122

Die  Gesamtwirtschaft.

der  Politik,  des  Willens  der  den  Staat  darstellenden  Menschen.  Das  Vorhandensein ­
  aber  und  die  Wirksamkeit  einer  das  gesellschaftliche  Zusammenleben  ordnenden ­
  und  beherrschenden  Gewalt  sind  eine  nicht  wegzudenkende  Voraussetzung ­
  eines  jeden  ursprünglichen  und  sich  weiter  entwickelnden  Wirtschaftslebens. ­
  Das  ist  zu  berücksichtigen,  wenn  man  die  Frage  nach  dem  Verhältnis  von
Wirtschaft  und  Staat  stellt;  die  Antwort  kann  daher  nicht  allein  von  derWirtschaft
her  erfolgen,  sondern  muß  in  erster  Linie  vom  Staat  aus  gegeben  werden,  der  in
freier  politischer  Willensbildung  seine  höchsten  Staatszwecke  selbst  bestimmt  und
dementsprechend  auch  Inhalt  und  Richtung  der  gesellschaftlichen  Wirtschaft  umgrenzt ­
  und  festlegt.  Aus  diesem  Grunde  lassen  sich  die  Wandlungen  im  Verhältnis
von  Staat  zur  Wirtschaft  am  leichtesten  aus  den  verschiedenen  Staatsauffassungen
der  einzelnen  Zeitalter  erklären  und  verstehen.
Im  Altertum  hat  es  eine  Frage  des  Verhältnisses  von  Staat  zur  Wirtschaft  gar  nicht  gegeben, ­
  weil  eine  Wirtschaft  —  in  dem  heute  verstandenen  Sinn  —  nicht  bestanden  hat.  Der
antike  Staat  war  in  erster  Linie  eine  politische  Angelegenheit.  Die  festgefügte  Sozialordnung
wies  eine  scharfe  Scheidung  zwischen  herrschenden  und  dienenden  Schichten  auf,  welche
letzteren  in  der  Regel  als  Sklaven  die  wirtschaftliche  Tätigkeit  als  eine  Beschäftigung  minderen
Ansehens  oblag.  Es  gab  Aufstände  der  Sklaven,  der  unterdrückten  Bauern  und  im  Mittelalter
der  Handwerksgesellen  gegen  ihre  Beherrscher,  die  Zünfte  oder  adeligen  Grundherren,  Aufstände, ­
  deren  Beweggründe  zweifellos  wirtschaftlicher  Natur  waren,  die  aber  keinen  Gegensatz ­
  von  Staat  und  Wirtschaft  bedeutet  haben,  weil  keine  inneren  Beziehungen,  keine  Interessengemeinschaft ­
  zwischen  den  Wirtschaftsständen,  Landwirtschaft,  Gewerbe  und  Handel
festzustellen  war.
Mit  dem  Beginn  des  merkantilistischen  Zeitalters  erhält  das  Verhältnis  von  Staat  zur
Wirtschaft  ein  neues  Gesicht.  Der  durch  den  politischen  Absolutismus  verkörperte  Staat  war
um  Förderung  des  wirtschaftlichen  Wohlstandes  in  jeder  Form  bemüht,  in  erster  Linie  freilich
um  seiner  selbst  willen,  da  die  mittelalterlichen  Einrichtungen,  wie  die  Lehnsmiliz  durch  Söldnerheere, ­
  die  Selbstverwaltung  und  die  Lehnsverfassung  durch  ein  bezahltes  Berufsbeamtentum ­
  ersetzt  werden  mußten.  Da  Heer,  Verwaltung,  Steuersystem  und  Staatskredit  eine  rein
geldwirtschaftliche  Verfassung  erhielten,  war  die  Erhöhung  seines  Geldeinkommens  ein  wesentliches ­
  Ziel  des  Staates.  Die  Wirtschaftstätigkeit  der  Untertanen  wurde  durch  ein  „System  der
landesfürstliohen  Wohlstandspolizei“  (O  n  c  k  e  n)  bestimmt.
Gegen  diese  staatliche  Bevormundung  lehnt  sich  dann  in  den  Jahren  der  französischen
Revolution  das  wohlhabend  gewordene  Bürgertum  unter  dem  Eindruck  der  Lehren  des
Rationalismus  und  des  Naturrechts  auf;  die  Physiokraten  und  die  englische  Schule  der
Klassiker  beherrschten  über  ein  Jahrhundert  mit  ihren  Ideen  die  Staatspraxis  im  westeuropäischen ­
  Kulturkreis.  Das  Bürgertum  wollte  selbständig  werden  und  verlangte,  in
wirtschaftlicher  Hinsicht  rein  individualistischen  Anschauungen  folgend,  Beseitigung  aller
Hemmungen  und  Eingriffe  des  Staates  in  das  Wirtschaftsleben.  Dem  Staate  werden  nur
beobachtende  Aufgaben  zugedacht.  Die  Staatszweoke  werden  eingeschränkt  auf  die  Gewährleistung ­
  der  öffentlichen  Ruhe,  Ordnung  und  Sicherheit  und  der  unbehinderten  Entfaltungsmöglichkeit ­
  des  Individuums.  Die  wirtschaftliche  Betätigung  müsse  ungehemmt  dem  Erwerbsstreben ­
  des  Einzelnen  überlassen  bleiben,  der  freie  Wettbewerb,  das  freie  Spiel  der
Kräfte  führe  schließlich  zur  wirtschaftlich  besten  Produktion,  zum  größten  Wohlstand  aller.
Staat  und  Wirtschaft  stehen  also  in  dieser  Zeit  des  Liberalismus  zum  mindesten  gleichberechtigt ­
  nebeneinander,  wenn  nicht  sogar  die  Wirtschaft  ein  Übergewicht  gegenüber  dem
Staate  erhält,  indem  sie  von  ihren  eigenen  Belangen  und  ihren  Gesetzmäßigkeiten  die  Aufgaben
und  Ziele  des  Staates  bestimmen  zu  können  glaubt.  Es  wurde  dem  Staat  die  Fähigkeit  und
die  Möglichkeit  abgesprochen,  auf  dem  Gebiete  der  Wirtschaft  etwas  Entscheidendes  leisten
zu  können.
Dieses  Verhältnis  von  Staat  zur  Wirtschaft  ändert  sich  auch  nicht,  als  sich  von  der  Wirtschaft ­
  her  Zusammenschlüsse,  wie  die  Kartelle  und  Gewerkschaften,  bilden,  die  eine  Regelung
des  freien  Wettbewerbs  bezwecken:  der  Staat  nimmt  dieses  Geschehen  ohne  Einspruch  hin.
Dennoch  steht  die  Wirtschaft  nicht  ohne  Verbindung  mit  dem  Staat  da.  Durch  den  Übergang
zum  Schutzzoll,  die  Beteiligung  an  der  Bisenbahnverstaatlichung  sowie  durch  Subventionen
an  die  Schiffahrt  greift  der  Staat  schon  frühzeitig  in  die  Wirtschaft  ein.  Noch  mehr  ist  das
der  Fall,  als  der  Staat  den  Schutz  der  Schwachen  übernimmt  und  diese  Aufgabe  durch  weitgehende ­
  staatliche  Sozialpolitik  zu  lösen  versucht.  Auf  diese  Weise  entstand  in  Deutschland
bis  zum  Kriege  eine  Mischung  von  Wirtschaftsfreiheit  und  staatlichen  Eingriffen  in  der  Weise,
daß  zwar  nicht  mehr  von  einem  reinen  Liberalismus  die  Rede  sein  konnte,  wohl  aber  dessen
Grundlagen  noch  vorhanden  waren.  Es  ist  bezeichnend,  daß  sich  der  Sozialismus  und  die