Das  Gebilde  der  Marktwirtschaft.

101

fach  Wirtschaft  zu  sagen,  ist  oben  schon  hingewiesen  worden.  Die  Bezeichnung: ­
  Volkswirtschaft  könnte  dann  dem  zweiten  Fall  Vorbehalten  bleiben;  wenn
die  Gesamtwirtschaft  eines  bestimmten  Volkes  gekennzeichnet  werden  soll.  Dann
würde  es  keine  Volkswirtschaft  schlechthin  geben,  sondern  nur  noch  eine  deutsche,
italienische  oder  englische  Volkswirtschaft.  (Im  letzten  Jahrzehnt  ist  es  üblich
geworden,  in  allen  Ländern  wieder  mehr  die  Nationalwirtschaft  zu  betonen.)
Die  Gesamtwirtschaft  in  diesem  Sinne  umschließt  jene  Wirtschaftsbetriebe,
deren  Wesen,  Aufgaben  und  Gestaltung  in  den  Haupteilen  A  und  B  geschildert
worden  sind.  Es  gehören  also  hinzu  die  Wirtschaftsbetriebe  des  Handels,  der  Industrie, ­
  des  Verkehrs  und  der  Banken,  natürlich  auch  die  des  Land-  und  Forstbaus, ­
  und  diese  Wirtschaftsbetriebe  wiederum  in  ihren  mannigfaltigen  Gestaltungen ­
  als  öffentliche,  private  und  genossenschaftliche  Wirtschaftsbetriebe,  als
kapitalistische  Unternehmungen,  als  Groß-  und  Kleinbetriebe,  als  Kartelle,  Syndikate, ­
  Konzerne  und  Trusts  •—  eben  die  Gesamtheit  der  Wirtschaftsbetriebe.
Wie  oben  aus  dem  Begriff  der  Wirtschaft  die  Verwendung  der  von  ihr  bereitgestellten ­
  Güter  —  die  Haushalte  —  ausgesondert  worden  ist,  so  muß  man  sich
auch  die  Gesamtwirtschaft  ohne  die  Bedürfnisbefriedigung,  also  nur  die  menschliche ­
  Tätigkeit  vorstellen,  die  es  mit  der  Bereitstellung  von  Gütern  zur  Bedürfnisbefriedigung ­
  zu  tun  hat.  Nicht  ausgeschlossen  ist  natürlich  der  Absatz  der
Güter  an  die  Verbraucher,  also  die  Verwendung  der  Geldeinkommen  zwecks  Beschaffung ­
  der  Güter  für  die  Bedürfnisbefriedigung.  In  dem  Begriff  der  Gesamtwirtschaft ­
  kann  ferner  auch  die  Ausübung  der  uneigentlichen  Erwerbswirtschaft
enthalten  sein,  also  jede  Tätigkeit,  die  des  Erwerbs  wegen  ausgeführt  wird,  naturgemäß ­
  nur  insoweit,  als  es  auf  die  Erzielung  eines  Geldeinkommens  ankommt,
nicht  etwa  auch,  soweit  die  Tätigkeit  ein  Amt  oder  einen  Beruf  darstellt.  Endlich
kann  der  Begriff  der  Gesamtwirtschaft  in  dem  weitesten  Umfang  gefaßt  sein:
Hervorbringung  von  Mitteln  zur  Befriedigung  von  Bedürfnissen  schlechthin  (was
wir  in  AI  für  den  Begriff  der  Wirtschaft  abgelehnt  haben).
Endlich  ist  noch  zu  vermerken,  daß  in  den  Begriffen  Gesamt-  und  Volkswirtschaft  das
Wort:  Wirtschaft  in  einem  anderen  Sinne  gebraucht  wird,  als  diesem  für  sich  gesehen  innewohnt.
  Denn  die  Gesamtwirtschaft  ist  keine  Wirtschaft  in  dem  bisher  besprochenen  Sinne:
sie  hat  weder  einen  Wirtschaftseigner,  noch  stellt  sie  als  solche  Güter  her;  sie  hat  also  auch
keinen  Betrieb.  Alles  dieses;  Menschen,  Güterherstellung,  Betrieb  finden  wir  nur  bei  den
einzelnen  Wirtschaftsbetrieben.  Und  dennoch  ist  die  Gesamtwirtsohaft  mehr  als  eine  bloße
Zusammenfassung  von  einzelnen  Wirtschaften;  sie  hat  ein  tatsächliches  Dasein  in  dem  Zusammenwirken ­
  der  Wirtschaften  untereinander  und  ■  mit  den  Menschen,  von  denen  sie  nicht
losgelöst  gedacht  werden  kann.  Und  ebenso  sind  die  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe  nicht  ohne
die  Gesamtwirtschaft  denkbar;  wie  sie  der  Gesamtwirtschaft  zum  Leben  verhelfen,  so  erhalten ­
  sie  umgekehrt  von  dieser  ihr  eigenes  Leben  zurück.  Wenn  man  von  Gesamt-  (oder
Volks-)  Wirtsciiaft  spricht,muß  man  sich  bewußt  sein,  daß  das  Wort  Wirtschaft  hierbei  in
einem  übertragenen  Sinne  gebraucht  wird:  ihr  Ausgleich  ergibt  sich  aus  dem  Zusammenwirken ­
  aller  beteiligten  Kräfte.
Wie  alle  menschlichen  Einrichtungen  and  Vorgänge  geschichtlich  geworden
sind,  so  auch  die  Gesamtwirtschaft  der  heutigen  Völker,  ihre  Volkswirtschaften:
sie  sind  allmählich  gewachsen,  bis  sie  ihre  heutige  Gestalt  erhalten  haben.  Diese
Entwicklung  steht  nicht  still;  wie  letztere  in  der  Gegenwart  wirkt,  so  wird  sie  auch
für  die  Zukunft  anzunehmen  sein.  Man  hat  die  Entwicklungsfolge  (und  die  erzielten
Fortschritte  oder  eingetretenen  Mängel)  dadurch  zu  kennzeichnen  versucht,  daß
man  eine  Reihe  von  Wirtschaftsstufen  aufgestellt  hat,  die  sich  durch  die  Art  und
Weise  des  Wirtschaftens  unterscheiden.
Fr.  List  hat  folgende  Stufen  gebildet,  die  sich  gefolgt  haben  sollen:  1.  Jagd  und
Fischerei,  2.  Ackerbau,  3.  Ackerbau  und  Industriebetrieb,  4.  Agrar-,  Industrie-  und  Handelsbetrieb. ­
  Hildebrand  unterscheidet:  1.  Natural-,  2.  Geld-  und  3.  Kreditwirtschaft.  Von
K.  Bücher  stammt  die  Einteilung:  1.  geschlossene  Hauswirtschaft,  2.  Stadtwirtschaft,
3.  Volkswirtschaft.  G.  Schmollet  gliedert  die  Entwicklung  der  indogermanischen  Völker