Nach  der  Betriebsgestaltvmg.

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als  solcher  —  Eisenbahn-,  Luftverkehr  —  eben  Betriebsstellen  an  vielen  Orten
zum  Zwecke  der  Abfertigung  und  Abrechnung  erfordert.  Dabei  kann  der  Reedereibetrieb ­
  insofern  als  Sonderheit  auf  gef  aßt  werden,  als  er  in  seinen  z.  T.  riesigen
Verkehrseinheiten  —  den  Seeschiffen  —  bewegliche  Betriebsteile  unterhält;  besonders ­
  ausgeprägt  zeigt  sich  dies  in  der  Trampschiffahrt,  wo  jedes  Schiff  als  fast
selbständiger  Wirtschaftsbetrieb  für  längere  Zeit  von  Ort  zu  Ort  fahrend  Geschäfte ­
  betreibt,  die  dann  von  Zeit  zu  Zeit  im  Stammhaus  abgerechnet  werden
(Vagabundierende  Wirtschaftsbetriebe).  Ähnlich  müssen  die  sog.  Vertriebs-  und
Verkaufsunternehmungen  beurteilt  werden,  die  durch  fliegende  Läden  oder
Marktstände  vor  allem  in  den  Großstädten  den  Absatz  bestimmter  Güter,  in
der  Hauptsache  billiger  Gebrauchsartikel  und  Lebensmittel,  betreiben.  Sie  bearbeiten ­
  unregelmäßig  oder  in  fester  Tages-  und  Stundenfolge  die  Kundschaft
durch  fahrbare  oder  leicht  bewegliche  Läden  und  Stände  und  versuchen  so  einen
möglichst  großen  Kundenkreis  zu  erlangen  (Migrossystem  in  der  Schweiz).
Als  nächster  Übergang  sind  die  Eilialbetriebe  im  Kleinhandel  zu  betrachten;
zahlreiche,  verhältnismäßig  selbständige,  örtliche  Betriebsstätten,  verbunden  mit
einer  zentralen  Stelle,  die  die  Finanzierung,  Warenheferung  und  Abrechnung  besorgt. ­
  Sie  sind  sowohl  auf  kapitalistischer  als  auch  auf  genossenschaftlicher  Grundlage ­
  denkbar  (Konsumvereine).  In  einer  höheren  Größenordnung  sind  als  gleichwertig ­
  dieWarenhausbetriebe  anzusehen,  die  in  den  einzelnen  Städten  eine  oder  mehrere
Filialen  unterhalten  und  so  eine  rein  räumliche  und  mengenmäßige  Vergrößerung
der  Beziehungen  zur  Kundschaft  erstreben.  Das  eingliedrige  (zentralistische)
Warenhaus  ist  offenbar  lediglich  eine  Frage  der  Größenordnung,  da  das  Bestreben,
zwischenörtliche  Filialen  als  selbständige  Verkaufsstellen  an-  und  auszugliedern,
eine  dem  Kleinhandel  innewohnende  Erscheinung  zu  sein  scheint,  die  sich  bis  in
die  kleinen  Kleinhandelsbetriebe  hinein  feststellen  läßt.
Dagegen  ist  im  Bankwesen,  wiederum  aus  der  Natur  der  Aufgabe  erklärlich,
bis  zu  den  größten  Betriebsabmessungen  die  Entscheidung  über  die  Gliederung
offen.  Es  bestehen  sowohl  Großbanken  zentralistischer  als  auch  dezentralistischer
Art  (Berliner  Handelsgesellschaft,  Reichskreditgesellschaft  —  Deutsche  Bank  und
Diskonto-Gesellschaft,  Dresdner  Bank,  Commerz-  und  Privatbank).  Das  gleiche
ist  bei  den  mittleren  Banken  der  Fall;  bei  den  kleinen  Bankbetrieben  ist  die
Zentralisation  von  selbst  gegeben.  Die  Ausgliederung  von  Filialen  und  Depositenkassen ­
  hat  in  der  Hauptsache  den  Zweck,  die  Heranziehung  der  Einlagen  zu
fördern;  im  Gegensatz  zum  Handel  ist  also  das  Passivgeschäft  als  Hauptgrund
für  die  Filialbildung  zu  betrachten.  Daneben  ist  allerdings  die  Pflege  des  örtlichen
Aktivgeschäfts  fast  ebenso  wichtig.  Hier  sind  jedoch  die  kleinen  oder  mittleren,
meist  ein-  oder  weniggliedrigen  Lokalbanken  den  Großbankfilialen  häufig  überlegen. ­
  Bei  den  zentralistischen  Banken  liegt  das  Hauptgewicht  auf  der  Großkundschaft ­
  und  den  entsprechenden  Geschäften  (Finanzierung,  Emissionen,
Börsengeschäfte  usw.).  Außer  der  an  sich  schon  durch  die  Eingliedrigkeit  größeren
Übersicht  macht  auch  die  Art  dieser  Geschäfte  rein  sachlich  weniger  Revisionsarbeit. ­
  Aber  es  fehlt  ihr  dagegen  die  Ausgleichsmöglichkeit  in  den  Geschäften,
die  den  Filialbanken  durch  die  örtlich  und  mengenmäßig  vielgestaltigere  Betätigungsmöglichkeit ­
  gegeben  ist.  Der  Gesichtspunkt  des  Ausgleichs  spielt  übrigens
auch  hei  Handelsbetrieben  eine  nicht  unbedeutende  Rolle.  Hier  ist  es  vor  allem
der  Konjunkturausgleich  innerhalb  mehrerer  Gegenden  oder  Geschäftszweigen
(Schuhe-—Wolle  —  Spielwaren  •—  Weißwaren),  der  einen  Anstoß  zur  Dezentralisation ­
  bildet.
Eine  Sonderstellung  nimmt  die  Industrie  ein.  Bei  ihr  zeigen  sich  eindeutige
Bestrebungen  zur  Zentralisation  oder  Dezentralisation  nicht.  Besonders  deutlich
tritt  hier  der  Zusammenhang  mit  der  Größenordnung  in  Erscheinung;  vor  allem