Gesamtwirtschaft  und  Staat.

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wiesen,  daß  er  die  umgekehrte  Aufgabe:  die  gewaltig  aufgeblähten  Produktionseinricbtungen
  einer  schwindenden  Kaufkraft  anzupassen  nur  mit  dem  Erfolg  einer
großen  Arbeitslosigkeit  und  Kapitalzerstörung  zu  lösen  versucht  hatte.  Das
Versagen  der  Wirtschaft,  ihre  eigenen  Angelegenheiten  zu  ordnen,  ist  freilich  zu
einem  großen  Teil  mitbedingt  durch  die  bisherige  Politik,  die  von  außen  her
(Sieger  und  Besiegte)  sowie  von  innen  her  (Arbeitslosigkeit  und  Klassenkampf)  in
eine  verhängnisvolle  Sackgasse  gedrängt  worden  war.
Die  andere  Präge:  ob  die  revolutionäre  Umgestaltung  der  Wirtschaft  im  Sinne
der  nationalsozialistischen  Zielsetzungen  möglich  erscheint,  ist  praktisch  —  in
ihren  Mitteln  und  Wegen  •—  zunächst  in  anderer  Weise  gelöst  worden,  als  nach
dem  Wirtschaftsprogramm  der  NSDAP,  hätte  angenommen  werden  können.
Zwar  haben  in  der  Wirtschaft  zahlreiche  Eingriffe  stattgefunden  —  Gleichschaltung ­
  in  den  Verbänden,  Besetzung  von  Posten  mit  Angehörigen  der  Partei,  Schließung ­
  von  Geschäften  —,  doch  hat  es  die  Regierung  alsbald  für  nicht  richtig
gehalten,  die  Führung  in  der  Umgestaltung  der  Wirtschaft  wieder  seihst  in  die
Hand  zu  nehmen.  Sie  hat  sich  in  ihren  Maßnahmen  von  dem  Grundsatz  leiten
lassen,  zwar  von  ihrer  allgemeinen  Einstellung  zur  Wirtschaft  nichts  nachzulassen,
wohl  aber  zur  Erreichung  ihrer  Ziele  behutsam  vorzugehen  und  dabei  auf  die  besondere ­
  Stellung,  die  die  Wirtschaft  im  Gemeinschaftsleben  des  Volkes  einnimmt,
entsprechend  Rücksicht  zu  nehmen.
Aus  den  bisherigen  Maßnahmen  (und  den  Erklärungen  der  verantwortlichen
Männer)  läßt  sich  die  Grundeinstellung  des  nationalsozialistischen  Staates  zur
Wirtschaft  wie  folgt  erkennen:
Nach  den  Worten  des  Führers  und  Reichskanzlers  hat  „die  Wirtschaft  der
Politik  zu  dienen“.  Damit  ist  der  Wirtschaft  ein  bestimmter  Platz  zugewiesen:
Dienst  an  der  Volksgemeinschaft.  Sie  soll  die  materiellen  Mittel  liefern,  die  erforderlich ­
  sind,  um  die  Ziele  der  allgemeinen  Politik  nach  Wohlfahrt  des  Ganzen,
Sicherung  des  einzelnen  in  seiner  Lebensgestaltung  und  Sicherheit  des  Volkes  nach
innen  und  außen,  zu  verwirklichen.  Auf  diese  Ziele  hat  sich  die  Wirtschaft  einzustellen, ­
  die  Gesamtwirtschaft  wie  letzlich  jeder  einzelne  Wirtschaftsbetrieb.  Wie
alles  andere,  untersteht  auch  die  Wirtschaft  dem  Grundsatz:  Gemeinnutz  geht  vor
Eigennutz!  Hiermit  ist  nicht  gesagt,  daß  nunmehr  die  Wirtschaft  kein  Eigenleben
mehr  hat  oder  gar,  daß  die  politischen  Mittel  und  Methoden  nun  einfach  auf  die
Wirtschaft  zu  übertragen  wären.  Die  Politik  wird  vielmehr  in  ihren  Zielen  und
Mitteln  das  Wesen  und  die  Eigentümlichkeiten  der  Wirtschaft,  die  es  zu  erkennen
gilt,  nicht  unberücksichtigt  lassen  können.  Immerhin  ergibt  sich,  daß  der  Begriff
der  reinen  Privatwirtschaft  der  Vergangenheit  angehört,  wenn  als  oberster  Grundsatz ­
  die  Ausrichtung  auf  die  Gesamtheit  aufgestellt  wird.  Man  spricht  daher
besser  von  einer  gemeinwirtschaftlich  ausgerichteten  Privatwirtschaft  (die  sich
damit  der  öffentlichen  Wirtschaft  nähert.  Vgl.  BI).
Innerhalb  dieser  Platzanweisung  sollen  die  Grundlagen  des  Wirtschaftens  bestehen ­
  bleiben:  das  Privateigentum,  die  Vertragsfreiheit  und  der  freie  Wettbewerb.
Nach  wie  vor  kann  jeder  Volksgenosse  seine  Arbeit  in  den  Dienst  einer  Vermögensansammlung ­
  stellen;  nur  soll  er  bedenken,  daß  es  die  Gemeinschaft  ist,
die  ihm  diese  Möglichkeit  gibt  und  ihm  den  notwendigen  Schutz  gewährt.  Er
muß  daraus  erkennen,  daß  das  Privateigentum  ihm  die  Pflicht  auferlegt,  es  im
Sinne  der  Gesamtheit  zu  verwalten.  Eine  Verwendung  des  Vermögens,  die  das
Volksganze  schädigt,  läßt  der  Nationalsozialismus  nicht  zu.  Dasselbe  gilt  von  der
Vertragsfreiheit;  sie  ist  gesichert,  soweit  die  Handlungen  sich  nicht  gegen  die  Interessen ­
  der  Gesamtheit  richten.  Somit  besteht  die  Möglichkeit  fort,  daß  die  Wirtschaftvon
  den  einzelnen  Volksgenossen  betrieben  wird.  Der  Führer  hat  wiederholt
betont,  daß  sich  auf  dieser  Grundlage  die  schöpferische  Initiative  des  einzelnen  ent ­