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Die  Lehre  vom  Wirtsohaftsbetrieh.

Wissenschaft  erhalten  hat.  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb  ist  also  gleichbedeutend ­
  mit:  kaufmännischer  Wirtschaftsbetriebslehre.
Ist  nun  die  Wirtschaftsbetriebslehre  dasselbe  wie  die  Betriebswirtschaftslehre ­
  ?  Diese  Frage  bedarf  einer  Antwort,  weil  die  Betriebswirtschaftslehre  in  den
Prüfungsordnungen  der  Hochschulen  amtliche  Anerkennung  gefunden  hat.  Da
ist  zunächst  zu  vermerken,  daß  die  Bezeichnung:  Betriebswirtschaftslehre  eine
künstliche  Wortbildung  ist,  die  am  Ende  einer  langen  Entwicklung  steht.  Grundsätzlich ­
  ist  jedoch  das  gleiche  gemeint,  was  in  dem  Wort;  Wirtschaftsbetriebslehre
zum  Ausdruck  kommt:  die  kaufmännische  Seite  des  (Wirtschafts-)  Betriebes.
Ursprünglich  kommt  die  Bezeichnung;  Handlungswissenschaft  für  die  Lehre  von
den  Handlungen  vor,  die  damals  (17.—18.  Jahrhundert)  allein  von  solcher  Bedeutung ­
  waren,  daß  ihnen  eine  wissenschaftliche  Behandlung  zuteil  wurde.  Mit  dem
Vordringen  der  Staatsgewalt  in  die  Wirtschaft  wird  —  in  Gegenüberstellung  zu
der  Staatswirtschaftslehre  (siehe  Kameralistik)  •—  die  Bezeichnung;  Privatwirtschaftslehre ­
  für  alle  die  Wirtschaften  üblich,  die  nicht  öffentlich  waren.  Daneben
bleibt  die  Bezeichnung:  Handelswissenschaften  als  eine  Erweiterung  für  Handlungswissenschaft ­
  bestehen.  Mit  der  Errichtung  der  Handelshochschulen  (1898)
bürgert  sich  die  weitere  Bezeichnung;  Handelsbetriebslehre  ein,  wird  um  das
Jahr  1910  noch  einmal  die  Kennzeichnung:  Privatwirtschaftslehre  in  den  amtlichen ­
  Verkehr  übernommen.  Nach  dem  Zusammenbruch  im  Jahre  1918  glaubt
man  die  Bezeichnung:  Privatwirtschaftslehre  nach  zwei  Richtungen  hin  als  unzweckmäßig ­
  ansehen  zu  müssen:  1.  deutet  das  Wort  privat  auf  private  Interessen ­
  hin,  und  2.  soll  sich  die  in  Aussicht  genommene  Lehre  nicht  allein  auf  die
privaten  Wirtschaften  beschränken.  So  kommt  die  Bezeichnung:  Betriebswirtschaftslehre ­
  für  die  kaufmännische  Seite  der  (Wirtschafts-)  Betriebe  auf.
Die  schnelle  Einbürgerung  der  neuen  Bezeichnung  wird  vielleicht  für  die
Schöpfer  des  Wortes  eine  große  Überraschung  gewesen  sein;  denn  ich  kann  mir
denken,  daß  ihnen  dieser  Notbehelf  ernste  Sorgen  gemacht  hat.  Genügt  es  zu
sagen:  daß  es  Betriebswirtschaften  nicht  gibt,  und  daß  der  vielschillernde  Begriff ­
  des  Betriebes  die  Hineinbeziehung  aller  möglichen  Betriebe  zuläßt  ?  Was  gemeint ­
  ist,  ist  der  Wirtschaftsbetrieb  und  dessen  wirtschaftliche  Seite:  die  kaufmännische ­
  Wirtschaftsbetriebslehre  und  nicht  die  Betriebswirtschaftslehre.
(Ebenso  ungenau  ist  die  als  Ersatz  vorgeschlagene  Bezeichnung:  Erwerbswirtschaftslehre, ­
  da  der  Begriff  der  Erwerbswirtschaft  weiter  geht  und  auch  die
„Wirtschaften“  der  Arbeiter,  Angestellten,  Beamten  und  der  freien  Berufe  •—  die
nicht  selbständigen  Wirtschaftsbetriebe  —  umfaßt.)
Die  Wirtschaftsbetriebslehre  zerfällt  in  eine  allgemeine  Wirtschaftsbetriebslehre ­
  und  in  besondere  Wirtschaftsbetriebslehren.  Die  letzteren  sind:  die  Industriebetriebslehre, ­
  die  Handelsbetriebslehre,  die  Verkehrsbetriebslehre,  die  Bankbetriebslehre. ­
  Diese  Sonderlehren  lassen  sich  wieder  unterteilen  in  die  Kleinhandels- ­
  und  die  Großhandelsbetriebslehre,  in  die  Branchenbetriebslehren  der
Industrie,  eine  Eisenbahnbetriebslehre  usw.  Je  weiter  die  Absonderung  vor  sich
geht,  um  so  mehr  nähert  sich  die  Darstellung  der  Lehre  einer  bestimmten  Wirklichkeit. ­
  Im  Gegensatz  hierzu  will  die  Allgemeine  Wirtschaftsbetriebslehre  die
allgemeinen  Merkmale;  Zielsetzungen,  Vorgänge,  Verfahren,  Handlungen  und
Wirkungen  erfassen,  Dinge  und  Erscheinungen,  die  allen  Wirtschaftsbetrieben
eigentümlich  sind  oder  sein  können.  Die  Allgemeine  Wirtschaftsbetriebslehre  entfernt ­
  sich  also  von  einem  bestimmten  Betrieb  um  so  mehr,  je  vollkommener  sie
wird.  Hier  liegt  freilich  auch  die  Gefahr:  daß  sie  so  allgemein  wird,  daß  die  Verbundenheit ­
  und  Zugehörigkeit  mit  den  wirklichen  Wirtschaftsbetrieben  verloren
gehen  kann.  Es  ist  auch  nicht  so,  daß—wissenschaftlich  —  zuerst  die  Sonder-Wirtschaftsbetriebslehren ­
  da  sein  müßten,  damit  die  Allgemeine  Wirtschaftsbetriebs ­