Gesamtwirt.scliaft  und  Staat.

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geführt  werden.  Nach  diesem  Vorschlag  soll  an  dem  privatwirtschaftliohen  Aufhau  der
Wirtschaft  nichts  geändert  werden;  wohl  aber  soll  an  Stelle  des  zerstörenden  Wettbewerbs
die  Planung  treten,  also  Bedarf  und  Herstellung  auf  diesem  Wege  und  nicht  mehr  über  den
Weg  der  Preisbildung  zum  Ausgleich  gebracht  werden.
Man  erkennt,  daß  in  beiden  Fällen  die  entscheidende  Frage,  wie  sich  die  Planung ­
  und  die  Durchführung  der  geplanten  Herstellung  vollziehen  soll,  mit  anderen
Worten:  der  beste  Ausgleich  zwischen  Bedürfnisbefriedigung  und  Bereitstellung
der  Güter  zu  erreichen  ist,  nicht  klar  und  eindeutig  beantwortet  worden  ist.
Freilich  legt  der  Sozialismus  nicht  gerade  auf  diese  Frage  entscheidendes  Gewicht;
ihm  ist  es  zugleich  um  eine  ethische  Aufgabe  zu  tun:  das  Los  der  Arbeiterklasse
zu  verbessern.  Da  er  dieses  Ziel  in  den  politischen  Klassenkampf  einspannt,
treibt  er  zugleich  einen  Keil  zwischen  Unternehmer  und  Arbeiter,  der  sich  zum
Schaden  der  Politik  und  nicht  zum  wenigsten  auch  der  Wirtschaft  ausgewirkt
hat.  Auf  der  anderen  Seite  kann  nicht  geleugnet  werden,  daß  auch  der  Kapitalismus ­
  nicht  frei  von  Unzulänglichkeiten  ist,  die  nicht  nur  auf  die  Gesamtwirtschaft
zurückfallen,  sondern  ebenso  stark  stimmungsmäßig  gegen  den  Kapitalismus
wirken.  Endlich  ist  nicht  außer  acht  zu  lassen,  daß  die  Frage  nach  der  besten
Verfassung  der  Wirtschaft  auch  von  der  politischen  Seite  her  beantwortet  werden
kann,  soll  heißen:  daß  einem  weltanschaulich  begründeten  politischen  System
(Kommunismus,  Sozialismus,  Kapitalismus)  eine  bestimmte  Vorstellung  über  die
Aufgabe  und  Ordnung  der  Wirtschaft  eigentümlich  ist.  Dann  lautet  die  Frage
nicht,  wie  ist  die  beste  Ordnung  der  Gesamtwirtschaft  herbeizuführen,  sondern
welche  Ordnung  entspricht  der  politischen  Zielsetzung  und  wie  erreicht  man,  daß
diese  Ordnung  den  Gesamterfolg  der  Wirtschaft  am  wenigsten  beeinträchtigt  ?
Geht  man  von  der  Wirtschaft  aus,  so  kann  es  keinem  Zweifel  unterliegen,  daß
der  freie  Wettbewerb  nach  privatem  Vorteil  strebender  Wirtschaftsbetriebe  im
Grunde  doch  den  besten  Ausgleich  in  der  Gesamtwirtschaft  verbürgt.  Worauf  es
daher  ankommen  muß,  ist:  den  freien  Wettbewerb  zu  erhalten,  ihn  aber  von  seinen
Mängeln  zu  reinigen.  Das  kann  sowohl  von  den  Beteiligten  selbst  als  auch  durch
Mitwirkung  des  Staates  geschehen.  Wie  der  nationalsozialistische  Staat  diese
Aufgabe  gelöst  hat,  wollen  wir  sehen,  wenn  wir  vorher  das  Verhältnis  von  Staat
und  Wirtschaft  einer  kurzen  Betrachtung  unterzogen  haben.
2.  Staat  und  Wirtschaft.  Das  Verhältnis  von  Gesamtwirtschaft  zum  Staat  läßt
sich  in  grundsätzlicher  Hinsicht  nur  betrachten,  wenn  man  auf  die  gemeinsamen
Wurzeln,  auf  die  Ordnungsregeln  des  gesellschaftlichen  Zusammenlebens,  die  den
beiden  Erscheinungen  zugrunde  liegen,  zurückgreift.  Es  ist  wiederholt  zum  Ausdruck ­
  gebracht  worden,  daß  der  Mensch  nicht  für  sich  allein  zu  bestehen,  noch  viel
weniger  allein  irgendwelche  höheren  Kulturbedürfnisse  zu  befriedigen  in  der  Lage
ist.  Das  gesellschaftliche  Zusammenleben  hat  sich  mit  der  Kulturentwicklung
verbreitert  über  die  Familie  zur  Sippe,  zur  Dorfgemeinschaft,  zum  Volk.  Je  größer
die  Zahl  der  miteinander  in  Verkehr  stehenden  Menschen  wurde,  um  so  festere
Regeln  mußten  für  das  Zusammenleben  aus  Sitte  und  Brauch  entwickelt  werden,
deren  Innehaltung  von  einer  übergeordneten,  mit  Macht  ausgestatteten  Stelle  überwacht ­
  wurde.  Solche  mit  Macht  ausgerüsteten  Gemeinschaften  von  Menschen
stellen  die  modernen  Staaten  dar  (Treitschke).
Der  Staat  ist  daher  die  wichtigste,  erste  und  umfassendste  Gemeinschaft,
durch  die  das  gesellschaftliche  Zusammenleben  der  Menschen  in  ihrer  Gesamtheit
geregelt  wird.  Zweck  und  Inhalt  eines  Staates  ist  also,  Macht  zu  sein  und  Macht
zu  entfalten,  um  die  mannigfachen  Gemeinschaftsziele  im  Dasein  der  Menschen,
seien  sie  religiöser,  kultureller,  geistiger  oder  auch  wirtschaftlicher  Natur,  zu  verwirklichen. ­
  Wie  beschaffen  im  einzelnen  diese  Gemeinschaftsziele  sein  mögen,
für  deren  Verwirklichung  die  Macht  des  Staates  eingesetzt  wird,  das  ist  eine  Frage