92

Die  Arten  und  Formen  der  Wirtsohaftsbetriebe.

sie  nicht  —  wie  diese  ■—■  den  Wettbewerb  regeln  wollen,  von  den  Konzernen  dadurch, ­
  daß  sie  nur  vertragliche  Gemeinschaften  darstellen,  die  jedoch  im  Grunde
das  wollen,  was  die  Konzerne  durch  „besitzmäßigen“  Zusammenschluß  erreichen: ­
  Förderung  der  Betriebs-  und  Verwaltungsorganisation  der  Mitglieder  —.
Vgl.  4.
Dies  kann  in  der  mannigfachsten  Weise  und  Form  vor  sich  gehen.  Immer
wird  der  Ausgangspunkt  sein,  das  Verhältnis  der  Kosten  zu  den  Preisen  günstig
zu  gestalten,  um  den  Gewinn  zu  erhöhen.  So  werden  Vertriebs-,  Einkaufs-,  Spezialisierungs-,
  Kalkulations-,  Patent-  und  andere  Gemeinschaften  gebildet.  Beim
Vertrieb  wird  gemeinsame  Werbung  erstrebt  (Werkzeugmaschinen).  Die  Selbstkostenverbände ­
  vereinbaren  gemeinsame  Regeln  für  die  Selbstkostenrechnung
und  vielleicht  auch  bestimmte  Gewinnzuschläge  (wodurch  sie  freilich  im  weiteren
Verlauf  leicht  zu  Preiskartellen  werden  können).
Die  unter  dem  Namen  Spezialisierungsgemeinschaften  zusammengefaßten
Verbände,  die  eine  Verständigung  über  das  Fabrikationsprogramm  (Spezialisierung, ­
  Typisierung,  Normung),  einen  Erfahrungsaustausch,  Austausch  von  Fachleuten, ­
  gemeinsame  Versuche  über  Materialien,  Konstruktionen,  Arbeitsverfahren, ­
  gemeinsame  Produktions-  und  Montageeinrichtungen,  gemeinsame  Projektierungs-
  und  Konstruktionsbüros,  Liefergemeinschaften,  Transportgemeinschaften ­
  usw.  zum  Ziele  haben,  finden  sich  mehr  oder  minder  ausgeprägt  und
vollkommen  hauptsächlich  in  der  Fertigungsindustrie  (daher  auch  die  Bezeichnung ­
  Fertigungsverbände).  Sie  sind  jedoch  auch  in  anderen  Industrien  und  Handelszweigen ­
  möglich  und  üblich  und  können  als  Vorstufe  zum  Kartell  dann  angesehen ­
  werden,  wenn  unterschiedliche  Produkte  oder  unübersichtliche  Unternehmungsverhältnisse ­
  eine  sofortige  Kartellbildung  erschweren.
Die  Lizenz-  und  Patentgemeinschaften  sind  den  Kartellen  vielleicht  am
nächsten:  Sie  stellen  eine  gemeinsame  Verwertung  des  staatlichen  Patentmonopols
dar  (m.  E.  eine  durchaus  unerwünschte  und  vom  Gesetzgeber  nicht  vorhergesehene
Maßnahme).
Auf  die  Vertriebsgemeinschaften,  die  sich  als  Exportgemeinschaften  zuerst
bildeten,  kann  ebenfalls  unter  Umständen  die  Bezeichnung  Kartell  zutreffen,
wenn  sie  durch  Verkaufskontore  einen  Markt  weitgehend  beherrschen.  In  anderen
Fällen  jedoch  (Lagergemeinschaften,  Reparaturgemeinschaften,  Lieferung  von
dem  frachtgünstigsten  Werk,  Anstellungsgememschaften  usw.)  hegen  reine  Förderungsgemeinschaften ­
  vor.
Die  Förderungsgemeinschaften  nehmen  den  einzelnen  Wirtschaftsbetrieben
Aufgaben  ab,  die  diese  selbst  nur  unvollkommen  leisten  können.  Sie  entlasten  die
Wirtschaftsbetriebe  von  Arbeitskräften,  die  über  mehr  oder  minder  große  Sonderkenntnisse ­
  für  die  einzelnen  Aufgaben  verfügen  müssen,  zugleich  von  Kosten,  die
mit  der  eigenen  Erledigung  verbunden  sind.  Die  Wirtschaftsbetriebe  können  sich
daher  mehr  auf  ihre  Haupttätigkeit  beschränken  und  diese  vervollkommnen.  So
bedeutet  die  Aussonderung  von  Aufgaben  eine  Entlastung  für  die  angeschlossenen
Wirtschaftsbetriebe.  Andrerseits  entstehen  Gemeinschaften,  die  die  neuartige
Aufgabe  übernehmen:  Fragen  der  Betriebs-  und  Verwaltungsorganisation  auf
gemeinsamer  Grundlage  zu  behandeln.  Das  setzt  nicht  nur  die  Notwendigkeit
voraus,  den  Kreis  der  Fragen  abzugrenzen,  die  eine  gemeinsame  Behandlung  vertragen ­
  und  erwünscht  erscheinen  lassen,  sondern  auch  die  kaufmännischen,  technischen ­
  und  verwaltungsmäßigen  Kenntnisse  und  Erfahrungen,  die  nötig  sind,
um  die  Fragen  in  der  neuartigen  Weise  richtig  zu  behandeln.  Wenn  bestehende
Verbände  und  Gemeinschaften  (Kartelle  und  sonstige  Unternehmerzusammenschlüsse) ­
  diese  Aufgaben  übernehmen,  so  müssen  sie  sich  darüber  klar  sein,  daß
es  sich  in  der  Regel  um  wesentliche  Teile  der  eigentlichen  Wirtschaftstätigkeiten