Nach  der  Betriebsgestaltung.

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im  Auge  zu  behalten.  Das  ist  z.  B.  nicht  der  Fall,  wenn  die  großen  Wirtschaftsbetriebe ­
  in  der  Kreditgewährung  vor  den  kleineren  und  mittleren  Wirtschaftsbetrieben ­
  bevorzugt  werden.  Allerdings  ist  es  oft  schwierig,  zu  entscheiden,  wo
der  unberechtigt  große  Kredit  anfängt  und  der  berechtigte  kleine  Kredit  aufhört,
oder  welcher  Wirtschaftsbetrieb  oder  Geschäftszweig  eine  bevorzugte  Behandlung
erfahren  soll.

IY.  Nach  der  Betriebsgestaltung.
1.  Die  Größe.  Mit  Bezug  auf  die  Größe  spricht  man  von  Groß-,  Mittel-  und  Kleinbetrieben. ­
  Es  gibt  jedoch  kein  eindeutiges  Merkmal,  nach  dem  die  Unterscheidung ­
  bei  der  großen  Zahl  und  den  vielen  Arten  von  Wirtschaftsbetrieben  vorgenommen ­
  werden  kann.  Die  Reichsstatistik  behilft  sich  damit,  daß  sie  die  Zahl
der  Arbeiter  als  Einteilungsmaßstab  nimmt:  1—5  Arbeiter  gleich  Kleinbetrieb,
6—50  Arbeiter  gleich  Mittelbetrieb,  51—1000  Arbeiter  gleich  Großbetrieb.
Daß  das  willkürliche  Einschnitte  sind,  ist  der  Reichsstatistik  natürlich  nicht
fremd;  die  Zahl  der  Arbeiter  kann  in  einzelnen  Fällen  tatsächlich  die  Grenzen
zwischen  Klein-,  Mittel-  und  Großbetrieben  treffen;  doch  braucht  dies  nicht  immer
der  Fall  zu  sein.  Will  man  zu  einer  der  Wirklichkeit  entsprechenden  Abgrenzung
kommen,  so  bleibt  nichts  anderes  übrig,  als  den  Inhalt  der  einzelnen  Begriffe  zu
umschrieben.  (Dietrich.)
Beim  Kleinbetrieb  liegen  folgende  Merkmale  vor:  eine  räumlich  begrenzte
Betriebsstätte,  einfache  Tätigkeiten,  also  keine  oder  nur  geringe  Arbeitsteilung,
wenige  Arbeitskräfte,  geringes  Kapital.  Hiernach  kann  auch  der  Kleinbetrieb
mit  Maschinen  arbeiten,  ebenso  Güter'in  einer  gewissen  Massenhaftigkeit  hersteilen
  (die  von  den  einzelnen  Käufern  ebenfalls  in  größeren  Mengen  gebraucht
werden  —  Backwerk).  Auch  diese  Abgrenzung  läßt  eine  Mannigfaltigkeit  der
Güter  zu:  Kolonialwaren.  Beispiele  des  Kleinbetriebes  sind:  die  große  Zahl  der
Handwerksbetriebe,  die  offenen  Ladengeschäfte,  viele  Baugeschäfte  sowie  ein
großer  Teil  der  Industriebetriebe.
Entsprechend  ist  die  Umschreibung  des  Großbetriebs:  Räumliche  Ausdehnung
der  Betriebsstätte,  weitgehende  Durchführung  der  Arbeitsteilung,  eine  große  Zahl
von  Arbeitern  und  Angestellten,  erhebliches  Kapital,  ausgedehnte  Anwendung  von
Kraft-  und  Werkzeugmaschinen,  zunehmende  Arbeitsteilung  sowohl  in  der  Ausführung ­
  als  auch  in  der  Leitung.  Dazu  kommen  die  Güter,  die  hergestellt  werden:
entweder  in  großer  Massenhaftigkeit  (Flaschen)  oder  in  besonderer  Größe  und
Zusammengesetztheit  (Lokomotiven).  Solche  Großbetriebe  sind  anzutreffen  im
Bergbau,  in  der  Eisengewinnung,  in  der  Herstellung  von  Maschinen  und  Apparaten,
in  der  Textilindustrie  und  insbesondere  im  Verkehrswesen.  Großbetriebe  sind
endlich  im  Geld-  und  Kapitalverkehr  (Banken)  sowie  im  Klein-  und  Großhandel
vertreten.
Die  Reichsstatistik  führt  als  Riesenbetriebe  auf:  Betriebe  über  1000  Arbeiter;
hier  kann  man  die  Zahl  gelten  lassen.  Betriebe  mit  1000  Personen  weisen  alle  jene
Merkmale  des  Großbetriebes  auf,  die  oben  angeführt  worden  sind.  In  einzelnen
Fällen  wird  man  schon  von  Riesenbetrieben  sprechen  können,  wenn  die  Zahl  von
1000  nicht  erreicht  wird,  so  z.B.  im  Gastwirtschaftsgewerbe,  vor  allem  im  Bankwesen. ­

Ein  besonderes  Unterscheidungsmerkmal,  das  sich  leicht  in  den  Rahmen  der
obigen  Umschreibungen  einfügen  läßt,  ist  das  Verhältnis  von  anordnender  zu
ausführender  Arbeit:
im  Kleinbetrieb  ist  die  Leitung  und  Ausführung  der  Arbeit  noch  nicht  getrennt: ­
  der  Handwerker  arbeitet  selbst  im  Betriebe  mit,  ebenso  der  kleine  Fabrikant; ­
  der  Kleinhändler  ist  selbst  Verkäufer  oder  hilft  beim  Verkauf;