Die  Zusammenschlüsse  von  Wirtschaftsbetrieben.

95

teile  und  Nachteile  dieser  Betriebsgestaltungen  ist  oben  das  Nähere  gesagt
worden.  Hier  ist  noch  nachzutragen,  daß  die  Bildung  von  Konzernen  eine  Reihe  von
neuartigen  Fragen  der  inneren  Betriehsorganisation  aufgeworfen  hat:  Abgrenzung
der  Gewalten  zwischen  den  Organen  der  Holdinggesellschaft  und  denen  der  rechtlich ­
  noch  bestehenden  Konzernwerke,  Ausübung  einer  einheitlichen  Kontrolle,
Gestaltung  des  Rechnungswesens  sowie  Aufstellung  der  „konsolidierten“  Bilanz,
d.h.  einer  Bilanz,  hei  der  die  finanziellen  Beziehungen  der  Konzernmitglieder
untereinander  aufgerechnet  sind.  Nicht  zuletzt  ist  auch  die  Frage  zu  klären:
wie  nach  außen  hin  Klarheit  in  die  Beteiligungsverschachtelung  zu  bringen  ist
und  Mißbräuche  hierbei  verhindert  werden  können  (Konzemskandale).
Welche  Fortschritte  die  Konzern  Verflechtung  in  Deutschland  gemacht  hat,  zeigt  eine
Untersuchung,  die  das  Statistische  Reichsamt  auf  Grund  der  für  das  Jahr  1932  herausgekommenen ­
  Geschäftsberichte  von  Aktiengesellschaften  vorgenommen  hat.  Demnach  weisen
3824  Aktiengesellschaften  mit  einem  Kapital  von  17,5  Milliarden  RM  den  Betrag  von  12,2  Milliarden ­
  RM  an  Beteiligungen  aus,  gleich  65%  des  Kapitals  der  betreffenden  Gesellschaften
(oder  gleich  55%  des  Kapitals  der  insgesamt  vorhandenen  Gesellschaften).
d)  Die  vierte  Stufe  endlich  ist  der  Trust  im  engeren  Sinne,  der  entsteht,  wenn
eine  Verschmelzung  der  Wirtschaftsbetriebe  zu  einem  einheitlichen  Unternehmen
stattfindet,  also  die  einzelnen  Teile  auch  ihre  rechtliche  Selbständigkeit  verlieren.
Dieser  so  gebildete  Trust  kann  in  j  eder  Unternehmungsform  verkommen:  als  Einzelunternehmung, ­
  Offene  Handelsgesellschaft,  G.m.b.H.  In  der  Regel  herrscht  jedoch
die  Form  der  Aktiengesellschaft  vor  und  zwar  wegen  der  leichteren  Kapitalbeschaffung ­
  und  der  Tatsache,  daß  die  zusammengeschlossenen  Wirtsehaf  tsbetriebe  zumeist
bereits  die  Form  der  Aktiengesellschaft  aufweisen.  Die  Verschmelzung  kann  vor
sich  gehen  auf  dem  Wege  des  Ankaufs  und  der  Verschmelzung  im  engeren  Sinne,
der  Fusion,  wenn  es  sich  um  Aktiengesellschaften  handelt.  Es  ist  schon  erwähnt
worden,  daß  durch  die  hierbei  erfolgende  Verrechnung  leicht  finanzielle  Vorteile
entstehen  (Buchgewinne),  die  so  groß  und  verlockend  sein  können,  daß  auch  unrentable ­
  Betriebe  dem  Trust  einverleibt  werden,  ja  daß  einer  Fusion  wegen  der
finanziellen  Vorteile  oft  mehr  Bedeutung  zugelegt  wird  als  der  damit  verbundenen
Betriebsvereinigung  und  -gestaltung.
Der  Trust  in  diesem  Sinne  verkörpert  den  einheitlichen  Großbetrieb  und  die
einheitliche  Großunternehmung;  er  ist  zugleich  Ausdruck  für  die  Betriebs-  und
Unternehmungskonzentration.  Seine  Betriebe  können  wieder  nach  dem  Grundsatz ­
  der  Spezialisation  und  Kombination,  der  Zentralisation  und  Dezentralisation
organisiert  sein.  Immer  stellt  der  Trust  (in  diesem  Sinne)  ein  mehr  oder  weniger
verwickeltes  Gebilde  dar,  das  mit  unter  die  Wirtschaftsbetriebe  fällt,  die  in  diesen
Büchern  zu  behandeln  sind.
Zusammenfassung.  Was  in  IV  und  V  im  einzelnen  dargestellt  und  erläutert
worden  ist,  sei  noch  einmal  in  folgendem  Schaubild  kurz  zusammengefaßt  (s.  S.  96).
Das  Schaubild  zeigt,  daß  die  Merkmale  AI,  II,III;  Größe,  Zusammengesetztheit,
Gliederung  in  erster  Linie  Angelegenheiten  des  Betriebes  sind,  die  Merkmale  B  I,
II,  III:  Kartelle,  Konzerne  und  Trusts  sich  hingegen  auf  die  Unternehmung  beziehen. ­
  Die  Konzentration  wie  die  Förderungsgemeinschaften  betreffen  sowohl
den  Betrieb  als  auch  die  Unternehmung.  Ferner  wird  deutlich,  daß  die  Großbetriebe, ­
  einerlei  ob  sie  spezialisiert  oder  kombiniert,  ob  sie  zentralisiert  oder
dezentralisiert  sind,  in  irgendeiner  Weise  mit  der  Kartellbildung  verbunden  sein
können.  Endlich:  daß  sie  hierbei  die  Form  von  Konzernen  (in  ihren  Abarten)  oder
des  Trusts  im  engeren  Sinne  annehmen  können.  Wer  die  verschiedenen  Erscheinungen ­
  zu  A  und  B  nicht  genügend  auseinanderhält,  läuft  leicht  Gefahr,  in  einem
neuzeitlichen  Wirtschaftsbetrieb  ein  wirres  Durcheinander  zu  erblicken  •  an
Stelle  einer  sinnvollen  Einheit,  die  beabsichtigt  ist.