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Die  Gesamtwirtschaft.

nehmen  der  Energiewirtschaft  verpflichtet,  Mitteilungen  über  Tarifgestaltung,  Errichtung
oder  Stillegung  von  Anlagen  zu  machen.  Am  28.  September  1934  folgte  dann  die  Verordnung
über  die  Errichtung  wirtschaftlicher  Pflichtgemeinsohaften  im  Braunkohlenbergbau.  Die
Pflichtgemeinschaft  soll  eine  Aktiengesellschaft  finanzieren,  deren  Zweck  die  Herstellung
von  Treibstoffen  und  Schmierölen  aus  Braunkohle  ist.
Von  besonderer  Bedeutung  sind  die  Maßnahmen  auf  dem  Gebiete  des  Geld-  und  Kreditwesens. ­
  An  der  Spitze  steht  die  Festhaltung  an  der  Währungsparität  und  die  wiederholt  betonte ­
  Erklärung,  daß  weder  eine  Abwertung  der  Währung  (nach  außen)  noch  eine  Geldvermehrung ­
  (Inflation  —  nach  innen)  für  Deutschland  in  Betracht  kommt.  Die  Devisenzwangswirtschaft ­
  hat  allerdings  eine  besondere  Regelung  des  Zahlungsverkehrs  mit  dem  Ausland
(Stillhalteabkommen,  Clearingverkehr,  Warenaustausch,  Handelsabkommen)  erforderlich
gemacht.  Andere  Maßnahmen  zielen  auf  eine  Wiederherstellung  des  Geld-  und  Kapitalmarktes ­
  hin:  Gemeindeumschuldungsgesetz,  das  den  Gemeinden  eine  vorteilhafte  Regelung
ihrer  kurzfristigen  Schulden  ermöglicht,  die  sog.  Offene  Marktpolitik,  die  der  Reichsbank  das
Recht  gibt,  festverzinsliche  Wertpapiere  zu  erwerben,  das  Anleihestockgesetz,  das  die  Aktiengesellschaften ­
  zwingt,  bestimmte  Teile  des  auszuschüttenden  Gewinnes  in  Anleihen  anzulegen,
sowie  endlich  das  Reiohsgesetz  über  das  Kreditwesen,  das  die  Kreditgewährung  der  Banken
und  Sparkassen  regelt  und  eine  einheitliche  Beeinflussung  des  Geld-  und  Kapitalmarktes
sicherstellt.  Bei  allen  diesen  Maßnahmen  ist  das  letzte  Ziel:  Senkung  der  übermäßig  hochgetriebenen
  Zinssätze.  Unterstützt  wird  diese  Absicht  durch  die  Konversion  der  festverzinslichen ­
  Wertpapiere  auf  den  Zinssatz  von  4y 2  %.  Die  dauernde  Brechung  der  Zinsknechtschaft
wird  freilich  nur  möglich  sein,  wenn  das  Angebot  von  Kapital  (Sparen)  vergrößert  und  die
Nachfrage  nach  Kapital  entsprechend  gelenkt  wird.
Als  besonders  wesentlich  und  tief  in  die  Wirtschaftsbetriebe  eingreifend  sind  die  Anordnungen ­
  zur  Neugestaltung  der  Arbeit  in  den  Betrieben  anzusehen  (wovon  das  3.  Buch  handelt).
Hier  ist  vor  allem  die  Aufhebung  der  Gewerkschaften  und  ihre  Zusammenfassung  gemeinsam
mit  allen  übrigen  schaffenden  deutschen  Volksgenossen  (mit  Ausnahme  der  Beamten)  in  der
Deutschen  Arbeitsfront  (DAF).  Ihre  Aufgaben  sind;  a)  die  weltanschauliche  Erzienung  der
Mitglieder  zum  Nationalsozialismus,  b)  die  Schaffung  einer  neuen  Berufsauffassung  und  Forderung ­
  der  fachlichen  Fortbildung  sowie  weiter  die  Vermittlung  der  Stellen  nach  wirklicher
Befähigung,  c)  Gestaltung  der  Freizeit  (durch  die  Gemeinschaft:  Kraft  durch  Freude),
d)  Erledigung  besonderer  durch  Gesetz  übertragener  Aufgaben  (Gesetz  zur  Ordnung  der  nationalen ­
  Arbeit),  e)  Beratung  und  Vertretung  der  Mitglieder  in  allen  Fragen  des  Arbeitsrechts
und  der  Sozialversicherung,  und  f)  Schaffung  und  Verwaltung  von  wirtschaftlichen  Hilfseinrichtungen ­
  zum  Zwecke  der  Unterstützung  bei  Erwerbslosigkeit,  Alter  und  Todesfall.
Die  politische  Führung  der  Deutschen  Arbeitsfront  geschieht  durch  die  NSBO,  welcher
auch  die  politische  Durchdringung  der  Betriebe  obliegt.  Die  eigentliche  Sachführung  der
Wirtschaftsbetriebe  ist  nach  dem  Gesetz  zur  Ordnung  der  nationalen  Arbeit  dem  Betriebsführer ­
  Vorbehalten,  der  dabei  durch  seinen  Vertrauensrat  in  Fragen  der  Arbeitsverfassung
und  der  Regelung  von  Differenzen  unterstützt  wird;  die  Beaufsichtigung  und  Durchführung
des  Gesetzes  ist  den  Treuhändern  der  Arbeit  übertragen  worden.
Das  Gesetz  zur  Regelung  des  Arbeitseinsatzes  (15.  Mai  1934)  bestimmt,  daß  Arbeitnehmer
an  Orten  mit  hoher  Arbeitslosigkeit  nur  Arbeit  erhalten,  wenn  sie  bei  Inkrafttreten  dieses
Gesetzes  dort  ihren  Wohnsitz  hatten,  andernfalls  nur  mit  Genehmigung  des  Präsidenten  der
Reichsanstalt  für  Arbeitslosenversicherung.  Man  will  auf  diese  W T eise  die  Landwirtschaft
schützen,  da  durch  die  Wirt.Schaftsbelebung  viele  Landarbeiter  zur  Industrie  abwanderten
und  die  Landwirtschaft  unter  Arbeitermangel  zu  leiden  hatte.  Auf  der  anderen  Seite  sollen
aber  auch  die  Industriearbeiter  vor  dem  billigeren  Angebot  der  ländlichen  Arbeiter  geschützt
werden.  Das  Gesetz  bedeutet  eine  Einschränkung  der  Freizügigkeit,  die  eine  Voraussetzung
der  freien  Marktwirtschaft  (und  des  Kapitalismus)  war.
Wie  immer  die  neue  Wirtschaftsgesinnung  gefördert,  behütet  und  gefestigt
werden  mag,  eines  schließt  sie  nicht  aus:  die  Sach  Verständigkeit,  die  Kenntnisse
und  die  Fähigkeiten,  die  erforderlich  sind,  einen  Wirtschaftsbetrieb  zu  begründen,
zu  führen  und  zu  leiten.  Und  nicht  nur  dies;  gerade  derjenige,  der  seine  Handlungen ­
  nach  dem  Grundsatz  des  Vorrangs  vom  Gemeinnutz  ausrichten  will,  muß
sehr  genau  über  die  Art  der  zu  treffenden  Maßnahmen,  ihre  Voraussetzungen  und
Wirkungen  unterrichtet  sein;  nur  dann  ist  er  in  der  Lage,  ihre  Wandlungsmöglichkeiten ­
  mit  Rücksicht  auf  das  Gesamtwohl  richtig  einzuschätzen.  Er  muß  also  auch
mit  der  Gesamtwirtschaft,  ihrem  Aufbau  und  Vollzug,  vertraut  sein  und  deren
Ausstrahlungen  auf  die  Volksgemeinschaft  übersehen  können.  Um  wie  vieles
mehr  sind  diese  Kenntnisse  in  den  Stellen  (des  ständischen  Aufbaus  und  des