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Die  Gesamtwirtschaft.

und  Zusammenklang  der  in  den  Verbänden  zusammengeschlossenen  Wirtschaftsbetriebe ­
  mit  der  Wirtschaftspolitik  der  Regierung  gegeben,  also  eine  unmittelbare
Verbindung  zur  Politik  hergestelit.  Der  Reichswirtschaftsminister  hat  es  zwar  abgelehnt, ­
  in  diesen  seinen  Maßnahmen  die  Verwirklichung  des  ständischen  Auf  baus
der  Wirtschaft  zu  sehen.  Doch  der  Name  besagt  noch  nichts;  in  Wirklichkeit  ist
dies  ein  Weg,  auf  dem  die  nationalsozialistische  Idee  von  der  ständischen  Wirtschaft ­
  verwirklicht  werden  kann.
Die  genaue  Abgrenzung  der  Aufgaben  der  Wirtschaftsverbände,  ihre  Arbeitsweise  wie
ihre  Abgrenzung  nach  unten  (Wirtschaftsbetriebe)  und  oben  (Staat)  werden  sich  erst  allmählich ­
  entwickeln.  Das  gilt  auch  für  die  Abgrenzung  ihrer  Arbeit  gegenüber  den  bezirklichen
Zusammenschlüssen  (Industrie-,  Handels-  und  Handwerkskammern),  die  soeben  in  die  Reichswirtschaftskammer ­
  zusammengefaßt  worden  sind.
Anhang;  Die  nationalsozialistische  Wirtschaftspolitik.
Wenn  der  nationalsozialistische  Staat  den  Wirtschaftsbetrieb  grundsätzlich ­
  der  privaten  Initiative  überläßt,  so  beansprucht  er  doch  für  sich  die
Führung  der  Gesamtwirtschaft.  Diese  Führung  äußert  sich  in  vierfacher  Weise:
1.  indem  der  Staat  die  Grundgesetze  für  die  Wirtschaft  aufstellt  (wie  sie  oben
unter  3  dargelegt  worden  sind);  2.  indem  der  Staat  Einrichtungen  schafft,  die
helfen  sollen,  jenen  Grundgesetzen  Geltung  zu  verschaffen  (vgl.  4.  ständischer  Aufbau ­
  der  Wirtschaft);  3.  indem  der  Staat  besondere  Hinweise  für  die  Wirtschaftsausübung ­
  und  Ausrichtung  der  Wirtschaft  im  ganzen  (wie  ihrer  einzelnen  Teile)
auf  die  politische  Zielsetzung  gibt;  4.  indem  der  Staat  mit  Maßnahmen  oder  Verordnungen ­
  eingreift,  wo  er  glaubt,  daß  die  Beteiligten  selbst  nicht  in  der  Lage
sind,  die  Zielsetzungen  zu  erfüllen.
Die  Hinweise,  Ausrichtungen  und  Zielsetzungen  sind  in  dem  Programm  der
NSDAP  enthalten,  das  bereits  erwähnt  wurde;  sie  werden  ferner  in  richtunggebenden ­
  Ansprachen  und  Reden  von  seiten  der  Partei  und  der  Regierung  fortlaufend
der  Öffentlichkeit  übermittelt.  Besonders  zahlreich  sind  die  gesetzlichen  Maßnahmen, ­
  durch  die  der  Staat  die  Wirtschaftsbetriebe  (oder  die  Einzelpersonen)
anhält,  ihr  Verhalten  entsprechend  einzurichten,  und  auf  Grund  deren  der  Staat
selbst  zur  Wirtschaft  greift,  um  die  Gesamtwirtschaft  im  Sinne  seiner  Politik  zu
gestalten.
Abschließend  sollen  im  folgenden  die  wichtigsten  wirtschaftspolitischen  Maßnahmen, ­
  die  der  nationalsozialistische  Staat  seit  seiner  Machtübernahme  in  Angriff ­
  genommen  hat,  kurz  angeführt  werden:
Zur  Bekämpfung  der  Arbeitslosigkeit  ist  der  Staat  mit  großen  Arbeitsbesohaffungsplänen
beispiel-  und  anstoßgebend,  z.  T.  auch  durch  große  finanzielle  Beihilfen  hervorgetreten.
Vorwiegend  sollen  diese  Maßnahmen  einer  schnellen  Unterbringung  möglichst  vieler  Volksgenossen ­
  in  eine  Arbeitsstelle  dienen.  Zu  diesem  Zweck  sind  besondere  Gebiete  herausgegriffen ­
  worden;  Fernstraßennetz,  Verbesserung  der  Wege,  Wasser-  und  Wasserstraßenbau,
Erneuerung  des  Alt-Hausbesitzes,  Bodenverbesserungen  und  Siedlung,  Förderung  der
Motorisierung  des  Verkehrs  und  der  Elektrifizierung  der  Haushalte  und  der  Landwirtschaft ­
  u.  a.  m.  Bei  der  Aufbringung  der  Mittel  ist  die  Regierung  von  den  vielen  uferlosen
Plänen,  die  bestanden,  abgerückt;  die  endgültige  Regelung  der  zunächst  kurzfristig  aufgenommenen
  Geldmittel  durch  Rückzahlung  (Haushalt)  und  durch  spätere  Umwandlung  in
Anleihen  ist  vorgesehen.  Daneben  sind  die  Ziele  einer  besseren  Ausnutzung  deutscher  Rohstoff- ­
  und  Energiequellen  in  Angriff  genommen  worden,  indem  eine  genauere  Kenntnis  der
deutschen  Bodenschätze  (wie  Erdöl,  Erz)  und  Bodenerzeugnisse  und  eine  bevorzugte  Benutzung ­
  dieser  Rohstoffe  und  eine  Vereinheitlichung  und  Verbilligung  der  Elektrizitätspreise
erstrebt  wird.  Die  Forderungen  auf  dem  Gebiet  der  Elektrizitäts-Versorgung  gipfeln  in
einer  Verstaatlichung  dieses  Industriezweiges.  Durch  das  Gesetz  über  den  Verkehr  mit
industriellen  Rohstoffen  (22.  März  1934)  wird  der  Wirtsohaftsminister  ermächtigt,  Beschaffung, ­
  Verteilung,  Lagerung,  Absatz  und  Verbrauch  von  industriellen  Rohstoffen  und
Halberzeugnissen  zu  überwachen  und  zu  regeln.  Dies  geschieht  durch  die  sog.  Überwachungsstellen, ­
  die  nach  den  verschiedenen  Warenarten  gegliedert  sind.  Alle  diese  Maßnahmen