Gesamtwirtsciiaft  und  Staat.

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strittene  Wort  von  der  Produktivität  einen  eindeutigen  Sinn.  Jetzt  handelt  es
sich  nicht  mehr  allein  um  die  gemeinwirtschaftliche  Wirtschaftlichkeit  (Produktivität ­
  im  herkömmlichen  Sinne),  sondern  unter  Produktivität  ist  nunmehr  zu
verstehen:  Bestgestaltung  der  Volksgemeinschaft  mit  Hilfe  der  Wirtschaft.  Diese
politische  Produktivität  bedeutet  wiederum  nicht,  daß  sie  nun  einfach  an  die  Stelle
der  Rentabilität  zu  treten  hat.  Für  den  einzelnen  Wirtschaftsbetrieb  bleiben  in
seinem  Bereich  die  Begriffe;  Rentabilität  (Wirtschaftlichkeit  der  Unternehmung)
und  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  (Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes)  bestehen.
Sie  erhalten  hingegen  in  dem  übergeordneten  Satz  von  dem  Gemeinnutz  einen
neuen  Maßstab  für  ihre  Wertung.  Daraus  folgt  allerdings,  daß  sich  die  Rentabilität ­
  unter  Umständen  nationalpolitischen  Forderungen  unterordnen  muß.
Eine  besondere  Stellung  nimmt  das  Verhältnis  des  Staates  zur  Landwirtschaft  ein.
Die  deutsche  Landwirtschaft  ist  seit  einem  halben  Jahrhundert  zu  einem  Sorgenkind  des
Staates  geworden.  Die  sprunghafte  Entwicklung  der  Landwirtschaft  in  jungen  Überseeländern ­
  hat  die  Rentabilitätsgrundlage  der  deutschen  Landwirtschaft  so  zerrüttet,  daß  sie
durch  Zölle  geschützt  werden  mußte,  wenn  sie  nicht  ganz  zugrunde  gehen  sollte.  In  besonders
starkem  Maße  ist  die  Landwirtschaft  in  die  Krise  1931/32  verstrickt  worden;  durch  den  gewaltigen ­
  Sturz  der  Agrarpreise  in  den  Überseeländern,  die  Unterhöhlung  des  Zollsohutzes
infolge  der  Währungsentwertungen,  wie  nicht  zuletzt  durch  die  große  Verschuldung,  in  die  die
Landwirtschaft  hineingetrieben  worden  ist.  Wenn  jetzt  der  nationalsozialistische  Staat  der
Landwirtschaft  zu  Hilfe  kommt,  so  leiten  ihn  dabei  noch  andere  Ziele  als  die  unmittelbare
Wiederherstellung  der  Rentabilitätsgrundlagen.  Es  kommt  zugleich  darauf  an,  die  Verbundenheit ­
  der  Bauern  mit  der  Scholle  wieder  sicher  zu  stellen,  die  Landbevölkerung  im  ganzen  zu
stärken,  um  auf  diese  Weise  den  Zuzug  in  die  Großstädte  und  in  die  Großbetriebe  zu  unterbinden, ­
  nicht  zuletzt  aber  die  Wehrkraft  des  ganzen  Volkes  durch  die  Nahrungsfreiheit,  d.  h.
Unabhängigkeit  von  ausländischen  Zufuhren,  zu  stärken.  Diesen  weitgesteckten  Zielen
entsprechen  die  besonderen  Maßnahmen,  die  erlassen  worden  sind:  verstärkter  Zollschutz,
Regelung  der  Eettwirtschaft,  die  Erbhofgesetzgebung,  die  Festsetzung  der  Preise  für  die
landwirtschaftlichen  Erzeugnisse,  die  Bildung  eines  Reichsnährstandes  (s.  u.).  Das  sind
große  Ziele,  große  Taten  —  sie  enthalten  aber  auch  große  Wagnisse,  die  ebenso  große  Wachsamkeit ­
  wie  Vorsicht  erheischen,  wenn  Störungen  vermieden  werden  sollen.
Man  hat  diese  besondere  Regelung  der  Landwirtschaft,  von  der  die  Regierung  selbst  erklärt ­
  hat,  daß  sie  nicht  ohne  weiteres  auf  die  übrige  Wirtschaft  übertragen  werden  könne  und
solle,  als  eine  Herausnahme  aus  der  kapitalistischen  Wirtschaft  bezeichnet.  Diese  Fassung
kann  leicht  mißverstanden  werden,  wenn  nicht  gesagt  wird,  was  unter  kapitalistischer  Wirtschaft ­
  verstanden  werden  soll.  Sicherlich  wird  nicht  gemeint  sein,  daß  der  Bauer  keine
Rechnung  mehr  über  seine  Aufwendungen  und  Einnahmen  führen  soll,  daß  er  nicht  weiter
sparsam  wirtschaften  und  Überschüsse  erzielen  soll;  wohl  ist  ihm  durch  das  Erbhofgesetz
die  Veräußerung  seines  Besitzes  unmöglich  gemacht.  Was  sonst  vorliegt,  ist:  daß  für  die
Preisgestaltung  der  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse  die  freie  Marktwirtschaft  außer  Kraft
gesetzt  worden  ist,  übrigens  ähnlich  wie  es  bis  dahin  in  weitgehendem  Maße  für  die  industriellen
Rohstoffe  bereits  geschehen  war.
4.  Die  ständische  Wirtschaft.  Wir  haben  gesehen,  daß  der  nationalsozialistische
Staat  den  Wirtschaftsbetrieben  die  Einstellung  auf  die  nationalsozialistische  Zielrichtung ­
  wie  auch  den  Ausgleich  etwa  widerstrebender  Interessen  selbst  überläßt.
Er  setzt  in  die  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe,  d.  h.  in  die  ihr  angehörigen  Personen,
das  Vertrauen,  daß  sie  sich  in  ihren  Maßnahmen  und  Handlungen  von  dem  übergeordneten ­
  Satz:  Gemeinnutz  geht  vor  Eigennutz  leiten  lassen.  Dies  bedeutet
nichts  anderes  als  die  Aufrichtung  einer  neuen  Wirtschaftsgesinnung  (an  Stelle
der  dem  Kapitalismus  innewohnenden  Möglichkeit  des  Nur-Geldverdienens).  Somit ­
  wird  die  nationalsozialistische  Wirtschaftsgesinnung  zur  Grundlage  des  Wirtschaftens
  überhaupt,  auf  der  das  Leistungsprinzip  und  der  Dienst  an  der  Volksgemeinschaft ­
  verwirklicht  werden  soll.
Dort,  wo  die  neue  Wirtschaftsgesinnung  nicht  als  ein  ursprünglicher  revolutionärer ­
  Vorgang  empfunden  wird,  sieht  der  Staat  es  als  seine  Aufgabe  an,  dem
Übergang  vom  alten  zum  neuen  Geist  die  Wege  zu  ebnen.  Wie  auf  politischem
Gebiet  —  Hitlerjugend,  SA-  und  SS-Dienst,  Arbeitslager,  Führersohulen  —,  so
trifft  er  auch  in  der  Wirtschaft  umfassende  Maßnahmen,  um  der  nationalsoziali ­