  sie
besonders  ihren  eigenen  Kundenkreis,  vornehmlich  den  Mittelstand,  bevorzugen.
Der  Unterschied  zwischen  kurzfristigem  und  langfristigem  Kredit  hat  endlich
zu  einer  Trennung  der  Märkte  geführt,  auf  denen  sich  der  Verkehr  abspielt:  Geldmarkt ­
  für  kurzfristige  Geldkapitalien  und  Kapitalmarkt  für  langfristige  Geldkapitalien. ­
  Die  Unterscheidung  knüpft  an  die  rechtliche  Natur  der  Fristen  an;
sie  hat  nichts  mit  der  tatsächlichen  Verwendung  der  Geldkapitalien  zu  tun.
Über  die  Einzelheiten  gibt  das  Schaubild  (S.  77)  Auskunft,  das  versucht,
den  gesamten  Geld-  und  Kapitalverkehr  darzustellen.
Anhang:  Eine  besondere  und  festgefügte  Organisation  weist  der  Markt  für  Effekten
auf:  die  Effektenbörse.  Effekten  sind  versachlichte  Wertpapiere  (Aktien  und  Anleihen),  die
übertragbar  sind  und  in  denen  sich  ein  Handel,  eben  an  der  Börse,  abspielt.  Die  Effekten
werden  von  Wirtschaftsbetrieben  und  öffentliohreohtliohen  Körperschaften  zwecks  Kapitalbeschaffung ­
  ausgegeben  und  nicht  nur  zum  Zwecke  der  Kapitalbeschaffung  erworben,  sondern
auch  von  der  Spekulation  —  berufsmäßigen  wie  gelegentlichen  —■  angekauft  und  verkauft.
Da  es  nur  wenige  Börsen  gibt  (meist  in  jedem  Lande  nur  eine  Hauptbörse),  hier  also  der
Handel  in  Effekten  zusammengefaßt  wird  und  täglich  stattfindet,  so  kommt  der  gleichfalls
täglich  stattfindenden  Preisfestsetzung  (Kurs)  eine  große  Bedeutung  zu.  Um  eine  möglichst
zutreffende  Preisbildung  zu  sichern,  wird  die  Zulassung  von  Effekten  wie  auch  die  Zulassung
von  Personen  zum  Börsenbesuoh  von  besonderen  Bedingungen  abhängig  gemacht.  Außerdem
liegt  die  Kursfeststellung  —  in  Deutschland  —  in  den  Händen  amtlicher  Kursmakler.  Für
die  Gesamtwirtschaft  liegt  die  Bedeutung  der  Effektenbörse  darin,  daß  durch  sie  Angebot
und  Nachfrage  nach  langfristigen  Kapitalien  (Finanzierung  der  Wirtsohaftsbetriebe  —  Staatskredit) ­
  zusammengefaßt  und  dadurch  zum  Ausgleich  gebracht  wird.  Auch  an  der  Effektenbörse ­
  hat  sich  die  Notwendigkeit  ergeben,  den  Auswüchsen  der  Spekulation  entgegenzutreten
(Börsengesetz  von  1896  mit  Novelle  1908).  Im  Jahre  1934  sind  weitere  Reformen  durchgeführt
worden.
Die  Banken  stellen  nicht  selbst  Güter  her;  dennoch  sind  sie  für  die  Gesamtwirtschaft ­
  von  größter  Bedeutung.  Sie  sind  nicht  nur  Träger  des  Geld-  und  Zahlungsverkehrs, ­
  der  für  Wirtschaft  und  Haushalt  unentbehrlich  ist,  sondern  sie
sind  es  auch,  die  die  verfügbaren  Geldkapitalien  sammeln  (diese  durch  Schöpfung
zusätzlichen  Geldes  ergänzen)  und  diese  Kapitalien  durch  Ausleihung  an  die
Stelle  bringen,  wo  sie  gebraucht  werden:  in  erster  Linie  in  den  Wirtschaftsbetrieben, ­
  die  Güter  hersteilen  oder  dem  Verbrauch  zuleiten.  Die  Banken  sind  also
eng  mit  den  Wirtschaftsbetrieben  verbunden;  sie  üben  daher  mittelbar  durch  ihre
Tätigkeit  einen  großen  Einfluß  auf  Art  und  Umfang  der  Bedürfnisbefriedigung
aus.  Wenn  die  Banken  bei  der  Kreditgewährung  die  erwähnten  Betriebsgrundsätze ­
  zu  beachten  haben,  so  darf  das  nicht  ausschließen,  daß  sie  die  Wirkungen,
die  von  ihrer  Kreditgewährung  ausgehen,  nicht  unberücksichtigt  lassen.  Das  soll
bedeuten,  daß  sie  auf  die  mannigfachen  Kreditbedürfnisse  der  Wirtschaftsbetriebe
Rücksicht  nehmen  und  entsprechend  die  Kredite  verteilen  müssen.  In  Deutschland ­
  wird  dieser  Forderung  in  erster  Linie  durch  das  Banksystem  Genüge  getan,
das  eine  außerordentlich  große  Vielseitigkeit,  Gliederung  und  Mannigfaltigkeit
der  Zwecksetzungen  aufweist.  Aber  auch  die  einzelne  Bank  muß  bestrebt  sein,
innerhalb  ihres  besonderen  Aufgabenkreises  die  Interessen  der  Gesamtwirtschaft