Gesamtwirtschaft  und  Staat.

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III.  Gesamtwirtschaft  und  Staat.
1.  Die  Gemeinwirtschaft.  Der  Marktwirtschaft,  wie  sie  sich  im  letzten  Jahrhundert ­
  entwickelt  hat  (nach  dem  Vorbild  von  Sombart;  Kapitalismus  genannt), ­
  wird  zum  Vorwurf  gemacht,  daß  sie  eine  ungleichmäßige  Verteilung  der
Güter  (Geldeinkommen)  bewirke,  eine  große  Masse  unselbständiger  Lohnarbeiter ­
  wenigen,  gut  bezahlten  Unternehmern  gegenüberstelle,  dadurch  die
Klassenunterschiede  verschärfe  und  daß  sie,  wie  die  Erfahrung  zeige,  nicht  die
beste  Ordnung  der  Güterherstellung  und  des  Verbrauchs  herbeigeführt  habe.  Im
Gegenteil:  der  Kapitalismus  habe  die  Krisen  verschärft,  die  zeitweilige  und  dauernde ­
  Arbeitslosigkeit  verstärkt  und  die  Kapitalfehlleitungen  begünstigt.  Seine
Gegner  geben  zu,  daß  der  Kapitalismus  zwar  eine  große  Entfaltung  der  Wirtschaft ­
  und  Steigerung  ihres  sachlichen  Ertrages  bewirkt  habe,  aber  die  in  seinem
Gefolge  auftretenden  Nachteile  seien  so  groß,  daß  seine  Ersetzung  durch  eine
andere  Ordnung  des  Wirtschaftsvollzugs  angestrebt  werden  müsse.  Diese  Notwendigkeit ­
  ergebe  sich  auch  insbesondere  angesichts  der  Tatsache,  daß  es  dem
Kapitalismus  nicht  möglich  gewesen  sei,  die  Menschheit  (in  allen  Ländern)  aus
der  furchtbaren  Wirtschaftskrise  1931/32  zu  erlösen.  Aus  diesen  Überlegungen
heraus  ist  das  Schlagwort  vom  bevorstehenden  Ende  des  Kapitalismus  aufgekommen. ­

Dem  Kapitalismus  wird  grundsätzlich  die  Gemeinwirtschaft  gegenübergestellt.
Das  soll  soviel  heißen,  daß  an  Stelle  des  Gewinnstrebens  um  jeden  Preis  als  ordnendes ­
  Prinzip  der  Gesamtwirtschaft  das  gemeinwirtschaftliche  Wohl  treten
soll.  Wir  haben  gesehen,  daß  es  nicht  leicht  ist,  eine  eindeutige  Bestimmung  dessen
zu  geben,  was  als  gemeinwirtschaftlicher  Nutzen  zu  gelten  habe.  Doch  wird  in
der  vorstehenden  Gegenüberstellung  meist  nur  daran  gedacht,  daß  es  auf  die  beste
Bedarfsdeckung  in  der  Gesamtwirtschaft  ankommen  und  das  Gewinnstreben  dahinter ­
  zurüoktreten  soll.  (Über  die  Ungenauigkeit,  die  noch  in  dieser  Gegenüberstellung ­
  liegt,  nämlich  daß  auch  dem  Kapitalismus  als  letztes  Ziel  die  Bedarfsdeckung ­
  innewohnt,  wollen  wir  hinwegsehen.)
Auf  die  Möglichkeiten,  Zielsetzungen  und  Gestaltungen,  die  der  Idee  der  Gemeinwirtschaft ­
  zugrunde  liegen  oder  gelegt  werden,  wollen  wir  nicht  näher  eingehen
  (eine  gute  Übersicht  findet  sich  bei  v.  Zwiedineck).  Im  Zuge  unserer
Darstellung  vom  Aufbau  und  Ablauf  der  Gesamtwirtschaft  (und  soweit  es  für  den
einzelnen  Wirtschaftsbetrieb  wissenswert  ist),  sei  nur  das  folgende  hervorgehoben.
Eine  vollkommene  Ausschaltung  des  Marktes  und  der  Preisbildung  wie  auch  der
Berücksichtigung  des  Kostenprinzips  würde  eine  Verteilung  der  Güter  und  eine
entsprechende  Planmäßigkeit  in  der  Güterherstellung  zur  Voraussetzung  haben.
Diese  Idee  liegt  z.  B.  dem  Kommunismus  zugrunde;  wie  die  Verteilung  und
noch  mehr  wie  die  Güterherstellung  im  einzelnen  vor  sich  gehen  soll,  wird  nicht
näher  gesagt.  Auch  in  den  übrigen  Fällen  der  Verwirklichung  der  Gemeinwirtschaft ­
  soll  in  irgendeiner  Weise  planmäßig  vorgegangen  werden.  Daraus
ist  die  Bezeichnung  Planwirtschaft  entstanden,  die  ohne  nähere  Erläuterung,
worauf  sich  die  Planung  bezieht,  vielen  Mißdeutungen  ausgesetzt  ist.  So  kann  der
Einwand  gemacht  werden,  daß  —  wie  wir  in  A  gesehen  haben  •—  jeder  Wirtschaft
ein  Plan  zugrunde  liegt,  nach  dem  die  Wirtschaft  betrieben  wird;  wir  können  hinzufügen, ­
  daß  auch  der  Verbraucher  hinsichtlich  der  Verwendung  seines  Geldeinkommens ­
  einen  Plan  aufstellt,  also  in  diesem  Sinne  in  der  kapitalistischen  Marktwirtschaft ­
  planmäßig  gewirtschaftet  wird.
Mit  dem  Ausdruck  Planwirtschaft  ist  jedoch  etwas  anderes  gemeint:  ein  Plan
nämlich,  der  die  Regelung  der  Gesamtwirtschaft  umfaßt.  Wenn  man  nicht  die
Bedürfnisse  der  Bevölkerung  und  die  Möglichkeiten  ihrer  Befriedigung  festlegen