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Die  Gesamtwirtschaft.

wie  folgt:  1.  Die  Epoche  der  agrarischen  Eigenwirtschaft  (bis  10.  und  12.  Jahrhundert),  2.  die
Epoche  der  Stadtwirtsohaft  (12.—16.  Jahrhundert),  3.  der  Mittel-  und  Territorialwirtsohaft
(14.—18.  Jahrhundert),  4.  die  Volkswirtschaft  (16.—19.  Jahrhundert),  5.  die  Epoche  der
Weltstaaten  und  der  vordringenden  weltwirtschaftlichen  Beziehungen.  Eine  Abwandlung
nimmt  Philippovich  vor:  1.  Die  Periode  der  geschlossenen  Hauswirtschaft,  2.  die  Verkehrswirtschaft ­
  und  innerhalb  dieser:  a)  die  Periode  des  lokal  gebundenen  Verkehrs  (Stadtwirtschaft), ­
  b)  die  Periode  des  staatlich  gebundenen  Verkehrs,  c)  die  Periode  des  freien  Verkehrs ­
  (entwickolteVolkswirtschaft).  Nach  den  Formen  des  Verkehrs  unterscheidet  v.Zwied
  i  n  e  c  k:  1.  Zustand  ohne  Marktverkehr,  2.  Zustand  mit  ergänzendem  Marktverkehr,  3.  Zustand ­
  allgemeiner  und  freier  Marktversorgung;  die  ausgebildete  Volkswirtschaft.
Wenn  auch  die  Richtigkeit  und  Gültigkeit  der  verschiedenen  Abgrenzungsmerkmale
  und  insbesondere  die  geschichtliche  Aufeinanderfolge  der  einzelnen
Wirtschaftsstufen  im  Schrifttum  sehr  umstritten  sind,  so  lassen  doch  die  in
großer  Zahl  vorgebrachten  Tatsachen  und  Vorgänge  erkennen,  daß  sich  Entwicklungen ­
  in  großem  Ausmaße  vollzogen  haben.  An  ihrem  Ende  steht  die  heutige
Gesamtwirtschaft,  die  übereinstimmend  als  Verkehrs-  oder  Volkswirtschaft  inhaltlich ­
  bestimmt  wird.  Die  geschichtliche  Bedingtheit  der  gegenwärtigen  Gestalt
der  Gesamtwirtsohaft  zwingt  zu  dem  Schluß,  daß  sie  in  der  Form,  wie  sie  sich  uns
heute  darstellt,  keineswegs  als  etwas  Endgültiges  angesehen  zu  werden  braucht.
Wo  die  Gesamtwirtschaft  die  arbeitsteilige  Form  der  Erwerbswirtschaft  —
Verkehrs-  oder  Volkswirtschaft  —  angenommen  hat,  besteht  eine  unlösbare  Gemeinschaft ­
  zwischen  den  Wirtschaftsbetrieben  und  den  auf  Geldeinkommen  angewiesenen ­
  Menschen.  Niemand  kann  sich  dieser  Gemeinschaft  entziehen;  auch
der  Bauer,  der  einen  großen  Teil  der  für  seinen  Lebensunterhalt  erforderlichen
Güter  selbst  herstellt,  muß  seinen  Bedarf  an  Geräten,  Kleidung  und  vielen  anderen
Dingen  von  anderen  Wirtschaften  beziehen.  Erst  recht  sind  die  freien  Berufe  auf
die  arbeitsteilig  hergestellten  Güter  angewiesen,  nicht  zuletzt  auch  die  Menschen,
die  zu  den  Wirtschaftsbetrieben  gehören:  alle  befriedigen  ihre  Bedürfnisse  mit  Gütern, ­
  die  in  anderen  Wirtschaftsbetrieben  hergestellt  werden.  Diese  Abhängigkeit
aller  Menschen  von  den  Wirtschaftsbetrieben  und  das  Angewiesensein  aller  Wirtschaftsbetriebe ­
  auf  die  einzelnen  Menschen  kennzeichnet  die  Bedeutung  der  gegenwärtigen ­
  Gestalt  der  Gesamtwirtschaft.  Ihre  Aufgabe  ist  also  darin  zu  sehen,
daß  sie  die  Befriedigung  von  Bedürfnissen  einer  Gemeinschaft  von  Menschen
sicherstellt.
Die  Darstellung  dieser  Ganzheit,  d.  h.  „der  zu  einem  System  untereinander  verbundenen ­
  und  voneinander  abhängigen  Einzelwirtschaften“  (v.Zwiedineck),
obliegt  herkömmlioherweise  der  Volkswirtschaftslehre  (Nationalökonomie).  Wenn
im  folgenden  versucht  wird,  von  der  Organisation  und  dem  Ablauf  dieser  Gesamtwirtschaft ­
  ein  mit  wenigen  Strichen  gezeichnetes  Abbild  zu  geben,  so  geschieht
dies  aus  dem  wichtigen  Grunde,  um  zu  erkennen,  daß  und  wie  die  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe, ­
  mit  denen  wir  uns  zu  beschäftigen  haben,  in  diesen  Ablauf  eingebettet ­
  sind.
3.  Der  Vollzug  der  Marktwirtschaft.  Wenn  wir  davon  ausgehen,  daß  eine  gegebene ­
  Zahl  von  Wirtschaften  bestimmter  Art,  Größe  und  Gestaltung  erforderlich
ist,  um  die  Befriedigung  ebenso  gegebener  Mengen  und  Arten  von  Bedürfnissen
sicherzustellen,  so  ist  zunächst  erforderlich,  daß  nicht  nur  die  entsprechenden
Mengen  und  Arten  von  Gütern,  die  der  Befriedigung  dieser  Bedürfnisse  dienen,  in
laufender  Folge  hergestellt  werden,  sondern  daß  gleichzeitig  auch  Vorsorge  dafür
zu  treffen  ist,  daß  die  zur  Herstellung  der  Güter  verwendeten  Einrichtungen  und
Hilfsmittel  zum  mindesten  in  ihrer  Art  und  Leistungsfähigkeit  erhalten  bleiben.
Das  bedeutet,  daß  außer  den  eigentlichen  Verbrauchsgütern  ebenso  laufend  Produktionsgüter ­
  für  den  Ersatz  der  unbrauchbar  gewordenen  und  daher  ausgeschiedenen ­
  alten  Produktionsgüter  hergestellt  werden  müssen.  Bei  einer  sich  durch  die
Bevölkerungsmehrung  vergrößernden  und  ändernden  Volksgemeinschaft  kommt