Gesamtwirtsohaft  und  Staat.

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hängen  eng  mit  den  Fragen  des  deutschen  Außenhandels  zusammen.  Hier  heben  sich  folgende
Ziele  ab,  die  nach  Daitz  als  Autarjdebestrebungen  der  NSDAP  zu  betrachten  sind:  1.  Die
Unabhängigkeit  der  Lebensgrundlagen  des  deutschen  Volkes  muß  gewahrt  bleiben,  2.  die
darüber  hinausgehenden  Bedürfnisse  müssen  aus  Gebieten  befriedigt  werden,  die  durch
haltbare  politische  Bündnisse  und  Freundschaften  gesichert  sind,  3.  außerhalb  der  Grenzen
sollen  ■—•  soweit  möglich  —  nur  solche  Güter  beschafft  werden,  die  im  Notfall  entbehrlich
sind,  4.  kein  Land  soll  seine  Erzeugnisse  im  Außenhandel  billiger  verkaufen,  als  es  sie  erzeugt. ­

Diese  Ziele  haben  dazu  geführt,  daß  der  Staat  —  durch  Zölle,  Einfuhrverbote  und  Kontingentierung ­
  —  die  Einfuhr  gewisser  Erzeugnisse,  vor  allem  der  Landwirtschaft,  erschwert  und
verhindert  hat,  oder  durch  Förderung  inländischer  Erzeugung  oder  den  bevorzugten  Anund
  Abbau  sonst  im  Ausland  beschaffte  Waren  überflüssig  zu  machen  versucht.  Hierher
gehört  neben  der  Vortreibung  der  Erdöl-  und  Brzlageruntersuehungen  vor  allem  das  Bestreben, ­
  etwa  die  Einfuhr  raffinierter  Erdöle  zugunsten  der  Rohöle,  welche  im  Lande  selbst
raffiniert  werden,  zurückzudrängen,  die  Herstellung  künstlichen  Benzins  oder  künstlicher
Faserstoffe  (Wollstra,  Vistra)  als  Woll-  und  Baumwollersatz,  die  Verwendung  von  Kautschuk
oder  sonstigen  Rohstoffen  (Kupfer,  Leder  usw.)  einzuschränken  usw.  Doch  stehen  diese
Fragen  wiederum  im  engsten  Zusammenhang  mit  der  deutschen  Zahlungsbilanz,  die  durch
das  Aufhören  der  Kredite  und  der  Ausfuhrüberschüsse  bei  Fortdauer  hoher  Zahlungsverpflichtungen ­
  an  das  Ausland  seit  langem  passiv  ist  und  dadurch  einen  fortgesetzten  Goldund
  Devisenabfluß  zur  Folge  hatte.  Diese  Sorgen  um  die  Aufrechterhaltung  der  internationalen ­
  Zahlungsfähigkeit,  welche  sowohl  vom  Standpunkt  Deutschlands  als  Schuldner
als  auch  als  Rohstoffbezieher  unbedingt  notwendig  ist,  haben  im  Verein  mit  der  Unterstützung
der  Arbeitsbeschaffung  in  den  Exportindustrien  und  sonstigen  mit  dem  Außenhandel  in  enger
Verknüpfung  arbeitenden  Gewerbezweigen  (Handel,  Schiffahrt  usw.)  zu  Maßnahmen  der  Ausfuhrförderung ­
  geführt.  So  sind  bei  19  Industrie-  und  Handelskammern  Außenhandelsstellen
gebildet  worden,  welche  durch  dauernde  enge  Verbindung  mit  den  amtlichen  Stellen  im  Ausland ­
  und  Inland  den  am  Export  beteiligten  Firmen  durch  Auskunft  und  Beratung  helfen
sollen.
Die  bisher  geschilderten  Maßnahmen  betrafen  in  der  Hauptsache  Gebiete,  die  durch  besondere ­
  Verhältnisse  —  Arbeitsbeschaffung,  internationale  Schuldverpflichtungen,  Außenhandel ­
  —  wichtig  und  vordringlich  geworden  waren.  Daneben  sind  jedoch  durch  eine  große
Zahl  von  Anordnungen  in  der  Wirtschaft  die  im  Programm  der  Partei  gesetzten  großen  Ziele
durchzuführen  versucht  worden,  wobei  allerdings  immer  darauf  geachtet  wurde,  daß  durch
diese  Eingriffe  die  Wirtschaft  nicht  lahmgelegt,  sondern  eher  noch  gefördert  wurde.
Die  Gewinnbeteiligung  an  Betrieben  war  schon  von  Feder  selbst  vor  der  Machtübernahme ­
  vorwiegend  als  eine  allgemeine  Preissenkung  ausgelegt  worden.  Diese  Preissenkung
wurde  mittelbar  durch  eine  Senkung  der  Steuern  und  Abgaben  und  das  Verbot  der  Preiserhöhungen ­
  insbesondere  auf  den  Gebieten,  die  durch  die  Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen  in
eine  bessere  Konjunktur  kamen,  erzwungen.  Andererseits  wurden  ebenso  alle  Veränderungen
der  Lohnsätze  verhindert  und  auch  der  feste  Wille  ausgesprochen,  in  Zukunft  keinerlei  Lohnsenkungen ­
  zuzulassen.  Die  Brechung  der  Zinsknechtschaft  wird  auf  dem  Wege  der  Zinssenkung ­
  in  die  Wege  geleitet;  im  übrigen  ist  sie  durch  einen  sehr  weitgehenden  Gläubigerschutz ­
  durchgeführt,  welcher  vor  allem  die  landwirtschaftliche  Verschuldung  betrifft.  Die
Schaffung  des  Reichserbhofgesetzes  hat  durch  die  Unveräußerlichkeit  und  Unbeleihbarkeit
der  Erbhöfe  die  Spekulation  in  landwirtschaftlichen  Grundstücken  sehr  eingeengt,  auf  der
anderen  Seite  aber  ist  durch  eine  entsprechende  Handels-  und  Marktpolitik  für  Hebung  und
Festigung  der  Preise  in  der  Landwirtschaft  gesorgt  worden  und  damit  die  Bauernschaft  unter
besonderen  Schutz  gestellt  worden.
In  der  Frage  der  Warenhäuser  hat  sich  der  Standpunkt  der  Partei  zwar  grundsätzlich
nicht  gewandelt,  tatsächlich  sind  aber  —  mit  Rücksicht  auf  die  Gesamtwirtschaft  —  stärkere
Eingriffe  bisher  vermieden  worden.  Lediglich  die  Restaurations-  und  Erfrischungsräume
sind  eingeschränkt  und  dieselbständigenHandwerksbetriebe  in  Warenhäusern  verboten  worden.
Der  Schutz  und  die  Förderung  des  Mittelstandes,  vor  allem  des  Handwerks  und  des  Einzelhandels, ­
  ist  durch  eine  Reihe  von  weiteren  Maßnahmen  vorgetrieben  worden  (Einzelhandelssperre, ­
  Rabattgesetz).
Um  einer  Zersplitterung  in  der  Führung  der  Wirtschaft  vorzubeugen,  gibt  das  Gesetz  über
wirtschaftliche  Maßnahmen  (3.  Juli  1934)  dem  Reichswirtschaftsminister  die  Vollmacht,
„alle  Maßnahmen  zu  treffen,  die  zur  Förderung  der  deutschen  Wirtschaft  sowie  zur  Verhütung
und  Beseitigung  wirtschaftlicher  Schädigungen  erforderlich  sind“.  Das  Gesetz  billigt  dem
Wirtschaftsminister  das  Recht  zu,  bei  Zuwiderhandlung  gegen  die  Maßnahmen  Strafen  zu  verhängen. ­
  Es  ist  verständlich,  daß  angesichts  dieser  Vollmachten  die  Dauer  des  Gesetzes  zeitlich ­
  sehr  beschränkt  wurde  (20.  Oktober  1934).  Der  Wirtschaftsminister  hatte  von  seinen  Vollmachten ­
  verschiedentlich  Gebrauch  gemacht.  Am  30.  Juli  1934  erließ  er  die  Verordnung  über
Mitteilungspflicht  in  der  Energiewirtschaft.  Auf  Grund  dieser  Verordnung  werden  die  Ünter-9*
